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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehr Rechte für Schiffsreisende



Allesfahrer
03.03.2013, 13:34
Mehr Rechte für Schiffsreisende:

Die EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Schiffsverkehr gilt bereits seit dem 18. Dezember 2012. Sie sieht unter anderem Anspruch auf Erstattung Fahrpreises oder eine anderweitige Beförderung und eine angemessene Unterstützung (wie z.B. Mahlzeiten oder Erfrischungen) bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt um mehr als 90 Minuten vor. Bei verspäteter Ankunft oder Annullierung von Fahrten haben Schiffsreisende ab sofort Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25% bis 50% des Fahrpreises.

 

VERORDNUNG (EU) Nr. 1177/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 24. November 2010
über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
(Text von Bedeutung für den EWR)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32010R1177:EN:NOT

Dieter24
05.03.2013, 18:08
Na hoffentlich muß ich das im Urlaub nicht in Anspruch nehmen. :D
LG Dieter

Mondmann
05.03.2013, 18:35
Hallo Gerry,-
vor etlichen Jahren waren wir bei Minoan Lines in Venedig so ziemlich die letzten Camper, die auf die
Fähre fuhren, da wir in Igoumenitsa rauswollten.
Wie immer hektisch, da wurde gepfiffen, gewunken, geschrien, ein vor mir fahrendes Wohnwagen-
gespann chraste mit einem LKW, der rückwärts einparkte.
Wir dahinter auf der steilen Auffahrtsrampe.
Die Crew wollte das abtun, der Gespannfahrer bestand zurecht auf einer Schadensaufnahme.
Bis das geklärt war, vergingen bestimmt zwei Stunden.
So, da hätten wir alle kassieren können, oder doch nicht?

Liebe Grüsse

Mondmann

Allesfahrer
06.03.2013, 19:15
Na hoffentlich muß ich das im Urlaub nicht in Anspruch nehmen. :D
LG Dieter

Ja das hoff ich auch!!! :D



wir bei Minoan Lines in Venedig so ziemlich die letzten Camper, die auf die Fähre fuhren

Bis das geklärt war, vergingen bestimmt zwei Stunden.

So, da hätten wir alle kassieren können, oder doch nicht?

Na eigentlich nicht:


Artikel 17
Hilfeleistung bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt
(1)
Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt eines Personenverkehrsdienstes oder einer Kreuzfahrt annulliert wird oder sich um mehr als 90 Minuten über die fahrplanmäßige Abfahrtszeit hinaus verzögert, so sind den Fahrgästen in Hafenterminals kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten, sofern diese verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind.

Wie das in dem Fall ist wenn du schon am Schiff bist weiß ich nicht da hier die Rede von "Hafenterminals" ist.

Und selbst wenn sich die 2 Std bis zur Ankunft nicht aufholen lassen bekommst nix:


Artikel 19
Entschädigung durch Fahrpreisnachlass bei verspäteter Ankunft
(1)
Fahrgäste haben bei einer verspäteten Ankunft am Endziel gemäß dem Beförderungsvertrag Anspruch auf Entschädigung durch den Beförderer, ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren. Die Entschädigung beträgt mindestens 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens
a)
einer Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu vier Stunden,
b)
zwei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden,
c)
drei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als acht bis zu 24 Stunden oder
d)
sechs Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.
Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der in den Buchstaben a bis d angegebenen Zeiten, so beträgt die Entschädigung 50 % des Fahrpreises.

;):)


Edit: Bei Fähren nach GR beziehen sich die Ankunftszeiten meistens auf die Hafeneinfahrt, NICHT auf den Zeitpunkt der Entladung. ;)