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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasüberprüfung!!



joga
12.02.2007, 10:42
Hallo Campingfreunde!

Vielleicht ist es für einige brauchbar.Ich fuhr gutgelaunt zur Gasüberprüfung (neues Gesetz seit 01.01.2007!!!!!!) dort angekommen war die Freude gleich vorbei als mir der Händler mitteilte keine Überprüfung ohne Umbau möglich.Da bei meinem Fahrzeug die Gasflaschen nur von innen zugänglich sind ,muss ich lt.neuen Gesetz wie folgt vorgehen:


1.Eine Kiste fest am Boden verschrauben und am Boden mit Silikon oder ähnlichen abdichten.Die Kiste muss auch an den Wänden anliegen und ebenfalls abgedichtet
werden.
2.Ein Deckel kommt ebenfalls auf die Kiste dieser muss an der Unterseite mit Moosgummi abgedichtet werden.Der Deckel wird mittels Gummispanner an der Kiste befestigt,sodass bei geschlossenen Deckel und evetuellen Defekt kein Gas in den Inneraum auströmmen kann.

Laut Aussage des Händlers muss auch er eine neue Prüfung machen damit er die neue Gasüberprüfung durchführen darf.Angeblich wird lt.seiner Aussage es ab ca. Juni dieses Jahres Gesetz das bei der Pickerlüberprüfung für das Auto eine gültige Gasüberprüfung vorliegen muss.Derzeit wird die Executive über die neuen Bestimmungen ausgebildet.Das neue Gaspickerl sieht etwa aus wie das Überprüfungspickerl am Auto muss auch unter dieser angebracht werden und hat eine zartorange Farbe. Viel Spass beim Kisten basteln ,für diejenigen die das betrifft (Selbstausbauer,alte Womo Besitzer).
Vielleicht hat Schlessi auch noch eine Hamsterkäfig über

<img src=icon_smile.gif border=0 align=middle>. Viel Spass

lg joga

Ps :Ich hab auch Bilder wie das aussehen soll .Kenn mich aber schon wieder nicht aus wie das Funktioniert.Werde mich bemühen dies nachträglich zu senden.

Josef&Gabi aus der Maria Theresiensiedlung

Foto wie Gaskasten ausschauen soll!




geändert von - joga on 2007 Feb 15 06:58:47http://img107.imageshack.us/img107/1002/79857674zr6.jpg

geändert von - joga on 2007 Feb 15 07:17:14

willi 59_gelöscht
12.02.2007, 10:49
*)joga

Bei deiner "Kiste" fehlt noch eine Öffnung in einer bestimmten Größe NACH UNTEN,damit eventuell austretendes Gas entweichen kann!

lg
willi 59

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

joga
12.02.2007, 10:56
Hallo Willi!

Hab vergessen zu erwähnen die Löcher sind Serienmässig in den Behälter für die gasflaschen im Fahrzeugboden eingebaut.Aber wers nicht hat muss halt welche bohren kann dann schön das Wasser reinspritzen<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
lg
joga

Josef&Gabi aus der Maria Theresiensiedlung

abo
12.02.2007, 11:13
hallo

eigentlich gilt die regelung seit 1.1.2006
seit dem zeitpunkt sollte es kein ¶57a pickerl ohne gasbefund G 607 mehr geben in österreich

da es aber selbst im herbst weder die erlässe dazu (das gesetzt schon!) noch die formulare (!) für die neue gasüberprüfung gegeben hat hat natürlich kaum wer davon notiz genommen

ab 1.1.2007 sollte jatzt alles klappen

was ich anders kenne:

das genannte pickerl gehört nicht unter die §57a vignette sondern neben/unter das kennzeichen hinten ...

lg
g




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T2, tieferlegung, fachvernetzer frontaufprallschutz modell "Hevea Brasiliensis", fünffachbereift, eternit schindeldach

http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Guggi
12.02.2007, 11:53
Hi!

Jetzt hab ich auch eine Frage dazu:

Mein Gasbericht ist von Dez. 06. Muß ich jetzt einen neuen machen?

Danke für die Infos


lG

Wien 23

abo
12.02.2007, 12:01
quote:
Hi!

Jetzt hab ich auch eine Frage dazu:

Mein Gasbericht ist von Dez. 06. Muß ich jetzt einen neuen machen?

Danke für die Infos


lG

Wien 23



hallo

nach meiner info nein

meiner ist vom oktober 2006

da kein österreichsiches formular vorhanden (und keine österreichischen vignetten) wurde auf einem deutschen G607 formular geprüft und die deutsche vignette geklebt

wichtig ist nur dass der prüfer eine offizielle zertifizierung für g 607 hat, jeder prüfer hat eine eigene prüfnummer und die muss auch am bericht angegeben werden.

wurde NICHT am gelben G 607 formular geprüft (das österreichische hat es wohl auch damals noch nicht gegeben) dann ist die (theoretisch) glaube ich neu zu machen
spätestens vor dem nächsten ¶57a pickerl

im fall des falles würde ich umgehend beim prüfer vom dezember vorstellig werden und um eine umschreibung ersuchen

nach - zu dem zeitpunkt - nicht mehr gültigen (es gab ja bereits das neue gesetzt mit rechtskraft ab 1.1.2006) regeln zu prüfen und zu bescheinigen ist wohl nicht sehr (vorsichtig formuliert) "zweckmässig" gewesen. so gesehen muesste eine umschreibung ohne viel aufwand machbar sein.

hast du auf gelbem G 607 formular bescheinigt bekommen?
und mit dem G 607 aufkleber?

war eine prüfernummer eingetragen?

lg
g


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Guggi
12.02.2007, 12:11
Nein hat er nicht gemacht.
Ist ein weisser Kaszettel ohne Prüfnummer.
Mit seinem Stempel drauf

:-((((



lG

Wien 23

willi 59_gelöscht
12.02.2007, 12:16
*)guggi

Du brauchst einen Befund MIT der Prüfnummer des Prüfers!

