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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frankreichreisende Achtung



Smoky
02.08.2007, 13:50
Grad aus in einem anderen Forum gesehen . . . .


Rhonetalautobahn - Überholverbot für Gespanne !!!
Frankreich:


Überholen tabu für Lkw und Gespanne auf der Rhonetal-Autobahn

Frankreich-Urlauber, die über die Rhonetal-Autobahn an die Mittelmeerküste wollen, müssen sich künftig weniger über Brummis ärgern. Während der Hauptreisezeit vom 6. Juli bis 8. September gilt auf der A 7 (Lyon - Marseilles) in Nord-Süd Richtung in zwei Abschnitten ein Überholverbot für Lkw über 12 Tonnen.

1) Circa 40 km südlich von Lyon im Bereich des Col du Grand-Boeuf (rund um die Uhr)

2) Zwischen den Anschlussstellen Montelimar-Nord und Montelimar-Süd (km 97 bis 121) (bei hohem Verkehrsaufkommen)

Auf die Einschränkung wird durch spezielle Schilder hingewiesen.

Ein Wermutstropfen für Camping-Urlauber: das Lkw-Überholverbot betrifft auch alle Gespanne, unabhängig vom Gewicht.

Das Überholverbot ist Teil eines Versuchs, mit dem getestet werden soll, wie der Verkehr besser fließen kann. Verläuft das Experiment erfolgreich, könnte das Überholverbot dauerhaft gelten.

Die A 7 (Lyon - Marseilles) ist gemeinsam mit der A 6 (Paris - Lyon) die wichtigste Nord-Süd-Verbindung in Frankreich. Besonders in den Sommermonaten ist sie durch den Urlauberverkehr immer wieder überlastet. Die Folge sind oft Megastaus bis zu 50 Kilometern Länge und stundenlange Wartezeiten.

Aktuelle Verkehrsmeldungen und Stauprognosen zu Frankreich können unter www.bison-fute.equipement.gouv.fr (http://www.bison-fute.equipement.gouv.fr/) abgerufen werden (in französischer Sprache).



Quelle: ADAC

Ingrid1
02.08.2007, 16:33
Ein Wermutstropfen für Camping-Urlauber: das Lkw-Überholverbot betrifft auch alle Gespanne, unabhängig vom Gewicht
das gleiche muss aber dann auch für Reisemobile mit Hänger gelten.
Wir zum Beispiel haben einen Hänger mit, wo wir die Quad mitführen. Aber auch Reisemobile mit Pkw am Hänger.

Diese Verbote gelten zum Beispiel auch auf der Autobahn in Richtung Karlsruhe, oder Karlsruhe /Basel, dort sind viele km solche Überholverbote ganzjährig.

abo
06.08.2007, 13:38
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Diese Verbote gelten zum Beispiel auch auf der Autobahn in Richtung Karlsruhe, oder Karlsruhe /Basel, dort sind viele km solche Überholverbote ganzjährig.

hallo

deutschland ist sowieso ein spezielles thema

wenn zugfahrzeug (leicht)LKW typisierung dann gilt ja in deutschland grundsätzlich unabhängig vom gewicht des (leicht- bzw. steuer)LKW das LKW sonntagsfahrverbot wenn ein anhänger (wieder egal welches gewicht) dranhängt

zum glück weiss kaum ein grüner in DE das simple kombis in AT tw als LKW typisiert sind und daher wird das nur bei anhaltungen überhaupt vollzogen.

was das für einen sinn machen soll dass zb ein Citroen Berlingo, Ford Fiesta Courier, Peugeot Boxer oder Renault Espace etc etc. - wenn sie eine fiskal-LKW zulassung haben sonntags nicht mit zb einem leichten 500kg hänger auf deutsche autobahnen dürfen ist mir sowieso nicht klar

lg
g

PS:
hier
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/_start.htm
geht es zu den diversen typenliste falls für jemand von interesse

Richard
06.08.2007, 13:57
... kennst du noch immer nicht die deutsche beamtenseele?

ist es doch bei uns schon schlimm, nur die deutschen sind uns um längen noch voraus :mad:.

Wilhelm (gelöscht)
06.08.2007, 17:49
Die Überholverbote in Deutschland, ich bin immer froh, wenn ich die Koblenzer Autobahn hinter mir habe, sind aber meistens Zeitabhängig. Überholverbot LKW und Gespanne von 7-19 Uhr.Das macht auch Sinn, die andere Zeit sieht man das nicht, da ist es meistens dunkel
:):):)
Zu den LKW Fahrverbote an Sonntagen ist zu bemerken, da wird viel zu wenig kontrolliert, immer mehr LKW fahren an diesen Tagen.

Das man auch kleine Jeeps als LKW anmelden kann, ist schon in D bekannt, aber wenn die grossen noch nicht mal überprüft werden

fo1
12.08.2007, 09:46
Hallo
Auch in Österreich gab es mal eine Zeit, in er der steuerlich begünstigte Leicht-LKW unter die Bestimmungen des Wochenendfahrverbotes fiel. Wurde halt dann geändert. Aber ich kann durchaus verstehen, dass der Gesetzgeber der Meinung ist wer auf der einen Seite weniger zahlen will, soll die Vorteile der anderen Seite nicht genießen.
Mit freundlichen Grüßen