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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typisieren lassen



Renate
18.05.2004, 21:09
Nun wieder eine Frage zu einer Wohnwagen Neuanschaffung.
Ich hätte nun ein passendes Stück gefunden, allerdings geht sich Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger um BLÖDE 5 kg nicht aus, um die 3500kg nicht zu überschreiten.
Fahre schließlich mit FS B und habe keine Lust nun noch den LKW FS zu machen.
Nun ist mir geraten worden, man könne entweder Wohnwagen od Auto mit dem Gesamtgewicht etwas runtertypisieren lassen.

Meine Frage dazu, was ist denn besser und einfacher???
Zugfahrzeug od. Anhänger?
Wie aufwendig, problematisch und kostspielig ist das ganze?
Und wo muß ich da denn hin, ich hab echt keine Ahnung, wohne übrigens in Wien.
Ich danke Euch wiedermal schon im Vorraus für eure kompetenten Antworten.
Und hoffentlich hab ich bald mein Neues Stück Wohnwagen.

Liebe Grüße Renate, 1 Männchen und drei Kindchen und kein Neuer Wohnwagen :-(((

rudko
18.05.2004, 21:45
hallo, hatte das selbe problem mit meinem pick-up, weiß nicht welche bh für dich zuständig ist. für mich war die überprüfungsstelle st. pölten zuständig, am leichtesten ist es bei änderung am fahrzeug, bei mir wars die anhängerkupplung und ein pick.up aufbau. dies waren veränderungen am fahrzeug, im zuge dessen hab ich dann gleich die zuladung von 980 auf ca 450 kg ändern lassen. muss auch mit einem große E am fahrzeug gekennzeichnet sein. musste natürlich im zulassungsschein eingetragen werden. frag am besten bei deiner bh. ich habs aber schon bereut denn wenn ich den fürerschein E zu B gemacht hätte, wären die probleme auch in zukunft nicht relevant. C schein brauchst du ja nur wenn das zugfahrzeug über 3,5 tonnen hat! mit E zu B kannst dann schon bis zu 7,5 tonnen gesamtgewicht haben.
wird dann wohl reichen, oder? ich mach das sicher noch! m.f.g. rudko

Patrizia
18.05.2004, 22:20
hallo,

hab bis vor einem Jahr noch in einer Fahrschule gearbeitet. Das Problem entstand oft, daher haben viele eines von beiden Fahrzeugen runtertypisieren lassen.

Ich würde auch raten EzuB zu machen, dann hat das herumrechnen ein Ende.

Sehr oft wurden Zugfahrzeuge mit Pferdeanhänger von der Polizei bzw. Gendarmerie aufgehalten. Und das ganze mit Pferden an Bord. Oft war es so, dass die Pferdeliebhaber auf dem Weg zu einem Turnier waren und somit auf der Stelle (meist Autoabfahrten) den Anhänger samt Inhalt stehen lassen mussten. Zusätzlich war eine hohe Geldstrafe zu bezahlen.

Wegen dem runtertypisieren würd ich bei einem ARBÖ bzw ÖAMTC mal nachfragen punkto Preis etc.

Vielleicht bin ich jetzt kurz vom Thema abgekommen, aber dies musste ich jetzt mitteilen.

Viel Spass beim "lernen?!?"

Patrizia

Renate
18.05.2004, 22:39
Danke mal für eure prompten Nachrichten.
Werde mich morgen gleich schlau machen.
Aber in die Fahrschule gehe ich nicht mehr, die Zeiten sind vorbei.
Schönes langes Wochenende noch an Euch

Richard
19.05.2004, 08:26
hallo renate,

ich kann dir auch nur den rat von patrizia ans herz legen und e zu b machen.

wegen 5kg wird dir kaum jemand probleme bereiten, aber erfahrungsgemäß sind fast alle wowa bei der urlaubsfahrt überladen. wenn du dann noch auf die waage musst, kommt ein rattenschwanz von unannehmlichkeiten mit einer saftigen geldstrafe auf dich zu. der e-schein ist mit sicherheit billiger.

entgegen vieler meinungen, bei dieser gewichtsberechnung wegen fs wird das tatsächliche gewicht inkl. deichsellast gerechnet. wenn du dir aber sicher bist, das eingetragene gewicht des wowa einzuhalten, bei der
MA 46, Haidequerstrasse 5, 1110 Wien, Tel. 01/4000/9220 und mail: post.lfp@m46magazin.gv.at
ist man für wien zuständig. leider ist das aber eine ländersache, also auch der preis und wien ist hier am teuersten, rechne hier mit rund € 60,-. kann mir nicht vorstellen, das die herren in den letzten 2 jahren billiger geworden sind <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.

lg richard

lupo1972
19.05.2004, 08:57
Hallo,

generell finde ich den Rat "E zu B" ok, allerdings muß man bednken, daß bei 2 Fahrern (Mann und Frau) dann BEIDE den E zu B machen müssen, oder es kann dann nur EINER mit dem Hänger fahren. Wenn man einmal ein anderer für einen den Wagen irgendwo hinzieht (service, Pickerl, Gas, ...) braucht auch DER einen E zu B Schein ...

Ich habe mich auch zum E zu B "geweigert" und halte mich an die Gewichte und lasse lieber mal was zu hause. Im Fall von Renate würde ich einfach den Wohnwagen runtertypisieren lassen (wenn man am PKW rumtypisiert, tut man sich beim Wiederverkauf schwerer!). Dann ist das erledigt ohne mit 16 jährigen Fahrschülern die Schulbank zu drücken.

KISS --&gt; Keep It Short and Simple ;)

lupo

Renate
19.05.2004, 21:46
Nun ja, Lupo hat Recht.
Wir sind nun tatsächlich Mann und Frau.
Außerdem würde sich der E Schein bis zum Sommer auch nicht ausgehen.
Ich will ja dann schon mit dem Wohnwagen fahren können bzw. dürfen.
Ich hätte auch eher an eine runtertypisierung des Wohnwagens gedacht.
Mache ich dies nun auch bei der MA 46???
Wird es dabei Probleme geben oder geht das ohne wenn und aber?
Ich lasse ihn halt um 10 kg runtertyüisieren, denn 5 kg sehen gar blöd aus.

Ich danke Euch allen für eure kompetenten und flotten Antworten

Richard
20.05.2004, 06:47
ups, liebe renate,

fehler von mir. ich dachte man kann entnehmen, dass ich den wowa meinte. logisch ist die ma 46 dafür zuständig und du solltest keine probleme bekommen. aber warum gleich 10 kg wenn du nur 5 kg brauchst? denk nach, wieviel 5 kg an shirts oder badehosen sind <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> . ich find das überhaupt nicht blöd.

solltest du aber den wowa bei einem händler kaufen, lass ihn das machen und nimm das gleich in den kaufvertrag mit hinein. der tut sich wesentlich leichter und er will ja verkaufen, goldene zeiten im verkauf sind längst vorbei.

eines noch, sollte aber beim beladen nicht die regel sein. bei gewichtskontrollen gibt es eine toleranz von 5% :) .

lg richard

Edi
20.05.2004, 13:35
Hallo Renate
das Gewicht heruntertypisieren ist ein Klax. Bei uns in Sbg. wird das auf der Überprüfungsstelle der Landesregierung promt gemacht (15 Min alles vorbei)
Grüße Edi

Renate
20.05.2004, 21:19
Danke nochmals.Rufe morgen auf der MA46 an, daß ich weiß was ich alles brauche.
Kaufe den WW allerdings PRIVAT.
Leider hat mein Händler nichts entsprechendes für mich, immerhin sind wir eine Fünf Kopf Familie, da wirds schon a Weng schwieriger.

Liebe Grüße und danke für Eure hilfreichen Antworten.

Kraxi
21.05.2004, 00:15
Hallo Renate!