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

Guggi
12.02.2007, 12:20
Nagut dann heißt es wohl.
Besch...en worden.
Werde mir wen neuen anlachen wegen der Gasprüfung, da ich mit dem nichts mehr zu tun haben will.

Danke für die Info.


lG

Wien 23

joga
12.02.2007, 12:21
Hallo!
Ab 01.01.2007 Neu G 601 Für Österreich .Deutsches Pickerl war rund und Goldfarbig ist aber noch gültig innerhalb der 2Jahres frist bis zur nächsten Überprüfung ,so wurde es mir heute bei Fa.ALRO erklärt.
lg

Josef&Gabi aus der Maria Theresiensiedlung

abo
12.02.2007, 12:27
quote:
...Ab 01.01.2007 Neu G 601 Für Österreich .Deutsches Pickerl war rund und Goldfarbig ist aber noch gültig innerhalb der 2Jahres frist bis zur nächsten Überprüfung ,so wurde es mir heute bei Fa.ALRO erklärt....



hallo

klingt für mich logisch

und G 607 (deutsch) ist angeblich lt prüfer bis auf punkt und beistrich ident mit G 601 (österreich)

da haben wieder mal die div. verbände ihre eigene suppe gekocht .....

lg
g


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joga
12.02.2007, 12:31
Hallo!

Auch bei EU ist alles möglich nicht nur im LOTTO!

Josef&Gabi aus der Maria Theresiensiedlung

abo
12.02.2007, 12:34
quote:
...Nagut dann heißt es wohl.
Besch...en worden.
...



hallo

mir ist das im herbst konfus vorgekommen als ich bei div campinghändlern bei rund um wien angerufen habe und nach der gasüberprüfung gefragt habe

alle wollten um die 40 euro
und keiner konnte mir wirklich sagen wie jetzt die geltenden bestimmungen sind ....
das widerspricht sich doch!

hab damals bei truma selber angerufen
die wussten alles über die geltenden bestimmungen
auch betreffend der "notlösung" in östterrreich wo es zwar ein gesetzt aber keine erlässe und dokumente gegeben hat

die haben mir dann einen prüfer ins haus geschickt
zertifiziert, mit allen ersatzteilen

aber meine ganzen truma geräte wurden auch geleichmal gewartet
falsche anschlussleitungen wurden um-verlegt
und ich bin jetzt sicher das alles richtig eingebaut ist

ich weiss welche heizung ich während der fahrt lauen lassen kann und wass passieren kann wenn ich die andere trotzdem einschalte

ok, hat in summe mehr gekostet als die 40 euro
aber das wars mir bei weitem wert

in zwei jahren gehts dann mit 40 euros, denn auch dort kostet die "nur überprüfung" ohne fehlerbehebung, ersatzteile etc auch net mehr ...

lg
g


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seppdriver1
12.02.2007, 13:01
Hallo Leute,
habe hier eine Seite gefunden die sehr gute Infos über Gasanlagen beschreibt.

http://web.utanet.at/holzerh2/wissen.htm

lg

http://img101.imageshack.us/img101/5563/dsc000021da3.th.jpg (http://img101.imageshack.us/my.php?image=dsc000021da3.jpg)

evto
12.02.2007, 13:15
quote:Ab 1. Jänner 2007 müssen alle in Österreich neu zugelassenen Fahrzeuge (auch importierte Gebrauchtwagen, die im Ausland schon Zugelassen waren) bei der erstmaligen Zulassung in Österreich eine EN 1949 Gasanlagenbestätigung beibringen.
Dieses NEU zugelassenen lese ich immer wieder!Wo steht das das auch für schon länger zugelassenen gilt?????
Lg. evto

Toni&Eva-Wr.Neustadt
Etwas angeschlagen,aber on Tour! http://www.evto-on-tour.at
4.Forumstreffen in Andau von 28.4-1.5.07 wir sind dabei
Fahrt nach Papá vom 25.05.07-28.05.07 wir sind dabei
http://www.evto-on-tour.at/signatur.jpg

joga
12.02.2007, 14:48
Hallo!
Ich hoffe jetzt das des stimmt,wurde mir nach persönlichen Anruf bei FA. Holzer auch so erklärt.Sunst wia i Deppat.<img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

(Frage Stammt aus einen anderen Forum T-3(vw)Hoffentlich is kana augfressen auf mi waun i des kopiert hab!

In meinem Bus wurde bis dato keine Entlüftungsöffnung für den Gaskasten eingebaut. Im Internetet gibt es Aussagen, wonach bei - nur von oben her zugänglichen Gaskästen - eine Entlüftungsöffnung von nur 2x2 cm ausreichen würde. Hab mich bei kompetenter Stelle jetzt erkundigt und dazu eine recht ausführliche Antwort zu neuen Vorschriften erhalten. Diese möcht ich Euch nicht vorenthalten:

Die Antwort fiel wie folgt aus:

Eigentlich ist nur mehr die neue Gasnorm EN 1949 gültig und diese verlangt
eindeutig eine mindestens 10cm² Entlüftung für den Gasraum.
Es gibt aber einen vorübergehenden Bestandschutz für Altanlagen die noch
nach anderen Normen gebaut sein könten -

ABER: Sobald diese Altanlagen zur Überprüfung kommen (spätestens alle zwei
Jahre), sind diese den neuen Vorschriften anzupassen (und bei Bedarf zu
ändern)da die Prüfvorgaben für sicherheitsrelevante Anlagenteile (und die
Entlüftung zählt dazu) nach den neuen Vorschriften anzuwenden sind.
Das bedeutet im Klartext die Öffnung muss dann die 10cm² haben damit eine
Prüfbescheinigung nach G607 (bzw. EN1949 oder G 107) ausgestellt werden
darf.

