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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neuer Führerschein + Anhänger: Änderungen?



georgf.
28.01.2013, 20:07
Hallo!

Ein Artikel in der neuen Camping-Revue beschreibt, was sich bei den Führerscheinen ändert. Die neue Führerschein-Regelung für Gespanne über 3500kg ist dabei ja klar, die kommt in Kürze.

Ein Absatz im Artikel irritiert mich aber: Da steht, dass man mit einem normalen B-Schein nach wie vor Anhänger bis 750kg weiter ziehen darf. Heißt das implizit, dass ich also mit unserem Caddy unseren Rapido, ein Gespann mit einem Maximalgewicht um die 3000kg, nicht mehr ohne dieser zusätzlichen Eintragung nach Besuch des Code 96-Kurses ziehen darf? Dann hätte ich den Scheckkarten-Führerschein umsonst beantragt.

Habe ich da etwas falsch heraus gelesen? Oder haben sie in der Revue etwas falsch bzw. missverständlich geschrieben?

fragt ein leicht verwunderter

gelöscht
28.01.2013, 20:26
Hallo,
grundsätzlich hat sich an den Bestimmungen betreffend schwere Anhänger mit Führerschein B ab 19.1.2013 nur folgendes geändert:
es zählt auch hier nur mehr das tatsächliche (!) Gesamtgewicht des Anhängers und das Verhältnis zum Eigengewicht ist gefallen, weiters nur mehr das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und die Anhängelast.

Siehe ÖAMTC Homepage: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1394316%2C%2C
Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Klasse B:


leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
schwere Anhänger - Änderung ab 19.1.2013! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an!
schwere Anhänger, wenndie höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also Zugfahrzeug und Anhänger) nicht 3.500 kg übersteigt
schwere Anhänger, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt, sofern der Lenker eine Zusatzausbildung (Therorie und Praxis) im Ausmaß von sieben Untereichtseinheiten absolviert hat (Code 96 wird im Führerschein vermerkt)
schwere, auflaufgebremste Anhänger: das tatsächliche Gewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf nicht das höchtszulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges übersteigen.

abo
28.01.2013, 20:44
Da steht, dass man mit einem normalen B-Schein nach wie vor Anhänger bis 750kg weiter ziehen darf. .

hi

natuerlich

da hat sich nix geaendert
war auch nie geplant

du darfst alleine mit FS B (ohne code dingsda) leichte anhaenger bis zu einem zug-gesamtgewicht von 4250kg ziehen
so wie bisher

lg
g

derfranze
28.01.2013, 20:48
Hallo!

Dann hätte ich den Scheckkarten-Führerschein umsonst beantragt.



:D:D:DUmsonst war der ja nicht, oder???:D:D:D:D:D
Und ja, eine Gültigkeit von 20 Jahren wäre für den alten genauso gegeben gewesen.

lg Franz

schlesi66
28.01.2013, 22:47
Hallo
Ich denke nicht, daß der Code 96 soviel billiger sein wird, als der normale E zu B.
Da ist es doch viel gscheiter, den E zu machen, da dieser auch mehr reserven hat.

abo
28.01.2013, 23:09
Hallo
Ich denke nicht, daß der Code 96 soviel billiger sein wird, als der normale E zu B.
Da ist es doch viel gscheiter, den E zu machen, da dieser auch mehr reserven hat.

hi

http://www.fahrschule-wolkersdorf.at/de/Theorie_BE-Code96-Kurse.htm

lg
g

abo
28.01.2013, 23:17
hi

hab jetzt auf ein paar fahrschulseiten nachgesehen

die behaupten da alle dass der B schein jetzt nur mehr bis 3500kg zuggesamtgewicht (auch bei leichtem haenger) zulaessig waere

und absurderweise findet sich dieselbe behauptung auch auf einem handout eines seminars der NOE landesregierung zu dem thema
laut der niederosterreichsichen landesregierung war "auch bisher" das gesamtzuggewicht 3500kg (auch mit leichtem haenger)

da fragst dich schon ....

lg
g

derfranze
28.01.2013, 23:32
hi

hab jetzt auf ein paar fahrschulseiten nachgesehen

die behaupten da alle dass der B schein jetzt nur mehr bis 3500kg zuggesamtgewicht (auch bei leichtem haenger) zulaessig waere

und absurderweise findet sich dieselbe behauptung auch auf einem handout eines seminars der NOE landesregierung zu dem thema
laut der niederosterreichsichen landesregierung war "auch bisher" das gesamtzuggewicht 3500kg (auch mit leichtem haenger)

da fragst dich schon ....

lg
g

Da wurde wieder mal heftig gemischt. Ein "Kraftwagenzug" ist mit leichtem Anhänger nicht möglich - insofern ist die Aussage ja richtig aber verwirrt mehr als sie bringt.

lg Franz

georgf.
29.01.2013, 07:44
Danke euch!

Hab ich mir doch gedacht, dass das nicht ganz so sein kann, wie ichs dort gelesen habe! Es wäre ja auch ziemlich absurd gewesen, überfallsartig Rechte zu ändern.

Dann freu ich mich also wie gewohnt auf den nächsten Urlaub mit Wohnwagen & Führerschein B. Eine Bescheinigung, mehr zu chauffieren, als die 3500kg brauche ich eh nie, ich bin mit dem aktuellen Gespann absolut zufrieden. Und, wenn das alte einmal das Zeitliche segnet, kaufe ich auch kein nennenswert schwereres.

lg!

gelöscht
29.01.2013, 08:13
Hallo,
daran hat sich nichts geändert, mit FS B kann man z.B. ein Wohnmobil mit 3.500kg Gesamtgewicht plus einem leichten Anhänger mit maximal 750kg Gesamtgewicht lt. Zulassungsschein fahren.
Die "tatsächliche" Gesamtmasse gibt es nur bei schweren Anhänger.

TOMTOM25m
29.01.2013, 11:47
Hallo
Ich denke nicht, daß der Code 96 soviel billiger sein wird, als der normale E zu B.
Da ist es doch viel gscheiter, den E zu machen, da dieser auch mehr reserven hat.

