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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motorbezogene Versicherungssteuer soll weniger werden



DRFritz
03.11.2022, 09:42
Hallo Ein Freund hat auf der Welser Messe gehört das sich die Motorbezogene Motorsteuer für Wonmobile deutlich reduzieren soll
Derzeitiger Stand Roadcar 540 Fiat Ducato Automatik 160ps 338co2 Ausstoß Steuer 2400euro
Für einen Kasten oder Lieferwagen selbige Bauart sind um die 1500euro fällig genau weiß ich es nicht
Vieleicht weiß jemand etwas genaueres
mfg Fritz

berghamer
03.11.2022, 17:23
Servus

Der Sachverhalt ist im Abgabenänderungsgesetz 2022, Artikel 8 und 9, zu finden. Ich kopiere dieses "Beamtendeutsch" einmal hier herein:


Artikel 8
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 99/2020, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 Z 9 lautet:
„9. Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-
Emissionswert von 0 g/km aufweisen;“
2. In § 5 Abs. 1 Z 2 lit. a wird nach der Wortfolge „der Klasse M1,“ die Wortfolge „ausgenommen
Wohnmobile der Aufbauart „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“
eingefügt.
3. In § 5 Abs. 2 Teilstrich 4 wird die Wortfolge „gemäß Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. bb“ durch die Wortfolge
„gemäß Abs. 1 Z 2 lit. a sublit. bb“ ersetzt.
4. In § 11 Abs. 1 wird nach Z 11 folgende Z 12 angefügt:
„12. § 2 Abs. 1 Z 9, § 5 Abs. 1 Z 2 lit. a und § 5 Abs. 2 Teilstrich 4, jeweils in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022, treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

Artikel 9
Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953
Das Versicherungssteuergesetz, BGBl. Nr. 133/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 3 Z 6 lautet:
„6. Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-
Emissionswert von 0 g/km aufweisen;“
2. In § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b wird nach der Wortfolge „bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,“ die Wortfolge „ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart
„SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“ eingefügt.
3. In § 6 Abs. 3 Z 1 lit. b wird nach der Wortfolge „Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,“ die Wortfolge „ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart
„SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“ eingefügt.
4. In § 12 Abs. 3 wird nach Z 32 folgende Z 33 angefügt:
„33. § 4 Abs. 3 Z 6, § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b und § 6 Abs. 3 Z 1 lit. b, jeweils in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022, treten mit 1. Juni 2023 in Kraft und sind auf Zahlungen des
Versicherungsentgeltes anzuwenden, die
a) nach dem 31. Mai 2023 fällig werden und Versicherungszeiträume betreffen, die nach dem
31. Mai 2023 liegen;
b) vor dem 1. Juni 2023 fällig geworden sind und soweit diese Versicherungszeiträume betreffen,
die nach dem 31. Mai 2023 liegen.
c) Der Versicherer und der Bevollmächtigte hat die bereits fällig gewesene motorbezogene
Versicherungssteuer gemäß lit. b zu korrigieren und beim Versicherungsnehmer nachzuerheben
oder diesem rückzuerstatten. Im Falle einer Nacherhebung ist die motorbezogene
Versicherungssteuer spätestens am 15. August 2023 (Fälligkeitstag) zu entrichten. Im Falle
einer Rückerstattung kann der selbst berechnete Rückerstattungsbetrag vom
Gesamtsteuerbetrag abgesetzt werden


Im CCA-Journal 3/22 ist zu lesen, dass die motorbezogene Versicherungssteuer am 01.06.2023 nur mehr unter Heranziehung der Motorleistung berechnet wird.

Die Berechnung nach dem CO² Ausstoß entfällt.

Wichtig ist auch noch, daß die Erstzulassung nach dem 30.09.2020 erfolgt sein muß und das es sich bei dem Basisfahrzeug um ein Kraftfahrzeug der Klasse N handeln muss.

Lt CCA dürfte dies auf die meisten Wohnmobile zutreffen.

DRFritz
03.11.2022, 19:26
Hallo Karl
Bin dann mal gespannt was für 160ps zu bezahlen ist
Danke für den tollen Bericht mfg Fritz