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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung



G.P.H
16.11.2018, 16:30
Hallo liebe Campingfreunde,

Ich bin zertifizierter Sachkundiger mit registrierter Sachundigennummer sowie befähigte Person und mache Europaweite Gasprüfungen in den Bereichen

Freizeit Wohnmobile-Wohnwagen- Dauercamper-Campingplätze-Mobilheimen-Jagt und Fischerhütten sowie
Gebwerblicher Bereich -Grillwagen-Grillstationen-Marktabnahme-Veranstaltungen des weiteren
Marine Bereich-Boote-Segelschiffe-Yachten bis zu einer Rupflänge von 24 m
Mit meinen Werkstattwagen biete ich einen Mobilen Service zur Gasabnahme vor Ort an!

Mit freundlichen Grüssen und Besten Dank für die Weiterempfelung!

G.P.H
A-5541 Altenmarkt/Zauchensee
Tel. 0043 (0) 676 74 79 115 (bei nicht empfang bitte Whatsapp ich melde mich zurück bei ihnen)
email geraldhoecker@gmx.at

Hobbycamper
17.11.2018, 07:34
Das ist nun aber Schleichwerbung oder??

G.P.H
17.11.2018, 08:25
Schönen Guten Morgen Toni,

Ich wollte nur die Campingfreunde informieren dass es meine Firma mit meinen Leistungen gibt. Da ich selbst Camper bin und es oft schwer ist Gasprüfer zu finden. Es war nicht meine Absicht Schleichwerbung zu schalten, wollte nur informieren, da ich neu im Forum bin.
Einen schönen Tag und LG

grisu
17.11.2018, 14:57
Kann ich so nicht nachvollziehen .....

Gasprüfer die Campingfahrzeuge in Österreich prüfen dürfen sind eigentlich gar nicht schwer zu finden, nur haben halt nicht alle , die sich so bezeichnen auch tatsächlich die obligatorischen gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind seit dem Vorjahr in der Prüfrichtlinie G 107 neu (Ausgabe 2017) für alle Campinggasanlagen in Österreich ganz klar behördlich geregelt.

Wenn du also tatsächlich die für Österreich vorgeschriebenen Voraussetzungen nach ÖVGW G107 neu hast, also z.B. die allgemeine Befähigung(Prüferkurs inkl. obligatorische Weiterbildung) und die inzwischen verpflichtende Gewerbeberechtigung im Gasbereich, dann bist du ja ohnehin auf der offiziellen österreichischen Prüferliste des ÖCHV und jeder kann dich da problemlos da finden.

Die aktuelle Liste aller konzessionierten Gasprüfer und viele weitere Infos zum Thema Gasprüfung , Prüferausbildung usw. gibt auf der ÖCHV Homepage : https://www.öchv.at/info-gasanlagen/

Softifex
17.11.2018, 17:28
Das ist jetzt Schleichwerbung (also versteckte Werbung) für den Verein ÖCHV.
Es gibt natürlich auch jede Menge anderer Prüfstationen nach G107, die nicht in der ÖCHV-Liste gelistet sind.

lg Helmut

grisu
18.11.2018, 10:30
[QUOTE]Das ist jetzt Schleichwerbung (also versteckte Werbung) für den Verein ÖCHV[/QUOTE

Lieber Helmut, diese Aussage ist schlichtweg nicht richtig.
Hier bist du scheinbar etwas uninformiert bzw. nicht ganz am laufendend, was in den letzten Monaten und Jahren im Gasbereich passiert ist.
Mein Hinweis und die Prüferliste haben mit (Schleich)werbung rein gar nichts zu tun.

Der ÖCHV hat nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien und Gewerbebestimmungen im Vorjahr, als einer der zwei in Österreichischen nun zuständigen Verbände (ÖVGW & ÖCHV) den gesamten administrativen Ablauf ( Prüfungs- , Schulungs-und Ausbildungswesen) für den Bereich Gasprüfung im Campingbereich übernommen.

Es gibt (ähnlich wie bei KFZ Prüfstellen) inzwischen klare Zugangs-, Prüfungs-, Weiterbildungs- und Ausbildungsrichtlinien die rechtlich und organisatorisch Überwacht sind.
Damit wurde endlich ein möglichst hohes Maß an Qualität und klare rechtliche Voraussetzungen für den Camping-Gasbereich geschaffen. Die Zeiten wo man einen Tageskurs besucht hat und sich Gasprüfer nennen durfte sind endgültig vorbei.
Alle ordnungsgemäß ausgebildeten Prüfbetriebe nach der ÖNORM EN1949/ÖVGW Richtlinie G 107 sind nun eben in einer aktuellen Prüfliste erfasst.