Hab mich gerade erkundigt: der code 96 kostet ca. 300
der EB kostet ca. 500

(eine Wiener Fahrschule)

der Unterschied ist NUR die Prüfung! den man bei dem EB machen muss.....

vielis
29.01.2013, 12:02
Hab mich gerade erkundigt: der code 96 kostet ca. 300
der EB kostet ca. 500

(eine Wiener Fahrschule)

der Unterschied ist NUR die Prüfung! den man bei dem EB machen muss.....

pfau wo bekommt man diese preise??

in krems und st.pölten kostet der code 96 zwischen 400.- und 600.- euronen ... :eek::mad::(

für f-schein besitzer gibts einen erleichterten zugang zum ezub mit 2 fahrstunden und praktischer prüfung um ca 330,- euros ..... :eek::mad::(:o:confused:

vielis
29.01.2013, 12:04
hi

http://www.fahrschule-wolkersdorf.at/de/Theorie_BE-Code96-Kurse.htm

lg
g


da fehlt aber noch der link:

http://www.fahrschule-wolkersdorf.at/de/Praxis_BE-Code96-Ausbildung.htm

;):eek::o:(

FRAS1976
29.01.2013, 13:23
Hi,

ich kann den ganzen Hype um dieses code96 Zeugs nicht ganz nachvollziehen.
Die Kosten sind schon sehr nahe beisammen, wobei auch noch da und dort Nebenkosten zu berücksichtigen sind (Führerscheingebühr, Lichtbild, Amtsarzt).
Die Fahrschulen sind doch auch sicher nicht blöd und lassen sich das E-B Geschäft jetzt entgehen, warum soll das viel billger sein mit Code96
Der einzige wirklich nennenswerte Unterschied im Aufwand scheint die Prüfung zu sein und die war beim E-B eher pipfax (ich glaube es waren 60 Fragen, oder so?). Habe zwar grade keine Möglichkeit nachzuschauen, aber ich glaube mit den 4250kg geht sich das gar nicht ohne runtertypisieren aus bei mir (zumindest wirds knapp), wir haben aber sicher kein Monstergespann, unser WoWa ist sicher nicht bei den schwersten seiner Klasse und das Zugfahrzeug auch nicht.
Da mach ich doch gleich den E-B und muss nicht wieder basteln......

lG.

gelöscht
29.01.2013, 13:58
Habe zwar grade keine Möglichkeit nachzuschauen, aber ich glaube mit den 4250kg geht sich das gar nicht ohne runtertypisieren aus bei mir (zumindest wirds knapp), wir haben aber sicher kein Monstergespann, unser WoWa ist sicher nicht bei den schwersten seiner Klasse und das Zugfahrzeug auch nicht.
Da mach ich doch gleich den E-B und muss nicht wieder basteln......

Richtig ist, wenn dann EzuB.
Ich komme aber mit meinem BMW 523i E60 (2.030kg) und einem Kaus Südwind 500EU (statt 1.500kg auf 1.470kg typisiert (>> jetzt zählt sowieso nur mehr die tatsächliche Masse) sogar mit 3.500kg aus... und darf dann auch 100km/h fahren.

Flüsterer
29.01.2013, 14:20
Hi,

ich kann den ganzen Hype um dieses code96 Zeugs nicht ganz nachvollziehen.
Die Kosten sind schon sehr nahe beisammen, wobei auch noch da und dort Nebenkosten zu berücksichtigen sind (Führerscheingebühr, Lichtbild, Amtsarzt).
Die Fahrschulen sind doch auch sicher nicht blöd und lassen sich das E-B Geschäft jetzt entgehen, warum soll das viel billger sein mit Code96
Der einzige wirklich nennenswerte Unterschied im Aufwand scheint die Prüfung zu sein und die war beim E-B eher pipfax (ich glaube es waren 60 Fragen, oder so?). Habe zwar grade keine Möglichkeit nachzuschauen, aber ich glaube mit den 4250kg geht sich das gar nicht ohne runtertypisieren aus bei mir (zumindest wirds knapp), wir haben aber sicher kein Monstergespann, unser WoWa ist sicher nicht bei den schwersten seiner Klasse und das Zugfahrzeug auch nicht.
Da mach ich doch gleich den E-B und muss nicht wieder basteln......

lG.

Genau so ist es...:):)

alfahel
29.01.2013, 14:48
pfau wo bekommt man diese preise??

in krems und st.pölten kostet der code 96 zwischen 400.- und 600.- euronen ... :eek::mad::(

für f-schein besitzer gibts einen erleichterten zugang zum ezub mit 2 fahrstunden und praktischer prüfung um ca 330,- euros ..... :eek::mad::(:o:confused:




Hallo an Alle!
Ich werd auch meinen Senf zum leidigen Thema Führerschein abgeben!!!!

Ich habe im Oktober 2012 den EzuB gemacht und habe in Horn 390.- Euronen bezahlt!
25.-Euronen Arzt und 95.- Euronen für Prüfung und neuen Führerschein!
Was ich hörte von einem Camper die verlangen um die 500.- Euronen für die Kennzahl 96!!!!
Also da ist eine weitere Diskussion welchen F-Schein zu machen überflüssig!
Die Änderung ist seit Jänner bei den neuen EzB schwerer Anhänger max. 3,5tonnen die alten
bleiben ohne und werden bei Umtausch mit einer Kennzahl versehen!!

benny
29.01.2013, 15:13
pfau wo bekommt man diese preise??

in krems und st.pölten kostet der code 96 zwischen 400.- und 600.- euronen ... :eek::mad::(

für f-schein besitzer gibts einen erleichterten zugang zum ezub mit 2 fahrstunden und praktischer prüfung um ca 330,- euros ..... :eek::mad::(:o:confused:




Meinst jetzt die klasse F oder als kürzl für F(ührer)schein?

Wenns die klasse F ist hätt ich kein Problem habe ja auch die Klasse F und die Klasse G hob i a nu

TOMTOM25m
29.01.2013, 15:53
Ich hab ja das Problem *gott sei dank* nicht .... ich hab den deutschen 3er Schein (umgemünzt auf den ABC Schein ist das B,B1,BE,C1,C1E,AM und L)

:D

FRAS1976
29.01.2013, 16:02
Richtig ist, wenn dann EzuB.
Ich komme aber mit meinem BMW 523i E60 (2.030kg) und einem Kaus Südwind 500EU (statt 1.500kg auf 1.470kg typisiert (>> jetzt zählt sowieso nur mehr die tatsächliche Masse) sogar mit 3.500kg aus... und darf dann auch 100km/h fahren.

