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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizeikontrolle wiegen Wohnwagen



Dacia
08.04.2017, 00:11
Hallo wurde hier schon mal jemand in Österreich, bei einer Polizeikontrolle, mit seinen Wohnwagen gewogen? Oder wird es bei uns nicht so streng gehandhabt?
Mfg Dacia

berghamer
08.04.2017, 08:54
Hallo

Vor zwei Jahren wurde ich mit dem Womo auf der A9, gleich nach der Einreise von Slowenien (ungefähr Höhe Straß), bei einem Kontrollplatz auf die Waage gestellt. Soviel ich gesehen habe, wurde der ganze Verkehr auf diesen Kontrollplatz geleitet und es wurden auch Wowa gewogen.

Rupert Unterwurzacher
08.04.2017, 10:38
Hallo,
ich wurde bisher dreimal mit dem Womo gewogen und früher einmal mit dem Wohnwagen. Dieser war zu schwer, so dass ich das Wasser ablassen musste und unsere beiden Kinder in den Wagen eines befreundeten Ehepaares verfrachten durfte. Nach der Förderung des Staates durch Entrichten einer Strafgebühr (irgendetwas mit € 30,-- - wenn ich mich recht entsinne ...) durften wir den Weg in der Urlaub fortsetzen ...

Mit dem Womo war ich einmal leicht überladen und wollte schon meine beiden Schwestern aussetzen, dies erweckte anscheinend bei den netten Beamten Mitleid und so durfte ich dann doch samt meinen Schwestern die Fahrt fortsetzen

Also - zusammengefasst: Wird durchaus streng kontrolliert und auch dementsprechend bestraft.
mfg Rupert

herienoe
08.04.2017, 19:54
Ich selbst wurde noch nicht verwogen. Das sich die Kontrolldichte erhöht, zeigt dieser Link: http://www.asfinag.at/maut/technische-unterwegskontrolle
Um Übergewichtige zielsicherer zu finden, gibt es sogar für die Vorkontrolle Sensoren in der Fahrbahn Sensoren (http://www.asfinag.at/documents/10180/23535/Sensoren.JPG/5588a21b-da05-43bc-91c0-c4edb0ad6212?version=1.0&t=1484844381477)
Da ich aber schon live gesehen habe, wie ein Wohnwagen mit dem Bagger in den Restmüllkontainer verladen wurde, habe ich großen Respekt vor dem was passieren könnte. Auch bei meiner Stützlastkontrolle bin ich von einer mechanischen Waage auf eine Digitale umgestiegen.
Bei meiner Erwägung eine Fahrzeugwaage (https://www.fritz-berger.de/artikel/caravan-waage-1125?utm_source=caravan-waage&utm_medium=SEO&utm_campaign=SEO&partnerid=34H) anzuschaffen meinte meine Frau, sie wolle es nicht so genau wissen und es soll doch eine Überraschung werden.
Mein Wohnwagen kann und darf ja einiges mehr als mein Zugfahrzeug. Also auch mit dem Tempo muss ich gut haushalten. OPEL Astra Eigengewicht 1.428 kg, Anhängelast 1.300 kg (aufgelastet um 100 kg bis 10% Steigung). Wohnwagen HzGG 1.350 kg (1.500 kg möglich) Bauartgeschwindigkeit 120 km/h.

Über all unsere Campingsachen habe ich eine Inventarliste angefertigt und jedes Drum einzeln verwogen. Nun kann ich anhakeln was in den WoWa oder ins Auto kommt und unten zeigt es mir in Summe an, was die Zuladung ausmacht. Einmal bin ich vor Abreise noch zum Verwiegen zum Lagerhaus gefahren. 10 kg war ich drunter. Nun sollte ich entscheiden, ob ich ein Yorkshire Terrier oder meine Frau zu Hause lassen sollte. Wir haben uns für die Überraschung entschieden.

Zeigen wir den Kontrolleuren, das wir es können!