Wie man bei durchlesen der Liste sehr leicht feststellen kann, sind hier alle ausgebildeten und gewerberechtlich zugelassenen Prüfbetriebe im Campinggasbereich für ganz Österreich zu finden (nicht nur Verbandshändler)

spike
18.11.2018, 10:55
Hallo !

Wie man bei durchlesen der Liste sehr leicht feststellen kann, sind hier alle ausgebildeten und gewerberechtlich zugelassenen Prüfbetriebe im Campinggasbereich für ganz Österreich zu finden (nicht nur Verbandshändler)

Und was ist mit jenen Betrieben, die nicht in der Listeaufscheinen ?

lg tom

Marsi
18.11.2018, 11:03
Wenn sich einer mit dem Thema Gas / Gasprüfung wirklich auskennt dann ist es grisu. Und dijenigen die ihm auch persönlich kennen stimmen mir sicherlich zu.

Crafter
18.11.2018, 11:05
->sind hier alle ausgebildeten und gewerberechtlich zugelassenen Prüfbetriebe im Campinggasbereich für ganz Österreich zu finden
Beim ARBÖ sieht die Liste etwas anders aus->http://www.cca-camping.at/9092.html dieser wiederum führt den ÖAMTC nicht in seiner Liste. Nur all zu gut ohne einer Gasanlage im Wohnmobil auszukommen....

grisu
18.11.2018, 11:13
Und was ist mit jenen Betrieben, die nicht in der Listeaufscheinen ?

Alle auf der (übrigens tagaktuellen) ÖCHV Liste angeführten Betriebe erfüllen eben die neuen erforderlichen österreichischen Auflagen für konzessionierte Gasprüfbetriebe nach Önorm EN1949/ G107.

Haben also z.B. eine aufrechte österreichische gewerberechtliche Zulassung im Gasbereich, die notwendige Grundausbildung, obligatorische Nachschulungen, nachgewiesene Gerätekenntnisse usw.

Betriebe die dort (noch) nicht angeführt sind, erfüllen eben wahrscheinlich derzeit eine oder mehrere dieser Auflagen nicht.
Also haben z.B. nicht die seit dem Vorjahr in Österreich endlich verpflichtende Gewerbeberechtigung im Gasbereich oder z.B. keine entsprechende Gerätekenntnisse (Schulungen, Fortbildungen usw.).

Da inzwischen eben alle Vorgaben kontrolliert und in einem österreichischen Prüferregister erfasst werden, müssen einige Betriebe nachbessern bzw. sich endlich um die entsprechenden (Gewerbe)rechtliche Voraussetzungen kümmern. Es gibt in den nächsten Wochen extra dafür diverse Fortbildungen und Grundkurse wo sich die Prüfer entsprechend weiterbilden können.


PS: Auch die Prüferlisten bei den diversen Camping- und Touringclubs und werden spätestens nach diesen Fortbildungen aktualisiert werden

Crafter
18.11.2018, 11:18
Ganz unten auf der ARBÖ Seite der Vermerk:
Stand: 04. 2018
www.öchv.at
Kann mir nicht vorstellen das der ARBÖ Gasprüfer ohne geeigneter Berechtigung einstellt....
Bemerkenswert, kein einziger Prüfer in Wien...

Softifex
18.11.2018, 11:54
In der Arbö-Liste ist meine Prüfstelle aufgelistet.
Bei der ÖCHV-Liste steht eh:
Liste enthält ÖCHV Mitgliedsbetriebe und solche, die eine G 107 Ausbildung beim ÖCHV absolviert haben

Es wird wohl noch andere Ausbildungsstätten für G107 geben.

lg Helmut

grisu
18.11.2018, 12:20
Bevor hier einfache Sachverhalten wieder kompliziert geredet werden nochmals zusammenfassend:

Ob jemand auf der aktuellen Liste des ÖCHV steht hat rein gar nichts damit zu tun wo jemand seine Ausbildung gemacht hat, oder bei welchen Verband ein Betrieb Mitglied ist, sondern hängt nur davon ab, ob ein Betrieb alle behördlich seit dem letzten Jahr in Österreich verpflichtend erforderlichen Bestimmungen und Ausbildungsvorschriften aktuell erfüllt.

