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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung



ulmz
16.08.2018, 16:06
Guten Tag Forum,

ich habe die Suche bemüht aber leider nichts passendes gefunden.

Zudem muss ich beichten, dass ich eher die Wohnmobil-Light Version besitze :rolleyes:
Sprich einen VW T5 Transporter aus 2011, welcher zu einem kleinen Camper umgebaut wurde. Derzeit ist er noch als N1 LKW zugelassen.

Er wurde von mir mit Sitz und Schlafgelegenheit, Schränke usw. ausgebaut - alles was man für eine Wohnmobil-Zulassung benötigt.
Da die eingebauten Rücksitze nun Sicherheitsgurte haben ist eine Umtypisierung unumgänglich – ich will quasi 5 eingetragene Sitzplätze haben.
Dass die Nova anfallen wird ist mir klar.

Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Landesregierung, wo sämtliches eingetragen und umtypisiert werden soll (man wird sehen).
Auf Nachfrage bei der Terminvereinbarung bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt das KFZ nun als M1 PKW oder M1 Wohnmobil zuzulassen.

Dazu hätte ich jetzt eben eine Frage: Gibt es bei der Berechnung der Nova Unterschiede ob mein KFZ nun als PKW oder als Wohnmobil zugelassen wird?
Oder ist dies eine reine Formsache? Versicherungstechnisch ist es laut meinem Vertreter egal wie das KFZ zugelassen ist.
Irgend einen Vorteil muss es aber doch geben, wenn mein KFZ als Wohnmobil zugelassen wird - sonst ist dies ja unnötig?

Die nette Dame am Telefon vom Finanzamt konnte mir leider diesbzgl keine sinnbringende Antwort geben... Aber gut, das ist nicht deren täglich Brot.

Ich hoffe es hat jemand schon das Procedere durchgemacht und kann mir weiterhelfen!

Danke und liebe Grüße :)

dscho
16.08.2018, 19:48
Hallo,
also auch wir haben einen Transporter zu einem Wohnmobil umgebaut, wollten dann auch umtypisieren, waren da auch schon bei der Landesregierung der war extrem freundlich. Er hat gleich gesagt bevor er umtypisiert soll ich beim Finanzamt fragen wegen Nova weil er schon von extremen Nova Zahlungen gehört hat und ein zurück typisieren nur mit komplettem Rückbau möglich ist.
Also Finanzamt angerufen, naja Auskunft war wir sollen im Internet auf der HP nachsehen. Also ARBÖ angerufen, da dann weiter zu Campingclub Austria Rechtsberatung weitergeleitet, letzte Info war, das der netto Mittelwert als NOVA Berechnung herangezogen wird, aber nicht berechnet nur vom Fahrzeug, sondern auch incl. aller Einbauten und Abgaswerte, wird also mit einbauten mit anderen Standartwohnmobilen verglichen, wenns da nix vergleichbares gibt ist ein Wertgutachten nötig.
Also viel Aufwand und hohe kosten vor allem wenn das Auto schon einige Jahre alt ist.
Wir hätten nach meinen Schätzungen fast 30 % vom Mittelwert bezahlen müssen, da kommen gleich ein paar tausender zusammen.
Wir zahlen dann lieber die paar Euro mehr für Maut und Versicherung.
Probleme beim Pickerl oder mit Polizei hatten wir keine und so lassen wir unseren als LKW.
Liebe Grüße

berghamer
16.08.2018, 20:09
Servus

Ein Vorteil der M1-Wohnmobil Zulassung wäre in Slowenien die Autobahnmautgebühr. Nur mit dieser Zulassung wirst du in die Klasse 2A eingestuft (siehe Beilage). Wahrscheinlich gibt es noch andere Länder, welche es so handhaben.

https://www.oeamtc.at/thema/maut-vignette/die-slowenien-vignette-17577130

ulmz
17.08.2018, 08:07
Hallo und Danke für die Antworten! :)

