PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Odysee mit einem Dethleffs-(Ford) -Wohnmobil in Griechenland



Dicki Auto
14.08.2007, 08:36
Wohnmobil: Dethleffs Fortero A6975 BJ 10/07 KM 9.320
Reisende: 2 Kinder (8 und 14) mein Mann und ich, sowie unser
1jähriger Golden Retriver

Am 16.7.2007 nach einer Woche Urlaub am Pelaponnes auf dem
Weg Richtung Kalamata ein eigenartiges Geräusch beim Gasgeben!
max. Geschwindigkeit 70 kmh. Auf zur nächsten Werstätte, so können wir unsere Rundreise nicht fortsetzten
Sofort fanden wir eine Vertagswerkstätte von "Ford"(11Uhr).Nach dem Diagnose-Check, die ernüchternde Antwort, man vermute den Turbo, eine Weiterfahrt nicht möglich !!!! Sofort Ford Assistance Österreich anrufen, meine Kasko, in der solch Zwischenfälle auch abgedckt sind. Nach 5 Stunden fand man ein Hotel(5 Sterne), das uns mit Hund aufhahm. Mit Lidl Säcken,(wir haben keine Koffer im WOMO) hinein ins Hotel. (peinlich)
17.7. Anruf von Ford Ass. Österr. sie können die Kosten für die Übernachtungen nicht übernehmen, da es kein über den Generalimportuer importiertes Fahrzeug ist. MWST - NOVA usw. alles in Österreich bez. und jetzt? Anruf bein Dethleffs Händler Fa. Bachner. Hr. Bachner war sehr bemüht, aber erst durch einen Anruf meines Anwaltes, rief Ford Ass. Deutschland und FORD Köln an , und sicherte die Kostenübernahme zu. Man sicherte uns zu, das das WOMO am 19.7. genauer angesehen wird, und man dann wisse was ist,bzw.wie lange sich die Reparatur hinziehen wird.
19.7. Beim Ford Vertagspartner Fa. Hantzoz in Kalamata - nein, diesen Donnerstag nicht, den nächsten Donnerstag also 26.7.
Zurück im Hotel, (€ 390,-- pro Nacht für uns 4 mit Hund) die Erklärung, das die Kostenübernahme von Ford Ass. nicht angenommen wird, und das Hotel ab 21.7. ausgebucht ist. Gott sei Dank überwies meine Versicherung sofort,an das Hotel.
Wohin??? Die rettende Idee Camping und App.Hotel Ionen Beach Kylini. ( Dort sind Hunde erlaubt)
Tägliche Telefonate mit Ford Ass. München, ewig auf Rückrufe warten, so verging die Woche.
26.7 die Heimreise unserer Tochter und mir stand bevor( mein Sohn und mein Mann mit Hund hatten die Rückreise mit der Fähre bereits im Jänner für den 24.8. gebucht), noch immer kein WOMO, keiner hatte eine Ahnung wann das WOMO repariert, bzw. wann es fertig, geschweige denn was überhaupt defekt ist. (wissen wir bis heute nicht genau)
Am 28.7.( ich bereits zu Hause ) endlich ein Anruf der Ford Werkstätte in Kalamata - das WOMO ist fertig, es kann abgeholt werden.(inzwischen mussten Mann und Kind mit Hund nochmals in ein anderes Zimmer ziehen, denn das war wieder ausgebucht)
IONIEN Beach bekam eine Kostenübernahmebestätigung vom griech.ÖAMTC (ENNAS). Wir mussten uns ein Leihauto nehmen, denn Kalamata ist von Kylini 160KM entfernt.
30.8. Abholen des WOMO´s, soweit mein Mann verstand war der Defekt eine Membrane bei der Elektronik des Turbo!!! 14 TAGE hat das gedauert - Gratuliere Ford zu seinen Vertragspartnern. Nach 30KM ein schlagendes Geräusch im Motorraum - Gott sei Dank nur ein vergessener Schraubenzieher !!!!!
Nachdem meine Familie Ihre Tour fortgestzt hatten, wollen Sie die restlichen Tage noch auf den sehr zu empfehlenden Ionien Beach verbringen.
12.8. Ankunft Ioien Beach, Aufregung - keine Zahlung von Ennas, noch von Ford eingelangt!!!!!!!
Abreise erst bei Bezahlung von € 1.400,-- möglich. Anruf beim Dehtleffs Händler Fa. Bachner - Auskunft (nach telef.m. Ford Köln) - das muss alles selbst bezahlen, und dann bei Ford rückfordern.
FAZIT: von 3 Wochen Urlaub im WOMO um
€ 70.000,-- :