Ist ganz einfach: auf den diversen älteren Listen (vor Okt. 2018) waren einfach alle Prüfbetriebe angeführt die sich bei den Clubs. gemeldet haben, die irgendwann einmal eine Prüfer Ausbildung (egal nach welcher Norm) absolviert haben. Teilweise schon viele Jahre her und sehr oft ohne überhaupt eine entsprechende Gewerbeberechtigung zu haben.

Auf den nun veröffentlichten Listen (ab Okt 2018) des ÖCHV sind jetzt eben nur noch Betriebe aufgelistet, die neben den geforderten Fachausbildungen , aktuelle Fortbildungen usw. , nun auch über eine entsprechende österreichische Gewerbeberechtigung verfügen und dies auch nachgewiesen haben.

Hier gab es eben im Vorjahr mit Erscheinen der neuen G 107 Prüfrichtlinie in Abstimmung mit Fachverbänden, Wirtschaftskammer, Behörden und Juristen entsprechende Änderungen und neue österreichweit einheitliche Bestimmungen. In Österreich ist der Gasbereich nicht umsonst ein Sicherheitsgewerbe und deshalb wurde die Auflage mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung im Vorjahr verpflichtend eingeführt.

Sollten also Betriebe auf den aktuellen ÖCHV Listen derzeit noch nicht bzw. nicht mehr angeführt sein, erfüllen sie eben derzeit (noch) nicht bzw. nicht mehr alle in Österreich behördlich erforderlichen Auflagen (siehe Beitrag oben). Nicht mehr und nicht weniger.

In den nächsten Wochen und Monaten werden sicher wieder einige Betriebe (wieder) dazukommen, die derzeit z.B. die erforderlichen Schulungen und/oder eine entsprechende Gewerbeanmeldungen durchführen.

spike
18.11.2018, 16:16
so und noch einmal ich:
dh., dass alle Betriebe, die hier nicht der Liste stehen, nicht befugt sind, solche Überprüfungen durchzuführen?
lg tom

AVS
18.11.2018, 20:26
Das ist nun aber Schleichwerbung oder??

nö.
SPAM ;)

rotti
23.11.2018, 18:30
Wenn sich einer mit dem Thema Gas / Gasprüfung wirklich auskennt dann ist es grisu. Und dijenigen die ihm auch persönlich kennen stimmen mir sicherlich zu.

Bei aller Wertschätzung Grisu gegenüber und seiner Fachkenntnis, aber er ist bestimmt nicht der Einzige der sich wirklich auskennt. (wie du schreibst).
Es gibt - wie geschrieben - viele andere Betriebe die eine Gasprüfung durchführen können und dürfen. Und ? Was ist denn schon dabei dass ein Fachbetrieb - der selber auch Camper ist - hier seine Dienste anbietet. Ich nenn es mal so, der "Neid is a Hund".

bernhard 1967
24.11.2018, 07:46
, "Neid is a Hund".

Wer soll da einen Neid haben wenn wer was anbietet?

Da würde ja nur aufgeklärt wie es gesetzlich aussieht.
Seit doch froh das sich da wer annimmt...

rotti
24.11.2018, 08:12
Bernhard, das war eher so gemeint: Jetzt kommt einer und könnte Grisu das Geschäft wegnehmen.. (nicht gegen Grisu)

Gruß in die Steinermark aus dem Pongau !


Wer soll da einen Neid haben wenn wer was anbietet?

Da würde ja nur aufgeklärt wie es gesetzlich aussieht.
Seit doch froh das sich da wer annimmt...

Crafter
24.11.2018, 09:09
Sehr geehrter G.P.H, danke für die Info! Deine Vorstellung ist schon in Ordnung insbesondere für Anfänger die derartige Infos gut gebrauchen können.

grisu
24.11.2018, 18:42
Bernhard, das war eher so gemeint: Jetzt kommt einer und könnte Grisu das Geschäft wegnehmen.. (nicht gegen Grisu)

Keine Sorge, das hat rein gar nichts mit Neid oder Geschäft wegnehmen zu tun, sondern es geht nur darum endlich klar darzulegen welche Betriebe tatsächlich alle seit dem Vorjahr erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht mehr und nicht weniger.

