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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die Polizei



alfahel
20.01.2013, 19:13
Schönen Abend!!

Hab heute wie schon erwähnt im VOX auto mobil geschaut!
Da wurde eine Polizei Kontrolle bei unserem Nachbarn DE in Stuttgart gezeigt!
Was mich ein bisschen verwunderte war, dass die Polizei Fahrzeuge die z.B. aufgemotzt wurden und nicht eingetragen vom TÜV war, beschlagnahmt wurden!
Find ich schon Krass!!!!
Okay, wie ich noch weiß wird in Österreich das Kennzeichen abmontiert, aber gleich das Fahrzeug beschlagnahmt hab ich noch nicht gehört! :confused::confused::(:(

berghamer
20.01.2013, 19:34
Hallo

Ist schon möglich, das Fahrzeug wird aber gesichert eingestellt, bis das Problem behoben wurde oder ein Abtransport möglich ist.
http://ooe.orf.at/news/stories/2567790/

alfahel
20.01.2013, 19:50
hallo berghammer!
Ist mir auch bekannt, dass das Fahrzeug bis zur Prüfstelle gebracht wird bzw bei mobilen sofort abzustellen ist und abgeschleppt werden muss!
Aber da wurde vom Polizisten der Schlüssel abgenommen und mit dem Worten das Fahrzeug ist beschlagnahmt und wird abgeschleppt!
Ähhhh das ist mein Eigentum und es wurde ja kein Verbrechen damit begangen!

berghamer
20.01.2013, 19:55
Hallo

Also eine direkte Beschlagnahme wird im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich nicht möglich sein. Da bedarf es schon eines Strafrechtdeliktes und der Anordnung eines Richters. In Deutschland sind einige Verkehrsdelikte aber im Strafrechtsbereich angesiedelt. Vielleicht gehört auch das unsachgemäße aufpimpen eines PKW dazu.

alfahel
20.01.2013, 20:04
hello berghammer!
Das meinte ich auch sooo!
Aber ja jedes Land hat seine eigene Gesetze!
Was ich mal hörte in den NL können sie auch bei nichbezahlen eines Strafmandates das Fahrzeug beschlagnehmen!
Werd mal Freund in DE befragen denn er arbeitet in MB werkstatt!!

abo
20.01.2013, 20:31
Ähhhh das ist mein Eigentum und es wurde ja kein Verbrechen damit begangen!


hi

ist in italien aber auch so bei hoeheren STVO strafen
zb bei alkoholisierung ab 1,5 promille wird die karre beschlagnahmt und verfaellt zugusten des staates, das gilt auch fuer auslaender

und bei uns in oesterreich ist es in zollrechtlichen sachen so
wennst was schmuggelst und es zb in der ruecklehne des PKWs verstaust dann ist das fahrzeug beschlagnahmt und zugunsten des staates verfallen

in DE ist es halt offenbar auch so

lg
g

bertl27
20.01.2013, 20:44
Hallo!

Ich weis von "Vorfällen" mit Harleys in Bayern.

Mitglieder unseres MCs wollten mit ihren (etwas veränderten :D; eventuell "zu lauten") Bikes nach Holland fahren und wurden in Bayern auf der AB angehalten, bzw. aus einer Kolone ´rausgefischt!

Bikes zu laut: Beschlagnahme!!!!

Deutsches Gesetz!

Durch Bezahlung einer sehr hohen Geldstrafe durften sie schließlich (nach Stunden) weiterfahren;
ihnen wurde aber nahegelegt mit diesen Bikes nicht mehr nach Bayern zu kommen...

Andere Länder - andere Sitten....

