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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnwagen versichern (Dauerstellplatz) ?



tony32
03.12.2007, 15:37
Guten Tag,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner schwierigen Frage helfen.

Ich habe einen Wohnwagen auf einem Campingplatz. Der Wohnwagen steht dort fest das ganze Jahr. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie kann ich mich gegen Haftpflichtansprüche versichern.

Die private Haftpflicht scheint es nur in vereinzelnden Fällen zu übernehmen, da es sich nicht um ein Gebäude handelt.

Die KFZ-Wohnanhänger-Versicherung zahlt meiner Meinung nach nur, wenn der WoWa für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Ich habe bereits eine CampingVersicherung abgeschlossen, die mir meine eigenen Schäden zahlt. Aber gegen Haftpflichtansprüche Dritter bin ich nicht noch nicht abgesichert.

Freue mich auf eure Antworten.

willi60
03.12.2007, 16:12
Hallo Tony32-

du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

LG

willi

holiday
03.12.2007, 16:21
Hallo Tony32-

du erwähnst "Haftungsansprüche Dritter";was soll den ein fix aufgestellter Wohnwagen anstellen?

LG

willi

er kann zb aus welchen gründen auch immer in die luft fliegen,und das kann sich dann summieren

aber eine sogenannte garagenhaftpflicht oder wie das immer heißen mag gibt es,wenn das nicht sogar die haushaltsversicherung übernimt

tony32
03.12.2007, 16:33
Es geht also um Schäden die durch mich im Zusammenhang mit dem Wohnwagen entstehen. Also z.B. ich schlafe nachts bei brennender Kerze ein und dadurch entsteht ein Feuer. Vorzelte und Wohnwagen umliegender Pazellen werden Beschädigt. Ich bin dran schuld, also besteht ein berechtigter Schadensersatzanspruch gegen mich.

Soweit ich weiß übernimmt die Haushaltsversicherung nur meine eigenen Schäden. Und auch nur dann über die Außenversicherung wenn die beschädigten Hausratgegenstände nur vorrübergehende (bis 3 Monate) im Wohnwagen untergebracht waren.

Meinst du mit der Garagen Versicherung eine Ruheversicherung? Die sind soweit ich weiß leider nur zu gebrauchen, wenn der Wohnwagen vorrübergehend stillgelegt wird.

abo
03.12.2007, 16:38
hallo

angeblich soll es versicherungen geben die das im rahmen der haushaltsversicherung als zweitwohnsitz decken (donau versicherung zb)

ich selbst habe es aber noch nicht versucht

lg
g

holiday
03.12.2007, 16:39
mit einem halbwegs inteligenten versicherungsmann müßte das thema schnell zuklären sein.

die ruheversicherung ist eigentlich eine kasko,die wiederum nur für dich zahlt.aber als zweitwohnsitz müßte es eine haushaltsversicherung geben.

es gibt ja hier einige dauercamper........

tony32
03.12.2007, 17:11
"es gibt ja hier einige dauercamper........"

Dann bin ich schon gespannt was die so berichten können.

as61828
03.12.2007, 17:22
"es gibt ja hier einige dauercamper........"

Dann bin ich schon gespannt was die so berichten können.

Unser Richard muss das wissen, denn er hat seinen Caravan in Burg beim Stall stehen. Neu ist der auch noch. Wenn der in die Luft geht, dann ist der Kanalanschluß, der Wasseranschluß, Lichtanschluß und wahrscheinlich das Nebengebäude mit Waschraum und so weiter auch über die Berge.
Das ist dann ein kleines Feuerwerk. Wäre zum Faschingtag richtig, oder Richard !
adolfo

stefferl
03.12.2007, 17:23
Wo steht eigentlich, daß ich meinen Wohnwagen nicht Haftpflicht versichern kann, wenn er nicht angemeldet ist? Ich kann ihn nicht anmelden, wenn er nicht versichert ist, das ist klar. Aber umgekehrt? Frag doch einmal bei der Versicherung. Ich bin seit Jahren bei www.team-weber.com (http://www.team-weber.com) und wurde dort immer gut beraten.
Versichern kann man alles - bloß manchmal ist es eine Geldfrage.

