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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbaubescheinigung - Luftfederung



soul
19.02.2007, 15:59
hallo!

vielleicht hat hier jemand eine idee, wer im raum wien eine einbaubescheinigung für eine zusatzluftfederung ausstellt.
(ziviltechniker, kfz-werkstatt)
bin mir nicht sicher ob das gutachten von linnepe ausreicht. telefonisch gibt es von der überprüfungsstelle verschiedene auskünfte.

besten dank

Bürstner T603

www.womodriver.at


http://members.kabsi.at/nikolo/womo/womokl.jpg

alex37
19.02.2007, 16:08
quote:
hallo!
vielleicht hat hier jemand eine idee, wer im raum wien eine einbaubescheinigung für eine zusatzluftfederung ausstellt.
(ziviltechniker, kfz-werkstatt)
bin mir nicht sicher ob das gutachten von linnepe ausreicht. telefonisch gibt es von der überprüfungsstelle verschiedene auskünfte.
besten dank
Bürstner T603
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die werkstatt die's eingebaut hat,bestätigt dir auch den fachgerechten einbau.
Hast du sie selber eingebaut,wirds vieleicht schwierig jemanden zufinden der den kopf hinhält.
das gutachten(ABE) bezieht sich nur auf die eignung der zusaztluftfeder für das fahrzeug.

lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at

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soul
19.02.2007, 16:24
quote:

Hast du sie selber eingebaut,wirds vieleicht schwierig jemanden zufinden der den kopf hinhält.


dafür gibt es ja die zivilingenieure ;)
nur habe ich momentan keinen zur hand :-(

lg

Bürstner T603

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alex37
19.02.2007, 17:12
ein gutachten eines sachverständigen,wird so inetwa das selbe kosten wie die federung.
da bist besser drann du begibst dich zur landeüberprüfstelle,oder du hast einen hausmechaniker der sich alles anschaut und wenns passt sein ok gibt.

lg

alex

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tojamata
19.02.2007, 17:14
servus soul,

bei "fachgerechter montage" reicht das gutachten von linnepe, nur eine fachwerkstätte die dir das bestätigt weiß ich auch nicht, denn diese situation hatte ich als kfz-bauer noch nicht, denn wer kanns selber fachmännisch montieren als ein kfz-bauer. habe leider keinen gewerbeschein für kfz-bau, sonst wäre es kein problem dir das zu bestätigen.



so long mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
aus Kirchberg an der Pielach
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

abo
19.02.2007, 18:29
hallo

also so schlimm sind die kfz gutachten net

ich hab mal für komplette umbereifung (radial- statt diagonbalreifen inkl. umrechnungen inkl kontrolle der lenkeinschlags- und federwegsberechung

inkl feststellung der motor- fahrwerks und gewichtsdaten udn was weiss ich noch so um die ATS 6000,- bezahlt

und einmal bei TÜV hier in wien für irgendwas technisches (ich glaube ein anderes getriebe und die H-gurten) ungefähr die hälfte davon ...

also ich denke da wäre mit 150 - 200 teuros hinzukommen ...

lg
g


http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

geändert von - abo2 on 2007 Feb 19 18:29:46

soul
19.02.2007, 18:58
danke einmal an alle.
werde den termin abwarten und dann schauen ob ich noch etwas brauche.

lg






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globe
19.02.2007, 20:29
Hallo, habe mir gerade eine Zusatzluftfederung von Goldschmitt für unseren L200 schicken lassen und werde sie, sobald es wärmer geworden ist, selbst einbauen. Auf dem Teilegutachten ist vermerkt, dass nach dem Einbau unverzüglich eine Änderungsabnahme durchzuführen ist, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. (Zumindest in der BRD). Wie es bei uns gehandhabt wird, werde ich herausfinden, wenn ich mit der eingebauten Luftfederung beim TÜV erscheine zur Umtypisierung von LKW auf PKW.
Gruss, globe

