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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überholverbote etc.



kerstan
26.03.2007, 21:56
hallo,

nun bin ich doch in letzter Zeit immer wieder die Süd zwischen Wien und Wr.Neustadt gefahren, und da sind mir Überholverbotstafeln aufgefallen, die einen Zusatztext haben:
irgendwas mit "auch Anhänger über 750kg" oder so. Die Tafeln sind ja so schnell nicht zu lesen, wie man da auch schon wieder vorbei ist.

Kennt dis zufällig wer, und weiß, was da genau draufsteht

bzw. könnte man nicht eine Liste anlegen, wo alle Beschränkungen für Gespanne festgehalten sind. Von div. Organisationen hab ich bis jetzt noch keine Infos bekommen.

Und nicht dass mich jemand falsch versteht. Es geht mir nicht ums Rasen, wie mir diesbezüglich schon mal vorgehalten wurde, sondern darum, nicht etwas zu übersehen, und deswegen Strafe zahlen zu müssen.

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg

abo
26.03.2007, 22:04
quote:
hallo,
nun bin ich doch in letzter Zeit immer wieder die Süd zwischen Wien und Wr.Neustadt gefahren, und da sind mir Überholverbotstafeln aufgefallen, die einen Zusatztext haben:
irgendwas mit "auch Anhänger über 750kg" oder so.


hallo

*ähem*

zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?

lg
g

http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

kerstan
26.03.2007, 22:49
quote:
zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?


ja genau darum gehts
da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. => solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
daher meine anfrage
wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg

Tommy1424
26.03.2007, 23:02
Hallo Kerstan!

Ich bin auch täglich auf der A2 zwischen WN und W unterwegs. Ich kenne aber nur die Überholverbote für LKW und bei Leobersdorf bzw. Baden die Ankündigung, dass das Befahren des Helenental mit Wohnanhänger verboten ist.

Es könnte aber sein, dass die Überholverbote nur für LKW über 7,5 t gelten.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

abo
26.03.2007, 23:30
quote:

quote:
zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?


ja genau darum gehts
da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. => solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
daher meine anfrage
wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.


hallo

wahrscheinlich stehe ich auf der leitung

ich versuche es nochmal:

DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

Tommy1424
26.03.2007, 23:46
Hallo beinand!

Vielleicht steh ich ja jetzt auf der Leitung. Aber bei der eigentlichen Frage ging es ja um die Überholverbotstafeln und um Geschwindigkeiten.

D.h. Bei einem Überholverbot für LKW ist das Überholen mehrspuriger Kfz durch LKW (gilt auch für z.B. VW Gold Kombi die von Firmen als LKW zugelassen sind)verboten. Nicht aber das Überholen mit einem einfachen PKW.
Da aber LKW eine Zulassungsfrage ist sind bei derartigen Bestimmungen meistens Gewichtsangaben durch eine Zusatztafel kenntlich gemacht.

Da gilt dann z.B. Mit einem LKW über 7,5 t HzGG ist das Überholen mehrspuriger Kfz verboten.

Das Alles hat aber nichts mit Geschw. zu tun. D.h. wiederum wenn ein Übeholverb. für LKW über 7,5 t gilt, darf dann auch kein PKW der nur mit 60km/h fährt überholt werden (egal ob der den 60er gerechtfertigt oder provokant fährt).


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
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"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

kerstan
27.03.2007, 02:21
hallo abo

quote:
ich versuche es nochmal:

DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...


Du unterliegst einem großen Irrtum:

Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit
§ 58. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 KDV 1967
2. im Hinblick auf das Ziehen von Anhängern und das Abschleppen von Kraftfahrzeugen
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt ..... 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO 1960).. 100 km/h,
g) beim Ziehen eines leichten Anhängers ....... 100 km/h,


trifft bei mir zu

aber das schweift jetzt vom Thema ab, ich wollt ja nur wissen, wo es Beschränkungen gibt ...

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg

as61828
27.03.2007, 09:34
He Leute

ich habe dieses Thema vor 1 oder 2 Jahren schon mal hier rein gestellt.
Dabei habe ich dann eine genaue Erklärung durch eine Fahrschule bekommen
und das sagt jetzt in etwa:
Diese Verbote gelten nur für LKW mit einem Anhänger der schwerer ist als 3,5 to. Ich glaube so war das.
Ich habe damals nachgefragt, weil ich ja auch einen Caravan mithabe und auch keine Übertretung machen wollte.
Also Gespannfahrer gilt nicht für die Caravaner, meint adolfo


http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

Richard
27.03.2007, 09:47
zur information,

diese tafeln mit überholverbot auch für pkw mit anhänger/wowa über 750 kg stehen reichlich auf der A21 (außenringautobahn...).

da gabs vor jahren bei der aufstellung eine mörderdiskussion, da keiner die tafeln kannte.

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

abo
27.03.2007, 09:53
hallo

ja, logisch
wenn du mit dem gesamt gespann gewicht unter 3500kg bleibst dann gilt tempo 100
wenn du drüber kommst (und der hänger hat mehr wie 750kg) dann gilt tempo 80

bin erst vorgestern da gefahren (A2)
mir sind keine schilder aufgefallen

aber ich interessieren mich ehrlich gesagt auch nicht so sehr für die taferln

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

willi 59_gelöscht
27.03.2007, 10:12
*)kerstan

Die von dir genannten Zusatztafeln besagen,daß in deren Bereich das
Überholen auch mit leichten Anhängern verboten ist.

Z.B.:Häufig auf der West,wo´s nur 2 spurig ist.

lg

Willi, Sabine,Tochter Katharina + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

as61828
27.03.2007, 11:01
Hallo Kerstan

wenn Du eine Möglichkeit hast dieses Schild zu fotografieren, dann setz es bitte hier rein.
Dann kann man leichter diskutieren und bei einem Autofahrerclub anfragen, denn die hier gemachten Aussagen sind zu unterschiedlich in der Auffassung bezw. kennt sich keiner aus, meint adolfo



http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

willi 59_gelöscht
27.03.2007, 11:36
Auf den Zusatztafeln,die ich von der "West" her kenne,steht:

Gilt auch für -dann kleines Hängersymbol- unter 750 kg.

lg

Willi, Sabine,Tochter Katharina + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

Tommy1424
27.03.2007, 15:39
quote:

Dann kann man leichter diskutieren und bei einem Autofahrerclub anfragen, denn die hier gemachten Aussagen sind zu unterschiedlich in der Auffassung bezw. kennt sich keiner aus, meint adolfo



+Adolfo
Ich glaube diese Aussage trifft nur auf dich zu.

Hier gibt es keine unterschiedliche Auffassung sonder lediglich 2 Themen. Ein Thema betrifft das Überholen, das andere Thema die erlaubten Geschwindigkeiten.

Die Grundfrage von Kerstan wurde bereits beantwortet. Ein Überholverbot mit der Zusatztafel "gilt auch für Anhänger unter 750 kg HzGG" habe ich zwischen Wr. Neustadt und Wien auf der A2 noch nicht gesehen.

Sollten diese vorhanden sein gilt dies für alle Fahrzeuge mit Anhänger und somit auch für Caravan.

quote:Dabei habe ich dann eine genaue Erklärung durch eine Fahrschule bekommen
und das sagt jetzt in etwa:
Diese Verbote gelten nur für LKW mit einem Anhänger der schwerer ist als 3,5 to. Ich glaube so war das.

Nach einer derartigen Aussage würde ich die Fahrschule verklagen bzw ein Lizenzentzugsverfahren einleiten lassen.

Manchmal wäre es besser eine Signatur nicht nur stehen zu haben sondern sich auch daran zu halten.



liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

"Campen und Segeln am Meer - Herz was willst du mehr"

as61828
27.03.2007, 17:39
Da es wahrscheinlich um dieses Verkehrszeichen geht, für alle die es nicht glauben wolle:

Dieses Schild sagt folgendes aus:

Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkerhr soll das gegenständliche Verkehrszeichen samt Zusatztafel folgendes aussagen:

http://img356.imageshack.us/img356/7871/dscn114905an.jpg

In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.



So schaut's aus, meine Freunde, meint adolfo

http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:41:02

geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:58:01

geändert von - as61828 on 2007 Mar 27 16:58:27

as61828
27.03.2007, 17:57
He ihr Ungläubigen:

So jetzt setze ich noch eins drauf.

Schaut doch mal unter
http://76415.rapidforum.com/topic=100177399316

Da ist ein langer Thread aus 2005.
Da werden euch wahrscheinlich die Augen aufgehen und die ätzenden Kommentare von einem Tommy1224 auch vergehen, meint aadolfo


http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

stroblinger
27.03.2007, 18:10
[quote]
Da es wahrscheinlich um dieses Verkehrszeichen geht, für alle die es nicht glauben wolle:

Dieses Schild sagt folgendes aus:

Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkerhr soll das gegenständliche Verkehrszeichen samt Zusatztafel folgendes aussagen:

http://img356.imageshack.us/img356/7871/dscn114905an.jpg

In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.[quote]


hm also wenn ich das schild sähe und ich hätt nen schweren anhänger mit pkw.. ich würd nicht überholen... des könnten die männer in uniformen auslegen wie sie wollen...

die frage is nämlich ob sich das mitm anhänger nur auf lkw bezieht. und als lkw fahrer stellt sich die frage wenn dein fahrzeug weniger als 7,5 to hat und mit schwerem anhänger.. gilt das dann auch?

finde dieses schild mehr als uneindeutig.. aber das is in österreich ja ned selten

Zitat Richard:

denk daran, es ist nicht immer der wind, wenn am campingplatz die wohnwagen wackeln...

trotz meiner emailadresse... wohne in Ö im Bezirk Gänserndorf

kerstan
27.03.2007, 18:25
quote:
Dieses Schild sagt folgendes aus:
In der Zeit von 5 UHR bis 22 UHR ist:

Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.

Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.


Hallo,
also wenn ich mir das Schild nun auch in Ruhe anschauen kann, würde ich es genauso interpretieren, aber im "schnellen" vorbeifahren, ... da wär ich auch unsicher.

ich schick das Foto an den Verkehrsclub, zwecks genauer Erklärung

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg

abo
27.03.2007, 19:16
quote:
...
Mit Lastkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
Ebenso ist mit Lastkraftfahrzeugen, die einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
So schaut's aus, meine Freunde, meint adolfo
....


hallo adolfo

also ich bezweifle das

denn das wäre dann völlig sinnlos das da extra der anhänger dabei steht wenn das nur für die LKW gelten würde, oder?

der LKW darf sowieso net überholen, egal ob mit oder ohne anhänger

der zusatzteil mit dem anhänger macht doch nur sinn wenn es auch alle anderen KFZ mit schwerem anhänger betrifft

lg
g



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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

geloescht (j.)
27.03.2007, 19:41
Hallo!!!
In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz ist, gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist dach ein Kraftfahrzeug oder???


jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
+Mazda MPV
Skype: bueroehemann

geloescht (j.)
27.03.2007, 19:43
quote:
Hallo!!!
In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz daher gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???


jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
+Mazda MPV
Skype: bueroehemann


jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
+Mazda MPV
Skype: bueroehemann

geloescht (j.)
27.03.2007, 19:44
quote:
[quote]
Hallo!!!
In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw ist als Zusatz daher gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???


jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
+Mazda MPV
Skype: bueroehemann




jo
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+Mazda MPV
Skype: bueroehemann

geloescht (j.)
27.03.2007, 19:47
Hallo!!!
In der StVO, §52,6d steht bei diesen Verbotsschild:

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Da dieses Zeichen als Zusatz für das oberhalb der Überholverbotstafel f. Lkw steht,gilt dies auch für PKW mit Anhänger mit unter 750 . Ein PKW ist doch ein Kraftfahrzeug oder???




jo
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Skype: bueroehemann

as61828
27.03.2007, 19:50
HAllo abo2


quote: hallo adolfo
also ich bezweifle das
denn das wäre dann völlig sinnlos das da extra der anhänger dabei steht wenn das nur für die LKW gelten würde, oder?

Ich denke bei uns gibt es noch andere Verordnungen die man anzweifeln muß.

Aber ich kann wirklich nichts dafür, denn Text habe ich vom Autofahrerclub und einer Fahrschule erhalten. Ich habe ja Adressen angegeben wo man das nachlesen kann, meint adolfo

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Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

Richard
27.03.2007, 20:30
also,

der jo63 hat die einzig richtige antwort geschrieben.

als diese tafeln aufgestellt wurden, war bei uns die hölle los. da ich am selben tag auf die west musste, hab ich von wegen photos den umweg über die A21 gefahren.

diese tafeln wurden übrigens an einem freitag aufgestellt und es war bis zur klärung am nachfolgenden montag niemand zuständig. für die gendarmerie war dies jedoch völlig klar, wurde aber unseres wissens anfänglich nicht exekutiert.

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Kraxi
27.03.2007, 20:41
Also ich würd von der Logik her mal so sagen.

LKW Überholverbot über 7,5t
überholverbot für FZ mit Anhänger über 750kg.

Aber die sicherste Variante um das zu erfahren ist ausprobieren.

es grüßen
die 4 Kraxis
http://members.aon.at/bkraxi/Grafik1.jpg
Bernhard 39,Christa nu 39,Stefan15,Luki12 aus Oberndorf/Melk die mit der CaravelAir und Opel Zafira on Tour sind.

46erkurt
27.03.2007, 20:51
Hi!

Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>





----------------------------
Niederösterreich/Pernitz

http://img212.imageshack.us/img212/7845/avatar7ya.jpg

Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN

geloescht (j.)
27.03.2007, 21:26
quote:
Hi!

Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Hallo!!
Ja und??? was steht da über dieses Verkehrszeichen??? ich lese dort nichts.Ich glaube, das was in der StVO steht.



----------------------------
Niederösterreich/Pernitz

http://img212.imageshack.us/img212/7845/avatar7ya.jpg

Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN



jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
+Mazda MPV
Skype: bueroehemann

geloescht (j.)
27.03.2007, 21:27
[quote]
[quote]
Hi!

Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Hallo!!
Ja und??? was steht da über dieses Verkehrszeichen??? ich lese dort nichts.Ich glaube, das was in der StVO steht.



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jo
http://img88.imageshack.us/img88/2079/wohnwagenklein5kf.jpg
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Skype: bueroehemann

geloescht (j.)
27.03.2007, 21:31
Was sagen unsere Executiv angehörigen bzw. Fahrlehrer dieses Forum dazu???? nichtsß

jo
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as61828
27.03.2007, 21:44
Ich habe jetzt dieses Verkehrsschild an die Fa. Fürböck gemailt mit der Bitte dieses zu erklären und den genauen Wortlaut des Gesetzes zu senden.
Ich hoffe, dass wir dann gescheiter sind, meint adolfo

http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
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Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V

Tommy1424
27.03.2007, 21:47
Hallo beinand!

In diesem Fall hat Adolfo eindeutig die richtige Antwort erhalten.

Das Überholverbot für LKW ist das Hauptzeichen und gilt daher eindeutig nur für LKW über 3,5 t HzGG (§ 52 lit a Zif. 4c).

Durch die Zusatztafel (+jo hat nichts mit dem Verbotszeichen Fahrverbot zu tun) erfolgen die Einschränkungen.

zum 1. - gilt für LKW mit mehr als 7,5t HzGG (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5t)

zum 2. - gilt für alle LKW über 3,5t HzGG mit denen ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen wird. (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t mit denen nur ein leichter Anhänger gezogen wird).

Dieses Verkehrszeichen gilt zu keiner Zeit für einen PKW. Egal ob damit irgendein Anhänger gezogen wird oder nicht. Sollte der PKW mehr als 3,5t HzGG haben aber laut Typen- und noch wichtiger Zulassungsschein als PKW zugelassen sein, gilt dieses Zeichen ebenfalls nicht. (laut StVO eindeutig nur für LKW).

Wird aber irgendein Fahrzeug mit mehr als 3,5t HzGG als LKW zugelassen (z.B. so manches WoMo aber auch so manche Geländewagen zwecks Steuerersparnis) und damit ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen, GILT dieses ÜBERHOLVERBOT.

+)Adolfo
Wenn du gleich vernünftige bzw. bestehende korrekte Postings einsetzen würdest, würde man sich ätzende Kommentare ersparen.<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>



liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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as61828
27.03.2007, 22:14
Hallo Tommy1424

Erstmal danke für Deine Richtigstellung.

Ich habe aber nichts behauptet, sondern geschrieben, dass es so sein kann.
Mußt das nochmal nachlesen oder genauer schauen!

Ich habe geschrieben: Ich glaube so war das.

Ich habe den Thread eine halbe Stunde lang suchen müssen um ihn reinstellen zu können.
adolfo

http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
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Richard
28.03.2007, 09:10
servus tommy,

deine aussage in ehren, nur hat das damals bei der aufstellung anders gelautet. das wurde sehr wohl als überholverbot für ALLE fahrzeuge MIT anhänger ausgelegt.

die meinung war, die 7,5 tonnen beziehen sich auf den lkw, der wortlaut darunter "AUCH" anhänger (über) 750 kg. dieses "auch" wurde eben allgemeiner meinung nach folgerichtig für alle fahrzeuge angewendet.

aber da sollte man einfach in kärnten fragen, wie man das auf der wörtherseeautobahn händelt, überhol mal mit einem gespann, ich mit sicherheit nicht...<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>

http://img220.imageshack.us/img220/1079/wieseeo4.png
lg aus wien, richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

46erkurt
28.03.2007, 09:32
quote:

quote:
Hi!

Ich verstehe es nicht warum, immer diese Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten, da wird herumgeeiert bis geht nicht mehr. Wozu ist das Netz da? Zum suchen!
Seht mal auf http://www.fuerboeck.at/

Kurt<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Hallo!!
Ja und??? was steht da über dieses Verkehrszeichen??? ich lese dort nichts.Ich glaube, das was in der StVO steht.



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Niederösterreich/Pernitz

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jo
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+Mazda MPV
Skype: bueroehemann


Hallo jo!

Was heißt "na und?". Siehe dir mal die Site genau an, da ist alles drinnen, StVO,KFG,FSG usw. inkl. Suchfunktionen. Einfacher gehts ja nicht mehr.

Kurt

----------------------------
Niederösterreich/Pernitz

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Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN

kerstan
28.03.2007, 18:57
Tommy1424 schrieb:

quote:
Das Überholverbot für LKW ist das Hauptzeichen und gilt daher eindeutig nur für LKW über 3,5 t HzGG (§ 52 lit a Zif. 4c).

Durch die Zusatztafel ... erfolgen die Einschränkungen.

zum 1. - gilt für LKW mit mehr als 7,5t HzGG (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5t)

zum 2. - gilt für alle LKW über 3,5t HzGG mit denen ein schwerer Anhänger (mehr als 750kg HzGG) gezogen wird. (d.h. gilt nicht für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t mit denen nur ein leichter Anhänger gezogen wird).

Dieses Verkehrszeichen gilt zu keiner Zeit für einen PKW. Egal ob damit irgendein Anhänger gezogen wird oder nicht. Sollte der PKW mehr als 3,5t HzGG haben aber laut Typen- und noch wichtiger Zulassungsschein als PKW zugelassen sein, gilt dieses Zeichen ebenfalls nicht. (laut StVO eindeutig nur für LKW).


Hallo,

genau dieselbe Antwort bekam ich heute telefonisch von der Rechstabteilung meines Verkehrsklubs

entscheidend ist das Hauptschild (also das Überholverbiot für LKW)
alles was drunter steht bezieht sich auf das Hauptschild

Danmit sollte die Sache ein für alle Mal entschieden sien und sollte ich einmal eine Anzeige bekommen, dann leg ichs sicher drauf an und berufe.

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(4)+Annika(3) auf Fiat Ulysse 2,1TD HL mit Dethleffs Camper 430 T http://christian.kaufmann-info.net/caravan/wir.jpg

geändert von - kerstan on 2007 Mar 28 17:58:58

Üdi
28.03.2007, 20:07
Griaß Eich!

Lustiges Thema, interessant wie ihr herumdiskutiert.

Pfiat Eich!

Jürgen, Silvia, Lisa 9, Franziska 6, Florian 2; Steirer aus Bruck
Unterwegs mit Skoda Felicia Kombi und ???? (Kommt bald)

suncamper2005
29.03.2007, 08:00
quote:

quote:

quote:
zug mit schwerem anhänger darf doch auf der autobahn grundsätzlich nur tempo 80, oder?


ja genau darum gehts
da der LKW-Zug nur 80 fährt, darf ich ihn dann ja nicht überholen, wenn die Zusatztafel auch Wohnwagengespanne (mit schwerem Hänger) meint. =&gt; solange das Überholverbot gilt, kann ich also nur mehr 80 hinter dem LKW herfahren
daher meine anfrage
wenn ich weiß, wo es solche Beschränkungen gibt, stell ich mich halt darauf ein.


hallo

wahrscheinlich stehe ich auf der leitung

ich versuche es nochmal:

DU darfst mit DEINEM zug (pkw + wohnwagen) auch ohne jede zusätzliche beschränkung auf der autobahn nicht mehr als 80km/h fahren...

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben



Dann versuch ich auch mal meine bis jetzt aufgestellte meinung

pkw + schwerer Hänger wenn Hänger Höchstzulässig leichter als PKW leer = 100 und unter 3,5 t natürlich, das seit Jahren.

mfg Chri

http://img247.imageshack.us/img247/9872/wohnwagen1qz9.jpg
Christian 29 / Maria 27/ Lisa Marie 5 / Maximilian 1 Jahr unterwegs im Peugeot 807 und Adria 502 LH am Haken
www.nimmrichter.gnx.at www.suncamper2005.gnx.at

as61828
30.03.2007, 11:53
Hallo Camper

unter: http://www.fuerboeck.at/recht einfach/lkw überholverbot autobahn.html

kann man den Text genau nachlesen, meint adolfo

http://img66.imageshack.us/img66/4519/hanniuich3az5.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!

Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Dethleffs Camper 470 V