Richard
03.12.2007, 17:56
dieses thema passt gerade,

da ich meinen wowa mit 1.dezember als dauercamper versichert hab.

Eigenheim System Plus Versicherungssummen
Wiener Städtische

Feuer mit 10.000
Sturm mit 10.000
Haftpflicht mit 450.000 für Schäden die durch den wowa entstehen!
Leitungwasser mit 10.000
Glas mit 10.000
Haushalt mit 8.000
Bargeld mit 1.850
Schmuck mit 8.000
Private und Sporthaftpflicht mit 220.000
Tiefkühlinhalt bei Störung mit 1.000

meine prämie unter 10 euro im monat. 0676 618 25 30 Herr Lachinger und auf mich berufen, dann gibts so eine prämie ;).

tony32
03.12.2007, 18:32
Aber das ist doch eine ganz normale Gebäudeversicherung. Bist du dir 100% sicher, dass die Versicherung im Schadensfall leisten muss? Es handelt sich bei einem Wohnwagen definitiv nicht um ein Gebäude. Die Aussage habe ich jetzt schon von mehreren Versicherern bekommen. Außerdem ist der Wohnwagen ja nicht ständig bewohnt (oder?).

Richard
03.12.2007, 18:55
das ist schon richtig,

versichert ist ein Mobilheim (wohnwagen fix stehend) Bauart gemischt/Holz Dachung nicht hart, nicht ständig bewohnt - keine Sicherungen vorhanden...

diese art der versicherung wurde in zusammenarbeit mit dem campingclub geschaffen um auch dauercampern einen versicherungsschutz zu bieten (da bin ich auch ein bißchen schuld dran ;)). bekannterweise arbeitet der arbö mit der wiener städtischen eng zusammen.

Mondmann
03.12.2007, 19:04
Hallo Richard,-
als ehemaliger Versicherungsvertreter(auch Keiler und so genannt) mit dem Wissensstand aus dem
Jahre 1998, bei dieser ehrlichen Risikobeschreibung eine sensationelle Prämie.
Wer da nicht versichert, ist selbst schuld.

MfG
Mondmann

mauma
03.12.2007, 21:08
Hallo,
wir haben einen WW am Attersee stehen und sind folgender Maßen versichert: sie heißt "Versicherung für den privaten Bereich" wir sind Feuer, Sturm und Haftpflicht und Haushalts versichert für den Fall eines Feuers kann ja dein Nachbar geschädigt werden, das gleiche auch bei Wetterkapriolen. Jahrespränie ist ca.100 Euro! Den eigenen Wert haben wir gering versichert, da alter WW., aber hohe Haftpflichtsumme! Uns ist es wert!!!
Besser ist ohne Schaden zu sein, auch wenn man versichert ist!!
Gruß mauma

Nuffi
03.12.2007, 22:22
Hallo tony,

im Rahmen Deiner Privathaftpflichtversicherung bist du gegen Ansprüche Dritter zumindest österreichweit versichert. Geltungsbereich ist bei den aktuellen Versicherungsbedingungen meistens bereits weltweit .

Bei Deinem Versicherer solltest du lediglich schriftlich festhalten bzw. in deiner Haushaltsversicherungspolizze vermerken lassen, dass an einem bestimmeten Risikoort (Campingplatz) ein WW steht.

