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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnwagen mit diesem Auto ziehen?



Slad0
20.05.2015, 20:53
Hallo liebe Camper!

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. :D

Darf ich mit diesem Auto den Wohnwagen ziehen? (siehe Anhänge)
Ist dies mit Führerschein Klasse B erlaubt?

Vielen Dank im voraus für die Antworten. :)

LG.

Allesfahrer
20.05.2015, 21:01
Hallo!

Und herzlich willkommen hier!

Ja darfst du ziehen.

Ist leider kein B-Gespann weil das hzgG des Hängers höher als das Eigengewicht des zugfahrzeug ist.

Kleiner Tipp:
Volltanken und hier und da ein Bischen Gewicht rein (so das das Auto 1310kg hat) und dann bei der Landesprüfstelle das Eigengewicht neu verwiegen und eintragen lassen. Dann hast ein B-Gespann. ;)

Slad0
20.05.2015, 21:19
Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Bist Du dir da sicher? :confused: Ich habe noch ein wenig im Internet gesucht und über die Seite help.gv.at folgendes gefunden: (Lt. diesem Text bezieht es sich ja nicht auf das Eigengewicht des PKW sondern auf das höchste zulässige Gesamtgewicht?)

Ziehen von Anhängern mit „B“
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein
leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit der Klasse B gezogen
werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn
die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die
höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert (Anhängelast) übersteigt.

Allesfahrer
20.05.2015, 21:47
Sorry, da ist wohl was an mir vorbei gegangen.

Allerdings finde ich auch deinen Text nicht vollständig.

Die Klasse dürfte sich anscheinend nur noch auf die eingetragene Anhängelast und das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination beziehen:

§2:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723

Sogesehen müsste dein gespann auch ein B-Gespann sein.

W75
20.05.2015, 22:05
Ist ein B-Gespann.
Achtung: Bei der Stützlast gilt der niedrigere Wert, also die 75 kg des Golfs.

LG
Wolfgang

ewaldiusdererste
21.05.2015, 07:02
Ist ein B Gespann
Wenn das zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t übersteigt brauchst du E zu B
So habe ich es vor 9 Jahren gelernt [emoji3]


Andrea und Ewald on Tour
Reisen, Reisen, reisen...[emoji1][emoji1][emoji1][emoji1]

router1981
21.05.2015, 08:57
Ja du darfst. Du wirst zwar wenn viel unterwegs sein willst wenig Freude haben. Für langgezogene Steigungen ein wenig Zeit mitbringen und bergab nicht unbedingt auf die erlaubten 100 kmH bestehen....
Aber hättest du ein zB stärkeres, schwereres, größeres und dadurch auch ein stabileres Gespann dürftest dafür nur mehr 80 in AT fahren.... Thats it

Viel Spass bei deinen Ausfahrten und ab und zu einen. Blick auf den Tacho und Temperaturanzeige...

lg Harry

damfino
21.05.2015, 09:26
Für langgezogene Steigungen ein wenig Zeit mitbringen und bergab nicht unbedingt auf die erlaubten 100 kmH bestehen....

Steigungen gehen schon, hab selber nur 3 PS mehr. Aber beachten dass man die Leistung halt nur bei hohen Drehzahlen hat, daher Gespann in Schwung und Motor bei Laune halten, und wenn es die nächsten paar km im 3. Gang bedeutet. Über den momentanen Verbrauch am Bordcomputer muss man dann hinwegsehen...

Bergab würde ich vorsichtiger sein, da der PKW nicht so viel schwerer als der Wohnwagen ist.
Ebenso aufs Beladen des PKW achten, die hintere Achslast kommt mir nicht so hoch vor, die 75kg Stützlast kommen da voll rauf. Gewicht auf der Achse ist gut, aber eben nicht überladen.

