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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Informationen zur Gasanlage im Campingfahrzeug



grisu
10.12.2007, 19:33
Aufbau der Gasanlage in einem Campingfahrzeug

Achtung: Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der EN 1949 ohne Gewähr für Vollständigkeit. Diese Angaben gelten für neue Gasanlagen nach EN 1949 und nicht in allen Punkten für bestehende Altanlagen.
Jede Gasanlage muss vor Inbetriebnahme von einem geschulten Sachkundigen (nach G107 bzw. G607) abgenommen werden !!

1) Gaskasten:
Der Flaschenaufstellraum muss zum Innenraum hin Gasdicht sein. Es gibt Ausnahmen über die sie ihr Fachmann gerne beaten wird.
Jede Gasflasche muss mit zwei Halterungen verdrehsicher befestigt sein, die Flaschen müssen aufrecht stehen.
Eine entsprechende Entlüftungsöffnung muss vorhanden sein. Der freie Lüftungsquerschnitt muss min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein.
Ein Sonderfall stellt der so genannte Flaschenschacht dar (z.B. bei einigen Westfalia Fahrzeugen). Dieser ist nur von oben zugänglich und darf nur eine Flasche bis 5 kg aufnehmen. Hier reicht ein fallend verlegter Entlüftungsschlauch mit 20 mm freiem Durchmesser.
Es darf keine Zündquellen im Gaskasten geben (z.B. Elektroinstallation im Gaskasten, außer Dinge wie Gasfernschalter oder Füllstandsanzeigen, die zum Betreiben der Gasanlage benötigt werden und die eine eigene Zulassung haben).
Die Gasflaschen bzw. die Druckminderer werden mit Gasschläuchen an die weitere Installation angeschlossen. Gasdruckregler und Gasschläuche müssen spätestens nach 10 Jahren ersetzt werden

2) Gasinstallation/ Gasgeräte:

Die gesamte Gasinstallation ist fest mit Rohren auszuführen. Ausnahme: Verbindung des Gasdruckreglers mit der Gasanlage im Gaskasten. Für jede Verbrauchseinrichtung ist ein eigenes Absperrventil im Innenraum vorzusehen. Die gesamte Anlage muss einen Hauptabsperrhahn haben.
Gasrohr:
Üblicherweise wird verzinktes, nahtloses Stahlrohr in 8 oder 10 mm Außendurchmesser mit Schneidringverschraubungen verwendet.
Ebenfalls zulässig sind Edelstahlrohr, Kupferrohr (bei Schneidring-verschraubungen mit Stützhülsen) und hartes Kupferrohr. Bei Cu-Rohr müssen Schneidringe und Muttern aus Messing verwendet werden.
Als Verbindungsarten zulässig sind neben den Schneidringverschraubungen auch noch Hartlöten (Kupferrohr), Klemmringverschraubungen, Bördel- und Gewindeverbindungen.
Quetschverbindungen und Weichlöten sind nicht zulässig.

Alle Gasrohre müssen spannungsfrei verlegt und entsprechend befestigt werden. Befestigungen aus Metall müssen Schutzeinlage aus Kunststoff haben.
Der Rohrdurchmesser ist so zu wählen, dass die Versorgung aller Gasgeräte gewährleistet ist. (Alle Geräte gleichzeitig in Betrieb).
Rohrleitungen sind ggf. vor Korrosion zu schützen, insbesondere bei Verlegung unter dem Fahrzeugboden. Beim Verlegen der Rohre durch Wände, müssen diese gegen Scheuern geschützt werden.

Gasschläuche:
- Schlauchteile müssen alle 10 Jahre getauscht werden.
- Nur zugelassenen Gasschläuche dürfen verwendet werden
- Die Anschlüsse müssen fest verpresst sein. Schlauchschellen usw. sind ausdrücklich nicht zugelassen!!
- Schläuche dürfen nicht durch Wände oder Bleche verlegt werden.
- Gasschläuche dürfen nur im Gaskasten verwendet werden. Ausnahme: Schwenkbarem Kocher (z.B VW California) hier ist ein Gasschlauch im Innenraum zulässig (Ausnahmegenehmigung!) .