Da bleibt aber nimmer viel Zuladung übrig, oder? ;););)(wobei ich weiss schon, wenn Du keine Kinder und kein VZ hast brauchst natürlich viel weniger).
Der Hunderter ist zwar theoretisch nett, aber praktisch nicht sehr wertvoll. Ausser in Frankreich und in DE (aber nur in Verbindung mit der Plakette und die krieg ich auch mit einem E-B-Gespann) ist sowieso überall 80. Und der 80er wird ja nicht/kaum spezifisch kontrolliert.:rolleyes:

Jetzt hab ich auch noch nachgeschaut, es würd sich sogar mit den 4250kg ausgehen, aber nur arschknapp, mit einem 1800kg Hänger wärs scho zuviel.
lG.

alfahel
29.01.2013, 16:28
Ich hab ja das Problem *gott sei dank* nicht .... ich hab den deutschen 3er Schein (umgemünzt auf den ABC Schein ist das B,B1,BE,C1,C1E,AM und L)

:D

Da geb ich dir recht!
Dadurch ich den EzB gemacht hab der absolut ein Kinderspiel war, hab ich auch kein Problem mehr und brauch nicht zittern ob ich überladen bin oder grad auf der grenze! :D:D:D:D:D:D:D
Ich bin jetza am überlegen ob ich nicht noch den "C" machen soll! :D:D:D:D

thoreau
29.01.2013, 17:37
Wenn Du ihn brauchst, dann mach ihn; ist aber um nichts billiger und die Fragen ersparst Du Dir auch nicht (der C-Schein kostet richtig Geld und die Fragen in beiden Bereichen sind auch recht umfangreich). Außerdem ist alle 5 Jahre (pünktlichst - manche BHs schicken keine amtliche Erinnerung als Serviceleistung) eine Verlängerung angesagt, ansonsten Du auf C1 zurückgestuft wirst. Solltest Du die Untersuchung versäumen, ist er auch so weg und es geht nur mehr bis 7.5t.

Lieben Gruß

thoreau

bertl27
29.01.2013, 17:38
[I]und darf dann auch 100km/h fahren.

darf ich zwar nicht, aber ich kann es......:D



Der Hunderter ist zwar theoretisch nett, aber praktisch nicht sehr wertvoll. Ausser in Frankreich und in DE (aber nur in Verbindung mit der Plakette und die krieg ich auch mit einem E-B-Gespann) ist sowieso überall 80. Und der 80er wird ja nicht/kaum spezifisch kontrolliert


naja, was man so hört: in Italien schon.....:confused:

Ich habe voriges Jahr den EzuB nachgemacht; war ein Klacks und jetzt bin ich "auf der sicheren Seite"!:D

100 km/h Zulassung für D haben wir auch - bestellt man(n) ja heutzutage bequem übers Internet!

Übrigens, Fras1976 - tolles Gespann
Ford Galaxy Business 2.0TDCi 140PS + Wilk S3 550DM
habt ihr da!:D

Zufrieden damit?
Was macht eure Temperaturanzeige bei 120 den Velebit ´rauf....?:)

bertl27
29.01.2013, 17:41
Ich bin jetza am überlegen ob ich nicht noch den "C" machen soll!

....damit ihr mit dem WoMo legal unterwegs seid....?:D

alfahel
29.01.2013, 17:45
Wenn Du ihn brauchst, dann mach ihn; ist aber um nichts billiger und die Fragen ersparst Du Dir auch nicht (der C-Schein kostet richtig Geld und die Fragen in beiden Bereichen sind auch recht umfangreich). Außerdem ist alle 5 Jahre (pünktlichst - manche BHs schicken keine amtliche Erinnerung als Serviceleistung) eine Verlängerung angesagt, ansonsten Du auf C1 zurückgestuft wirst. Solltest Du die Untersuchung versäumen, ist er auch so weg und es geht nur mehr bis 7.5t.

Lieben Gruß

thoreau

Ich hab schon geschaut wegen dem C1 aber da ist das prob mitn Anhänger!
Das ist mir klar wegen der Untersuchung kein Problem!
Klar wegen WOMO da kann ich es auflasten und kann mehr mitnehmen!
Da hab ich mehr als 355kg Zuladung!
Die hab ich aber rein weil die Zubauten alle schon gewogen sind!
Und die Fahrzeuge sind bei uns recht günstig zu bekommen, günstiger als die 3,5tonner!
Wenn nicht in DE weil da sinds echt günstig hab schon geschaut BJ so 2006 um 35tausend Euronen!

FRAS1976
29.01.2013, 17:53
Übrigens, Fras1976 - tolles Gespann
Ford Galaxy Business 2.0TDCi 140PS + Wilk S3 550DM
habt ihr da!:D

Zufrieden damit?
Was macht eure Temperaturanzeige bei 120 den Velebit ´rauf....?:)

Hi Bertl,
ehrlichgesagt habe ich noch keine Ahnung. Der Galaxy ist erst seit 3 Wochen "Familienmitglied" und hat zwar schon die AHK drauf, aber den Wilki noch nicht schleppen müssen. WoWa-Premiere hat er erst zu Ostern (und da gehts nach Ungarn nur flach, das zählt nicht). Viel wärmer als unserm Vectra Caravan den wir vorher hatten kanns dem Ford auch nicht werden (ein bissl mehr PS, aber deutlich mehr Drehmoment). Der Opel hat uns auch bei voll ausgenütztem Gewicht über die Pack geschleppt, die Temperatur ging halt ein bissi nach oben:D:D:rolleyes::rolleyes:
Aber 120 bergauf....davon konnte ich bisher auch nur träumen, ich bin schon voll zufrieden wenns ein Hunderter ist:rolleyes::rolleyes:.

Ich hab übrigens bisher noch von keinem einzelnen Fall gehört in dem Gespanne in Italien wirklich seperat auf 80 gemessen wurden und abgestraft wurden. (ausgenommen die Gschichten von Bekannten vom Hörensagen und so). Ich bin aber für jede "True Story" dankbar, schliesslich gehts heuer ja wahrscheinlich auch wieder dahin.

lG.
Stefan

bertl27
29.01.2013, 17:56
Hallo Stefan!


Ich hab übrigens bisher noch von keinem einzelnen Fall gehört in dem Gespanne in Italien wirklich seperat auf 80 gemessen wurden und abgestraft wurden. (ausgenommen die Gschichten von Bekannten vom Hörensagen und so). Ich bin aber für jede "True Story" dankbar, schliesslich gehts heuer ja wahrscheinlich auch wieder dahin.

lG.
Stefan

Vielleicht melden sich zu diesem Thema noch Kraxi und Schlesi -

die sind früher oft nach Italien gefahren und müssten da "Bescheid" wissen!

gelöscht
29.01.2013, 19:03
Hallo,
bei 80km/h braucht man nicht extra messen. Sobald man schneller oder gleich schnell wie die LKW fährt sieht wohl jeder, dass das Gespann zu schnell d.h. über 80km/h fährt......auch ohne Meßgerät!
Darum habe ich mir für Deutschland das 100er Pickerl bei der DEKRA/Zulassungsstelle geholt.

kerstan
29.01.2013, 19:34
...
Ich komme aber mit meinem BMW 523i E60 (2.030kg) und einem Kaus Südwind 500EU (statt 1.500kg auf 1.470kg typisiert (>> jetzt zählt sowieso nur mehr die tatsächliche Masse) sogar mit 3.500kg aus... und darf dann auch 100km/h fahren.