Dacia
08.04.2017, 23:45
Vielen Dank allen für Eure antworten.
Gersdorf/Strass weiß ich danke darum fahre ich schon in Spielfeld ab .Die Restlichen 20km fahre ich dann die Bundesstraße. Das mit den Sensoren ist mir neu.
Also kontrollieren Sie doch verstärkt. Zum Glück darf ich genug in mein Auto laden falls es doch mal zu einen Kontrolle kommt und ich dann umladen müsste ..
Danke mfg Dacia

Allesfahrer
09.04.2017, 07:05
Hallo!

Und wieso fährst du dann überhaupt überladen und packst es nicht gleich in das Auto?

herienoe
09.04.2017, 07:21
Ich glaube die Betonung lag auf müsste und Überraschung. Die neueren Camper verleiten durch den vielen Stauraum schon zum Anfüllen. Meine Frage an alle: wer verwendet eine Fahrzeugwaage?

Double Trouble
09.04.2017, 12:34
Meine Frage an alle: wer verwendet eine Fahrzeugwaage?

Brückenwaage? ich versteh die Frage nicht :cool:

https://c1.staticflickr.com/3/2837/33543983780_ba2d031c8d_o.jpg (https://flic.kr/p/T7aFHW)

grisu
09.04.2017, 15:31
Kann nur die Situation in Kärnten beschreiben:
An den drei Kontrollplätzen entlang der Autobahnen in Kärnten (Kellerberg/Paternion, Haimburg/Völkermarkt und Thörl Maglern) wird unregelmäßig ca. zwei bis dreimal pro Woche kontrolliert .
Auch auf den Schnell/Bundesstraßen S 37 und B 100 Drautalbundesstraße gibt's mehmals pro Monat Schwerpunktkontrollen mit Plattenwaagen.
Die Toleranz bei den geeichten Wagen beträgt übrigens nur 2% (also z.B. 70kg bei 3,5 t) alles andere sind Internet Gerüchte ...
Übrigens die Herren von der Verkehrspolizei Kärnten sind vom KFZ Fach (und einzelne auch Camper) die wissen also schon ganz genau worauf sie so achten müssen .


Noch etwas aus meiner täglichen Gerichtspraxis.....:
Überladung ist kein Kavaliersdelikt und kann bei einem Unfall ganz schnell sehr böse Folgen haben. Daher ärgert es mich schon wenn unter Campern so getan wird, als ob die Exekutive ach so böse ist, weil sie endlich genau schaut und dann abenteuerliche Ausweichrouten und Schleichwege geplant werden.....

Überladung bzw. falsche Beladung ist neben (bzw. in Verbindung mit) falscher Geschwindigkeit der häufigste Unfallgrund für Campingfahrzeuge (Wohnwagen und Reisemobile) bei den von mir untersuchten Unfällen.
Ignorieren von Gewichtsproblemen bringt übrigens gar keinem etwas , man fährt immer mit flauem Gefühl, gefährdet seine Familie und auch andere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ....da braucht man sich gar nicht freuen nur weil diesmal nix passiert ist.
Spätestens nach einem Unfall wird aber sowieso alles ganz genau überprüft und es ist dann wirklich keinem geholfen wenn z.B. die Überladung z.B. zu einem verlängerten Bremsweg geführt hat und Menschen verletzt wurden, oder auch "nur" ein Schaden entstanden ist ......
Übergewicht und falsche Beladung haben eben massiven Einfluss auf Bremsweg, Fahrstabilität, Fahreigenschaften usw. usw.

Also vielleicht schon vorher richtig Nachdenken was mit muss, wie geladen wird und welches Fahrzeug tatsächlich das Richtige ist ......