Mitsubishi L200 + Eigenbaukabine
www.globuli.cc

soul
19.02.2007, 21:47
na dann spiel´ ich für dich einmal den vorreiter ;)

lg



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gerilu
19.02.2007, 21:52
hallo globe .... und wenn der TÜV Mensch sich aufregt, gibts ihm einfach Beruhigungsgloboli <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

übrigens - informative Homepage hast da - toll !!

liebe Grüße
gerilu

wir 4 lieben Camping .... http://members.chello.at/geri-lu/Lenk.gifhttp://members.chello.at/geri-lu/wir05.JPG
http://www.die-rattenbergerbande.at.tt/

ramses
20.02.2007, 17:24
Wozu braucht man das ??
Ich würd's einfach einbauen. Es wird keiner fragen und wenn, dann
war das schon drin.

Wer lang fragt, geht weit irr.

/\
===
ramses


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abo
20.02.2007, 17:31
quote:
Wer lang fragt, geht weit irr.


ja, eh ...
bei der anhängevorrichtung ist das eh schon kein thema mehr, die muss net eingetragen werden
auch bei - für diese fahrzeugvariante zugelassenen - felgen (ohne dimensionswechsel) würde ich mir heute keine gedanken mehr machen.

bei eingriffen in das fahrwerk wäre ich skeptischer

das kann heikel werden sobald personenschaden dazu kommt
sobald sich der sachverständige das auto ansieht ist schluss mit lustig fürchte ich

lg
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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

geändert von - abo2 on 2007 Feb 20 17:31:59

ernsti
21.02.2007, 16:05
Hallo! habe in meinen hymer camp57 goldschmitt luftfederung einbauen lassen.im lagerhaus /fiat center gänserndorf muste weder anzeigen noch vorführen da die genehmigung ja bereits erteilt ist.habe in gerasdorf /amt der nö landesreg.nachgefragt.ist nicht notwentig da bereits typen genehmigt.,
gruss ernsti

ernsti

abo
21.02.2007, 16:49
quote:
Hallo! habe in meinen hymer camp57 goldschmitt luftfederung einbauen lassen.im lagerhaus /fiat center gänserndorf muste weder anzeigen noch vorführen da die genehmigung ja bereits erteilt ist.habe in gerasdorf /amt der nö landesreg.nachgefragt.ist nicht notwentig da bereits typen genehmigt.,
gruss ernsti

ernsti



hallo

ja, klar

wenn die schon standardmässig eingetragen ist reicht eine einbaubestätigung (und nicht mal die ist wirklich 100% verpflichtend)

das ist dann das selbe wie bei der anhängevorrichtung. steht sie im typenschein und ist es auch das modell was da verbaut wurde dannn bleibt einem der ganze papierkram erspart..

lg
g


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ich übernehme die verantwortung dafür was ich sage, aber nicht dafür was andere zu verstehen glauben

alex37
21.02.2007, 18:17
die meisten teile von goldschmitt braucht man auch nicht typisieren,ledeglich eine Einbaubestätigung muss vorliegen,das wars dann auch schon.

das gilt für AHK,Luftfederung,Stabi,Schraubfedern usw.
gewisse teile dürfen aber selbst in einer "normalen"werkstatt nicht eingebaut werden.

lg

alex

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The~Mobilheimers©
22.02.2007, 18:26
Bei einem typengenehmigten PKW braucht man die AHK in der Regel nicht mehr typisieren, im Zulassungsschein/Typenschein ist bereits eine Stützlast angegeben auch wenn noch nie eine montiert was. Die meisten Mobile sind, so wie meines, Einzeltypisiert war da keine AHK montiert ist auch keine eingetragen und muss daher typisiert werden.
Meinen Motorrad-Heckträger musste ich nicht typisieren, weil dieser ohne Werkzeug demontierbar ist!
Auch Zusatzluftferderung, muss meines Wissens nicht typisiert werden weil ja an der Höhe, Länge oder Breite des Fahrzeugs nichts verändert wird. Auch das original Fahrwerk bleibt so wie es ist, es kann dadurch lediglich unterstützt werden!
Das ist zu mindestens die Aussage von Händler wo ich meine Federung gekauft habe.
Schwierigkeiten mit einem offensichtilch überladenen Fahrzeug zu bekommen sind mit Sicherheit wahrscheinlicher als mit einer Federung für die es vielleicht keine Einbaubestätigung gibt….