LG Werner

gelöscht
21.05.2015, 09:37
Ist ein B Gespann
Wenn das zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t übersteigt brauchst du E zu B
So habe ich es vor 9 Jahren gelernt [emoji3]


Andrea und Ewald on Tour
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Hallo,
bis 4.250kg genügt auch Code 96 (ist Theorie von EzuB ohne Prüfung)

rudko2
21.05.2015, 10:53
Wenn ich noch ein bisschen Kopfrechnen kann und mir die 2 Zulassungen anschaue komme ich auf 3170 kg Gesamtgewicht! Warum dann Thema e zu b?? Gruß Rudi

gelöscht
21.05.2015, 11:07
Wenn ich noch ein bisschen Kopfrechnen kann und mir die 2 Zulassungen anschaue komme ich auf 3170 kg Gesamtgewicht! Warum dann Thema e zu b?? Gruß Rudi

Hallo,
ist richtig, habe mir selbst die Zulassungsscheine nicht angesehen sondern zum Beitrag von "ewaldiusdererste" geschrieben.......
Hier aber ein interessanter Link: http://www.zugwagen.info/

berghamer
21.05.2015, 11:42
Hallo

Wie rudko2 schon schrieb, bist du mit der Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge nicht über 3500 kg, also ist der B-Schein kein Problem.

Lt Zulassungsschein darf dein Golf eine Anhängelast von 1400 kg ziehen und da der WoWa eine Gesamtmasse von 1300 kg hat, bist du hier ebenfalls im grünen Bereich.

Zuletzt mußt du beim Eigengewicht deines Golfes von 1239 kg noch das Gewicht des Fahrers mit 75 kg dazurechnen. Dies ergibt dann 1314 kg. Somit hast du auch hier über der Gesamtmasse des Anhängers.

Slad0
21.05.2015, 11:57
Danke für die Hilfe! :)

nettrx
23.05.2015, 23:25
Steigungen gehen schon, hab selber nur 3 PS mehr.

Auch das Drehmoment ist wichtig. 3PS Diesel oder Benziner können schon einen Unterschied machen.
Habe leider aus eigener Erfahrung diesen Unterschied erfahren müssen. Da ich mit einen Automatikfahrzeug unterwegs war ist dieser Umstand noch mehr ins Gewicht gefallen.
PS: Lt. Deinen Angaben im Typenschein kann ein Wohnwagen gezogen werden, ob du damit glücklich wirst sei dahingestellt.

yankee
26.05.2015, 03:58
Hallo

Wie rudko2 schon schrieb, ....

Zuletzt mußt du beim Eigengewicht deines Golfes von 1239 kg noch das Gewicht des Fahrers mit 75 kg dazurechnen. Dies ergibt dann 1314 kg. Somit hast du auch hier über der Gesamtmasse des Anhängers.

Diese Rechnung gilt für leichte Anhänger!



Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht übersteigt
Gesetzestext: § 104 Abs. 2 lit. c KFG
Beispiel:
Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg
1.040 kg : 2 = 520 kg (= das höchste tatsächliche Gewicht des Anhängers)
520 kg – Eigengewicht des Anhängers = erlaubte Nutzlast (Zuladung)
Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Quelle: § 61 Abs. 1 KDV

georgf.
26.05.2015, 07:43
Hallo!


Auch das Drehmoment ist wichtig.
Lt. Deinen Angaben im Typenschein kann ein Wohnwagen gezogen werden, ob du damit glücklich wirst sei dahingestellt.

Ich bin mir nicht sicher, es schaut aber so aus, als ob SladO in seinem Golf den selben Motor hat wie wir im Caddy: knapp 1600 Kubik, nur ist seiner stärker. Der Verbrauch spricht auch für das gleiche Modell. (Wir haben eine offenbar digital auf 75PS herunter gedrosselte Version.) Dieser Motor hat ein sehr hohes Drehmoment, die stärkere, normale Version um die 230Nm, unsere, schwächere um die 215Nm. Wenn es sich um diesen Motor handeln sollte, würde ich mir gar keine Gedanken über Schwächen beim Ziehen machen.

Ein bisschen Geduld tut beim Gespannfahren ohnehin immer gut. Den Vorschlag, v.a. bergab vorsichtig zu fahren, kann ich nur unterstützen. Das Gespann Golf-Knaus könnte da beim Ausreizen des Möglichen leicht einmal in eine Situation geraten, wo der Wohnwagen mit dem Auto fährt, anstatt das Auto mit dem Wohnwagen. SladO: Antischlinger-Kupplung hast du ja, oder? Sonst würde ich diese schnell nachrüsten!