Wie eigentlich schon mehrmals (und inzwischen auch hoffentlich für den letzten der halbwegs sinnerfassend lesen kann verständlich) geschrieben, war es nur der Hinweis, dass eben seit dem Vorjahr strengere Auflagen und Voraussetzungen für Prüfbetriebe gelten, und nur solche die alle Voraussetzungen erfüllen, stehen auf den neuen Listen ....nicht mehr und nicht weniger...

Aber wer (derzeit) personell, ausbildungsmäßig oder eben gewerberechtlich nicht alle Vorgaben erfüllt, ist halt (derzeit) nicht auf der Liste ...

Und wenn G.P.H. oder einzelne andere Betriebe tatsächlich die im Vorjahr mit Erscheinen der neuen G 107 in kraft getretenen gewerberechtlichen, personellen und ausbildungsmäßigen Vorgaben erfüllen, sind sie ja ohnehin bereits auf der aktuellen Prüfstellenliste Liste vertreten, oder eben schon demnächst drauf - nicht mehr und nicht weniger ....

Sowas hat rein gar nichts mit Neid zu tun ....... ganz im Gegenteil, es werden im Herbst/Winter noch ca. 20 - 25 Prüfbetriebe neu bzw. wieder hinzukommen , die eben gerade dabei sind, durch eine entsprechende Gewerbeanmeldung oder z.B. absolvieren der jetzt obligatorischen Aus- und Weiterbildungen usw., die neuen strengeren rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

spike
24.11.2018, 18:57
Ich kann sinnerfassend lesen, weil ich glaube ich kein Trottel bin, aber darum noch einmal meine Frage:
Sind jetzt Betriebe, welche nicht auf dieser Liste stehen, nicht befugt diese Gasüberprüfungen vorzunehmen ??? Machen die sich strafbar, wenn sie das machen, mache ich mit mitstrafbar, wenn ich dort überprüfen lasse, welche Folgen hätte dies für mich im Schadensfall ??????????????????????????
Das wurde eigentlich noch nicht erläutert, ich hoffe auch auf diese Frage eine Antwort, nicht mehr und und nicht weniger.

mfg
tom

grisu
24.11.2018, 19:21
Dachte eigentlich es wäre mehrmals verständlich geschrieben.

Da das Gasgewerbe in Österreich (nicht umsonst) ein Sicherheitsgewerbe ist , muss damit für alle damit verbundenen Arbeiten auch immer eine entsprechende Gewerbeberechtigung vorhanden sein.

Das bedeutet im Campingbereich , dass in Österreich nur Betriebe, die auch über eine entsprechende Gewerbeberechtigung im Gasbereich verfügen, an den Campinggasanlagen irgendwelche Arbeiten durchführen dürfen (gilt für alle Arten von Service, Reparatur, Gasanlagenbau und seit dem Vorjahr eben auch ausdrücklich für die Gasprüfungen).

Hoffe es ist nun verständlich ...

Genau aus diesem Grund haben eben einige Campingbetriebe in den letzten Monaten endlich diverse Schulungen- , Grundausbildungen besucht oder/und die entsprechenden Gewerbeanmeldungen vorgenommen bzw, sind eben gerade dabei :rolleyes:


Übrigens kann man im Impressum jeder Händlerseite ganz einfach nachlesen was der jeweilige Betrieb gewerberechtlich überhaupt so darf,
oder eben nicht (zumindest wenn es ordnungsgemäß gestaltet ist) :rolleyes:

rotti
24.11.2018, 22:22
Also ich fasse für mich zusammen:

Wenn man nicht genau informiert ist, dann könnte man meinen dass nur diese https://www.xn--chv-rna.at/%C3%B6chv-werkst%C3%A4tten/ Betriebe bei Campingfahrzeugen eine Gasprüfung durchführen dürfen.
Fakt ist - soviel ich Grisu verstehe - dass alle Betriebe mit der Gewerbeberechtigung für Gasinstallationen (ich nenne es mal so ) die Gasprüfung durchführen dürfen.

