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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kärntner Campinggesetz



sapajoca
08.09.2006, 14:11
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich das Kärntner Campinggesetz finde?
Danke,
Sapajoca

bernhard 1967
08.09.2006, 14:20
Hallo
Bei einem Kärntner campingplatz<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Nein Spass beiseite,ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen,probiers mal bei einer Internetsuchmaschine,vielleicht ist da was aufgelistet.

Liebe Grüße
http://www.uploadagent.de/files/1152367107/thumb_Wohnwag1.jpg

Bernhard 39,Anna 31 und Tamara fast 2,5 Jahre aus dem schönen Oberaich in der Steiermark

sapajoca
08.09.2006, 14:28
quote:
Hallo
Bei einem Kärntner campingplatz<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

Nein Spass beiseite,ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen,probiers mal bei einer Internetsuchmaschine,vielleicht ist da was aufgelistet.

Liebe Grüße
http://www.uploadagent.de/files/1152367107/thumb_Wohnwag1.jpg



Bernhard 39,Anna 31 und Tamara fast 2,5 Jahre aus dem schönen Oberaich in der Steiermark



Hallo, Campingplatz ist gar keine blöde Idee. Im Internet hab ich leider - ausser dem Tiroler Campingplatzgesetz, das mir nix nutzt, da ich in Kärnten bin - nix gefunden.
trotzdem danke,
sapajoca

bernhard 1967
08.09.2006, 14:46
Hallo
in welchem schönen Teil von Kärnten bist Du????

Liebe Grüße
http://www.uploadagent.de/files/1152367107/thumb_Wohnwag1.jpg

Bernhard 39,Anna 31 und Tamara fast 2,5 Jahre aus dem schönen Oberaich in der Steiermark

sapajoca
08.09.2006, 15:48
quote:
Hallo
in welchem schönen Teil von Kärnten bist Du????

Liebe Grüße
http://www.uploadagent.de/files/1152367107/thumb_Wohnwag1.jpg

Bernhard 39,Anna 31 und Tamara fast 2,5 Jahre aus dem schönen Oberaich in der Steiermark


Hallo,
wir wohnen am schönen Ossiachersee. Deshalb auch meine Frage bez. Campinggesetz: wir sind nämlich glückliche Besitzer eines kleinen Seegrundes, allerdings ohne Hütte o.ä. Daher überlegen wir, einen kleinen alten Wohnwagen dorthin zu stellen. Nur wissen wir eben nicht, wieweit dies erlaubt ist oder nicht...

gruss,
sapajoca

Richard
08.09.2006, 16:18
hallo sapajoca,

eine campingverordnung hat für dich überhaupt keinen bezug. die einzigen, die gegen deinen wowa etwas unternehmen könnten, ist deine zuständige gemeinde. also vorher beim gemeindeamt fragen, ob irgendwelche bedenken/auflagen bestehen.

zu einer campingverordnung: erst ab 10 stellplätzen treten bestimmte auflagen in kraft. bis zu diesen 10 plätzen kannst eigentlich so ziemlich alles machen, dass dir einfällt. strom - ja/nein, wasser - ja/nein, toilette - ja/nein, dusche ja/nein, einzig umweltsünden werden geahndet.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

grisu
08.09.2006, 19:49
Da hat Richard schon alles gesagt, da du einen Privatgrund hast gilt nur das, was die jeweilige Gemeinde vorschreibt bzw. einschränkt.

Wenn der Wohnwagen angemeldet ist gehts normalerweise an fast allen Seen in Kärnten problemlos, da er ja nur abgestellt ist.















7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten

saltun
08.09.2006, 21:25
Hallo spajoca

Das Campingplatzgesetz Kärntens findest Du in http://www.ris.bka.gv.at/lr-kaernten/.
Bei "Suchworte" Camping* eingeben und da ist es.