Also so wie ich das verstanden habe, ist in diesem Fall (nur B-Schein vorhanden) der Satz nicht ganz richtig.
denn nach wie vor dürfen die beiden hzGg nicht mehr als 3500kg sein
was weg fällt, ist, dass innerhalb dieser Grenze das Momentangewicht des Anhänger nicht höher als das Momentangewicht des Zugfahrzeugs sein darf
Beispiel wie oben (B-schein, ohne Code 96):
angenommen der BMW hat EG 1300kg (ich weiß, das stimmt sicher nicht), hzGg 2030kg
und Anhängelast 1500kg
so darf er einen Anhänger mit hzGG 1500kg nicht ziehen (Überschreitung der 3500kg hzGg)
den erwähnten Hänger mit hzGg 1470kg aber schon, auch wenn er momentan soger schwerer als der Zugwagen ist. und das ist das eigentlich neue.

stimmt mein Beispiel?

gelöscht
29.01.2013, 20:21
Also so wie ich das verstanden habe, ist in diesem Fall (nur B-Schein vorhanden) der Satz nicht ganz richtig.
denn nach wie vor dürfen die beiden hzGg nicht mehr als 3500kg sein
was weg fällt, ist, dass innerhalb dieser Grenze das Momentangewicht des Anhänger auch höher als das Momentangewicht des Zugfahrzeugs sein darf
Beispiel wie oben (B-schein, ohne Code 96):
angenommen der BMW hat EG 1300kg (ich weiß, das stimmt sicher nicht), hzGg 2030kg
und Anhängelast 1500kg
so darf er einen Anhänger mit hzGG 1500kg nicht ziehen (Überschreitung der 3500kg hzGg)
den erwähnten Hänger mit hzGg 1470kg aber schon, auch wenn er momentan soger schwerer als der Zugwagen ist. und das ist das eigentlich neue.

stimmt mein Beispiel?

NEIN was die hzGG betrifft: bei einem schweren Anhänger gilt nur die tatsächliche Gesamtmasse.

Mein Beispiel:
BMW Eigengewicht 1.650kg (ist jetzt egal!), hzGG 2.030kg, Anhängelast 2.000kg, eingetragenes hzGG Anhänger 1.500kg, tatsächliche Gesamtmasse 1.470kg (frage mich wie das kontrolliert wird ohne wägen??) = 3.500kg.

Vorteil: ich kann jetzt einen Anhänger mit zB. hzGG 1.600kg (eingetragen) ziehen, wenn ich ihn weniger belade, sodaß er nur 1.470kg tatsächliche Gesamtmasse hat.
Man muß jetzt auch beim B-Schein wie schon bei EzuB nicht auf das hzGG sondern auf die tatschliche Gesamtmasse des schweren Anhängers schauen.
Bis jetzt haben wir die hzGG jedesmal im Zulassungsschein neu eingetragen (war sogar gratis) wenn mein Sohn (hat Audi Avant A6 quattro und EzuB >> 1.500kg) oder ich (1.470kg) damit gefahren sind. Jetzt ist egal was eingetragen ist, es zählt nur die tatsächliche Gesamtmasse.

derfranze
29.01.2013, 20:28
NEIN was die hzGG betrifft: bei einem schweren Anhänger gilt nur die tatsächliche Gesamtmasse.

Mein Beispiel:
BMW Eigengewicht 1.650kg (ist jetzt egal!), hzGG 2.030kg, Anhängelast 2.000kg, eingetragenes hzGG Anhänger 1.500kg, tatsächliche Gesamtmasse 1.470kg (frage mich wie das kontrolliert wird ohne wägen??) = 3.500kg.

Vorteil: ich kann jetzt einen Anhänger mit zB. hzGG 1.600kg (eingetragen) ziehen, wenn ich ihn weniger belade, sodaß er nur 1.470kg tatsächliche Gesamtmasse hat.
Man muß jetzt auch beim B-Schein wie schon bei EzuB nicht auf das hzGG sondern auf die tatschliche Gesamtmasse des schweren Anhängers schauen.
Bis jetzt haben wir die hzGG jedesmal im Zulassungsschein neu eingetragen (war sogar gratis) wenn mein Sohn (hat Audi Avant A6 quattro und EzuB >> 1.500kg) oder ich (1.470kg) damit gefahren sind. Jetzt ist egal was eingetragen ist, es zählt nur die tatsächliche Gesamtmasse.

Bitte um Zitat der Gesetztessetlle, wo vom tatsächlichen Anhängergewicht (-Masse) gesprochen wird. Und zwar beim "B" Schein, nicht beim "EB""!
Das hat sich meines Wissens nicht geändert.

lg Franz

derfranze
29.01.2013, 20:32
Also so wie ich das verstanden habe, ist in diesem Fall (nur B-Schein vorhanden) der Satz nicht ganz richtig.
denn nach wie vor dürfen die beiden hzGg nicht mehr als 3500kg sein
was weg fällt, ist, dass innerhalb dieser Grenze das Momentangewicht des Anhänger nicht höher als das Momentangewicht des Zugfahrzeugs sein darf

total richtig erkannt!! - es handelt sich aber um die Gesamtmassen.

Beispiel wie oben (B-schein, ohne Code 96):
angenommen der BMW hat EG 1300kg (ich weiß, das stimmt sicher nicht), hzGg 2030kg
und Anhängelast 1500kg
so darf er einen Anhänger mit hzGG 1500kg nicht ziehen (Überschreitung der 3500kg hzGg)
den erwähnten Hänger mit hzGg 1470kg aber schon, auch wenn er momentan sogar schwerer als das Eigengeswicht - des Zugwagens ist. und das ist das eigentlich neue. stimmt.

stimmt mein Beispiel?


Meinem Wissensstand nach ja.

lg Franz

gelöscht
29.01.2013, 20:42
Bitte um Zitat der Gesetztessetlle, wo vom tatsächlichen Anhängergewicht (-Masse) gesprochen wird. Und zwar beim "B" Schein, nicht beim "EB""!
Das hat sich meines Wissens nicht geändert.

lg Franz

Gesetzesstelle habe ich nicht aber: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1394316%2C%2C

Klasse B:

leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
schwere Anhänger - Änderung ab 19.1.2013! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an!
schwere Anhänger, wenndie höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also Zugfahrzeug und Anhänger) nicht 3.500 kg übersteigt
schwere Anhänger, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt, sofern der Lenker eine Zusatzausbildung (Therorie und Praxis) im Ausmaß von sieben Untereichtseinheiten absolviert hat (Code 96 wird im Führerschein vermerkt)
schwere, auflaufgebremste Anhänger: das tatsächliche Gewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf nicht das höchtszulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges übersteigen.
für alle anderen Anhänger gilt: Klasse BE notwendig - der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gelenkt werden, sofern das Eigengewicht des Anhängers incl. Beladung nicht höher ist als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code ("79.06") vermerkt. Darüber hinausgehend ist eine Lenkberechtigung für die Klasse C1E erforderlich.
oder auch: http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_2013.html

Schwere Anhänger
Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit der Klasse B gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Für das notwendige Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sieht das FSG keine Bestimmungen vor. Es gilt daher § 61 Abs. 1 KDV:
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die (momentane, also derzeitige) Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt.

zweigerl
29.01.2013, 21:11
Hallo Stefan!