soul
25.11.2018, 00:30
jeder installateur mit den, von grisu, aufgelisteten prüfungen darf das machen. was der Caravan Handels-Verband damit jetzt zu tun hat, verstehe ich nicht. den geht das ja gleich gar nichts an. ist halt ein privater interessensverein, ohne irgendwelche rechtlichen besonderheiten. rechtlich gleichgestellt mit dem gesangsverein, fischerverein etc. mehr ist das nicht. der wird sich hüten, nichtmitglieder in seiner leiste aufzunehmen. besteht der vorstand doch aus den händlern selbst. hier wird einfach, wie in österreich oft, eine schlinge gezogen, damit da nur kein anderer in deren gewässern fischt. vereinsmeierei eben, aber natürlich auch zu dem zweck, über den verein lobbyismus für ihr gewerbe auszuüben. gibts natürlich überall und ist jetzt nichts besonderes, nur eben werden hier halbinformationen verbreitet.
wird ja auch kein gesangsverein zugeben, dass einer, der nicht dazu gehört, besser singt. ;-)

grisu
25.11.2018, 11:33
Was genau ist hier eigentlich so kompliziert?

Um nochmals eines ganz klar festzustellen:
Ich habe die aktuelle Prüfstellenliste des ÖCHV nur deshalb zitiert, weil es derzeit die einzige Liste ist, auf der wirklich alle österreichischen Betriebe angeführt sind, die aktuell alle Auflagen und rechtlichen Vorraussetzungen erfüllen wie sie nach der neuen G 107 Prüfrichtlinie seit dem Vorjahr gefordert sind.
Es ist hier ganz egal ob Verbandsbetrieb, freier Händler, Werkstatt, Installateur, oder sonst was ... nur die Vorrausetzungen bestimmer wer hier drauf steht ...

Der absurde Vorwurf es wäre Neid , Vereinsdenken oder sonstiger Schwachsinn ist schon deshalb absolut unhaltbar, da ja auf dieser Liste neben den Verbandshändlern (die Minderheit) , eben auch diverse nicht Verbandshändler, Touringclubs, Gasinstallateure, Gasversorger, Werkstätten und auch Campingplätze sind.

Diese Liste hat also rein gar nichts damit zu tun, wo man vielleicht Mitglied ist, oder seine Ausbildung gemacht hat, sondern nur dass man alle Vorgaben der im Vorjahr neu überarbeiteten Prüfrichtlinie G107 erfüllt und nachgewiesen hat ...

Alle die aktuell entweder nicht die gewerberechtlichen Vorraussetzungen haben und/oder eben nicht alle erforderlichen Schulungen nachweisen können ....müssen nachbessern um hier gelistet zu werden - nicht mehr und nicht weniger ..das hat rein gar nichts mit einer Verbandszugehörigkeit oder ähnlichem zu tun ...

Also bevor man so eine Unterstellung schreibt, sollte man die Liste vielleicht endlich einmal durchlesen und etwas nachdenken. ..

...und ja auch ein Gasinstallateur mit Gewerbeberechtigung darf grundsätzlich prüfen und wenn er sich im Kundeninteresse auch noch die Mühe macht einen entsprechenden Gerätekurs zu absolvieren (damit er auch Fachkenntnis von den Gasgeräten im Campingbereich hat), ist er dann auch auf der Prüferliste vertreten ...

Damit soll einfach für den Endkunden leicht erkennbar sein, welche Betriebe immer am neuesten Stand (regelmäßige Schulungen, Gerätekurse, Fortbildungen usw.) sind und gleichzeitig alle behördlichen Vorgaben einhalten.


@ Mathias: du hast in deinem Link die Verbandswerkstätten angeführt, wir reden hier aber über die vollständige Prüfstellenliste der Gasprüfer in österreich.

Hier der richtige Link:
https://www.xn--chv-rna.at/app/download/6733657/Gaspr%C3%BCfstellen+in+%C3%96sterreich.pdf

Die Listen werden sicher demnächst auch bei den einschlägigen Fachzeitschriften usw. aktualisiert werden, allerdings laufen derzeit die diversen (Nach-) Schulungen und Gewerbeanmeldungen, sodass in den nächsten Wochen ( wie ebenfalls schon mehrfach geschrieben) noch einige Betriebe dazukommen werden.

Alfred_M.
26.11.2018, 08:09
Diese Liste hat also rein gar nichts damit zu tun, wo man vielleicht Mitglied ist, oder seine Ausbildung gemacht hat, ...


Ich habe diese Diskussion mit Interesse verfolgt, und mir stellt sich jetzt doch die folgende Frage:

Wenn die zitierte Aussage stimmt, warum steht dann am Ende der Liste der Satz "Liste enthält ÖCHV Mitgliedsbetriebe und solche, die eine G 107 Ausbildung beim ÖCHV absolviert haben."?

