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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnmobil als Wohnung möglich?



Kasikes
07.09.2007, 22:10
Hallo!
Mich würde interessieren ob es in Österreich möglich wäre anstatt in einer Wohnung in einem Wohnmobil, Campinganhänger o.ä. (in)offiziell zu wohnen!

Ich meine damit mehr oder weniger als festen Wohnsitz zu verwenden.

Dazu hätte ich folgende Fragen:
1) Wo kann man damit stehen (auch in einer Gasse) ?
2) Könnte man Strom von einem Haus oder Wohnung beziehen ?
3) Wäre dies möglich, wenn man woanders gemeldet ist (quasi als offizielle Meldeadresse) ?

Mir ist dies eingefallen, weil mir so ein Campingmobil eigentlich zum "Wohnen" ausreichen würde, ich bräuchte nicht mehr ;-)

oder habe ich da was übersehen.....

Danke für ernste Antworten

lg
Kasikes

holiday
07.09.2007, 22:29
hallo

wo du letztendlich wohnst,wenn du eine meldeadresse hast ist egal.stehen in einer gasse oder öffentlichen parkplatz wenn das fahrzeug angemeldet ist geht auch.bei einem wowa ist es nicht ganz so einfach da diese ohne zugfahrzeug nicht einfach in der gegend rumstehen dürfen.

strom von einem haus oder wohnung zubeziehen ist ,wenn keine gefährdung durch das kabel besteht auch möglich,doch wer läßt dich einfach anstecken?

gerilu
07.09.2007, 22:36
Hallo Kasikes,

gerade heuer haben wir mehrere Familien - eine sogar mit 2 Kindern - im Urlaub kennen gelernt, welche ALLES verkauft haben und nur noch im WOMO, bzw WOWA leben .....

ALLE waren interessanterweise aus GB ..... ?!?!?

Bei Gesprächen, haben wir erfahren, dass aber auch in GB eine "gemauerte" Wohnanschrift von Nöten ist !! (alle haben einen Wohnsitz bei den Kindern, oder Großeltern angemeldet)

Offensichtlich ist das europaweit so - auch in Österreich geht ohne "Meldeadresse" gar nichts .....
keine KFZ Anmeldung, kein Reisepass, etc ohne Meldezettel !!

Laut Meldegesetz ist ein Aufenthalt an ein und dem selben Ort über 3 Tage sowieso meldepflichtig - d.h. man benötigt eine "gemauerte Hausnummer" ..... am Parkplatz 1 - Stellfläche 123 wird wohl nicht genügen .....

soviel zur demokratisch gesicherten Freiheit in Europa ......

Strom oder Wasser von einem Haus, oder einer Wohnung ? Kein Problem - wenn die Besitzer zustimmen ..... diese bekommen aber ein Problem mit der Behörde, wenn sie den "Dauersteher" nicht "melden" - praktisch geben sie ja damit eine Grundlage zur "Unterkunft" und sind somit meldepflichtig ......

Aber wenn ein Grundbesitzer eine "Stellfläche" samt Anschlüsse zur Verfügung stellt, die dort "wohnenden" Personen bei der Stadt/Gemeinde meldet und das SOG bzw Baurecht, oder Bürgermeister nichts gegen ein mobiles Wohnheim hat, dann wirds wohl da und dort möglich sein - mit Sicherheit nicht wahllos überall !!!!

viel Spass beim mobilen Leben


gerilu

Kasikes
07.09.2007, 22:39
OOppss Gerilu war schneller. Dieser Beitrag bezieht sich auf die 2. Antwort

__________________________________________________ ______________


Danke für die rasche Antwort, ist mir aber noch zu wenig :-)

heisst das wenn ich den Anhänger am ZugKFZ dran habe, kann ich wieder in "jeder" Gasse stehen?

Wenn das ganze Jahr über ein Kabel zu meinem Wohnwagen verbunden ist, dann ist das doch verdächtig, das da jemand drin wohnt oder?