Vielleicht melden sich zu diesem Thema noch Kraxi und Schlesi -

die sind früher oft nach Italien gefahren und müssten da "Bescheid" wissen!

Hallo,

bin oft in Italien mit Gespann unterwegs, meistens unerlaubterweise zwischen 100/120, aber eine Kontrolle bzw. Anhaltung bez. >80 km/h hab ich noch nie gehabt und auch nicht gehört ?

alfred

derfranze
29.01.2013, 22:31
schwere Anhänger - Änderung ab 19.1.2013! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an!
schwere Anhänger, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also Zugfahrzeug und Anhänger) nicht 3.500 kg übersteigtUnd wo steht da was von Momentangewicht????? oder auch tatsächlichem Gewicht - wie in dem Posting mit dem BMW behauptet?
Nur der EB oder EzB Führerscheinbesitzer darf das Momentangewicht selbst bestimmen.



lg Franz

abo
29.01.2013, 22:39
...Und wo steht da [/SIZE][SIZE=2]was von Momentangewicht?????.

hi

eh nirgendst

das mit dem momentangewicht scheint bei auflaufgebremsten anhaengern zu gelten
aber nur im bezug auf das gewichtsverhaeltnis zwischen zugfahrzeug und anhaenger

lg
g

Double Trouble
29.01.2013, 23:31
ich warte auf das nächste Gesetz, das verschiedene Gewichtsgrenzen für Regen, Sonne und Seitenwind vorschreibt. In Wien und Brüssel sitzen noch viele unterbeschäftigte Paragrafenwixer. :(

Allesfahrer
30.01.2013, 08:03
Da bleibt aber nimmer viel Zuladung übrig, oder? ;););)(wobei ich weiss schon, wenn Du keine Kinder und kein VZ hast brauchst natürlich viel weniger).
Der Hunderter ist zwar theoretisch nett, aber praktisch nicht sehr wertvoll. Ausser in Frankreich und in DE (aber nur in Verbindung mit der Plakette und die krieg ich auch mit einem E-B-Gespann) ist sowieso überall 80. Und der 80er wird ja nicht/kaum spezifisch kontrolliert.:rolleyes:

Jetzt hab ich auch noch nachgeschaut, es würd sich sogar mit den 4250kg ausgehen, aber nur arschknapp, mit einem 1800kg Hänger wärs scho zuviel.
lG.

Hallo!

Hast du auf A vergessen? Bei uns darfst du mit einem B-Gespann auf der Autobahn auch 100 fahren. ;)

abo
30.01.2013, 10:11
Hast du auf A vergessen? Bei uns darfst du mit einem B-Gespann auf der Autobahn auch 100 fahren. ;)


hi

schon
aber ob des clever ist ..?
;-)

lg
g

vielis
30.01.2013, 11:15
Meinst jetzt die klasse F oder als kürzl für F(ührer)schein?

Wenns die klasse F ist hätt ich kein Problem habe ja auch die Klasse F und die Klasse G hob i a nu

klasse F!!!

derfranze
30.01.2013, 11:18
hi

eh nirgendst

das mit dem momentangewicht scheint bei auflaufgebremsten anhaengern zu gelten
aber nur im bezug auf das gewichtsverhaeltnis zwischen zugfahrzeug und anhaenger

lg
g

Stimmt so!

Ich bleib jetzt mal unter 3,5 Tonnen für das Gespanngesamtgewicht - auch hier gilt die Regelung, das die Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf. Das hängt aber mit der Konstruktion der Auflaufbremse zusammen, wo verlangt wird, das das bremssende Fahrzeug dem gebremsten einen mindestens gleichwertigen Massewidersrtand entgegesezten können muss.. Bei einer anderen, z.B. einer Druckluftbremse gleichzusetztenden Bremsanlage, gilt das mit den Gewichtsverhältnissen nicht mehr.

lg Franz

derfranze
30.01.2013, 11:21
ich warte auf das nächste Gesetz, das verschiedene Gewichtsgrenzen für Regen, Sonne und Seitenwind vorschreibt. In Wien und Brüssel sitzen noch viele unterbeschäftigte Paragrafenwixer. :(

Dieses Posting versteh ich jetzt nicht. Die EB Regelung bringt europaweit gleiche Vorschriften für den Anhängerbetrieb und hat eine österreichische "Spezialität" abgeschafft. Ich finde die neue Regelung toleranter und besser.

lg Franz

Allesfahrer
30.01.2013, 11:56
hi

schon
aber ob des clever ist ..?
;-)

lg
g

Na hier ist es ja um's dürfen gegangen. ;)

abo
30.01.2013, 12:24
Dieses Posting versteh ich jetzt nicht. Die EB Regelung bringt europaweit gleiche Vorschriften für den Anhängerbetrieb und hat eine österreichische "Spezialität" abgeschafft. Ich finde die neue Regelung toleranter und besser.


hi

naja
ganz hab ichs noch nicht gerafft

ist es richtig dass fuer NEU auszustellende fuehrerscheine, also fuer die leute die heute 17 oder 18 sind und den fuehrerschein machen, die 4250kg mit dem leichten haenger nur mkit "B" alleine nicht mehr gelten werden?

in einigen fahrschulpublikationen liest sich das so..

sollte das so sein so hat die reform fuer die oesterreichischen buerger eine verschlechterung gebracht

und ich wuerde fuer den personenkreis der an der gesetzesfindung mitgewirkt hat zwar nicht die eher ruede bezeichnung verwenden die der kollege vorhjer verwendet hat, aber als "beamtete sesselfurzer" darf man sie wohl betiteln ...
;-)

lg
g

schlesi66
30.01.2013, 14:24
Hallo Stefan!


Vielleicht melden sich zu diesem Thema noch Kraxi und Schlesi -

die sind früher oft nach Italien gefahren und müssten da "Bescheid" wissen!

Hi
Hatte bis jetzt noch nie ein Problem.
Stelle den Tempomat meist auf 90/95 ein.
Bin aber auch schon mit 100 per Tempomat gefahren.
Stellenweise auch 110, wenn mich grad "Schleicher" geärgert hat. :D:D

schlesi66
30.01.2013, 14:32
hi

schon
aber ob des clever ist ..?
;-)

lg
g

Und warum genau soll das jetzt nicht clever sein?
Bis 3,5 tonnen darfst offiziell 100 km/h fahren.

