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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung Womo und Wowa



Leopold
06.02.2007, 11:14
Hallo !!!
Ich war soeben bei meinen Womo-Wowa- und Zubehörhändler. Dieser erklärte mir glaubhaft das ab 01.01.2007 die Gasprüfung G107 für Wowa und Womo vorschrift ist. Man erhält dann eine Plakette die ähnlich der $57a Plakette ist und auch unter dieser angebracht werden muß (er hat mir auch diese Plakette gezeigt). Bei der $57a Überprüfung ist das noch nicht zu kontrollieren, jedoch bei der Polizei ist ein Nichtbesitz strafbar.

Grüße aus Sollenau
Eva und Poldi
http://members.aon.at/leopold.eva/
http://img481.imageshack.us/img481/256/signaturleopoldevijc5.jpg Arnold - Mercedes 207D 65 PS

fo1
06.02.2007, 11:25
Hallo

Zur Gasprüfung fahr ich sowieso innerhalb der vom Hersteller empfohlenen Frist von zwei Jahren.

Schon der eigenen Sicherheit wegen.

Mit freundlichen Grüßen



fo1

as61828
06.02.2007, 11:25
Also ich verstehe das nicht, dass es Händler gibt die auch mit dieser Art Geschäfte machen wollen.

2006 war auch solch eine Diskussion und wenn ich mich richtig erinnere wurde das so richtig gestellt, dass diese Gasübeprüfung nicht zwingend ist.

Aber: unser Oberguru wird sich da sicher wieder melden und das richtig beantworten können. Ich suche dies nicht mehr raus, denn für mich gilt: wenn ich eine Gasprüfung machen will, dann mach ich sie.
Das kann ich bei meinem Caravan selbst auch und wenn ich sehe dass das Gas verschwindet dann las ich sie machen, meint adolfo

http://img329.imageshack.us/img329/8318/hanniuich33cw.jpg
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
adolfo aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Frau und Dethleffs Camper 470 V

Leopold
06.02.2007, 11:33
Hallo Adolfo!!!
Ich hab mir auch vorigen Dezember von meinen Instalateur eine Gasprüfung machen lassen, hab aber kein Zertifikat bekommen. Diese Prüfung soll somit ungültig sein. Ich muß angeblich trotzdem eine neue Prüfung machen lassen.

Grüße aus Sollenau
Eva und Poldi
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alex37
06.02.2007, 11:36
quote:
Hallo !!!
Ich war soeben bei meinen Womo-Wowa- und Zubehörhändler. Dieser erklärte mir glaubhaft das ab 01.01.2007 die Gasprüfung G107 für Wowa und Womo vorschrift ist. Man erhält dann eine Plakette die ähnlich der $57a Plakette ist und auch unter dieser angebracht werden muß (er hat mir auch diese Plakette gezeigt). Bei der $57a Überprüfung ist das noch nicht zu kontrollieren, jedoch bei der Polizei ist ein Nichtbesitz strafbar.


das stimmt,allerdings nur für neu zulassungen in österreich seit 1.1 2006
seit 1.1 2007 müssen alle in östereich erstmals zugelassenen fahrzeuge die EN 1949 erfüllen.

die prüfung(erstabnahme) nach G607 ned 107 muss dann nachgeholt werden,bei importierten womo/wowa von einem sachkundigen prüfer

aber das das strafbar sein soll höre ich heut zum ersten mal

zur zeit ist es noch so das jeder gasinstalateur eine gasprüfung machen darf.


lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at

http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG

fo1
06.02.2007, 11:37
Hallo

Also ich lass diese Prüfung seit Jahren immer bei meinem Wowa-Händler durchführen. Da gibt es dann einen Eintrag in einen Prüfnachweis und eine "Vignette".

Mir ist aber wichtig, dass die Anlage ok ist.

Mit freundlichen Grüßen

fo1

grisu
06.02.2007, 11:56
Ich muss as61828 leider korrigieren.
Diese Vorschrift gibt es schon seit 01.01.2006 (Euronorm 1949) mit den dazugehörigen Prüfnormen (G607 oder G 107) und sie ist keine Geschäftemacherei sondern eine Europaweite Norm die Gesetzt ist.

Der einzige Grund warum es im Vorjahr nicht verlangt werden durfte war, dass es noch keine Umsetzung in österreichisches Recht gegeben hat. Daher hat auch der Touringclub einen Rückzieher machen müssen.

Aber: Seit Anfang Jänner 2007 gibt es nun eine österreische Verordnung, die bei allen Fahrzeugen mit Gasanlage ("die zu Wohnzwecken benützt werden =Wohnwagen und Reisemobile) nach dieser EN 1949 eine verbindliche Gasprüfung vorschreibt.

Diese muss nach den geltenden Prüfnormen (Entweder G 107 für Österreich oder G 607 Europaweit, gültig sind beide) durchgeführt und nachgewiesen (mit Plakette) werden. Sie gilt für zwei Jahre.

weitere Informationen unter: http://step2web.at/caravan_holzer/?content=camperwissen

Da aber auch die Behörden, Werkstätten und sogar einige Händler noch nicht ganz sattelfest sind, wird es etwas dauern bis alle Bescheid wissen.
Grundsätzlich gilt aber verbindlich die Euronorm und alle ihre Prüfnormen seit 01. Jänner auch in Österreich (wie auch in allen anderen EU Saaten).