Gasregler:
Für Neuanlagen ist nur mehr ein Betriebsdruck von 30mbar zulässig. Gasregler müssen alle 10 Jahre getauscht werden. Für Zweiflaschenanlagen ist die Verwendung einer Umschaltautomatik (z.B. Duo-Comfort, Triomatic, Duo Control usw.) zulässig, wenn diese der EN 13786 entspricht.
Absperreinrichtungen:
Es muss eine Hauptabsperreinrichtung vorhanden sein.
Für jeden Verbraucher bzw. jedes Gasgerät muss ein eigener weiterer Absperrhahn vorhanden sein. Dieser muss klar und unverwischbar gekennzeichnet sein. Ist nur ein Gasgerät verbaut, so genügt die Hauptabsperreinrichtung bzw. das Flaschenventil wenn dieses leicht zugänglich ist.

Geräte:
Alle verbauten Gasgeräte müssen der EN 1949 entsprechen und für den Einbau in Kraftfahrzeuge bzw. Wohnwagen zugelassen sein d.h. es muss eine entsprechende Konformitätserklärung (Nachweis zur Erfüllung der entsprechenden Richtlinien) für den EU Raum vorliegen. Weiters muss eine Zündsicherungseinrichtung (mechanisch oder elektronisch) vorhanden sein.
Bei Einbau und Betrieb von Gasgeräten in Campingfahrzeuge sind die Euronormen EN1645, EN1646, EN 1647 und EN 1648 sowie eventuell weitere gültige Normen unbedingt einzuhalten.
Diese Regeln unter anderen die Verlegung von elektrischen Anschlüssen, die Gesundheit & Sicherheit in bewohnbaren Fahrzeugen, sowie insbesondere die Belüftungsvorschriften f. den Betrieb von Gasgeräten in Campingfahrzeugen. Weiters ist darauf zu achten, dass die entsprechenden vorgeschriebenen unverschließbaren Belüftungseinrichtungen (Zwangsentlüftungen) ordnungsgemäß verbaut sind.

Abgasführungen:
Alle Abgasführungen von Gasgeräten sind unverschließbar und steigend zu verlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nur an geeigneter Stelle (nicht unter Fenster usw.) verbaut werden. Die Verwendung von Aluminiumrohren für Heizungen der Truma S-Klasse ist nicht zulässig. Es muss ein Abgasrohr aus Edelstahl verwendet werden!
Bei Kaminsystemen mit Rohr in Rohr Systemen (z.B. Truma C-, E- oder Combiheizung) ist Aluminiumrohr zulässig, da eine entsprechende elektronische Überwachung gewährleistet ist.

weitere Infos zur Gasanlage >>Hier<< (http://www.schurian.at)

© Schurian Christian
Sachverständiger für Wohnwagen, Wohnmobile und Gasanlagen
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abo
10.12.2007, 20:31
hallo

toller beitrag

frage:
der truma VDR reduzierer von 50mBar auf 30mBar soll keine betriebszulassung für campingfahrzeug haben.

kann das stimmen?

lg
g

grisu
10.12.2007, 20:43
Hallo Abo

Der Truma VDR hat selbstverständlich eine Zulassung für Campingfahrzeuge und darf daher verwendet werden. Er erfüllt die EG (90/396/EWG) und darf daher sagar auch in gwerblichen Anlagen verwendet werden.

Die hier angeführten Angaben gelten wie ganz am Anfang beschrieben für Neuanlagen nach EN1949 die ohnehin nur mit 30mbar ausgeführt werden dürfen.

Näheres dazu findest du in Betrag "Gasvorschriften-Normen-Gasprüfung"

lg
Grisu