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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhängervorschriften



Gastoni
30.04.2007, 11:14
Hallo

Mein Fahrzeug hat ein Eigengewicht von 1070kg
Laut Zulassungschein eine Anhängelast von 900kg gebremst.
Darf ich damit einen Wohnwagen mit GG von 1070kg ziehen wenn er nur 900kg tatsächlich wiegt, oder darf er dann nur ein zul. GG von 900kg haben?

Danke
Gastoni

FlorianNoe
30.04.2007, 11:36
Hallo Gastoni!

Erstmal willkommen im forum!

Wenn im Zulassungsschein steht, daß du nur 900kg ziehen darfst, dann bedeutet das, daß du einen (schweren) Hänger, dessen Höchstzul. GesamtGewicht maximal 900kg beträgt!

Leider bezeht sich das auf die HzGG laut zulassungsscheine, und nicht aufs aktuelle Gewicht (Beispiel Autoanhänger voller Styropor).

Mein Auto hat auch ein Eigengewicht von 1425 kg (inkludiert einen Fahrer mit 75 kg, also gilt bei mir eigentlich ein höheres Eigengewicht <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>), habe aber auch nur eine max.Anhängeast bei gebremsten Hängern von 1200kg. Warum das ned das Eigengewicht ist, keine Ahnung, würd sich sogar mit dem B-Schein ausgehen, aber darüber haben sich sicher gscheite Herren den Kopf zerbrochen, somit 1200kg HzGG für den Anhänger!

Florian

geandu
30.04.2007, 11:49
Hallo Gastoni!

Das was dir FlorianNoe geschrieben hat stimmt, wenn du nur den "B" -Schein hast!

Falls du auch im Besitz der Führerscheingruppe "E" bist, kannst du in der von dir beschriebenen Variante fahren!

Das ist halt der Unterschied der den "E" Fahrer von dem "B" Fahrer unterscheidet!


lg, Gerhard


http://img156.imageshack.us/img156/5844/romoreuropeo78wx8.jpg

Unterwegs im Rimor Europeo 78

Herkunft: Sollenau

abo
30.04.2007, 11:56
hallo florian

sicher bin ich nicht, aber ich glaube du täuscht dich

das was du sagst gilt beim führerschein, nicht aber bei der anhängelast

d.h. du brauchst für einen anhänger der sagen wir mal HZLGG von 1070kg hätte jedenfalls einen E zu B führerschein, auch dann, wenn er leer nur 740kg wiegen würde.

bei der technischen anhängelast geht es um die tatsächliche last die dran hängt. da darfst du sehr wohl einen autotransportanhänger mit 4000kg HZLGG ziehen - soferne er leer ist oder maximal jenes GG hat welches dein fahrzeug ziehen darf.

nach meinem wissenstand dürfte also der wowa sehr wohl gezogen werden, wenn er nur die 900kg hat die als technische anhängelast des fahrzeuges zugelassen sind.


lg
g


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

FlorianNoe
30.04.2007, 12:17
D.h. mit B-Schein gilt das HzGG laut Fahrzeugpapieren, und wenn ich den E zu B habe, dann gilt das aktuelle Gewicht des Hängers, auch wenn ich den Gewichtsmäßig auch mit B-Schein fahren dürfte?!?!?



Klasse B:
a) ein leichter Anhänger oder
b) ein (schwerer) Anhänger,
-&gt; wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
bzw. die im Typenschein maximale Anhängelast
- &gt; und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt

Klasse B + E: Anhänger, die nicht unter a) oder b) fallen;
B + E ist daher erforderlich, sobald eine der beiden folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
-&gt; wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW übersteigt oder
-&gt; wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von PKW und Anhänger 3.500 kg übersteigt

Vielleicht sollt ich doch mal den E-Schein machen, und wenn Richard seinen Terracan tauscht zuschlagen (wie war das mit den Scheibtruhen voller Münzen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)

Florian

abo
30.04.2007, 12:24
quote:
D.h. mit B-Schein gilt das HzGG laut Fahrzeugpapieren, und wenn ich den E zu B habe, dann gilt das aktuelle Gewicht des Hängers, auch wenn ich den Gewichtsmäßig auch mit B-Schein fahren dürfte?!?!?