14 Tage im Hotel mit nervenaufreibenden Telefonaten, inkl. Telefongebühren, verdorbenen Lebensmittel, und den Kosten für Übernachtungen, "Essen gehen" hat mich dieser Urlaub außer meinen Nerven noch 4.800 Euro gekostet !!!!!! (plus die Übernachtungen Kylini)
Das ist die angeprisene Mobilitätsgarantie bei Neufahrzeugen ?????
Ford sollte seine in solchen Fällen mehr Flexibilität zeigen.


Vorsicht bei Fahrten mit FORD-WOMO´s im Ausland
Halte euch auf dem laufenden wie es weitergeht......

geandu
14.08.2007, 09:09
Glaubst du das es bei einer anderen Marke nicht vorgekommen wäre? :rolleyes:

Das du die Mwst und Nova in Österreich bezahlt hast ist ja schön, aber was hat der Importeur in Österrecih davon? Das Garantiebudget wird aus der Marge der verkauften Fahrzeuge rückgestellt.

Aber soviel ich weiß gibt es seit Juli eine neue Regelung wo die Garantie im ganzen Kontinent (Europa) gilt!

Dicki Auto
14.08.2007, 09:19
Hast natürlich recht, kann bei jedem Basisfahrzeug pssieren, aber 14 Tage ???
Ford konnte sich einfach nicht durchsetzten, es war ja sein Vertragspartner.
Außerdem hatte ich die Mobilitätsgarantie von Österr. beim Kauf mitbekommen.
Und wennst mit 2 Kinder und Hund in Kalamata stehst, das Autohaus zusperrt und nicht weißt wohin, den mit Hund ist es in Griechenland sehr schwierig, dann liegen die Nerven plank!
Wer ein Wohnmobil mit Basisfahrzeug Ford in Österreich gekauft hat, muss sich in bei Problemen bei Ford Assistance Deutschland melden.
Finde ich etwas eigenartig

holiday
14.08.2007, 09:25
das einzige pech was du hattest,ist die griechische werkstatt und das in GR so gut wie keine diesel unterwegs sind und somit keine ersatzteile gleich aufzutreiben sind.

die mobilitätsgarantie der fahrzeughersteller gilt europaweit ohne das man ewige fragen der kostenübername klären muß,solange es nicht mehr als einen zuständigen gibt.

das ganze geht über wie in deinem fall ford salzburg oder direkt über ford köln
die rep von einem turbo dauert in der regel mit expreß-ersatzteilversand aus Ö,max 3-4 werktage.

mit einem neuen womo ist das was euch passiert ist,natürlich mehr als unangenehm

ich hoff aber trotzdem für einen guten ausgang zu euren gunsten.

geandu
14.08.2007, 09:33
Da mein WOMO Fahrgestell Ford Transit von Rimor in Italien gebaut wird habe ich sogar ein Italienisches Serviceheft! :o

Noch dazu wurde der Wagen in England gebaut und da er in Italien bestellt wurde (ein sogenanntes Warmland) habe ich keine Glühstifte drinnen und weiters nur eine Batterie. Fahrzeuge welche direkt nach Österreich gingen sind da ganz anders ausgestattet verkabelt und haben original 2 Starter Batterien!

Einen Vorteil habe ich allerdings auch! Der Kühler ist, Warmland sei Dank,sehr großzügig dimensioniert und ich hatte noch nie Schwierigkeiten mit der Motortemperatur!