Die geltenden Gasvorschriften:

EN 1949: ist die seit 01.01.2006 verbindlich geltende Euronorm nach der
alle Hersteller und Selbstausbauer die Gasanlage errichten und Ausstatten
müssen.
Jede Gasanlage muss bei der Erstzulassung (Typisierung) mit einer
Gasprüfbescheinigung belegt werden, die zu den Fahrzeugpapieren beigelegt
wird (meist eine gelbe Herstellerbescheining)

G607 oder G107 : Sind die Prüfvorschriften nach denen eine Gasanlage
geprüft werden muss, diese Prüfung ist mit einer Prüfplakette (mit
geprägter Jahreszahl) und einer Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Für
die Durchführung haftet der Fahrzeughalter.Die Prüfung ist max. 2 Jahre
gültig.

Das die österr. Behörden nicht Bescheid wissen ist leider nichts neues, da
sogar das Verkehrsministerium nicht ganz sattelfest ist.
Im Moment wird gerade die Euronorm 1949 in nationales Österreichisches
Recht umgewandelt und eine neue Prüfvorschrift für Österreich (G 107 statt
der Europaweiten G 607) a

abo
12.02.2007, 15:41
hallo

ich bin immer vorsichtig bei firmen die "kurzzusammenfassungen" von gesetzen und verordnungen auf ihrer homepage haben

bei den standardfällen stimmt das meist, aber wenn es kniffelig wird dann ist oft der inhalt falsch weil verkürzt oder unrichtig interprätiert

im falle der 20mm durchmesser öffnung gibt es ein dokument der firma truma das in div foren kursiert

bei 7 liter (!!!) gasflaschen ist anstelle der 100cm2 die 20mm durchmesser, max 100mm lange variante zulässig (ohne kasten und ohne abdichtung zum innenraum)

nicht aber 11 liter flaschen

lg
g

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willi 59_gelöscht
12.02.2007, 15:50
*)abo1

Gerhard-ich nehme an,das diesbezüglich die Fa.Truma als Platzhirsch
auf diesem Gebiet die richtigen Aussagen dazu treffen wird,so man
danach fragt.
Die haben einen Namen zu verteidigen und sind sich des Risiko´s
voll bewußt.
Noch dazu,wo die meisten der verbauten Geräte aus ihrem Haus kommen!

lg
willi 59

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
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grisu
12.02.2007, 16:53
Nachdem dieses Thema bereits vor einigen Tagen diskutiert wurde kopiere ich der einfachheit halber meinen eigenen Beitrag zur Information hier rein:

Diese Prüfvorschrift gibt es eigentlich schon seit 01.01.2007.
Der einzige Grund warum es im Vorjahr nicht verlangt werden durfte war, dass es noch keine Umsetzung in österreichisches Recht gegeben hat. Daher hat auch der Touringclub einen Rückzieher machen müssen.

Aber: Seit Anfang Jänner 2007 gibt es nun eine österreische Verordnung, die bei allen Fahrzeugen mit Gasanlage ("die zu Wohnzwecken benützt werden =Wohnwagen und Reisemobile) nach dieser EN 1949 eine verbindliche Gasprüfung vorschreibt.

Diese muss nach den geltenden Prüfnormen (Entweder G 107 für Österreich oder G 607 Europaweit, gültig sind beide) durchgeführt und nachgewiesen (mit Plakette) werden. Sie gilt für zwei Jahre.

weitere Informationen unter: http://step2web.at/caravan_holzer/?content=camperwissen

Da aber auch die Behörden, Werkstätten und sogar einige Händler noch nicht ganz sattelfest sind, wird es etwas dauern bis alle Bescheid wissen.
Grundsätzlich gilt aber verbindlich die Euronorm und alle ihre Prüfnormen seit 01. Jänner auch in Österreich (wie auch in allen anderen EU Saaten).


Für die Fälle wo unklarheit besteht ob eine Prüfung aus dem Jahr 2006 gültig ist:

Selbstverständlich ja wenn folgende Angaben beim Prüfbericht angegeben sind :
Bei der wiederkehrenden Überprüfung reicht auch eine formlose Bescheinigung . Die mindestangaben die vorhanden sein müssen sind:
1. Fahrzeugart
2. Kennzeichen oder FgNR
3. Maximale Menge an Gasflaschen
4. Betriebsdruck der Anlage
5. Gerätetypen
6. Prüfdatum und Prüfnorm (z.B G607/G107 usw.)
7. Datum der nächsten Überprüfung
8. Name und Prüfnummer des Prüfers

Ein Kassabeleg reicht nicht, aber das liegt im Ermessen des Prüfers. Ob das Österreichische Gas-Pickerl oder die EU-weite goldene Gas-Plakette vergeben wird ist egal, da es eine Euronorm ist müssen beide anerkannt werden.

Falls es noch Fragen gibt einfach mailen

lg
Grisu

@ joga: Hat mich gefreut dass du mit mir telefoniert hast <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

joga
12.02.2007, 17:07
Hallo Grisu!