Als Meldeadresse würde ich mich zB. bei einem Freund mitanmelden.
Stimmt das, dass man eine feste Meldeadresse braucht in Ö, oder reicht auch ein Postfach?

Fragen über Fragen, ich würde mich um viele Antworten freuen...was muss man noch beachten.

kennt ihr einen anderen Beitrag der sich mit meiner Frage beschäftigt?

lg
Kasikes

Ingrid1
07.09.2007, 23:35
Also ich weiß nur in Punkto Strom, daß dies nicht so einfach ist.

Als Häuslbauer wollten wir vom Nachbarn den Strom herüber legen, dies hat dann die E-Gesellschaft abgelehnt. Das ist ein Verkauf hat man uns erklärt. Beim Strom sind nämlich Anschlussgebühren fällig. Je mehr Anschlüsse, umsomehr Euronen.

Für einige Tage wird sich sicher niemand stossen, aber bei längerem Bezug -und das wäre hier der Fall-sehe ich da eher ein Manko. Einfach nachfragen, wäre das Beste.

abo
08.09.2007, 00:45
hallo

das was du möchtest ist nicht möglich

in ganz österreich darf man auf öffentlichen grund (strasse, parkplatz):
- in einem fahrzeug (=wohnmobil) an einer stelle EINMAL nächtigen zur wiedererlangung der fahrtüchtigkeit. und selbst dass nicht überall (zb in tirol, stadt salzburg und stadt wien gar nicht)
- in einem anhänger (=wohnwagen) gar nicht nächtigen

auf privatem grund gilt:
alle einrichtungen die zum nächtigen von personen geeignet erscheinen benötigen eine baubewilligung. die baubewilligung für ein mobilheim, wohnmobil oder einen wohnwagen kannst du aber nicht bekommen, das geht aufgrund der div vorschriften (wärmedämmung, raumhöhe etc.) nicht

die einzige möglichkeit legal mit solchen fahrzeugen länger an einer stelle zu stehen ist innerhalb gewidmeter zelt- oder campingplätze

ich kenne die gesetzliche situation deshalb weil ich von 1984 bis 2006 mit der baubehörde bis in die letzte instanz und wieder retour (verfahrensfehler der behörde im jahr 1995) wegen der zwangsräumung meines eigenen mobilheims von meinem eigenen privaten baugrundstück prozessiert habe.

du findest bezug habende urteile der instanzen (abgestellt busse, abgestellte marktstände etc) auch im RIS wenn du nach "mobilheim" oder "wohnwagen" oder "wohnmobil" suchst

das meldeproblem und die energieversorgung ist jedenfalls dein letztes problem bei einem solchen vorhaben.

was wahrscheinlich einige zeit gut geht ist wenn du mit zustimmung des eigners jeweils einige wochen lang irgendwo abgelegen am grundstück eines landwirtes im umland stehst. aber selbst da finden sich meist bald "naturschützer" die das geprüft haben wollen und dann ist es auch dort mau ...

lg
g

Richard
08.09.2007, 01:00
hi abo,

eine ganz offizielle möglichkeit ist nach wie vor ein cp, da gibt es keine beschränkungen. siehe z.b. camping purgstall im traisental, der hat sogar ein mobilheim als festen wohnsitz vermietet.

abo
08.09.2007, 01:04
hi abo,

eine ganz offizielle möglichkeit ist nach wie vor ein cp, da gibt es keine beschränkungen. siehe z.b. camping purgstall im traisental, der hat sogar ein mobilheim als festen wohnsitz vermietet.


hallo

danke für die bestätigung
hatte ich ja oben geschrieben:

"die einzige möglichkeit legal mit solchen fahrzeugen länger an einer stelle zu stehen ist innerhalb gewidmeter zelt- oder campingplätze"

lg
g

;-)

46erkurt
08.09.2007, 10:07
Hallo!