Dicki Auto
14.08.2007, 09:41
Leider ist das mit der Zuständigkeit nicht so einfach, probiere mal die Ford Ass. in Österr. anzurufen, die teilen dir mit, das Sie nicht zuständig sind. An Deutschland dachte ich zu diesem Zeipunkt ja gar nicht, ich bin überhaupt nicht auf diese Idee gekommen, denn ich war der Meinung es ist ein Österr. Fahrzeug, wenn ich es beim Dethleffs Händler Bachner in Lieboch - Stmk. kaufe.
Ich wollte auch nur allen WOMO`S mit Ford - Basisfahrzeugen für den Fall der Fälle mitteilen wie es mit der Mobilitätsgarantie läuft.
Wenn es seit Juli wirklich Änderungen gibt - vielleicht haben wir mit unserem Fall erst darauf aufmerksam gemacht, den bei WOMO´s verhält es sich sicher anders als mit PKW´s, denn wir haben ja unser "Schneckenhaus" mit, und sind nicht auf Hotels eingestellt.
Außerdem war die Ford Werkstätte in Kalamta wirklich groß, sicher 15 Mechaniker

holiday
14.08.2007, 09:58
die mobilitätsgarantie hat nur indirekt damit zutun.die mobgar.garantiert ja nur das du wieder mobil wirst.

kaputte teile laufen über die werksgarantie und da liegt es widerum an den bemühungen der werkstatt wie schnell die sind.

wenn es eine gute werkstatt ist,dabei muß es nicht mal eine vertragswerkstatt sondern *nur* eine fachwerkstatt sein,klappen rep. innerhalb 2-4 tagen.

nur als beispiel.

ein kompletter achstausch in schweden dauerte 3 tage(2 nächte),vom reinfahren in die werkstatt bis zum rausfahren ohne langer fragen,dem reichte allein die fahrgestellnummer und alles war geklärt.

markert
14.08.2007, 13:18
waren vergangenes jahr mit dem ford von sehr gute freunden ebenfalls in einer werkstätte (kfz-fachwerkstätte, nicht ford) in griechenland, hat alles bestens funktioniert durch öamtc-schutzbrief, wurde alles bezahlt, übernachtungskosten in einem netten hotel inklusive.
kann den schutzbrief nur empfehlen..
...und nicht auf ford herumhacken...

tojamata
15.08.2007, 02:29
servus dicki auto,

ich kann deinen ärger nur zu gut verstehen und haben ebenfalls kein verständnis für die eskapaden von diversen autoherstellern.

leider ist es mittlerweile so, dass ein neues auto keinen anspruch auf funktionsfähigkeit gibt, es dürfen sogar eine gewisse anzahl von mängel vorliegen ohne das ein wirklich schadhaftes fahrzeug vorliegt.

schade finde ich dass deswegen euer urlaub dumm gelaufen ist, ich kann nur hoffen und euch wünschen. dass es ab jetzt besser wird, und kopf hoch beim nächsten urlaub läufts besser

berghamer
15.08.2007, 09:55
Hallo Dicki Auto

Also, dass nennt man wirklich Pech. Normalerweise sind die Griechen sehr freundlich und um die Gäste sehr bemüht. Wir hatten selber im Vorjahr einen Reifenplatzer und wurden optimal betreut. Die anderen wartenden Kunden ließen uns den Vortritt, mit dem Inhaber des Reifengeschäftes mußten wir einen Ouzo trinken und bekamen danach noch die ganze Flasche geschenkt. Und der Reifen war um einiges billiger als in Österreich (obwohl Michelin).
Eigenartig finde ich aber schon die umständlichen Umstände (tolle Kombination) um die Mobilitätsgarantie von Ford.

schlesi66
15.08.2007, 15:07
Hi Dicki Auto.
So einen Urlaub wünscht sich keiner, mein Beileid.
:mad:

Linzerhannes
15.08.2007, 21:23
Ich kann zu Ford Wohnmobil (Rimor Sailer Aufbau 645 TC), Baujahr 2004, derzeit 35 000 km folgendes sagen:

Grundsätzlich ist das Fahrzeug ( 125 TD) aus meiner Sicht mit der Zwillingsbereifung optimal für ein Wohnmobil. Sehr gute Stabilität, ausreichende Kraftreserven am Berg, etc.