Klasse B:
a) ein leichter Anhänger oder
b) ein (schwerer) Anhänger,
-&gt; wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
bzw. die im Typenschein maximale Anhängelast
- &gt; und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt

Klasse B + E: Anhänger, die nicht unter a) oder b) fallen;
B + E ist daher erforderlich, sobald eine der beiden folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
-&gt; wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW übersteigt oder
-&gt; wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von PKW und Anhänger 3.500 kg übersteigt

Vielleicht sollt ich doch mal den E-Schein machen, und wenn Richard seinen Terracan tauscht zuschlagen (wie war das mit den Scheibtruhen voller Münzen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)

Florian



hallo

in wirklichkeit ist es noch komplizierter

das GG des anhängers darf ja sogar 150% des zugfahrezuges ausmachen wenn das zugfahrzeug ein gelände (allrad reicht nicht) fahrzeug ist.

und zwar sowohl bei B als auch bei E zu B ...

lg
g


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

geandu
30.04.2007, 12:39
Allrad sollte reichen! Jeder VW Synchro hat automatisch um 50% mehr Anhängelast.

Sonst stimmt alles oben geschriebene!


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Richard
30.04.2007, 12:45
also grundsätzlich,

egal welchen führerschein der gastoni hat, er darf maximal die 900kg anhängen.

ihr habt bei der ganzen rechnerei vergessen, es gilt natürlich die technische anhängelast!

und die 1.070kg eigengewicht sind eh so wenig um ein stabiles gespann zu bekommen, auch wenns jetzt viele wieder anders meinen...

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Richard
30.04.2007, 12:49
hi geandu,

ja aber nur die 50% von der "technischen" anhängelast, die aber mit dem 1 1/2fachen gesamtgewicht für die fs-klasse nichts zu tun hat.

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

abo
30.04.2007, 12:57
quote:
egal welchen führerschein der gastoni hat, er darf maximal die 900kg anhängen.


hallo

@geandu:
das 1,5fache des zugfahrzeuges kommt aus dem FS gesetz. und das das zugfahrzeug das auch (technisch) können muss können, das hatte ich vorausgesetzt .... ;)

ein audi quattro zb darf nicht daas 1,5fache, und ein sharan synchro auch net. die frage ist ob der vw bus als "geländefahrzeug" gewerter wird laut FS gesetz. ich denke mal eher nein ...

@richard:
da wäre ich mir aber jetzt net sicher mit den 900kg

WENN der wowa ein HZLGG von 1070kg hat und trotdzem nur ein EG von 900kg ... (was er nie und nimmer hat)
DANN dürfte er ihn doch mit E zu B fahren oder (seine technische anhängelast des PKW ist ja 900kg, daher im rahmen..)

lg
g


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Flüsterer
30.04.2007, 13:05
GERHARD!! Geh von der Leitung runter. Er darf nur 900kg anhängen. Basta. Da hat es nix mit Führerschein. Der Anhänger darf ein HzGG von max. 900kg haben. Der einzige Unterschied (und der ist mittelpervers) besteht darin, daß bei einem EzuB Fahrer nicht das HzGG des Anhängers zählt, sondern das TATSÄCHLICHE Gewicht - der dürfte also ruhig HzGG 1500 kg haben, solange er im gefahrenen Zustand nur 900kg hat, ist es ok.

lg,

Martin, Wien 21

FlorianNoe
30.04.2007, 13:11
Das mit den 50% mehr gilt allgemein bei Fahrzeugen, die ein bestimmtes Kürzel in der Fahrzeugnummer haben! Ich glaub irgendwas mit MM oder so ist das, und das haben eben nur Geländefahrzeuge, sie SUVs und wahrscheinlich eine handvoll anderer Fahrzeuge auch noch!
Das betrifft aber sicher ned die B-Scheinfahrer, weil man da ja sofort über die 3500 kg Grenze kommt (wenn das Fahrzeug schon mal 3500 HzGG hat, darf man ohne B-Schein nur mehr einen leichten Hänger mitnehmen).

Was halt immer noch die Frage ist, gilt bei EzuB das HzGG vom Zulassungsschein oder das tatächliche Gewicht.

Beim B-Schein gilt immer das vom Zulassungsschein.

Auch auf diversen Fahrschulseiten "Wann brauch ich den E zu B" ist immer die Rede vom HzGG und ned vom aktuellen Gewicht...

Florian, dems eigentlich egal ist, weil er e nur den B-Schein hat <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>

abo
30.04.2007, 13:30
quote:
...Der einzige Unterschied (und der ist mittelpervers) besteht darin, daß bei einem EzuB Fahrer nicht das HzGG des Anhängers zählt, sondern das TATSÄCHLICHE Gewicht - der dürfte also ruhig HzGG 1500 kg haben, solange er im gefahrenen Zustand nur 900kg hat, ist es ok...



hallo martin

vielleicht hab ich mich ja blöd ausgedrückt
aber genau das hab ich gemeint ...

abo2"... nach meinem wissenstand dürfte also der wowa sehr wohl gezogen werden, wenn er nur die 900kg hat die als technische anhängelast des fahrzeuges zugelassen sind...."

