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grisu
10.12.2007, 19:30
Allgemein Informationen zu Flüssiggas:

Grundsätzliches:
Flüssiggas ist schwerer als Luft, es entweicht daher (ähnlich wie Wasser) beim Ausströmen nach unten. Aus diesem Grunde müssen alle Entlüftungen für Gasanlagen in geschlossenen Räumen oder Fahrzeugen nach unten bzw. seitlich an der tiefsten Stelle angebracht sein.

Voraussetzung für die Verbrennung von Gasen ist die Mischung mit Luft (Sauerstoff). In einem bestimmten Mischungsverhältnis, das bei den verschiedenen Gasen unterschiedlich ist, kann sich ein explosives Gemisch bilden.
Flüssiggas hat von allen Gasen mit 1,7 - 10,8 % Gas-Anteil in der Luft hier den engsten Bereich (zum Vergleich Erdgas 6 -16 %).
Es verbrennt zu Kohlenstdioxid und Wasser. Daher ist auch auf eine entsprechende Abgasführung bei den Gasgeräten zu achten.

Flüssiggas ist ein reines Kohlenwassestoffgemisch und eigentlich geruchlos. Erst durch den Zusatz vom Methanthiol bekommt Flüssiggas seinen prägnanten Geruch, der auf Gasaustritt oder Lecks aufmerksam machen soll.
Flüssiggas wäre an sich auch ungiftig, wirkt aber narkotisierend und erstickend!


Gasarten im Campingbereich:

Butangas:(Chemisch C4H10)
Handelsübliches Butan ist ein Gemisch aus mind. 95% Massenanteile Butan- und Butenisomere; der Gehalt an Butanisomeren muß überwiegen. Der Rest darf aus Propan, Propen, Pentan- und Pentenisomeren bestehen.Butan ist die Bezeichnung für zwei gasförmige, farblose, gesättigte Kohlenwasserstoffe (Butan und Methylpropan).

Butan ist sehr einfach und mit wenig Druck flüssig in Behälter abzufüllen (z.B. Gasfeuerzeug). Preislich ist es etwas günstiger als Propangas, der Gasungsbereich (Siedepunkt) endet aber schon bei ca. -0,5 Grad. Daher sind die blauen Butanflaschen für den Winterbetrieb nicht geeignet. Bei Gasfüllungen aus dem Süden Europas wird vorwiegend Butangas verwendet, daher kann es beim Winterbetrieb mit diesen Flaschen zu Problemen kommen.
Der Heizwert von Butangas beträgt 12,720 kWh/kg


Propangas: (Chemisch C3H8)

Handelsübliches Propan ist ein Gemisch aus mind. 95% Massenanteile Propan und Propen; der Propangehalt muss überwiegen. Der Rest darf aus Ethan, Ethen, Butan- und Butenisomeren bestehen.
Der Gasungsbereich (Siedepunkt) von Propangas liegt erst bei ca. -42 Grad. Es ist daher ein Winterbetrieb von Gasgeräten mit Propangas problemlos möglich.
Der Heizwert von Propangas beträgt 12,870 kWh/kg

Allgemeine Informationen für Gasflaschen:
In Österreich werden üblicherweise Stahlgasflaschen mit einer Füllmenge von 2 bis 11kg verwendet. Diese sind mit einem Gemisch von Propan bzw. Butangas gefüllt. Weiters gibt es seit einigen Jahren Alu- und auch Kunststoffflaschen am Markt.
Flüssiggas-Behälter sind in sich geschlossene Drucksysteme. Es kann sich somit durch das Fehlen von Luft kein brennbares oder explosives Gas/Luftgemisch bilden.
Die Ausströmungsgeschwindigkeit des Flüssiggases ist immer größer als die Zündgeschwindigkeit. Dadurch kann es zu keiner Rückzündung und somit auch zu keiner Explosion in einem Behälter kommen. Auch sind alle modernen Gasgeräte so gesichert, dass Flüssiggas nicht ungewollt und unverbrannt ausströmen kann.
In Österreich dürfen nur Gasflaschen verwendet werden, die den Richtlinien EN 1089, EN1089-3 (Farbgebung), EN 962 bzw. 76/767/EWG entsprechen.
Auf jeder Gasflasche muss das Datum der Erstprüfung sowie ein Ablaufdatum unverwischbar angeführt sein. Ein neuerliches Verwenden nach erfolgter neuerlicher Druckprüfung ist mit entsprechender neuer Prägung zulässig.

Es ist darauf zu achten, dass im Fahrzeugbereich nur die erlaubten Campinggasflaschen verwendet werden (Dichtung ist auf der Gasflasche und wird bei jeder Befüllung durch den Gaslieferanten überprüft!!). Weiters muss auf der Gasflasche ein Überdruckventil vorhanden sein.

Eine Verwendung von Gewerbeflaschen (z.B. 33kg ohne Gummidichtung an der Flasche) in einem Campingfahrzeuges ist nicht zulässig.
Diese Flaschen dürfen nur Außerhalb eines Fahrzeuges und bei fest aufgestellten Campingfahrzeugen (Dauercamping) verwendet werden. Hier sind die Auflagen und Gasvorschriften für Ferienhäuser und nicht die EN1949 für Campingfahrzeuge gültig und anzuwenden.

Der Gasminderer (Regler) muss der Campinggasflasche angepasst sein und mit dieser eine dichte Verbindung herstellen. Der Betriebsdruck der Gasanlage muss klar und unverwischbar erkennbar sein.

In einer Gasflaschen darf jeweils nur die auf den Gasflaschen angegebene bzw. durch die Farbgebung der Flasche vorgegebene Gasform (z.B. Propan, Butan) gefüllt werden.
Hinweis: Eine Befüllung von Standrad Propanflaschen mit Autogas (LPG) ist nicht nur unzulässig, sondern wegen der fehlenden Überfüllungsschutzeinrichtungen auch höchst gefährlich.
Bei Befüllung von Gastanks mit Autogas (LPG) ist dringend die Verwendung eines entsprechenden Gasfilters anzuraten, da die dem Autogas zu Schmierzwecken beigemengten Parafine für die angeschlossenen Gasgeräte schädlich sein können. Diese können sich in den Brennerdüsen ablagern und so zu Defekten an den Gasgeräten führen. Auch die Membrane der Gasregler können durch diese Parafine verkleben und zu Geräteausfällen führen.
Die Befüllung von transportablen Gasflaschen darf nur von einem dafür konzessionierten Abfüllbetrieb an entsprechend ausgestatteten Abfüllstationen durchgeführt werden.

Transport von Gasflaschen: Gasflaschen dürfen in einem Campingfahrzeug nur an den dafür vorgesehenen Transportplätzen (Gasflaschenkasten) transportiert werden. Diese Verfügen über eine entsprechende Ausstattung (Entlüftung, Befestigung usw,). Ein Transport an anderer Stelle, insbesondere ohne Entlüftung, ohne Befestigung, ohne Schutzkappe oder liegend ist nicht zulässig. In der Praxis wird der Fahrzeuglenker bei einem solchen nicht zulässigem Transport wegen einer "nicht ordnungsgemäßen Verwahrung von Ladung" abgestraft.

weitere Infos zur Gasanlage >>Hier<< (http://www.schurian.at)

© Schurian Christian
Sachverständiger für Wohnwagen, Wohnwagenähnliche Aufbauten, Campingzubehör,
Gasanlagen in Campingfahrzeugen (inkl. ÖNORM EN1949, Prüfrichtlinien G107, G607)
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