Die Qualität des Ford bzw. die Kulanzbereitschaft von Ford Salzburg (reden sich immer auf Ford Köln aus) und Köln miserabel:

Auspuffriß mit Totalerneuerung bei rund 10000 km - durch Glück bin ich noch in die Garantie hineingerutscht. Die Garantiefrist beginnt nämlich mit der Auslieferung des Fahrzeuges an Rimor Italien zu laufen und nicht mit der Erstanmeldung in Österreich (bei mir war das im April 2004 - so ist es im Ford Computer vermerkt, da fährt die Eisenbahn drüber und nicht bei der Erstanmeldung in Österreich im August 2004).

Bei rd. 20 000 km im September 2006 Stillstand in Italien - Transport des Fahrzeuges mit LKW zur nächsten Werkstätte auf meine Kosten, die Mobilitätsgarantie war 14 Tage vor dem Ereignis abgelaufen, Fehler nach 3 Tagen gefunden, angeblich die zentrale Steuerung defekt, getauscht Kosten rd. 1.300 Euro + Abschleppen und Hotelkosten. Versuch einer Kulanzregelung über Ford Salzburg bzw. Köln (Garantie wäre aus meiner Sicht ja gerade erst im August 2006 abgelaufen, die Mobilitätsgarantie erst ca. 14 Tage). Keinerlei Entgegenkommen

Juni 2007 bei ca. 30 000 km Lichtmaschine defekt - Tausch, keinerelei Kulanzregelung

Kann nur sagen: Nie wieder Ford

holiday
15.08.2007, 22:20
Die Garantiefrist beginnt nämlich mit der Auslieferung des Fahrzeuges an Rimor Italien zu laufen und nicht mit der Erstanmeldung in Österreich (bei mir war das im April 2004 - so ist es im Ford Computer vermerkt, da fährt die Eisenbahn drüber und nicht bei der Erstanmeldung in Österreich im August 2004).



das stimmt so nicht,die werksgarantie beginnt mit dem kaufdatum und nicht mit dem auslieferungsdatum,denn das kann ohneweiteres ein jahr früher sein.ich weiß das im dumputer das auslieferungsdatum steht,aber das gilt 100% nicht.

Linzerhannes
15.08.2007, 22:50
Sowohl meine österreichische Ford-Werkstätte als auch die italienische Ford-Werkstätte haben auf das Garantiedatum ab Auslieferung des Fahrzeuges an Ford Italien bestanden, so wie es im Computer steht.
Mein Anwalt meinte, dass dies rechtlich sicherlich umstritten ist und das Prozeßrisiko sehr hoch einzuschätzen sei.
Außerdem wie machst Du einer ausländischen Werkstätte klar, dass das Datum im Computer nicht stimmt, sondern die Erstzulassung in Österreich.

holiday
15.08.2007, 22:53
sondern die Erstzulassung in Österreich.


nicht die erstzulassung zählt sonder das kaufdatum des kunden,also der tag an dem er den kaufvertrag unterschreibt.

Linzerhannes
15.08.2007, 23:04
Das ist aus meiner Sicht unlogisch: ich unterschreibe den Kaufvertrag für ein neues Mobil im Herbst, Lieferung erfolgt im nächsten Frühjahr - dann muß wohl die Garantie mit dem Auslieferungsdatum zu laufen beginnen - oder täusch ich mich da gewaltig ??

geandu
15.08.2007, 23:38
Auslieferunsdatum = Garantiebeginn!

Da gibt es kein Prozessrisiko!;)

holiday
15.08.2007, 23:56
Das ist aus meiner Sicht unlogisch: ich unterschreibe den Kaufvertrag für ein neues Mobil im Herbst,

:confused::confused: wer macht denn sowas:confused::confused:

im herbst unterschreibst eine verbindliche bestellung,und bei abholung wann das fahrzeug in deinen besitz übergeht den kaufvertrag

Dicki Auto
16.08.2007, 06:09
Wisst Ihr wie die Telefonate mit Ford As. Deutschland ablaufen?
Ford Ass : was kann ich für Sie tun?
Ich : Kennzeichen G ... es geht um meinen Schaden in Griechenland
Ford Ass : und um was genau
Ich : kompl. Geschichte erzählen (Roamingebühren laufen und laufen)
Ford Ass : da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, dafür ist die Auslandabtlg. zuständig
sie werden zurückgerufen !!!!
Warten ...... Warten.....