Dacia
09.04.2017, 16:23
Brückenwaage im Schotterwerk und die der Polizei müssen nicht identisch sein . Wer sagte das ich überladen fahren will bzw. tue. Aber 50kg oder etwas mehr sind gleich erreicht .

herienoe
09.04.2017, 17:56
Brückenwaage? ich versteh die Frage nicht :cool:

https://c1.staticflickr.com/3/2837/33543983780_ba2d031c8d_o.jpg (https://flic.kr/p/T7aFHW)

Nein, Fahrzeugwaage wie die vom Berger. In meinem Posting weiter oben gibts den Link. Eine Waage zum drauf fahren und zu Hause selbst wiegen

herienoe
09.04.2017, 18:58
Und ein bisschen Feingefühl beim Fahren sollte man auch mitbringen. Ich muß zB. mit Wohnwagen und voll beladenem Kombi auf den Hinterrädern meines Astra den Luftdruck von 2,2 bar auf 2,7 erhöhen. Einmal vergaß ich und spürte auf der Autobahn bei 90 km/h gleich, dass das Gespann schwimmt oder wie auf Eiern fährt. An der nächsten Tankstelle den Luftdruck korrigiert und schon lag er wieder wie ein Brett auf der Straße.

Dacia
09.04.2017, 19:09
Mein Dacia liegt ruhig Dank mehr Luft in den hinteren Räder und den Zusatzfedern .

Flüsterer
09.04.2017, 21:32
Brückenwaage? ich versteh die Frage nicht :cool:

https://c1.staticflickr.com/3/2837/33543983780_ba2d031c8d_o.jpg (https://flic.kr/p/T7aFHW)

OK, hast gewonnen .. Ich komme in meinem Gespann auf nur 1250kg Zuladung ... und jede Gewichtskontrolle ist mir piepegal :)

Wienerwald-Jo
09.04.2017, 22:27
OK, hast gewonnen .. Ich komme in meinem Gespann auf nur 1250kg Zuladung ... und jede Gewichtskontrolle ist mir piepegal :)

:cool:wenns wer braucht???:cool:

Flüsterer
10.04.2017, 00:03
:cool:wenns wer braucht???:cool:

DESWEGEN kriegst dann keine grauen Haare mehr :)

damfino
10.04.2017, 08:32
Schätze mal das auch auf den ersten Eindruck geachtet wird wenn man zum verwiegen rausgewunken werden soll.
ZB Dachbox am PKW und Fahrräder auf der Deichsel werden eher Aufmerksamkeit in Bezug auf Gewicht erregen als wenn da nichts montiert ist.

@herienoe: Ich hab so eine Waage, ist nicht gerade zuverlässig. Von einem Jahr aufs andere wog der Wohnwagen 100kg mehr, bei der Stützlast ist das Ding 20-40kg daneben.
Bei der Landesprüfstelle hat sich herausgestellt dass das höhere Wohnwagengewicht stimmt, aber ob dieses Jahr die Waage stimmt, oder wieder was anderes anzeigt???
Ich bekam immer konstante Werte raus, also bei 5x über die Waage auch 5x innerhalb von 5kg. Aber warum nach einem Jahr konstant 100kg mehr, keine Ahnung.
Alternativen sind mir unbekannt.

westbahnmichi
10.04.2017, 10:20
DESWEGEN kriegst dann keine grauen Haare mehr :)

Hallo

die kann der jo eh nicht mehr kriegen:);)

AndyT
10.04.2017, 10:45
Ich glaube die Betonung lag auf müsste und Überraschung. Die neueren Camper verleiten durch den vielen Stauraum schon zum Anfüllen. Meine Frage an alle: wer verwendet eine Fahrzeugwaage?

Servus...:)

Wir (mein Schwager u. Ich) haben uns mal so eine Wage zugelegt. Haben die nach studieren der Beschreibung mehrmals Ausprobiert. Das Ergebnis war mehrmals unterschiedlich und hat nie das Ergebnis erbracht was uns die Brückenwagge angezeigt hat. Ich habe den Händler die Wagge als Gebrauchtware zurück kaufen lassen.
Von mir bekommst du keine Kaufempfehlung...:rolleyes::cool: Lg

AndyT
10.04.2017, 10:51
....Hochsteiermark, Autobahn St.Michael gibt es auch immer öfter Gewichtskontrollen... 2% Gewichtstoleranz kann ich bestätigen....:rolleyes:

RiBu
12.04.2017, 10:05
weil es hier ums Gewicht geht, habe ich auch eine fragen weil ich glaube irgendwo gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher ob es stimmt.

kann es nur als Beispiel nennen:
Wohnwagen hat höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1600 und und deichsellast von 100 kg, auch das Auto hat einen stützlast von 100 kg.
Darf ich dann 1700 kg am Wohnwagen haben weil die 100 kg das Auto schluckt? oder ist das falsch?

Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.

danke für eure antworten

RiBu
12.04.2017, 10:08
edit doppelt

AVS
12.04.2017, 10:36
Meine Frage an alle: wer verwendet eine Fahrzeugwaage?

ich. Ich hab sie zumindest verwendet. Am Anfang, als wir den Woni neu hatten.

Richtig eingesetzt mißt die auch sehr genau und reproduzierbar. Es ist allerdings etwas Spielerei: absolut gerader Boden UND gerader Stand (auch rechts links). Dann was vor und hinter die Waage legen (sonst kippt sie beim drüber fahren und mißt nur Müll) und etwas gleicher Stärke auch unter den anderen Reifen legen. Dann stimmen die Ergebnisse zumindest mit der geeichten Waage des Lagerhauses mit +/- 10kg überein.

Am Anfang hat das für GROSSE Überraschung gesorgt, denn ich bin von der möglichen Zuladung lt. Zulassung ausgegangen., Und war dann 300kg überladen, ich hab meinen Augen nicht getraut. Dafür war die Waage echt gut, auch für die Gewichtsverteilung rechts und links

Daher brauch ich sie jetzt auch nicht mehr, denn inzwischen ist der Woni ja voll eingeräumt. Der wird auch 1x/Jahr beim Pickerl gewogen. Damit weiß ich, wieviel "Luft" ich noch hab, das Gewand fürn Urlaub kann ich zu Hause wiegen, damit paßt alles.

AVS
12.04.2017, 10:45
Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.

ich schließ mich deiner Frage an, denn ich weiß es auch nicht und habe dazu unterschiedlichste Antworten bekommen.
1. Natürlich zählt die Stützlast mit zum Gewicht des Hängers, denn das wiegt er ja, wenn er frei steht.
macht Sinn, wenn man das Fahrzeug Anhänger isoliert betrachtet. entspricht aber nicht der Praxis, da die Stützlast ja dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet wird
2. nein, es zählt nur die Achslast, die Stützlast liegt ja am Zugfahrzeug
macht umgekehrt Sinn zu 1.
Die Antwort hab ich von einem Polizisten mal bekommen. Mit dem Zusatz: denn so messen wir auch: wir wiegen die Achsen des Gespannes, wir hängen den Hänger ja nicht ab! was auch irgendwie Sinn macht.

Aber die "richtige" Antwort kenn ich auch nicht.

RiBu
12.04.2017, 10:55
ich schließ mich deiner Frage an, denn ich weiß es auch nicht und habe dazu unterschiedlichste Antworten bekommen.
1. Natürlich zählt die Stützlast mit zum Gewicht des Hängers, denn das wiegt er ja, wenn er frei steht.
macht Sinn, wenn man das Fahrzeug Anhänger isoliert betrachtet. entspricht aber nicht der Praxis, da die Stützlast ja dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet wird
2. nein, es zählt nur die Achslast, die Stützlast liegt ja am Zugfahrzeug
macht umgekehrt Sinn zu 1.
Die Antwort hab ich von einem Polizisten mal bekommen. Mit dem Zusatz: denn so messen wir auch: wir wiegen die Achsen des Gespannes, wir hängen den Hänger ja nicht ab! was auch irgendwie Sinn macht.

Aber die "richtige" Antwort kenn ich auch nicht.

DANKE, werde mal bei der Verkehrsabteilung der Polizei nachfragen, habe eh einen guten draht zur HE !

herienoe
12.04.2017, 11:20
weil es hier ums Gewicht geht, habe ich auch eine fragen weil ich glaube irgendwo gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher ob es stimmt.

kann es nur als Beispiel nennen:
Wohnwagen hat höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1600 und und deichsellast von 100 kg, auch das Auto hat einen stützlast von 100 kg.
Darf ich dann 1700 kg am Wohnwagen haben weil die 100 kg das Auto schluckt? oder ist das falsch?

Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.

danke für eure antworten

Mein Wissensstand: Hat der Wohnwagen ein größeres Höchstzulässiges Gesamtgewicht als die Anhängelast vom Auto, darf ich die Stützlast zum Realgewicht dazu zählen. Deine Rechnung ist richtig, sofern Dein Auto weniger anhängen darf, als dein WoWa schwer ist (HzGG - nicht Realgewicht). Ist die Anhängelast des Autos gleich öder größer als das HzGG des Anhängers, gilt dies schon nicht mehr.

In meinem Fall gibt es noch eine Überschneidung. OPEL Astra Leergewicht 1.420 kg, Anhängelast 1.200 kg, Stützlast 75 kg. WoWa Eigengewicht im fahrbereiten Zustand 1.010 kg, HzGG 1.350 kg, Stütz-/Sattellast 100kg. Also das zulässiges Realgewicht des Anhängers darf dann 1.275 kg nicht übersteigen. Da mein Astra mit der Anhängelast um 100 kg aufgelastet ist (Einschränkung: Befahren von Steigungen max 10% Gefälle), darf ich nun zu den jetzigen 1.300 kg Anhängelast noch 50 kg dazu rechnen, um das HzGG des Anhängers nicht zu überschreiten.

Also für diese Regelung ist entscheidend, dass der Anhänger mehr kann, als dein Auto darf.

Ich hoffe ich konnte das gut erklären.

https://youtu.be/cP-Qlrnwb_M

In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt. An den dortigen Zahlen bezweifle ich allerdings, dass die Anhängelast des Autos, dessen Leergewicht übersteigen darf. Das Leergewicht des Autos muß, soviel mir bekannt ist, immer höher sein als das Realgewicht des Anhängers

AVS
12.04.2017, 14:11
In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt.

das beschreibt aber wohl deutsche Rechtslage, der Typ kommt aus Bayern!

herienoe
12.04.2017, 16:12
Nachsatz: Novelle Kraftfahrgesetz Fassung 2017 §2 Link (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=ec468550-5c8a-4dbc-8a73-4b6c1b7557af&Position=1&Abfrage=Gesamtabfrage&SearchInAsylGH=False&SearchInAvn=False&SearchInAvsv=False&SearchInBegut=False&SearchInBgblAlt=False&SearchInBgblAuth=False&SearchInBgblPdf=False&SearchInBks=False&SearchInBundesnormen=False&SearchInDok=False&SearchInDsk=False&SearchInErlaesse=False&SearchInGbk=False&SearchInGemeinderecht=False&SearchInJustiz=False&SearchInBvwg=False&SearchInLvwg=False&SearchInLgbl=False&SearchInLgblNO=False&SearchInLgblAuth=False&SearchInLandesnormen=False&SearchInNormenliste=False&SearchInPvak=False&SearchInRegV=False&SearchInUbas=False&SearchInUmse=False&SearchInUvs=False&SearchInVerg=False&SearchInVfgh=False&SearchInVwgh=False&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=kraftfahrgesetz+anhängelast&Dokumentnummer=NOR40190148) Abs.:



33b.
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;




Diesem Gesetzestext entnehme ich:
1. Gilt EU weit
2. Beantwortet mal die oben gestellte Frage mit JA

Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?
(Ob das geht? Diesen Punkt habe ich noch nicht im Gesetzestext gefunden)

AVS
13.04.2017, 09:08
Novelle Kraftfahrgesetz Fassung 2017 §2

super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen :)


Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?
(Ob das geht? Diesen Punkt habe ich noch nicht im Gesetzestext gefunden)
bei mir
Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg
erlaubte Anhängelast: 2200kg
zul. Gesamtgewicht: 2370kg
erlaubtes Gespanngewicht: 4590

Flüsterer
13.04.2017, 10:32
super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen :)

bei mir
Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg
erlaubte Anhängelast: 2200kg
zul. Gesamtgewicht: 2370kg
erlaubtes Gespanngewicht: 4590

Da ist wohl ein Rechenfehler drin...

Flüsterer
13.04.2017, 10:37
Mein Wissensstand: Hat der Wohnwagen ein größeres Höchstzulässiges Gesamtgewicht als die Anhängelast vom Auto, darf ich die Stützlast zum Realgewicht dazu zählen. Deine Rechnung ist richtig, sofern Dein Auto weniger anhängen darf, als dein WoWa schwer ist (HzGG - nicht Realgewicht). Ist die Anhängelast des Autos gleich öder größer als das HzGG des Anhängers, gilt dies schon nicht mehr.

In meinem Fall gibt es noch eine Überschneidung. OPEL Astra Leergewicht 1.420 kg, Anhängelast 1.200 kg, Stützlast 75 kg. WoWa Eigengewicht im fahrbereiten Zustand 1.010 kg, HzGG 1.350 kg, Stütz-/Sattellast 100kg. Also das zulässiges Realgewicht des Anhängers darf dann 1.275 kg nicht übersteigen. Da mein Astra mit der Anhängelast um 100 kg aufgelastet ist (Einschränkung: Befahren von Steigungen max 10% Gefälle), darf ich nun zu den jetzigen 1.300 kg Anhängelast noch 50 kg dazu rechnen, um das HzGG des Anhängers nicht zu überschreiten.

Also für diese Regelung ist entscheidend, dass der Anhänger mehr kann, als dein Auto darf.

Ich hoffe ich konnte das gut erklären.

https://youtu.be/cP-Qlrnwb_M

In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt. An den dortigen Zahlen bezweifle ich allerdings, dass die Anhängelast des Autos, dessen Leergewicht übersteigen darf. Das Leergewicht des Autos muß, soviel mir bekannt ist, immer höher sein als das Realgewicht des Anhängers

Wie kommst Du auf die Idee...?

Im dann von Dir zititertem Text der Novelle zur Anhängelastbestimmung gibt es da keine zwei Versionen, würde auch keinen Sinn machen - entweder gilt eine Vorschrift oder eben nicht...

Aber ganz ehrlich, MIT Auflastung und trotzdem über der Grenze macht ned wirklich Sinn oder Spass....

Allesfahrer
13.04.2017, 17:36
super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen :)
Aber nur wenn du die Stützlast auch wirklich mit den vollen 100kg ausnutzt.

Allesfahrer
13.04.2017, 17:50
Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?

Bei mir war das so, ich habe das Eigengewicht vom Zugfahrzeug aber rauftypisiert damit ich ein B-Gespann habe.

Skoda Octavia I combi 4x4

herienoe
13.04.2017, 20:21
Wie kommst Du auf die Idee...?

Im dann von Dir zititertem Text der Novelle zur Anhängelastbestimmung gibt es da keine zwei Versionen, würde auch keinen Sinn machen - entweder gilt eine Vorschrift oder eben nicht.

Was für eine Idee? Wieso zwei Versionen? In dem genannten §2 steht, es gilt was in der Zulassung steht ... Ein Rechenbeispiel gibt es nicht.

Aber ganz ehrlich, MIT Auflastung und trotzdem über der Grenze macht ned wirklich Sinn oder Spass....

Es ist ja nett, dass man sich Sorgen macht. Von über die Grenzen, war keine Rede und der Spaßfaktor beim Fahren ist allemal gegeben. Außer bei längeren Steigungen, aber ja. Ich bin nicht unglücklich damit. Klar hätte ich gern ein schwereres und stärkeres Auto. Wollte an dem Tag, als ich den Astra kaufte eigentlich nur eine Kiste Bier kaufen. Mein nächstes und dann wohl auch letzte Auto, soll dann mal was Gescheites werden, bzgl. Zugfahrzeug.

Hier klick für meine Historie (http://www.helmut-riedel.magix.net/website#/meine%20Autos) . Von Auto zu Auto gab es eh eine Steigerung. Für die Seite benötigt man allerdings Flash, wenn es Jemand nicht total ablehnt.

herienoe
13.04.2017, 20:32
super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen :)

bei mir
Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg Helmuts Astra: 1.428 kg
erlaubte Anhängelast: 2200kg 1.300 kg
zul. Gesamtgewicht: 2370kg 2.040 kg
erlaubtes Gespanngewicht: 4590 3.340 kg

Danke Alex, für Deine Zahlen zum Vergleichen.

Martin (Flüsterer) sein Rechenfehler kann ich nicht finden. :confused:

Da ich weder über den E zu B Führerschein, noch den eingetragenen Code 96 verfüge, bin ich mit meiner unter 3,5t Variante recht zufrieden. :o

Allesfahrer
13.04.2017, 21:28
Rechne Zahl 2 plus Zahl 3 und vergleiche das Ergebnis mit Zahl 4. ;)

herienoe
13.04.2017, 21:29
Ach ja, das sind die 2 % Toleranz [emoji23]

Flüsterer
13.04.2017, 21:58
Es ist ja nett, dass man sich Sorgen macht. Von über die Grenzen, war keine Rede und der Spaßfaktor beim Fahren ist allemal gegeben. Außer bei längeren Steigungen, aber ja. Ich bin nicht unglücklich damit. Klar hätte ich gern ein schwereres und stärkeres Auto. Wollte an dem Tag, als ich den Astra kaufte eigentlich nur eine Kiste Bier kaufen. Mein nächstes und dann wohl auch letzte Auto, soll dann mal was Gescheites werden, bzgl. Zugfahrzeug.

Hier klick für meine Historie (http://www.helmut-riedel.magix.net/website#/meine%20Autos) . Von Auto zu Auto gab es eh eine Steigerung. Für die Seite benötigt man allerdings Flash, wenn es Jemand nicht total ablehnt.




Bin zu faul zum Schreiben, erklär ich Dir am FT...

doppeldecker
14.04.2017, 18:44
Kann nur die Situation in Kärnten beschreiben:
An den drei Kontrollplätzen entlang der Autobahnen in Kärnten (Kellerberg/Paternion, Haimburg/Völkermarkt und Thörl Maglern) wird unregelmäßig ca. zwei bis dreimal pro Woche kontrolliert .
Auch auf den Schnell/Bundesstraßen S 37 und B 100 Drautalbundesstraße gibt's mehmals pro Monat Schwerpunktkontrollen mit Plattenwaagen.
Die Toleranz bei den geeichten Wagen beträgt übrigens nur 2% (also z.B. 70kg bei 3,5 t) alles andere sind Internet Gerüchte ...
Übrigens die Herren von der Verkehrspolizei Kärnten sind vom KFZ Fach (und einzelne auch Camper) die wissen also schon ganz genau worauf sie so achten müssen .


Noch etwas aus meiner täglichen Gerichtspraxis.....:
Überladung ist kein Kavaliersdelikt und kann bei einem Unfall ganz schnell sehr böse Folgen haben. Daher ärgert es mich schon wenn unter Campern so getan wird, als ob die Exekutive ach so böse ist, weil sie endlich genau schaut und dann abenteuerliche Ausweichrouten und Schleichwege geplant werden.....

Überladung bzw. falsche Beladung ist neben (bzw. in Verbindung mit) falscher Geschwindigkeit der häufigste Unfallgrund für Campingfahrzeuge (Wohnwagen und Reisemobile) bei den von mir untersuchten Unfällen.
Ignorieren von Gewichtsproblemen bringt übrigens gar keinem etwas , man fährt immer mit flauem Gefühl, gefährdet seine Familie und auch andere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ....da braucht man sich gar nicht freuen nur weil diesmal nix passiert ist.
Spätestens nach einem Unfall wird aber sowieso alles ganz genau überprüft und es ist dann wirklich keinem geholfen wenn z.B. die Überladung z.B. zu einem verlängerten Bremsweg geführt hat und Menschen verletzt wurden, oder auch "nur" ein Schaden entstanden ist ......
Übergewicht und falsche Beladung haben eben massiven Einfluss auf Bremsweg, Fahrstabilität, Fahreigenschaften usw. usw.

Also vielleicht schon vorher richtig Nachdenken was mit muss, wie geladen wird und welches Fahrzeug tatsächlich das Richtige ist ......

Bin grundsätzlich kein Konformist, aber diesem Beitrag kann ich nur vollinhaltlich zustimmen. Hört auf hier Tricks, Schleichwege, Ausweichrouten und sonst noch was zu kommunizieren.
Auf der einen Seite schreiben hier die "Sparefrohs" wo man und womit man ein paar Gröscherln sparen kann, andererseits wird so viel unnützes Zeug mitgeführt, das WoMo evtl. überladen
bzw,. schwerer gemacht als nötig und daher auch mehr Sprudel verbraucht. Denkt lieber darüber nach ob all das Zeug gebraucht oder nur mitgenommen wird, weil es halt da ist.

Schöne und unfallfreie Fahrten wünsch ich Euch
Richard

AVS
15.04.2017, 18:35
Da ist wohl ein Rechenfehler drin...

sag das VW, ich habs aus dem Typenschein abgeschrieben.

Aber ich glaub, die 20kg haben mit den unterschiedlichen Ausstattungsvarianten zu tun.

AVS
15.04.2017, 18:37
Aber nur wenn du die Stützlast auch wirklich mit den vollen 100kg ausnutzt.

ich messe die immer und komm da regelmäßig auf 85-110kg. Je mehr, desto ruhiger liegt nachher der Hänger auf der Straße.

AVS
15.04.2017, 18:40
Martin (Flüsterer) sein Rechenfehler kann ich nicht finden. :confused:
maxGewicht des KFZ 2370+ maxHänger 2200 = 4570.
Erlaubtes Gespanngewicht wären aber 4590, also 20kg mehr. Wo soll ich die her nehmen?

r_kopka
18.04.2017, 10:32
Daher brauch ich sie jetzt auch nicht mehr, denn inzwischen ist der Woni ja voll eingeräumt. Der wird auch 1x/Jahr beim Pickerl gewogen. Damit weiß ich, wieviel "Luft" ich noch hab, das Gewand fürn Urlaub kann ich zu Hause wiegen, damit paßt alles.
Wenn das die Waagen auf den Prüfständen z.B. vom Öamtc sind, sollte man denen nicht so sehr trauen. AFAIK sind die nicht eichfähig und geben damit eher einen Anhaltspunkt. Außerdem ist der Wert im Prüfbericht manchmal wieder eine andere Zahl. Beim Womo habe ich aufgepaßt, was das Gerät angezeigt hat. Der Wert im Bericht war aber ein anderer (aus der Zulassung ?). Zumindest im Womo habe ich schon Überraschungen erlebt, als das Womo trotz Wiegens vor einigen Jahren und ständigen Rechnens plötzlich 100kg schwerer war als erwartet :-(

RK

AVS
18.04.2017, 13:06
Wenn das die Waagen auf den Prüfständen z.B. vom Öamtc sind,

Nein. Beim ÖAMTC war ich nur 1x, aber die sind schlichtweg zu blöd zum richtigen Wiegen. Falls die Prüfstraße überhaupt eine funktionierende Waage hat.

Ich geh immer ins Lagerhaus und die haben eine (nach Eigenaussage immer wieder nach)geeichte Waage.