Obwohl ich pro Jahr im Schnitt fünf Monate mit dem Womo unterwegs bin, würde mir nie einfallen ausschließlich darin wohnen zu wollen. Gerade in der schlechten Jahreszeit ist in Bezug auf Platz und Bequemlichkeit ein Haus oder eine Wohnung unschlagbar.

Kurt

Wilhelm (gelöscht)
08.09.2007, 10:21
Ich glaube hier fragst du die Falschen. Genaue Auskunft darüber können dir Zigeuner geben, die fahren ja teilweise das ganze Jahr mit ihren Wagen durch Land.

holiday
08.09.2007, 10:26
Ich glaube hier fragst du die Falschen. Genaue Auskunft darüber können dir Zigeuner geben, die fahren ja teilweise das ganze Jahr mit ihren Wagen durch Land.

aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.

einfach so in einer gasse oder parkplatz stehen geht zwar,aber so wie abo schon sagte immer nur für 1-2 nächte max.

aber im womo bist ja mobil;)

Ingrid1
08.09.2007, 10:40
aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.
...und nicht immer zur Freude der Nachbarn.:eek::eek: wie man im Westen von Österreich weiß. Erst kürzlich wurde so ein Platz vehement abgelehnt.

Nun, wohnen im Womo oder Wowa geht schon, da braucht ihr nur zu den Überwinterern in Spanien schauen. Die fahren meist im Oktober hinunter und im April wieder heim. Allerdings sämtliche Einrichtungen wie V+E sowie Duschen und Waschmaschine befinden sich am bewilligten!!!! Campingplatz.

Richard
08.09.2007, 10:59
servus wilhelm,

ich zähl da eine grosse familie von den zigeunern zu meinen freunden die auch das ganze jahr unterwegs sind, die haben aber alle eine feste adresse.

jedem das seine, meines wärs halt nicht...

gerilu
08.09.2007, 11:26
..... das angesprochene "Problem" haben wohl auch diese Freunde der mobilen "Wohnfreude" :
http://www.wagenburg.de/smf/index.php

Eine saubere Generallösung wirds wohl nicht geben ( außer einem legalen CP) - nur so eher kurzfristige"Schuppdiwuppmöglichkeiten" ......

übrigens Richard - auch die "Megacamper" = Zigeuner benötigen eine "feste" Adresse, wenn sie ein Fahrzeug fix anmelden wollen !
Befristete Zulassungen sieht man wohl ab und zu, aber meistens haben sie inzwischen deutsche, französische oder belgische Zulassungen .....
keine Ahnung - vielleicht gehts in diesen Ländern "leichter" .....

Wilhelm (gelöscht)
08.09.2007, 11:36
Ich weiß nur, jedes Jahr um die Weihnachtszeit kommen hier in Aachen viele Zigeuner mit Tabbert Wohnwagen aus den verschiedensten Ländern, meist Frankreich und Belgien, aber auch andere Länder sind vertreten, oft zum Ärger der Stadt weil sie einen grossen Parkplatz blockieren.

Na ja so 40 bis 50 sind es immer die kommen,aber eine andere Art von Zigeuner wie man sie aus Ungarn kennt, sie sind ganz elegant angezogen, da kann ich nicht mit konkurrieren

berghamer
08.09.2007, 17:31
Hallo Kasikes

Theorethisch müßte es möglich sein, nur in einem Wowa oder Womo zu leben (wohnen). In unserer Gemeinde lebte ein Obdachloser mehrere Jahre am Rande einer Mülldeponie in einem Zelt und war hier sogar polizeilich gemeldet. Sprich er bekam an diese Adresse seine Post, wahr im Wählerverzeichnis eingetragen und bekam zum Schluß sogar Essen auf Rädern.
Zitiere dazu aus § 19a des Meldegesetzes:
Die Meldebehörde hat einem Obdachlosen auf Antrag zu bestätigen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in dieser Gemeinde hat .....

mr.chruris
08.09.2007, 18:55
Servus.