@dscho:
Wie lange ist es denn her, dass du das versucht hast? Ich habe den Bus von einem Händler gekauft. Mir wurde gesagt, dass der Kaufvertrag als Wertnachweis herangezogen wird und es daher zu keinem umständlichen Wertegutachten kommen soll. Wie das mit der von mir eingebauten Einrichtung gehandhabt wird, kann ich natürlich jetzt auch nicht sagen. Generell scheint es mir als ob sich niemand da so wirklich genau auskennt.
Dass die Nova ein bisschen was kosten wird, ist mir klar, ich werde dabei aber nicht herumkommen. Es ist leider so, dass ich die hinten angebrachten Sitzplätze verwenden will/muss und daher auch eingetragen haben will. Da wird die LKW Zulassung keine Möglichkeit mehr haben.

@berghamer:
Alles klar, immerhin etwas, auch wenn die 15€ jetzt das Kraut nicht Fett machen.

Danke, ihr habt mir schon weitergeholfen!

lg

schreiner46
17.08.2018, 08:59
Hallo!
Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
User Ferdinand ist hier gefragt.
schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr

schreiner46
17.08.2018, 10:13
Hallo!
Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.

schöne Grüsse schreiner46

dscho
17.08.2018, 21:16
Hallo,
also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.

schreiner46
18.08.2018, 09:45
Hallo!
Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
schöne Grüsse schreiner46

ulmz
19.08.2018, 13:22
Hallo und nochmal Danke für die vielen konstruktiven Antworten!


Hallo!
Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
User Ferdinand ist hier gefragt.
schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr

Ich finde beim ÖAMTC auf der Homepage leider nur einen sehr minimalistisch ausgeführten Umrechner. Ich bin aber auch kein Clubmitglied.
Ich bin mir sicher, dass der Großteil der Beamten davon nur begrenzt Ahnung hat. Vor allem alle die Abseits von LKW-Kontrollen unterwegs sind haben diesbzgl auch keine Schulung oä.
Zwecks NoVA hätte ich bei einer Polizeikontrolle eher weniger bedenken. Da geht es mehr um die eingetragenen Sitzplätze.


Hallo!
Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.

schöne Grüsse schreiner46

Rechnungen habe ich nur von den Elektrogeräten und den Holzplatten. Ansonsten ist alles selbst von mir oder sehr guten Freunden gemacht. Das wird eine Feilscherei beim Schätzen :D
Das mit den CO2 Werten ist mir auch schon aufgefallen - der Bus hat 219g / km.

Also 1qm Laderaum bleibt bei mir immer frei. Allerdings kann ich weder die Sitzbank noch die Einrichtung ohne weiteres herausnehmen. Sagen wir so. Die Sitzbank schon, die Einrichtung gar nicht.
Ich hänge mal ein Bild von meinem Ausbau an. Wie gesagt Laderaum bleibt, aber mit LKW hat der Bus nicht mehr viel zu tun :rolleyes:

6059


Hallo,
also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.

alles klar, ich werde dann nach Dienstag berichten können was die Landeregierung so meint!


Hallo!
Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
schöne Grüsse schreiner46

Nein, Novaflüchtling möchte ich auch nicht sein.


Danke euch allen und einen schönen Sonntag!

johannsen
20.08.2018, 09:30
Hallo!

Kennst Du diese Info schon: https://www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile ?

LG

Johann

schreiner46
20.08.2018, 11:16
Hallo!
Warten wir das Vorfahren bei der Landesregierung ab, wenn dann "ulmz" uns über die Art und Vorgangsweise berichtet, wissen wir "wie der Hase läuft", und können uns danach richten.
schöne Grüsse schreiner46

Crafter
21.08.2018, 08:41
Wurden beim Einbau normale Vollholzplatten verwendet? Wenn ja, gehts beim TÜV wieder von vorne los!

ulmz
21.08.2018, 13:45
Wurden beim Einbau normale Vollholzplatten verwendet? Wenn ja, gehts beim TÜV wieder von vorne los!

Es sind, 3-Schicht-Fichte Platten in 19mm. Ich wüsste aber nicht was gegen die 3S Fichte spricht. Die Platten sind massiv und absolut formstabil.