Nach 2 Stunden, gehen wir mal Schwimmen - Handy mit am Strand
vom Schwimmen zurück .... "Ein Anruf" - unbekannter Teilnehmer - Mist

wieder bei Ford Ass. anrufen, das gleiche Gespräch w.o.

Auch wenn man die Nummer der Auslandsabtlg. wählt, kommt man in die D - Leitung.
Immer ein anderer Betreuer, der die Probleme ganz genau wissen will.

Bei den letzten Anrufen, musste ich immer auf Rückruf warten, da der Akt bereits 21 Seiten umfasste, und sich der Mitarbeiter/in erst einlesen musste, um mir zu helfen.

" Man kann sich gewisse Dinge im Leben nicht aussuchen, aber seine Freunde und Geschäftspartner schon" - deshalb habe ich mir wieder einen Fiat Ducato als Basisfahrzeug bestellt.

Die Reparatur wurde auf Garantie behoben, darauf möchte ich hinweisen !!!

Da ich aber noch immer nicht weiß was genau defekt war, bat ich in seit meiner Ankunft 30.7. mehmals Ford Ass. sowie Ford Köln (Fr.Schönfeld) um Rückruf !!!
16.8. - kein Rückruf, keine Auskunft

In der Garantiezeit muss mann eine Vertragswerkstätte aufsuchen. Am Pelaponnes gibt es nur eine !!!!
Nach 5 Tagen wurde von Ford auch eine Überstellung nach Athen angeordnet - wieder 2 Tage warten, dann ein Anruf von einem Griechen " Hello I´m the Driver from Your Car"
Dann war die Verbindung unterbrochen ... uns wurde ganz schlecht.(jetzt ist unser WOMO endgültig hin)
Nach etlichen Anrufen bei Ford Ass. - dieses Fahrzeug kann nicht geschleppt werden, da würde man einen Tieflader brauchen, das kostet über 1000 Euro, die Ford zu viel waren.
Ich habe mir nie gedacht, das man in solch einer Situation so hilflos sein kann.
Ich bin auf Ford angewiesen, Ford auf den Griech. ÖAMTC, und dieser auf die Werkstätte !!!!
Wenn Probleme beim Aufbau - Möbel usw. auftreten, kann man damit leben - bis man zu Hause ist, aber das wichtigste ist nun mal das Fahrzeug

as61828
16.08.2007, 09:25
Also ich denke:
bestellt im Herbst, das ist ein Kaufantrag aber kein Kaufvertrag.
Geliefert im Frühjahr, damit bekommt man die Rechnung für das Fahrzeug und damit beginnt auch die Garantie zu laufen.

Oder täusche ich mich da?
adolfo

geandu
16.08.2007, 09:32
Also jetzt habe ich den Grund für eure Schwierigkeiten herausgefunden!!;)

Euer WOMO wird erst in 2 Monaten ausgeliefert!:D:D Da beginnt natürlich auch die Mobilitätsgarantie erst mit Oktober!:o


Wohnmobil: Dethleffs Fortero A6975 BJ 10/07 KM 9.320


Siehe 1.Posting 1. Zeile!!

tojamata
16.08.2007, 10:22
servus,

die garantie ist in österreich 2 jahre, wenn das ford werk schon viel früher die garantie startet so ist das eine sache zwischen rimor und ford.

der endkunde hat 2 jahre anspruch auf mängelbehebung. der kaufvertrag ist ja nicht zwischen ford und dir zustande gekommen sondern zwischen einem autorisiertem händler und dir und der muß selbstverständlich gerade stehen, wie weit der eine mobilitäzsgarantie ausstellt usw. ist natürlich etwas anderes.

das keine werkstatt eine freude mit garantiefällen hat, werden in den meißten fällen ja nicht zu normalen stundensätzen bezahlt ist auch klar.