Wissenschaft die Wissen schafft,
Leidenschaft die Leiden schafft

grisu
22.02.2007, 18:33
quote:Auch Zusatzluftferderung, muss meines Wissens nicht typisiert werden weil ja an der Höhe, Länge oder Breite des Fahrzeugs nichts verändert wird. Auch das original Fahrwerk bleibt so wie es ist, es kann dadurch lediglich unterstützt werden!


Auch wenn keine Abmessungen verändert werden muss bei einigen Fahrzeugtypen (z.B. Fiat Ducato) der Lastabhängige Bremsmechanismus verstellt werden (da die Achse ja nicht mehr so leicht durchfedert) und dies ist sehrwohl eine Eingriff der in die Betriebssicherheit. Daher muss für diesen Typ ein Nachweis für den Einbau in der Werkstatt erfolgen















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

The~Mobilheimers©
22.02.2007, 18:46
aso ja natürlich dass kann schon sein, bin jetzt nur von meinem ausgegangen und das hat ABS also fällt das ja weg...
ALB-Regelung sollte wirklich nur ein Fachmann einstellen aber ob es trotzdem typisiert werden muss?


Wissenschaft die Wissen schafft,
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globe
22.02.2007, 18:58
[quote]
na dann spiel´ ich für dich einmal den vorreiter ;)

Hallo Soul, dann laß anschließend hören, wie's mit der Einbaubescheinigung gegangen ist und ob die für den TÜV bei Euch notwendig war.

Hallo Gerilu, danke für das Kompliment für unsere Seite<img src=icon_smile_shy.gif border=0 align=middle>. Wenn Du an Homöopathie interessiert bist - wir versenden in unregelmäßigen Abständen (muss ja zwischendurch den Camper bewegen<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>)einen Newsletter mit Infos über Globuli.
Herzl Grüsse, globe











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alex37
22.02.2007, 19:42
quote:
aso ja natürlich dass kann schon sein, bin jetzt nur von meinem ausgegangen und das hat ABS also fällt das ja weg...
ALB-Regelung sollte wirklich nur ein Fachmann einstellen aber ob es trotzdem typisiert werden muss?


die verstellung des ALB muss nicht typisiert werden,und auch deiner mit ABS hat sowas drinn

lg

alex

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ramses
23.02.2007, 19:11
Wehret den Anfängen !

Hab mir Sitzbezüge gekauft. Was glaubt ihr was drin war ?
Eine Bescheinigung vom deutschen TUV !

Wahrscheinlich ist die nun ständig mitzuführen und vorzuweisen, oder einzutragen oder sonst was. <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>

Soweit und noch weiter wirds kommen wenn man diesen Unsinn nicht
mindestens ignoriert. Und das bezahlen wir auch noch alles: die Verordnung, Verfahrensregeln, Überprüfungen, etc. etc, und das alles f. NULL Effekt. Diese Schar von Beamten könnte ums gleiche Geld zB im
Sozialdienst hunderten Mitmenschen das Leben verlängern.

Ach ja und die liebe Frau darf dann sicher aus Sicherheitsgründen
keine Sitzbezüge mehr selber nähen! Das wird natürlich kontrolliert !

Leben wir eigentlich noch ? Oder sind wir Marionetten ? <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>


/\
===
ramses


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alex37
23.02.2007, 19:37
ich denk mal das eine stofffarbe nicht mit einem eingriff in das fahrgestell zuvergleichen ist.
und den deutschen tüv kannst dir bei uns in die haare schmieren,da er null zählt und so eine "betriebserlaubniss" hast auch bei zierkappen dabei.

lg

alex

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abo
23.02.2007, 19:51
die sitzbezüge sind jetzt TÜV pflichtig wegen der seitenairbags

hast du einen stoffbezug ohne soll-reiss-naht im bereich der side-bags dann knallen die bags bei der auslösung meist unkontrolliert zur hälft nach vorn und zur hälfte nach hinten aus

das kann auch sehr autsch sein!

wurde bei mir kürzlich beim pickerl kontrolliert
den wisch hatte ich natürlich entsorgt, der prüfer hat sich zum glück mit der prüfstampilge am bezug zufrieden gegeben

lg
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ernsti
25.02.2007, 15:58
hALLO! abo2 ich glaube bei einem womo bj93ist noch keine vorherige genehmigung für luftfederung gegeben.trotzdem sind sie eingebaut ohne lang hin u.her.es fragt niemand auch nicht die landesprüfstelle den diese luftfeden sind ja bereits inD genehmigt also EU genehmigung.ebenso die sitzbezüge sind in österreich nicht typisierungs pflichtig. schau zb. abgas werte in D. in österreich ist noch nicht soviel die rede davon.wir brauchen einst weilen ja noch kein umweltpickerl ROT GRÜN GELB um in städte zu fahren o. nicht.anhänge last: in D gesamtzuggewicht eingetragen ,in A nur max anhänge last,. ich glaube wir sollten froh sein das die bürokratie wie in D bei uns noch etwas normaler ist. ernsti

ernsti

soul
05.03.2007, 13:18
endbericht:

grundsätzlich:
alle änderungen am fahrwerk sind eintragungspflichtig. eine eu-zulassung, nur weil sie in einem anderen land zugelassen sind, gibt es nicht.

überprüfung bei der landesprüfstelle dauerte 10 minuten. kosten 26€
...und man ist auf der sicheren seite.

lg



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The~Mobilheimers©
11.03.2007, 18:52
quote:

quote:
aso ja natürlich dass kann schon sein, bin jetzt nur von meinem ausgegangen und das hat ABS also fällt das ja weg...
ALB-Regelung sollte wirklich nur ein Fachmann einstellen aber ob es trotzdem typisiert werden muss?


die verstellung des ALB muss nicht typisiert werden,und auch deiner mit ABS hat sowas drinn

lg

alex

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The~Mobilheimers©
11.03.2007, 19:02
so jetzt...

Habe mir nun meine Luftfederung eingebaut, mein Fahrzeug hat definitiv keinen ALB-Regler! Selbst wenn er einen hätte musste er lt. Angaben in der Montageanleitung der Fa. Goldschmitt nicht verstellt werden! Zitat: Einstellung des ALB-Reglers: NUR FÜR FAHRZEUGE OHNE ABS
Typisierung war kein Problem, eine Einbaubestätigung ist nicht notwendig gewesen!

Fahrverhalten mit Luftfederung ist sehr genial, bin sehr happy damit.
Aufwand und Kosten haben sich in jedem Fall gelohnt!


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alex37
11.03.2007, 19:37
was hast du für ein basisfahrzeug,ein stern?

lg

alex

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The~Mobilheimers©
11.03.2007, 19:44
Ducato
Witzigerweise steht in der Einzelgenehmigung ein ALB-Regler drinnen aber es ist keiner verbaut. Hat auch den Prüfer etwas verwundert, aber nachträglich ist sicher nichts verändert worden! Lt. Goldschmitt gab es nur ganz, ganz wenige Fahrzeuge mit ABS und ALB.


Wissenschaft die Wissen schafft,
Leidenschaft die Leiden schafft

M.o.d.
13.03.2007, 20:08
HEJ!!
@:The~Mobilheimers© Wo habt Ihr typisieren lassen? Habt Ihr vorher angerufen zwecks Besichtigungstermin? Wie lang hat`s gedauert? Was hat`s gekostet? Wäre für Eure Antworten sehr dankbar.

mfg

M.o.d.
http://members.kabsi.at/juan/karl/schwe.jpghttp://members.kabsi.at/juan/karl/Wir.jpg
...unterwegs mit Dethleffs Advantage 5820 auf Fiat Ducato 230 und damit fahren:
Karl,Julia,Annalena und Henrik aus WU

The~Mobilheimers©
13.03.2007, 21:40
hy,
ich war auf der landesprüfstelle in gerasdorf.
termin habe ich eine woche voher vereinbart, ohne brauchst dort nicht hinfahren. bezahlt habe ich € 78 war aber die ahk auch dabei.
gedauert hat es mit wartezeit und langen fachsimpeln mit dem sehr leiwanden prüfer fast 2 stunden.

http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061630.html



Wissenschaft die Wissen schafft,
Leidenschaft die Leiden schafft

wb_tm1
26.10.2011, 21:14
Guten Abend zusammen!

Ich weiß zwar das dieser Thread etwas älter ist. Aber mich würde interessieren unter welchem Wortlaut die Zusatzluftfederung von Goldschmitt eingetragen wurde.

eventuell ein scan möglich?


vielen Dank

gruß Michl

holiday
26.10.2011, 21:43
Guten Abend zusammen!

Ich weiß zwar das dieser Thread etwas älter ist. Aber mich würde interessieren unter welchem Wortlaut die Zusatzluftfederung von Goldschmitt eingetragen wurde.

eventuell ein scan möglich?


vielen Dank

gruß Michl

naja wenn dann als zusatzluftfeder mit der bezeichnung der luftbälge

aber wie auch vor 4 jahren schon,ist der einbau einer bereits typengenemigten zusatzluftfeder nicht eintragungspflichtig

natürlich kann man das machen,aber notwendig oder pflicht is es nicht

derfranze
27.10.2011, 12:02
Hallo, habe mir gerade eine Zusatzluftfederung von Goldschmitt für unseren L200 schicken lassen und werde sie, sobald es wärmer geworden ist, selbst einbauen. Auf dem Teilegutachten ist vermerkt, dass nach dem Einbau unverzüglich eine Änderungsabnahme durchzuführen ist, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. (Zumindest in der BRD).

In Österreich auch. Steht ab § 33 im KfG und die dazugehörigen KDV Bestimmungen.

Wie es bei uns gehandhabt wird, werde ich herausfinden, wenn ich mit der eingebauten Luftfederung beim TÜV erscheine zur Umtypisierung von LKW auf PKW.

Das hat mit Luftfederung soviel zu tun wie Äpfel mit Nüssen.

Gruss, globe

Mitsubishi L200 + Eigenbaukabine
www.globuli.cc (http://www.globuli.cc)


Lkw hat eine andere Fahrzeuggruppe (N1 bis N3, Pkw und Kombi wosie WoMo's fallen unter M1. Und ich glaube hier schon wiederholt gelesen zu haben, dass dann die NoVA fällig wird.

lg Franz

wb_tm1
27.10.2011, 18:41
Lkw hat eine andere Fahrzeuggruppe (N1 bis N3, Pkw und Kombi wosie WoMo's fallen unter M1. Und ich glaube hier schon wiederholt gelesen zu haben, dass dann die NoVA fällig wird.

lg Franz



Noch viel schlimmer. Ich ahb das mal für meinen 02 VW T4 mit 102 PS TDI, angefragt, Nova ist fällig und auch die CO² Steuer. wären bei meinem Bus ca 4000,-€ gewesen.
Da sag ich nur nein Danke.

Gruß Michl