;)

lg
g

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geandu
30.04.2007, 13:35
Lieber Flüsterer,

also was der abo2 schreibt stimmte eh! Bis auf das mit den Quattro.

Den ich hatte so einen Passat Synchro un der durfte statt ca.1200kg wie der normale 1800kg ziehen!!!!! 100%ig!!!!!!


Um es auf den Punkt zu bringen:

Ohne E Schein darf das HGG des Anhängers nicht größer als die maximale Anhängelast sein. Außerdem dürfen beide HGG (Auto & Hänger) die 3,5t nicht überschreiten.

Beim E Schein wird beim Anhänger nach dem tatsächlichem Gewicht gerechnet (das was der Anhänger tatsächlich momentan wiegt). Ich darf wieder nicht mehr ziehen als die technische Anhängelast, brauche mich aber über die 3,5t Gesamtgewicht nicht mehr den Kopf zerbrechen.

Allrad Fahrzeuge haben um 50% mehr Technischeanhängelast als 2Rad betriebene Fahrzeuge!


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Unterwegs im Rimor Europeo 78

Herkunft: Sollenau

abo
30.04.2007, 13:40
quote:
...
Das betrifft aber sicher ned die B-Scheinfahrer, weil man da ja sofort über die 3500 kg Grenze kommt ..



hallo florian

naja, kann bei einem kleinen suzuki oder so schon vorkommen

geländewagen - es gelten übrigens alle mit kennung M1 und N1 als geländewagen - mit HZLGG 1500kg darf also einen auflaufgebremsten anhänger mit 2250kg eigengewicht (HZLGG ist egal) ziehen.

naja, lustig stell ich mir des net vor ...
;)

lg
g

edit: wer es nachlesen möchte:
http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Gesetze/KDV-inklAnlagen-A5.pdf

in anbetracht dess wetters habe ich besseres vor ..
;)

geändert von - abo2 on 2007 Apr 30 13:49:01

FlorianNoe
30.04.2007, 13:55
quote:
mit HZLGG 1500kg darf also einen auflaufgebremsten anhänger mit 2250kg eigengewicht (HZLGG ist egal) ziehen.


Sobald der Hänger schwerer ist als das Eigengewicht des Autos, brauch ich den E-Schein, somit betrifft die 50 % Regelung nur die EzuB-Fahrer.

Deine Aussage stimmt so nicht ganz, mit einem Suzuki mit z.B. HzGG von 1500 und die 50 % darf ich einen Hänger ziehen der 2250kg auf die Waage bringt, wenn das mit dem tatächlichen Gewicht so ist wie schon erwähnt.
Wenn der Hänger schon 2250 kg Eigengewicht hat, dürft ich ja nichts mehr einladen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Also einen Autoanhänger mit HzGG von 3500kg, Eigengewicht 1100 und einen Polo mit 1100 kg und einen vollen Tank <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> -&gt; aktuelles Gewicht 2240 kg.

Aber du hast schon recht, mit einem Aut mit 1500kg will ich mir das lieber ned vorstellen ....
Florian

FlorianNoe
30.04.2007, 13:59
quote:
edit: wer es nachlesen möchte:
http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Gesetze/KDV-inklAnlagen-

und jedes Kontrollorgan kennt das im Detail... ?

Florian

abo
30.04.2007, 14:06
quote:

quote:
edit: wer es nachlesen möchte:
http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Gesetze/KDV-inklAnlagen-
und jedes Kontrollorgan kennt das im Detail... ?


hallo

naja, wäre deren job eigentlich

aber schön gut, sind ja beamten ....

lg
g


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

abo
30.04.2007, 14:09
quote:
...
Sobald der Hänger schwerer ist als das Eigengewicht des Autos, brauch ich den E-Schein, somit betrifft die 50 % Regelung nur die EzuB-Fahrer.
....


hallo

das ist ja das schöne an dem thema:
man(n) kann so trefflich darüber streiten!

ich behaupte nämlich jetzt gleich wieder mal:
das stimmt nicht!

die 50% regelung gilt auch für die "B" fahrer den sie betrifft eine regelung aus dem "B" führerschein.

und da bin ich diesmal sogar ziemlich sicher ....
;)

lg
g


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

FlorianNoe
30.04.2007, 14:32
quote:
Klasse B:
b) ein (schwerer) Anhänger,
-&gt; wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,

Klasse B + E: Anhänger, die nicht unter a) oder b) fallen;
B + E ist daher erforderlich, sobald eine der beiden folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
-&gt; wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW übersteigt oder


Aber ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, bin ja lernfähig <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>, Als B-Scheingter gilt für mich die Grenze mit dem Eigengewicht... bzw. eine darunter vom Hersteller liegende Grenze!

Dann kommt ja das Problem, daß man mit einer Kugelkopf-AHK nur bis max. 3500 kg ziehen darf! Hat man nun ein entsprechendes Fahrzeug, bräuchte man eine Sattel-Kupplung mit Druckluftbremse, und das ist die einzige Ausnahme, wo ein Lenker, der mit der Druckluftbremse nichts am Hut hat (EzuB) diese braucht! Das weiß ich von einem Freund, der den CE im herbst gemacht hat, da wurde darauf hingewiesen.

Hoffe, Gastoni behält noc den überblick was er denn nun darf und was nicht ;-9

Florian

Florian

Wilhelm (gelöscht)
30.04.2007, 14:33
quote:
Hallo

Mein Fahrzeug hat ein Eigengewicht von 1070kg
Laut Zulassungschein eine Anhängelast von 900kg gebremst.
Darf ich damit einen Wohnwagen mit GG von 1070kg ziehen wenn er nur 900kg tatsächlich wiegt, oder darf er dann nur ein zul. GG von 900kg haben?

Danke
Gastoni

Hallo Gastoni, zuerst mal herzlich Willkommen im Forum, soviel Zeit muß sein.

Also ich kann nur für Deutschland reden, da ist es so, das tatsächliche Gewicht ist maßgebend, und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hänger.
Gastoni hat eine einfache Frage gestellt, worin die Führerscheinfrage überhaupt nicht angeschnitten wird, und mit einigen Ausnahmen reden alle über den Führerschein, irgendwie komisch,vielleicht hat der Gastoni den richtigen Führerschein, das dies keine Frage für ihn ist.





Viele Grüsse
http://img126.imageshack.us/img126/2861/gespanngulliam212sy1mz5.jpg
Willipitschen Allererstes Campertreffen in Deutsch-Jahrndorf, ich war dabei


geändert von - Wilhelm on 2007 Apr 30 14:34:27

Flüsterer
30.04.2007, 14:39
...nur wirst Du mit dem besagten Suzuki auch mit EzuB keine 2250kg ziehen dürfen, weil er ja nur 1500kg technische Anhängelast hat. Und die gilt bekanntlich als Grenze, wurscht ob 1-2-3-4-5-6-7-8 Rad Antrieb. Somit gilt ja auch die 50%+ Regelung ja auch nicht für den B-Fahrer, wie denn auch, denn es steht ja im B nix von einer Ausahme bei 4WD.

lg,

Martin, Wien 21

FlorianNoe
30.04.2007, 14:51
Selbst wenn der kleine mini-Büffel-Suzuki die 50% mehr hätte (annahme) und in der Fahrzeugnummer dieses M1 stehen hätte, dürte ich mit b-Schein keinen Hänger anhänger, der schwerer ist als das Eigengewicht des Suzukis, auch wenn HzGG vom Auto und HzGG vom Anhänger in summe unter 3500 kg haben...

Florian

abo
30.04.2007, 14:58
quote:
Selbst wenn der kleine mini-Büffel-Suzuki die 50% mehr hätte (annahme) und in der Fahrzeugnummer dieses M1 stehen hätte, dürte ich mit b-Schein keinen Hänger anhänger, der schwerer ist als das Eigengewicht des Suzukis, auch wenn HzGG vom Auto und HzGG vom Anhänger in summe unter 3500 kg haben...


hallo florian

und genau das bezweifle ich
in meinem führerschein steht was anderes:

guckst du hier: http://www.istnett.com/freespace/abo/2fast4u.PDF
;)

lg
g

edit:
hatten wir die ganze diskussion nicht schon kürzlich mal?


geändert von - abo2 on 2007 Apr 30 14:59:41

abo
30.04.2007, 14:59
quote:
...nur wirst Du mit dem besagten Suzuki auch mit EzuB keine 2250kg ziehen dürfen, weil er ja nur 1500kg technische Anhängelast hat. .....



hallo

einspruch!

das konnte ich ja nun nicht wissen, oder ..?
;)

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

Flüsterer
30.04.2007, 15:07
Aber Gerhard, wo in Deinem FS steht irgend was von 4WD oder Geländewagen?? Da steht es doch schwarz auf rosa, "Summe der HzGG max 3500 kg und EGW Zugfzg &gt;= HzGG Anhänger", oder "max 3500kg + leichter Anhänger (750 kg)". Ist doch schon seit Jahrzehnten so...<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>

lg,

Martin, Wien 21

FlorianNoe
30.04.2007, 15:16
und da steht bei B:

...... sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Florian

Richard
30.04.2007, 16:12
ähhh wilhelm,

gehts schon wieder los? kaum schreibst einen beitrag und schon wieder kannst nur stänkern, was wir denn deiner meinung nicht all für einen quatsch schreiben was der gastoni gar nicht wissen will.

und was interessieren uns deine deutschen vorschriften? schon mal draufgekommen, bei uns gilt österreichisches recht!

übrigens wennst lesen kannst, meine antwort erlärt dem gastoni alles.

ach ja, die versprochenen sechs monate sind noch nicht um, also verschon uns noch ein bißchen...

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Flüsterer
30.04.2007, 16:31
Na geh, jetzt sei doch nicht so, vielleicht ist ihm das hinterrücks-Mail-schreiben halt ein bisserl fad...<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

lg,

Martin, Wien 21

Wilhelm (gelöscht)
30.04.2007, 16:41
quote:
ähhh wilhelm,

.

und was interessieren uns deine deutschen vorschriften? schon mal draufgekommen, bei uns gilt österreichisches recht!

übrigens wennst lesen kannst, meine antwort erlärt dem gastoni alles.

ach ja, die versprochenen sechs monate sind noch nicht um, also verschon uns noch ein bißchen...

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>


Österreichiches Recht, EU Recht ist da wohl genauer,nur winzige Teile sind noch Österreichiches Recht, ich amüsiere mich eben, wenn Fragen beantwortet werden, die jarnicht gestellt sind.
Solange ich hier Mitglied bin, tue ich meine Meinung äußern, auch wenn es eben einigen nicht paßt.Ich wollte ja auch noch nicht, aber einige Mitglieder haben mich über Email gebeten, wieder meine Meinung kund zu tun. Man glaubt ja nicht, was so alles über Email läuft im Hintergrund, ich überlege mir schon, ob ich die Einrahmen lasse. Doch bei der Menge wird das zu teuer.
Ob dir das passt oder nicht, das interessiert mich nun mal überhaupt nicht.



Viele Grüsse
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Willipitschen Allererstes Campertreffen in Deutsch-Jahrndorf, ich war dabei

Wilhelm (gelöscht)
30.04.2007, 16:52
quote:
Na geh, jetzt sei doch nicht so, vielleicht ist ihm das hinterrücks-Mail-schreiben halt ein bisserl fad...<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

lg,

Martin, Wien 21


Richtig, du sagst es, nicht nur das hinterrücks Mailen, hinzu kommt auch noch, das schlecht machen in Foren, wo ich nicht Mitglied bin, sodaß ich mich nicht wehren kann.
Aber, du glaubst es nicht, auch in diesen Forum hier habe ich Freunde.
Ist schon komisch geworden, das man noch nicht mal die Zeit mehr hat ein neues Mitglied zu begrüssen.





Viele Grüsse
http://img126.imageshack.us/img126/2861/gespanngulliam212sy1mz5.jpg
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Flüsterer
30.04.2007, 16:54
Da hast jetzt ein bisserl was falsch verstehen wollen mit der Mailerei...

lg,

Martin, Wien 21

Wilhelm (gelöscht)
30.04.2007, 17:22
quote:
Da hast jetzt ein bisserl was falsch verstehen wollen mit der Mailerei...

lg,

Martin, Wien 21


Weißt du, Martin, ich habe das schon richtig verstanden, wenn 2 das Gleiche tun, ist es immer noch nicht das Gleiche.

Die Franzosen sagen das noch besser.
Wer nur eine Glocke hört, der kennt nur einen Klang

Wenn schon Kampf sein muß, dann bin ich dafür, mit den gleichen Waffen.
Oder habe ich mich in Dir getäuscht????????
Du bist doch auch oft hier der Gegenstand,
wo andere sich drauf einschiessen.




http://www.kurts-smilies.de/fechten2.gif

Viele Grüsse
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Richard
30.04.2007, 17:43
hi martin,

jetzt hab ich dir grad einen beitrag gschrieben, der ist aber komischerweise in den weiten des www verschwunden.

oder wehrt sich gar schon der server vorm willipitschen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>?