Wie geht das bei den "Schaustellern" (Zirkus udgl.) die nur im Wohnwagen Leben?

tojamata
09.09.2007, 20:10
servus,

also nur im womo oder wowa leben, heißt schon gewalltige einbussen in kauf zu nehmen, wenn man mobil sein will ist es nach 2-3 tagen an der zeit zu entsorgen und wenn mann wo fix steht und die anschlüsse fix verbunden sind, hat man die nachteile vom womo oder wowa mit den nachteilen einer fixen wohneinheit hervorragend kombiniert.

ich schlafe ca. 200 nächte im womo aber ich würde mir nie im traum einfallen lassen ständig darin zu wohnen.

allein die waschmaschine, usw würden mir abgehen.

trotzdem viel spaß beim tüfteln.

abo
09.09.2007, 20:25
...aber auf gemieteten grundstücken,bzw mit genemigung der jeweiligen gemeinde.
....

hallo

ist wohl gemeint:

"aber auf gemieteten grundstücken UND mit genemigung der jeweiligen gemeinde."

an sich ist das bewohnen (d)eines womos oder wowas auf eigenem, gekauftem, gepachteten gemieteten etc grund nicht zulässig.

es sei denn die baubehörde (= gemeinde) erlaubt es

lg
g

Stefan09
20.03.2010, 16:00
Servus,

Ich wohne seit über 10 Jahren in meinem Wohnmobil. Es ist möglich, aber mit vielen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Die letzten 3 Jahre lebe ich "on the road" auf meiner Reise bin ich auch durch Wien gekommen und habe über ein halbes Jahr auf dem dortigen Wagenplatz gelebt. Es gab viel Ärger. Ein Freund aus Wien wohnt mobil, er hat eine Meldeadresse und sein Ärger hält sich angeblich in Grenzen.
Vieleicht helfen dir meine Reiseberichte aus Össterreich auf www.myhomeismycar.com (http://www.myhomeismycar.com) weiter. Dort findest du viele Informationen zum Thema und Geschichten über den Wagenplatz. Von dort verlinkt ist auch die Wagenplatz eigene HP auf der du noch weit mehr Geschichten zum Thema "Staatsterror" lesen kannst. Ein Video das bei Puls TV über "uns" ausgestrahlt wurde ist ebenfals online.

Ich hoffe geholfen zu haben und sende Grüsse aus Griechenland
Stefan

Sandra1975
21.03.2010, 22:49
Ich muss eins berichtigen, wenn es um Meldeadressen in Deutschland geht. Es gibt hier ja Obdachlose, die keine Wohnung haben. Wie Ihr schon beschrieben habt, geht dann nichts mehr. Man bekäme o.f.W. kein Geld vom Staat, kein Girokonto, gar nichts. Deswegen können sich Obdachlose in der Gemeinde trotzdem mit dem Status "ohne festen Wohnsitz" anmelden. Sie erhalten dann eine Postanschrift von der Gemeinde, die gleichzeitig Anlaufstelle ist.

Im Prinzip wäre das ja das Gleiche, wenn man im Wohnmobil lebt. Man kann sich eben eine Gemeinde aussuchen und auch dort anmelden. In Deutschland geht das auf jeden Fall, von den anderen EU-Ländern weiß ich es nicht. Aber ich denke, dass Problem ist auch bei Euch vorhanden und es gibt wahrscheinlich eine "ähnliche" Lösung.

Es wurde ja auch nach Schaustellern gefragt.
Die meisten Schausteller (komme aus einer Schaustellerfamilie) haben noch einen Hauptwohnort bzw. eine kleine Wohnung. Sie sind nicht das ganze Jahr über "on the road".
Viele haben ein festes Gebiet, dass sich in einem gewissen Umkreis zum Wohnort befindet, zu dem sie dann regelmäßig zurück kehren.

Michael1001
29.02.2012, 07:52
guten Morgen,

und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

lg

Elke

gerilu
29.02.2012, 09:58
guten Morgen,

und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

lg

Elke

Hallo - wird wohl nicht funktionieren, da sich da die "Bauordnung" und sonstige "Nebengesetze" einmischen .....