Zuletzt mussten wir nach einem Schaden am Caddy (glücklicherweise harmlos, kaputte Einspritzdüse) mit einem Nissan-Bus (auch ein Diesel), weit stärker als der Caddy, den Wohnwagen weiter ziehen. Das war vielleicht eine lahme Ente gegenüber unserem rechnerisch schwachen Caddy!
lg!

Slad0
26.05.2015, 15:19
Was in diesem Zusammenhäng zu erwähnen wäre ist, dass ich in einer Fachwerkstätte ein Softwareupdate gemacht habe. Lt. dem +30 PS und ca. 70 Nm mehr Leistung dazugekommen sind.

Anti-Schlingerkupplung hab ich :)

nettrx
26.05.2015, 15:28
Was in diesem Zusammenhäng zu erwähnen wäre ist, dass ich in einer Fachwerkstätte ein Softwareupdate gemacht habe. Lt. dem +30 PS und ca. 70 Nm mehr Leistung dazugekommen sind.

Hoffentlich angemeldet. Das Finanzamt läßt sonst grüßen.
Welche Auswirkungen das auf die Lebensdauer des Fahrzeuges hat weiß ich nicht. Momentan keine mich überzeugenden Erklärungen ob JA oder NEIN?

georgf.
26.05.2015, 17:30
Hallo!

Also ehrlich gesagt, ich würde mich gerade beim Ziehen, also einer höheren Dauerbelastung, nicht trauen, so die Leistungsfähigkeit des Motors zu pushen. Wir sind sogar den entgegengesetzten Weg gegangen: Wir haben bei unserem Auto den Motor mit dem elektronisch verringerten Drehmoment genommen (das beim Ziehen in diesem Fall locker langt, die Leistung wurde im hohen Drehzahlbereich genommen, den ich eh so gut wie nie bräuchte) und haben damit (hoffentlich, sicher ist man sich ja nie ganz) größere Reserven, um den Motor nicht zu überlasten.

Daneben stellt sich die Frage, was passiert, wenn ihr einen Unfall haben solltet und z.B. der gegnerische Anwalt die Sache mit dem Tuning heraus findet. Dann wäret ihr rechtlich voll dran und unversichert. Aber das ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.

lg!

Flüsterer
27.05.2015, 09:45
Es ist ein E zu B Gespann, das mit dem Fahrer ist im Eigengewicht bereits eingerechnet…ausserdem unerheblich, denn hier gelten die im Zulassungsschein angegebenen Werte … Mit dem kleinen Motor und dementsprechend knapp dimensionierten Kühlung (wahrscheinlich sogar ohne Ölkühler) und der relativ langen Übersetzung (damit wir die theoretischen Verbrauchswerte erreichen können), die wiederum im krassen Widerspruch zum Anfahren am Berg mit Last steht und der sicherlich ziemlich zierlich dimensionierten Kupplung plus der sehr großen Chance, das der WoWa deutlich schwerer sein kann als angegeben (es muss ja besonders am Anfang alles mit, was da so reinpasst) würde ich mal behaupten, dass es so keine Freude machen wird … vor allem nicht als Anfänger … Der WoWa wird mit dem Auto fahren, bergauf wirst Du mit vollem Ladedruck (auch noch erhöht durch die Leistungssteigerung, wer die wie programmiert hat, ist da noch die Frage), extrem heissen Motoröl, sprich einer Motorbelastung jenseits von gut und böse hinaufkeuchen … und dann wahrscheinlich es bergab rollen lassen …. und das ist der falsche Weg, einen Berg sollte man immer schneller hinauf fahren als herunter, denn unter Zug stabilisiert sich ein Gespann ganz anders als im Rollen, da reicht dann schon eine Bodenwelle, der Winddruck des jetzt wieder überholtem Sattelzuges, der mit Tempomat und 700PS den Berg mit 90 bergauf gefahren ist und bergab genau gleich schnell geblieben ist (dem zeigen wir es jetzt aber) und das ungünstige Verhältnis von Zugfahrzeug zu Anhänger, um ins Schlingern zu kommen … wenn jetzt der WoWa noch falsch beladen ist und ein kleiner Fahrfehler durch Gas geben oder gegenlenken versucht wird, landet das Gespann schnel an der Leitplanke, hoffentlich nicht quer vorm dem 700PS starkem Volvo, Scania oder sonstigem Teil aus recht massiven Bauteilen und hoffentlich reaktionsschnellem Chauffeur….

Double Trouble
27.05.2015, 09:54
und darum ist es hier (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?15496-f%FCr-alle-nicht-beschr%E4nkten) viel gemütlicher :cool::cool:

AVS
27.05.2015, 17:02
der gegnerische Anwalt die Sache mit dem Tuning heraus findet. Dann wäret ihr rechtlich voll dran und unversichert. Aber das ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.

die Meinung ist weit verbreitet, aber falsch. Selbst wenn es zu einem Regreß der Versicherung kommen sollte (was keinesfalls so sicher wie das Amen im Gebet ist), ist der Regreß betragsmäßig begrenzt (glaub 10-15.000€)

Slad0
27.05.2015, 18:05
Hilfe, jetzt bin ich verwirrt :( was denn nun? B oder E z B?? :)

ktm628
27.05.2015, 21:05
b schein reicht.
es wird nur darüber diskutiert ob die motorleistung für vernünftiges fahren reicht. aber 105 ps sind sicher mal nicht so das problem.
( b weil beide höchstzulässigen gesamtgewichte < 3,5t -- aber: wie schon erwähnt auf die stützlast achten. es gilt die niedrigere vom auto. kontrolle: personenwaage unters stützrad)


edit: wenn dein motor wirklich gechippt ist, auf die temperatur usw. achten. beim anhängerziehen ist der motor unter dauerbelastung. nicht dass das dann mit chip zu viel wird.

georgf.
28.05.2015, 07:27
Hallo!


die Meinung ist weit verbreitet, aber falsch. Selbst wenn es zu einem Regreß der Versicherung kommen sollte (was keinesfalls so sicher wie das Amen im Gebet ist), ist der Regreß betragsmäßig begrenzt (glaub 10-15.000€)

Gilt das also genauso wie beim betrunken Auto fahren? Da musste einmal einer, der mir mein parkendes Auto (mit drei anderen zusammen!) verschrottet hat, 100 000S an die Versicherung zahlen, den Rest musste diese selbst abdecken.

Dann kommen die betreffenden Leutchen eigentlich eh gut weg!

lg!

Flüsterer
28.05.2015, 09:34
OK … da ist wohl auch die Novelle spurlos an mir vorübergegangen … es ist ein "B" Gespann, weil die Summe der HzGG 3,5to nicht übersteigt … vor der Novelle war es eben so, dass das Eig.Gew. des Zugfahrzeuges größer als das HzGG des Anhängers sein muss, und die Summer der beiden HzGG 3,5 to nicht übersteigt…also JA, Du darfst es so ziehen...

Aber Du solltest es eben nicht…nimm einen kleineren Anhänger oder besorg Dir ein ordentliches Zugfahrzeug...

AVS
28.05.2015, 18:55
Gilt das also genauso wie beim betrunken Auto fahren? Da musste einmal einer, der mir mein parkendes Auto (mit drei anderen zusammen!) verschrottet hat, 100 000S an die Versicherung zahlen, den Rest musste diese selbst abdecken.

Dann kommen die betreffenden Leutchen eigentlich eh gut weg!
ja, gilt genauso. Und ja, eigentlich kommt man relativ glimpflich davon. 10000 sind zwar auch nicht "nix", aber doch eher nicht existenzbedrohend.

Allesfahrer
28.05.2015, 23:20
Na ich würde mal sagen das es für viele sehr Existenz bedrohend sein kann wenn man von heute auf morgen 100.000S auf den Tisch legen muss.

AVS
02.06.2015, 01:57
Na ich würde mal sagen das es für viele sehr Existenz bedrohend sein kann wenn man von heute auf morgen 100.000S auf den Tisch legen muss.

es tut sicher und unstrittig verdammt weh, aber das kann man in einem Leben noch wieder abstottern.

5Mio Euro werd zumindest ich nicht abbezahlen können.-..

Dacia
02.06.2015, 08:50
Hallo !

Ja darfst Du weil unter 3500kg gesamtgewicht beider zulassungen sind. Außerdem darfst bis 1400Kg anhängen beim Golf .

Golf 1870Kg
Knaus 1300Kg
Also Gesamt 3170Kg

FS der Gruppe B reicht voll und ganz aus in ganz EU, ansonsten CODE 96 theorie kurs machen und gegessen ist die Frage.

Ist doch die einfachste Rechnung und wenn Du Dir nicht sicher bist frag doch in einer Fahrschule deiner Nähe nach!
Der Sicherste und einfachste Weg

Glg Dacia

Auch ich dürfte den Knaus ziehen mit meinen weil bis 1300Kg anhängen darf und Gesamt dann 3110 Kg habe.

Weinbeisser
08.06.2015, 13:35
Hallo!

Ich fahre mit dem gleichen Gespann wie du: Golf 1,6 tdi 105 PS und 1300 kg WW, der meist bis ans Limit beladen ist.

Problematisch ist, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, die sicherlich unterdimensionierte Kupplung. Zum Glück bin ich erst einmal in einem langem Stau auf einer bergauf führenden Straße gestanden. Da hat die Kupplung schon zu stinken begonnen. Langes Reversieren mit schleifender Kupplung geht ebenfalls nicht.
Weiters solltest du beim langen bergauf Fahren auf die Öltemperatur achten und rechtzeitig vom Gas gehen. Der Golf schafft Steigungen im 4. Gang und Tempo 90-100 ohne Probleme, allerdings steigt dabei die Öltemperatur auf bis zu 150 Grad. Daher rechtzeitig vom Gas gehen und lange Steigungen statt mit 100 nur mit 70-80 fahren.

Mit der Stabilität des Gespannes habe ich überhaupt keine Probleme. Wichtig ist, dass der WW richtig beladen ist und die zulässige Stützlast so gut wie möglich ausgenutzt wird. Ich habe das erst gestern wieder bemerkt, wie sich ein paar kg mehr oder weniger auf der Deichsel auswirken können. Beim weg fahren hatte ich gerade noch genug Gewicht auf der Deichsel. Dann haben wir ein paar Flaschen Wasser aus dem Kühlschrank, der sich vor der Achse befindet genommen und die Toilette, die sich im Heck befindet genutzt. Schon diese minimale Gewichtsveränderung hat ausgereicht, dass das Gespann instabil wurde und bei jeder Gelegenheit ins Schlingern kam. Ich habe dann angehalten und die Bettwäsche von hinten nach vorne geräumt, und schon war wieder alles beim Alten. Das Gespann lief wie auf Schienen.

Mittlerweile hat der Golf 221.000 km auf dem Tacho, davon sicher 50.000 km mit WW. Bei 200.000 km habe ich auf Anraten des Mechanikers die Kupplung gewechselt. Selbst hätte ich aber nicht gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist.
Sonst gab es keine größeren Reparaturen, die ich auf den Anhängerbetrieb zurückführen würde.

Ich habe vor 5 Jahren den EzB Schein gemacht, da das Eigengewicht des Golfs um ein paar kg geringer ist als das hzGG des WW.

Harry

maexchrista
15.07.2015, 10:28
Ist ein B Gespann
Wenn das zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t übersteigt brauchst du E zu B
So habe ich es vor 9 Jahren gelernt [emoji3]


Andrea und Ewald on Tour

Reisen, Reisen, reisen...[emoji1][emoji1][emoji1][emoji1]

oder bis 4250kg als Gespann, wenn es sich um einen schweren Hänger handelt, die Code 96 Erweiterung. Das ist quasi E zu B light :cool: (ohne Prüfung).....darfste aber dann auch nur 80 fahren auf der Autostrada

gelöscht
15.07.2015, 10:36
Hallo,
es geht nicht um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das momentane Gesamtgewicht!

http://www.bos.at/fahrschule_zusatzinfos/anhaenger_be_2013.htm

maexchrista
15.07.2015, 11:29
Hallo,
es geht nicht um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das momentane Gesamtgewicht!

http://www.bos.at/fahrschule_zusatzinfos/anhaenger_be_2013.htm


nö, kein Polizist wird dich sofern nicht der Verdacht einer Überladung im Raum steht zur Waage zitieren. Er nimmt das höchstzulässige Gesgew. vom Zugfahrzeug (1) aus den Papieren und addiert es mit dem höchstzulässigen Gesgew. des Anhängers (2) laut Papieren. 1 + 2 darf bei FS B 3.500 kg nicht überschreiten. Dem ist wurscht ob du leer fährst oder geladen bist......

gelöscht
15.07.2015, 12:32
Hallo maexchrista!
So blöd ist sicher kein Polizist, denn dann gibts viel Arbeit: Anzeige schreiben, Stellungnahme zu den Einsprüchen etcetc. Der Gesetzegeber hat es ja so wollen. Das gilt ebenso bei Anzeigen wegen zu hoher Geschwindigkeit (100 bis 3.500kg statt 80 wenn drüber...). Man muss halt selber nur sicher sein wie schwer das Gespann ist.

Allesfahrer
15.07.2015, 15:23
b)


falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,

tullnerfelder
19.07.2015, 15:58
Hallo,

es gibt aber seit einiger Zeit eine Begrenzung des Gesamtzuggewichtes. Summe der tatsächlichen Fahrzeugmassen darf eine Gesamtmasse nicht übersteigen.
Diese kann, muss aber nicht, geringer sein als die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Steht nicht in den Papieren, aber am Typenschild.
Z.B. Sharan, Alhambra, Galaxy: 2500kg Gesamtgewicht, 2000kg Anhängelast, 4000kg Gesamtzuggewicht. Verlust von 500kg Nutzlast.

Schuttwegraeumer
06.12.2015, 02:08
Allerding sstimmen die 100 km/h nicht.
Man darf das Gespann zwar mit B fahren aber bei den Geschwidnigkeiten hat man den Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT rausgenommen:

http://img191.imagevenue.com/loc434/th_53595_Tempolimits_Gespanne_122_434lo.jpg
(http://img191.imagevenue.com/img.php?image=53595_Tempolimits_Gespanne_122_434lo .jpg)

Früher (vor 2013) stand der Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges bei den schweren Anhängern mit Klasse B auch bei den Bestimmungen zur Lenkberechtigung drinnen, jetzt nur mehr bei den Geschwindigkeiten.
Das heißt dass das Gespann aus dem Eingangsposting zwar mit Klasse B gelenkt werden darf aber es gilt beeits die dritte Zeile im Bild hier da das Eigengewicht zu gering ist, also 50/70/80/80

Schuttwegraeumer
06.12.2015, 20:00
Hallo,

es gibt aber seit einiger Zeit eine Begrenzung des Gesamtzuggewichtes. Summe der tatsächlichen Fahrzeugmassen darf eine Gesamtmasse nicht übersteigen.
Diese kann, muss aber nicht, geringer sein als die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Steht nicht in den Papieren, aber am Typenschild.
Z.B. Sharan, Alhambra, Galaxy: 2500kg Gesamtgewicht, 2000kg Anhängelast, 4000kg Gesamtzuggewicht. Verlust von 500kg Nutzlast.

MEin alter ALhambra (1999) hatte 110Ps und ein hzGG von 2400 und durfte 2000 kg ziehen mit einem Gesamtzuggewicht von 4000.
Mein jetziger Alhambra hat statt 110Ps nur 90 und darf auch 2000 ziehen aber trotz identem Gewicht darf ich nur ein Gesamtzuggewicht von 3970 kg haben, die Leistung spielt hier auch rein.

kerstan
18.12.2015, 20:37
und für alle weiteren Anfragen, welcher Schein für ein bestimmtes Gespann benötigt wird, hab ich hier einen link, der ein klare Antwort gibt:

http://www.mmm-software.at/site/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=11&Itemid=23
(http://www.mmm-software.at/site/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=11&Itemid=23)

herienoe
21.12.2015, 08:39
An Schuttwegräumer zu den 100 km/h. Also ich lese da immer noch in der 2. Zeile bis 3,5t 100 km/h und in der 3. Zeile Gespanne (BE,CE), also über 3,5t, sonst bräuchte ich ja den E-Schein nicht, 100 km/h. Und in der Praxis? Solange meine Tachonadel auf 95 hm/h steht und ich immer noch von LKW's überholt werde, interessiert das dann wohl doch niemand. Oder ist mit dem Gespann doch schon mal wer geblitzt worden?

herienoe
21.12.2015, 10:18
http://images.tapatalk-cdn.com/15/12/21/ebcd6411d48cd49b2c24159ba09ee9a7.jpg 34 PS, 2 Zylinder, 600 ccm Alles halb so wild[emoji12]

gelöscht
21.12.2015, 12:01
An Schuttwegräumer zu den 100 km/h. Also ich lese da immer noch in der 2. Zeile bis 3,5t 100 km/h und in der 3. Zeile Gespanne (BE,CE), also über 3,5t, sonst bräuchte ich ja den E-Schein nicht, 100 km/h. Und in der Praxis? Solange meine Tachonadel auf 95 hm/h steht und ich immer noch von LKW's überholt werde, interessiert das dann wohl doch niemand. Oder ist mit dem Gespann doch schon mal wer geblitzt worden?

Ja, im Plabutschtunnel mit 97 km/h (erlaubt sind dort 100 km/h). Konnte nachweisen, daß ich mit exakt 3.5 t unterwegs war (Wohnwagen war heruntertypisiert) und durfte daher 100km/h fahren! Die haben einfach BMW 523i und Wohnwagentyp zusammengezählt und nicht in der Zulassung nachgesehen......über 3,5t nur 80 km/h.

bertl27
21.12.2015, 20:28
Oder ist mit dem Gespann doch schon mal wer geblitzt worden?

Oh ja...


Ja, im Plabutschtunnel mit 97 km/h (erlaubt sind dort 100 km/h). Konnte nachweisen, daß ich mit exakt 3.5 t unterwegs war (Wohnwagen war heruntertypisiert) und durfte daher 100km/h fahren! Die haben einfach BMW 523i und Wohnwagentyp zusammengezählt und nicht in der Zulassung nachgesehen......über 3,5t nur 80 km/h.

Auch im Plabutschtunnel; ich fuhr knappe 100; hatte mit dem Ford Galaxy und unserem TEC Travelbird aber über 3,5 t HZLG - durfte also nur 80 "düsen"....:(

das mit den 80 ist sowieso ein Witz: extra Ausbildung (Code 96 oder EzuB), starkes Auto mit genug Kraft und ordentlichen Bremsen; Antischlingerkupplung, ordentlich Gewicht am Zugfahrzeug.....
----egal, anderes "Thema"; ----offtopic-----

Allesfahrer
21.12.2015, 20:54
Aller guten Dinge sind drei.

Mich hat es auch im Plabutsch erwischt.
Gespann über 3,5t und 93km/h.

herienoe
22.12.2015, 07:59
Was ist das im Plabutschtunnel? Wird man da stationär gebildet oder ist das eine Section Control? [emoji854]

Allesfahrer
22.12.2015, 08:19
Section control

gelöscht
22.12.2015, 10:20
das mit den 80 ist sowieso ein Witz: extra Ausbildung (Code 96 oder EzuB), starkes Auto mit genug Kraft und ordentlichen Bremsen; Antischlingerkupplung, ordentlich Gewicht am Zugfahrzeug.....
----egal, anderes "Thema"; ----offtopic-----

Zumindest für die (viel sicheren) 4.250kg müsste der 100er gelten. Meist ist ja nicht nur der Wohnwagen schwerer, sondern vor allem das Zugfahrzeug. Mein Passat CC ist jetzt schwerer (sicherer) und auch auf den Bergen kein Hindernis (300PS) und bei schlechten Fahrverhältnissen besser (4motion). Wurscht, hinterm Schreibtisch sieht alles anders aus......
In Italien gilt ja sowieso für ALLE Wohnwagen 80km/h. Nur in Deutschland darf ich mit meinem geprüften 100er Pickerl auch hundert mit dem schwerern Gespann fahren.

Double Trouble
22.12.2015, 11:39
ich hab immer ein Notebook mit, mit einem besonders schnellen Processor.
und einen 5to Wagenheber.
und natürlich eine Motorstaubremse eingebaut.
warum darf ich auf Autobahnen nicht 100 fahren, oder 110? :):):confused:

herienoe
22.12.2015, 11:41
Hilf mir bitte, was ist eine Motorstaubremse?

herienoe
22.12.2015, 11:45
Nun verstehe ich aber nicht wirklich das Gespanne doch kontrolliert werden und LKW 90-100 fahren und keinen Interessiert 's!

damfino
22.12.2015, 12:10
Nun verstehe ich aber nicht wirklich das Gespanne doch kontrolliert werden und LKW 90-100 fahren und keinen Interessiert 's!

Im Plabutschtunnel fahren die LKW auch brav 80...

gelöscht
22.12.2015, 12:22
ich hab immer ein Notebook mit, mit einem besonders schnellen Processor.
und einen 5to Wagenheber.
und natürlich eine Motorstaubremse eingebaut.
warum darf ich auf Autobahnen nicht 100 fahren, oder 110? :):):confused:

Na so ein lustiger Wohnmobilfahrer......
Zu deiner Frage:
Dürfen schon, aber wahrscheinlich geht dein Mercedes nicht schneller....:mad:

Allesfahrer
22.12.2015, 12:23
Nun verstehe ich aber nicht wirklich das Gespanne doch kontrolliert werden und LKW 90-100 fahren und keinen Interessiert 's!

Nochmal zur Info:

Die meisten LKW regeln bei ca 89km/h ab und deren Tacho ist genau eingestellt.

Allesfahrer
22.12.2015, 12:25
Im Plabutschtunnel fahren die LKW auch brav 80...

Nicht wirklich, ich nehme an die Toleranz liegt bei 90km/h

kerstan
22.12.2015, 13:15
Hilf mir bitte, was ist eine Motorstaubremse?

die Einspritzung auf Nullförderung wird zurückgenommen und eine Klappe im Auspuff geschlossen, womit eine stärkere Motorbremswirkung erreicht wird, um speziell beim Bergabfahren die Bremsen zu schonen.
lerne ich gerade für den C-Schein :cool:

damfino
22.12.2015, 15:22
Nicht wirklich, ich nehme an die Toleranz liegt bei 90km/h

ÖAMTC: (http://www.oeamtc.at/portal/section-control-in-oesterreich+2500+1103906)

Die Section Control ist auf eine Toleranz von 3 km/h bzw. ab 100 km/h auf 3 Prozent eingestellt.

Daher sollten alle LKW schneller als 83km/h Strafe zahlen

hasie
22.12.2015, 15:24
Hallo!

Kleiner Tipp:
Volltanken und hier und da ein Bischen Gewicht rein (so das das Auto 1310kg hat) und dann bei der Landesprüfstelle das Eigengewicht neu verwiegen und eintragen lassen. Dann hast ein B-Gespann. ;)

Haha guter Tipp, muss ich mir merken!!

herienoe
23.12.2015, 06:55
die Einspritzung auf Nullförderung wird zurückgenommen und eine Klappe im Auspuff geschlossen, womit eine stärkere Motorbremswirkung erreicht wird, um speziell beim Bergabfahren die Bremsen zu schonen.
lerne ich gerade für den C-Schein :cool:

Aha, eine Motorbremse war mir schon ein Begriff, nur das "stau" in der Mitte hat mich ein wenig irritiert.

georgf.
23.12.2015, 07:40
Hallo!

Bei den PKW´s fehlt der Motorbremse die Klappe im Auspuffsystem. Und bei den neuen mit Turbomotor fehlt auch der Großteil der Motorbremswirkung, leider. Wo kein Hubraum, da auch keine Motorbremswirkung...
Da war der alte Serena toll: Wenn´s den Pass wieder hinunter gegangen ist, habe ich den 3. Gang eingelegt, und das Gespann ist ohne Betriebsbremse hinunter gerollt. Dafür fährt der Caddy lockerer hinauf und braucht weit weniger Diesel. Es gibt halt keine Vorteile ohne Nachteile!

lg!

herienoe
23.12.2015, 07:46
Jetzt bin ich neugierig. Wenn ich Serena google, sehe ich alles, nur kein Auto. Wie hat der ausgeschaut?

saltun
23.12.2015, 08:29
Jetzt bin ich neugierig. Wenn ich Serena google, sehe ich alles, nur kein Auto. Wie hat der ausgeschaut?

Guckst Du HIER (https://de.wikipedia.org/wiki/Nissan_Serena)!

herienoe
23.12.2015, 13:01
Danke, doch schon einmal gesehen.