Grüße saltun

mit McLouis Lagan 252
http://members.aon.at/einsiedler/forumsbilder/lagan252.jpg

Richard
08.09.2006, 22:36
hi saltun,

nach deiner anleitung *camping* kommt aber nur

§ 1 Badegewässer und Badestellen
§ 4 Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2003

das hat mit einer campingverordnung nichts zu tun.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

schlesi66
09.09.2006, 09:40
Hat das überhaupt einen Wert, daß "Kärntner Campinggesetz" ??
Ist doch eh wurscht, was da drinnen steht.
Wenn sich der Landeshauptmann die Dinge so hinbiegt, wie er´s braucht, muß es doch beim "kleinen Mann" auch wurscht sein, oder?


<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg

saltun
09.09.2006, 09:56
Hallo Richard,

komisch, auf meinem Rechner kommen als Suchergebnis sämtliche Paragraphen des Campingplatzgesetzes!
Aber versuche es im Feld Kurztitel/Abkürzung mit Campingplatzgesetz.
Dann erscheinen nur die 18 Paragraphen des Campingplatzgesetzes.

Das RIS (Rechtsinformationssystem) ist eine gute Sache. Alle österreichischen Bundes- und Landesgesetze sind da zu finden.
Leider sind die Verordnungen der Bundesländer dort nicht zu finden (zumindest ich habe nichts gefunden <img src=icon_smile_sad.gif border=0 align=middle>).
Die Webseiten der Länder sind da auch nicht hilfreich.

Gruß Saltun

mit McLouis Lagan 252
http://members.aon.at/einsiedler/forumsbilder/lagan252.jpg

Richard
09.09.2006, 11:57
hi saltun,

jetzt hats gefunzt :).

aber nur eines kann man feststellen, grosses blabla mit nicht wirklich strengeren verordnungen. da sieht die neue bundesweite campingverordnung wesentlich besser für den camper aus... wenns nur endlich gültig wird.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

sapajoca
09.09.2006, 18:22
Hallo alle,

@ Richard: Danke für die Info. Werde mich mal auf unserer Gemeinde informieren - bin neugierig auf die Antwort. Prinzipiell darf man nämlich bei uns auf seinem eigenen Seegrund eigentlich gar nix. Na, schau ma.

@ Schlesi: Tja, weisst eh wie das ist im Süden...und das, obwohl der Herr ja gar kein Südländer ist...!

Gruss, sapajoca

westbahnmichi
10.09.2006, 00:26
quote:
Hat das überhaupt einen Wert, daß "Kärntner Campinggesetz" ??
Ist doch eh wurscht, was da drinnen steht.
Wenn sich der Landeshauptmann die Dinge so hinbiegt, wie er´s braucht, muß es doch beim "kleinen Mann" auch wurscht sein, oder?


<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg


Hallo schlesi

Das siehst du falsch nur der Landeshäuptling darf machen was er will, der kleine Mann hat zu guschen und sich an die Geseze zu halten.

Allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi
Michi und Gabi
3.Forumstreffen in St.Johann wir sind dabei
http://img70.echo.cx/img70/8443/buss1.jpg

schlesi66
10.09.2006, 17:55
Da hast recht, Michi
:)

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK

http://img167.imageshack.us/img167/8066/forumsbildmm4.jpg

wir 5
15.09.2006, 13:26
Hallo

Also in Niederösterreich gibt es eine sher gute Homepage vom Amt der NÖ-Landesregierung.

Denke, dass es auch für Kärnten eine solche Homepage gibt. Wenn die es nicht wissen...dann keiner!

Wusste zB nicht, dass es ein Landesgesetz ist. Na ja man lernt nie aus.

Robert 36, Niklas 8, Johannes 7, Anja 34 und Jaqueline 10

hegauer
29.09.2006, 19:49
Hallo

etwas mehr erhellt wird die Sache, wenn man nach "zelten" oder "Wohnwagen" sucht.

Da steht im Naturschutzgesetz drüber geschrieben.....
Außer dem "alpinen Biwakieren" ist da überhaupt nichts erlaubt; was ich auch befürworte.