"Wohnung" ist darin so definiert, dass ein Wohnwagen, oder eben auch ein Baucontainer nicht in Frage kommt ....

Richtige "Wohncontaineranlagen" könnten durchgehen, wenn es örtlich ins Stadt- und Ortsbildgesetz passt ....


wir sind nun mal "Gefangene" des von uns selbst so geschaffenen (gewählten) Systems !!

gerilu

seiwer
29.02.2012, 10:12
guten Morgen,

und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

lg

Elke

Es gibt in Österreich für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Darin ist festgehalten wo was gebaut werden kann und wie eine bewohnbare Dauerunterkunft auszusehen hat. Damit eine ´Wohnung bewohnbar ist, bedarf es einer Benützungsbewilligung, die von der Baubehörde (Gemeinde) ausgestellt wird. Ebenso eine Benützungsbewilligung für die Heizung.
Diese Bestimmungen sind durchaus sehr sinnvoll, da sie der Sicherheit dienen und "Slums" verhindert werden.
LG Werner

Tommy1424
29.02.2012, 12:01
guten Morgen,

und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

lg

Elke

Würde schon funktionieren. Allerdings nur wenn du das Mobilheim mit Genehmigung der Baubehörde aufstellst.
Genaue Auskünfte kann dir hier nur das zuständige Gemeinde-/Stadtamt geben.

gary
29.02.2012, 12:50
guten Morgen,

und wie schaut es aus, wenn ich auf meinem Gundstück ein Mobilheim aufstelle und einem Bekannten darin eine Wohnmöglichkeit gebe, der dann bei mir gemeldet wäre, sowie Strom, Wasser etc. von mir bekommen würde. Wäre das möglich, ich meine natürlich würde ich auch bei der zuständigen Gemeinde anfragen, aber grundsätzlich kennt jemand so einen Fall, der funktioniert?

lg

Elke

das sind zwei verschiedene dinge. du könntest deinen bekannten jederzeit bei dir in deiner wohnung anmelden.
unabhängig davon erkundige dich ob du im garten das zusatzhäusl aufstellen darfst - egal wofür.

abo
29.02.2012, 14:45
Würde schon funktionieren. Allerdings nur wenn du das Mobilheim mit Genehmigung der Baubehörde aufstellst.
Genaue Auskünfte kann dir hier nur das zuständige Gemeinde-/Stadtamt geben.


hallo

so ist es

steht zwar in jeder bauordnung ein bisserl anders

aber die formulierung lautet sinngemaess

"jegliche anlage die dazu geeignet erscheint, dass menschen darin naechtigen muss von der baubehoerde genehmigt werden"

es geht also garnicht darum OB darin wer naechtigt sondern sogar darum ob das MOEGLICH waere

darunter fallen auch wohnwagen, baucontainer (wenn sie mind. ein fenster haben) alte autobusse, jahrmarktsstaende, wohnmobile, mobilheime ect

die errichtung (eigentlich abstellen) solcher "anlagen" (eigentlich fahrzeugen) wird grundsaetzlich von der baubehoerde im bauland und im gruengebiet nicht genehmigt

fuer das bewohnen einer solchen anlage muesste die widmung auf "zeltplatz" lauten
dann darfst aber nimmer bauen

daher duerfen - genau genommen - womo und wowa auch am eigenen grund nicht abgestellt werden wenn es keine gewidmete abstellflaeche laut bauplan ist

und nein, das ist nicht hoerensagen
ich habe in genau so einer sache (abstellung eines mobilheims auf eigenem baugrund am stadtrand von wien) von 1982 bis 2007 mit meiner baubehoerde prozessiert

als dann alles bis zur letzten instanz durchprozessiert war inkl. berufungsgericht, abbruchbescheid, androhung der ersatzvornahme und lohnpfaendung zur eintreibung der abbruchkosten hab cih das teil dann verkauft

und damit wir uns recht verstehen: es war ein abgestellter wohnwagen, nix auf fundament oder sowas. es war einfach ein wohnwagen der dort abgestellt wurde

man kann das also machen und dann die sache verzoegern
wenn es geschickt gemacht wird geht das schon ein paar jahre

und ist trotz anwaltgebuehren und verwaltungsstrafen billiger als eine wohnung zu mieten

wir haben es mit einem cleveren anwalt sogar nach 18 jahren prozessdauer geschafft dass das ganze verfahren wegen eines formalfehlers aus dem jahr 1985 komplett zurueck an den start geschickt wurde

hat aber nix genuetzt
schlussendlich ist die rechtslage eindeutig

abstellen eines campingfahrzeuges (wowa oder womo) ist nur auf oeffentlichen oder privaten gewidmeten abstellflaechen zulaessig

bewohnen eines campingfahrzeuges ist nur auf grundflaeche mit widmung "zeltplatz" zulaessig

ausnahme ist nur die einmalige naechtigung im fahrzeug (also womo) zur wiedererlangung der fahrtuchetigkeit

lg
g

campingfamily
29.02.2012, 19:41
Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.

gerilu
29.02.2012, 21:56
Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.


naja - die Sicht der Dinge ist hat halt oft nicht nur eine 1mm breite Toleranzgrenze ....

Wenn dein auf deinem Privatgrund abgestellter "Anhänger" jemanden mächtig stört, könnte es interpretationsbedingt Ärger geben, wenn dieser den Zusatz "Wohn" erhält ... ohne "Gestörten" kann der wohl ewig dort dahinvegetieren ....

Es sind doch oft nur die Begleitumstände, die letztlich zum "Inkrafttreten" von Bescheiden führen ....

Es soll da ja sogar sehr abseits gelegenen "Heustadel" geben, die ganzjährig bewohnt waren, aber erst die Einschulung des wohl im Heu gezeugten Sprösslings dieses "ex-Heulager" letztlich als Wohnsitz entlarvte ... :D

Auffällig in all diesen Belangen ist meines Erachtens oft der Umstand, dass manch einer sein glaubliches Recht durch "Nichteinziehen seines Schw..zes" vehement behaupten will - dabei aber immer wieder auf einen mit einem längeren "Schw..z" trifft ...

um es mal verbal brutal zu sagen :D:D

gerilu

abo
01.03.2012, 01:20
Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.


hallo

genau genommen nur dann wenn du im rahmen des bauverfahrens am grundstueck abstellplaetze gewidmet bekommen hast

ist an sich ein standardvorgang, machen aber manche ned

und ansonsten gilt wie immer
wo kein klaeger da kein richter

Gsiberger
03.03.2012, 09:43
Hallo,

also ich habe jetzt hier nicht alle Antworten gelesen und es ist möglich, dass diese oder eine vergleichbare Antwort bereits gekommen ist.
Weiter oben habe ich gelesen, dass man ab dem 3. Tag meldepflichtig ist und es wurde so ausgelegt, dass man ab dem 3. Tag eine Adresse haben muss. Meines Wissens ist das im Gesetz anders gemeint. Wenn ich richtig informiert bin, dann wird eine "Behausung" (was auch immer das ist) ab dem 3. Tag zur Wohnung - sprich - man wird meldepflichtig.
Diesbezüglich eine interessante Webseite wäre help.gv.at - dort kann man sich rechtlich Infos holen (kostenfrei). Dann gibt es noch ris.bka.gv.at (reiner aktueller Gesetzestext).

MfG

Gsb

seiwer
08.03.2012, 10:22
Jetzt muß ich mal blöd nachfragen:

Wenn das so eindeutig ist, darf ich ja nicht einmal meinem Wowa in meinem Garten abstellen? - Nur abstellen, so wie es ja die meisten tun.

So ist es; d.h. du darfst deinen WoWa nicht im Garten abstellen. Wenn Du allerdings ein Wohnhaus hast und dir ein Carport baust und das der Baubehörde auch meldest, dann kannst Du dort alles abstellen.
LG Werner