Der WW selbst ist im Gespann beim Zugfahrzeug mitversichert. Seine eigene Haftpflicht kommt nur zum tragen, wenn er sich z.B. selbständig machen sollte und dabei Schäden anrichtet. (im abgekoppeltem Zustand)

Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm)

Ein Dauercamper/WW wird tatsächlich als kleines Gebäude versicherungstechnisch betrachtet kalkuliert. Dazu kann man eine kleine Haushaltsversicherung abschliessen.

abo
03.12.2007, 22:36
...
Bei einer bestehenden Kasko Versicherung kannst du auf mind. 3 Monate das Kennzeichen beim Versicherer hinterlegen lassen. Dabei reduziert sich der Versicherungsschutz auf die sog. "Garagenkasko" (Grundsparten Feuer, Sturm).

hallo

möglich dass deine versicherungsanstalt (oder dein vertreter) das so will
tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.
und wenn es nur ein tag ist

einzige einschränkung ist die steuer
wenn das fahrzeug innerhalb von 48(?) tagen wieder angemeldet wird dann wird die kfz steuer (versicherungssteuer II) nachverrechnet. die versicherungsprämie selber bleibt natürlich reduziert.

kann aber wirklich auf die versicherungsbestimmungen und das kleingedruckte ankommen.

ich habe die kasko bei der generali und die haftpflicht bei der SK

lg
g

holiday
03.12.2007, 23:46
tatsächlich kannst du für beliebige zeiten dein kennzeichen zurücklegen.



das geht leider in österreich nicht,da man max 12 monate die kennzeichen hinterlegen kann bevor sie dann erlischen(abmeldung) bzw das fahrzeug wieder zugelassen werden muß,und auch nach 6 monaten der bonus verfällt.

stefferl
04.12.2007, 10:58
@abo
In Österreich gibt es keine KFZ-Steuer auf einen Wohnwagen.

abo
04.12.2007, 11:29
@abo
In Österreich gibt es keine KFZ-Steuer auf einen Wohnwagen.

hallo

logisch
sorry

ich vergesse immer dass ja auch womos ohne motor nur zum hinten nachziehen gibt ...
:o:o:o

lg
g

Nuffi
04.12.2007, 16:05
...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!

abo
04.12.2007, 22:09
...das ist schon richtig, aber Prämienwirksam wird die Stilllegung erst nach 3 Monaten !!

hallo evt bei wowa
evt bei DEINEM versicherungsvertrag

beim PKW und bei "üblichen" verträgen ist eine zurücklegung ab dem ersten tag gültig
lg
g

Nuffi
04.12.2007, 22:21
...du verstehst es noch immer nicht - oder?

abo
04.12.2007, 22:23
...du verstehst es noch immer nicht - oder?

nein
wahrscheinlich bin ich zu blöd

oder du

lg
g

holiday
04.12.2007, 22:27
nein
wahrscheinlich bin ich zu blöd

oder du

lg
g


bevor das wieder in den gewohnten schimpferein endet.

die zurücklegung gilt ab dem ersten tag,wenn mindestens 45 Tage lang die taferl hinterlegt werden,wird die motorbezogene steuer nicht fällig

bei kürzerer hinterlegung wird rückverrechnet,das ist bei jeder versicherung so egal welcher vertrag.

willi60
05.12.2007, 09:26
Hallo-

um zum Thema zurückzukehren;ich würde Richard´s Empfehlung befolgen und mit den von ihm angef.

Leuten ALLE MÖGLICHKEITEN durchsprechen und zur eigenen Sicherheit schriftl.festhalten.

Dann muß es passen.

LG

willi

Flairist
05.12.2007, 10:39
nein
wahrscheinlich bin ich zu blöd

oder du

lg
g

Hallo Nuffi!

Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!:D:D:D:D:D

Mach dir nichts draus, liegst eh richtig.....und höre auf alex:):)
Ich kann das schreiben, weil meinen Eintag kann er eh nicht lesen:D:D:D:D:D:D:D
Es gibt immer wieder "Besserwisser".:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ciao

westbahnmichi
05.12.2007, 11:01
Hallo Nuffi!

Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!:D:D:D:D:D

Es gibt immer wieder "Besserwisser".:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ciao

Ist das notwendig????????????????????

So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!

abo
05.12.2007, 13:10
Ist das notwendig????????????????????