Es gibt auch Länder, so wie Abo schon schrieb, da wird das/ein eingezogenes Fahrzeug versteigert......

schure
20.01.2013, 21:01
Das ist doch für ital. Verhälnisse nichts außergewöhnliches, wenn du z.B. bei einer Mautstelle
draufkommst das es die fasche Bucht ist und du rückwärts einige Meter wieder rauszufahren versuchst auch wenn hinter dir keiner ist und es ist einer der Schergen da ,ist das Wägelchen ebenso weg.
Zumindest für einige Zeit,so in etwa einen ganzen Sommer lang.
Der Vorteil ist nur drin zu sehen ,das du dann keine allzu hohen Spritkosten zu beklagen hast.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20010806_OTS0009/oeamtc-nach-umkehrmanoever-an-autobahnmautstelle-wurde-auto-in-italien-beschlagnahmt

grüße

gerd5
20.01.2013, 22:04
die fasche Bucht ist und du rückwärts einige Meter wieder rauszufahren versuchst auch wenn hinter dir keiner ist und es ist einer der Schergen da ,ist das Wägelchen ebenso weg.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20010806_OTS0009/oeamtc-nach-umkehrmanoever-an-autobahnmautstelle-wurde-auto-in-italien-beschlagnahmt
grüße

Ich lese das anders, vermutlich ist er vor der Zahlstelle über die Sperrlinie gefahren, um auf die andere Spur der Gegenrichtung zu kommen. Das so etwas bestraft wird ist doch normal.
Die Beschlagnahme ist eine andere Sache, das könnte man auch anders regeln

Sahli
21.01.2013, 08:30
wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.

abo
21.01.2013, 09:39
wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.

hi

voellig egal
auch wenn die karre auf einen dritten oder auf ein mietwagenunternehmen angemeldet ist wird sie eingezogen ...

dass muss der besitzer halt dann zivilrechtlich mit dem eigentuemer klaeren

lg
g

Spittelberg
21.01.2013, 09:39
Wie sieht es aus, wenn das Fahrzeug gar nicht mir gehört, z.B. ein Miet WOMO, oder das WOMO eines Freundes?

as61828
21.01.2013, 09:48
wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.

Hallo, wie geht das.
Ein Fahrzeug auf zwei Besitzer anmelden?
Ist das im Typenschein eingetragen ?
Ist das im Zulassungsschein so eingetragen?

Unsere Fahrzeuge sind lt. Rechnung auf zwei Besitzer eingetragen, aber anmelden kannst das so nicht. Da gibt es nur einen Besitzer wurde mir gesagt!
Wie ist das jetzt wirklich, meint adolfo:confused::confused::confused:

johannsen
21.01.2013, 10:18
Hallo!

Beschlagnahme gibt es bei uns auch - allerdings nicht, wenn man als Inländer hier ordentlich gemeldet ist oder wenn man Ausländer ist und ein entsprechendes Abkommen zur Vollstreckung der Verkehrsstrafen besteht - wie etwa mit Deutschland.

Wenn also jemand, bei dem die Strafverfolgung unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, nicht bereit ist, binnen gewisser Frist eine Sicherheitsleistung zu erlegen, wird das Fahrzeug festgesetzt. Wenn innerhalb von 72 Std. keine Bezahlung erfolgt, kann die Behörde das Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen.

Der Lenker wird, wenn er nicht zugleich Zulassungsbesitzer ist, als Vertreter des Besitzers behandelt.

Häufigster Anwendungsfall sind ausländische LKW mit Sicherheitsmängeln. Wenn das Fahrzeug mal steht, geht das dann immer recht schnell, dass die Firma Geld überweist.

Wer genau nachlesen will: § 100 StVO für Verkehrsübertretungen und § 134 Abs 4 KFG für kraftfahrrechtliche Verstöße.

LG

Johann

Sahli
21.01.2013, 10:20
darf.
Hallo, wie geht das.
Ein Fahrzeug auf zwei Besitzer anmelden?
Ist das im Typenschein eingetragen ?
Ist das im Zulassungsschein so eingetragen?