Safety
16.08.2007, 11:17
Hallo,
habe am Dienstag voriger Woche mein neues WOMO übernommen. Basis Fiat. Beim Händler hab ich ein Dokument unterschrieben dass die Garantie die bei der Ausliegerung an Knaus zu laufen begonnen hat stoppt und nun neu zu laufen beginnt.
Dürfte wohl nicht überall so ablaufen :mad:

Tut mir leid dass der Urlaub so ein Albtraum war!

Liebe Grüße

Safety

abo
16.08.2007, 12:01
hallo

WANN eine garantie läuft und AB WANN sie beginnt dafür gibt es keinerlei gesetzlichen regelungen

das unterliegt der vereinbarung zwischen verkäufer und käufer und dem was im kaufvertrag dazu vereinbart wird

einige PKW hersteller sind ja vor ca drei jahren dazu übergegangen klammheimlich überhaupt keine garantie mehr auf ihre neufahrzeuge zu geben.

dazu gehörten auch die grossen deutschen marken wie BMW, VW usw

teilweise werden seit kurzem dann doch wieder werksgarantien bei diesen marken gegeben. zb beim passat weiss ich dass es sie seit 2006 wieder gibt.

aus dieser sicht erscheint es mir absolut NICHT selbstverständlich dass die garantie bei neuauslieferung des umbauers an den endkunden nochmals zu laufen beginnt.

vor allem stellt sich die frage WELCHE garantiebedingungen denn dieser garantie nun zugrunde liegen.
sind kosten für zb die arbeitszeiten bei garantierereparaturen selbst zu tragen. bei wem darf repariert werden? gibt es bedingungen dafür? gibt es selbstbehalte?

muesste alles in den garantiebedinungen stehen

lg
g

PS:
im genannten fall hätte ich nicht die werksgarantie dem hersteller gegenüber sondern die gesetzliche gewährleistung dem händler gegenüber in anspruch genommen. das ist - rechtlich - sicherer und einfacher

tojamata
16.08.2007, 16:46
servus,

@ abo, muß ich dir recht geben die sicherste methode ist dem händler gegenüber den garantieanspruch geltend zu machen. denn dort gilt die gesetzliche 2 jahresfrist, durch den kaufvertrag zwischen den beiden handelspartnern.

alles andere ist schwer in den kleinen zeilen.

wir haben bis dato keine probleme gehabt, fiat übernimmt die garantie ab auslieferungsdatum des womo-händlers. einzig die serviceintervallanzeige musste neu programmiert werde, hätte der händler eigentlich vor auslieferung machen sollen

ML
22.08.2007, 14:20
Reg Dich nicht auf, das Problem ist nicht Fordspezifisch und liegt auch nicht an der Versicherung, sondern hat mit dem Land zu tun, in dem Du urlaubst. Mir ist im Jahre 1988 bei einem Rhodosurlaub einmal das Auto eingegangen. Nach meiner Einschätzung dürfte das Kupplungsseil gerissen gewesen sein. Damals war kein Mitsubishihändler dort zu finden. Die Werkstatt hat dann behauptet es leige ein Getriebeschden vor und hat selbiges ausgebaut. Da sie aber kein Ersatzgetriebe auftreiben konnten (Gott sei Dank) haben sie das alte wieder eingebaut und das hat dann komischerweise auch wieder funktioniert. Mich hat das damals eine Woche des Urlaubes, alle meine Nerven und unzählige Telefonate mit ÖAMTC in Österreich etc gekostet.
Rückblickend könnte man meinen, die griechische Werkstatt wollte mich verscheißern. Ich hab aber ziemlich intensive Griechenlanderfahrung, sodaß ich das nicht einmal unterstellen will.