So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!

lass michl ....

in dem fall hat er nicht unrecht
war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
jeder hat mal einen schlechten tag ....

nochmal zur sache:
es ist VERHANDLUNGSSACHE ab wann die hinterlegung gilt
es gibt dafür kein gesetzt oder keine richtline

aber bevor ICH jemandem öffentlich ein " ... hast es immer noch nicht kapiert ... " vor den latz knalle tippe ich zwei oder drei begriffe auf google ein um sicher zu gehen ob nicht doch evt ich daneben liege. sooooo gross kann das eigene ego dann doch ned sein.

das ist wohl das mindestmaß an respekt welches ich einem kollegen entgegenbringen sollte

in diesem fall reichen die begriffe "kfz kennzeichen zurücklegung fristen" und eine einschränkung auf österreichische suchergebnisse auf google.at

da kommt dann gleich als zweiter (neben vielen anderen in denen sinngemäss dasselbe steht) zB. die info dazu vom verkehrsministerium auf

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html

und da findet man(n) dann zum thema kennzeichenhinterlegung folgendes:

-----------------------------------------------------------------------------------------
Hinterlegung von Kennzeichen
Allgemeine Informationen (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#AllgemeineInformationen)
Fristen (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#Fristen)
Zuständige Stelle (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#ZustaendigeStellen)
Verfahrensablauf (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#Verfahrensablauf)
Erforderliche Unterlagen (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#ErforderlicheUnterlagen)
Kosten (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#Kosten)
Zusätzliche Informationen (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#ZusaetzlicheInformationen)
Rechtsgrundlagen (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061000.html#Rechtsgrundlagen)Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln vorübergehend zu hinterlegen, wenn Sie beispielsweise
für ein paar Monate im Ausland tätig sind oder
Ihr Fahrzeug im Winter nicht benötigen bzw. verwenden wollen.TIPP
Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer an. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

Hinweis: Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.
Fristen

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.
Zuständige Stelle

eine http://www.help.gv.at/Content.Node/images/transparent.gifZulassungsstelle (http://www.help.gv.at/cgi-bin/system.pl?label=VVO) . , die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist
Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche Sie Ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.
Erforderliche Unterlagen

amtlicher Lichtbildausweis (http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990001.html) . des Antragstellers oder der Antragstellerin
Kennzeichen
Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
bei Vertretung: Vollmacht (http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990013.html) .Kosten

Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
Rechtsgrundlagen

§ 52 http://www.help.gv.at/Content.Node/images/transparent.gifKraftfahrgesetz (http://www.help.gv.at/cgi-bin/system.pl?label=KFG) . (KFG)
http://www.help.gv.at/Content.Node/images/transparent.gifZulassungsstellenverordnung (http://www.help.gv.at/cgi-bin/system.pl?label=ZustV) . (ZustV) Stand: 13.8.2007
Haftungsausschluss (http://www.help.gv.at/Content.Node/impressum/Seite.3500000.html#Haftung) .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

------------------------------------------------------------------------------------

hinweis:
die information ist übrigens - ministerium hin, ministerium her - nicht ganz richtig.
es gibt sehr wohl einen weg auch bei wechselkennzeichen EINES der kfz eine zeitlang zu hinterlegen. wenn die versicherungsstelle ein bisserl kreativ ist dann klappt das, bei bedarf bitte PN ....

wer behauptet dass die hinterlegung grundsätzlich erst rückwirkend nach 30 tagen prämienwirksam ist hat schlicht keine ahnung

lg
g


PS:
apropos kreativ, es ist genauso wie beim bonus malus:
kennst du den richtigen versicherungsvertreter bzw makler dann meldet er dir die karre von haus aus in die bonusstufe null und das wars
oder er setzt dich zumindestens ein paar stufen runter, wird wohl drauf ankommen was du sonst noch an versicherungen da laufen hast
nur mit einer popeligen haftpflicht alleine wird das aber eine mutige diskussion, der typ will ja auch was verdienen

Richard
05.12.2007, 13:37
hi abo,

http://www.cheesebuerger.de/images/more/schilder/g018.gif, bekomm ich dann vom finanzamt etwas ausbezahlt, ich zahl doch keine steuer :D:D:D?

ein bißchen blöd träumen wird man wohl noch dürfen, oder?

