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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnwagenüberstellung



bluecream
26.09.2013, 21:35
Hallo zusammen.
Wir möchten unser Hobby Landhaus (2200 kg Länge mit Deichsel ca. 9,5 Meter)von Istrien nach Kärnten überstellen.
Habe selbst keinen entsprechenden Führerschein.
Jetzt sind wir auf der Suche nach einem Transporteur mit entsprechendem Fahrzeug und Führerschein.

Für Hinweise sind wir dankbar.

LG
A&D:)

Allesfahrer
26.09.2013, 21:55
Hallo und willkommen!

Was wollt ihr denn ausgeben?

campingfamily
26.09.2013, 22:06
wann?
:) bzw von wo nach wo?

bluecream
26.09.2013, 22:14
Hallo Allesfahrer

Primär geht es uns darum dass wir jemanden finden.
Preis ? einige Hunderter wird´s schon kosten

bluecream
26.09.2013, 22:18
Hallo Campingfamily

Frühjahr 2014, Medulin ==> Eberndorf

LG
A&D

Allesfahrer
26.09.2013, 22:31
Hallo!

Nur zum Anhängen, also Zulassung vorhanden und technisch ok (Fahrwerk und Bremsen) Oder muss per Tieflader verladen werden oder noch was vor Ort instandgesetzt werden?

campingfamily
27.09.2013, 04:39
Einige Hundert?
Ja schon, aber wenn ich für mich mal München - Medulin - München rechne sind das mit bisschen Umweg über Eberndorf reine Strecke ca 1500 km , min 20h Fahrzeit, Maut und Übernachtung ...... da würde ich so auf ca 1500€ kommen ...... dabei unterstelle ich aber einen technisch einwandfreien WW der auch zugelassen, versichert und abfahrbereit ist.

lg
chris

AVS
27.09.2013, 10:14
sag wenigstens wo genau in Istrien

Und ob das Teil zugelassen und fahrtüchtig ist.

bertl27
27.09.2013, 13:52
Hallo Alex!


sag wenigstens wo genau in Istrien



---> Medulin

..willst das Ding an den Sharan hängen...?

AVS
27.09.2013, 14:16
---> Medulin

..willst das Ding an den Sharan hängen...?

hätte ich können und auch getan, wenn ich mal aus Italien auf der Heimfahrt bin. Die Länge wäre mir egal und 2200kg ist genau die maximale Zuglast.

Aber wenn es das Medulin ist, das ich mit Google gefunden hab, das ganz unten am Spitz, dann ist das ein riesen Umweg und für mich zeitlich nicht machbar. Das sind ~400km Umweg und 5-6h Zeitverlust, das geht sich einfach nicht aus.

Außerdem hat er noch immer nicht gesagt, ob das Teil überhaupt fahrbereit ist und legal bewegt werden darf.

campingfamily
27.09.2013, 18:41
das wäre das erste Landhaus das nicht überladen ist.
Ich gehe davon aus das der Wagen als Dauerstandwagen mit allem ausgestattet und entsprechend schwer ist ......mit einer Anhängelast unter 3t würde ich das Teil nur fahren wenn innerhalb der ersten 50 m eine Waage unter 2,3t anzeigt. :rolleyes:

und Medulin liegt etwas südlich von Pula.

AVS
27.09.2013, 19:41
Medulin liegt etwas südlich von Pula.
Dann ist das leider das, das ich gefunden hab


der Wagen als Dauerstandwagen mit allem ausgestattet und entsprechend schwer ist ......mit einer Anhängelast unter 3t würde ich das Teil nur fahren wenn innerhalb der ersten 50 m eine Waage unter 2,3t anzeigt. :rolleyes:
Achswaage hätt ich eh mit genommen, glaubst ich will in Häfn wegen eines fremden Campers?

bluecream
27.09.2013, 20:40
Hallo zusammen.

ER hat noch nichts geschrieben weil er Berufstätig ist.
Sorry Liebe Camper aber wegen unserem Landhaus geht keiner in Häfn!