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Gastoni
30.04.2007, 20:29
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

tojamata
30.04.2007, 21:05
servus gastoni,

willkommen im forum!

also der richard hat meiner meinung schon recht, zuerst kommen die technischen anhängelasten, wenn ein auto nur 900 kg ziehen darf dann darf auch nicht mehr an der kupplung hängen.

danach kommen die erlaubten lasten der entsprechenden führerscheinklassen.

grundsätzlich bin ich der meinung, daß bei den technischen daten die tatsächlichen gewichte auch eine relevanz haben nur mach das einer kontrolle klar deß der 1070kg anhänger tatsächlich nur 900 kg hat.

ich würde mich unter die erlaubten zulassungsgewichte und technischen daten aufhalten, erspart dir sicher viel ärger und reibereien, denn man bedenke.

meißtens sind wir sowieso schwerer als im zulassungsschein vermerkt und wer will dann bitte auf die waage?



so long mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
aus Kirchberg an der Pielach
wir sind vom 5.-24 Mai am Peloponnes
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

abo
30.04.2007, 22:05
quote:
und da steht bei B:
...... sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.


hallo

genau

und das ist die definition wo als ausnahmebestimmung (und daher nicht im FS zitiert) die geschichte mit den M1 und N1 typisierungen und den damit verbundenen 150% des HZLGG des zugfahrzeuges hinpassen.

ansonsten ist das nämlich nirgendwo beschrieben. es kann daher nur diese bestimmung sein, und die gilt für den führerschein B

aber was solls ...

lg
g

PS:
@good old germany:
das thema des threats heisst "Anhängervorschriften", und da gehören die FS bestimmungn goldrichtig dazu.
auch wenn die - zugegeben - bein uns ein bisserl konfus sind.
aber immer noch besser als die doofen CO2 klassifizierungen ... ;)

http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

Richard
01.05.2007, 08:28
aber abo,

die sind doch nicht konfus.

der mathias hat das ganz genau erkannt. grundvoraussetzung ist IMMER die technische anhängelast. und ob die jetzt mehr oder weniger als das eigengewicht beträgt, egal, denn jetzt erst kommen die fs-bestimmungen zum tragen.

und diese bestimmungen sind mehr als vernünftig, denn wenn du einen flachlandindianer (deutsche, holländer, etc...) mit ihren fs-bestimmungen in unseren bergen fahren siehst, mir kommt jedesmal das kalte grauen. ich denk mir immer, na ob der wohl heil wieder nach hause kommt...

ich denk z.b. nur an die turrach, da fahrens trotz anhängerverbot und auf der südseite meistens in die botanik. brauchst nur den martin zu fragen (der war natürlich nicht in der botanik), seine wowa-bremsen haben noch eine woche den cp verpestet... <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

tojamata
01.05.2007, 09:01
servus abo, richard,

also ich freue mich immer wenn der willoipitschn dabei ist, denn dann wird egal welche frage es zu einer regelrechten "pifkehatz", der muß leicht masochistisch veranlagt sein,

würde mich trotzdem freuen den einmal kennen zu lernen, vielleicht ist der perdsönlich gar nicht so, sondern tut nur im forum mit der maske so komisch.

@ willi, nimm nicht alles ernst und krumm. sondern steig von deinem hohen roß einfach ins forum und sei wie jeder andere, dann lieben wir dich auch, vielleicht!



so long mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
aus Kirchberg an der Pielach
wir sind vom 5.-24 Mai am Peloponnes
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

willi 59_gelöscht
01.05.2007, 09:22
*)Richard

Ich für meine Person finde es als Frechheit der Hersteller;einen

derartigen Schrott an Bremsen,wie die verbauen,in der heutigen

Zeit!Das nämlich fast alle Hänger schwerer sind,als angegeben,wird

da überhaupt nicht berücksichtigt!!!

Und mit Stangeln und Seilzügen hat man seinerzeit einen 49er Käfer

gebremst;hydraulischen Bremsvorrichtungen oder Elektrischen hat man

den Garaus gemacht,ohne nur das gerinste Sicherheitsbewußtsein

dabei an den Tag zu legen!

Und die sogenannten "Flachlandindianer" wissens ja nicht besser.Woher

denn auch?Ihnen fehlen natürlich jegliche Erfahrungswerte und im

Vertrauen auf die Technik befahren sie derartige Strecken!

Daher gehört bei den Herstellern der Hebel angesetzt!!!

Produkte,die dem heutigen Stand der Technik nicht entsprechen,sollten

angeprangert werden!

Ihr vergeßt,daß die Leistungsfähigkeit eines heutigen Zugfahrzeuges

ein Vielfaches von dem beträgt,als es vor 20 oder mehr Jahren der

Fall war;und wir bremsen unsere Hänger mit Qualität aus der Stein-

zeit!

