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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbau Wechselrichter Typisierung



braeunlich
01.01.2018, 20:41
Hallo!

Bin neu im Forum - und habe gleich mal eine Frage ��
Ich bin stolzer Besitzer eines T5 der seit kurzen ein Klappdach drauf hat (Einbau durch Fa Zillka Nürnberg).
Demnächst habe ich meinen Termin bei der Behörde zwecks Typisierung.
Dabei werde ich mir auch gleich meine selbst eingebaute Drehkonsoke am Beifahrersitz
genehmigen lassen. Ein TÜV Gutachten der Konsole ist vorhanden.
Des weiteren befindet sich im Bus ein Wechselrichter den ich bereits vor längerer Zeit selbst eingebaut habe - natürlich mit korrekten Kabelquerschnitten, batterieseitig abgesichert etc.... Zu diesem Gerät gibt es kein TÜV Gutachten oder ähnliches.
Die Frage ist nun: Ist ein Wechserichter auch Gebehmigungspflichtig? Bzw kann ich deshalb bei der Überprüfung Probleme bekommen? Oder sind solche elektrische Einbauten eh nicht Genehmiguns-/ Meldepflichtig?
Finde im Internet dazu leider nichts.

lg und danke im Vorhinein!

soul
01.01.2018, 21:56
wechselrichter egal -aber für fragen zu deutschem tüv sich in einem österreichischen forum zu registrieren? bin gespannt auf weiteres......

braeunlich
01.01.2018, 23:15
Da hast jetzt was falsch verstanden bzw. habe ich es vermutlich missverständlich ausgedrückt: es geht natürlich um einen österreichischen VW Bus der auch ich Österreich neu typisiert werden soll. Das Klappdach wurde in Deutschland eingebaut und die Drehkonsole habe ich in Deutschland gekauft aber selber eingebaut. Daher gibt es zu beiden ein TÜV Gutachten. Und wegen den beiden Einbauten fahre ich zum Typisieren.

Aber auf jeden Fall vielen Dank für deine prompte Antwort. Du meinst also, dass sie dort wegen dem Wechselrichter keine Probleme machen werden?

lg

Ferdlnand
02.01.2018, 02:37
Normalerweise ist ihnen das Wurst.

Der Wechselrichter "sollte" eine E-Kennzeichnung (e-mark) haben. Damit ist der Betrieb in Fahrzeugen genehmigt.

:)

Bernhard1970
04.01.2018, 00:21
Ich habe mir von MAN Österreich vor vier Jahren einen Wechselrichter vor Auslieferung in den
Lkw einbauen lassen und haben das auch nicht eintragen lassen. Ich glaube auch nicht das man sowas eintragen lassen muss weil ein Wechselrichter keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt wie z.b. Eine Seilwinde oder Ramschutz.....

Wannst es ganz genau wissen willst/musst frag bei einem Autofahrerklub nach

Mfg
Bernhard