Fahrzeug ist ist zugelassen, Erstanmeldung 2009 Neu, Vollkaskoversichert, und sicher nicht überladen weil wir Vorzelt, Geschirr usw. mit unserem Wohnmobil überstellen.

Das sich eine Abholung von München aus nicht rechnet war mir klar.

Na ja, aber einen Versuch war es wert. Dachte es kommen vielleicht Vorschläge wer so Überstellungen macht bzw. ob es jemandem gibt der sich mit dem Job einige Hunderter verdienen will. Macht natürlich nur Sinn wenn man in Kärnten oder in der Südsteiermark zu Hause ist.

elgenial
27.09.2013, 20:49
Servus A&D

Also ich mach auch solche Überstellungen. Genaueres aber bitte per PN. :cool:

bernhard 1967
27.09.2013, 21:06
Direkt nach Eberndorf in Unterkãrnten?
Da kenne ich mich aus.

Mit Elgenial wãre das schon was...

bluecream
27.09.2013, 21:27
Ja, Eberndorf Unterkärnten

bernhard 1967
28.09.2013, 11:57
Ja, Eberndorf Unterkärnten

Eventuell zum Rutar?

schlesi66
29.09.2013, 08:37
Achswaage hätt ich eh mit genommen, glaubst ich will in Häfn wegen eines fremden Campers?

Schon ein bissi übertrieben;)
Selbst wenn er 2500kg hätte, ist es kein Problem.
Die Strafe müßte der Besitzer übernehmen.

schlesi66
29.09.2013, 08:42
Hallo zusammen.
Wir möchten unser Hobby Landhaus (2200 kg Länge mit Deichsel ca. 9,5 Meter)von Istrien nach Kärnten überstellen.
Habe selbst keinen entsprechenden Führerschein.
LG
A&D:)

Guten Morgen.
Wieviel darfst bei deinem WoMo anhängen?

Ich würde das anders machen.
Bis zum Frühjahr hast genug Zeit, den EzuB zu machen.
Somit hast ein Problem für die Zukunft erledigt (ausser du hast den Landhaus verkauft)

Bist beim Oeamtc? Frag da einmal nach.

rudko2
29.09.2013, 11:42
Hallo zusammen.

ER hat noch nichts geschrieben weil er Berufstätig ist.
Sorry Liebe Camper aber wegen unserem Landhaus geht keiner in Häfn!

Fahrzeug ist ist zugelassen, Erstanmeldung 2009 Neu, Vollkaskoversichert, und sicher nicht überladen weil wir Vorzelt, Geschirr usw. mit unserem Wohnmobil überstellen.

Das sich eine Abholung von München aus nicht rechnet war mir klar.

Na ja, aber einen Versuch war es wert. Dachte es kommen vielleicht Vorschläge wer so Überstellungen macht bzw. ob es jemandem gibt der sich mit dem Job einige Hunderter verdienen will. Macht natürlich nur Sinn wenn man in Kärnten oder in der Südsteiermark zu Hause ist.

hallo bluecream, also wenn mir mal fad ist in der Pension könnt ich mir das schon vorstellen. 3,5 tonnen darf ich ziehen! Aber ich kann mir nicht vorstellen dass auf dem Landhaus eine gültiges Pickerl drauf ist? Baujahr 2009? da war doch das erste 2012 fällig? Wenn ich mich nicht irre geht der Transport über Slowenien, da fällt auch einiges an Maut an? Hab das Thema meiner Partnerin geschildert (Kärntnerin), die natürlich mit dem Thema "wannst a weh brauchst rufts mich an" geantwortet hat. Also ruf mich an......oder besser vorher eine persönliche Nachricht, vielleicht passt es gerade.............

AVS
29.09.2013, 14:54
Sorry Liebe Camper aber wegen unserem Landhaus geht keiner in Häfn!

Fahrzeug ist ist zugelassen, Erstanmeldung 2009 Neu, Vollkaskoversichert, und sicher nicht überladen weil wir Vorzelt, Geschirr usw. mit unserem Wohnmobil überstellen.


so wars ja nicht gemeint, aber sobald das Ding am Haken ist, zählt nur mehr die Versicherung des Zugfahrzeuges und die gesamte Haftung liegt beim Lenker und dem Zugfahrzeug.

AVS
29.09.2013, 14:56
Schon ein bissi übertrieben;)
Selbst wenn er 2500kg hätte, ist es kein Problem.
Die Strafe müßte der Besitzer übernehmen.

Wenn ICH an meinem KFZ einen überladenen Hänger hab, dann gehört die Strafe aber schon noch mir. Egal, wem der Hänger gehört.
Ich als Lenker des Gespannes bin als 1. dran, vor allen anderen.

schlesi66
30.09.2013, 11:20
Wenn ICH an meinem KFZ einen überladenen Hänger hab, dann gehört die Strafe aber schon noch mir. Egal, wem der Hänger gehört.
Ich als Lenker des Gespannes bin als 1. dran, vor allen anderen.

Ja sicher.
Aber das Geld hole ich mir vom Hänger Besitzer.;)

campingfamily
01.10.2013, 00:21
könnte schwierig werden wenn du in Slo oder HR festsitzt wegen einem Unfall .....:rolleyes:

AVS
01.10.2013, 00:26
Ja sicher.
Aber das Geld hole ich mir vom Hänger Besitzer.;)

mir Russisch-Inkasso vielleicht, legal hast du keine Chance, weil DU bist der Fahrer, DU bist vor Ort, DU bist (letzt)verantwortlich.

Außerdem nutzt dir das alles wenig, wenn du wegen "was immer" im Ausland festsitzt. Oder, Gott bewahre, einen fetten Unfall mit dem Ding hast.

campingbusch
01.10.2013, 07:10
Der Besitzer zahlt die Strafe? Das wär mir neu.
Soweit ich weiß, zahlt der Transporteur, denn der ist für eine ordnungsgemäße (sprich Zulassung, Gewicht, Beladung) zuständig & vernantwortlich.

Aber was ist bitte Häfn?

gerilu
01.10.2013, 08:21
Hallo,

nur zur Info:

angezeigt werden - z.B. bei Überladung - der Lenker, der Zulassungsbesitzer und der Belader (falls es sich bei allen nicht um ein und die selbe Person handelt)

Auf deutsch - damit es "auch flüssiger" rüberkommt :D:D - Wenn z.B. bei einem BetonmischLKW anlässlich einer Verwiegung eine Überladung festgestellt wird, wird der Lenker, der Zulassungsbesitzer bzw Fuhrparkleiter bei größeren Firmen UND der beladende Mischmeister der Betonfirma angezeigt ....
Da eine Doppelbestrafung einer Person für ein und das selbe Verwaltungsdelikt ausgeschlossen ist, gibt es bei einem überladenen Wohnwagen und das Gespann von ein dem selben Zulassungsbesitzer auch noch gelenkt und beladen wurde NUR eine Anzeige ...

Klingt jetzt komisch - ist aber so

einziger "Vorteil für den Lenker" - er ist vot Ort und kann möglicherweise seine "Schuld" sofort per etwas "billigerem" Organmandat tilgen ...

Bei einem Unfall kommt jetzt das Ganze etwas anders als allgemein Bekannt zu tragen - verwaltungsrechtlich ist da nix mehr viel mit Bestrafung .... da gehts dann urschnell ins strafrechtliche und in privatrechtliche Regressforderungen - also da wirds dann möglicherweise so richtig teuer

gerilu

Double Trouble
01.10.2013, 09:23
Hallo forum,
ich werde die überstellung für bluecream voraussichtlich machen. Wir haben telefoniert und er hat mich auf das fehlende pickerl hingewiesen. Wir haben das in einem Satz geklärt. ihr braucht euch darüber also keine Gedanken machen. und bleiben wir am Boden: für die fahrsicherheit eines WoWa-Gespanns ist nach meiner Meinung hohes Eigengewicht und viel nutzlastreserve des zugfahrzeugs wichtig.

campingfamily
01.10.2013, 14:11
Hallo forum,
ich werde die überstellung für bluecream voraussichtlich machen. Wir haben telefoniert und er hat mich auf das fehlende pickerl hingewiesen. Wir haben das in einem Satz geklärt. ihr braucht euch darüber also keine Gedanken machen. und bleiben wir am Boden: für die fahrsicherheit eines WoWa-Gespanns ist nach meiner Meinung hohes Eigengewicht und viel nutzlastreserve des zugfahrzeugs wichtig.

richtig,
wegen des Pickerl gäbe in D die Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichens für 3 Tage, EU weit gültig, voller VS für ca 70 -100€ (je nach Gesellschaft)

Dann mal gutes Gelingen

lg
chris

bluecream
01.10.2013, 21:50
Hallo zusammen

Also ihr diskutiert alle um Kaisers Bart obwohl er keinen hat:confused:

Das Landhaus ist NICHT überladen.

Aber vergesst das Ganze. Wie Double Trouble schon geschrieben hat, wird er das für uns erledigen.

Aber vielen Dank noch für die konstruktiven Hinweise ;-)



LG
A&D

schlesi66
02.10.2013, 09:23
mir Russisch-Inkasso vielleicht, legal hast du keine Chance, weil DU bist der Fahrer, DU bist vor Ort, DU bist (letzt)verantwortlich.


Das ist schon klar, daß ich als Fahrer verantwortlich bin.
Aber wenn mir der Besitzer sagt, daß der WoWa 2200kg max. hat, dann gehe ich davon aus.
Sollte bei einer Kontrolle dann wirklich 2500kg rauskommen, dann zahle ich die Strafe und der Hänger Besitzer muß mir die Strafkosten ersetzen.
Da geht es nicht um Russisch-Inkasso sondern um Anstand vom Besitzer.;)

schlesi66
02.10.2013, 09:29
Also ihr diskutiert alle um Kaisers Bart obwohl er keinen hat:confused:


Hätte sich vielleicht auch erspart, wenn du gleich genaue Angaben gemacht hättest.;)
Nach deinem Anfangspost war nicht ersichtlich, ob der WoWa angemeldet ist, ob das Pickerl gültig ist, von wo nach wohin und wann das sein sollte.
Und eine Diskusion ist doch gut - wie sagt man so schön: "durchs reden kommen die Leut zusammen":D

AVS
03.10.2013, 22:03
Aber wenn mir der Besitzer sagt, daß der WoWa 2200kg max. hat, dann gehe ich davon aus.
Sollte bei einer Kontrolle dann wirklich 2500kg rauskommen, dann zahle ich die Strafe und der Hänger Besitzer muß mir die Strafkosten ersetzen.


müssen tut der gar nix.

Wenn du dir was überladenes anhängst, bist DU verantwortlich.
Der Halter bekommt eh eine extra Strafe.

schlesi66
04.10.2013, 13:03
müssen tut der gar nix.

Wenn du dir was überladenes anhängst, bist DU verantwortlich.
Der Halter bekommt eh eine extra Strafe.

OK, auch so das du mich verstehst.
Ich zahle die Strafe.
Dann treffe ich mich mit dem Besitzer und sage ihm, daß ich die Strafe zahlen mußte, weil er mir falsche Angaben gemacht hat.
Wenn der Besitzer nur einen funken von Anstand hat, übernimmt er die Kosten.
Wenn er die Strafe nicht zahlt, bleibe ich über - das ist klar.

AVS
05.10.2013, 00:11
OK,
Wenn er die Strafe nicht zahlt, bleibe ich über - das ist klar.

Auf genau das wollte ich hinaus ;-)