Wir haben ein ähnliches Problem ,wegen dem GGW.
Ich kann zB zur Zeit mit meinem Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen --was tun ????
Da ich nicht noch mal die Schulbank drücken möchte werde ich mein Auto Auflasten das heißt das Anhängegewicht wird auf 1250kg angehoben und die Steigungsprozent von zur Zeit 12% auf 10% gesenkt.
Was mir bisher so aufgefallen ist , fast alle Camper rechnen nur GGW beider Fahrzeuge---Ein grosses Problem ist aber die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das beachtet man leider fast nicht.
lG
Kraxi

Flüsterer
21.05.2004, 11:42
Hallo Kraxi,

also da muss ich Dir widersprechen: Bei allen Autokäufen in unserer Familie steht die Frage nach der Anhängelast ganz vorne im Programm, und ich bin mir sicher, dass das bei allen WoWa Fahrern der Fall ist.

Lieber das Auto eine Nummer grösser ausfallen lassen und dafür eine einfachere Ausstattung nehmen, ist oft der bessere Weg zum entspannten WoWa-Fahren.

Martin

lupo1972
21.05.2004, 21:07
@ Kraxi:
Du schreibst: " Zafira mit 100PS laut Zulassung und Typenschein nur 1050kg ziehen" Es geht also um das maximales Anhängegewicht gebremst - aber ACHTUNG, das ist bei meinem Megane Kombi um 70kg höher als das Eigengewicht vom Megane. Ich darf also TECHNISCH 70 kg mehr als das Eigengewicht ziehen, ABER mit dem B-SCHEIN darf ich nur (HZG Hänger) maximal gleich dem EG vom Fahrzeug ziehen.

Fazit, selbst wenn Du den Zafira auflasten lässt, darfst Du mit dem B-Schein noch immer nur maximal EG-Fahrzeug ziehen.

Dieses max. Anhängelast im PKW-Zulassungsschein ist also nur technisch für das Zugfahrzeug interessant. Die Richtvariable zum Hängerziehen ist und bleibt das Eigengewicht beim B-Schein

lupo

geändert von - lupo1972 on 2004 May 21 20:11:56

Flüsterer
22.05.2004, 12:07
... und das der zafira nur 1050kg ziehen darf, wird wohl auch seinen grund haben (fahrwerk, bremsen, karosseriestruktur, anfahrzugleistung). gerade opel hat immer eine recht hohe anhängelast für seine fahrzeuge angegeben, ich würde es ernst nehmen, wenn die weniger angeben. oder kriegst du eine werksfreigabe mit voller garantie? vergiss nicht, dass der zafira eigentlich der vorige astra ist (plattform/technik).

Martin

Renate
22.05.2004, 12:21
Nun Renate ist etwas überfordert mit so vielen Antworten.

Lupo, wie berechne ich jetzt tatsächlich, ob ich Hänger mit B Ziehen darf.

Höchstes Zulässiges Gesamtgewicht des Autos u Hängers???
Oder doch nicht.
Und technisch muß das Eigengewicht des PKWs mindestens gleichhoch sein wie vom Anhänger.

Stimmt das jetzt oder nicht?

Liebe Grüße

Flüsterer
22.05.2004, 18:27
@Renate: Es ist ganz einfach:

Nur B-Schein: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens gleich gross wie das höchstzulässige Gesamtgewicht (HZGG) des Anhängers sein UND die Summe beider HZGGe darf maximal 3500 kg betragen. ODER der Anhänger hat ein HZGG von kleiner als 750kg, dann gilt er als leichter Anhänger und darf auch von einem Fahrzeug mit 3500kg HZGG gezogen werden, d.h. Du darfst IN DIESEM FALLE mit 4250 kg unterwegs sein.
Grundvoraussetzung für beide Fälle ist natürlich, dass das Zugfahrzeug eine technische Anhängelast hat, die das auch erlaubt.

Mit E zu B Schein: Zugfahrzeug dar wieder ein HZGG von 3500kg haben, Du darfst aber einen Anhänger mit einem HZGG ziehen, der dem HZGG des Zugfahrzeuges entspricht. Du darfst also mit maximal 7000kg HZGG unterwegs sein. Natürlich ist hier die Grenze auch wieder die technische Zuglast des Zugfahrzeuges, bzw die Gesamtzugmasse des Gespannes.

Es gibt noch einige Feinheiten, auf die ich hier nicht eingegangen bin, bitte dieses zu entschuldigen, für das Grundverständnis sollte es aber reichen.

Martin

Richard
22.05.2004, 18:51
mit einem geländewagen wird der e zu b aber noch interessanter:

ein geländewagen darf das 1,5fache HZGG ziehen, also im höchstfall 3.500 x 1,5 = 5.250 kg, ergibt dann ein gesamtzuggewicht von 8.750 kg.

da kann man dann endlich einen gemütlichen wowa schleppen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

lg richard

lupo1972
22.05.2004, 19:32
@ Renate:
Also ich habe das für FS B so gelernt und das stimmt auch so:

EG(PKW) &gt;= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)&lt;= 3500kg

Wenn BEIDE Bedingungen stimmen, darfst Du mit B das Gespann lenken.

Der Hänger muß gebremst sein und das KFZ muß die HZG(Hänger) auch ziehen dürfen (steht im Zulassungsschein unter max. Anhängelast gebremst)

EG = Eigengewicht
HZG= Höchst Zulässgies Gesamtgewicht

lupo

Renate
22.05.2004, 21:06
Danke Lupo, jetzt kenn ich mich aus.
So ungefähr lag ich aber mit meinen Rechnungen eh Richtig.

Liebe Grüße Renate

Richard
23.05.2004, 08:21
hi lupo,

dann machen wirs für die renate ganz perfekt :) , steht nur im typenschein:

in den eu-typengenehmigungen gibt es den punkt 18 höchstzulässiges gesamtgewicht des gespannzuges in kg.

sollte man auch beachten. ich darf z.b. gesetzlich 6.400 kg auf die waage bringen, ist aber technisch auf 6.060 kg beschränkt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle> .

jetzt kanns aber keine fragen mehr geben :):):) .

lg richard

Bertl
23.05.2004, 12:35
Hallo Renate!
Also ich hab vor einigen Wochen meinen LT28(VW-Kastenwagen) auf unter 1000kg Nutzlast herruntertypisieren lassen um weniger Versicherung zu zahlen. Das ganze hat 1 Woche gedauert und 39Euro gekostet. Müsste beim WW auch gehen,denke ich oder beim Zugfahrzeug. Wenn ja,dann sicher noch am Besten als für LKW-Schein zu strebern bzw. den auch noch bezahlen!!!

lupo1972
23.05.2004, 13:09
@ Richard - jetzt gibt es WIEDER Fragen ;)

Was ist jetzt genau EIGENGEWICHT - Es gibt im Typenschein einen Punkt mit Eigengewicht und einen mit Leergewicht (oder so ähnlich) das beschrieben ist als "ohne Fahrer und Flüssigkeiten" Wenn der Fahrer und Flüssigkeiten (inkl. Tank) im Eigengewicht drinnen sind sieht die Sache wieder anders aus (zumindest beim B-Schein)

Beispiel: PKW EG 1250kg, Hänger HZG 1250kg (maximal für B-Schein) dieser ominöse Punkt 18 im Typenschein spricht von 2650kg --&gt; damit dürfte man den PKW (wenn das HZG voll ausgenützt ist) mit maximal 100kg beladen. Ist der Fahrer im EG inkl. geht sich das halbwegs aus, wenn nicht, wird`s eng wenn man einen Anhänger mit HZG=EG(PKW) zieht.

Hast Du eine Ahnung, wie die Gewichte genau definiert sind?