Und mit 100km/h fühle ich mich mit meinem Gespann sicherer, als so mancher WoMo Fahrer, der komplett überladen ist.
Ich möchte fast behaupten (kanns nicht bezeugen, wäre aber ein netter Versuch), daß ich mit dem Gespann mit 100km/h schneller stehe als ein WoMo.

Vielleicht hat der Martin da Erfahrungswerte???

schlesi66
30.01.2013, 14:38
Hallo
Ich denke nicht, daß der Code 96 soviel billiger sein wird, als der normale E zu B.
Da ist es doch viel gscheiter, den E zu machen, da dieser auch mehr reserven hat.

Hat mich jetzt interessiert.
Angeblich in der Fahrschule Schwedenplatz laut tel.Auskunft.
Code 96 oder EzuB beide 399 Euro ?????
Fahrschule Easy Driver:
Code 96 kostet Euro 405
EzuB kostet Euro 535

Bei beiden 3 Std.Therie und 4 Std. Praxis.
Beim EzuB kommt halt noch die Prüfung dazu, die man beim Code 96 nicht braucht.
Amtsarzt weiß ich jetzt nicht, ob bei beiden??

Auf jeden Fall ist es ohne Arzt ein Unterschied von 130 Euro und da wäre der Code 96 nicht mehr diskutabel.
Vorallem darfst dann auch mit Sattelschlepper fahren, wenn das Zugfahrzeug nur 3,5tonnen hat.:D:D

abo
30.01.2013, 14:44
Und warum genau soll das jetzt nicht clever sein?
Bis 3,5 tonnen darfst offiziell 100 km/h fahren.
Und mit 100km/h fühle ich mich mit meinem Gespann sicherer, als so mancher WoMo Fahrer, der komplett überladen ist.
Ich möchte fast behaupten (kanns nicht bezeugen, wäre aber ein netter Versuch), daß ich mit dem Gespann mit 100km/h schneller stehe als ein WoMo.


hi

was soll denn jetzt in dem zusammenhang jetzt schon wieder der unsinnige seitenhieb auf die womos
da gibt es doch jetzt ueberhaupt keinen sachlichen zusammenhang
wennst dir keines kaufen willst dann lass es doch einfach bleiben

und es ist nicht sonderlich clever weil wir ja schon mehrfach die netten bilder mit den zertruemmerten wowas hier im forum sehen durften

von fahrern die sich moeglicherweise an deinen und anderen aussagen wie oben orientiert haben und dafuer viel lehrgeld gezahlt haben.

kerstan
30.01.2013, 17:07
hi
...
ist es richtig dass fuer NEU auszustellende fuehrerscheine, also fuer die leute die heute 17 oder 18 sind und den fuehrerschein machen, die 4250kg mit dem leichten haenger nur mkit "B" alleine nicht mehr gelten werden?

in einigen fahrschulpublikationen liest sich das so..
...

lg
g

also ich lese http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_2013.html:
Führerschein B:
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
... darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden
...darf ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.Daraus schließe ich:
ich darf einen leichten Hänger ziehen (egal welches hzGg mein Zugfahrzeug hat)
ich darf einen schweren Hänger ziehen (wenn die Summe der hzGg 3500kg nicht übersteigt)also hat sich diesbezüglich nix geändert

außer:
Für das notwendige Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sieht das FSG keine Bestimmungen vor. Es gilt daher § 61 Abs. 1 KDV: Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die (momentane, also derzeitige) Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt.

derfranze
30.01.2013, 17:55
Geltungsbbereich FS "B":
KRAFTFAHRZEUGE bis 3,5 Tonnen und ein leichter Anhänger
KRAFTWAGENZÜGE bis 3,5 Tonnen

Geltungsbereich FS "B" und Code 96:
KRAFTWAGENZÜGE bis 4,25 Tonnen

Geltungsbereich FS "EB":
KRAFTWAGENZÜGE bis max. 7 Tonnen
SATTELKRAFTFAHRZEUGE bis max 7 Tonnen.

Geltungsbereich FS "EzB":
Kraftwagenzüge: Zugfahrzeug bis max 3,5 Tonnen hzG, Anhänger theoretisch bis 18 Tonnen, wenn er keine Auflaufbremse hat.
Sattelkraftfahrzeuge: Sattelzugfahrzeug bis max. 3,5 Tonnen, Anhänger w.o.

der FS EB kann auch stufenweise erworben werden, z,B.: den Code 96 und irgendwann zur FS - Prüfung antreten.

lg Franz

derfranze
30.01.2013, 18:02
Hat mich jetzt interessiert.
Angeblich in der Fahrschule Schwedenplatz laut tel.Auskunft.
Code 96 oder EzuB beide 399 Euro ?????

die Ausbildung ist dieselbe, der Unterschied ist die Prüfung

Fahrschule Easy Driver:
Code 96 kostet Euro 405 ohne Prüfung
EzuB kostet Euro 535 mit Prüfung

Bei beiden 3 Std.Therie und 4 Std. Praxis.
Beim EzuB kommt halt noch die Prüfung dazu, die man beim Code 96 nicht braucht.
Amtsarzt weiß ich jetzt nicht, ob bei beiden??

Auf jeden Fall ist es ohne Arzt ein Unterschied von 130 Euro und da wäre der Code 96 nicht mehr diskutabel.
Vorallem darfst dann auch mit Sattelschlepper fahren, wenn das Zugfahrzeug nur 3,5tonnen hat.:D:D

Ein Sattelschlepper ist ein Cowboy, dessen Pferd erschossen wurde.
Ein SATTELKRAFTFAHRZEUG darf mit dem FS EB max 7 Tonnen wiegen und der Sattelanhänger darf nicht auflaufgebremst sein.

lg Franz

abo
30.01.2013, 18:46
Geltungsbbereich FS "B"[SIZE=3][COLOR=Blue]:
KRAFTFAHRZEUGE bis 3,5 Tonnen und ein leichter Anhänger
KRAFTWAGENZÜGE bis 3,5 Tonnen


hi

ja schoen
aber ist ein zugfahrzeug mit bis zu 3500kg HZLGG und ein leichter anhaenger dran auch ein KRAFTWAGENZUG (sorry, des blau hab ich auf die schnelle ned gefunden ..)?

lg
g

schlesi66
30.01.2013, 20:15
Ein Sattelschlepper ist ein Cowboy, dessen Pferd erschossen wurde.
Ein SATTELKRAFTFAHRZEUG darf mit dem FS EB max 7 Tonnen wiegen und der Sattelanhänger darf nicht auflaufgebremst sein.

lg Franz

Kein Mensch sagt "Sattelkraftfahrzeug".
Umgangssprachlich ist es ein Sattelschlepper.;)

schlesi66
30.01.2013, 20:19
hi

was soll denn jetzt in dem zusammenhang jetzt schon wieder der unsinnige seitenhieb auf die womos
da gibt es doch jetzt ueberhaupt keinen sachlichen zusammenhang


Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Du hast doch angefangen damit, ob es clever ist, mit WoWa 100 zu fahren.

