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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlaubt oder nicht?



feynman
09.11.2016, 13:40
Hallo,
ist jetzt in der Steiermark das frei stehen nun doch erlaubt?
https://www.graztourismus.at/de/anreise-und-verkehr/anreise/mit-dem-wohnmobil

STO
09.11.2016, 14:02
In Graz schon.
(und beim Wurzingerhof auch :) )

georgf.
09.11.2016, 16:09
Das ist eigentlich nur mehr skurril:
Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

lg!

saltun
09.11.2016, 17:33
Das ist eigentlich nur mehr skurril:
Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

lg!
Immerhin gibt es mit dem Schwarzlsee-Camping (http://www.schwarzlsee.at/sportundfun/camping/index.php) einen Platz auf dem auch
Zeltcamper Platz finden.
Der Platz wäre eigentlich ganz nett, wenn er nicht so grausam mit Dauercampern
verhüttelt wäre.

Persönlich möchte ich den Stadt-Verantwortlichen Beifall klatschen, dass sie auf
die sonst in Österreich gepflegte Regulierungswut verzichtet haben.
Wir werden die Freisteher-Erlaubnis aber kaum in Anspruch nehmen, da mit
Strassgang, das wir noch als Campingplatz kannten, einen wirklich schönen
Stellplatz vorfinden und lieber dort, als auf einem Parkplatz übernachten.

travelingfrog
10.11.2016, 13:27
Das ist eigentlich nur mehr skurril:
Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

lg!
Was ist daran skurril? Du findest es schlecht, dass mal etwas nicht verboten ist?

Sent from my Moto G (4) using Tapatalk

weissfranz
10.11.2016, 13:39
Endlich eine vernünftige Entscheidung einer Österreichischen Landesregierung !
Die Steiermark sollten sich die anderen Bundesländer (vor allem Tirol , Wien und Salzburg ) zum Vorbild nehmen !

STO
10.11.2016, 14:57
Graz ist kein eigenes Bundesland... auch wenn der Nagl so agiert ;)

georgf.
10.11.2016, 19:12
Hallo!


Was ist daran skurril? Du findest es schlecht, dass mal etwas nicht verboten ist?

Sent from my Moto G (4) using Tapatalk

Dass das Frei Stehen nicht verboten ist, ist an sich gar kein Problem für mich. Nur skurril wirkt auf mich, dass Graz dem eigenen Pächter damit das Geschäft abgrabt. Das wirkt sich auch aufs Geschäft der Stadt aus. Damit stehen die Wohnmobile, die früher illegaler weise vor dem Stellplatz am Parkplatz gestanden sind, legal dort. Ob das für eine Stadt, die finanziell große Schwierigkeiten hat, gut ist, weiß ich nicht. Und wie lange der Stellplatzbetreiber gut damit leben kann, auch nicht.

lg!

travelingfrog
10.11.2016, 20:36
Hallo!
Dass das Frei Stehen nicht verboten ist, ist an sich gar kein Problem für mich. Nur skurril wirkt auf mich, dass Graz dem eigenen Pächter damit das Geschäft abgrabt. Das wirkt sich auch aufs Geschäft der Stadt aus. Damit stehen die Wohnmobile, die früher illegaler weise vor dem Stellplatz am Parkplatz gestanden sind, legal dort. Ob das für eine Stadt, die finanziell große Schwierigkeiten hat, gut ist, weiß ich nicht. Und wie lange der Stellplatzbetreiber gut damit leben kann, auch nicht.


Seh ich nicht als Problem. Womo-Fahrer geben ja nicht nur für den Stellplatz Geld aus, und der Versuch, sie zum Stellplatz zu zwingen, wenn sie dessen Services nicht benötigen, geht oft nach hinten los.
Wenn ich für ein Wochenende wo hinfahre, benötige ich gar nichts. Kein Wasser, keinen Strom, nichts. Wenn ich auf einem Parkplatz stehe, heißt das aber mitnichten, dass ich kein Geld dortlasse. Im Gegenteil, wir gehen dann sogar mehrmals am Tag Essen (oder sonstiges Geld ausgeben), weil der Aufenthalt sonst eh nichts kostet. Und die Stadt hat keinen Verlust dadurch, meine Parkerei kostet die Stadt ja nichts. (Wenn ich hingegen am Campingplatz bin, und der, wie in Österreich oft üblich, weit über 30 Euro kostet, überlege ich mir ehrlich gesagt, ob ich auch noch Essen gehen muss)