Jedenfalls ist es schlimm, was man hier beachten muß. Die Polizei kann ja nur die Daten aus dem Zulassungsschein sehen, allerdings könnte die Versicherung bei einem Unfall ungemütlich werden, wenn man hier den Punkt 18 im Typenschein überschreitet - wobei, wenn es eine Toleranz gibt, kann es auch nicht schlimm ausgehen denn wenn man eine Toleranz von 5% annimmt sind das bei Gespanngewicht vn 2650 132kg die man "überziehen" darf -- aber besser man hält alle Gewichte genau ein - jedenfalls weiß ich, daß ich künftig beim Auto-Kauf darauf achte, möglichst viel ziehen zu dürfen (inkl. Gespanngewicht gem. Pt. 18) und beim Wohnwagenkauf darauf achte, daß der möglichst leicht ist. :(

Danke f. d. Hinweis.

lupo

fo1
23.05.2004, 16:17
hallo

vorsicht bei den toleranzen, glaube gehört/gelesen zu haben, dass man neuerdings bereits ab 2% überladung umladen muss, da die weiterfahrt untersagt werden muss.

richard sollte dazu doch einige informationen beschaffen können.

mit herzlichen grüßen

fo1

lupo1972
23.05.2004, 17:45
Also muß man folgendes genau beachten:

B-Schein:
EG(PKW) &gt;= HZG(Hänger) UND HZG(PKW)+HZG(Hänger)&lt;= 3500kg

UND

Technisch KFZ:
(Pt.18 Typenschein) &gt;= EG(Hänger)+EG(PKW)+ [tatsächliche Zuladung(PKW und HÄNGER)]

Ich habe das mal nachgerechnet und wenn ich d. max Anhängelast gebremst gem. Zulassung + EG(PKW) + ca. 1 Fahrer rechne, komme ich genau auf das Gewicht gem. Pt. 18 Typenschein. Damit kann man auch auf der Straße genaue Gewichte ersehen.

Das bedeutet, daß man zwar manche Hänger gem. Führerschein B fahren darf, gem. Zulassung vom PKW darf man diese auch technisch ziehen, allerdings kann es vorkommen, daß dabei NUR 1 Fahrer (oder 2 leichte Personen) im Wagen sithzen dürfen und KEIN Gepäch IM Kfz transportiert werden darf.

Das bedeutet, je leichter das EG vom KFZ ist, desto genauer muß man beim HZG Hänger aufpassen und lieber mal einen leichteren nehmen oder extrem wenig Zuladung bunkern.

Na ja, wieder mal was gelernt.

lupo

Richard
23.05.2004, 18:37
hallo lupo,

das ist wieder die endlose geschichte, wo du leichter was falsch als richtig machen kannst.

du sprichst hier die punkte 12.1 und 12.2, leer und eigengewicht an. das ist klar definiert, "eigengewicht", wie schon im zulassungsschein zu entnehmen ist. diese regelung existiert gottlob schon länger, denn wenn du z.b. bei 450 kg zuladung 5 personen (mit österreichischem gewichtsdurchschnitt <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>) mit gepäck einladen wolltest, geht sich das nie im leben aus.

in deinem beispiel kannst du übrigens vollgetankt und mit dir noch 150 kg im pkw zuladen. in der realität fast nicht hinzubekommen.

schön langsam setzt sich das auch bei den wowa-herstellern mit "fahrfertig" durch, obwohl hier noch immer in z.b. prospektangaben keine klaren linien zu erkennen sind.

@ fo, du hast mit den 2% richtig gehört, aber wir haben nirgendwo eine diesbezügliche bestimmung gefunden, denn auch bei mir haben die alarmglocken geläutet (ein eigenes problem bei der beladung). nach diversen rückfragen wäre das eine freie entscheidung (ist aber unbestätigt!!!) der jeweiligen kontrollorgane mit einer "österreichischen" lösung.

lg richard

lupo1972
24.05.2004, 09:21
Hallo Richard,

danke f. d. Versuch <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , allerdings bin ich jetzt komplett verwirrt, wie man auf die 1 Fahrer +150 kg kommt.

Nochmal mein Beispiel mit genauen Daten, wenn ich einen Hänger mit maximal erlaubten HZG für mein KFZ ziehe - ich hoffe, ich kann das dann auf ein HZG(Hänger) von 1170kg "rauf rechnen":

EG PKW: 1215 kg
HZG PKW: 1695 kg
HZG Hänger: 1215 kg
Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
"PT18" Zulassungsschein: 2650 kg

Frage: Wie viel Zuladung darf ich hier im PKW laden, wenn ich als "Durchschnittsösterreicher" mit Frau und Kind im Auto sitze, der Tank voll ist und ich am Haken einen voll ausgelasteten Hänger ziehe? Und WIE rechne ich das?

Ich glaube, sobald ich das "kapiert" habe werde ich ein Excel-tool schreiben, dann kann ich bei KFZ-Wechsel leicht rumspielen, was maximal möglich ist - oder gibt es sowas schon beim ARBÖ oder ÖAMTC?

Vielen Dank für Deine Mühe,

Grüße aus Salzburg,


lupo

Richard
24.05.2004, 12:15
hi lupo,

also probieren wirs noch einmal:

EG kfz 1.250 mit fahrer inklusive
HZGG wowa 1.250
ergibt 2.500 differenz 150 auf 2.650.

somit darf frau und kind inklusive gepäck eben diese 150 kg schwer sein. anteil des gepäcks richtet sich dann auch nach dem erfolg von weight watchers <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

lg richard

lupo1972
24.05.2004, 13:04
Danke Richard,

jetzt habe es sogar ICH kapiert <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Da sind ja dann doch ausreichend Reserven ....

Grüße aus Salzburg und Danke,

lupo

Patrizia
24.05.2004, 14:22
hallo,

das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

lg
Patrizia

fo1
24.05.2004, 21:59
Hallo Patrizia

Darf es doch, jedoch gelten dann wieder andere Ansprüche an deine Lenkberechtigung und du unterliegst anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Herzliche Grüße

fo1

fo1
24.05.2004, 22:09
Hallo Richard

Zur 2 % Problematik fand ich folgende Bestimmung im KFG 1967 § 102 Absatz 12, wo es heißt:

"Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung"

danach folgen mehrer litera,
unter lit g) geht es dann ans Eingemachte:

"des § 4 Abs. 7a des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs 7a im Ausmaß von mehr als 2 % oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6 % jedenfalls gefährdet wird".

Einen Ermessensspielraum für den einzelnen Beamten kann ich bei der Formulierung: "von mehr als 2 % .... jedenfalls ...." nicht erkennen bzw würde ich mich darauf nicht verlassen. Heißt dies doch im Klartext: Abladen, Umladen und Strafe zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

fo1

Richard
24.05.2004, 22:27
hi fo,

herzlichen dank für die information, ich habs nicht gefunden. hab aber auch einiges anderes zu tun gehabt, und die grauen zellen arbeiten manchmal nicht mehr perfekt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.

ich vermute, man hat sich dieser bestimmung wieder erinnert, hauptsache man kann uns wieder was am zeug flicken, mit den 5% dürfte es damit vorbei sein.

lg richard

ML
27.05.2004, 13:52
Mich würde das Interessiern, wie ihr die Anhängelast am PKW ändern wollt. Ich habe ein ähnliches Problem. Ich hab einen Crysler Grand Voyager, dessen Anhängelast "nur" 1.600 kg ausmacht. Ist meiner Meinung nach lächerlich, weil all die koreanischen Vans, die viel kleiner und schwächer sind auch 2.000 kg verkraften. Ich würde aber gern einen Wohnwagen ziehen, der mehr als 1.600 kg zulässiges gesamtgewicht hat. Meine Anfrage bei Daimler Chrysler war erfolglos. Man hat mir lapidar mitgeteilt, daß man die Anhängelast nicht ändern kann/darf. Hab ich mir gedacht, na gut, dann werdet Ihr das nächste mal eben kein Geschäft mehr mit mir machen. Aber bis dahin. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit die Anhängelast zu ändern/erhöhen ?

Flüsterer
27.05.2004, 14:09
hi ML,

kannst Du beim Voyager vergessen. Beim alten war es sogar notwendig, die ganze Hinterachse beim Anbau einer AHV zu tauschen, und auch die Motorkühlung musste geändert werden. Beim Neuen ist es ein bisserl besser, aber DC stellt sich taub, was eine Erhöhung der Anhängelast betrifft. Die wissen, warum. DC ist nämlich normalerweise eher optimistisch in Ihren Angaben (E-Klasse bis 1900kg, aber das ist nicht wirklich gut machbar), und wenn die 1600kg sagen, würd ich es eher nicht überschreiten.

Martin

RainerWiltz
27.05.2004, 15:56
Um das ganze noch etwas komplizierter zu machen:
wo wird die Stützlast dazugerechnet?
Zb. am bisherigen Rechenbeispiels

EG PKW: 1215 kg
HZG PKW: 1695 kg
HZG Hänger: 1215 kg
Max.Anhängelast Zulassung: 1300 kg
"PT18" Zulassungsschein: 2650 kg

Stützlast 50 kg

gehört ja eigentlich auch zur Beladung des Zugfahrzeugs?
Oder zum HZG des Anhängers?
Oder Beides?

Richard
27.05.2004, 16:53
hallo rainer,

jetzt hast mich kalt am linken fuss erwischt. und das mir, asche auf mein haupt <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.

natürlich ist die stützlast bei der pkw-beladung abzuziehen. da bleiben dann wahrlich nur mehr 100 kg über.

das hzgg ist mit der stützlast zu rechnen, die achlast ohne. in diesem fall würde z.b. eine achse mit 1.165 kg traglast genügen.

@ lupo, werden jetzt zum guten ende die weight watchers doch aktuell <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> ?

lg richard

lupo1972
27.05.2004, 16:58
Richard,

ich glaube die Weightwatchers werden NICHT aktuell <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> , da ich ja nur mit dem "pt 18" Typenschein Probleme vermutet habe, aber da geht es ja um das Gesamtgewicht des GESPANNES - also dann ist es ja egal, ob die 50kg zum PKW oder Wohnwagen zählen - sie zählen jedenfalls nur einmal - right?

Mein Gott, der Arboe oder Öamtc sollte einen "Gewichtsrechner" ins Netzt stellen - ist ja schrecklich <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

lupo

Richard
27.05.2004, 18:08
richtig lupo,

aber bevor wir so einen rechner zusammenbasteln, das eigengewicht des pkw, wowa oder mannschaft <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> ?

das würde sich bei mir aber traurig rechnen, denn dann käme noch die persönliche auflastung im urlaub bei der heimfahrt dazu <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle> .

lg richard

lupo1972
27.05.2004, 20:03
... ich denke das Gewicht ist definiert als "inklusive aller Flüssigkeiten" .... *lach*

<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Prost!

lupo

Flüsterer
28.05.2004, 10:35
nun ja, aber das gewicht der flüssigkeiten ist halt auch stark variabel - bei schönem wetter verlagert es sich in richtung eingeweide der passagiere - bei regenwetter saugen sich dann die wowa wände voll <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>

Martin

Richard
28.05.2004, 12:14
he, he, bei meinem gesamtgewicht (natürlich das vom wowa <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>) müssen die wände aber schon wie ein badeschwamm vollgesoffen sein <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle> .

lg richard

Wilhelm (gelöscht)
28.05.2004, 12:17
Ohne viel Ahnung von der Materie zu haben, muß ich sagen, die Probleme gibt es in D nicht. Bei uns ist es doch so, das Womos keine Abgasnorm haben.In einen anderen Forum hat mal einer gefragt, ob er den defekten Kat durch ein Rohr ersetzen kann. Habe ich gesagt, dann hat er ja keine Abgasnorm mehr,das wäre dann Steuerhinterziehung.Meinte er, das wäre LLKW nicht. Die Pajero´s und Co werden in der Regel als LLKW Doppelkabine angemeldet.Jetzt soll ja ein Gesetz kommen, das es nicht mehr möglich ist, diese Fahrzeuge müssen dann enornm viel Steuer zahlen, da die bisher keine Abgasnorm haben


Viele Grüsse

Willipitschen
Baujahr 1937 (Rentner)
Wowa Knaus 610 feststehend in der Eifel
Wowa Knaus 485 M rollendhttp://home.tiscalinet.ch/campingforum/galerie/galerie-fotos/gulliam_mini.jpg

Flüsterer
28.05.2004, 15:39
@Willi: HÄH ???<img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>

Martin

Vienneagle
28.05.2004, 16:57
na was für ein Glück, dass in Deutschland alles anders ist <img src=icon_smile_sleepy.gif border=0 align=middle>

Richard
28.05.2004, 17:59
@ willi,

was meinst denn da wieder damit? ich kenn eure bestimmungen nur am rande, die sind sowieso ein ziemlich verwirrendes chaos von beamten erfunden. da lob ich mir die doch relativ einfachen österreichischen bestimmungen.

lg richard

Wilhelm (gelöscht)
28.05.2004, 18:32
Die schweren Geländewagen sind meistens als LLKW angemeldet, diese Typklasse hat ein Gewicht von 2850 Kg,und da LLKW und LKW keine Abgasnorm haben, geht hier dem Staat viel geld verloren, aber das soll jetzt geändert werden.
http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_077/09.html

Viele Grüsse


Willipitschen
Baujahr 1937 (Rentner)
Wowa Knaus 610 feststehend in der Eifel
Wowa Knaus 485 M rollendhttp://home.tiscalinet.ch/campingforum/galerie/galerie-fotos/gulliam_mini.jpg

geändert von - Wilhelm on 2004 May 28 17:41:14

Flüsterer
29.05.2004, 13:40
Und wegen eurer tollen Bestimmungen darf VW weiterhin so einen sch**ss zusammenbauen, wie sie es derzeit mit dem Touareg V10 TDI machen. Leider erfüllt das Häusel keine Abgasnorm so richtig - also kriegt er in D nur eine Zulassung als LLKW - also sind die Gesetze in D nicht von Beamten erlassen, sondern vielmehr von der starken Autolobby - siehe auch das Fiasko bei der LKW Maut (in A funktioniert das System übrigens fast perfekt). Und einige Schüler in D haben ein Mautsystem zusammengebastelt, das mit einfacher, handelsüblicher WLAN Technik arbeitet und mit ein paar Zeilen Programmcode. Versuche haben gezeigt, dass das die viel einfachere Methode wäre...
Bin auch schon gespannt, wie es denn funktionieren wird, wenn in D die allgemeine AB-Maut kommt.

Martin

Richard
29.05.2004, 16:41
also martin, wie kann man nur. zwar sind die probleme des abgasverhaltens mit dem v10tdi bekannt, die vom rest des phaetons auch, die "qualitätsgeplagten" golf v-fahrer singen auch gerade keine lobeshymnen, aber die lobby hat eben anders entschieden:

Volkswagen V10 TDI erneut "Engine of the Year"
http://www.auto-reporter.net/artikel.las?artikel=5826

so siehts eben aus <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

diese meldung von westfalia finde ich viel erfreulicher

http://www.auto-reporter.net/artikel.las?artikel=5811

lg richard

ernsti
29.05.2004, 17:35
Hallo!macht doch wegen 5kg keine probleme .jeder beamte wird die 5kg und etwas mehr ohne probleme übersehen. fahre seit 30j. mit wowg u.womob habe noch nie eine waage gesehen .und das von ost nachwest usüd nach nord.das massgebliche gew. in der EU ist gesamt zuggewicht.
ihr spielt propleme hoch die die beamten gar nicht beachten !aber wir machen sie aufmerksam!!!!was seid ihr für camper solche wo der staub auf der strasse bleiben muss.mit einem wort I tipferlreiter.

ernsti

Richard
29.05.2004, 19:10
hi ernsti,

wie anfänglich schon erwähnt wegen 5kg wird dir kaum jemand probleme bereiten, aber erfahrungsgemäß sind fast alle wowa bei der urlaubsfahrt überladen. hat sich eine diskussion über die bestimmungen entwickelt.

beim letzten fahrsicherheitstag haben wir alle auf die waage gestellt, ein einziger war nicht überladen. das ist das eigentliche problem, dass viele haben.

30 jahre glück gehabt, freu dich darüber. solltest du aber doch einmal so wie viele auf die waage müssen, immer wirklich korrekt unterwegs?

nicht i-tüpfelnd, sondern auch immer zu schwer unterwegs

richard <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>

lupo1972
29.05.2004, 19:46
Hi Ernsti,

ich habe weniger Angst vor Verkehrskontrollen, allerdings bei einem Unfall könnten Versicherungen schnell mal aussteigen wenn man z.B. ein Gespann &gt; 3500 kg fährt und nur den B-Schein hat. Das ist dann "fahren ohne Führerschein" - und ich möchte nicht wissen, wie schnell sich die Kasko und Haftpflicht dann zurückzieht .... Wenn man mal um 10 oder 20 kg das HZG überladen hat, kann das zwar bei einer Kontrolle (wenn gewogen wird) teuer werden und man muß sich eventuell von ein paar Dingen trennen um weiter fahren zu dürfen, aber - was solls. Bei einem Unfall zerlegt es sowieso den Wohnwagen in Einzelteile, da kann dann das tatsächliche Gewicht nicht genau eruiert werden - aber wenn man schon laut HZG Gewichtsgrenzen überzogen hat, na ja, DAS fürchte ich und bin deshalb vorsichtig, das Gespann so auszusuchen, daß ich generell keine Grenzen überschreite. Die Beladung ist eine andere Geschichte.

lupo

ernsti
31.05.2004, 14:31
Hallo! ich nehme gerne stellung : ich habe FS B.u E:weiter kannich nicht feststellen ob überladen da ich die waage meide. nach gefühl bei der abfahrt auf alle fälle!(im wowg)ich habe teilkasko da mein wowg bj. 98ist.ein knaus südwind blue 1000kg ges gew.als zgfzg einen ford galaxy 110ps infolge ein gutes ges.zuggew.die anhängelast ist 2000kg.daher habe ich wenig sorge ! mein womo hat 3,5t gesgew.Hymer Camp 57 (sufgelstet v. 3,2t auf3,5t.daher auch kein problem mit der zuladung.hat leider nur 82ps für ein anhängen eines bootes etwas schwach bin aber bis griechenland ohne verkehrsbehinderung gekommen.
ich wollte eigentlich nur sagen weniger angst die versicherungen wollen sowieso nicht zahlen dahersuchen sie immer ausreden .überlastung und so.
darum bin ich nicht so beniebel.und ängstlich.

ernsti

Vienneagle
31.05.2004, 18:55
wie meinst Du das - Du beladest nach Gefühl und meidest die Waage? Denkst Du, daß das der Exekutive bei einer Kontrolle als Argument genügt?

lg
Hannes

ernsti
31.05.2004, 21:49
Hallo!als antwort: ich habe noch nie eine kontrolle wegen des wowg gewichtes inlaufe von 30jgehabt.des weiterenladenwir meine frau und ichnicht alles unötige ein. mmein wagen ist gross genug um stühle und vorzelt sowie div zeug aufzu nehmen.daher wird der wohnwagen nur soweit beladeden als es die stützlast erfordert.es gibt eben solche welche vor den urlaub die beladung 2cm nach vor o.2cm nach hinten sonstkönte die stützlast um5kg zuschwer sein.ich nehme es eben leicht und geniese die fahrt indenurlaub ohne sorge ob ich kontrolliert werde oder nichtoder steht hinter jeder ecke ein beamter und schaut da kommt einer mit dem wowg .mit übergew. ja wenn inder mitte ein knickist der schon von weiten sichtbar ist wers einwunder? camper u.camper isthalt ein untschied.der wowg 1A das auto Ok.aber keine ing.arbeitvorher. drum schönen urlaub ohne sorgen.

ernsti

gerilu
31.05.2004, 22:45
Auf der A 12 - Höhe Kundl - gibt es eine sogenannte "Kontrollstelle" .... die ist mit einer Waage ausgestattet und von dieser wird rege Gebrauch gemacht !!!

Normalerweise werden dort natürlich nur Fahrzeuge mit einem HZLGG über 3.5 t "ausgeleitet", aber gerade in der "Hauptreisezeit" sind Campingfahrzeuge aller Art eine offensichtlich willkommene Abwechslung - besonders zur Nachtzeit, bei weniger Verkehrsaufkommen!!

Übrigens die 1. : Vignetten werden dort auch besonders gerne kontrolliert ...

Übrigens die 2. : wird eine Übertretung (Toleranzen und zutreffende Bestimmungen oben bereits erwähnt) festgestellt, helfen wirklich keine noch so guten Ausreden, denn Fernfahrer kennen die besten Ausreden - hilft ihnen aber auch nichts - es folgt mit Sicherheit eine Anzeige und das Fahrzeug wird von Beamten der "Tiroler Landesregierung - Straßenaufsicht" zu einer sogenannten "Umladestadion" eskortiert - diese wird "privat" betrieben ... welche Kosten da auf einen zukommen liegt in der Natur der Sache !!!

Weiters ist die österr Exekutive mit sogenannten „Wiegeplatten“ ausgestattet – da wird unter jedes „Rädchen“ eine Platte gelegt und anschl zusammengerechnet ..... da gibt’s kein Entkommen – besonders „Verkehrsabteilungen“ machen davon oft Gebrauch ..... dabei sollen angeblich schon öfters „Horrorüberladungen“ festgestellt worden sein !!!

Ach ja – was nützt einem eigentlich die tollste „Beladung“, wenn sich diese aufgrund beladungstechnischer Umstände quasi ins „Gelände“ verabschiedet .... abgesehen von den daraus resultierenden „Urlaubsmehrkosten“ ???

Wünsche trotz allem herzlichst allen mobilen „Reisegewichten“ ein vorfallfreies „Kilometerschlürfen“ – mögen all die „Freizeitträume“ in Erfüllung gehen .....

gerilu


"schweben & schleichen" mit einem Hymer Swing 544 durch die Lande .....

lupo1972
01.06.2004, 09:14
Hallo Ernsti und Alle,

ich denke es hat sowohl Ernsti recht, und auch WIR (Neulinge) haben recht.

Ernsti mit 30 jähriger Gespann-Erfahrung weiß sicher genau wie und wo er laden kann und darf. Nach 30 Jahren Wohnwagen beladen, wird er das im Griff haben. Zudem hat Ernsti auch den E zu B Schein, und hat ein großes schwehres Zugfahrzeug. Der sieht dann schon, ob sein Gespann wegen zu hoher Stüzlast "einknickt", oder der Hänger die Patschen seitlich weg streckt, weil er überladen ist.

Wir (Neulinge) haben aber weder die Erfahrung, noch (zumindest in meinem Fall) einen E zu B Schein und meistens (da noch jung) kein großes, schwehres Auto. Da hilft dann nur, genau maximal erlaubte Lasten ausrechnen und penibel beladen.

Als ich meien ersten Wohnwagen beladen habe, dachte ich mir "Hoffentlich habe ich genug Stützlast" - ich habe dann mit einer Personenwaage (Holz zwischen Waage und Kupplung) nachgewogen und hatte satte 100 kg auf der Deichsel. Seit dem wiege ich IMMER die Stützlast. Das Gesamtgewicht wiege ich nicht, da ich schwere Dinge in den Kofferaum gebe (Da habe ich ja dank Berechnungshilfe von Richard noch Reserven <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle> ) und generell jedes Gewicht vermeide (außer meinen Akkuschrauber f. d. Stützen :) ) und alle Lebensmittel erst vor Ort kaufe.

Grüße,

lupo

lupo1972
01.06.2004, 15:08
@ KRAXI:

Ich habe eben nach was anderem gegoogelt, da bin ich über folgenden link gestolpert (du hast hier weiter oben mal von Deinem Problem mit dem Zafira gesprochen):

http://www.langzeittest.de/opel-zafira/technik/zuglast.php

Das könnte für Dich interessant sein.

Grüße,


lupo

gelöscht (pm)
20.07.2005, 02:16
wenn mit dem sogenannten "Pt.18" das erlaubte Gesamtgew. der Fahrzeugkombination (kg) gemeint sein sollte, versteh ichs auch :), bei mir im Typenschein stehts halt leider nicht unter Pt.18. Hab mir jetzt extra den Typenschein rausgesucht und mit Erschrecken feststellen müssen, dass ich scheinbar keinen Eu-Typenschein habe <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>, bei mir stehts halt unter 14. Nur soviel zum soviel zitierten Pt.18 <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

http://www.flirtchat.at/upload/a601252.jpg

Peter und Monika
Klagenfurt-Land

Unterwegs mit:
Audi Quattro V6 mit Hobby Prestige 520 TQM

gelöscht (pm)
20.07.2005, 02:21
apropos,
mit 3885 kg lt. meinem Punkt 14 mach ich mir wirklich keinen Kopf drüber, 3500 kg kann ich also mit FSB problemlos ziehen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

http://www.flirtchat.at/upload/a601252.jpg

Peter und Monika
Klagenfurt-Land

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Audi Quattro V6 mit Hobby Prestige 520 TQM

FlorianNoe
20.07.2005, 11:17
Habe mir gerade den Link mit der Opel-Zafira Info angesehen, und habe was interssantes gefunden.

Wenn ich nun eine max. gebremste Anhängelast habe von 1200kg, und eine Stützlast von 1275 kg, darf dann der anhänger ein höchst zul- Gesamtgewicht von bis zu 1275 kg haben, also die 1200 angehängten, und die 75 die über die Stützlast beim Auto zählen ?

Da soll sich jemand auskennen bei den vielen Verordnungen! Ich möcht ned wissen, ob daß unsere Executivbeamten wirklich auch so alles im kleinen Finger haben! Ich hab mal einen bekannten gefragt (ebenfalls ein Polizist) und der hat mir nicht eindeutig sagen können, was man nun fahren darf, was nicht!

Weiters würde mich interessieren, weils grad zu den Gewichten paßt:
main Auto hat ein Eigengewicht (incl. Fahrer 75 kg und vollem Tank) von 1350 kg, ein höchst zul. Ges.Gewicht von 1950kg. Nutzlast 450 kg.

Zählen mitfahrende Personen unte die Nutzlast?
Dann dürfte ich die 450 kg aus Personen und Nutzlast zusammenwürfeln, und komme in Summe auf 1800 kg, also 150 unter dem höchst zul. GesGew?

Oder darf ich Frau, 2Kinder und der Hund, in Summe 150 kg <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle> und Nutzlast (schaumrollen ) um 450 kg einladen, um auf meine höchst zul.Ges.Gew von 1950 zu kommen? (1875, wenn man die 75 Kilo von der Stützlast auch miteinberechnet)

Richard
20.07.2005, 12:25
hi florian,

ich denke, du hast da etwas ein wenig durcheinander gebracht. die max. anhängelast ist 1.200 kg, da zählt das ggw des wowa (stützlast hat damit nichts zu tun).

wenn du z.b. über das ggw des wowa kommst, kannst du beim wiegen des wowa die tatsächliche (jedoch nicht die zulässige) stützlast abziehen um die achslast nicht zu überschreiten. diese wird, wie du richtig bemerkt hast, von der nutzlast des pkw abgezogen. achslast und stützlast dürfen aber wiederum die zul. anhängelast des pkw nicht übersteigen.

die rechnung "mein Auto hat ein Eigengewicht (incl. Fahrer 75 kg und vollem Tank) von 1350 kg, ein höchst zul. Ges.Gewicht von 1950kg. Nutzlast 450 kg." versteh ich nicht ganz, denn danach hätte dein pkw 600 kg nutzlast.

diese 600 kg abzüglich der tatsächlichen stützlast stehen dabei für die beladung (egal ob frau oder schaumrollen <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>) zur freien verfügung, wobei aber wiederum auf die zulässigen achsdrücke des pkw bedacht genommen werden muss <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>.

und bei den freundlichen helfern wäre ich vorsichtig, denn die jüngeren kollegen sind verdammt gut ausgebildet. (gelle gerhard <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>)

lg richard

Kraxi
22.07.2005, 09:47
Hallo und guten Morgen!

Das freut mich das das Gewichts Problem wieder nach vorne geholt wurde.
Also bei mir schaut die Sache so aus.
Zafira EGW 1428kg HGW 2075kg Nutzlast 647kg Stützlast 75kg Anhängelast wie schon erwähnt 1050kg- max1427kg.
Wowa EGW 625kg HGW umtypisiert auf 9ookg.

Ich denk mir jetzt wenn ich beide HGW nicht überschreite sollte es keine Probleme geben.

Bezüglich Polizeikontrolle.
Richtig, es kennt sich keiner aus, hab ich selbst bei einem Posten feststellen können.
Auf die Frage nach Toleranzen etc.
Einhellige Antwort mehrerer Polizisten: kontrolliert das jemand?
Also wenn man nicht optisch überladen daher kommt ist mir ein Wowa ziemlich wurscht -war auch eine Aussage.
Toleranz sind 2-3% vom HGW.
Aber die würde ich nicht ernst nehmen.
Den im Ausland wird es wurscht sein ob bei uns eine Toleranz ist.
Blick in die Papiere--&gt;wie hoch ist das GesGW beider Fahrzeuge--&gt;zu schwer--&gt; abstellen und zahlen.
und tschüß.
So wirds dann ablaufen.
In Italien kann Überladung bis zur Beschlagnahmung des Anhängers kommen.
Hohe Strafe exklusive.
Für Mitglieder eines Klubs gibt es Info vom Rechtsdienst.
Man bekommt sofort die Antwort im Detail.
Hab bei mir das Mail leider schon gelöscht sonst hätt ichs eingefügt.
liebe Grüße

Kraxi

fressratte
24.08.2006, 00:33
Hallo,
ich habe auch eine Frage zu dem Thema mein KFZ ist ein Skoda Fabia mit einem Eigengewicht fon 1225KG nun habe ich das Problem das ich einen WOWA mit 1300 KG HÖZUL GESGEW kaufen möchte ist das überhaupt möglich und wie ist das mit der Anhängelast das habe ich nicht so ganz verstanden?

schlesi66
24.08.2006, 08:13
Hallo
Kurz gesagt: Vergiß es!
1300 kg sind zuviel für den Fabia.
Sieh mal im Zulassungsschein/Typenschein nach, wieviel Anhängelast du hast.
Aber ich denke, mit dem Fabia kannst du höchstens bis 1100 kg ziehen.


Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img244.imageshack.us/img244/2920/forumsbildbl1.jpg

orcas.cc
24.08.2006, 08:16
Hallo,

@fressratte: das mit den Gewichten ist so:

kein E-Schein:

Eigengewicht vom Hänger muss kleiner oder gleich dem HZGG (höchst zuläss...) Zugfahrzeug sein.
Zusätzlich darf die Summe der beiden HZGG nicht 3,5 Tonnen übersteigen.

mit E-Schein:

HZGG vom Hänger muss kleiner oder gleich dem HZGG des Zugfahrzeuges sein.
Zusätzlich darf das HZGG vom Zugfahrzeug die 3,5 Tonnen nicht übersteigen (Ausser du hast auch C)

für beide Variaten gilt:

die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Diese ist im Typenschein und Zulassungsschein eingetragen.

ein Beispiel:

mein Mazda hat 1450kg Eigengewicht und ein HZGG von 1850kg
d.h. ohne E darf mein Hänger maximal 1450kg HZGG haben.
mit E dürfte der Hänger 1650kg HZGG haben (1850+1650=3500)

leider macht mir die eingetragene maximale Anhängelast ein Strich durch die Rechnung. Dort steht nämlich 1200kg. Daher darf mein Hänger immer nur maximal 1200 HZGG haben.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig das ganze zu verstehen.

lg, Andy

***********************
Aschbach Markt, NÖ

fahre einen Mecedes O309D BJ1971

http://www.orcas.cc/images/WoMo1.jpg

geändert von - orcas.cc on 2006 Aug 24 07:17:45

Fridolin
24.08.2006, 08:55
Hallo orcas.cc,
ich dachte, mit E zu B darf die 3500 kg Gesamtlast des Zugs überschritten werden, oder denkt da einer von uns Beiden falsch. Wer kann uns aufklären?
Gruß

Fridolin

Richard
24.08.2006, 09:12
hallo fridolin,

du denkst richtig, orcas hat mit den 3.500 kg nur das zugfahrzeug gemeint...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

georgf.
24.08.2006, 12:25
Hallo!

Ich hätte mir gar nicht gedacht, dass das Schlamessel so groß ist. Mein Vorschlag: Einfach einen möglichst leichten WW kaufen! Wenn leichtere WW wieder nachgefragt werden, wird auch das Angebot wieder vielfältiger und interessanter.
Mich erschreckt eigentlich, wie schwer sich starke Autos wie z.B. der zitierte Voyager mit schwereren WW tun können.

Geht es nicht manchmal auch etwas leichter? Zum Vergleich: Unser WW (mit 4 vollwertigen Schlafplätzen) hat ein HZGG von 950kg (EG 750kg), der Van (Nissan Serena, 75PS) ein HZGG von 2220kg (EG 1415kg), und wir fahren zu fünft mit 3 Rädern am Heck, einem sehr sperrigen Tandem am Dach Tempo 100 in der Ebene. Bergauf hatten wir dank intelligenter Untersetzung des Getriebes nirgends Probleme, auch nicht bei langen steilen Steigungen. Uns können sie gerne auf die Waage stellen, wir können nie und nimmer die höchstzulässigen Gewichte überschreiten, außer wir füllen den ganzen Kofferraum mit Mineralwasser oder Eisenbahnschienen, Schaumrollen würden wohl nicht reichen.

lg!
georgf.

georgf.

fressratte
04.09.2006, 17:31
Hallo,
ich habe da noch ein paar Fragen
wisst Ihr dann vielleicht ein Wohnwagenmodell das höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1000KG hat möglichst mit Stockbetten?
Also super währen 5 Schlafplätze.
Habe bis jetzt nur einen WW gefunden das ist ein Knaus Azur 4306!
Baujahr 88.
Und kennt sich von euch vielleicht jemand mit WW Import aus Deutschland aus?

Ist da Nova zu entrichten (gilt eigentlich ja nur für KFZ)!?
Und wie ist das mit der Steuer und der Genehmigung in Österreich?
Für mich ist das alles absolutes Neuland.

Was mich auch noch interessieren würde ist (das habe ich mich schon immer gefragt) wie wird eigentlich so ein Fäkalientank entleert bzw. wohin könnte man den Inhalt entsorgen.
Ich frage deswegen weil ich immer in die Ukraine auf Urlaub fahre und wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt sind dort die Campingplätze nicht unbedingt fortschrittlich!
Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten

schlesi66
04.09.2006, 21:22
quote:
Hallo,
ich habe da noch ein paar Fragen
wisst Ihr dann vielleicht ein Wohnwagenmodell das höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1000KG hat möglichst mit Stockbetten?
Also super währen 5 Schlafplätze.
Habe bis jetzt nur einen WW gefunden das ist ein Knaus Azur 4306!
Baujahr 88.


Was mich auch noch interessieren würde ist (das habe ich mich schon immer gefragt) wie wird eigentlich so ein Fäkalientank entleert bzw. wohin könnte man den Inhalt entsorgen.
Ich frage deswegen weil ich immer in die Ukraine auf Urlaub fahre und wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt sind dort die Campingplätze nicht unbedingt fortschrittlich!
Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten


Hallo Fressratte
( Auf was für Skurile Namen ihr manchmal kommt <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle> )

Ein WoWa mit max. 1000 kg und noch dazu mit 5 Betten ist schon zu haben. Ich denke da mal an ältere Adria oder Bürstner.
Im Notfall könnte man einen WoWa noch runtertypisieren, aber eins ist sicher. Jedes Kilo, daß du runtertypisierst, wird dir abgehen. Meist sind die WoWa nähmlich schwerer als angegeben.
Schauen müßtest du auf alle Fälle auf ältere Modelle, denn die sind meist noch leichter.
Schau mal hier, da hast ein paar Gebrauchte mit Bilder. Dann kannst du dir einen kleinen Überblick verschaffen.
http://www.wws.ccc.at/gww.pdf

Wegen der Entleerung des Fäkalientanks. Das geht ganz einfach. Du hast aussen am WoWa eine kleine Tür. Wenn du die aufmachst, kannst du den Fäkalientank rausziehen. Da dieser dicht ist, kannst du dann zur Entleerungsstelle gehen, woimmer das auch sein mag. Am Campingplatz gibt es dafür einen eigenen Bereich.
Das entleeren geht ganz einfach und solltest du dabei einen Fehler machen, dann machst diesen sicher nur einmal.



<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg

schlesi66
04.09.2006, 21:44
Guck mal da, hat 1000 kg und dürfte mit Stockbett sein.
http://www.holidaymobil.at/LMC.html

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg

fressratte
07.09.2006, 14:53
Hallo,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Habe allerdings noch eine Frage kennt Ihr vielleicht einen Wohnwagen der zwei Sitzgruppen hat vorne und hinten eine jeweils für zwei Personen zum schlafen und die zweite Sitzgruppe ist mit einer Türe abtrennbar und dort kann man noch aus den Oberschrank ein Stockbett machen? Der Wohnwagen sollte auch noch eine Dusche und eine von außen zu entleerende Kassettentoilette haben und nicht mehr als 1000 KG Gesamtgewicht haben?
Habe bis jetzt nur einen Wohnwagen gefunden der das kann und das ist der Adria Optima 460 allerdings hat der 1100 KG Gesamtgewicht.
Ich wäre wirklich sehr dankbar für noch ein paar Vorschläge.
Danke schon jetzt

LG

Stefan

Richard
07.09.2006, 16:16
hallo fressratte,

ich denke, bei deinen anforderungen an einen wowa wäre der einzig richtige weg, den fabia zu verkaufen und ein robusteres, stärkeres modell zum ziehen anschaffen.

ein fabia ist ein tadelloses auto im alltagsbetrieb, nur die eignung als zugfahrzeug ist nicht gerade seine domäne...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

fressratte
07.09.2006, 16:29
Würde ich ja gerne aber das Problem ist das es ein Leasingauto ist und ich bin 1. mit dem Auto zu viele Kilometer gefahren und 2. will ich mein Geld nicht für ein stärkeres/größeres Auto ausgeben da ich mir dann nicht mehr den WOWA leisten kann. Das ist eine kleine Zwickmühle aber ich bin mir 100 pro sicher das es so einen WOWA gibt!
Aber ich habe ihn halt noch nicht gefunden.
Vielleicht habt Ihr noch ein paar Tipps der LMC WOWO ist ja auch schon super aber ich bin sicher das es noch was Besseres gibt!
Habe ja z.B. den Adria Optima 460 gefunden der das kann allerdings ist der leider in Deutschland und das Gesamtgewicht ist 1100 KG und ich kann leider nur 1000KG ziehen und mit dem import nach Österreich habe ich auch ein bischen Angst mit Einzelgenehmigung und so Zeugs.
LG
Stefan




geändert von - fressratte on 2006 Sep 07 15:33:52

tojamata
07.09.2006, 16:53
jaja,

die eierlegende wollmilchsau hat noch keiner erfunden, wäre uns doch allen am liebsten. alles mithaben von mikrowelle bis gästebett und kein mehrgewicht im fahrzeug --- des geht net


mfg
mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

fressratte
07.09.2006, 17:20
Ich hab mir schon fast gedacht dass da solche Antworten kommen werden.
Ich will ja auch nicht die Mikrowelle mitnehmen oder was auch immer an unnötigen Zeugs aber es wäre halt super wenn ich mit meiner Frau in einem Doppelbett schlafen könnten darüber der kleine im Hochbett/Stockbett und unsere Verwandten (auch ein Ehepaar) ebenfalls in einem Doppelbett schlafen könnten. Und ich bin ganz ehrlich ich war jetzt schon ein paar mal in der Ukraine auf einem Campingplatz ähnlichen Terrain auf diese Toiletten gehe ich sicher nie wieder, da ist mir jedes Plumpsklo lieber. Und wenn ich zur Not in meinem Wohnwagen auch noch Duschen kann dann ist die Welt für mich in Ordnung!

Richard
07.09.2006, 17:37
hi fressratte,

wunderts dich, wenn dann solche ansagen kommen? wie sollen deine wünsche denn erfüllt werden? du willst 4 erwachsene und mindestens ein kind unterbringen. na wo baust denn z.b. den wassertank für 5 duschorgien ein? und wennst nur pro person 10 liter wasser zum abschlecken rechnest, sind das bereits 50 kg. hast schon einmal überlegt, wie du für 5 personen bekleidung unterbringen willst? die selbstreinigende unterhose gibts nun mal noch nicht und wenns schon von selbst stehenbleibt, äußerst unangenehm <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>. das sind nur einige kriterien, aber die reichen doch schon, oder?

ich will dir das ganze bei gott nicht vermiesen, aber denk bitte VORHER gut nach, ob du auch wirklich alles auf die reihe bekommst. gekauft ist schnell...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

fressratte
07.09.2006, 18:39
Dazu kann ich nur sagen das es doch einen so genannten City-Wasser Anschluss gibt und wenn dieser nicht vorhanden ist kann der auch nachgerüstet werden außerdem wird das nächste sein was Du sagst wohin das Abwasser kommt auch Fäkalientanks kann man nachrüsten und das mit dem Gewand kann ich mir nicht vorstellen wir waren jatzt gerade drei Wochen in Griechenland und dort sind wir auch mit 2 normalgroßen Koffern ausgekommen und außerdem gibt es ja immer noch die möglichkeit T-Shirts, Socken und Unterhosen mit der Hand zu waschen.
Also ich deke das sollte nicht ein all zu großes Problem sein!
Mein Onkel ist damals zu 5 mit seiner familie 3-4 Wochen in einem einbfachen Zeltanhänger nach Griechenland gefahren und die haben das auch geschafft!



geändert von - fressratte on 2006 Sep 07 17:41:25

Richard
07.09.2006, 19:37
also fressratte,

du kennst dich ja eh schon gut aus. wielange fährst denn schon gespann?

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

fressratte
07.09.2006, 20:04
Leider noch nie,
das will ich aber bald ändern.
Ich war nur immer schon Campingfan halt früher mit dem Zelt aber dann hab ich meine Frau kennen gelernt und mit dem Campen war’s vorbei weil sie kein Camping mit dem Zelt mag!
Aber ich konnte Sie dafür erwärmen das wir in Zukunft mit dem WOWA in den Urlaub fahren. Weil ich Sie davon überzeugt habe das es erstens billiger ist und wir können jederzeit hinfahren wohin wir wollen und wenn es uns dort nicht gefällt dann fahren wir halt wo anders hin (z.B. schlechtes Wetter) und der Wichtigste Punkt unsere geliebten Verwandten kommen aus der Ukraine, wir haben Sie sehr gerne und wir waren die letzten Jahre immer in der Ukraine Urlaub machen nur dieses Jahr waren wir in Griechenland und da haben wir sie wirklich vermisst. Aber die Ukraine ist leider ein armes Land deswegen können sich unsere Verwandten so einen Urlaub leider nicht leisten.
deswegen will ich einen WOWA für fünf Personen.
That’s the story

LG
Stefan

schlesi66
07.09.2006, 22:45
Hi
Das mit der Dusche ist so eine Sache. Du hast schon recht, es gibt einen Cityanschluß. An diesen Anschluß steckst außen den Wasserschlauch an. Allerdings hast du da dann nur Kaltwasser. Also brauchst innen noch eine Therme. Diese hat in der Regel so um die 5 liter. Ist zuwenig zum duschen. Sobald du aber eine größere Therme nimmst, schleppst schon wieder 10 kg mehr herum, ohne Inhalt.
Die Badezimmer der WoWa sind eher klein. Duschen ist da eine Qual, da du dich nicht richtig bewegen kannst. Ausserdem müßen alle Fugen wirklich gut abgedichtet sein, denn sonst rinnt das Wasser überall hin und dann wird der WoWa mit der Zeit morsch.

Die Kleidung wirst du im Auto lassen müssen, denn alles bringst sicher nicht in den WoWa rein.

zwei Sitzgruppen hast bei den meisten WoWa. Unter Umständen könntest du selbst ein Querbett oberhalb einbauen. Wenn das Kind noch klein ist, könntet ihr auch zu dritt in einem Bett schlafen.

Auf jeden Fall hoffe ich für euch, daß ihr euch wirklich sehr gut mit den lieben Verwandten versteht, denn auf Dauer wird ein kleiner WoWa bei 4 Erwachsenen schon eng.


Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg

fressratte
08.09.2006, 10:07
Gut ich gebe Euch schon Recht, aber ich habe ja auch noch ein Vorzelt und außerdem habe ich nicht vor den ganzen. Tag im Wohnwagen zu verbringen. Voriges Jahr waren wir auch in der Ukraine in einem kleinen Zimmer wo wir zu viert für 14 Tage zusammen waren. Und wir hatten da damals auch keine Probleme und wenn es wirklich zu eng werden sollte hat man immer noch die Möglichkeit im Vorzelt ein Schlafzelt aufzubauen dort eine Luftmatratze hineinzugeben und dann schlafen die Verwandten halt dort. Ich hoffe Ihr versteht mich nicht falsch ich möchte mich hier sicher nicht aufspielen ich habe selbst keine Ahnung von WOWA aber ich will es einmal probieren.
Ich weiß das mir es spaß machen wird. Ich kann mich noch gut erinnern als ich noch ein Kind war bin ich mit meinen Eltern immer nach Altenmarkt gefahren und dort hinter dem einen Restaurant war auch ein Campingplatz. Da bin ich immer zu den WOWA Besitzern gegangen und habe gefragt ob ich mal einen Blick riskieren darf (manche haben mich rein gelassen). Ich war von der Zeit an immer schon davon begeistert und habe mir damals geschworen dass ich auch einmal einen WOWA haben werde.
Aber noch einmal zu meiner Frage wisst Ihr vielleicht einen WOWA-Marke die diesen Anforderungen entspricht?
Außerdem wäre es noch Super wenn Ihr mir sagen könntet ob sich so eine Einfuhr aus dem Ausland auszahlt. Ich habe z.B. einen WOWA in Deutschland entdeckt der ist ein 88 Baujahr und ist von den Fotos her sehr schön. Ich habe allerdings einfach die Angst das ich hier nach Österreich komme und die Zulassungsstelle sagt niemals schicken sie das Ding in sein Heimatland zurück!
LG

Stefan

Richard
08.09.2006, 10:10
hi schlesi,

die 5 liter reichen schon gerade zum abschlecken, denn der boiler schaltet erst bei 80° ab, also mit kaltwasser kommen so an die 10 liter zusammen. die duschköpfe im wowa haben auch nur einen geringen durchfluss.

nur es dauert aber wieder urlang bis der boiler wieder voll heiß ist, wenn da fünf leute duschen wollen, hast eine tagesbeschäftigung bist fertig bist...

aber kannst du dir vorstellen, dass in der ukraine so alle anschlüsse für das camperherz vorhanden sind? wenn ich an unsere clubreise nach russland denke, grrrr...<img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

fressratte
08.09.2006, 10:32
Nein ich bin mir sicher das es dort keine Anschlüsse gibt aber so einen Schlauch von einer Wasserleitung kann man sich sicher legen ist nur eine Frage des Geldes also ich denke wenn ich dem Chef dort 10€ gebe dann ist die Sache erledigt. Das einzige was ich machen muß ist halt das ich die Fäkalientanks immer entleere. Außerdem habe ich gelesen das es da so einen Boiler mit Gas gibt der soll angeblich so ähnlich wie ein Durchlauferhitzer funktionieren
das Ding könnte ich doch einebauen oder?
LG
Stefan

fressratte
08.09.2006, 11:07
Hallo hier das habe ich z.B. an Boilern gefunden mit denen müsste es doch möglich sein halbwegs normal zu Duschen!?
C:\Documents and Settings\roetzer\My Documents\My Pictures\Boiler.jpg

Richard
08.09.2006, 14:10
hi fressratte,

wenn du ein bild ins forum stellen willst, dann kannst das nicht einfach von deiner festplatte nehmen. du musst dir zuerst einen server im netz suchen, das bild schön klein (wenig kb) machen, dort hochladen und dann erst die adresse im forum verwenden.

in welcher gegend bist du zu hause? ich würde dir auf jeden fall einen guten händler empfehlen oder auch zu einem clubabend des cca zu gehen, denn als blutiger anfänger wirst vermutlich viele vermeidbare fehler machen. du machst dir nämlich vorstellungen, die alle kaum realisierbar sein werden.

und keine angst vor unseren clubabenden, sind lauter nette camper und du wirst auch nicht gezwungen dem club beizutreten.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

fressratte
08.09.2006, 14:57
Hallo,
das wäre sehr nett weil ich sicher noch sehr viele Sachen nicht weiß.
Ich komme aus WIEN 22 Bezirk!
Habe bis jetzt nur die 2 Liks von den Schlesis bekommen und sonst habe ich bei ebay nachgeschaut und mobile.de

Habe mich leider mit der URL vertan:


geändert von - fressratte on 2006 Sep 08 14:05:04

geändert von - fressratte on 2006 Sep 08 14:05:52