Vielleicht solltest du die Seitenhiebe auf Wohnwagen einmal lassen, wenn du keine Ahnung davon hast.

derfranze
30.01.2013, 20:20
Kein Mensch sagt "Sattelkraftfahrzeug".
Umgangssprachlich ist es ein Sattelschlepper.;)

Ja, und deswegen steht dann in den Foren immer ich habe irgendwo gelesen ....:D:D:D:D

Wenn es um Gesetze und Gesetzestexte geht dann zählen nur die Worte im Text und so, wie sie meist im den Begriffsbestimmungen des Gesetzes festgelegt werden und nicht wie sie umgangssprachlich heißen. 2 drittel diesen threads wären nicht geschrieben, könnten die Leute lesen und verstehen was sie lesen....

lg Franz

derfranze
30.01.2013, 20:22
hi

ja schoen
aber ist ein zugfahrzeug mit bis zu 3500kg HZLGG und ein leichter anhaenger dran auch ein KRAFTWAGENZUG (sorry, des blau hab ich auf die schnelle ned gefunden ..)? nein.

lg
g

Habe ich weiter (#8) oben schon beantwortet: Kraftwagenzug ist Zugfahrzeug und schwerer Anhänger.

lg Franz

Allesfahrer
30.01.2013, 22:31
Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Du hast doch angefangen damit, ob es clever ist, mit WoWa 100 zu fahren.

Vielleicht solltest du die Seitenhiebe auf Wohnwagen einmal lassen, wenn du keine Ahnung davon hast.

Sorry wenn ich da jetzt dazusenfe, aber ich habe es nicht als Seitenhieb empfunden. Es geht hier ja schließlich um Gespanne. Ob es sinnvoll ist mit einem voll beladenem womo 130 zu fahren ist ein anderes Thema. ;)

46erkurt
31.01.2013, 09:01
Ich lese hier immer von EB und EzB, BE wäre richtig oder?

Kurt

derfranze
31.01.2013, 10:30
Ich lese hier immer von EB und EzB, BE wäre richtig oder?

Kurt

BE ist richtig(er).

lg Franz

Husky
31.01.2013, 16:33
Ich hab letzte Woche den Kurs für Code 96 absolviert, ist die selbe Ausbildung wie E zu B mit dem Unterschied dass keine Prüfung und kein Amtsarzt nötig ist.
Mir persönlich reichen die 4250 kg Gesamtmasse aber das muss jeder selber beurteilen was er benötigt. Ich habe für den Kurs der sich aus 3 Theorieeinheiten (a' 50Minuten) und 4 Praxiseinheiten zusammensetzt €380.- bezahlt, und das im teuren Tirol.
Und was jetzt das gute ist, die Gewichtsaufteilung gibt es nicht mehr es ist nur die Anhänglast des Zugfahrzeuges von Bedeutung. (max.4250kg)

lg
Peter

Double Trouble
31.01.2013, 17:54
Und mit 100km/h fühle ich mich mit meinem Gespann sicherer, als so mancher WoMo Fahrer, der komplett überladen ist.
Ich möchte fast behaupten (kanns nicht bezeugen, wäre aber ein netter Versuch), daß ich mit dem Gespann mit 100km/h schneller stehe als ein WoMo.

Wenn wir "komplett überladen" und "nicht überladen" vergleichen, dann sag ich jetzt:
ich fühle mit meinem WoMo (2000 kg nicht ausgenutzte Nutzlastreserve) sicherer als mancher Gespannfahrer, bei denen die Anhängerkupplung schon fast am Boden schleift.
Und zum Bremsweg: keine Ahnung, wer schneller steht, aber ein Versuch wäre interessant

Allesfahrer
31.01.2013, 21:34
bei gleichem Gesamtgewicht (Gespanngewicht = WoMogewicht) bin ich mir ziehmlich sicher das das Womo früher steht.

Beim Gespann kommt es natürlich auf die Gewichtsverteilung an, wenn vorne ein G fährt und hinten ein 1000kg Spuckerl dranhängt sieht das Ganze sicher anders aus! ;)

Fakt ist das jedes Gespann und jedes WoMo seine eigenen Fahreigenschaften hat und man sich da sicher nie auf die erlaubte Geschwindigkeit verlassen kann. Jeder muss selber wissen wie schnell er fahren kann und im Zweifel lieber ein bischen langsamer als zu schnell!!!!! ;):)

FRAS1976
01.02.2013, 09:16
[quote=WDimmel;191980]Hallo,
bei 80km/h braucht man nicht extra messen. Sobald man schneller oder gleich schnell wie die LKW fährt sieht wohl jeder, dass das Gespann zu schnell d.h. über 80km/h fährt......auch ohne Meßgerät!
quote]

Sorry, da hab ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt. Natürlich geht es nicht um die Messung, sondern die Auswertung:
wie unterscheidet das System zwischen LKW, PKW, Womo, Wowa?
Mit dem Womo darfst Du schneller als mit dem Gespann fahren (was Unfug ist, aber das ist eine andere Diskussion). Woran erkennt das System das es mit einem WoWa zu tun hat (für den ein anderes Limit gilt)? In AT wär das sicher einfach weil das System vielleicht auf die Fahrzeugdaten zugreifen kann (zB: Nummerschild=WoWa..), aber woher wissen die Italiener das?
Ich war in den letzten Jahren auch immer eher zwischen 100 und 110 unterwegs und habe noch nie ein Ticket bekommen und ausser Gerüchten hat das bisher auch noch niemand bestätigt.
War eben 2 Tage dienstlich in Italien und habe meine dortigen Kollegen zu dem Tutor System befragt. Die meinten das auf einigen Strecken nur ausgewertet wird, wenn das Fahrzeug zu schnell durch die Messstelle fährt (was komisch klingt).
Ich bleib dabei und riskiere es auf den sinnlosen 80er zu pfeifen:rolleyes::rolleyes:
lG.

gary
01.02.2013, 13:31
Mit dem Womo darfst Du schneller als mit dem Gespann fahren (was Unfug ist...

kannst mir das jetzt mal erklären bitte warum das (so generell) unfug ist?