Unsere Fahrzeuge sind lt. Rechnung auf zwei Besitzer eingetragen, aber anmelden kannst das so nicht. Da gibt es nur einen Besitzer wurde mir gesagt!
Wie ist das jetzt wirklich, meint adolfo:confused::confused::confused:
nein ich hab mich nicht richtig ausgedrückt. soll heißen 2 besitzer, nicht angemeldet.
finde ich trotzdem krass, das der staat sich einfach fremdes eigentum unterm nagel reißen kann.

womokurt
21.01.2013, 20:46
Hallo an Alle

Selbstverständlich kann auch bei uns in A das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Detto in Italien und zwar sofort bei Alko und nicht zahlen. In NL ebenso sofort bei Weigerung.
In Italien sogar ganz krass - Falscher Helm ohne CE und die Guzzi ist beschlagnahmt - nicht gehört sondern erlebt!
Und - abo - bei 1,5 Promille bist du in Italy so oder so im Hefen - !

lg
an alle
k;)

Tommy1424
22.01.2013, 08:45
Servus Adolfo!

2 Besitzer und Zulassungsbesitzer ist möglich.

Hatten das bei unserem Mondeo. Kaufvertrag wurde auf beide ausgestellt. Bei der Zulassung wurde stand 1.Zulassungsbesitzer im Datenfeld und der 2. bei den Anmerkungen "weiterer Zulassungsbesitzer ..........."

Würden wir aber nie mehr machen. Du kannst das Ding NUR zu zweit an- abmelden, kaufen, verkaufen. Bzw. brauchst vom 2.immer eine Vollmacht.

Sahli
22.01.2013, 08:48
meines wissen ist "beschlagnahme" ein vorübergehender zustand, bis zur klärung gewisser umstände.

beschlagnahmt und verfaellt zugusten des staates, das gilt auch fuer auslaender
das ist aber etwas anderes. da wir einem rechtsmäßigen besitzer, eigentum vom staat entzogen, also enteignung.
aber es ist halt so wie überall. recht ist nicht gesetz.
oder krasser ausgedrückt. nicht jedes gesetz ist rechtmäßig.

abo
22.01.2013, 09:13
Servus Adolfo!

2 Besitzer und Zulassungsbesitzer ist möglich.

Hatten das bei unserem Mondeo. Kaufvertrag wurde auf beide ausgestellt. Bei der Zulassung wurde stand 1.Zulassungsbesitzer im Datenfeld und der 2. bei den Anmerkungen "weiterer Zulassungsbesitzer ..........."

Würden wir aber nie mehr machen. Du kannst das Ding NUR zu zweit an- abmelden, kaufen, verkaufen. Bzw. brauchst vom 2.immer eine Vollmacht.

hi

eigentuemergemeinschaft ist auch moeglich

zwei besitzer kann steuerlich vorteilhaft sein in bestimmten konstellationen

lg
g

abo
22.01.2013, 09:16
das ist aber etwas anderes. da wir einem rechtsmäßigen besitzer, eigentum vom staat entzogen, also enteignung.



hi

das passiert mir laufend !!!

jeweils ums monatsende rum bei meinem bezug als unselbststaendig erwerbstaetiger
und jeweils um die monatsmitte rum in meinem ertrag als selbststaendiger

das mit dem "zehent" an die raubritter im mittelalter, dass man mir in der schule als "ausbeutung" erlernen hat lassen waere viel vorteilhafter
wird aber heute eh nicht mehr unterrichtet
wurde quasi sozial bereinigt
so wie die "10 kleinen negerlein" und all die anderen lieder und gedichte die nicht mehr in kindergaerten gesungen werden duerfen ....

*kotz-smiley-nicht-gefunden*

lg
g

johannsen
22.01.2013, 09:20
meines wissen ist "beschlagnahme" ein vorübergehender zustand, bis zur klärung gewisser umstände.

das ist aber etwas anderes. da wir einem rechtsmäßigen besitzer, eigentum vom staat entzogen, also enteignung.
aber es ist halt so wie überall. recht ist nicht gesetz.
oder krasser ausgedrückt. nicht jedes gesetz ist rechtmäßig.