abo
05.12.2007, 13:40
hi abo,
http://www.cheesebuerger.de/images/more/schilder/g018.gif, bekomm ich dann vom finanzamt etwas ausbezahlt, ich zahl doch keine steuer :D:D:D?
ein bißchen blöd träumen wird man wohl noch dürfen, oder?

hallo

hast du den §29b ?
gratuliere ...

da würde ich sicher irgendein fettes ami teil fahren mit viel, viel hubraum ..

wie war das nochmal?
NOVA befreiung
EUST befreiung
vers., steuer II befreiung
etc

;-)

lg
g

PS:
mag trotzdem ned tauschen
:rolleyes:

holiday
05.12.2007, 14:53
es gibt dafür kein gesetzt




im VVG Artikel 18 nach §52 KFG gemäß §43KFG ist es sehr wohl geregelt

Der Artikel regelt gesetzlich die Vertragsruhung von mind. 6 Monaten

GSD haben die meisten versicherungen eine kürzere zeit,müßen sie aber nicht.

und sich über §29b lustig zumachen verstehe ich,naja lass ma das...

Flairist
05.12.2007, 15:10
Zitat:Zitat von westbahnmichi
Ist das notwendig????????????????????

So was darf man halt auch nicht in allen Foren schreiben!!!

lass michl ....

in dem fall hat er nicht unrecht
war ja nicht gerade höflich formuliert von mir
jeder hat mal einen schlechten tag ....

Hallo Abo!
HUT AB!!! Das meine ich ehrlich!

@Michl
Gebe dir Recht. Mich wundert es, dass es hier noch steht.:D:D:D:D
Aber eh mal wieder typisch...


Zitat von abo
nein
wahrscheinlich bin ich zu blöd

oder du

DARF MAN


Zitat von Flairist
Hallo Nuffi!

Vielleicht schaffst du es auch auf die Ignorliste vom abo zu kommen!

Es gibt immer wieder "Besserwisser".

DARF MAN NICHT???

Findest du deine Reaktion nicht ein wenig übertrieben?
Sollte es was persönliches sein (ich wüßte nichts), schick mir doch eine PN und mach mich nicht jedesmal öffentlich an!:eek::eek::confused::confused:

Ciao

willi60
05.12.2007, 16:11
@Richard hallo-

zu deinem Vers.Paket als Dauercamper hätt ich Fragen,und zwar:

Ist da jetzt fix ein Standort vermerkt/vorgegeben?

Was ist,wenn der Wowa für 2 oder mehrere Wochen in den Urlaub mitgenommen wird?

LG

willi

Richard
05.12.2007, 17:04
hi willi,

sicher ist der genaue platz im vertrag angegeben.

aber wie heißt es doch so schön, wo kein kläger da kein richter und wie sollte es denn die versicherung wissen ob dein wowa mal unterwegs ist? sollte auch jeden klar sein, dass man dann kaum einen einbruch irgendwo anders regressieren kann...

gut, bei mir wär der aufwand zu hoch, müsste ich doch vorher das schutzdach vom vorzelt abbauen. hab zwar ein zweiteiliges, ist aber mit dem wowa-schutzdach verschraubt und das sind viele schrauben...;)

bernhard 1967
11.12.2007, 22:59
An schenan Abend Richard

Habe heute meinen Versicherungs... mal darauf angesprochen.
Warte mal einige Tage, dann werde ich um sein Anbot fragen....

Richard
12.12.2007, 01:13
hi bernhard,

da bin ich auch neugierig drauf. u.u. kann ich meinem vertreter noch ein bißchen das messer ansetzen, wobei, ich glaub kaum ob da noch was geht....

bernhard 1967
31.12.2007, 04:46
hi bernhard,

da bin ich auch neugierig drauf. u.u. kann ich meinem vertreter noch ein bißchen das messer ansetzen, wobei, ich glaub kaum ob da noch was geht....

Guten Morgen Richard

Versicherungswuzzi hat sich leider noch nicht gemeldet, werde nächste Woche mal bei Ihm vorbeischauen...