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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typisierung Wohnwagen mit variablen höchstzul. Gesamtgewicht



Hubert57
01.11.2019, 10:33
Mein neu bestellter WW wird mit Zusatzausstattung ca. 1450kg Gesamtgewicht haben. Auflastung für 1800kg ist mitbestellt. Derzeit darf ich bis 2000 kg mit meinem PKW ziehen. Führerschein B mit Code 96 habe ich.
Mein Händler lies anklingen das es bei der Typisierung die Möglichkeit gibt das höchstzulässige Gesamtgewicht variabel mit einem definierten Bereich zu machen. z.b. 1600-1800kg. Bei der Zulassung des WW kann man dann selbst definieren welches hzGG eingetragen werden soll. Die Kosten der Typisierung sind dann aber ein wenig höher. Ganz sicher war sich der Händler aber nicht dabei.

Gibt es diese Möglichkeit tatsächlich? Hat das von euch schon jemand gemacht? Gibt es Nachteile dabei?

Der Vorteil den ich dabei sehe ist wenn mein nächster PKW vielleicht nur 1700kg ziehen darf dann ist es nicht notwendig eine Umtypisierung zu machen sondern nur eine Änderung der Zulassung des WW.


Gruß aus Wien
Hubert

gerpoe
01.11.2019, 10:56
Hallo
Umtypisierung ist kein Problem, habe es erst vor kurzem gemacht. Bandbreite von 1600 - 1800 kg. Kosten in der Steiermark € 6,50.-. Einfach zur zuständigen Fachabteilung - Prüfstelle. Kannst dann im Zulassungsschein ändern nach Bedarf.

mfg Gerhard

vielis
01.11.2019, 23:58
die Bandbreite eintragen lassen ist kein problem ...
wenn du den wohnwagen dann auf weniger hzggw ummeldest wirst einiges ausladen dürfen ...

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Hubert57
02.11.2019, 08:23
Danke allen für die Infos.

Mir ist noch nicht klar warum der Händler meinte da sind Mehrkosten von ca. 100€ um eine Bandbreite einzutragen. Kostet das mehr beim Amt oder hat er einen Mehraufwand?

@Vielis, wenn ich die Zulassung auf 1700kg mache da bleiben mir noch immer ca. 250kg für Zuladung. sollte doch reichen (wir sind nur 2 Personen).

vielis
02.11.2019, 08:31
Danke allen für die Infos.

Mir ist noch nicht klar warum der Händler meinte da sind Mehrkosten von ca. 100€ um eine Bandbreite einzutragen. Kostet das mehr beim Amt oder hat er einen Mehraufwand?

@Vielis, wenn ich die Zulassung auf 1700kg mache da bleiben mir noch immer ca. 250kg für Zuladung. sollte doch reichen (wir sind nur 2 Personen).der verkäufer hat keinen großen mehraufwand, lässt es sich aber teuer bezahlen ...
wie oben geschrieben kostet die bandbreite eintragen unter 10 euro!!
täusche dich nicht mit deiner zuladung, mover, klimaanlage, vorzelt oder markise und du bist mit dem restlichen zeugs(geschirr, gewand usw) gleich mal wieder drüber ...

wir sind auch nur zu zweit und mit hund unterwegs und ich schreib das aus meiner erfahrung ...

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Hubert57
02.11.2019, 08:36
der verkäufer hat keinen großen mehraufwand, lässt es sich aber teuer bezahlen ...
wie oben geschrieben kostet die bandbreite eintragen unter 10 euro!!
täusche dich nicht mit deiner zuladung, mover, klimaanlage, vorzelt oder markise und du bist mit dem restlichen zeugs(geschirr, gewand usw)
gleich mal wieder drüber ...

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Dachte auch schon daran das der Händler damit seine Marge aufbessern möchte.
Bei den 1450kg Gesamtgewicht ist die Zusatzausstattung (Klima, Markise, Mover, Fahrradträger...) schon mitgerechnet. Ohne wären es rund 1300kg.


Gruß aus Wien
Hubert

vielis
02.11.2019, 11:28
Bei den 1450kg Gesamtgewicht ist die Zusatzausstattung (Klima, Markise, Mover, Fahrradträger...) schon mitgerechnet. Ohne wären es rund 1300kg.


Gruß aus Wien
Hubert

ich würde dann trotzdem auf die waage fahren, damit du weißt wieviel dein wohnwagen wirklich wiegt ...