Das ist in meinen Augen das KRITERIUM daran!
----------
Vielleicht ist es möglich,dieses Thema ohne pers.Ressentiments oder

Hick-Hack zu diskutieren.Ich hätte gerne eure pers.Meinungen dazu!

LG



Willi, Sabine,Tochter Katharina + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

Richard
01.05.2007, 10:14
servus willi (59 natürlich, oder gar schon 60 <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>?)

also ich gib dir zu 100% recht. nur eines ist dabei zu bedenken. die hersteller (und da steht an erster stelle al-ko mit innovationen) haben diese entwicklungen für andere bremssysteme schon längst hinter sich.

ich konnte mich auch höchstpersönlich von diesen systemen überzeugen, das wär die sache, nur da steht der konsument dazwischen.

z.b. elektrische anhängerbremsen (baut al-ko für die usa), ein traum zum bremsen. elektrische widerstandsbremse, einfach, unkaputtbar, null pflege erforderlich, aaaaber, wird so nicht in europa genehmigt. da wird eine elektronische steuereinheit verlangt, die sich damals bereits mit gut ats 20.000 zu buche geschlagen hat.

jetzt versuch mal, einen wowa um diese 20.000 schilling teurer zu verkaufen. vergiss es einfach, der camper wird nach wie vor zur seilzugbremse greifen, geht doch eh auch...

oder die hydraulischen bremsen. was war das für ein fahren, mit einer tandemachse vom hänger bist schneller als mit dem solowagen gestanden.

nur wer wird dir in der heutigen geizistgeilgesellschaft so etwas abkaufen? da zählen andere werte, die wir beide sicher nicht verstehen werden, denn was zählt schon die sicherheit gegen ein paar flaschen (NEIN, ich schreib jetzt nicht asti <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>) oder sonst noch irgendeiner kram.

und von wegen dem anderen willi, keine sorge, irgendwie mussten wir doch das zu ruhige wochenende rüberbringen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

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lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

abo
01.05.2007, 10:39
quote:
.....
oder die hydraulischen bremsen. was war das für ein fahren, mit einer tandemachse vom hänger bist schneller als mit dem solowagen gestanden.
.....


hallo richard

danke für die erinnerung

das ist nämlich die nächste ausnahme aus dem FS gesetz
wenn der hänger über eine höherwertige als eine auflaufbremse verfügt, dann darfst sogar 200% des GG des zugfahrzeuges anhängen.

aber frag mich jetzt bloss net mit welchem FS ...

lg
g


PS:
ein ehemalier arbeitgeber von mir hatte das mal
zusatzhydraulikpumpe und zusatzbremszylinder im zugfahrzeug und hydrauliksteckanschluss hinten neben der AHK

der hat sein boot damit geführt, irgendso ein riesenpott der normal in der donau geschwommen ist

ist aber schon ewig her

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)

Tommy1424
01.05.2007, 21:39
Hallo beinand!

Erstmal herzlich Willkommen im Forum lieber Gastoni!!!!!

Nun zu DEINER Frage!

Alle FS-Gesetze außer Acht gelassen (bzw deren Vorhandensein vorausgesetzt).
Wenn das Zugfahrzeug max. Ziehen darf, dann darfst auch nur 900kg anhängen. Dabei ist es belanglos welches HzGG der Hänger hat.

Beispiel: Meine Gattin ist nur im Besitz eines B-Scheines. Zugfahrzeug 1600 Eigengewicht, Hänger: 2500 HzGG; Wegen der Summe der HzGG würde sie den E zu B benötigen.
Zugfahrzeug HzGG 1000 kg, selber Hänger Eigengewicht 450 kg. Mit dem leeren Hänger darf sie fahren. Summe HzGG unter 3,5t Eigengewicht Hänger geringer als HzGG Zugfahrzeug.

D.h. mit Mondeo Kombi Ziehen des Hängers nur mit E zu B möglich. Mit Mitsubishi Lancer ziehen des selben Hängers nur leer zwecks Überstellung möglich. Hier aber nur B erforderlich.

+) Wilhelm
österr. Recht ist ÖSTERR. Recht / D Recht ist DEUTSCHES Recht und EU Recht ist eben EU-RECHT. Aber nicht EU-Recht ist RECHT und alles andere zählt nicht. Speziell im Verkehrsrecht gilt überwiegend nationales Recht. Wobei EU-Recht ja in nationale eingearbeitet werden muß um Gültigkeit zu erlangen. Hier spricht man dann vom Vorschlagsrecht. Die EU schlägt vor und die Mitgliedsstaaten nähern sich dem Vorschlag mehr oder weniger an. Daher findet man nur sehr wenige Rechtsvorschriften (im Verkehrsrecht) die in jedem Mitgliedsstaat gleich sind. Eine Ausnahme ist z.B. der Güterverkehr Straße. Hier wurden z.B. Längen und Gewicht von Transportzügen EU weit vereinheitlicht.