Jetzt kenn ich mich aus.Lustig wie klein doch die Welt ist Telefonat zb.Vieleicht treffen wir uns mal Irgenwo. Auf jedenfall Danke für die Bemühung.

lg

Josef&Gabi aus der Maria Theresiensiedlung

abo
12.02.2007, 18:29
quote:
Nachdem dieses Thema bereits vor einigen Tagen diskutiert wurde kopiere ich der einfachheit halber meinen eigenen Beitrag zur Information hier rein:

Diese Prüfvorschrift gibt es eigentlich schon seit 01.01.2007.
Der einzige Grund .....




hallo

also auch wenn ich jetzt in gefahr laufe als klugschei**** verrufen zu sein:

ich behaupte mal einfach so sie galt ab 1.1.2006 ....
;)

lg
g

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T2, tieferlegung, fachvernetzer frontaufprallschutz modell "Hevea Brasiliensis", fünffachbereift, eternit schindeldach

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grisu
12.02.2007, 18:32
Hast absolut recht abo ,
die EN 1949 galt wirklich schon ab 01.01.2006 aber die Durchführungsverordnung in Österreich erst ab 01.01.2007 <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
daher auch der Wirbel im Vorjahr mit dem Touringclub

lg
Grisu<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Flüsterer
13.02.2007, 07:56
@grisu: Eine Frage, an deren Antwort ich mich nimmer erinnern kann: Ich hab den Kurs nach der G.607 in Frankfurt gemacht, hab Zertifikat und Prüfernummer. Darf ich jetzt als Person mobile Gasprüfungen anbieten? Soll KEINE Werbung sein, ist nur so eine Idee...

lg,

Martin, Wien 21

abo
13.02.2007, 11:49
quote:
@grisu: Eine Frage, an deren Antwort ich mich nimmer erinnern kann: Ich hab den Kurs nach der G.607 in Frankfurt gemacht, hab Zertifikat und Prüfernummer. Darf ich jetzt als Person mobile Gasprüfungen anbieten? Soll KEINE Werbung sein, ist nur so eine Idee...

lg,

Martin, Wien 21


hallo martin

soweit ich weiss darfst du das
mein truma mann hatte glaube ich auch eine deutsche prüfnummer...

lg
g

ohne Worte

Richard
13.02.2007, 15:46
hi abo,

wieso auf einmal abo2? hast zwillinge bekommen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>?

@ martin, gute idee, wie ich so denk, mein wowa wird im frühjahr zwei jahre alt...

über die zweijährige gasprüfung komm ich trotz allen zum nachdenken. auch bei über 1700 kg-wowa ist seit vorigen jahr die §57a nach drei, nach zwei und dann jährlich durchzuführen, also 3, 5, 6... die gasprüfung aber im jahr 2, 4, 6, 8... also passt der rythmus erst nach 6 jahren zusammen. hat da schon wieder ein beamter den büroschlaf nicht unterbrochen <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>?

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

abo
13.02.2007, 15:53
quote:
....
@ martin, gute idee, wie ich so denk, mein wowa wird im frühjahr zwei jahre alt...
....



hey klasse!

wir ernennen den martin zum ober-foren gaswart (verrechnung in asti-einheiten oder vschaumrollen, dann fällt auch keine steuer an da naturalausgleich) und den händlern rundum schläft das gesicht ein...

naja

lg
g



http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

ohne Worte

grisu
13.02.2007, 16:41
@ flüsterer: Hallo Martin,

ich will dir ja nicht die"Geschäfte" stören <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>,
aber du bist zwar als Sachkundiger geprüft aber die Nummer gilt nur für den Gewerbebetrieb der dich als Sachkundiger genannt hat.
Sobald du bei einem anderen Betrieb oder selbstständig arbeitest musst du eine neue Nummer ansuchen. Auch der "alte" Betrieb verliert sofort die Prüfnummer wenn der ausgebildete Sachkundige diesen verlässt und muss bei Einstellung eines anderen Sachkundigen um eine neue Prüfnummer ansuchen.

Klingt zwar kompliziert ist aber durchaus sinnvoll. Nur ein Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeinhaber in Verbindung mit einem ausgebildeten Sachkundigen kann eine Prüfung abnehmen. Zumindest auf dem Papier.
Ich bezweifle aber ob das die Behörden überhaupt so genau wissen.
Wir haben in Frankfurt(ich war auch mal in Bad Vilbel<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>) noch auf eigene teure Kasse (Hotel, Flug, Kurs usw,)den Sachkundigenkurs absolvieren müssen und heute bieten sie in Österreich einen Schnellsiedekurs für die österreichische Prüfplakette an damit sie überhaupt das Gesetz umsetzen können <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

abo
13.02.2007, 16:43
quote:
.....
aber du bist zwar als Sachkundiger geprüft aber die Nummer gilt nur für den Gewerbebetrieb der dich als Sachkundiger genannt hat. .....


hallo

also auch auf die gefahr hin dass du mich net gruesst wenn wir uns mal über den weg laufen:
campingzubehörhandel oder ggf fahrzeughandel ist ja net gerade eine konzessioniertes gewerbe, oder?

ist das überhaupt noch ein meldepflichtiges gewerbe?

da ginge ja sogar eine einzelfirma ...
;))

lg
g



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ohne Worte

grisu
13.02.2007, 18:06
@ abo2: warum soll ich dich nicht grüßen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> hast ja vollkommen recht, das ist ja die miesere, dass immer noch Betriebe eine angebliche Gasprüfung durchführen die dann niergends anerkannt wird.
Wenn ausdrücklich nach G 607 oder G 107 überprüft wird ist die Prüfung EU weit gültig. (Mit G 607 Prüfung aus Österreich wird anstandslos vom deutschen TÜV anerkannt, warum auch nicht ist doch eine Euronorm)

Der wichtigste Teil ist die Ausbildung des Sachkundigen. Wenn du ein Gewerbe anmeldest dann kannst nicht automatisch Gasanlagen prüfen.