Besonders gefällt mir der Absatz, daß man sich mit Wohnwagen auf Flächen, die für den ruhenden Verkehr vorgesehen sind, kurzzeitig aufhalten darf. (ist für einen Rentner 1 Woche kurzzeitig ?) <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>

Das Campingplatzgesetz soll den "Wildwuchs" an Campingplätzen eindämmen, was meiner Meinung nach durchaus Sinn macht. Sonst könnte ja jeder seinen Kartoffelacker hinterm Haus zu einem Campingplatz erklären. <img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

M.f.G. vom hegauer

Der Ösi aus KN
Golf Variant und Hobby 460 Classic

geändert von - hegauer on 2006 Sep 29 18:50:59

Richard
30.09.2006, 09:08
hi hegauer, du meinst

"Das Campingplatzgesetz soll den "Wildwuchs" an Campingplätzen eindämmen, was meiner Meinung nach durchaus Sinn macht. Sonst könnte ja jeder seinen Kartoffelacker hinterm Haus zu einem Campingplatz erklären."

solange der kartoffelacker nicht das ortsbild verschandelt, also NICHT im ortsgebiet liegt, kann der bauer rein rechtlich einen cp mit max. 10 stellplätzen ohne auflagen errichten...

so gehts nämlich auch.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

abo
30.09.2006, 09:44
quote:
hallo sapajoca,

eine campingverordnung hat für dich überhaupt keinen bezug. die einzigen, die gegen deinen wowa etwas unternehmen könnten, ist deine zuständige gemeinde. also vorher beim gemeindeamt fragen, ob irgendwelche bedenken/auflagen bestehen.

zu einer campingverordnung: erst ab 10 stellplätzen treten bestimmte auflagen in kraft. bis zu diesen 10 plätzen kannst eigentlich so ziemlich alles machen, dass dir einfällt. strom - ja/nein, wasser - ja/nein, toilette - ja/nein, dusche ja/nein, einzig umweltsünden werden geahndet.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard


hallo

im prinzip ja, aber eigentlich ist es nicht die gemeinde sonderen die baubehörde, aber bei kleinen behörden ist das eh dasselbe

nach meinem wissensstand ist das dauerhafte aufstellen eines WoWa österreichweit grundsätzlich nur bei widmung Zelt- oder Campingplatz zulässig

lg
g

abo
30.09.2006, 10:01
quote:
hi hegauer, du meinst

"Das Campingplatzgesetz soll den "Wildwuchs" an Campingplätzen eindämmen, was meiner Meinung nach durchaus Sinn macht. Sonst könnte ja jeder seinen Kartoffelacker hinterm Haus zu einem Campingplatz erklären."

solange der kartoffelacker nicht das ortsbild verschandelt, also NICHT im ortsgebiet liegt, kann der bauer rein rechtlich einen cp mit max. 10 stellplätzen ohne auflagen errichten...

so gehts nämlich auch.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard


hallo

du hast unrecht

ich habe das zweifelhafte vergnügen seit 1992 ein verfahren mit der wiener baubehörde zu haben weil ich einen WoWa fallweise/dauerhaft naja... auf meinem grundstück (eigengrund, bauklasse 1, keine baupflicht) abgestellt habe.

soweit ich weiss ist die situation österreichweit die gleiche:

es gilt ein § der bauordnung der besagt das (sinngemäs) das verbringen von objekten auf eine liegenschaft, die zur nächtigung von personen geeignet ist, nur nach genehmigung durch die baubehörde zulässig ist. und solche genehmigungen werden im falle von WoWa oder WoMO oder Mobilheimen grundsätzlich nur innerhalb von zelt- oder campingplatzwidmungen erteilt.
ich habe zwar alle register gezogen um das irgendwie durchzudrücken, aber schlussendlich - nach dutzenden einsprüchen, einer menge gerichtsterminen und lokalaugenscheinen (zwischezeitlichen hatten wir es sogar mal geschafft die einstellung des verfahrens wegen formalfehlern zu erzwingen) hat die geschichte zu einer behördlichen räumungsklage (mit allen begleiterscheinungen wie eintreibung der kosten für die ersatzvornahme in letzter konsequenz mittels lohnpfändung (die holen sich vorher das geld was es kosten wird das ding vor ort zu demontieren und zu entsorgen) geführt.

es gibt dazu auch jede menge fälle im genannten RIS (suchworte bei landesentscheidungen baurecht zb "mobilheim" oder "wohnwagen" etc)

"gestolpert" bin ich in meiner sache vor allem darüber, dass ich nicht NACHWEISEN konnte, das der WoWA das grundstück regelmässig wieder verlässt. denn nur dann wird eine abstellung auf eigengrund "geduldet".

da es für mich nicht relevant ist - und es allseits geübte praxis ist - hat es mich nicht interessiert, aber: genau genommen ist bei genauer gesetzesauslegung des ab

gelöscht - (f.)
30.09.2006, 10:22
Guten Morgen!

Was ist mit der Aufstellung eines Carport?
Ist in Kärnten glaub ich nur Meldepflichtig. Na gut was soll man mit nen Carport? Man stellt den Wowa ein und hat zwei Fliegen mit einen Schlag!<img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_evil.gif border=0 align=middle>

Auserdem: Wo kein Kläger da kein Richter!
Hinstellen und abwarten.

lg Ferdl

Richard
30.09.2006, 14:47
hi abo,

erstens verwechselst du ein bißchen äpfel und birnen, denn wien IST ORTSGEBIET bis zur stadtgrenze. zweitens, du machst eine PARKFLÄCHE am eigenen grund, hier kannst du JEDES fahrzeug abstellen, du benötigst dafür nicht einmal ein kennzeichen (da eigengrund und daher wird auch keine kfz-steuer fällig). keine polizeiliche oder staatliche obrigkeit darf und kann hier, außer wenn z.b. gefahr im verzug ist, das grundstück gegen deinen willen betreten, geschweige amtshandlungen durchführen, das wäre dann "besitzstörung". ja was glaubst du denn, wie z.b. die parkplätze des arbös in wien entstanden sind <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>?

und wieso benötigen österreichweit die bauern für "camping am bauernhof" bis 10 stellplätze keine wie immer geartete genehmigung? das sind fakten, nur wird das leider von den agrariern viel zu wenig genutzt, man lebt doch eh viel bequemer von diversen zuschüssen...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

saltun
30.09.2006, 23:35
Hallo Richard,


quote:
und wieso benötigen österreichweit die bauern für "camping am bauernhof" bis 10 stellplätze keine wie immer geartete genehmigung? das sind fakten, nur wird das leider von den agrariern viel zu wenig genutzt, man lebt doch eh viel bequemer von diversen zuschüssen...


Österreichweit ist das leider erheblich komplizierter. 9 Bundesländer und jedes produziert am Fließband eigene, möglichst unverständliche Gesetze.
Die 10 Stellplätze gibt es in Kärnten, in OÖ und Salzburg 10 Personen, in VA 400 m², in Tirol gar nichts.

Daß das Abstellen von einzelnen Wohnwagen auf Privatgrundstücken im Bauland verboten sein sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, das Verbot des Bewohnens schon (siehe Tiroler Campinggesetz).

Gruß saltun


mit McLouis Lagan 252
http://members.aon.at/einsiedler/forumsbilder/lagan252.jpg

abo
01.10.2006, 21:01
hallo

glaube euch schon dass ihr es euch nicht vorstellen könnt
konnte ich auch nicht

tatsache ist das die formulierung in der bauordnung für wien relativ klar klingt (§ 60 Abs 2) die abstellung von WoMos und WoWas auf eigengründen WÄREN zulässig ist wenn es zu keiner benutzung in form eines gebäudes kommt (die bauordnungen sind in diesem punkt in fast ganz österreich gleich).

trotzdem liegt bei mir im kasten ein stapel von ca 10-15cm höhe herum der die ganzen klagen und gerichtsverfahren betrifft die ich in dieser sache hatte. ich kann ja gern mal ein paar seiten davon einscannen wenns zum allgemeinen rechtsverständniss hier beiträgt.

einfacher wäre es mal im RIS nachzusehen, da sind nicht nur meiner sondern noch ein haufen anderer fälle dieser art drinnen.

einfach hinstellen und schauen was passiert ist glaube ich kein kluger tipp. mir haben die ganzen baustrafen und gerichtskosten deutlich mehr gekostet als das WoMO was ich mir kürzlich gekauft hatte ....

lg
g

p.s.
was mir den hals gekostet hat war die sache der verankerung

einerseits muss laut bedienungsanweisung ein grosser WoWa zusätzlich zu den rädern am boden abgestütz werden (kurbelstützen, sturm und kippsiche verankerung etc)

andererseits ist ein wohnwagen bei entsprechender befestigung am boden lauf VfgH ein "gebäude". und das wars dann

es dazu einen rechtssatz
direktverlinkung aus dem RIS ist nicht möglich

wen es interessiert:

einfach auf
http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/
ganz unten die gesamtabfrage auswählen
dann
die "rechtssätze verwaltungsgerichtshof" anzuklicken und als suchbegriff die nachstehende dokumentennummer angeben
JWR/1986040135/19880913X05

gelöscht - (f.)
02.10.2006, 00:33
Zelten und Abstellen von Wohnwagen

(1) In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von
behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang
mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie
Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen
abzustellen.

(2) Das Verbot des Abs 1 gilt nicht für das alpine Biwakieren,
das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem
ruhenden Verkehr dienen, sowie für Baustelleneinrichtungen.


Ja sagt mal, sollte sich der Wohnwagen nach der Verwendung in Luft auflösen?

lg Ferdl

saltun
02.10.2006, 01:15
Hallo abo1,

ich bin ein bißchen verwirrt - der angegebene Rechtssatz
JWR/1986040135/19880913X05
hat nichts mit der Bauordnung von Wien und auch nichts mit einem Wohnwagen zu tun.
Es geht darin um um ein Mobilheim im Ausmaß von 9,50x2,50x3,50m, das anscheinend auf einem Campingplatz in Tirol aufgestellt war.

Grüße saltun

mit McLouis Lagan 252
http://members.aon.at/einsiedler/forumsbilder/lagan252.jpg

tojamata
02.10.2006, 09:37
hallo sapajoca,

"wer lang fragt, geht alng irr" hat mei oma imma gsogt, wenns keine großen aufwände macht einfach hinstellen und warten was passiert.

m mathias

Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)
http://img354.imageshack.us/img354/6077/unser1womo002kp9.jpg
unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

abo
02.10.2006, 16:09
quote:
Hallo abo1,

ich bin ein bißchen verwirrt - der angegebene Rechtssatz
JWR/1986040135/19880913X05
hat nichts mit der Bauordnung von Wien und auch nichts mit einem Wohnwagen zu tun.
Es geht darin um um ein Mobilheim im Ausmaß von 9,50x2,50x3,50m, das anscheinend auf einem Campingplatz in Tirol aufgestellt war.

Grüße saltun

mit McLouis Lagan 252
http://members.aon.at/einsiedler/forumsbilder/lagan252.jpg


hallo

schon, aber als rechtssatz gilt das sinngemäss für alle derartigen objekte

zumindestens in meinem fall war es so dass es ganau darauf rausgelaufen ist:

entweder die stützen bleiben oben, was statisch nicht erlaubt ist (kippgefahr ...), oder die stützen rausgekurbelt, aber dann ist kein abstellen mehr sondern ein aufstellen, und das ist nicht zulässig.

ich geben schon zu, mein ding war auch ein recht grosses und von den abmessungen im bereich der im rechstsatz genannten groesse ...

lg
g

Richard
02.10.2006, 16:11
hi abo,

du siehst mich jetzt aber schon etwas verwirrt, denn da passt einiges nicht zusammen.

ich habs schon einmal angesprochen, der parkraum. ein wohnwagen ist nach dem gesetz (kfg) ein anhängewagen, also ein für den verkehr zugelassenes fahrzeug. ok, und ein fahrzeug als solches darf ich jederzeit auf einer parkfläche (nicht öffentlich, da ich z.b. im gegensatz zu deutschland dafür keine kfz-steuer entrichte) abstellen.

ich kann mir auch daher nicht vorstellen, dass z.b. die gemeinde wien auf den parkflächen ihrer gemeindebauten entgegen der gesetzeslage ein abstellen der wowa erlauben würde. ich dürfte auch rechtlich in unserem genossenschaftsbau meinen wowa abstellen, als einziges spricht nur dagegen, leider ist die einfahrt um das gewisse quentchen (3 cm) zu niedrig...

und nochmals zur sprache gebracht, wie verhalten sich dazu die abstellplätze der autoklubs (z.b. im 22. bezirk hinter dem rinterzelt), da genügt auch am wowa ein normales anziehen der feststellbremse für die versicherung.

soweit ich mich erinnern kann, haben wir ein forumsmitglied aus dem kommunalbereich, bitte um kommentar dazu <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

abo
02.10.2006, 17:38
quote:
hi abo,

du siehst mich jetzt aber schon etwas verwirrt, denn da passt einiges nicht zusammen.

ich habs schon einmal angesprochen, der parkraum. ein wohnwagen ist nach dem gesetz (kfg) ein anhängewagen, also ein für den verkehr zugelassenes fahrzeug. ok, und ein fahrzeug als solches darf ich jederzeit auf einer parkfläche (nicht öffentlich, da ich z.b. im gegensatz zu deutschland dafür keine kfz-steuer entrichte) abstellen.

ich kann mir auch daher nicht vorstellen, dass z.b. die gemeinde wien auf den parkflächen ihrer gemeindebauten entgegen der gesetzeslage ein abstellen der wowa erlauben würde. ich dürfte auch rechtlich in unserem genossenschaftsbau meinen wowa abstellen, als einziges spricht nur dagegen, leider ist die einfahrt um das gewisse quentchen (3 cm) zu niedrig...

und nochmals zur sprache gebracht, wie verhalten sich dazu die abstellplätze der autoklubs (z.b. im 22. bezirk hinter dem rinterzelt), da genügt auch am wowa ein normales anziehen der feststellbremse für die versicherung.

soweit ich mich erinnern kann, haben wir ein forumsmitglied aus dem kommunalbereich, bitte um kommentar dazu <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard


hallo richard

grosses sorry, aber ich kann dir in en nächsten tagen wirklich mal gerne ein bisserl was aus dem akt einscannen.

das verfahren ist von 1989 bis 2005 gelaufen, zwischenzeitlich hatte der UVs es mal sogar wegen formalfehlern eingestellt, aber irgendein aktenträger hat es halt wieder hervorgekramt und neu eingebracht (in der sache hatten sie lt gesetzeslage ja recht ...)

der einzige zwischenerfolg den ich mal hatte war das eine instanz der baubehörde "ausgerichtet" hat es reicht nicht wenn sie zweimal jährlich gucken ob das objekt noch am selben fleck steht, es könnte ja zwischenzeitlich mal weg gewesen sein...

meiner einschätzung nach hängt es einfach daran ob dich wer anzeigt da oder nicht.

betreffend des ARBOe platzes zählt da wohl eher die politische farbgebung denk ich ....
im roten wien wird da wohl schon ein passendes argument gvorahnden sein warum das legal ist, vor allem seit letztem wochenende

evt reicht es wenn das widmung "gewerbegrund" ist, die abstellung wäre dann gewerblich begrün