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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : C-Führerschein, verpasste Untersuchung



rudko2
09.10.2006, 09:08
Hallo Freunde,
habs zwar aus einer gewerkschaftszeitung (vor ca 6 jahren) damals vernommen, daß es eine gesetzesnovelle gibt, dass man mit 50 zum amtsarzt antreten muß und einen eignungstest zur fahrtüchtigkeit mit lkw bestehen muß.
leider hab ich damals die termine verschlammt, übersehen, wie auch immer, bin einfach nicht hingegangen.
als ich im vorjahr den e-zu b schein machte, bekam ich natürlich einen neuen schein und der C-schein war weg!
habs eh gewußt, dachte mir aber, daß mir der verbleibende C1 genügt.
heuer wurde ich von der BH auch angeschrieben daß der C1 schein befristet ist und ich zum amtsarzt mich testen lassen muß. bin jetzt 55, war dort, alles bestens und ich hab den C1 wieder bis 2011.
jetzt zu meiner FRAGE: hat schon jemand probiert seinen großen C wieder zurück zu bekommen? ohne in die Fahrschule zu gehen? bin pumperlgsund und fit, würde sicher den test bestehen. hab bei der bh angerufen und erfahren ich müsste in die fahrschule!
hätte jetzt die möglichkeit mir einen ausgebauten reisebus zu kaufen, dies war auch immer mein traum, aber jetzt ist der benötigte C schein futsch. ll. rudko2

rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

franz2
09.10.2006, 10:25
Hallo Rudko

Das was du schreibst ist NICHT ab 50 Jahren, sondern ab 48 Jahren. Ich war damals genau am letzten Tag dort. Auf meine Frage, meinte der Beamte, möglich schon, nur mit erheblichen Kosten verbunden. Da du aber bereits 7 Jahre über dem Stichtag bist und einen neuen FS hast, ruf auf der BH in Tulln an, die können dir weiterhelfen.

Nur der große C gilt nur für 5 Jahre, das heißt, du hättest schon 2 mal hinmüssen. Ob es so lange möglich ist, rückwirkend den Deckel zurrückzubekommen, kann ich dir leider nicht sagen. Beim klenen C mußt du nur alle 10 Jahre zur Prüfung. Warst du beim Amtsarzt, oder beim Hausarzt?

LG Franz

LG Franz und Anna
http://img216.imageshack.us/img216/1408/01010033copds2.jpg

berghamer
09.10.2006, 10:34
Hallo rudko2

Habe gerade im ARBÖ-Fachbuch nachgelesen. Hier steht im § 40/5 FSG, dass die Lenkberechtigung für die Klasse C nach Maßgabe des § 10/4 für die im § 20/4 genannte Dauer (5 Jahre) wieder erteilt werden kann.
§10/4 lautet:
Die Behörde hat außerdem bei Personen, deren Lenkberechtigung durch Fristablauf oder Verzicht erloschen ist, von der Einholung eines Gutachtens über die fachliche Befähgigung (= Fahrschule und Prüfung) abzusehen, wenn
a) der Antrag binnen 18 Monaten gestellt wurde
b) die Lenkberechtigung für die gleiche Klasse oder Unterklasse beantragt wurde
c) anzunehmen ist, dass der Angragsteller die fachliche Befähigung zum Lenken von KFZ noch besitzt.

Ich verstehe dies so, dass du nun eine gültige Lenkberechtigung der Klasse C1 bis 2011 hast. Du mußt nun also binnen 36 Monaten den Antrag auf die Klasse C einbringen und die Behörde könnte vom Nachweis der Schulung absehen (Kann-Bestimmung, kommt wahrscheinlich immer auf den Verkerhsjuristen der BH an).

Falls du Mitglied bei einem der Autofahrerclub bist, würde ich mich an einen der dortigen Verkehrsexperten wenden.