Es muss erstens ein Gerwerbe angemeldet sein und zumindest ein Mitarbeiter dieser Firma muss dann die vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Prüfung als Gassachkundiger erfüllen (KFZ-Meisterbrief, Fachausbildung usw.). Erst dann darf er überhaupt zur Prüfung antreten,die er bestehen muss. So sieht die Voraussetzung für einen Fachbetrieb aus. Um dies zu gewährleisten braucht man also beides (Der Prüfer hat die Ausbildung und der Fachbetrieb hat die Prüfnummer). Daher erfolgt die Überprüfung einer Gasanlage rechtlich immer im Namen eines Gewerbebetriebes auf Verantwortung des ausstellenden Prüfers.

Es kann nicht einfach jeder hingehen ein Gewerbe anmelden und dann Gasanlagen prüfen. Deshalb gibts den Gasfachbetrieb mit der Prüfnummer und einem geprüften Gassachkundigen.

Leider werden in Österreich noch immer Gasprüfungen von Leuten angeboten die vielleicht ein Gewerbe haben aber keine Fachausbildung. Meist sind die auf Campingplätzen unterwegs und bieten die Prüfungen zu deutlich günstigeren Preisen an.

Ob alles Hand und Fuß hat ist ganz einfach zu kontrollieren. Den Prüfbericht durchlesen, da steht immer genau drauf welcher Betrieb und welcher Prüfer (Prüfnummer und Prüfernamen).
Zumindest wird es beim seriösen Fachbetrieb so sein.
lg
Grisu















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

willi 59_gelöscht
13.02.2007, 18:28
Hallo-

gibts eine Stelle in Österreich,wo ich hinterfragen kann,ob Derjenige,der mir eine Gasprüfung anbietet,auch dazu befugt ist?
----------
Ein einfacher Handelsbetrieb,der einen Mitarbeiter mit der absolvierten Prüfung beschäftigt,müßte schon reichen.
Das könnte auch ein und dieselbe Person sein.
ODER?

lg
willi 59

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

grisu
13.02.2007, 18:41
ja klar kann das eine Person sein, wenn er/sie beide Vorraussetzungen erfüllt.

Einen Fachbetrieb kannst du ganz einfach daran erkennen, ob der Prüfer eine DVFG Plakette für die Prüfung ausgibt.
Diese Plakette vom DVFG kriegt er selbst nur mit Nachweis der oben angeführten Dinge.
Bei der "Österreichischen Plakette" nach G 107 kann ich es dir nicht genau sagen, da ich die Ausgabemodalitäten nicht kenne.
















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

abo
14.02.2007, 12:01
hallo

habs doch noch gefunden
20mm durchmesser als entlüftung reichen
und ungeschütze aufstellung im innenraum ist zulässig
bei 7liter flaschen

guckst du hier:

http://tinyurl.com/yoptl4

lg
g

EDIT:
spannend, die scheinen den link von den handbuch seiten gelöscht zu haben
naja, genau genommen ist ein deep-linking ja auch net zulässig

also wer interesse hat bitte mail, ich schicke halt dann den link

lg
g


EDIT:

und das sind die "normalen" aufstellungsbedinungen

http://tinyurl.com/yrpcbs

lg
g

http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.

geändert von - abo2 on 2007 Feb 14 12:05:23

geändert von - abo2 on 2007 Feb 14 18:00:24

ramses
14.02.2007, 17:27
Also ich bin absolut gegen noch so eine Zwangsbeglückung mit Überprüfungen.

Mir reichen schon die Rauchfangkehrer, Rattenfänger, Obstbaumspritzer
etc. etc. Das dauert dann wieder 100 Jahre bis der Unfug wieder abgestellt ist.

Nächste Woche kommt dann einer in meine Wohnung und kontolliert ob das
Klo sauber ist, weil das eine potentielle (tödliche!) Ansteckungsgefahr ist. (Denke an den Folgen von Hepatitis, Ruhr und Freunden sterben sicher mehr Leute als an Gasunfällen).

Eine Überprüfung IM RAHMEN des Pickerls is akzeptabel denke ich.


/\
===
ramses


http://www.moedritsch.at/womo/DSCN1409_s.jpg (http://www.moedritsch.at/womo/DSCN1409_s.jpg)

willi 59_gelöscht
14.02.2007, 19:53
*)grisu

Dazu noch eine Frage.Ein zum Camper umgebauter Kastenwagen,Bj.80
oder noch älter;
dessen Gasflasche steht in einem nur von innen zugänglichen Kasterl.

Hat Herd,Heizung,Ww-Boiler.Ks-alles auch mit Gasbetrieb.

Was muß da alles beachtet werden?

LG
willi

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

grisu
15.02.2007, 06:50
Ob beim Bau der Gasanlage alle Einbauvorschriften eingehalten worden sind, müsste eigentlich vor der Typisierung sowieso mittels einer Gasprüfung dokumentiert worden sein oder?