FRAS1976
01.02.2013, 13:54
Selbst auf die Gefahr hin das dies nun wieder in die alte Diskussion Womo vs. WoWa ausartet:
Ja , ich kann erklären warum das m.A. nach Unfug ist:
Weil sich ein strikteres Tempolimit ausschliesslich durch den Aspekt der Sicherheit rechtfertigen lässt (der Emissionspunkt greift hier sicher nicht, weil ein Gespann im Schnitt sicher nicht mehr Schadstoffe emitiert als ein Womo).
Und genau das zu generalisieren (=Womo darf schneller fahren weil generell sicherer als WoWa) halte ich für Unfug. :confused:
Wir alle wissen es hängt von vielen Faktoren ab (Beladung, Verhältnis Zugfzg/WoWa, Schwerpunkt, Wetter, Verkehr, technische Ausrüstung wie Bremsen, Achskonstruktionen, etc) ob ein Womo sicherer ist als ein WoWa, oder umgekehrt. Auch geht es nicht ausschliesslich um den Bremsweg des einen, oder anderen (auch hier lässt sich keine generelle aussage treffen).
Es ist und bleibt eine Frage der an alle Umstände angepassten Fahrweise.;)
Ich sehe diese generelle Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Sicherheit einfach nicht, daher ist der 80er für Gespanne m.A. nach nonsens (wie im Übrigen auch der 80er in AT für die E-B-Kombinationen, so manches grosses Gespann ist 10mal stabiler/sicherer als ein kleines), sorry die überzeugenden Argumente fehlen hier einfach.

..und nein...ich bertrachte mich nicht als Raser
lG.

gary
01.02.2013, 14:16
bin auch schon viel mit größeren hängern über 1000 kg gefahren
und bin anderer ansicht.

aufschaukeln, in (auch leichten kurven) bremsen, verhängnisvolle
fahrverhaltensänderungen bei ungünstiger beladung...
fast alles wird beim wowa ab einem gewissen tempo wesentlich
problematischer als bei einem womo.

oder, ich sag es anders... im hängerbetrieb kommst schneller in
teufels küche wenn zu schnell bist als mit einem solo-klein-lkw.
der punkt ist vielleicht der, dass womos in den fahrleistungen
eher selten in den kritischen bereich vordringen - im gegensatz
zu leistungsstarken zugfahrzeugen.

aber ich weiss schon, da kommen jetzt meldungen von wowa-
fahrern, die versichern, auch mit 130-km/h souverän alles
verblasen zu können (wenn es nur erlaubt wäre), was da so
an womos herumkreucht. und genau darum ist es mehr als
sinnvoll, dem eine grenze einzuziehen.

Pitzi
01.02.2013, 14:30
Jeep dem stimm ich voll und hanz zu Gary.
Bei Hunden kommt es darauf an wer die Leine hält, bei WoWa bzw WoMo das Lenkrad:p

Allesfahrer
01.02.2013, 14:35
@ fras

Du magst mit deinen Punkten schon recht haben, aber wie willst du eine unterschiedliche Beschränkung bei den gespannen kontrollieren?
Es ist nun mal so das schon rein physikalisch ein Gespann nicht so stabil ist wie ein womo (ein Gelenk dazwischen und eine am Hänger durch die Bremswirkung des Zugfahrzeuges gesteuerte Bremse).
Und das ein schwereres Gespann nicht so schnell fahren darf wie ein leichtes liegt meiner Meinung nach nicht daran das es instabiler ist und es schneller zum Unfall kommt, sondern weil das schwere Gespann im Fall eines Unfall einfach mehr Masse hat die abgebremst werden muss (mehr Durchschlagskraft)

saltun
01.02.2013, 18:07
Und genau das zu generalisieren (=Womo darf schneller fahren weil generell sicherer als WoWa) halte ich für Unfug. Wer sagt, dass Wohnmobile schneller fahren dürfen als Wohnwagengespanne?
ALLE Wohnmobile über 3,5t dürfen, ganz gleich wie Gespanne über 3,5t, auf der
Autobahn nur 80km/h fahren!
Nur Wohnmobile unter 3,5t (ohne Hänger) dürfen auf der AB schneller als 100 fahren!!


Ich sehe diese generelle Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Sicherheit einfach nicht, daher ist der 80er für Gespanne m.A. nach nonsens (wie im Übrigen auch der 80er in AT für die E-B-Kombinationen, so manches grosses Gespann ist 10mal stabiler/sicherer als ein kleines), sorry die überzeugenden Argumente fehlen hier einfach.

Da gibt es ein recht einfaches physikalisches Gesetz - M x V² /2, das überzeugende
Argumente liefert.

Husky
02.02.2013, 10:01
Möchte hier mal meine Meinung kundtun.
Ich fahre seid ca. guten 25 Jahren Wowa in allen Größen, früher Doppelachser mit 2,5 Meter breite, heute da die Kinder nicht mehr mitfahren sind es kleinere aber immer noch 7 Meter Länge. Zum Thema was ist sicherer bzw. warum dürfen Womo schneller fahren, also Womo bis 3,5 Tonnen ist eben Gesetztessache. Meine persönliche Meinung ist eben dass ein Womo in einer Notsituation einfacher zu stabilisieren ist als ein Wowa der ja immerhin ein Gelenk hat
das bei extremen Situationen nicht zu vergessen ist. Ob jetzt 80km/h auf Autobahnen sinnvoll ist, na ja ich fahre ehrlich gesagt meist 100km/h. Da ich über 3500kg Gesamtgewicht bin dürfte ich auch nur 80km/h fahren.

lg

Peter

FRAS1976
02.02.2013, 10:19
Eine einigermassen sinnvolle Unterscheidung haben ja unseren nördlichen Nachbarn seit langem (100er-Pickerl das zumindest auf technischen Kriterien basiert), also sooo schwierig ist das nicht.:confused:

Ich hatte auch schon einige Gespannkombinationen mit unterschiedlichen WoWas und Autos und kann schon behaupten einiges an Erfahrungen gemacht zu haben. Meine Erfahrung: Je grösser/länger desto stabiler (aber darüber können wir jetzt noch monatelang diskutieren, darauf habe ich keine Lust mehr).

Vielleicht sollte ich mich auch klarer ausdrücken um nicht wieder die sinnlose Diskussion mit der Womo-Fraktion zu starten:
Mir geht es nicht darum 130 zu fahren um Womos zu verblasen (im übrigen kenne ich auch niemanden der das tut, habe aber dafür schon so manchen Womo-Raser beobachtet..auch da sollte wohl ein Riegel vorgeschoben werden;)), ich verwehre mich einfach nur gegen den 80er.

Gnadenlos überladen/heruntertypisiert wird bei Womos wie beoi Wowas, umso mehr bleibe ich ein Fan des E-B, damit kommt man gar nicht in die Verlegenheit.

@Saltun: danke, war mir nicht bewusst das es hier ein 3,5to Limit gibt.
Wir können den Herrn Newton in diesem Zusammenhang immer zitieren, aber hier geht es nicht nur um Physik, sondern auch um den Fahrer (der im übrigen immer der wesentlichere Faktor ist wenn es um Fehler/Risiken geht).
@alle anderen Leser: sorry für diese Abschweife vom eigentlichen Thema

lG.