Nachdem eine überprüfte Gasanlage aber auch für alle Platznachbarn Sicherheit bedeutet und mehr als 80% der Camper sowieso regelmäßig eine Gasprüfung machen wird sich nichts dramatisches ändern.
Und die 30-40 Euro alle zwei Jahre sollte Sicherheit für alle schon Wert sein.

meint
Grisu

















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

alex37
06.02.2007, 12:09
quote:
Aber: Seit Anfang Jänner 2007 gibt es nun eine österreische Verordnung, die bei allen Fahrzeugen mit Gasanlage ("die zu Wohnzwecken benützt werden =Wohnwagen und Reisemobile) nach dieser EN 1949 eine verbindliche Gasprüfung vorschreibt.

Diese muss nach den geltenden Prüfnormen (Entweder G 107 für Österreich oder G 607 Europaweit, gültig sind beide) durchgeführt und nachgewiesen (mit Plakette) werden. Sie gilt für zwei Jahre.


ist das nicht nur für erstmals zugelassene fahrzeuge?

so wie ich das gesetz verstehe gilt das für nur für fahrzeuge die erstmals in österreich zugelassen werden,egal wie alt sie sind.

im grunde ist es ja egal,da die prüfung so und so gemacht werden sollte/muß

lg

alex

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FlorianNoe
06.02.2007, 12:11
Diese Frage kommt wirklich in regelmäßigen Abständen, man blickt da bei den 27 Verordnungen ja kaum mehr durch!

Darf jetzt ein normaler Gasinstallateur die Prüfung machen und wenn ja, bekomm ich vom dem auch dieses Pickerl?
Habe vor 2 Jahren die Gasprüfung bei einem WoWa-Händler durchführen lassen, der hat mir gleich mal ca. 65 EUR abgenommen...
Das Gas-Pickerl ist auch nicht neben oder unterhalb der §57a, sondern im Gaskasten neben der Gasflasche.

Wäre ja wirklich toll, wenn es da mal eine Verordnung geben würde, die längerfristig gültig ist, ev. noch abstufungen nach dem alter (Erstzulassung), dann würde es nur mehr 1-2 Jahre dauern, bis die Verordnungen flächendeckend angewendet werden....

Über den Sinn der Gasprüfung will ich ja ned diskutieren, aber wenn ich da jedesmal extra zum WoWa händler zuckeln muß, oder vielleicht doch beim örtlichen Gasinstallateur die Prüfung machen lassen kann, u im normalfall deutlich weniger dafür bezahlen muß!

Florian

Richard
06.02.2007, 12:45
@ adolfo,

der grisu hats wie immer super beantwortet, ich zieh den hut <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.

aber adolfo, sind wir vielleicht nicht doch ein kleiner revoluzzer? pfeif auf ein ordentliches pickerl, wenn das fuhrwerk bremst, ist es eh gut. und solang es nicht aus den gasleitungen pfeift, was brauch ich da so eine blöde vignette fürs gas?

aber du hast dein kommen eh angedroht <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>, da werd ma halt eine erweiterte "pickerkontrolle" machen und je nach schwere eine villacher bier strafe aussprechen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Tommy1424
06.02.2007, 13:14
Hallo beinand!

Als nachdem ich im November meinen Kasten gekauft hatte, fuhr in sofort zu einem WoMo-WoWa-Zubehörhändler und hab die Gasprüfung machen lassen. Grundsätzlich aber nur zu meiner eigenen Sicherheit.

Vom Händer(=zertifizierter Gasprüfer) habe ich dann einen gelben Schein bekommen der bestätigt, dass die Prüfung durchgeführt wurde und alles in Ordnung sei.
Auf diesem Bericht können auch noch weitere Prüfungen eingetragen werden. Diese werde ich auch in 2Jahres Abständen durchführen lassen. Kostenpunk war bei mir 35,-€.

Von einem Picker hat mir der Händler aber nichts gesagt. Nur, dass ich den Prüfbericht sicherheitshalber immer im Fahrzeug haben sollte.


liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ
http://www.turek-schuster.at/grafiken/Campingforum01.jpg
auf Eurocamp 2 Gold

grisu
06.02.2007, 13:53
Da mit dem Pickerl ist keine Vorschrift erleichtert aber die Kontrollen . Wer eine gültige Gasplakette hat wird gar nicht weiter nach einer Bescheinigung gefragt.
Auch für den Prüfbericht gibt es keine Normvorschriften, jedoch müssen alle Fahrzeughersteller seit 01.01.2006 verpflichtend eine Prüfbescheinigung nach EN 1949 (gelbe Bescheinigung) sowieso beilegen und diese muss bei der Typisierung vorgelegt werden.