Eine Ferndiagnose ist hier schwer zu machen. Fahr einfach zum nächsten Fachmann der hilft dir gerne weiter und berät dich auch bei eventuellen Umbauten oder Erweiterungen der Gasanlage.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

abo
15.02.2007, 08:47
quote:
*)grisu
Dazu noch eine Frage.Ein zum Camper umgebauter Kastenwagen,Bj.80
oder noch älter;
dessen Gasflasche steht in einem nur von innen zugänglichen Kasterl.
Hat Herd,Heizung,Ww-Boiler.Ks-alles auch mit Gasbetrieb.
Was muß da alles beachtet werden?


hallo willy

so wie ich da kennengelernt habe muss bei fahrzeugen ohne vorliegenden papieren vom prüfer am gelben G607/107 papierl eine nacherfassung durchgeführt werden.

bei den dingen die in der EN norm gefordert sind -
- aufstellungsbedingungen (dicht gegen innenraum, lüftung etc)
- verlegungsart (keine schläuche ausser beim flaschenanschluss, verbindungen mit schneidhülsen etc)
wird er diese kontrollieren

ansonsten erfasst er die geräte nach typennummern
checkt die anlage auf dichtheit
den regler aufs alter (max. 10 jahre)
die flaschen anschluss schläuche auf alter und porösität

und dann klebt er sein pickerl und wirft seinen stempel aufs papier

dort woher ich das kenne bleibst du mit dem auftritt immer noch satt unter 100 euro (soferne nix zu reparieren, ändern etc ist)

lg
g
checkt ob auch

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willi 59_gelöscht
15.02.2007, 09:40
abo2

Gerhard-das Thema Kastenwagen befrifft Freunde von mir.Da ist aber
inzwischen schon Einiges geschehen.Sind schon überprüft und o.k.
Gewissenhafte Burschen kann ich sagen.

Bei mir ist der Bescheid von der Erstabnahme da.Schläuche vorig.
Jahr neu.
Hab Alles,was ich brauch zum Test.Da wir an einem Regler ein Manometer haben,schauen wir fallweise auch selbst wegen Druckverlust.
----------
grisu
Vielen Dank f.deine Ausführungen!

lg
willi 59

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

schlesi66
15.02.2007, 09:44
Weil da jetzt schon wieder das Thema wegen §57a auftaucht.

Bei gebrauchten Wohnwägen ist eine Gasüberprüfung bei der Pickerlüberprüfung nicht notwendig.



Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 40,Babsi 37, Tina 9, Nicki 6, Yvi 4, Max 1 + Stefan 17 und Martin 15.

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img204.imageshack.us/img204/595/wohnwagenvonhintenfuersds2.jpg

grisu
15.02.2007, 11:06
@ schlesi: Da bist du leider im Irrtum.
Seit 01. Jänner 2007 ist auch in Österreich bei jedem Fahrzeug (Wohnwagen und Reisemobil) egal wie alt, eine überprüfte Gasanlage für die Ausstellung der § 57a Plakette notwendig.
Wenn kein Nachweis dafür vorliegt, gilt dies als erheblicher Mangel und es darf kein Pickerl vergeben werden .

Soweit die neuen Vorschriften, was die Werkstatt verlangt oder nicht ist deren Sache.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

schlesi66
15.02.2007, 11:13
Na dann hat sich das aber noch nicht herumgesprochen, denn ich habe heute früh beim Öamtc in Wien Donaustadt angerufen und bekam zur Antwort:

"Wenn eine Gas Überprüfung dabei ist, ist es gut, aber ohne auch kein Problem!"


Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 40,Babsi 37, Tina 9, Nicki 6, Yvi 4, Max 1 + Stefan 17 und Martin 15.

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Guggi
15.02.2007, 11:38
@grisu

Ich hab mein Pickerl seit letzter Woche.
Ich habe auch gefragt ob ein Prüfbericht vorliegen muß?
Antwort: Nein, das war bis 31.12.06 so jetzt nicht mehr <img src=icon_smile_question.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_question.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_question.gif border=0 align=middle>
Es war übrigends der ARBÖ

Also etwas konfus die ganze Gschicht



lG

Wien 23

grisu
15.02.2007, 11:48
Tja was soll ich sagen wenn die Werkstatt das Pickerl ohne Prüfbescheinigung gibt dann ist das deren Problem.

Der ÖAMTC ist wohl etwas schüchtern, denn die haben voriges Jahr über das Ziel hinausgeschossen und ohne gestzl. Grundlage in vorauseilendem Gehorsam schon die Gasprüfung verlangt.

Fakt ist, dass die Euronorm bezüglich Gasprüfung seit 01.01.2006 Europaweit gilt und die dazugehörige österreichsiche Verordnung seit Jänner 2007 in Kraft getreten ist.
Daher wäre jede Prüfstelle eigentlich dazu verpflichtet die Gasprüfung zu verlangen.
Aber wie in den letzten Wochen schon mehrmals von mir bemerkt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Tommy1424
15.02.2007, 14:10
Hallo beinand!

Kann mir jemand sagen wo ich die immer zitierten Verordnungen G607 bzw G601 finden könnte. Wurde weder im RIS noch bei den Autofahrerclubs fündig.

In der derzeit geltenden Fassung des § 57a KfG gibt es KEINEN Hinweis auf die Gasprüfung und wird die Ausstellung eines Pickerl auch nicht vom Vorhandensein einer Gasprüfung abhängig gemacht.

Nachdem hier schon soviel verschiedenes geschrieben wurde möchte ich nun doch versuchen eine eindeutige und rechtlich fundierte Antwort zu finden.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte hier auch niemanden sein Wissen abstreiten. Aber bis jetzt wurde mir zuviel nur auf eine Nummer und auf Aussagen von Werkstätten hingewiesen.
Ich würde mich gerne in die schriftlich festgehaltenen Rechtsnormen einlesen um wirklich zu einem gezielten Ergebnis zu kommen.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

willi 59_gelöscht
15.02.2007, 14:30
*)tommy1424

Schau einmal

EN 1949 von 1.1.2006 mit Durchführungsverordnung vom 1.1.2007

lg
willi

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
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Tommy1424
15.02.2007, 15:02
quote:
*)tommy1424

Schau einmal

EN 1949 von 1.1.2006 mit Durchführungsverordnung vom 1.1.2007

lg
willi



Danke Willi. Konnte aber damit leider auch nicht fündig werden.
Eigentlich seltsam, dass man das nicht so einfach im RIS findet. Aber ich gebe nicht auf.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
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willi 59_gelöscht
15.02.2007, 15:26
*)tommy 1424

Verordnung über die Errichtung und Betrieb von Gasanlagen in

Fahrzeugen...v.1.1.2006;

vielleicht geht´s so.

lg
willi 59

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
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Tommy1424
15.02.2007, 16:01
Hallo Willi!

Alles was ich bis jetzt gefunden habe bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge die mit Flüssiggas angetrieben werden. Aber ich suche weiter.

Bis jetzt gibt es keinen Hinweis, dass die Gasprüfung mit der 57a Überprüfung im Zusammenhang steht.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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grisu
15.02.2007, 16:52
Nachdem einige scheinbar noch immer etwas skeptisch beüglich der Gasprüfung sind, hab ich beim Ministerium angerufen um einen Link oder ähnliches zu bekommen.
Sollte jeder von euch mal probieren ist recht lustig wenn man zuviel Zeit hat und viel Musik hören will beim dauernden weiterverbinden<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Letztendlich hat sich eine nette Dame gemeldet die mir gsagt hat, dass sie im Moment keine Internetquelle für die Durchführungsverordnung hat, aber sie hat mit den folgenden Link geschickt wo man die ganzen Richtlinien natürlich kostenpflichtig <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>bestellen kann. Angeblich sind auch die genauen Paragraphen der neuen Verordnung drinnen
http://www.ovgw.at/gas/services/shop/details?uid=7103

Hab ich natürlich prompt bestellt.
Sobald ich die genauen Paragraphen in Händen habe melde ich mich

lg
CH















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Tommy1424
15.02.2007, 18:47
Hallo Grisu!

Den link hatte ich heute auch schon gefunden. Was ich aber nicht verstehe. Normalerweise findest du jede Rechtsnorm im RIS und das Kostenfrei.

Aber in diesem Fall ist absolute Fehlanzeige (zumindest bis jetzt).

Aber ich bin schon neugierig was deine Bestellung zu Tage bringt.

liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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willi 59_gelöscht
15.02.2007, 19:09
tommy1424

Soviel mir bekannt ist,soll die Executive bei ihren Kontrollen
die durchgeführte Gasprüfung "mitnehmen".

Diesbezügliche Unterweisungen finden angeblich demnächst statt...

lg


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bertl27
15.02.2007, 20:35
Hallo an alle!
Habe jetzt erst hier gelesen....
Im anderen Thema (Gasprüfung - WO) hab ich es gerade reingeschrieben:
Pickerl bekommt man auch ohne Gasprüfungsgutachten!
Zumindest in der Süd-Stmk., für gebrauchte WoWa!
Lg
Bertl

http://img224.imageshack.us/img224/9772/rovinj001api7.jpg
Bertl(38),Karin(31),Stefan(13) aus Graz,
unterwegs mit Seat Leon 1,9 und Bürstner Club 355 TL

Tommy1424
15.02.2007, 21:00
quote:
tommy1424

Soviel mir bekannt ist,soll die Executive bei ihren Kontrollen
die durchgeführte Gasprüfung "mitnehmen".

Diesbezügliche Unterweisungen finden angeblich demnächst statt...

lg




Hallo Willi!

Demnächst ist relativ. Das mit der Gasprüfung wird ja sicher stimmen hab ja auch schon die Plaketten gesehen. Das mit der Kontrolle ist noch niemanden bekannt. Und das die Begutachtung nach §57a KfG abhängig von der Gasprüfung gemacht wird weis auch noch keiner.

Lustig ist nur, dass das Gesetz angeblich mit 01.01.2007 in Kraft getreten aber nirgends auffindbar ist.

Aber wie gesagt, ich bleib drann.


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Tommy1424
15.02.2007, 21:07
Ach ja!

Was ich irgendwie lustig finde an der Sache.

So wie joga war ich erst vor ein paar Tagen bei Alro. Dort habe ich auch einiges erfahren und Hr. Habernig hat mir auch die neuen Pickerl gezeigt.

Nur warum müssen die vom DVFG (D) ausgestellt werden. Immerhin gibt es in Österreich ja einen eigenen Gas-Verband.
<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

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abo
15.02.2007, 21:16
hallo

aus der "not" heraus dass es offenbar weder österreichische formulare noch kleber gab/gibt verwend(et)en jene die die deutsche zulassung haben halt ihre deutsche "garnitur"

ist wahrscheinlich die beste lösung

lg
g

http://www.istnett.com/freespace/abo/avatar/21.jpg

Tommy1424
15.02.2007, 21:23
quote:
hallo

aus der "not" heraus dass es offenbar weder österreichische formulare noch kleber gab/gibt verwend(et)en jene die die deutsche zulassung haben halt ihre deutsche "garnitur"

ist wahrscheinlich die beste lösung

lg
g



Hast schon recht. In Zeiten der EU würds überhaupt ein gutes Bild machen, wenn Plaketten aufgrund einer EU-VO generell gleich sind.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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willi 59_gelöscht
15.02.2007, 21:49
*)tommy1424

Nach EU-Norm wird´s unser Amtsschimmel nicht machen;siehe G 607 bzw.
G 107!
Und vorläufig ist´s auch noch keine Voraussetzung für die §57a
Überprüfung!
----------
Schaden kanns auf keinen Fall,die Anlage prüfen zu lassen,wenn der
letzte Check schon mehr als 2 Jahre zurückliegt...