Das ist doch widersprüchlich! Oder ist die Einschränkung, die dieser Satz enthält, doch nicht gegeben? Dann sollte der jedenfalls geändert werden, weil er irreführend wäre.

grisu
26.11.2018, 10:04
Was und warum der ÖCHV das so formuliert weiß ich nicht.

Fakt ist aber dass z.B. die Touringclubs, Installateure und Gasfirmen ihre Ausbildung anderwertig absolviert haben,
aber trotzdem drauf stehen weil sie eben alle Anforderungen erfüllen

rotti
26.11.2018, 17:24
Hallo Grisu!

Kannst du uns/mir bitte mal erklären, worin der Unterschied bei der Prüfung liegt? Was macht eine ÖCHV Werkstätte anders als ein Gasinstallateur bei der Prüfung ? Sorry bitte, ich komm da immer noch nicht mit .

grisu
26.11.2018, 18:52
Wenn beide nach der neuen und seit Herbst des Vorjahres geltenden G 107 prüfen und alle dort geforderten Voraussetzungen erfüllen gibt es überhaupt keinen Unterschied (und dann stehen ja auch beide ohnehin auf der aktuellen Liste ;))

Dann haben auch beide dieselben Gerätekurse und weiterführenden Ausbildungen für Campinggasanlagen und beide eine entsprechende gewerberechtliche Berechtigung.
Der Installateur zwar sicher eine weiterreichende Gewerbezulassung (Gas- und Wasser) , die anderen Prüfbetriebe also z.B. Touringclub, Gasversorger, Campinghändler (übrigens ganz egal ob Verbandsmitglied oder nicht) wahrscheinlich je nach genauer Ausbildung eingeschränkt auf einen bestimmten Bereich (z.B. nur auf Campingfahrzeuge oder ähnliches).

Nochmals die Feststellung dass es völlig egal ist wer prüft (Installateur, Gasversorger, Verbandshändler, nicht Verbandshändler, Touringclub usw. usw. ) , die Hauptsache der Prüfbetrieb erfüllt alle nach der neuen G 107 geforderten Voraussetzungen (Ausbildung, Gerätekenntnis und gewerberechtliche Voraussetzungen) und prüft gemäß den genauen Vorgaben der ÖNORM EN 1949 bzw. ÖVGW Prüfrichtlinie G 107 .

Die Prüfung selbst sollte von allen Betrieben hoffentlich immer einigermaßen gleich ablaufen, ganz egal ob es sich dabei um Installateure, Touringclubs, Campinghändler (Verband oder nicht Verband), Gasversorger usw. handelt und muss zwingend immer zumindest folgende Punkte (Auszugsweise) umfassen :

1) Sichtprüfungen - Armaturen (Alter/Zustand), Anlagenaufbau, Alter der diversen Bauteile, Geräte (Bauart/Typen/ Zulassung) Kamine , Belüftungen usw. usw.)
2) Druckprüfung - mit Prüfpumpe bzw. Prüfgerät, Reglerprüfgerät usw.
3) Funktionsprobe - Brennprobe , Kontrolle der Zündsicherungen usw. usw.

Danach gibt es eine Hinweispflicht gegenüber dem Anlagenbetreiber durch den Prüfer (nächste Prüfung, Ergebnis usw.) und bei positivem Prüfungsergebnis eine Plakette und einen Prüfbefund.
Genau so muss die Gasprüfung gemäß G 107 ablaufen , dabei ist es völlig egal ob sie von einem Installateur, einem Touringclub oder einen Campinghändler (Verband oder nicht Verband) durchgeführt wird.


Übrigens, wie auch schon geschrieben:
Wenn es ein Installateur ist, der z.B. ohne Gerätekurs arbeitet, dann darf er das rein rechtlich natürlich auch (als Gasinstallateur sollte er ja ein entsprechendes Gewerbe haben), aber es macht in der Praxis halt Sinn, wenn er bei den geforderten Prüfteilen (Sichtprüfung und Funktionsprobe) auch etwas Ahnung hat, auf was er im Campingfahrzeug zu schauen hat bzw. wie er bei den verschiedenen Geräten eine entsprechende Funktionsprobe machen kann. Deshalb wurde hier in der Vergangenheit manchmal nur eine reine Druckprobe gemacht, was mit einer normgerechten Gasprüfung nichts zu tun hatte.