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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typenschein?



womo_1
23.09.2013, 16:44
Hallo, ich hoffe es kann uns jemand von hier helfen. Wir haben ein Wohnmobil der Marke Bürstner Fahrzeugtyp Citroen C25, Baujahr ca. 1985. Leider ist der Typenschein unauffindbar :( Weiß wer wo man einen bekommt oder an wem man sich in so einem Fall wenden kann? Es wäre uns wirklich sehr damit geholfen. Lg Moni und Walter :)

Double Trouble
23.09.2013, 17:32
hast du zumindest den Zulassungsschein?
der offizielle Ablauf:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061640.html
Wahrscheinlich war es kein Typenschein, sondern eine Einzelgenehmigung. Wenn Citroen oder Bürstner keine Unterlagen mehr haben, kannst du nur ein neues Genehmigungsverfahren bei deiner zuständigen Landesregierung beantragen. Wenn das Auto noch im Originalzustand ist und nicht später (noch einmal) umgebaut wurde, hast du keine großen Probleme. Das heißt, Abmessungen, Sitzplätze, Gewicht, Reifen usw. sollten mit den Daten im Zulassungsschein übereinstimmen.

grisu
24.09.2013, 09:31
Bei einem Reisemobil eures Baujahres ist bzw. war es garantiert eine Einzelgenehmigung. Damit ist anders als bei einem PKW immer die Landesprüfstelle und nicht der Importeur euer Ansprechpartner.

Wenn es bereits in Österreich (in letzter Zeit) angemeldet war (oder noch ist) und weiter Papiere da sind (Zulassungschein) ganz einfach eine Zweitschrift bei der zuständigen Landesprüfstelle beantragen.

Falls es schon lange abgemeldet war könnten weitere Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbestätigung dass keine aufrechte Zulassung vorliegt , bzw. schon in Ö zugelassen war usw.) notwendig sein.
Jene Prüfstelle die seinerzeit die Einzelgenehmigung ausgestellt hat, sollte die Daten im Archiv haben, auch wenn man dort meist nicht sehr gerne auf die Suche geht.:rolleyes:

Einen komplett neue Einzelgenehmigung könnte schwierig werden, da ja die aktuellen Kriterien einzuhalten wären, was bei einem alten Fahrzeug schwierig sein dürfte bzw. mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte.

Double Trouble
24.09.2013, 13:08
Jene Prüfstelle die seinerzeit die Einzelgenehmigung ausgestellt hat, sollte die Daten im Archiv haben, auch wenn man dort meist nicht sehr gerne auf die Suche geht.:rolleyes:

Einen komplett neue Einzelgenehmigung könnte schwierig werden, da ja die aktuellen Kriterien einzuhalten wären, was bei einem alten Fahrzeug schwierig sein dürfte bzw. mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte.

in der Steiermark ist das definitiv anders. Weiß ich deshalb, weil bei mir gerade so ein Verfahren läuft:
Die archivierten Papierdaten gibt es nicht mehr, und elektronisch wurde damals noch nichts archiviert.
Es gelten nicht die aktuellen Kriterien, sondern die damaligen; aber das Fahrzeug darf in der Zwischenzeit nicht offensichtlich umgebaut worden sein.

grisu
24.09.2013, 14:54
in der Steiermark ist das definitiv anders. Weiß ich deshalb, weil bei mir gerade so ein Verfahren läuft:
Die archivierten Papierdaten gibt es nicht mehr, und elektronisch wurde damals noch nichts archiviert.
Es gelten nicht die aktuellen Kriterien, sondern die damaligen; aber das Fahrzeug darf in der Zwischenzeit nicht offensichtlich umgebaut worden sein.

Hm sollte eigentlich österreichweit überall gleich funktionieren :rolleyes:
Ich hab in Kärnten auch schon etliche Einzelgenehmigungen als Zweitausstellung bekommen. War bisher eigentlich keine große Sache solange nachgewiesen werden konnte dass und vom wem das Fahrzeug angemeldet war bzw. sogar noch ist .
In einem Fall waren auch nach Jahren noch Daten der seinerzeitigen Typisierung vorhanden und es wurden problemlos neue Papiere ausgestellt.

Das mit den aktuellen oder damaligen Kriterien mag sein, weil da scheint es in der Praxis vom Prüfer abzuhängen was gefordert wird. Da ich es bisher nie gebraucht habe bin ich da auch nicht sicher ;)

womo_1
28.09.2013, 17:17
in der Steiermark ist das definitiv anders. Weiß ich deshalb, weil bei mir gerade so ein Verfahren läuft:
Die archivierten Papierdaten gibt es nicht mehr, und elektronisch wurde damals noch nichts archiviert.
Es gelten nicht die aktuellen Kriterien, sondern die damaligen; aber das Fahrzeug darf in der Zwischenzeit nicht offensichtlich umgebaut worden sein.
hallo Peter, danke für deine Antwort, es ist doch was dabei das wir noch nicht wussten und werden dem nach gehen, lg moni:)