seiwer
23.08.2007, 11:43
Hallo, Danke für diesen interessanten Bericht!
Dazu einige Klarstellungen zur bisherigen Diskussion aus meiner Sicht:
1. Garantie: ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Lieferanten. Es gild das, was im schriftlichen Vertrag (Garantiebedingungen) steht. Es ist also keine gesetzliche Bestimmung.
2. Gewährleistung: Das ist eine gesetzliche Bestimmung die (vereinfacht gesagt) einen Schadenersatz innerhalb von 3 Jahren regelt, wenn es sich dabei um einen versteckten Schaden handelt. Das ist sehr schwammig und hängt von der Beweislage ab.
Wenn aber im vorliegenden Fall noch Kosten aus der Reparatur übrig sind, dann könnte das durch Hinweis auf die Gewährleistungsverpflichtung geltend gemacht werden. Folgekosten (Nächtigung, Essen etc.) sind dabei nicht gedeckt.
3. Mobilitätsgarantie: Dabei handelt es sich um einen Vertrag im Sinne des ABGB oder Versicherungsvertragsgesetzes und es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Hier können also auch Hotelkosten, Rückholkosten etc. gedeckt sein.
Wenn nun Teile des Vertrages seitens des Gegners nicht erfüllt wurden, kann das sicherlich gerichtlich in Österreich geltend gemacht werden. Der Vertrag wurde in Österreich zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmer abgeschlossen; d.h, es gilt auch das Konsumentenschutzgesetz d.h. Gerichtsort ist dort wo der Konsumen wohnt.

Anmerkung: Ich habe bei Bachner in Lieboch eine Luftmatratze im Mai gekauft, die beim ersten Aufblasen bereits undicht war, habe diese sofort zurückgegeben - sie muss eingeschickt werden - nach 3 Monaten war ich wieder dort - die Luftmatratze war noch nicht zurück - Bachner will kein Geld zurückgeben oder die Luftmatratze tauschen - Klagsdrohung meinerseits - Chef in Angestellte flüchten in hintere Räume - Forderung meinerseits den Chef sprechen ztu wollen - endlich gab es 26.- zurück.
Soviel zur Kundenfreundlichkeit auch in Österreich. Ich war dort Kunde, der sicher weit über 100.000.- Euro schon dort gelassen hat.
Manche lernen es nie!
LG Werner

abo
23.08.2007, 11:58
...
2. Gewährleistung: Das ist eine gesetzliche Bestimmung die (vereinfacht gesagt) einen Schadenersatz innerhalb von 3 Jahren regelt, wenn es sich dabei um einen versteckten Schaden handelt. Das ist sehr schwammig und hängt von der Beweislage ab.
Wenn aber im vorliegenden Fall noch Kosten aus der Reparatur übrig sind, dann könnte das durch Hinweis auf die Gewährleistungsverpflichtung geltend gemacht werden. Folgekosten (Nächtigung, Essen etc.) sind dabei nicht gedeckt.
...


hallo

ich glaube es sind nur 2 jahre (bei gebrauchten fahrzeugen 1 jahr) , das ist aber egal weil wesentlich ist dabei die beweislastumkehr nach 6 monaten

ALLES was innerhalb von 6 monaten nach kauf eines gebrauchten oder neuen fahrzeuges auftritt und nicht ein OFFENSICHTLICHER verschleissteil ist muss der händler instandsetzen, ohne wenn und aber (es seie denn er kann beweisen dass der teil beim verkauf in ordnung war - was defacto nicht möglich ist)

bei allem was nach 6 monaten auftritt muesste der KÄUFER nachweisen dass es schon zum kaufzeitpunkt NICHT in ordnung war - was ebenfalls defacto nicht möglich ist

"verschleissteil" wird im zusammenhang mit der ges. gewährleistung aber SEHR eng gesehen, das sind gerade mal reifen, evt bremsbeläge

NICHT verschleissteil sind zb bremsscheiben, kupplung, stossdämpfer, fahrwerksgummi usw

das ist bei der freiwilligen garantie der hersteller aber oft als verschleissteil definiert und damit ausgeschlossen

daher ist in vielen fällen das beanspruchen der ges. gewährleistung - und erst in zweiter linie der garantie der effektivere weg

auch deshalb weil der händler dann SEHR daran interssiert sein wird dass der hersteller GROSSZÜGIGST seinen garantiepflichten nachkommt, denn wenn er es nicht tut, dann zahlt der händler selber (die ges. gewährleistung nimmt immer den HÄNDLER in anspruch, niemals den hersteller!)

lg
g