FlorianNoe
02.11.2019, 16:59
Ich war mit meinem alten Wohnwagen auch beim umtypisieren, hatte noch keinen Bereich eingetragen. Die Geschichte hat alles in allem keine halbe Stunde gedauert und keine 10Eur gekostet. Der Prüfer hat die Reifen, die Schlingerkupplung und den Rahmen angesehen ob die für das höhere Gewicht geeignet waren.

kerstan
02.11.2019, 17:45
Danke allen für die Infos.

Mir ist noch nicht klar warum der Händler meinte da sind Mehrkosten von ca. 100€ um eine Bandbreite einzutragen. Kostet das mehr beim Amt oder hat er einen Mehraufwand?

...

also ich kann mir incht vorstellen, dass "das Amt" mehr Gebühren verrechnet. Typisierung ist Typisierung, egal ob ein fixes hzGg oder einen Bandbreite eingetragen wird
und für den Händler ist es ebenso kein Mehraufwand!
Ich empfinde die erwähnten ca.100.- eine Frechheit!

... Ganz sicher war sich der Händler aber nicht dabei.
hat er sowas denn noch nie gemacht???
Lass dich nicht übers Ohr hauen!

und viel Vergnügen mit dem neuen Wohnwagen!!!

vielis
02.11.2019, 19:37
von meinem eigenimport-wohnwagen weiß ich das es nur wenig gekostet hat eine bandbreite eintragen zu lassen!!
auch die typisierung war günstiger als die händler verlangen!!

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oldboy
06.11.2019, 15:26
hallo
werde bei unseren wohnwagen auch das höchst mögliche gewicht eintragen (1600kg)
obwohl ich nur 1500 anhängen darf
einige sachen kommen ins auto und bin auf der sicheren seite ggggg
mfg

FlorianNoe
06.11.2019, 22:35
Da du den Code 96 hast musst du drauf achten dass beide HzGG zusammen unter 4250kg sind. Bei Code96 gilt das HzGG und nicht das aktuelle Gewicht wie bei EzuB.

herienoe
10.11.2019, 10:31
Da ich diesen Winter ähnliches vorhabe, stellt sich für mich die Frage, wie kann der Prüfer am Rahmen sehen, ob dieser für das höhere Gewicht geeignet ist? In meinen Unterlagen zum WW steht überall das HzGG von 1.350kg. Nur in einem Datenblatt aus dem Internet ist die Auflastung auf 1.500kg erwähnt. Benötige ich nicht doch vom Hersteller eine Bescheinigung mit der Fahrgestellnummer, in der steht was technisch möglich ist?

Bei der Auflastung der Anhängelast für mein Zugfahrzeug genügte diese Bestätigung des Herstellers als Einreichung bei der Landesprüfstelle, ohne daß das Fahrzeug von einem Prüfer angesehen wurde. Die neue Zulassung, mit der Einschränkung keine Steigungen über 10% zu befahren, kam dann mit der Post.

christof.at
10.11.2019, 23:12
Zur Umtypisierung kann ich nichts sagen, aber bei meinem letzten WW war das auch schon so eingetragen, und ich konnte es einmal auch nutzen (Zugfahrzeugwechsel). Da ging ich einfach zur Zulassungsstelle mit dem Zulassungs- und Typenschein, und sie druckten mir kostenfrei einen neuen Zulassungsschein aus mit dem neuen Gewicht - fertig. Sehr praktisch!

kerstan
11.11.2019, 01:04
Da ich diesen Winter ähnliches vorhabe, stellt sich für mich die Frage, wie kann der Prüfer am Rahmen sehen, ob dieser für das höhere Gewicht geeignet ist? In meinen Unterlagen zum WW steht überall das HzGG von 1.350kg. Nur in einem Datenblatt aus dem Internet ist die Auflastung auf 1.500kg erwähnt. Benötige ich nicht doch vom Hersteller eine Bescheinigung mit der Fahrgestellnummer, in der steht was technisch möglich ist?

Bei der Auflastung der Anhängelast für mein Zugfahrzeug genügte diese Bestätigung des Herstellers als Einreichung bei der Landesprüfstelle, ohne daß das Fahrzeug von einem Prüfer angesehen wurde. Die neue Zulassung, mit der Einschränkung keine Steigungen über 10% zu befahren, kam dann mit der Post.


Ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Dethleffs geht da sowieso garnichts.
Was meinst du mit "..in einem Datenblatt aus dem Internet..."?
Wenn der WoWa jetzt hzGg 1350kg eingetragen hat, dann ist einen Auflastung ohne Tausch der Achse nicht möglich, da vermutlich diese typische 1350kg-Achse verbaut ist.
Technisch kann ein höheres Gesamtgewicht wahrscheinlich möglich sein. Bei mir waren es 1600kg (statt der 1350) dafür brauchte ich neue Achse, Stoßdämpfer etc...
Kann dir aber alle Dethleffs aufgrund der Fahrgestellnummer sagen.
Für den Umbau ist übrigens Stöckl eine heißer Tip!;)

herienoe
11.11.2019, 19:20
https://uploads.tapatalk-cdn.com/20191111/477d0fbcb5f5c92c2f8606c84394a7a3.plistDas ist so ein Daten- oder Preisblatt welches noch im Internet rumgeistert. Bei Dethleffs gibt es die Site nicht mehr. Dann werde ich einmal den Hersteller anfunken. Zuvor muß ich noch einmal die Fahrschule besuchen, bzgl. E zu B. Ich hoffe ein Umbau ist nicht notwendig.


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kerstan
12.11.2019, 19:17
Das ist so ein Daten- oder Preisblatt welches noch im Internet rumgeistert. Bei Dethleffs gibt es die Site nicht mehr. Dann werde ich einmal den Hersteller anfunken. Zuvor muß ich noch einmal die Fahrschule besuchen, bzgl. E zu B. Ich hoffe ein Umbau ist nicht notwendig.


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Die "möglich Auflastung" sagt nur, dass das Fahrgestell für dieses Gewicht ausgelegt ist.
ich fürchte fast, du wirst um einen Achstausch nicht rumkommen. Stell dich schon einmal auf € 2000.- ein

soul
12.11.2019, 20:54
und e zu b gibts so nicht mehr.

Hobbycamper
13.11.2019, 07:31
und e zu b gibts so nicht mehr.
Das ist absoluter Blödsinn
natürlich gibt es E zu B noch
zusätzlich gibt es noch den B96 dieser gilt jedoch nur bis zu einem hzgg von 4250 kg

soul
13.11.2019, 13:48
es gibt die klasse be, aber eben keinen e zu b mehr:
https://www.meinschein.at/fuehrerschein/klasse-b-und-e/

alco
17.11.2019, 09:40
es gibt die klasse be, aber eben keinen e zu b mehr:
https://www.meinschein.at/fuehrerschein/klasse-b-und-e/

Und was ist jetzt genau der Unterschied zwischen be und e zu b bitte erklär mir das????? Denke das ist so wie wenn man sagt Maier Karl oder Karl Maier.

alco
17.11.2019, 09:41
es gibt die klasse be, aber eben keinen e zu b mehr:
https://www.meinschein.at/fuehrerschein/klasse-b-und-e/

Und was ist jetzt genau der Unterschied zwischen be und e zu b bitte erklär mir das????? Denke das ist so wie wenn man sagt Maier Karl oder Karl Maier.

AVS
17.11.2019, 10:37
wenn ichs richtig verstanden habe: das maximal zulässige Gewicht des Hängers: 3500kg
In der WoMo-Hänger-Praxis daher wohl keiner

Genauer habs nicht angesehen, weil ich hab CE, da ist mir das wurscht.

alco
17.11.2019, 16:48
wenn ichs richtig verstanden habe: das maximal zulässige Gewicht des Hängers: 3500kg
In der WoMo-Hänger-Praxis daher wohl keiner

Genauer habs nicht angesehen, weil ich hab CE, da ist mir das wurscht.

Das ist aber schon immer so ob BE oder EzuB

AVS
17.11.2019, 22:22
dann geb ich mich geschlagen: KEINE AHNUNG!!!

STO
18.11.2019, 01:04
Halleluja! :) :)

https://youtu.be/shIACXmg7Bc

soul
18.11.2019, 13:44
Und was ist jetzt genau der Unterschied zwischen be und e zu b bitte erklär mir das?

....dass die Klasse BE bei Anhängern mit einem Höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg endet, die ist ein großer Unterschied zu "alten" Klasse E zu B.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte darf bei der Klasse E auch über 3.500 kg liegen.