Gruß Berghamer

rudko2
09.10.2006, 17:41
hallo "berghammer"
danke für die schnelle antwort, klingt interessant, werde es mal probieren und mich beim arbö schlau machen. werde sagen dass ich diesen für unser neues feuerwehrauto benötige.
ich denke dass viele nicht wissen, dass ihr C-schein nicht gültig ist?
mein vater hat mit 80 auch noch seinen C-schein und glaubt er gilt noch. nun, er war vor30 jahren noch berufsfahrer, durch berufswechsel hat er dann keinen lkw mehr gelenkt, und deshalb auch die untersuchungen "verschlafen".
"franz2" ich glaub damals hat es aber eine frist von 18 monaten gegeben? der C1 ist aber auch auf 5 Jahre befristet! war natürlich beim amtsarzt auf der bh.
bin aber an weiteren meldungen von euch interessiert. l.g. rudko

rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

franz2
09.10.2006, 19:06
Hallo Rudko

Wenn du diese Frist auf das Alter beziehst, dann nein. Mit Stichtag 48er Geburtstag bist mit fahren ohne Führerschein unterwegs. (C-Klasse)

Den Schein bekommst du schon, aber wie lange weiß ich nicht. Ruf an und berichte, wird sicher viele Leute hier interressieren wie das genau ist. Aber Rudko, ich habe noch sehr selten gehört, das man einen Feuerwerker aufgehalten hat<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

LG Franz

LG Franz und Anna
http://img216.imageshack.us/img216/1408/01010033copds2.jpg

Heli
10.10.2006, 20:34
Hallo!
Beim C ist alle 5 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre eine ärztliche Untersuchung notwendig. Beim C1 bis zum 60 Lebensjahr alle 10 Jahre und ab 60 alle 5 Jahre. Wenn du den C wieder bekommst die Fristen beachten. Gruß Heli

as61828
10.10.2006, 21:00
Hallo Heli

@Beim C ist alle 5 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre eine ärztliche Untersuchung notwendig. Beim C1 bis zum 60 Lebensjahr alle 10 Jahre und ab 60 alle 5 Jahre. Wenn du den C wieder bekommst die Fristen beachten.

Stimmt nicht ganz. Ich hatte den großen C. Mit 60 wurde ich aufgefordert wenn ich den C behalten will, muß ich eine ärztliche Untersuchung und eine Augeärztliche machen lassen. Habe gesagt: brauche ich nicht und er ist von der BH gestrichen worden. Mit 66 habe ich wieder die Aufforderung bekommen. Genau genommen man hat mir damals gesagt ich muß mit 66 wieder die Untersuchungen machen lassen sonst verliere ich auch den C bis 7,5 To.
Habe ich getan. Ärztliche war in Ordnung, augenärztliche nicht, da ich bei direkter Blendung nichts erkennen konnte.
Ergebnis: Im Befund steht: Eine augenärztliche Untersuchung ist in 12 Monaten empfohlen.
Wenn Du mit diesem Befund zur BH gehst, dann hast den Führerschein nur mehr befristet und mußt alle Jahre zur Untersuchung gehen. Ich will doch keine schlafenden Hunde aufwecken.
Ich habe die BH angerufen und mitgeteilt, dass ich den C bis 7.550 kg auch nicht brauche und damit hat es sich.
Also Achtung in dieser angelegenheit, meint adolfo
http://img71.imageshack.us/img71/4176/hanniuichmd3.jpg



geändert von - as61828 on 2006 Oct 10 20:12:45

RaiWo
12.10.2006, 09:46
Servus!
So ist es mir auch ergangen. Augenuntersuchung: beginnender grauer Star. Alle Jahre zum Augenarzt. Nächster Termin in 1 Std.
Aber so hat auch alles eine gute Seite: Bis dato hatte ich nichts davon gewußt.Jetzt wird regelmäßig kontrolliert und wenn notwendig auch operiert. Der Arzt sagte mir aber auch, daß für die Klasse C der Augenblick kommen wird, in drem eine Operation umungänglich ist. Daswegen habe ich alle FS-Klassen behalten.
CU
Wolf

franz2
12.10.2006, 10:05
Hallo Wolf

Das Problem mit den Augen kenn ich.
Halte dir die Daumen das alles so weit in Ordnung ist und sich nichts verschlechtert.

LG Franz

http://img112.imageshack.us/img112/5631/keinebeschreibungoq5.gif

LG Franz und Anna
http://img216.imageshack.us/img216/1408/01010033copds2.jpg

RaiWo
12.10.2006, 19:23
Servus!
Danke für die Wünsche. Hat sich nichts geändert. OP kann noch warten.
CU
Wolf

franz2
12.10.2006, 20:57
Hallo Wolf

Das hört man gerne<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>, weter so<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.
Mach die Götter in weiß arbeitslos<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>

LG Franz

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LG Franz und Anna
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