Ich kann jetzt berichten:
Also heute Vormittag Termin bei der Landesregierung gehabt. Die zwei Herren waren ausgesprochen freundlich und haben sich alles angesehen. Ihnen hat der Bus sehr gut gefallen, das ganze war sehr entspannt. Die Sitzbank, Reifen und Drehkonsole wurde mit den Gutachten ohne Probleme eingetragen.
Der Bus ist jetzt auf 5 Sitzer M1-PKW typisiert. Die M1-Wohnmobil Typisierung haben sie mir nicht gemacht, da ich keine fix montierte Kochgelegenheit habe. Das habe ich im Vorhinein zwar gewusst, dachte aber, dass es eventuell "Spielraum" gibt, da er doch ziemlich nach Camper aussieht und ich den Gaskocher mitgenommen habe :cool::rolleyes:. Den im Kofferraum mitgeführten Campingtisch hätten sie gelten lassen. Ich bin letzte Woche auf die Ortswaage bei uns gefahren. Das bescheinigte Gewicht haben sie übernommen. Die installierte Elektrik war ihnen egal.

War alles sehr angenehm und problemlos.

Dann bin ich gleich weiter zum Finanzamt. Auch dort war der Herr am Schalten sehr nett. Ich musste da einen Zettel mit Basisdaten zum KFZ ausfüllen. Erforderliche Dokumente waren der Typenschein/Datenauszug mit der Änderung auf PKW und der Kaufvertrag vom Bus. Die NoVA wurde nur auf Basis des Kaufvertrages berechnet - also der Betrag dem ich dem Händler gezahlt habe. Den Betrag habe ich schon überwiesen. Der Sachbearbeiter hat gesagt, nachdem ich ihm die Buchungsbestätigung übermittelt habe, schaltet er das KFZ wieder frei und ich kann ihn bei der Versicherung ummelden. Die Angelegenheit war eine Sache auf 15min beim BMF.
Die NoVA ist so jetzt auch kein Schnäppchen, aber ich kann damit Leben und bin jetzt ordnungsgemäß unterwegs. Es sind hald 13%...

Eigentlich sehr unproblematisch das Ganze - hätte ich so nicht erwartet.

lg

Edit: Was mir noch eingefallen ist. Die Beamten bei der Landesregierung hatten von der Berechnung der NoVA öä wenig Ahnung und waren (auch berechtigt) der Meinung, dass dies rein Angelegenheit vom BMF sei. Ein Wertegutachten öä wird vom Amt der Landesregierung nicht erstellt.

schreiner46
21.08.2018, 15:55
Hallo!
Danke für Deinen ausführlichen Bericht, ist sicher für viele eine grosse Hilfe und Anhaltspunkt für ähnliche Entscheidungen. Der große Brocken "NOVA" kommt immer erst zum Schluss, wenn man nicht mit ihm rechnet. Durch Deinen Bericht weiß man was einem erwartet und kann vorsorgen
Nochmals danke und schöne Grüsse schreiner46

ulmz
21.08.2018, 20:18
Sowieso! :)

Hoffe es ist damit einigen bei zukünftigen Projekten geholfen. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es Bundesland- oder Bezirksweise auch andere Vorgehensweisen gibt.
Mein (jetzt kann ich ja schreiben) PKW wurde mittlerweile auch schon wieder freigeschalten. Lief wirklich alles unproblematisch.

liebe grüße

alex76
22.08.2018, 09:29
Hallo.
Möchte demnächst auch meinen 315er Sprinter umtypisieren.
Leider steht in meinem Typenschein kein Co2 Wert den ich für die Berechnung der Nova benötige. Kann mir jemand helfen, wie ich nun zu meinem Nova Wert bzw. Zu meinem Co2 Wert komme. Danke.
ALEX

ulmz
22.08.2018, 11:37
Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber wie alt ist dein Sprinter? Bei allen neueren Fahrzeugen ist im Zulassungsschein unter "V7" der CO2 Wert eingetragen.