Verantwortlich für eine fehlerlose Anlage waren wir ja bisher auch.

Die Umsetzung der o.a.Überprüfung/Kontrolle wird eben noch einige
Zeit dauern.

lg
willi

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
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Tommy1424
15.02.2007, 23:39
Hallo Willi!

Liegt sicher nicht nur an unserem Amtsschimmel.

Mich würd nur interessieren wo alle die Informationen hernehmen. Im Internet ist nicht wirklich was zu finden. Bei den Ämtern bekommt man auch nur mangelhafte Infos. So wie es ausschaut sind nur Gerüchte im Umlauf die offensichtlich von Händlern bzw. Werkstätten in Umlauf gebracht wurden.

Du hast schon recht, dass wir die Gasprüfung bis jetzt auch gemacht haben. Und auch dafür verantwortlich waren. Aber es bekommt einen anderen Beigeschmack wenn man plötzlich zu etwas verpflichtet und dann angeblich auch noch kontrolliert wird.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
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grisu
16.02.2007, 07:02
Also an den Pickerln solls nicht scheitern, da gibts sehr wohl extra für Österreichisch auch. Diese stellt halt der ÖVGW aus. Sind schon bestellt und sollten eigentlich auch schon ausgeliefert werden.
Komischerweise kosten die G107 Aufkleber sogar mehr als die sonst üblichen G 607 (obwohl diese gold sind <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>).

Es hat angeblich am 14.02.2007 sogar ein eigener Prüferkurs in Wien stattgefunden wo Personal für die Gasüberprüfung ausgebildet wurde. Bin aber beim genauen recherchieren, ich melde mich aber sobald ich genaue Daten und Fakten habe.

PS: Bezüglich Kontrollen kann ich nur sagen, dass in Kärnten bei der Typisierung eine Gasprüfung verlangt wird.
Beim Pickerlüberprüfen Fa. Denzel "Ja" , kleine freie Werkstatt "nein"















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Guggi
16.02.2007, 07:25
Jetzt hab ich auch mal ein bischen gesucht

Wie grisu geschrieben hat hab ich mit EN 1949 nichts gefunden
Ich hab aber etwas anderes gefunden und zwar die

EN 624:2000-09 (= ÖNORM EN 624:2000-11-01)
Festlegungen für flüssiggasbetriebene Geräte – Raumluftunabhängige
Flüssiggas-Raumheizgeräte zum Einbau in Fahrzeugen und Booten
(CEN TC 181/ON FNA 043, angenommen 2000-04-10, harmonisiert
2001/C 202/03 – 2001-07-18)

Die gibts sogar online aber nur wenn man dafür löhnt

Ich schau mal ob ich die irgendwie anders organisieren kann.

Das habe ich noch zum Thema gefunden

http://www.ebis.at/normen.asp?r=ONN0000EN00EN%20611409

lG

Wien 23

geändert von - Guggi on 2007 Feb 16 07:44:05

Richard
16.02.2007, 08:16
also von wegen überprüfungen,

ich hab ein bißchen herumgehört und mich etwas schlau gemacht. und wie ich auch schon fast sicher war, die wenigsten ließen bisher eine gasprüfung machen (ich auch nicht, hab mir meistens einen neuen wowa besorgt <img src=icon_smile_blush.gif border=0 align=middle>).

jetzt rechnet mal, was da in den nächsten zwei jahren und auch in weiterer folge auf die prüfstellen zukommen wird. der fahrzeugbestand in österreich ist eigentlich nicht so richtig erfasst, es wird da von 40.000 bis 60.000 gesprochen.

nehmen wir mal die untere grenze an, so fallen bei einer zweijährigen untersuchung rund 20.000 prüfungen pro jahr an. natürlich nur, wenn diese zahlen auch stimmen. wenn jetzt dann endlich mal alle händler mit werkstätte diese prüfung machen könnten, kämen dann so um die 800 prüfungen für jeden jährlich zusammen. bei rund 40 euros wär das schon ein nettes zubrot <img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle>.

natürlich immer vorausgesetzt, die angaben stimmen auch...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

willi 59_gelöscht
16.02.2007, 08:25
*)Richard

Nun eng wird´s,wenn die Executive WIRKLICH bei einer allfälligen
Verkehrskontrolle auch DARAUF schaut!

Und DESWEGEN will ich nicht BEANSTANDET werden!

Aber auch nicht die sog.VORREITERROLLE übernehmen und Irgendwem
in die Hände fallen!

Vorläufig gibt´s ja für die Executive noch keine Unterweisungen;
also haben wir noch Zeit...

lg
willi

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

willi 59_gelöscht
16.02.2007, 08:30
*)Richard

...und außerdem wart ich,bis "der Mann meines Vertrauens" bei
unserem Womo die Gasprüfung vornimmt!<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

lg,auch an Ihn+Susi

willi

Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;
http://img300.imageshack.us/img300/8125/willi59womoji6.jpg

grisu
16.02.2007, 08:39
Die ÖNORM EN 1949 ist nicht das Problem, die hab ich vorliegen und kann auch jeder hier bestellen:
http://www.on-norm.at/publish/296.html

Ich hab auch ein Schreiben vom Verband der Österreichischen Caravanhändler aus dem hervorgeht, dass die ÖVGW Richtlinie für die Gasprüfung schon in Kraft getreten ist.
Auch der ÖVGW hat die telefonisch (Hr. Ing. Podingbauer) schon bestätigt.
Was mir noch fehlt, ist die schriftliche Durchführungsverordnung des Ministeriums, aber ich bin dran.
Das telefonieren mit dem Ministerium ist aber etwas mühsam (und das ist sehr höflich ausgedrückt)















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten