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herbo
29.05.2015, 12:43
Liebe Forumianer und Innen

Davon abgesehen, dass es im eigenen Interesse liegen sollte die Gasanlage am eigenen Fahrzeug regelm. überprüfen zu lassen, habe ich folgende Frage:

In welchen EU Ländern ist eine Gasüberprüfung an Reisemobilen bzw. Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben?

lg
herbo

dreamflyer
30.05.2015, 07:16
Ich weiß schon, dass ich Dir jetzt Deine Frage nicht beantworte - weil ich es nicht weiß. Aber, ich denke einerseits, wenn die Exekutive draufkommt, findet sie sicher Mittel und Wege Dir Kohle abzuknöpfen. Andererseits ist es meiner Ansicht nach eher ein Thema der Versicherung. Wenn etwas mit dem Gassystem passiert und Du hast keine gültige Gasprüfung, wird die Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Kasko) nix zahlen.

gelöscht
30.05.2015, 10:40
Hallo,
es gibt angeblich in Italien schon Campingplätze die einen Aufenthalt nur mit gültiger Gasplakette erlauben.

berghamer
30.05.2015, 10:41
Hallo

Villeicht kann "grisu" deine Frage gelegentlich beantworten. Ich habe mit der Suchfunktion einen alten Beitrag von ihm über die Gasrichtlinien gefunden.

http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?4617-Gasvorschriften-Gasnormen-Gaspr%FCfung

nettrx
30.05.2015, 14:40
In Österreich ist eine Gasüberprüfung Bundeslandweit nicht geregelt. zB. Wien nein, in NÖ ja. Sicher ist eine Gasprüfung die in NÖ alle 2 Jahre durchgeführt wird von Vorteil. Um auch als Wiener sicherzugehen lasse ich meinen WW in NÖ überprüfen um alle (Gas)Risiken wenn möglich auszuschließen! Die Überprüfung gilt auch im Ausland.
In welchen anderen Ländern du bei einer WW Überprüfung, Vorschriften einhalten musst kann ich dir nicht sagen. (Warum soll ich in einem anderen Land eine Überprüfung machen?)
Weitere Infos: http://www.campingclub.at/technik/rund_ums_campen/gasversorgung/gasueberpruefung__das_wird_gemacht

grisu
30.05.2015, 18:03
Weil es hier eigentlich recht gut erklärt wird , hier ein kurzer Auszug aus einem meiner Vorträge die ich zu diesem Thema letztes Jahr auf der Welser Campingmesse gehalten habe:

Um es gleich kurz zu machen, EU-weit gilt spätestens seit 2006 rechtlich eine Prüfpflicht (alle 2 Jahre) für Campinggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen, Reisemobile, wohnwagenähnliche Aufbauten).

In der gesamten EU ist für solche Gasanlagen im Campingbereich rechtlich die EN (=Euronorm) 1949 gültig und jeweils die länderspezifische Prüfrichtlinie einzuhalten.
Also z.B. in Österreich ÖNORM EN 1949 und G 107, in Deutschland DIN EN1949 und G 607 usw.
Rechtlich gesehen sind solche Normen und die dazugehörigen Prüfrichtlinien
„Stand der Technik“ und damit beim Betrieb solcher technischen Anlagen immer einzuhalten.
Bei einem Streitfall (z.B. technische Gebrechen, Mängel) oder auch imSchadensfall (z.B. Unfall , Unglück, Brand usw.) gelten vorab vertragliche Vereinbarungen oder eben Normen.
Bei technischen Fragen, die Vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt sind, gelten solche länderspezifische NORMEN(z.B. ÖNORM) bzw. Prüfrichtlinien für Behörden, Gerichte und Versicherung als Grundlage für Entscheidungen.

Daraus ergibt sicht in der Rechtspraxis das Normen und Prüfrichtlinien nachweislich eingehalten werden müssen (sowohl bei der Herstellung, bei der Reparatur, der Wartung, als auch bei der Benützung durch den Verbraucher).

Werden gültige Normen und Prüfrichtlinien beim Betrieb von technischen Anlagennicht eingehalten, kann dies im Schadensfall, bei Gebrechen oder bei Rechtsstreitigkeiten, Regress- bzw. Schadenersatzansprüche (z.B. Verlust des Versicherungsschutz usw.) nach sich ziehen !!
Daher nochmals der Hinweis, dass rechtlich seit spätestens 2006 EU-weit eine Prüfpflicht für solche Campinggasanlagen in Fahrzeugen besteht!


Aber esgibt in der Praxis in fast jedem Land eine andere Handhabung der Kontrolle :

In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
In Österreich kann eine Gasprüfung bei der Pickerlüberprüfung zwar gefordert werden, muss aber nicht (derzeit Ermessenssache des Prüfers), da nicht ausdrücklich im § 57a Mängelkatalog angeführt. Derzeit wird hierzulande meist nur einmal bei der Einzelgenehmigung (Typisierung) nach der Gasprüfbescheinigung gefragt, sonst nicht.

Vielleicht gibt es deshalb auch den weit verbreiteten Irrtum dass eine Prüfung gar nicht vorgeschrieben ist.
Aber nochmals der klare Hinweis, nur weil es nicht oder nur selten kontrolliert wird,bedeutet dies nicht, dass es nicht auch erforderlich ist (siehe oben) – jede Gasanlage im Campingbereich muss (wie jede andere technische Anlage) gemäß den geltenden Normengeprüft werden.

Diese Prüfpflicht aus (haftungs-) rechtlichen Gründen (gemäß geltender technischer Normen) hat auch nichts mit der Pickerlprüfung oder sonstigen KFZ relevanten Prüfungen zu tun.