alex76
22.08.2018, 12:22
Hallo. Der Sprinter ist BJ. 2009. Leider steht bei mir nichts drinnen.
Vielleicht hat jemand von euch einen Mercedes Sprinter 315Cdi und kann mir eine Kopie des Zulaasungsscheines zukommen lassen.
LG
ALEX

Double Trouble
22.08.2018, 13:06
Irgendein Zulassungsschein hilft dir bei der Landesprüfstelle wahrscheinlich nicht, weil dieser Wert ist vom jeweiligen Fahrzeugaufbau abhängig.
Wenn es für deinen Sprinter einen Co Wert gibt, dann weiß das Frau Eiblwimmer von MB Österreich: 01 5124 594112. Sie stellt dir ein Schreiben aus, das kostet vermutlich ca 100.
Wenn es keinen Wert gibt, zählt der offizielle Spritverbrauch.
Wenn es auch keinen Verbrauchswert gibt, zählt die Motorleistung.
Die entsprechenden Berechnungsformeln gibt es auf help.gv.at.

alex76
25.08.2018, 10:34
Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX

alex76
25.08.2018, 10:35
Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX

Double Trouble
25.08.2018, 13:50
Vermutlich kennen sie die Formel. Möglich ist auch, dass die Berechnung erst am Finanzamt durchgeführt wird

schreiner46
25.08.2018, 14:08
Hallo!
Die Landesprüfstelle muss diese nicht kennen, wohl aber das Wohnsitzfinanzamt. Der Finanzer überprüft die von Dir angegebenen Werte und kassiert anschließend, ob er auch eine Gegenleistung erbringt, ist nicht bekannt.
schöne Grüsse schreiner46

Double Trouble
25.08.2018, 14:12
Außerdem brauchst du über diese Art der Berechnung nicht traurig sein.
Mein Fahrzeug hat 130kW und verbraucht ca 12,5 lt. Das wären nach der Verbrauchsformel 312 gr CO. Es gibt aber keinen offiziellen Wert. Daher ergibt die kW-Formel 260 gr CO. ;-)

Double Trouble
25.08.2018, 18:45
Der Finanzer überprüft die von Dir angegebenen Werte und kassiert anschließend, ob er auch eine Gegenleistung erbringt, ist nicht bekannt
Natürlich erbringt er eine Gegenleistung. Oder baust du dir die Straßen selbst, auf denen du dann herumfährst ? ;-)

schreiner46
25.08.2018, 20:10
Hallo!
In A baut der Staat keine Strassen sondern die Asfinag, Länder oder Gemeinden, auch nicht Erhaltung. Die Nova ist die ehemalige Luxussteuer und ist immer schon direkt in das Budget geflossen, kommt auch in irgend einer Form wieder heraus. Die Asfinag ist eine selbständige AG, die Aktien hält der Staat.
schöne Grüsse schreiner46

Double Trouble
25.08.2018, 22:23
In A baut der Staat keine Strassen sondern die Asfinag, Länder oder Gemeinden, auch nicht Erhaltung.
Lies das nächste Mal das Bundesstraßengesetz, bevor du hier Unsinn postest.

Double Trouble
25.08.2018, 22:34
Die Nova ist die ehemalige Luxussteuer
Dann interessiert mich aber schon, wie zb eine NoVA auf Diamanten berechnet wird. Oder was der Spritverbrauch mit Luxus zu tun hat.

herbo
26.08.2018, 00:35
Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.

schreiner46
26.08.2018, 09:52
Hallo!
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
schöne Grüsse schreiner 46

schreiner46
26.08.2018, 09:53
Hallo!
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
schöne Grüsse schreiner 46

Double Trouble
26.08.2018, 15:24
Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
Tut mir leid, da hab ich selbst einen Fehler gemacht und Unsinn geschrieben. Ich hab nicht gewußt, dass nur mehr Autobahnen und Schnellstraßen als Bundesstraßen iSdG gelten. Die werden natürlich von der Asfinag verwaltet. Die restlichen Bundesstrassen im Sinne der STVO sind hoheitsrechtlich Landesstrassen und werden von den Bundesländern verwaltet. Allerdings erhalten die Länder über den Finanzausgleich ihre Steuergelder großteils vom Bund - und damit auch aus Einnahmen aus der NoVA.

Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
Ich hab auch nichts anderes behauptet. Die NoVA ist aber kein Ersatz oder Nachfolger der früheren Luxussteuer. Diese war eigentlich eine Umsatz- bzw Mehrwertsteuer mit dem Steuersatz von 32% auf bestimmte "Luxusgüter", darunter auch zB PKW. Die NoVA ist eine Steuer abhängig vom CO2 -Ausstoß (und damit auch vom offiziellen Spritverbrauch)

Double Trouble
26.08.2018, 15:30
Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?
Ich kenne auch keine Unterschiede, beides ist ja jetzt Klasse M1.
Bei der slowenischen Autobahnmaut sind Womos in bestimmten Fällen (Kastenwägen) billiger.

ktm628
02.09.2018, 13:10
ich habe 2014 einen 315er sprinter aus DE importiert und als womo typisiert. hast eine PN

Legü
02.09.2018, 17:59
Servus zusammen,
zur Nova hätte ich auch eine Frage.
Ist die Nova nicht irgendwie doch einfach eine Luxussteuer? Anders kann ich mir die Berechnung nämlich nicht erklären,
mit dem Verbrauch hat das nix zu tun.
Liebe Grüße Günter

STO
03.09.2018, 02:10
Servus zusammen,
zur Nova hätte ich auch eine Frage.
Ist die Nova nicht irgendwie doch einfach eine Luxussteuer? Anders kann ich mir die Berechnung nämlich nicht erklären,
mit dem Verbrauch hat das nix zu tun.
Liebe Grüße Günter


aus der bmf-website und ohne wertung ;) :


Personenkraftwagen

Grundlage der Berechnung ist der CO2-Emissionswert in Gramm CO2/km, der sich aus dem kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung ergibt abzüglich 90 Gramm. Dieser Wert ist durch fünf zu teilen. Das Ergebnis ist der Steuersatz der zur Berechnung der NoVA herangezogen wird. Der Höchststeuersatz beträgt 32%. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je Gramm CO2/km. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 kommen weiters Abzugsposten gemäß § 6 Abs. 3 NoVAG 1991 zum Tragen. Zusammengefasst ist folgende Formel zur Ermittlung des Steuersatzes ist anzuwenden:
(CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf (plus 20 Euro je Gramm CO2 über 250g/km) minus entsprechenden Abzugsposten.
Abzugsposten:


2014
für Dieselautos 350 Euro
für andere Autos 450 Euro


2015
für alle Autos 400 Euro


ab 2016
für alle Autos 300 Euro





https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html

Legü
03.09.2018, 06:42
Danke, also gönne ich mir den Luxus eines Wohnmobil dann zahle ich für ein und das selbe
Fahrzeug die xfache Nova (in Summe nicht Prozent)!
D.h. Je teurer das Fahrzeug desto höher die Abgabe, das hat mit dem tatsächlichen Verbrauch nichts zu tun.

schreiner46
03.09.2018, 09:14
Hallo!
Mit dem tatsächlichen Verbrauch hat diese nichts zu tun, wohl aber mit dem CO2 Ausstoss als Multiplikator. Dieser wird vom Hersteller, oder laut Formel, berechnet. Er ist im Typenschein (COC Papier) eingetragen.
Alte "Stinker" haben den Vorteil, es gibt keinerlei Angaben im Zulassungsschein, der Abgastest ist deshalb immer in Ordnung. Auch ich habe solch einen "Stinker". werde ihn deshalb noch länger behalten. Abgastest immer super "in Ordnung". Umweltzonen werde ich aber meiden müssen, in F gibt es bei Bedarf sehr viele.
schöne Grüsse schreiner46

Crafter
03.09.2018, 09:19
Ich bin etwas verwundert dass eine Landesfahrzeugprüfstelle ohne Begutachtung Zb von TÜV Umbauten am Kfz typisiert......

Crafter
03.09.2018, 10:12
Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.

Wie bekommt man dafür ein Pickerl?

schreiner46
03.09.2018, 11:13
Hallo!
In A gibt es auch einen TÜV, ob der auch Fahrzeuge begutachtet weiß ich nicht. Begutachtung und Typisierung von Fahrzeugen macht die Landesprüfstelle. Pkw, Womo oder Kombi, zahlen immer die Nova, bei Erst-oder Ummeldung etc. Der TÜV kann aber Einbauten etc begutachten, und diese können von der Landesprüfstelle, übernommen werden (zB selbstgebauter Gurtbock). Bedingungen siehe Öamtc - Novarechner oder die Allgemeinen Bestimmungen für die Verwendung von Kraftfahrzeugen bzw Typisierungen, sowie die Beiträge der Foren, gibt es schon Hunderte. Pickerlüberprüfung (§54,a) wird bei einem angemeldeten Fahrzeug bis 3500 Kg immer gleich sein.
Mehr weiß ich nicht..
schöne Grüsse schreiner46

herbo
15.09.2018, 00:06
Pickerl gibt es ganz normal in der Werkstätte = Überprüfung nach § 57.
Es gibt allerdings Werkstätten, die Fahrzeuge nur bis 2,8 t HZG prüfen dürfen. Ich hab mal bei so einer angefragt, da hieß es "sorry wir dürfen nur KFZ bis 2,8 t prüfen".

Double Trouble
16.09.2018, 16:09
Ja, wenn der Bremsenprüfstand oder die Hebebühne nur bis 2800 kg genehmigt sind

Crafter
17.09.2018, 21:10
Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.

alex76
18.09.2018, 11:50
Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.


...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
Danke!
Alex

Crafter
19.09.2018, 13:18
...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
Danke!
Alex

Servus! Natürlich galt auch in meinen Fall die Regel mit 282g CO2 Ausstoß der Höchstbemessungssatz. Knackpunkt war das Wertschätzgutachen. Was ich ins Auto eingebaut habe hatte niemanden interessiert ausser die üblichen Vorgaben wie Bett-Kochstelle üsw., nur wie (TÜV). Beim Wertschätzgutachten wurde das Auto nicht einmal besichtigt und hier schon großzügig zu meinen Gunsten gerechnet. Dieses Gutachten interessierte die Finanz herzlich wenig und schätzte das Auto wiederum zu meinen Gunsten um einiges unter dem mitgebrachten Gutachten ein. Auch bei der Finanz kein Interesse was verbaut wurde berechnet wurde nur das blanke Auto. Alles keine Hexerei und ein wenig Freundlichkeit lohnt sich ebenfalls da die Beamten anscheinend einen weiten Berechnungsrahmen haben dürften. Sonstige Kosten, 360 Euro TÜV, 26 Euro Typisierung und 24 Euro Wertschätzgutachten. Jetzt gehts mal ab in den Urlaub , berichte danach genauer den Weg vom blanken Auto bis zum fertigen Wohnmobil.

LG. R!

alex76
19.09.2018, 13:36
Danke für die rasche Rückmeldung!
Würdest du mir noch sagen wer dein Wertschätzungsgutachten erstellt(falls ich eines brauche).
wünsch dir einen schönen Urlaub!

lg
Alex

Crafter
19.09.2018, 13:45
Danke für die rasche Rückmeldung!
Würdest du mir noch sagen wer dein Wertschätzungsgutachten erstellt(falls ich eines brauche).
wünsch dir einen schönen Urlaub!

lg
Alex

Als ÖAMTC Mitglied drei Wochen Wartezeit und 96 Euro. Beim ARBÖ ohne Mitgliedschaft 24 Euro und das sofort.
-> wünsch dir einen schönen Urlaub!....recht herzlichen DANK!
lg R!

pocoloco
17.04.2021, 00:22
Als ÖAMTC Mitglied drei Wochen Wartezeit und 96 Euro. Beim ARBÖ ohne Mitgliedschaft 24 Euro und das sofort.
-> wünsch dir einen schönen Urlaub!....recht herzlichen DANK!
lg R!

Ich bin gerade am einlesen für einen geplanten Umbau auch was NOVA und Umtypisierungskosten betrifft. Daher grabe ich mal diesen Alten Thread aus... Versteh ich das richtig: Der ARBÖ hat dein Wohnmobil auf 1/3 des von dir selbst veranschlagten Werts geschätzt und die beim Finanzamt noch darunter? Wie ist denn das gelaufen und wo warst du da?

Oder kann es sein dass einfach der Großteil dessen was du eingebaut hast unter die hier angeführten Zusatzausstattungen fällt die bei der NOVA nicht zu berücksichtigen sind?
https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/92e6a7b5-1b19-4d40-838e-23de84a6a3e8/69149.1.X.X.pdf

Offenbar kann man da als Selbstausbauer ganz offiziell Zusatzfenster, Isolierung usw alles als "Sonderausstattung" die nicht "zur Basisausstattung" des Wohnmobils gehört?
Wenn man sich das genau durchliest kann man als Selbstausbauer offenbar fast alles außer dem Basisfahrzeug herausrechnen, oder?

Wie war das dann bei dir am Finanzamt? Da geht man hin mit seinem Wertgutachten und dann haben die gesagt: Wir rechnen da jetzt mal selbst je nach Baujahr und Modell und schauen ob wir auf mehr oder weniger kommen als dein Gutachten?

Danke und lg
Martin

pocoloco
17.04.2021, 00:42
Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.

Hallo Herbo,

darf ich nachfragen? Du hast also einen Fiat Ducato, mit Bett, Schränken, Licht, Solar, Waschbecken usw, der ein zugelassener 2-Sitzer oder 3-Sitzer ist, und bei dem die Nutzlast herabgesetzt wurde? Hast du für deine Einbauten dann ein Gutachten gebraucht, oder fährst du einfach so damit rum?

Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...

Wie hast du das geregelt?
Ich hätte nämlich einen Vorteil: Habe eine KFZ Inhaltsversicherung für meine Sportartikel die ich gerne mal über Nacht im Auto lasse, die Versicherung gilt aber nur für PKWs, oder LKWs mit weniger als 1000kg Nutzlast und nicht für Wohnmobile...

Dh: Ich fänds am optimalsten wenn ich alles ausbauen könnte, dann zur Abwaage, und mit dem ganzen Einbau aber ohne fixe Kochstelle eine Typisierung als PKW mit zusätzlich maximal 999kg Nutzlast bekommen könnte. Gaskocher auch gerne irgendein nicht fix verbauter Campingkocher...

Wenn man das leere Auto plus 999kg Nutzlast typisiert und dann erst den Einbau macht könnte man doch womöglich das Gewichtslimit sprengen, oder?

Danke und lg
Martin

ulmz
18.04.2021, 16:56
Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...

Es gibt für die Typisierung mehrere Paragraphen die du dir anschauen kannst. Grundsätzlich sind für § 33 KFG und § 22a KDV interessant wenn es um An- und Umbauten am KFZ geht. § 4 KFG -> KFZ muss verkehr- und betriebssicher gebaut sein spielt dann grundsätzlich auch immer noch mit ein. Das sind die Sachen die sich der Prüfer von der Landesregierung ansehen wird.

Zu den Fenstern kannst du dir § 7 KDV ansehen.



(2) Windschutzscheiben und Verglasungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O müssen den Anforderungen der Anhänge der Richtlinie 92/22/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/92/EG, ABl. Nr. L 291 vom 30. Oktober 2001, S 24, oder der ECE-Regelung Nr. 43, BGBl. Nr. 200/1984 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1984_200_0/1984_200_0.pdf) entsprechen. Für andere Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h bestimmtes Sicherheitsglas und für solche Fahrzeuge bestimmte Verglasungswerkstoffe müssen der Regelung Nr. 43 entsprechen.


Wenn sie ein E-Prüfzeichen draufhaben ist ein nachträglich eingebautes Fenster meiner Auffassung nach eintragungsfrei. Wurde bei meiner Typisierung übrigens nicht einmal angesehen.

Wieso ein Solarpanel am Dach eingetragen werden muss kann ich jetzt auf die schnelle nicht ableiten.