Im Gegenzug fahre ich in Städte, die mich zum Camping zwingen wollen, einfach nicht mehr. Podersdorf hat mir 2015 mal eine Strafe für eine Übernachtung aufgebrummt, weil ich nicht auf den furchtbaren Campingplatz gefahren bin. War recht gesalzen. (Jaja, selbst schuld, ist mir schon klar. Kannte das Schild am Ortseingang nicht, mit Parkverbot für Wohnmobile in der Nacht. Fragt sich halt, wie ich z.B. eine Pension mieten würde, wenn der Kastenwagen mein einziges Fahrzeug wäre. Egal)
Macht aber nichts. Ich fahr nicht mehr hin, gibt auch andere schöne Orte. Davor hat Podersdorf an mir recht viel verdient, da Windsurfer, und Strandzugang und Gastronomie wurden kräftig gesponsert.

Wer auf den Stellplatz fahren möchte, wird das auch weiterhin tun. Es würde mich auch wundern, wenn einmaliges Übernachten in Graz bislang ein Problem gewesen sein sollte.

westbahnmichi
11.11.2016, 09:11
Seh ich nicht als Problem. Womo-Fahrer geben ja nicht nur für den Stellplatz Geld aus, und der Versuch, sie zum Stellplatz zu zwingen, wenn sie dessen Services nicht benötigen, geht oft nach hinten los.
Wenn ich für ein Wochenende wo hinfahre, benötige ich gar nichts. Kein Wasser, keinen Strom, nichts. Wenn ich auf einem Parkplatz stehe, heißt das aber mitnichten, dass ich kein Geld dortlasse. Im Gegenteil, wir gehen dann sogar mehrmals am Tag Essen (oder sonstiges Geld ausgeben), weil der Aufenthalt sonst eh nichts kostet. Und die Stadt hat keinen Verlust dadurch, meine Parkerei kostet die Stadt ja nichts. (Wenn ich hingegen am Campingplatz bin, und der, wie in Österreich oft üblich, weit über 30 Euro kostet, überlege ich mir ehrlich gesagt, ob ich auch noch Essen gehen muss)

Im Gegenzug fahre ich in Städte, die mich zum Camping zwingen wollen, einfach nicht mehr. Podersdorf hat mir 2015 mal eine Strafe für eine Übernachtung aufgebrummt, weil ich nicht auf den furchtbaren Campingplatz gefahren bin. War recht gesalzen. (Jaja, selbst schuld, ist mir schon klar. Kannte das Schild am Ortseingang nicht, mit Parkverbot für Wohnmobile in der Nacht. Fragt sich halt, wie ich z.B. eine Pension mieten würde, wenn der Kastenwagen mein einziges Fahrzeug wäre. Egal)
Macht aber nichts. Ich fahr nicht mehr hin, gibt auch andere schöne Orte. Davor hat Podersdorf an mir recht viel verdient, da Windsurfer, und Strandzugang und Gastronomie wurden kräftig gesponsert.

Wer auf den Stellplatz fahren möchte, wird das auch weiterhin tun. Es würde mich auch wundern, wenn einmaliges Übernachten in Graz bislang ein Problem gewesen sein sollte.

Hallo

sehe ich genau so!!!

weissfranz
11.11.2016, 09:52
Travelingfrog triffts auf den Punkt! Genau so sehen wir es auch!

feynman
11.11.2016, 17:09
Hallo,
ich hab nur deswegen gefragt, da ich in den 90ern einmal die Idee hatte, zu einer Betriebsfeier mit dem Womo zu fahren und auf dem Firmenparkplatz das Womo abstellen. Was ich auch machte. Nach ungefähr 17.... egal, halt zuviel getrunken, wollte ich ins Womo schlafen gehen, da warteten schon die uniformierten Streckenposten. Polizist 1 fragte ob das mein Fahrzeug ist. Ich: jo. Pol.2: Fahrzeugkontrolle; Führerschein, Zulassungsschein, Verbandspackerl und Warndreieck, hier gilt die STVO! Ich: jo, eh. Pol1 : was machen sie da? Ich: wuit schlofm gehn. Pol1 heute könnens aber nicht mehr fahren! Ich: woit eh nua schlofm gehn. Aufgrund Sinnlosigkeit haben die mich das dann auch gelassen, aber ich glaube, die haben auch nicht gewussät, ob das erlaubt ist oder nicht.

Ferdlnand
11.11.2016, 17:20
Naja, ich hab mich da jetzt nicht extra eingelesen.
Dennoch glaube ich das zur Erlangung der Fahrtüchtigkeit das Schlafen im Fahrzeug erlaubt ist.
Egal ob wegen Übermüdung oder wegen zu hohem Dingsgenuss (auch wenns nur 17 waren) u.s.w.
Ob dich jetzt in den typisierten Sitzen erholen musst oder ein Bett verwenden darfst..., keine Ahnung.
Wenn ich einmal drin und einer klopft an, muss ich sowieso aufstehen, da kann der nicht beurteilen wo ich mich gerade "erholt" habe.
Wichtig:
Keinen Zündschlüssel im Schloss und schon gar nicht den Motor laufen lassen (Heizung).
Denn damit ist das Fahrzeug in Betrieb genommen.

Würde ich mal so aus der ferne sagen/schreiben.... :rolleyes:

:)

Krebs
11.11.2016, 17:51
Das ist eigentlich nur mehr skurril:
Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

lg!
Das stimmt nicht ganz denn es gibt auf dem Platz 2 Sektoren einer für Wohnmobile und einer für Wohnwagen wegen der unterschiedlichen Auflagen nur für Zelte gibt es leider nichts

travelingfrog
11.11.2016, 19:01
Hallo,
ich hab nur deswegen gefragt, da ich in den 90ern einmal die Idee hatte, zu einer Betriebsfeier mit dem Womo zu fahren und auf dem Firmenparkplatz das Womo abstellen. Was ich auch machte. Nach ungefähr 17.... egal, halt zuviel getrunken, wollte ich ins Womo schlafen gehen, da warteten schon die uniformierten Streckenposten. Polizist 1 fragte ob das mein Fahrzeug ist. Ich: jo. Pol.2: Fahrzeugkontrolle; Führerschein, Zulassungsschein, Verbandspackerl und Warndreieck, hier gilt die STVO! Ich: jo, eh. Pol1 : was machen sie da? Ich: wuit schlofm gehn. Pol1 heute könnens aber nicht mehr fahren! Ich: woit eh nua schlofm gehn. Aufgrund Sinnlosigkeit haben die mich das dann auch gelassen, aber ich glaube, die haben auch nicht gewussät, ob das erlaubt ist oder nicht.

Da wäre meine Vermutung eher, dass sie Leute rausfischen wollten, die nach der Betriebsfeier heimfahren wollten. Das wird bei uns jedenfalls regelmäßig gemacht - bei einer größeren Firma bekommt das die Polizei schonmal mit. In Betrieb nehmen darfst du dein Fahrzeug in dem Zustand, wie eh schon angemerkt wurde, nicht mehr. Ob's den Polizisten um's Übernachten ging...
Ganz abgesehen davon, dass du ja auf Privatgelände warst? (Weshalb mir auch die Verkehrskontrolle seltsam vorkommt. Wie gut kannst du dich denn wirklich an die Nacht erinnern? :D )

Ich bin auch der Meinung, dass eine Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist. Ganz abgesehen davon schert sich die Polizei in vielen Gegenden ganz einfach nicht um sowas. Das tun sie meist nur auf Anweisung...z.B. *hrm* in Orten wo der Bürgermeister zufällig *ähem* Geschäftsführer des Campingplatzes ist. Normalerweise sind sie sonst mit echten Polizeitätigkeiten beschäftigt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

saltun
12.11.2016, 10:25
Ich bin auch der Meinung, dass eine Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist.

Nach dem Tiroler Campinggesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000099) ist das verboten, andererseits verbietet die STVO


§ 58. Lenker von Fahrzeugen.

(1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben, so sind die Bestimmungen des § 5b sinngemäß anzuwenden.

mir die Weiterfahrt wenn ich zu müde bin :rolleyes: , also ein Widerspruch der beiden Gesetze!!:confused:


l Ganz abgesehen davon schert sich die Polizei in vielen Gegenden ganz einfach nicht um sowas.

Zur Überwachung des Tiroler Campinggesetzes ist ausdrücklich die Bergwacht berufen, die Polizei aber nicht.

Eine interessante Zusammenstellung des Campingwesens hier in HELP.gv (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/339/Seite.3390000.html)!

Am tolerantesten ist demnach die Steiermark!:)

travelingfrog
12.11.2016, 11:38
Nach dem Tiroler Campinggesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000099) ist das verboten, andererseits verbietet die STVO


Tja, das Tirol "speziell" ist, steht absolut außer Frage ;)

Patroulliert die Bergwacht eigentlich in Innsbruck? Ernstgemeinte Frage. Geht es darum, die Natur vor Campern zu "schützen", und in der Stadt wird's toleriert?

saltun
12.11.2016, 13:08
Tja, das Tirol "speziell" ist, steht absolut außer Frage ;)

Patroulliert die Bergwacht eigentlich in Innsbruck? Ernstgemeinte Frage. Geht es darum, die Natur vor Campern zu "schützen", und in der Stadt wird's toleriert?

Möglicherweise war das in Innsbruck, jedenfalls in einem Ortsgebiet (https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Tirol&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=12.11.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Bergwacht&Position=1).

Nr. 4 auswählen!
Fakt ist, dass die Bergwacht mit ihrer Anzeige baden gegangen ist!

Double Trouble
12.11.2016, 18:34
Das stimmt nicht ganz denn es gibt auf dem Platz 2 Sektoren einer für Wohnmobile und einer für Wohnwagen wegen der unterschiedlichen Auflagen nur für Zelte gibt es leider nichts

Kannst du mir konkret sagen, welche Auflagen es für Zelte gegeben hat? Ich kenne die Grazer Geschichte nämlich anders und halte das für eine Ausrede.

Schulgarten1
12.11.2016, 23:29
Nach dem Tiroler Campinggesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000099) ist das verboten, andererseits verbietet die STVO



mir die Weiterfahrt wenn ich zu müde bin :rolleyes: , also ein Widerspruch der beiden Gesetze!!:confused:



Zur Überwachung des Tiroler Campinggesetzes ist ausdrücklich die Bergwacht berufen, die Polizei aber nicht.

Eine interessante Zusammenstellung des Campingwesens hier in HELP.gv (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/339/Seite.3390000.html)!

Am tolerantesten ist demnach die Steiermark!:)


... für den GV link. Aufschlussreich!

r_kopka
14.11.2016, 09:30
Dennoch glaube ich das zur Erlangung der Fahrtüchtigkeit das Schlafen im Fahrzeug erlaubt ist.
Egal ob wegen Übermüdung oder wegen zu hohem Dingsgenuss (auch wenns nur 17 waren) u.s.w.
Nicht immer und überall. Das mit der Fahrtüchtigkeit funktioniert nur, wenn du vom Fahren müde wirst und nur wenig von der Route abweichst (in D gibts da einige Urteile dazu). Wenn du dich wo hinstellst, wo das Übernachten nicht erlaubt ist und dich dann (bewußt) antrinkst, dann wird das mit der Fahrtüchtigkeit auch nicht mehr akzeptiert. Und da du nicht wegfahren kannst (wenn alle betrunken sind), gibts sowieso eine Strafe.


Ganz abgesehen davon, dass du ja auf Privatgelände warst? (Weshalb mir auch die Verkehrskontrolle seltsam vorkommt. Wie gut kannst du dich denn wirklich an die Nacht erinnern? :D )
Solange das Privatgelände nicht zum öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt ist (Zaun, Tor), gilt dort auch die STVO. Ist auch relevant für das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen.

RK

travelingfrog
14.11.2016, 11:16
Solange das Privatgelände nicht zum öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt ist (Zaun, Tor), gilt dort auch die STVO. Ist auch relevant für das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen.
RK

Wie ist das denn bei Toren, die tagsüber offen, nachts aber zu sind? Wäre z.B. bei uns der Fall. Zudem weisen Schilder darauf hin, dass Betreten durch Nicht-Firmenangehörige nicht erlaubt ist. Darf die Polizei da ernsthaft für eine Verkehrskontrolle vorbeischauen, weil das Tor tagsüber offen ist? Fände ich schräg.
Wenn es sich beim "Firmenparkplatz" um 5 reservierte Parkplätze entlang der Hauptstraße handelt, seh ich's ja ein.

wolli
20.09.2020, 19:21
Ich weiß, der Thread ist alt, aber mir ist eben langweilig ;-)

Im Tiroler Campinggesetz steht aber auch bei Übernachtung dabei "im Rahmen des Tourismus". Und da wird es interessant. Wenn ich nämlich meine Verkehrstüchtigkeit wiederherstelle, hat das mit Tourismus genau gar nichts zu tun und der Bergwachtler kann sich brausen gehen. Nur, wo tritt der Bergwachtler auf? Da, wo es für Wildcamper erfahrungsgemäß interessant ist: Z.B. am Achensee, am Plansee, etc. Den Streit hast du also immer und wacht bist du auch, aber im Recht wärst du.

johannsen
21.09.2020, 10:11
Ich weiß, der Thread ist alt, aber mir ist eben langweilig ;-)

Im Tiroler Campinggesetz steht aber auch bei Übernachtung dabei "im Rahmen des Tourismus". Und da wird es interessant. Wenn ich nämlich meine Verkehrstüchtigkeit wiederherstelle, hat das mit Tourismus genau gar nichts zu tun und der Bergwachtler kann sich brausen gehen. Nur, wo tritt der Bergwachtler auf? Da, wo es für Wildcamper erfahrungsgemäß interessant ist: Z.B. am Achensee, am Plansee, etc. Den Streit hast du also immer und wacht bist du auch, aber im Recht wärst du.

Es stellt sich aber schon die Frage, was hast du gemacht, bevor deine Fahrtüchtigkeit zu leiden begann - warst du beruflich unterwegs, hast das Womo also im Rahmen einer Dienstreise benutzt - oder bist urlaubend herumgefahren? Das für dich günstigere Szenario solltest dann beweisen können im Verwaltungsstrafverfahren ;-)

lg

wolli
21.09.2020, 11:17
Es stellt sich aber schon die Frage, was hast du gemacht, bevor deine Fahrtüchtigkeit zu leiden begann - warst du beruflich unterwegs, hast das Womo also im Rahmen einer Dienstreise benutzt - oder bist urlaubend herumgefahren? Das für dich günstigere Szenario solltest dann beweisen können im Verwaltungsstrafverfahren ;-)

lg
Du hast natürlich vollkommen recht, aber wie allermeistens in der Juristerei ist das Interpretations-bzw Auslegungssache und man muss sich eben nicht alles von vornherein gefallen lassen. Aber wie gesagt: Der Streit zerstört die Nachtruhe sowieso, insofern fährt man vlcht besser gleich woanders hin.

seiwer
21.09.2020, 19:00
1. Das ist ein nicht ausjudiziertes Problem. Grundsätzlich darf ein WoMo überall dort stehen, wo auch ein PKW stehen darf, denn es handelt sich um einen PKW lt. EuKlasse "M1".
2. Ein weiter Unterschied ist "Parken" oder "Campen". Campen bedeutet d.h Sessel heraus, Stützen herunten, Markise heraußen...
Oft gibt es Tafeln mit "Camping verboten"; hier dürfte man parken, aber es gibt sicher Streit mit der Polizei oder der Gemeinde. Diese Verbote werden von der Gemeinde kundgemacht und sollten beachtet werden, vor allem wenn der Parkplatz klein ist.
3. gesetzliche Regelungen sind Landessache d.h. Landesgesetze. In der Steiermark gibt es kein diesbezügliches Gesetz.
4. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit d.h. ruhen, essen, trinken im PKW ist nur in WIEN durch das Kampinggesetz verboten. (Ob das vor dem obersten Gericht halten würde bezweifle ich). Hier will man möglicherweise die Prostitution verhindern. Bei verschiedenen Veranstaltungen hat Wien aber oft sogar die Parks für Camper aufgemacht.
5. Es gibt auch Parkverbote ab 22 Uhr bis 05 Uhr. Das muss aber auch für PKW gelten, wird in der Hochsaison meist kontrolliert. Behörde ist die Gemeinde.
6 Auf Privatgrund kann man das WoMo parken und auch ein oder zwei Nächte schlafen. Oft bis zu 10 Plätze - Landessache wie Privatzimmervermietung.
7. Das Abstellen einen Wohnwagens auf Privatgrund für längere Zeit ist meist durch die "Bauordnung" des Landes verboten.

Aber wie gesagt, sicher ist nix, auch nicht die Ansicht mancher Polizisten oder Parkwächter.
LG Werner

johannsen
22.09.2020, 08:04
1. Das ist ein nicht ausjudiziertes Problem. Grundsätzlich darf ein WoMo überall dort stehen, wo auch ein PKW stehen darf, denn es handelt sich um einen PKW lt. EuKlasse "M1".

Da bin ich voll bei dir. Es müsste sich halt einer finden, der gestraft wurde und den langen Weg durch die Instanzen bis letztlich zum VfGH nicht scheut. Denn ob es wirklich etwa mit dem Recht auf Freizügigkeit der Person vereinbar ist, sogar das Übernachten im eigenen Pkw als Kampieren zu definieren, wie es das Tiroler Campinggesetz vorsieht, ist sicher zu hinterfragen. Aber solange diese Bestimmungen nicht aus der Rechtsordnung entfernt sind, werden und müssen sie von den Behörden vollzogen werden.



2. Ein weiter Unterschied ist "Parken" oder "Campen". Campen bedeutet d.h Sessel heraus, Stützen herunten, Markise heraußen...
Oft gibt es Tafeln mit "Camping verboten"; hier dürfte man parken, aber es gibt sicher Streit mit der Polizei oder der Gemeinde. Diese Verbote werden von der Gemeinde kundgemacht und sollten beachtet werden, vor allem wenn der Parkplatz klein ist.

Parken ist eigentlich eindeutig in der StVO definiert: das Abstellen von Fahrzeugen für länger als halten - von Schlafen im Auto ist da nichts zu finden. Eher schon § 82 StVO: Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken - was man ja unterstellen könnte, wenn man drin schläft - ist spitzfindig, ich weiß, aber so könnte eine Behörde evtl argumentieren.


4. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit d.h. ruhen, essen, trinken im PKW ist nur in WIEN durch das Kampinggesetz verboten. (Ob das vor dem obersten Gericht halten würde bezweifle ich).

Das mit der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gibt es als rechtlichen Begriff nicht in unseren Gesetzen, in Deutschland offenbar schon.

Wenn man also die Bestimmungen über den Zustand des Lenkers eines Kfz (§ 58 StVO) und das Tiroler Campinggesetz (Begriffsbestimmungen - was ist Kampieren) zusammenliest, könnte man behaupten, dass man in Tirol zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nicht "übernachten" darf - auch nicht im Pkw. Wenn ich allerdings nur zwei/drei/vier Stunden mütze, weil ich nicht mehr weiterkann, dann sollte es meiner Ansicht nach in Tirol kein Problem sein dürfen - außer die Behörde käme zum Schluss, dass das Schlafen im Auto "Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken" wäre.

Aber jetzt hör ich lieber auf ;-)


lg

r_kopka
22.09.2020, 08:54
Das mit der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gibt es als rechtlichen Begriff nicht in unseren Gesetzen, in Deutschland offenbar schon.
Aber auch dort wurde in Fällen schon klargestellt, daß das nicht irgendwo an einem schönen Strand geschehen darf, wenn der gar nicht an der Fahrtroute liegt. D.h. dorthin, dann "Fahrttüchtigkeit" und dann wieder zurück, gilt nicht.

RK

wolli
22.09.2020, 11:52
1.Ein weiter Unterschied ist "Parken" oder "Campen". Campen bedeutet d.h Sessel heraus, Stützen herunten, Markise heraußen...

Ich finde den Austausch mit euch hochinteressant, und das meiste ist stimmig, allerdings was campen wirklich ist, das bestimmt nicht die Meinung des Campers, sondern z.B. in Tirol das Gesetz. Und das sieht es so, dass eben Camping bereits das Übernachten im Fahrzeug im Rahmen des Tourismus sei. Das Argument mit den Stühlen, den Stützen und der Markise bringen ja alle, die des nachts von der Bergwacht geweckt werden ;-) Es gab da mal einen Beitrag im Fernsehen über "Camper" am Plansee.

Double Trouble
22.09.2020, 13:03
Ich übernachte zwar eher selten frei stehend, aber ich hab dabei noch nie ein Problem gehabt. Ich halte mich an diese Regeln:
Ich parke nicht in der Nähe von Campingplätzen (außer die sind überfüllt).
Ich parke nicht, wo ich jemandem im Weg sein könnte.
Ich parke nicht auf offensichtlichem Privatgrund.

wolli
22.09.2020, 13:14
Hallo Peter, wenn- dann mache ich das auch so, aber das System funktioniert in der Saison rund um den Plansee jedenfalls nicht. Das ist nur exemplarisch dafür, dass es Regionen gibt, die sich auf ein etwaiges Campingverbot spezialisiert haben. Anderen wiederum ist das völlig egal... Gott sei Dank... Ich habe jedenfalls keine Lust um 2 Uhr nachts, mit diesen oft überfanatischen Bergwachtlern, herumstreiten zu müssen.