Bei meinen Gerichtsfällen gibt es von Seiten der Betroffenen dann oft das böse Erwachen, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann und die Streitereien mit der Versicherung beginnen (Unwissenheitschützt übrigens nicht vor Strafe wie es so schön heißt ……)

Ich hoffe, dass dieser Irrglaube nun einigermaßen geklärt ist

Lg
Christian

schure
30.05.2015, 20:27
hi,

trotz all dieser schönen Verordnungen und §§§ ist für mich die Frage offen ob mir ein Polizist
(oder ein Ordnungsamt-Männchen) im EU-Raum - bei einem nicht aktuell gültigen Prüfpickerl Ungemach
bereiten kann-darf, sprich mir etwas Kleingeld abnehmen oder mich gar an der Weiterfahrt hindern könnte.
Voraus setzte ich eine auch für Laien erkennbare Dichtheit der Anlage, Schläuche und Regler nicht
älter als 4J. sind und das nach abrehen der Gasflasche der Druck im System noch mindestens 3Std. vorhanden bzw. gleich hoch bleibt .

Das mit der TÜV- Prüfung ist schon klar, auch Versicherungsfragen u. ä. lass ich außen vor - wie schaut es für
österreichische Mobilisten an der "Front" sprich Straße nun letztlich im EU-Raum insbesonders in D / I /Sl aus ---Strafe zahlen - Fzg abstellen ???/


Grüße

herbo
01.06.2015, 23:39
Weil es hier eigentlich recht gut erklärt wird , hier ein kurzer Auszug aus einem meiner Vorträge die ich zu diesem Thema letztes Jahr auf der Welser Campingmesse gehalten habe:

Um es gleich kurz zu machen, EU-weit gilt spätestens seit 2006 rechtlich eine Prüfpflicht (alle 2 Jahre) für Campinggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen, Reisemobile, wohnwagenähnliche Aufbauten).

In der gesamten EU ist für solche Gasanlagen im Campingbereich rechtlich die EN (=Euronorm) 1949 gültig und jeweils die länderspezifische Prüfrichtlinie einzuhalten.
Also z.B. in Österreich ÖNORM EN 1949 und G 107, in Deutschland DIN EN1949 und G 607 usw.
Rechtlich gesehen sind solche Normen und die dazugehörigen Prüfrichtlinien
„Stand der Technik“ und damit beim Betrieb solcher technischen Anlagen immer einzuhalten.
Bei einem Streitfall (z.B. technische Gebrechen, Mängel) oder auch imSchadensfall (z.B. Unfall , Unglück, Brand usw.) gelten vorab vertragliche Vereinbarungen oder eben Normen.
Bei technischen Fragen, die Vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt sind, gelten solche länderspezifische NORMEN(z.B. ÖNORM) bzw. Prüfrichtlinien für Behörden, Gerichte und Versicherung als Grundlage für Entscheidungen.

Daraus ergibt sicht in der Rechtspraxis das Normen und Prüfrichtlinien nachweislich eingehalten werden müssen (sowohl bei der Herstellung, bei der Reparatur, der Wartung, als auch bei der Benützung durch den Verbraucher).

Werden gültige Normen und Prüfrichtlinien beim Betrieb von technischen Anlagennicht eingehalten, kann dies im Schadensfall, bei Gebrechen oder bei Rechtsstreitigkeiten, Regress- bzw. Schadenersatzansprüche (z.B. Verlust des Versicherungsschutz usw.) nach sich ziehen !!
Daher nochmals der Hinweis, dass rechtlich seit spätestens 2006 EU-weit eine Prüfpflicht für solche Campinggasanlagen in Fahrzeugen besteht!


Aber esgibt in der Praxis in fast jedem Land eine andere Handhabung der Kontrolle :

In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
In Österreich kann eine Gasprüfung bei der Pickerlüberprüfung zwar gefordert werden, muss aber nicht (derzeit Ermessenssache des Prüfers), da nicht ausdrücklich im § 57a Mängelkatalog angeführt. Derzeit wird hierzulande meist nur einmal bei der Einzelgenehmigung (Typisierung) nach der Gasprüfbescheinigung gefragt, sonst nicht.

Vielleicht gibt es deshalb auch den weit verbreiteten Irrtum dass eine Prüfung gar nicht vorgeschrieben ist.
Aber nochmals der klare Hinweis, nur weil es nicht oder nur selten kontrolliert wird,bedeutet dies nicht, dass es nicht auch erforderlich ist (siehe oben) – jede Gasanlage im Campingbereich muss (wie jede andere technische Anlage) gemäß den geltenden Normengeprüft werden.

Diese Prüfpflicht aus (haftungs-) rechtlichen Gründen (gemäß geltender technischer Normen) hat auch nichts mit der Pickerlprüfung oder sonstigen KFZ relevanten Prüfungen zu tun.

Bei meinen Gerichtsfällen gibt es von Seiten der Betroffenen dann oft das böse Erwachen, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann und die Streitereien mit der Versicherung beginnen (Unwissenheitschützt übrigens nicht vor Strafe wie es so schön heißt ……)

Ich hoffe, dass dieser Irrglaube nun einigermaßen geklärt ist

Lg
Christian

Vielen Dank,

Das ist eine verständliche Erklärung.

lg
herbo

herbo
01.06.2015, 23:50
@ Schure: Aus Grisus Erklärung geht für mich daraus hervor, dass diese Vorschrift(en) von der Exekutive auch kontrolliert werden kann und dies event. eine Bußgeldzahlung bei Nichteinhaltuung zur Folge haben kann. - Aber: Wo kein Kläger auch kein Richter.

Ein Vergleich: In der STVO heißt es auch in einem §, dass der Kreuzungsbereich freizuhalten ist. bzw. dass man in eine Kreuzung nicht einfahren darf, wenn man sie nicht mit Sicherheit wieder verlassen kann - Wer und wann kontrolliert das??

lg
herbo

AVS
02.06.2015, 01:47
In Österreich ist eine Gasüberprüfung Bundeslandweit nicht geregelt. zB. Wien nein, in NÖ ja. Sicher ist eine Gasprüfung die in NÖ alle 2 Jahre durchgeführt wird von Vorteil. Um auch als Wiener sicherzugehen lasse ich meinen WW in NÖ überprüfen um alle (Gas)Risiken wenn möglich auszuschließen!

Das ist 100% Blödsinn. Mein Pickerl ist 10 Tage alt, stammt aus NÖ und hat KEINE Gasprüfung. Die ist abgelaufen (wird aber aber in 2 Wochen aus Eigeninteresse nachgeholt). Aber für Pickerl interessiert die in weder in W noch in NÖ keine Sau.

nettrx
03.06.2015, 13:12
Das ist 100% Blödsinn. Mein Pickerl ist 10 Tage alt, stammt aus NÖ und hat KEINE Gasprüfung. Die ist abgelaufen (wird aber aber in 2 Wochen aus Eigeninteresse nachgeholt). Aber für Pickerl interessiert die in weder in W noch in NÖ keine Sau.

Vielleicht hilft die Vorschriften zu lesen: Der gesetzliche Hintergrund der Gasprüfung: (Önorm EN 1949 ... Als Campingfahrzeuge gelten in der Praxis alle Wohnwagenanhänger,. Reisemobile sowie ...

PS: Unwissenheit schützt leider nicht - würde mich bei den Campinghändlern erkundigen (zB. Gebetsroiter, Falle, ...)

AVS
03.06.2015, 23:20
Der gesetzliche Hintergrund der Gasprüfung: (Önorm EN 1949
...
würde mich bei den Campinghändlern erkundigen (zB. Gebetsroiter, Falle, ...)


Gesetze kannst gerne posten, alle anderen interessiert die Praxis und ich zahl sicher nicht, um eine Ö-Norm zu lesen.

Fakt ist: es interessiert beim "Pickerl" in Ö keine Sau, weder in Wien noch in NÖ.
Ich machs auch Eigeninteresse, ganz ohne "Zwang". Aber Pflicht ist es "NOCH" nicht

und was glaubst, woher die Infos stammen? Von den Leuten, die tagtäglich damit zu tun haben ... (und mir das Pickerl auch geben)

Allesfahrer
04.06.2015, 07:20
Lies doch nochmal Posting #6!

Es ist Pflicht!!!

Nur wird es bei uns noch nicht kontrolliert.

AVS
05.06.2015, 22:44
Es ist Pflicht!!!

Nur wird es bei uns noch nicht kontrolliert.

Also typisch Österreich: für die Fisch!

schure
06.06.2015, 21:07
Also typisch Österreich: für die Fisch!

ok ,ist angekommen. Was aber passiert mir z.B. in D oder I bei einer Polizeikontrolle wenn ich kein gültiges
Gaspickerl bzw. Bescheinigung habe ? Oder gar in der Schweiz ???
Wiederhole mich-- Strafe zahlen oder weiterfahren verboten - oder gar Nummer abmontieren - oder nicht mal dannachgefragt werden??

Kennt wer Beispiele wo es in dieser Hinsicht unangenehm wurde ?


grüße

AVS
07.06.2015, 01:38
ok ,ist angekommen. Was aber passiert mir z.B. in D oder I bei einer Polizeikontrolle wenn ich kein gültiges
Gaspickerl bzw. Bescheinigung habe ? Oder gar in der Schweiz ???
ich wurde 1x in Italien beim Check-in danach gefragt. Sonst noch nie. (ich weiß aber nicht mehr, auf welchem Platz!)

Kontakte mit Polizei hatte ich zum Glück noch keine ...

Wie gesagt: für mich gehört das aus Eigeninteresse dazu wie das "Pickerl"
Aber wie ich beim Pickerl danach gefragt hab, war nur müdes Lächeln angesagt: ist nicht im Katalog, interessiert uns nicht (und sonst auch keine Sau - sinngemäß)


Ausland ist immer was anderes, aber wo in der AT-STVO steht was von Gasprüfung??? Da kann der Kibara brausen gehen...

grisu
07.06.2015, 11:37
Ich finde die Richtung dieser ganzen Diskussion höflichgesagt schon ziemlich eigenartig.

Hier wird doch tastsächlich herumlamentiert, was und wo einem etwas passieren kann oder könnte, wenn man eine klare EU weite Vorschrift nicht beachtet.
Ist irgendwie so, wie wenn man sich darüber sorgen macht, wo man ungestört und ohne Strafe rasen darf und wo es nicht möglich ist .
Daher kann ich den Sinn einer solchen Ausführung so nicht ganz nachvollziehen ………



Übrigens sind diese Vorschriften deshalb keineswegs „für die Fisch“ , da es ja offensichtlich noch immer beratungsresistente Zeitgenossen gibt , die glauben sich nicht daran halten zu müssen.
Solange im Alltag solche oberschlauen Leute herumlaufen, die glauben, dass alles was nicht gleich per Strafe verboten ist, auch erlaubt sein muss, sind eben solche Normen und Prüfrichtlinien als Werkzeug und Grundlage für Behörden, Versicherungen usw. zum Schutz der anderen notwendig und sehr wohl sinnvoll.(Sonst würde man ja auch z.b. keine Wahl haben, wenn der Nachbar plötzlich einen 4m Zaun baut oder ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einem 150 db lautem Fahrzeug daherkommt usw. usw.) Und so ist es eben auch bei anderenThemen und technischen Anlagen …….

Und zum Abschluss nochmals der Hinweis die eigentlich rechtausführlichen Erklärungen auch Sinn erfassend zu lesen (ja genau so wie im PisaTest gefordert ;-) ):
die § 57a Pickerlüberprüfung hat mit einer Gasprüfung (zumindest derzeit) nichts zu tun und deshalb ist auch die Diskussion müßig, wer eine verlangt und wer eben nicht …

Die Grundfrage war in welchen EU Ländern die Gasprüfung verpflichtend ist und die einfache Antwort in allen, punkt aus.

Alles andere steht , wie ich meine, recht ausführlich erklärt zum Nachlesen da, also einfach lesen und nichts zwischen dieZeilen hineininterpretieren

meint

Grisu

grisu
07.06.2015, 11:54
PS: sorry für die Tippfehler aber mit dem Tablet geht's a bissl ruppig

mauthe
07.06.2015, 12:04
warum schreibst do überheblich?

perfektp
07.06.2015, 12:38
Hallo,

liebe Camper und Grisu: Ich esse Bananen welche für die EU zu stark gekrümmt sind.
Hoffentlich hat das keine Konsequenzen.
Bleibt locker, das Leben (in der EU) ist hart genug.

LG perfektp (jetzt mit den geilsten Rücklichten der Welt)

nettrx
07.06.2015, 15:39
Ich finde die Richtung dieser ganzen Diskussion höflichgesagt schon ziemlich eigenartig.
Übrigens sind diese Vorschriften deshalb keineswegs „für die Fisch“ , da es ja offensichtlich noch immer beratungsresistente Zeitgenossen gibt , die glauben sich nicht daran halten zu müssen.
Solange im Alltag solche oberschlauen Leute herumlaufen, die glauben, dass alles was nicht gleich per Strafe verboten ist, auch erlaubt sein muss, sind eben solche Normen und Prüfrichtlinien als Werkzeug und Grundlage für Behörden, Versicherungen usw. zum Schutz der anderen notwendig und sehr wohl sinnvoll.
Und zum Abschluss nochmals der Hinweis die eigentlich rechtausführlichen Erklärungen auch Sinn erfassend zu lesen (ja genau so wie im PisaTest gefordert ;-) ):
Die Grundfrage war in welchen EU Ländern die Gasprüfung verpflichtend ist und die einfache Antwort in allen, punkt aus.


Du sprichst mir aus der Seele! DANKE

Allesfahrer
07.06.2015, 18:51
Hallo,

liebe Camper und Grisu: Ich esse Bananen welche für die EU zu stark gekrümmt sind.
Hoffentlich hat das keine Konsequenzen.
Bleibt locker, das Leben (in der EU) ist hart genug.

LG perfektp (jetzt mit den geilsten Rücklichten der Welt)

Wenn du deine Bananen so isst das du andere dadurch gefährdest wird es sicher auch für dich Konsequenzen haben!

Allesfahrer
07.06.2015, 19:06
Ich finde die Richtung dieser ganzen Diskussion höflichgesagt schon ziemlich eigenartig.

Noch eigenartiger wird es wenn man folgende Themen von anderen Usern:

http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?15699-WW-Versicherung

http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?15554-Reiseschutz

in Zusammenhang mit diesem Text bring:


Werden gültige Normen und Prüfrichtlinien beim Betrieb von technischen Anlagennicht eingehalten, kann dies im Schadensfall, bei Gebrechen oder bei Rechtsstreitigkeiten, Regress- bzw. Schadenersatzansprüche (z.B. Verlust des Versicherungsschutz usw.) nach sich ziehen !!
Daher nochmals der Hinweis, dass rechtlich seit spätestens 2006 EU-weit eine Prüfpflicht für solche Campinggasanlagen in Fahrzeugen besteht!


Wieviel kostet die Gasprüfung alle 2 Jahre und wieviel kostet die Versicherung und der Reiseschutz???

mauthe
07.06.2015, 20:24
da gehts jetzt nicht um die Sinnhaftigkeit der Prüfung sondern um den ton. es muß nicht so überheblich sein Pisa und so. Höflichgesagt ist da gar nichts.

Allesfahrer
07.06.2015, 21:08
Sorry aber wir sind bei Posting #25 über ein Thema bei dem es genau eine Antwort gibt.
Die in Posting #6 genauestens erläutert würde.

Wie höflich soll man sich denn dann noch ausdrücken???

mauthe
07.06.2015, 22:20
Wer anderen empfehlen tut sinnerfaßend zu lesen hat von der Höflichkeit nichts verstanden. Der hat sich für mich erledigt da kann er experte am laufenden band sein.

schure
07.06.2015, 23:05
Hi,

bei allem mühsamen Verständnis für die Einhaltung div. Vorschriften die sich irgendwelche lobbyistengesteuerten EU-Fachleute ausgedacht haben finde ich diese „Gasprüfung“ irgendwie seltsam.
Wenn man schon mal so eine „Gasprüfung“ miterlebt hat, dann fragt man sich dannach unwillkürlich für was habe ich jetzt hier u.G. 50-.- oder mehr € abgeliefert.
Die Arbeitszeit des Prüfers ist und war max. 25Min. ein sehr schöner Stundensatz- muß man neidlos anerkennen….

Die einzelnen Prüfungen beschränken sich auf ein einmaliges Abdrucken, eine Sichtkontrolle
der Flammfarbe beim Kühli, der Kochplatten und der Heizung, eine Überprüfung des Gasschlauchs auf sein Alter , das Austellen eines handgeschriebenen Zettels und der Anbringung eines Pickerls - Fertig.
So zumindest meine Erfahrung.
All das kann ich auch locker im Selbsttest durchführen(bis aufs Pickerl) wenn ich das nötige techn. Grundverständniss
habe. Falls NICHT - dann führt natürlich kein Weg am Fachmann vorbei...

Wenn meine Anlage nach abdrehen der Gaszufuhr mindestens eine Woche keinen Druckverlust zeigt , bin ich schon mal ganz gut dabei, wenn der Kühli , der Herd und die Heizung ein ausgewogenes bläuliches Flammbild zeigen und sofort ihren Dienst aufnehmen ist das alles für mich subjektiv doch in Ordnung . Wenn ich in Eigenregie noch dazu achte das die flexiblen Schläuche nicht älter als 4 bis 5 Jahre sind , kein angerosteten Fixleitungen vorhanden sind ,was mache ich da anders als bei der sogenanaten § sowiso-Überprüfung??

Ich habe bei meinem Mobil obwohl es schon einige Jahre am Buckel hat keinerlei
sicherheitstechnische Bedenken in Sachen Gas und bin nicht sehr amused für eine
für mich nicht so wirklich effiziente Prüfung alle 2 Jahre diese Summen zu opfern.
Wenn man die Intervalle auf 4 Jahre ausdehnen würde – ja dann sehe ich einen praktischen
Sinn und würde mit Freuden zu Prüfung schreiten.
Das alles ist meine persönliche Meinung und sollte in keinster Weise als Maßstab genommen werden.!!

Grüße

STO
08.06.2015, 00:55
sorry 4 offtopic:


Wer anderen empfehlen tut sinnerfaßend zu lesen hat von der Höflichkeit nichts verstanden. Der hat sich für mich erledigt da kann er experte am laufenden band sein.

mauthe, du - laut deinem profil - nichtcamper: da du zum factfinding hier im forum noch nie etwas beigetragen hast, sei dir das angehaengte bild geweiht.

um deine syntax zu gebrauchen: tu es mit humor nehmen tun :). wir lassen uns alle gerne ueberzeugen, dass du keine schachspielende taube bist. bis dahin: sei schweig. danke fuer die aufmerksamkeit.

/offtopic

grisu
08.06.2015, 07:27
Lieber mauthe:
Da du gerade mal 6 Postings in diesem Forum gemacht hast und mich somit sicher nicht kennst, finde ich die Unterstellung ich sei überheblich schon etwas weit her geholt.
Sinnerfassend lesen nach Pisa ist weder überheblich nochirgendwie böse gemeint, sondern ein ironisch gemeinter Hinweis nicht eine bereits beantwortete Frage unendlich weiter zu diskutieren.

Wenn du mich nicht grundlos vorverurteilen würdest, sondern vorher einige meiner gut 1.700 Beiträge gelesen hättest, würdest du wissen, dass ich immer versuche folgende Grundsätze bei meinen Postings einzuhalten:



immer höflich und respektvoll gegenüber anderen
keine Werbung
immer nur belegbare Fakten posten
immer mit einem Augenzwinkern schreiben, denn esgibt ohnehin genug Grantler hier


Genau so schreibe ich hier seit knapp 13 Jahren, daher ist deine Aussage für mich weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt.

In diesem Sinne viel Spaß hier im Forum und vielleicht auch gleich etwas mehr Gelassenheit bei lesen mancher Beiträge …

wünscht dir
Grisu

grisu
08.06.2015, 07:32
Nochmals Sorry für die komische Schriftformatierung aber mein Tablett verträgt sich scheinbar nicht besonders mit der Forumssoftware :-(

AVS
10.06.2015, 18:29
Wieviel kostet die Gasprüfung alle 2 Jahre und wieviel kostet die Versicherung und der Reiseschutz???

49,-, hab sie heute gemacht

mauthe
18.06.2015, 20:55
an Sto, ich denk, meine syntax tut dich genau genommen nichts angehen tun vastehst? freizeitmoderatoren und Blockwarte finden sich viele in diversen foren, so auch hier in deiner Person. glaub ma, dir schreibat i des weiße aus de augn und zwoa nach allen regeln der Syntax, orthographie und Grammatik wann i woitat.

an grisu, na da ist nichts weit hergeholt. wenn ich einem mitdiskutierer empfehle sich an Pisa zu halten dann ist das überheblich und nicht ironisch. vollkommen wurscht wievile beiträge ich scho gschriebn hab.

yankee
18.06.2015, 22:13
na, ich hol wieder einmal Bier und Chips ...

r_kopka
19.06.2015, 11:11
an Sto, ich denk, meine syntax tut dich genau genommen nichts angehen tun vastehst? freizeitmoderatoren und Blockwarte finden sich viele in diversen foren, so auch hier in deiner Person. glaub ma, dir schreibat i des weiße aus de augn und zwoa nach allen regeln der Syntax, orthographie und Grammatik wann i woitat.
Und warum machst du es dann nicht ? Warum diese sonderbare Schreibweise, die meistens nur falsch ist. Selbst als Pseudodialekt ist es bei Sachthemen verfehlt. Und hier lesen sicher auch nördlichere Besucher mit, die da nichts mehr verstehen.
Wenn man richtig schreiben kann (wie du ja betonst), warum macht man es dann nicht ? Nur zum Spaß ? Um andere zu ärgern ? Weil man zu faul ist, sich verständlich auszudrücken ?
Immerhin ist das hier ein öffentliches Medium, das jeder einsehen kann. Willst du dich so der Welt darstellen ? Normalerweise schreibt man Beiträge, weil man etwas mitzuteilen hat. Und dann sollte man alles dafür tun, daß die Empfänger das auch gut verstehen können.


an grisu, na da ist nichts weit hergeholt. wenn ich einem mitdiskutierer empfehle sich an Pisa zu halten dann ist das überheblich und nicht ironisch. vollkommen wurscht wievile beiträge ich scho gschriebn hab.
Es ist eher angebracht. Ich habe versucht den Konflikt nachzuvollziehen, aber ohne Erfolg. Entweder fehlen da Beiträge oder es liegt daran, daß du in Antworten jemanden oder eine Aussage ansprichst, ohne daß zu erkennen ist (z.B. Zitat), was eigentlich gemeint ist.

RK

mauthe
19.06.2015, 21:38
da nechste Blockwart der sonderklasse, na wennst nichts nachvollziehen kannst dann ist ja grisus hinweis auf Pisa vielleicht dochh nicht so Schlecht. denn rest deiner achso pseudointellekten Provokation kannst da in die haare schmieren.

gerardo
20.06.2015, 12:52
...ist ja echt ein SONDERBARES Forum hier. Nach ein paar unwichtigen Antworten geht die Pöbelei wieder los, diesmal ohne das ich dabei bin.
4353

westbahnmichi
21.06.2015, 10:55
...ist ja echt ein SONDERBARES Forum hier. Nach ein paar unwichtigen Antworten geht die Pöbelei wieder los, diesmal ohne das ich dabei bin.
4353

Hallo

bist ja eh schon da:);):p

gerardo
21.06.2015, 11:28
hast mich erwischt......
4365

AVS
29.06.2015, 00:45
diesmal ohne das ich dabei bin.

du bist ja da

Gerda
30.06.2015, 23:57
nun muss ich auch zum Thema schreiben, eine Gasüberprüfung durchzuführen ist für uns unerlässlich, dient zur Beruhigung, auf der sicheren Seite zu sein. Haben da einen guten Fachmann der sich jede Zeit der Welt dafür nimmt. Sind gerade retour von unserer Reise entlang des Jakobweges in Südfrankreich und Spanien. Zumindest in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben, da benötigt man einem Überprüfungsbericht, sollte nach diesem gefragt werden.

Mir fallt nur auf, dass vom ursprünglichen Thema sehr schnell abgekommen wird und die Gesprächsbasis (Schreibbasis) auf ein niedriges Niveau sinkt, ist euch wirklich so fad????

LG

gerardo
01.07.2015, 10:10
Hallo Gerda,
ich war 22 Jahre in Spanien, von einer ges. vorgeschriebenen Gasprüfung ist mir nichts bekannt!
Ebenso in Österr., es wird das Pickerl ohne Gasprüfung erteilt!!! Das Fahrzeug ist also vor dem Gesetz ohne Gasprüfung verkehrstauglich!

Was ist die §57a-Begutachtung?Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch den ÖAMTC spart Zeit und Geld.

Gerda
01.07.2015, 11:03
Verkehrstauglich ist es natürlich ohne Gasüberprüfung schon, aber eben nicht in jedem EU-Land, wir wollen auf der sicheren Seite sein, vielleicht deshalb weil wir nicht der Wohnmobilisten-Furzklemmerfraktion angehören. Wir sind auch nicht die leidenschaftlichen Freisteher und auf CP Plätzen in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben. So wurde es mir vermittelt.
Kann jetzt nicht von den Kosten dafür schreiben, wir haben sich extra dazu einen Crashsensor einbauen lassen, das hat es verteuert. Uns war es die Angelegenheit wert.

LG

gerardo
01.07.2015, 11:41
auf CP Plätzen in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben. So wurde es mir vermittelt.
Hallo Gerda,
Das ist die Vorschrift der Platzbetreiber, hat also nichts mit STVO zu tun. Ich bin absolut für die Kontrolle der Gasanlage, mir geht es nur darum ob das private Vorschriften der Platzbetreiber sind oder verbindliche Gesetze, die bei Nichteinhaltung den Betrieb des Fahrzeuges bei Strafe unterbinden können.

Noch was am Rande, könntest Du mir bitte die "Wohnmobilisten-Furzklemmerfraktion" näher beschreiben?

herbo
01.07.2015, 21:43
Danke, Danke für die vielen Meinungen aber wie lautete meine Frage?

Nix für ungut aber es ist schon verblüffend, welche Diskusionen auf eine klar formulierte Frage immer wieder entstehen.

Übrigens mit Posting 6 war die Frage schon klar und sachlich beantwortet. ;)

lg
herbo
gerade zurück aus Korsika

gerardo
02.07.2015, 11:49
Hi Herbo,
das ist nicht richtig! Auf Post 6 wurde Halbwissen und Unwahrheiten verbreitet! Das ist wie immer hier nur unprofessionell!

In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
DAS STIMMT NICHT!

grisu
02.07.2015, 14:12
Lieber Gerardo,

im Gegensatz zu einigen anderen hier im Forum, poste ich eigentlich immer nur Fakten die ich auch belegen kann und ebenfalls im Gegensatz zu anderen hier im Forum bin ich auch bemüht das Gesprächsniveau nicht unter die Gürtellinie sinken zu lassen.

Deine Aussage „ die Infos in meinem Beitrag währen Unwahr-oder Halbwahrheiten“ ist schlichtweg Schwachsinn.

Ich kann dir versichern dass ich schon aus meiner täglichen Gerichtsarbeit belegen kann was ich hier poste.

Die deutschen Richtlinien kenne ich zwar nur von gemeinsamen Schulungenmit deutschen Kollegen von Tüv und Dekra, aber für die ungläubigen hier ein Link zum nachlesen
z.B. vom deutschenTÜV, wo auch für dich ganz klar lesbar sein sollte, dass für eine HU immer eine gültige Gasprüfung erforderlich ist:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/wohnmobil_caravan/gaspruefung

Solltest du diesbezüglich andere Informationen oder Quellen haben, würde ich mich dafür sehr interessieren.
Aber der „Freund vom Onkel eines Nachbarn hat gesagt “ist mir hier zuwenig
Mit solchen Gerüchten habe ich bei meiner täglichen Arbeit immer wieder zu tun.
Fakt ist aber, letztlich zählen die vorgegeben Normen und Richtlinien und nicht was irgendwer irgendwo gehört hat.

Also bitte erst nachdenken und genauer recherchieren bevor du solche Postings machst ……..

lg
Christian

gerardo
02.07.2015, 15:26
Hallo Grisu,
ich habe keine Lust wegen Deiner Information Zeit in Recherchen zu investieren. In D + A kontrolliert kein Mensch das Gaspickerl bei der HU!
Ein Zitat:

Also die Gasprüfung ist alle 2 Jahre pflicht. Sie gehört nicht zum Prüfumfang beim TÜV/DEKRA. Der Prüfer darf aber nach der prüfbescheinigung fragen und falls nicht vorhanden die plakette verweigern. eine gasprüfung mach ich bei jeder inbetriebnahme selbst: flasche (mit Manometer)aufdrehen, sodaß druck auf manometer ist. flasche wieder zudrehen und warten. wenn der druck binnen einer stunde nicht abfällt, is das system dicht! gleiche prüfung dann nochmal mit offenen absperrhähnen. sollte da was v...
Ich habe im letzten Jahr in A 3 WoMos getüvt vor dem Verkauf.....OHNE Gasprüfung!!!
Wenn wir uns da ein neues sch**** EU Gesetz eingefangen haben, wird es noch nicht umgesetzt.
Du vertrittst Deine Meinung (beruflich bedingt), ich denke Du bist da ein "praxisferner Schreibtischtäter". Ich glaube auch dass einige der Punkte die Du anführst aus dem Zivilrecht sind.
Aber genug davon.....ich geh in den Schatten:)

r_kopka
02.07.2015, 16:58
In D + A kontrolliert kein Mensch das Gaspickerl bei der HU!
Für A ist das sicher der Fall. Von D liest man aber genug in den Foren, daß jemand in D Probleme hatte und kein TÜV bekommen hat gerade wegen der fehlenden Gasprüfung.

RK

Allesfahrer
02.07.2015, 18:55
Ein Zitat:

Und woher kommt dieses Zitat?

AVS
09.07.2015, 16:22
Zumindest in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben, da benötigt man einem Überprüfungsbericht, sollte nach diesem gefragt werden.
LG

Kommen gerade aus FR zurück: da hat uns keiner danach gefragt.

Gerda
09.07.2015, 18:28
.... und was lernen wir daraus? Wenn nicht nachgefragt wird, dann braucht man es auch nicht? Auch wir waren in FR wurden auch nicht gefragt, haben aber die Gasüberprüfungsplakette sichtbar am WoMo. Genauso wie wir auf der Autobahn in der Schweiz nicht nach der Autobahnvignette gefragt wurden. Heißt das jetzt dass wir unnötig Geld ausgegeben haben?

LG

gerardo
09.07.2015, 18:34
.... und was lernen wir daraus?
Das hier trotz 51 Antworten immer noch keine Klarheit herrscht:p

Allesfahrer
09.07.2015, 22:38
Nein, das manche Leute nicht lesen können.

STO
09.07.2015, 23:02
lesen und verstehen sind 2 verschiedene paar schuhe :)

Allesfahrer
10.07.2015, 07:40
Du willst mir aber jetzt nicht sagen das jemand den Text in Posting #6 nicht versteht. Oder???:eek:

gerardo
10.07.2015, 08:16
Ja ich verstehe das wirklich nicht. Es wird da offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Ist das Stvo oder Zivilrecht oder was nun?

Fakt ist: 1000ende waren im letzten Winter in F und E und alle sind problemlos heimgekommen (ohne Gaspickerlkontrolle)
Es ist keiner irgendwo aufgetaucht dem das §57 Pickerl wegen fehlender Gasprüfung verweigert wurde!
Sind das Geschäftsleute die hier Panik machen um ihre Umsätze anzukurbeln?
Helft mir doch auf die Sprünge ihr lieben Klug******:p anstatt zu pöbeln! Oder seid ihr da überfordert???

Allesfahrer
10.07.2015, 09:51
Ok, Bernd hast recht. Manche verstehen nichtmal die Frage.

STO
10.07.2015, 10:45
ja, Gerry. genau so hab ich das gemeint :)

gerardo
10.07.2015, 13:51
Unter Kompetenz stelle ich mir sowas vor:
Auf meine Anfrage beim ÖAMTC / ÖCC hatte ich in einer Stunde eine UMFASSENDE Antwort!

http://www.campingclub.at/technik/rund_ums_campen/gasversorgung/gasueberpruefung__das_wird_gemacht
(http://www.campingclub.at/technik/rund_ums_campen/gasversorgung/gasueberpruefung__das_wird_gemacht)

Die Fakten:

ÖNORM EN 1949

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt.
Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.

Prüfrichtlinie G 107

Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G-107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.

Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.

Bei jeder Einzelgenehmigung (Neuzulassung) muss immer eine Gasprüfung bzw. Gasprüfbescheinigung nach EN 1949 vorgelegt werden

AVS
10.07.2015, 16:55
Unter Kompetenz stelle ich mir sowas vor:
Auf meine Anfrage beim ÖAMTC / ÖCC hatte ich in einer Stunde eine UMFASSENDE Antwort!
(http://www.campingclub.at/technik/rund_ums_campen/gasversorgung/gasueberpruefung__das_wird_gemacht)
die bestätigt aber 1:1, was Grisu bereits in post #6 gesagt hat: Die Prüfung an sich ist Pflicht, aber nicht fürs §57-Pickerl.
Es werden sogar die genau gleichen Rechtsquellen angegeben, wie bei ihm.

Also doch Kompetenz - auch wenn du sie nicht wahrhaben willst.

gerardo
10.07.2015, 18:20
Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist.
genau das war daraus nicht so ersichtlich. Es war viel zu umständlich erklärt (Schreibtischtäter) und zu lange. Es kam bei mir wie Panikmache und Umsatzankurbelei rüber, das ist mein Empfinden, sorry.
Was den WoMofahrer interessiert ist nur ob er ohne Gasprüfung ein Pickerl kriegt, oder nicht!

AVS
10.07.2015, 19:12
Was den WoMofahrer interessiert ist nur ob er ohne Gasprüfung ein Pickerl kriegt, oder nicht!

Das ist eben NICHT alles, was ihn zu interessieren hat.
Denn vereinzelt wird das vorliegen eines Prüfbefunden an den CPs kontrolliert. Ohne darfst dann nicht rein.

Und wegen dir und deiner ungeprüften der halbe CP abfackelt, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

Allesfahrer
10.07.2015, 22:35
Da sind wir dann wieder beim Lesen und verstehen.

grisu
11.07.2015, 07:36
Es amüsiert mich sehr, dass der von Gerardo zitierte Text nun so viel besser und verständlicher sein soll , als meine gegeben Antworten.

Nur zur besseren Info , auch die vom Campingclub angeführten Inhalte sind von meiner Sachverständigen Webseite entnommen - also auch diese wurden von mir als „Schreibtischtäter“verfasst .
Nur dass der Großteil dieser von dir hochgelobten Ausführungen absolut nichts mit der eigentlichen Frage in diesem Thread zu tun haben.

Es ging hier im Thread ja niemals um die Frage ob eine Gasprüfungfür das Pickerl notwendig ist, sondern darum wie die gesetzliche Regelung in Europa ausschaut.
Daher auch mein Hinweis auf „sinnerfassendes Lesen“ - was entgegen anderer Unterstellungen überhaupt nichts mit Überheblichkeit oder sonst etwas zu tun hat, sondern einfach nur mit der Bitte die Frage und die Antwort richtig zu lesen.
Pickerlüberprüfung und gesetzliche Verschriften zur Gasprüfung sind zwei grundverschiedene Dinge!! Also nicht Äpfel mit Birnen verwechseln .

Der Fragesteller hat, so denke ich die entsprechendeAntwort verständlich und mit Rechtsquellen belegt auch bekommen und für alle die an diesem Thema interessiert sind, gibt es ab Herbst von den Campingclubs bei den diversen Jahrestreffen auch entsprechende Vorträge um offen Fragen abzuklären.

Übrigens sind diese Vorträge immer absolut kostenlos, denn entgegen aller unterschwelligen Unterstellungen verdiene ich mein Geld als Gerichtssachverständiger eigentlich immer nur mit jenen die sich nicht an die Normen halten ……….

gerardo
11.07.2015, 09:40
Da sind wir dann wieder beim Lesen und verstehen
Da hast du das Schreiben vergessen!
Der Text der vom ÖAMTC veröffentlicht wurde ist kürzer, prägnanter, sachlich und informativ.

Man kann etwas so oder so schreiben......die Formulierung des ÖAMTC's ist für mich die Bessere, andere Leute mögen das anders sehen.

Schulgarten1
11.07.2015, 10:13
Ich wurde noch nie am CP nach der Überprüfung gefragt.
Auch wenn es nicht wirklich pflicht ist:
Dei Installationen verwenden Stahlrohre und Ermeto Verschraubungen. Diese sind Schneidringverschraubungen und keine Klemmringverschraubungen , daher sind die Dichtfkächen zueinander nicht so gross wir bei Klemmringen und Vibrationen könne sie sogar lösen. Grisu ist Sachverständiger und fachmann, ich glaube nicht, dass er sich nur wegen des geschäfts darum kümmert. Ich mache die gasüberprüfung so alle 2 Jahre, einfach damit ich MEHR Sicherheit habe. Dabei ist es egal ober ziemlich neues oder älteres WOMO (bei neuen können Montagefehler vorkommen, oder ?). Was mich aber stört bei der Überprüfung ist: Werden kalibrierte Druckmittel verwendet ? Nein. Ich mache in meinem Bereich solche Druckhaltetests mit kalibrierten Transmittern im millibar Bereich.
lange rede kurzer Sinn: die 30 Euro pro jahr sinds mit wert.
(PS: Wartung (=reinigung, optische Kontrolle) heizung, etc mache ich mir selber jährlich, daher habe ich auch schon seit jahre null Probleme.