Also wenn schon stänker, dann bitte richtig.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

Wilhelm (gelöscht)
01.05.2007, 22:47
quote:
servus abo, richard,

also ich freue mich immer wenn der willoipitschn dabei ist, denn dann wird egal welche frage es zu einer regelrechten "pifkehatz", der muß leicht masochistisch veranlagt sein,

würde mich trotzdem freuen den einmal kennen zu lernen, vielleicht ist der perdsönlich gar nicht so, sondern tut nur im forum mit der maske so komisch.

@ willi, nimm nicht alles ernst und krumm. sondern steig von deinem hohen roß einfach ins forum und sei wie jeder andere, dann lieben wir dich auch, vielleicht!



so long mathias
Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
aus Kirchberg an der Pielach
wir sind vom 5.-24 Mai am Peloponnes
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB



Hallo Mathias, kein Problem, ich sage dir wann ich in DJ auf der Durchreise bin, dann können wir uns treffen.
Was heißt ich bin masochistisch? Mich kann so schnell keiner verletzen,vor allen Dingen nicht die selbsternannten Experten.
Ich bin von 1945 bis 1950 in der berümten Schmugglerkolonne Kaffee gelaufen, da wurde scharf geschossen, du glaubst doch wohl nicht, das mich da ein paar Möchtegerngrafen, die in der Burg im Stall wohnen, ins Bockshorn jagen können.
Nein,die sind nur in der Gruppe stark, alleine sind sie nichts.
Also abgemacht, ich lade dich und Rolf dem Eigner von C 55 zum Essen in einen schönen Restaurant in DJ ein.
Mit Sicherheit bekomme ich jetzt wieder Antworten von Leuten, die überhaupt nicht gefragt wurden.


Viele Grüsse
http://img126.imageshack.us/img126/2861/gespanngulliam212sy1mz5.jpg
Willipitschen Allererstes Campertreffen in Deutsch-Jahrndorf, ich war dabei


geändert von - Wilhelm on 2007 May 01 22:50:19

Flüsterer
02.05.2007, 09:41
quote:Ich bin von 1945 bis 1950 in der berümten Schmugglerkolonne Kaffee gelaufen, da wurde scharf geschossen,

Damals gab´s auch schon intelligente Geschoße, die ihren eigenen Stolz entwickeln konnten ?? Interressante Sache...<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

lg,

Martin, Wien 21

Richard
02.05.2007, 10:03
guten morgen martin,

lass doch den willipitschen wieder in ruhe, das fade wochenende ist eh schon vorbei und er kann sich endlich wieder seinen freunden und den mails widmen http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/figuren/a045.gif

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg von der sommerresidenz zu kärnten, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Wilhelm (gelöscht)
02.05.2007, 19:28
quote:

quote:Ich bin von 1945 bis 1950 in der berümten Schmugglerkolonne Kaffee gelaufen, da wurde scharf geschossen,

Damals gab´s auch schon intelligente Geschoße, die ihren eigenen Stolz entwickeln konnten ?? Interressante Sache...<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

lg,

Martin, Wien 21


Soll ich jetzt darüber lachen?

hhhihihihihihi,

Du weißt doch schlau stellen kann sich keiner, auch du und dein Vater nicht.
Wie heißt es so schön, der Apfel fällt nicht weit von Pferd.

Viele Grüsse
http://img126.imageshack.us/img126/2861/gespanngulliam212sy1mz5.jpg
Willipitschen Allererstes Campertreffen in Deutsch-Jahrndorf, ich war dabei

Flüsterer
03.05.2007, 09:50
Wie heißt es so schön: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung...
ALSO für Dich langsam zum mitschreiben, weil sonst verstehst ja wieder mal nicht, worum es geht: Na, mir ist die Lust daran vergengen, denn bei Dir sind ja zwei Drittel der zur Bierherstellung benötigten sprichwörtlichen Zutaten sowieso verloren.
Außerdem gleitet sonst wieder einmal ein echter Fachbeitrag (der es bis dahn ja auch war) durch Dich in ein mehr als nur kellertiefes Niveau ab.

Meine Empfehlung: ziag oh!

lg,

Martin, Wien 21