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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ..Durchsuchungsbefehl beim WOMO ???....



Hase
15.01.2008, 12:06
wie ist das in Österreich oder anderswo ????

Braucht die Polizei bei der Kontrolle eines Reisemobils
einen Durchsuchungsbefehl wie bei Wohnungen ??

PS: ich hab nichts zu verbergen und auch nichts verbrochen..
stelle aber die trotzdem zur Diskusion wer weiß ??

Richard
15.01.2008, 12:14
nein,

brauchst nur an die ehemaligen grenzkontrollen denken. ein womo ist ein kfz, ein wowa ist definierter wohnraum, also dursuchungsbefehl.

aber wie auch immer, die obrigkeit sitzt am längeren ast, eine durchsuchung zu verweigern bringt nichts, denn dann musst du eben warten bis der staatsanwalt einen ausstellt...

und ein begründeter verdacht würde mir auch immer einfallen ;).

holiday
15.01.2008, 12:20
nein,

brauchst nur an die ehemaligen grenzkontrollen denken. ein womo ist ein kfz,.



das gilt aber nur fürs basisfahrzeug,nicht für den aufbau,der ist wohnbereich und gleichgestellt mit einer wohnung/haus.
jedoch wie du richtig schreibst


es zuverweigern wenn man keinen wirklichen grund hat,bringt nichts ausser ärger,ärger,ärger

Tommy1424
15.01.2008, 12:30
Hallo beinand!

Die Frage ist immer warum durchsucht werden soll.

Im Zuge einer Zollkontrolle können alle Fahrzeuge zur Gänze durchsucht werden. Daher auch WoMo und WoWa.

Wenn es sich um einen Durchsuchung im Sinne der Strafprozessordnung handelt, also wenn der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung vorliegt oder der Verdacht besteht, dass Diebesgut oder Tatwerkzeug verborgen wird ist immer ein Durchsuchungsbefehl notwendig.
Der Durchsuchungsbefehl hat die genaue Örtlichkeit zu enthalten. Das geht von einem einzelnen Zimmer (der Rest der Wohnung darf dann nicht durchsucht werden) bis hin zum "zur Wohnung gehörendes Kellerabteil" oder zum Wohnhaus gehörende Nebengebäude oder aber auch "Fahreuge die im Besitz des .... stehen". Was nicht eindeutig im Durchsuchungsbefehl steht darf auch nicht durchsucht werden.

Aber es gibt die Durchsuchung auch unverzüglich bei Gefahr im Verzug, wo der Durchsuchungsbefehl binnen 24h nachgebracht werden muss.

Das betrifft aber nur die Strafprozessordnung. Davon sind sämtliche Durchsuchungsmöglichkeiten im Sinne anderer Rechtsvorschriften ausgenommen.

mr.x
15.01.2008, 12:30
Hier die gesetzliche Bestimmung:
§ 117 Strafprozessordnung


§ 117. Im Sinne dieses Gesetzes ist
...
2. "Durchsuchung von Orten und Gegenständen" das Durchsuchen
a. eines nicht allgemein zugänglichen Grundstückes, Raumes,
Fahrzeuges oder Behältnisses,
b. einer Wohnung oder eines anderen Ortes, der durch das
Hausrecht geschützt ist, und darin befindlicher Gegenstände,
...

Quelle: http://ris.bka.intra.gv.at/bundesrecht/

Durchführung bei Gefahr im Verzuge durch die Kriminalpolizei (nach neuer Gesetzeslage sind das auch die uniformierten Polizisten !) oder über Anordnung der Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung.


Fahrzeugkontrollen nach dem KFG fallen natürlich nicht darunter.

Tommy1424
15.01.2008, 12:34
Hier die gesetzliche Bestimmung:

Durchführung bei Gefahr im Verzuge durch die Kriminalpolizei (nach neuer Gesetzeslage sind das auch die uniformierten Polizisten !) oder über Anordnung der Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung.

Stimmt nur bedingt mr.x

Der in der StPO-Neu definierte Begriff "Kriminalpolizei" hat nichts mit Kriminalbeamte oder Uniformträger zu tun. Es handelt sich hiebei nur um ein Wort welches definiert wurde um die neue StPO verständlicher zu machen.

holiday
15.01.2008, 12:35
Braucht die Polizei bei der Kontrolle


Tommy der Zoll ist eine eigene Sache,die dürfen fast alles:eek:

mr.x
15.01.2008, 12:39
Stimmt nur bedingt mr.x

Der in der StPO-Neu definierte Begriff "Kriminalpolizei" hat nichts mit Kriminalbeamte oder Uniformträger zu tun. Es handelt sich hiebei nur um ein Wort welches definiert wurde um die neue StPO verständlicher zu machen.


weiß ich, hab i was anderes gsagt ? Ich hab den Kommentar nur dazugeschrieben, damit keine Missverständnisse aufkommen, weil viele unter Kriminalpolizei eben nicht-uniformierte Polizisten verstehen.

Tommy1424
15.01.2008, 12:42
+mr.x

Sorry, ich hatte es anders verstanden.

+holiday
Stimmt. Das Zollrecht fällt in die sonstigen Rechtsmaterien wo es eigene Vorschriften dazu gibt. Dort läuft das etwas lockerer:eek:.:rolleyes::D

mr.x
15.01.2008, 13:45
übrigens, ganz vergessen, noch eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Durchsuchung gibt es:

§ 39. Sicherheitspolizeigesetz:
....
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
ermächtigt, Grundstücke, Räume und Fahrzeuge zu durchsuchen, soweit
dies der Suche
1. nach einem Menschen dient, dessen Leben oder Gesundheit
unmittelbar gefährdet erscheint;
2. nach einem Menschen dient, von dem ein gefährlicher Angriff
ausgeht;
3. nach einer Sache dient, die für einen gefährlichen Angriff
bestimmt ist.
...

holiday
15.01.2008, 13:53
wenn eine vermeindliche straftat vermutet wird,oder es sich um eine solche handelt wird das fahrzeug soundso durchsucht,da bedarf es keiner rechtlichen erlaubniss.


ich glaube die frage bezog sich auf eine normale verkehrskontrolle:confused:,bei der das fahrzeug auch nicht betreten werden darf.

willi60
15.01.2008, 14:03
Ich denke,

am klügsten ist,man läßt die Herren einfach ihren Job machen...

Dann ist´s gleich wieder mit ein paar abschließenden netten Worten vorbei und man kann die Fahrt

fortsetzen...

LG

willi

Kraxi
18.01.2008, 19:08
Hallo!

Ich glaub der Grund dieses Problems waren die zigarettenschmuggler mit dem Wohnmobil.
ist glaub ich letzte Woche in der Zeitung gestanden.
Oder gar im www.

Waren angeblich Esten oder Litauer!

Egal, hoffentlich keine Camper vom Forum:eek::eek::eek::eek::eek: