PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fiat Ducato Fahrzeugart + Luftfederung



KatharinaB.
29.04.2015, 07:35
Guten Morgen lieber Forumsgemeinde!

Zuerst möchte ich mich kurz vorstellen....

Mein Name ist Katharina, ich bin aus Wien und seit geraumer Zeit sind mein Mann und ich begeisterte Camper.
Wir haben einen Elnagh Sleek 540 auf einem Fiat Ducato Bj. 1999 und sind sehr glücklich damit.

Bevor ich zu meinen Fragen komme, möchte ich euch schon mal danken - ich bin seit einiger Zeit hier im Forum registriert und bereits als bis jetzt nur "lesendes" Mitglied unterwegs - ihr habt mir schon mehrmals geholfen (ohne es zu wissen) - VIELEN DANK!

Ich habe aktuell 2 Themen, bei denen ich auch mit der Suchfunktion nicht weiter komme... Vielleicht könnt ihr ja ein wenig "Licht ins Dunkel" bringen?!?!

THEMA 1 "Klasse/Fahrzeugart" im Zulassungsschein/Typenschein:
Bei unserem Ducato Wohnmobil steht im Zulassungsschein als auch im Typenschein als "Klasse/Fahrzeugart" SPEZIALKRAFTWAGEN. Vor ein paar Wochen haben wir ihn zur Pickerlüberprüfung gestellt - passt alles - ohne Probleme das Pickerl bekommen. Allerdings steht am Prüfbericht bei "Fahrzeugklasse" jetzt N1- LKW bis 3,5t
Ich muss gestehen, ich hab den Bericht gar nicht ordentlich gelesen, es ist mir erst gestern aufgefallen, als ich wegen THEMA 2 genauer geschaut habe. Auf dem Prüfbericht von 2013 (wurde bei der gleichen Firma gemacht) vom Vorbesitzer steht bei "Fahrzeugklasse" M1- PKW, Kombi. Am Prüfbericht von 2014 (auch bei der gleichen Firma gemacht/auch vom Vorbesitzer) steht wieder N1-LKW bis 3,5t
Ist das korrekt? Ich habe 2 Berichte mit N1 und einen mit M1 - sollte hier nicht generell "Spezialkraftwagen" stehen?
Die Frage bezieht sich vorallem darauf, da doch alle Fahrzeuge die als LKW geführt werden, jetzt eine Abgasplakette brauchen.
Kennt sich da jemand aus?


THEMA 2 "LUFTFEDERUNG"
Unser Womo hat ein Höchstzulässigesgesamtgewicht 3200 kg - damit kommen wir gut aus - da wir damit 910kg Zuladung haben.
Da wir das Gefühl haben, dass er relativ windanfällig ist und ich auch hier im Forum nur gutes über eine Zusatzluftfederung gelesen habe, haben wir uns entschlossen eine zu kaufen.
Ist gestern geliefert worden - Goldschmitt 1 Kreisanlage mit 6".
Muss diese Anlage typisiert werden? Kann man hier auch gleichzeitig eine Auflastung auf 3500 kg machen lassen?
Im Packerl waren Auflastungunterlagen (TÜV) dabei - allerdings finde ich nur "Nutzlasterhöhung auf 3520 kg" - Muss ich dann auf 3520kg oder kann ich auch auf 3500kg gehen - wir wären somit ja dann über 3,5 Tonnen und ich dürfte nicht mehr fahren.
Ich finde hierzu leider auch im Internet nicht wirklich eine eindeutige Aussage, da sich in den Foren oft österreichische und deutsche Beiträge vermischen und soweit ich raus lesen konnte, dürfte es in Deutschland anders sein.
Einbauen wird die Anlage mein Mann (ist Mechaniker) - muss dann jemand den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen? Wenn ja, wer? Öamtc, Werkstatt, Landesprüfstelle? Oft liest man, dass es gar nicht typisiert werden muss, sondern nur das Auflastungsgutachten mitführen muss. Ich kenn mich nicht mehr aus. Oft liest man auch, dass es mit einem "E Prüfzeichen" anders ist als ohne - Unser Goldschmittanlage hat kein "E Prüfzeichen".


Vielleicht hatte ja jemand von euch schon ähnliche "Probleme" und kann mir da helfen!

Vielen Dank!!!!

Gonzo
29.04.2015, 08:26
Hallo und guten Morgen

Zum Thema 1 : Hatte bei meinem vorherigen WOMO in einer Werkstätte das selbe Problem, erklärte dann dem Mechaniker beim Pickerl das dies nicht so sei, sondern als PKW geführt werde, und das war auch so, ich hatte schließlich keine Probleme mehr.(2013)
Thema 2 : Habe ebenfalls eine Goldschmitt Luftfederung bei Sawico einbauen lassen, bekam nur den TÜV, der reicht wurde mir von Werksseite mitgeteilt (2007) hatte nie Probleme.

lg Gono

KatharinaB.
29.04.2015, 08:31
Danke, für die rasche Antwort.

Meinst du soll ich bei der Werkstatt um einen neuen Prüfbericht mit Richtigstellung anfragen?

Hast du dann im Zulassungsschein etwas ändern lassen, oder nur das Gutachten mitgeführt? Weißt du auch wie es bei einem Selbsteinbau der Zusatzluftfederung ausschaut?

Danke & Lg, Kathi

Gonzo
29.04.2015, 08:44
Ja, würde ich und den Typenschein notfalls mitnehmen.

Normalerweise reicht der TÜV was mir bekannt ist.

lg. Gonzo

Gonzo
29.04.2015, 08:46
Ja , würde ich und notfalls den Typenschein mitnehmen.

meines wissen reicht der TÜV

L. Gonzo

KatharinaB.
29.04.2015, 09:18
Habe gerade mit einer Dame der Wiener Landesprüfstelle telefoniert.
Sie meinte es geht dann nur eine Auflastung auf 3520kg - das wäre ja sinnbefreit.
Auf meine Nachfrage ob das nicht die max. Auflastung ist und wir nicht die Variante mit 3500 kg nehmen können,
meinte sie, dass nur das genommen werden darf was im Auflastgutachten steht - auch wenn es dort höher steht.
Ich soll bei Goldschmitt nachfragen ob sie mir ein 3500 kg schicken können - dort bekam ich dir Info, dass sie das nicht haben,
aber die 3520 die max. Auflastung sind - wir aber sehrwohl 3500kg wählen können - ich soll mich aber an die österreichische goldschmittvertretung wenden (Camping neugebauer) - auch die haben kein 3500kg gutachten.

Irgendwie sagt jeder etwas anderes - schlauer bin ich jetzt noch nicht.

Allesfahrer
29.04.2015, 09:31
So ein Blödsinn!

Ich kann jedes Fahrzeug ohne irgendwelche Papiere ablasten.

Frag nochmal eine andere Person bei der Prüfstelle.

holiday
29.04.2015, 09:42
Habe gerade mit einer Dame der Wiener Landesprüfstelle telefoniert.
Sie meinte es geht dann nur eine Auflastung auf 3520kg - das wäre ja sinnbefreit.
Auf meine Nachfrage ob das nicht die max. Auflastung ist und wir nicht die Variante mit 3500 kg nehmen können,
meinte sie, dass nur das genommen werden darf was im Auflastgutachten steht - auch wenn es dort höher steht.
Ich soll bei Goldschmitt nachfragen ob sie mir ein 3500 kg schicken können - dort bekam ich dir Info, dass sie das nicht haben,
aber die 3520 die max. Auflastung sind - wir aber sehrwohl 3500kg wählen können - ich soll mich aber an die österreichische goldschmittvertretung wenden (Camping neugebauer) - auch die haben kein 3500kg gutachten.

Irgendwie sagt jeder etwas anderes - schlauer bin ich jetzt noch nicht.

für die auflastung auf 3500 ist nicht nur die luftfederung ausschlaggebend, es kann durchaus seinn das du auch die vorderachse verstärken mußt oder andere reifen oder oder....
es gibt richtlinien und auch vorgaben von goldschmitt für eine auflastung und die max. auflastung laut gutachten mußt du ja nicht bis zum letzten Kg ausnützen
und um ehrlich zusein, was die teilweise für auskünfte be der LR geben grenzt an ...........

zum thema N1 oder M1 ist ansich egal, da es sich dabei nur um die grenzwerte der trübungszahl handelt bei der 57a überprüfung
N1 kann durchaus ein vorteil sein bei älteren fahrzeugen

KatharinaB.
29.04.2015, 12:53
Hallo alle zusammen!

Ich bin mittlerweile etwas schlauer...

Ein Techniker von der Landesprüfstelle hat mich zurück gerufen. Die ursprüngliche Auskunft (es geht nur auf 3520kg) ist falsch, alles was darunter ist, kann gemacht werden - also auch 3500kg. Man muss persönlich zur Prüfstelle kommen und sich einen Termin ausmachen, damit bekommt man eine Terminbestätigung und kann bis dahin fahren (zumindest im Inland).
Mitbringen muss ich bei der Terminreservierung: Auflastgutachten von Goldschmitt, Zulassung, Typenschein und eine Unbedenklichkeitserklärung von Fiat Österreich.
Die Unbedenklichkeitserklärung habe ich bereits beim Importeur angefordert, ich muss noch das Typenschild fotografieren und per Mail zusenden.

Ich hoffe dass diese Vorgangsweise korrekt ist.

Habt ihr Erfahrung mit so Unbedenklichkeitserklärungen? Könnte es da noch Probleme geben?

lg

holiday
29.04.2015, 13:08
Hallo alle zusammen!

Ich bin mittlerweile etwas schlauer...

Ein Techniker von der Landesprüfstelle hat mich zurück gerufen. Die ursprüngliche Auskunft (es geht nur auf 3520kg) ist falsch, alles was darunter ist, kann gemacht werden - also auch 3500kg. Man muss persönlich zur Prüfstelle kommen und sich einen Termin ausmachen, damit bekommt man eine Terminbestätigung und kann bis dahin fahren (zumindest im Inland).
Mitbringen muss ich bei der Terminreservierung: Auflastgutachten von Goldschmitt, Zulassung, Typenschein und eine Unbedenklichkeitserklärung von Fiat Österreich.
Die Unbedenklichkeitserklärung habe ich bereits beim Importeur angefordert, ich muss noch das Typenschild fotografieren und per Mail zusenden.

Ich hoffe dass diese Vorgangsweise korrekt ist.

Habt ihr Erfahrung mit so Unbedenklichkeitserklärungen? Könnte es da noch Probleme geben?

lg

wozu auch immer eine unbedenklichkeitserklärung für bereits typengenemigte teile gut ist sei dahingestellt
die zusatzluftfederungen von goldschmitt sind ja bereits für unbedenklich erklärt und von fiat,ford, Mb usw genemigt

wolf2609
29.04.2015, 20:32
Hallo,

habe voriges Jahr bei meinem Pössl eine Zusatzluftfederung von Goldschmitt einbauen lassen. Wollte anschließend beim TÜV in Wien auf 3500kg
auflasten und Zusatzluftfederung eintragen lassen. Leider hätte ich erst Monate später einen Termin bekommen, auch eine Unbedenklichkeitserklärung
von Pössl wurde verlangt.
Machte dann einen Kurzurlaub am Gardasee und bin bei der Gelegenheit beim TÜV in Innsbruck vorbeigefahren, dort nach kurzer Wartezeit gleich
drangekommen. Begutachtung dauerte auch seine Zeit, wurde aber danach im Typenschein geändert und in Wien auf der Zulassungsstelle einen neuen
Zulassungsschein bekommen. Eine Unbedenklichkeitserklärung wurde nicht verlangt.
LG Wolfgang

rudko2
29.04.2015, 22:06
Hallo,
habe das Ganze erst im März bei der landesprüfstelle innerhalb einer Stunde erledigt. Hatte aber schon vorher mit dem zuständigen Ingenieur ein Gespräch wegen breiteren Reifen mit mehr Traglast. Sehr freundlicher Mensch. Hab mir dann statt 215/70/15 225/70/15 micheline agilis camping aufziehen lassen. Angerufen ich wäre in der Nähe, hat gerade gepasst die Reifen wurden angeschaut und eingetragen in der einzelgenehmigung unter behördlichen Eintragungen. Dann habe ich blöd gefragt ob man die eingebaute Goldschmitt luftfederung und die Anhängekupplung von Sawiko eintragen muss oder ob die mitgeführte ABE genügt? Eingetragen muß werden hat er gesagt dann kann ich die Gutachten zu Hause lassen. Der gute Mann hat sich die ABE angeschaut und gleich eingetragen. Das ganze hat 70€ gekostet, dann gleich zu einer Zulassungsstelle mit den Eintragungen, man bekommt dann einen neuen zulassungsschein mit den eintragungen kostenlos. Mir ging es nicht um eine Auflastung, haben eh 3500 kg, aber um mehr Sicherheit. Hab mir die Teile auch selbst eingebaut, wer die eingebaut hat würde nicht gefragt. Das fähren ist jetzt um Welten besser! Die Luftfederung, bei mir wurde es eine 2 Kreis mit 8" Bälgen ist ein Hit! Kann die Höhe vom Armaturenbrett verändern, brauch selten auffahrkeile, kann links und rechts verschiedenen Druck fahren. Seitenwind was ist das? Mit den etwas breiteren Reifen mit mehr Traglast fahr ich jetzt mit 1 bar weniger, fast schon ein schweben. Bei einem teilintegrierten Fahrzeug mit großem Überhang ist die Hinterachse immer am Limit, vorne hätte ich noch Ladekapazität, aber wie bringt man die nach vorne? Wir hängen uns jetzt einen Hänger an. Noch Fragen? Gruß Rudi

KatharinaB.
03.05.2015, 11:01
Das mit Innsbruck ist interessant. Allerdings habe ich die Auskunft bekommen, dass man mit Fahrzeugen die in Wien zugelassen sind auch nur in Wien zur Landesprüfstelle kommen darf.

Ich bin schon gespannt wie das ausgeht, ich nehme aber an (bei den unterschiedlichen Vorgehensweisen) dass es drauf ankommt, wie der Prüfer aufgelegt ist.

Skorpion
03.05.2015, 15:53
bisher noch nicht angesprochen aber wichtig
Wie hoch ist die Achslast vorne u hinten und wie hoch ist der lastindex der reifen

KatharinaB.
03.05.2015, 15:57
Höchst zulässig Achslasten lt. Zulassung: 1650kg und 1750kg

Reifen haben wir: Continental Vanco Camper 215/70 R15 109R CP

Was sagst du dazu?

Zusatz-Luftfederung Goldschmitt Ducato
230/244, 6", Bj.94-06

Skorpion
03.05.2015, 16:11
Hallo

Der Reifen hat eine Traglast von 1030kg - passt also

Die Summe der Achslasten ergibt 3400kg - du kannst daher niemals auf 3500kg auflasten

KatharinaB.
03.05.2015, 16:15
Mit der Zusatzluftfederung auch nicht?

Wenn nicht, dann ist es auch kein Problem, wir wollen die Zusatzluftfederung ja nicht wegen der Auflastung sondern zwecks verbessertes Fahrverhalten.
Wir dachten nur, wenn wir sie schon eintragen lassen müssen und deswegen zur Landesprüfstelle müssen, dann würde sich die Auflastung auch gleich anbieten

Skorpion
03.05.2015, 16:20
Hallo
Wie weit dann eine Auflastung möglich ist (sicher nicht über 3400kg) sollte dann in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat stehen

KatharinaB.
03.05.2015, 16:22
Ich bin ein "Technisches Nackerlpatzl" - aber wird durch die Zusatzluftfederung nicht auch die Achslast erhöht?

Allesfahrer
03.05.2015, 16:48
Durch die Zusatz-Luftfederung wird sicher die hintere Achslast angehoben werden. (Wie hoch die Achslast dann ist sollte in den Papieren der Luftfederung stehen)

Deswegen ist die Auflastung bis 3.520Kg möglich.

Skorpion
03.05.2015, 18:50
Durch die Zusatz-Luftfederung wird sicher die hintere Achslast angehoben werden. (Wie hoch die Achslast dann ist sollte in den Papieren der Luftfederung stehen)

Deswegen ist die Auflastung bis 3.520Kg möglich.

Hallo Gerry
Da muß ich Dir widersprechen. Die Last die auf die Achse drückt wird durch eine Luftfeder nicht kleiner und die Achse auch nicht tragfähiger. Es wird lediglich die Feder Verstärkt und das Fahrverhalten verbessert.

Allesfahrer
03.05.2015, 19:11
Ja da geb ich dir schon recht, aber die angegebene Achslast wird doch nicht nur von der Achse selbst sondern auch durch die Aufhängung bestimmt. So wie die Zulässige Stützlast durch den Pkw, die Kupplung und die Deichsel bestimmt wird.
Wenn die Achse als Hausnummer 2000kg verträgt die Federung aber nur 1500kg müsste ich doch die Zulässige Achslast erhöhen können wenn ich die Federung verstärke.

Ich kann mich aber natürlich auch irren.

Skorpion
03.05.2015, 19:33
Hallo Gerry
Die Summe der vom Hersteller angegebenen Achslasten ist eigentlich immer höher als das höchstzulässige Gesamtgewicht. Eine Auflastung darf aber nie über die Summe der Achslasten gehen. Daher auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.