Bei der wiederkehrenden Überprüfung reicht auch eine formlose Bescheinigung . Die mindestangaben die vorhanden sein müssen sind:
1. Fahrzeugart
2. Kennzeichen oder FgNR
3. Maximale Menge an Gasflaschen
4. Betriebsdruck der Anlage
5. Gerätetypen
6. Prüfdatum und Prüfnorm (z.B G607/G107 usw.)
7. Datum der nächsten Überprüfung
8. Name und Prüfnummer des Prüfers

@ alex: die EN 1949 ist die Anlagenbauvorschrift, nach der eine Gasanlage errichtet werden muß. Die gilt für alle Neuzulassungen seit 01.01.2006.
Die Bauart von "alten" Anlagen hat Bestandschutz, aber sobald an einer alten Anlage umgebaut wird ist sie an die EN 1949 anzupassen.

Darin geregelt sind aber auch die Überprüfungsnormen nach denen eine Gasanlage geprüft werden muss (Zeitraum, Art der Prüfung, Wer darf Prüfen usw.)
Daher hat jedes Land eine entsprechende Verordnung einführen müssen, um auch die alten Anlagen in die Prüfverordnung zu integrieren. Im klartext sollte dies Bedeuten, dass jede Gasanlage in spätestens zwei Jahren zumindest erstmalig geprüft sein sollte. Für die Durchführung der Prüfung ist übrigens der Fahrzeughalter verantwortlich.

Europaweit gilt die Prüfung nach G 607 neu (nicht die alte G 607), nur in Österreich wurde die G 107 entwickelt (ist zwar genau gleich aber was solls, dennen war vielleicht langweilig).
Nachdem es eine Euronorm ist müssen beide anerkannt werden und sind daher beide gültig.

Falls noch etwas unklar ist einfach mailen

lg
Christian















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

as61828
06.02.2007, 13:53
he

so ist das nicht erklärbar. Habe April 2006 einen Caravan nach Ö importiert und bei der Landesregierung typisieren lassen.
Da hat kein Hahn nach solch einer Prüfung gefragt.

[code]
alex37
so wie ich das gesetz verstehe gilt das für nur für fahrzeuge die erstmals in österreich zugelassen werden,egal wie alt sie sind.

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grisu
06.02.2007, 13:57
Ist wie gesagt leider noch nicht überall bekannt. Wenn der Typisierer nicht danach fragt hast Glück gehabt.
Ist so wie bei einer Finanzprüfung was er nicht sucht findet er nicht :) und das zeigen wir auch nicht

Aber nichts desto trotz musst du zukünftig deine Anlage alle zwei Jahre überprüfen lassen.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

Leopold
06.02.2007, 14:07
Hallo Grisu!!!
Ich habe im Dezember eine Gasprüfung gemacht aber ohne Gutachten. Muß ich jetzt sofort eine Gasprüfung machen???

Grüße aus Sollenau
Eva und Poldi
http://members.aon.at/leopold.eva/
http://img481.imageshack.us/img481/256/signaturleopoldevijc5.jpg Arnold - Mercedes 207D 65 PS

Tini
06.02.2007, 14:15
Hallo
lese gerade den Tread und frage mich auch ob die Gasprüfung die wir letztes Jahr gemacht haben gültig ist.Wir haben den Wowa gebraucht gekauft und der Vorbesitzer hat die Gasprüfung bei einem Campinghändler gemacht. Wir haben die Rechnung erhalten und es steht auch der Preis für eine Vignette drauf. Ich habe jetzt noch nicht auf dem Wowa nachgesehen aber ein sogenannter Prüfbericht ist nicht dabei. Auf der Rechnung steht schon dass etwas ausgetauscht wurde aber sonst nichts weiter.

die 5 Tiroler unterwegs mit Toyota Previa + Wilk Safari 560 DM
http://img461.imageshack.us/img461/7616/pict2431lx1.jpg
Gruß Tini

grisu
06.02.2007, 14:15
Wenn dein Mechaniker beim nächsten Pickerl nach einer gültigen Gasbescheinigung fragt und du keine hast, dann ja.
Eigentlich müsste er fragen, aber wie gesagt wenn keiner fragt ......















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

grisu
06.02.2007, 14:24
Also nochmals zur klarstellung:

Eigentlich sollte spätestens ab dem nächsten Pickerltermin jeder eine gültige Gasbescheinigung mitführen soferne er eine Flüssiggasanlage im Fahrzeu hat.

Die Form ist egal, aber darin müssen die etwas weiter oben angeführten Punkte angeführt sein. Eine Rechnung alleine ist zuwenig, da nicht alle geforderten Details enthalten sein werden.
Theoretisch kann diese Bescheinigung ab sofort auch bei jeder Verkehrskontrolle im EU Raum oder bei Fähren verlangt werden.

Bei einer Fahrzeugtypisierung ist aber eine Prüfbescheinigung bzw. Herstellerbescheinigung nach EN 1949 vorzulegen.

Aber bevor wieder alle in Panik ausbrechen, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, aber wenn man sich früh genug darum kümmert gibts vor dem Urlaub keine bösen Überaschungen.

lg
Grisu















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten