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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tragfähigkeitszuschlag



Gunther
10.03.2007, 20:07
Hallo und guten Abend.

Kann mir jemand bitte erklären was eigentlich bei Reifen im Anhängerbetrieb mit Tragfähigkeitszuschlag gemeint ist.

Danke für jede Antwort.

bernhard 1967
10.03.2007, 20:16
Hallo Gunther
kann persönlich nicht helfen,habe aber etwas gefunden.Vielleicht hilfts ja auch:

Neue Regelungen für Wohnwagengespanne:
Kfz-Anhänger-Kombinationen mit 100 km/h unterwegs
15.03.2006

Für Kfz-Anhänger-Kombinationen, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

Es gibt drei wesentliche Änderungen: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt und am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Außerdem ist zu beachten, dass die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden.
Für Kombinationen aus PKW, anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t oder Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und Tempo 100-Zulassung mit Anhängern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h. Dafür muss das Zugfahrzeug jedoch mit ABS oder ABV ausgerüstet sein. Für den Anhänger gilt, dass die Achsen und Radbremsen für Tempo 100 km/h ausgelegt sein müssen und die Anhängerbereifung zum Zeitpunkt der Fahrt nicht älter als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweist und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nimmt. Außerdem ist der Anhänger so zu beladen, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, weil dadurch das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.

Voraussetzung für die Fahrt mit Tempo 100 ist, dass im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Gespann im Rahmen einer Sonderabnahme überprüft werden, ob der Anhänger den Anforderungen der Tempo 100-Regelung entspricht. Diese Abnahme wird an jeder TÜV-STATION vorgenommen.

Dokumentieren die Mobilitätsberater die Tempo 100-Eignung der Kombination, kann der Halter sich bei der Zulassungsstelle eine „Tempo-100-Plakette“ aushändigen lassen. Sobald er diese an der Rückseite des Anhängers angebracht hat, darf er die Tempo-100-Regelung nutzen.

Gunther
10.03.2007, 21:33
Hallo Bernhard 1967

Genau um diesen Bericht geht es.
Unter Punkt 3 Anhängerbereifung kommt dieser Begriff vor.
Kann mir eben noch nichts konkretes darunter vorstellen.
Bin aber sicher die richtige Antwort wird kommen.

stefferl
10.03.2007, 23:53
quote:

auf dem Typenschild das sich direkt an der Achse befindet findest du die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Achse.
Der Tragfähigkeitsindex ist so zu verstehen: Bis 80 km/h gibt es einen Tragfähigkeitszuschlag von 20%, das bedeutet das du zum Beispiel bei einem 1000kg Trailer lediglich Reifen brauchst die eine Tragfähigkeit von z.B. 450 kg haben.
Damit ist dann allerdings keine 100 Km/h Zulassung möglich.
Bei einer 100 Km/h Zulassung brauchst du bei einem 1000kg Trailer mindestens 500kg pro Reifen Tragfähigkeit.

Die Zugfahrzeugbindung ist im übrigen zwischenzeitlich entfallen, bei einer 100Km/ Zulassung darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug ziehen.


Das hab ich in einem Forum gefunden. Aber vergiß nicht, das sind deutsche Bestimmungen.

Liebe Grüße von der Stefferl aus Wien-Süd
http://members.aon.at/peterunderika/
http://img156.imageshack.us/img156/1563/stefferlneuzy6.jpg

Richard
11.03.2007, 06:53
hi gunther,

na dann klären wir das für österreich.

beim reifen für den wowa darf die traglast um 10% überschritten werden. die zulässige höchstgeschwindigkeit beträgt dann nur mehr 100 km/h.

warum dieser passus wenn in österreich sowieso nur max 100 gefahren werden darf? logo, denn z.b. in frankreich gilt auf der autobahn 130 und bei regen dann "nur" mehr 110 km/h <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Gunther
11.03.2007, 10:33
Alles Klar

Jetzt verstehe ich dank Eurer Hilfe den Tragfähigkeitszuschlag.
Um die 100km/h Erlaubnis in Deutschland für den Wohnwagen zu erhalten
brauche ich auf die Reifen bezogen bei einer 1500kg Achse bei jedem Reifen eine Tragkraft von 750kg (Lastindex 98)plus speedindex mindestens L/120

Danke