Hallo Klaus!

Der Fahrzeugbesitzer begründet durch eine Straftat ja eine Schuld gegenüber dem Staat. Wenn er nicht bereit ist, diese zu begleichen, wird auf sein Vermögen zurückgegriffen.

Viele unterliegen auch dem Irrtum, dass sie ausständige Strafen in Form der festgesetzen Ersatzfreiheitsstrafe begleichen können. Das geht nur, wenn die Strafe "uneinbringlich" ist - eine Pfändung von Vermögen also erfolglos ist oder war.

So gesehen ist es natürlich eine Form von Enteignung, allerdings um eine bestehende Forderung einzutreiben.

LG

Sahli
22.01.2013, 12:48
hi
das mit dem "zehent" an die raubritter im mittelalter, dass man mir in der schule als "ausbeutung" erlernen hat lassen waere viel vorteilhafter
lg
gja,ja, das waren noch zeiten, heute nennt sich das sozialle umverteilung. nehmt den reichen und gebt den armen.
leider stimmt die staatliche definition von reich nicht, aber auch die wirklich armen "österreicher" fallen durch den rost.

alfahel
22.01.2013, 19:41
Der Fahrzeugbesitzer begründet durch eine Straftat ja eine Schuld gegenüber dem Staat. Wenn er nicht bereit ist, diese zu begleichen, wird auf sein Vermögen zurückgegriffen.

Viele unterliegen auch dem Irrtum, dass sie ausständige Strafen in Form der festgesetzen Ersatzfreiheitsstrafe begleichen können. Das geht nur, wenn die Strafe "uneinbringlich" ist - eine Pfändung von Vermögen also erfolglos ist oder war.

So gesehen ist es natürlich eine Form von Enteignung, allerdings um eine bestehende Forderung einzutreiben.

LG

Also wie ich es da von dir her so begriffen hab, wird bei uns das Fahrzeug von der Polizei bei nicht typisierten Auspuff, Reifen, Fahrwerk, beschlagnahmt sondern max Stillgelegt!
die Kollegen in DE dürfen das aber. Hab bei Freunden in DE nachgefragt!

Sahli
22.01.2013, 21:18
Hallo Klaus!
....Der Fahrzeugbesitzer begründet durch eine Straftat ja eine Schuld gegenüber dem Staat. Wenn er nicht bereit ist, diese zu begleichen, wird auf sein Vermögen zurückgegriffen.
LGservus!
das ist mir schon klar. ich gehe aber davon aus das es wie in meinem fall 2 besitzer gibt. also wird einem unschuldigen besitzer eigentum entzogen. das nenn ich trotzdem enteignung.

vielleicht entspricht es dem gesetz aber nicht dem rechtsempfinden eines in dem fall unschuldigen bürgers.

johannsen
23.01.2013, 08:28
servus!
das ist mir schon klar. ich gehe aber davon aus das es wie in meinem fall 2 besitzer gibt. also wird einem unschuldigen besitzer eigentum entzogen. das nenn ich trotzdem enteignung.

vielleicht entspricht es dem gesetz aber nicht dem rechtsempfinden eines in dem fall unschuldigen bürgers.

Ich versteh natürlich, was Du meinst. Aber wenn es zwei Besitzer gibt, dann sind auch zwei dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug dem Gesetz entspricht.

Man kann es wohl nicht anders regeln, sonst gäbs nur mehr Fahrzeuge mit mehreren Besitzern und der jeweils andere redet sich auf den Mitbesitzer aus.

LG

johannsen
23.01.2013, 08:29
Also wie ich es da von dir her so begriffen hab, wird bei uns das Fahrzeug von der Polizei bei nicht typisierten Auspuff, Reifen, Fahrwerk, beschlagnahmt sondern max Stillgelegt!
die Kollegen in DE dürfen das aber. Hab bei Freunden in DE nachgefragt!

Im Ergebnis läuft es auf das Gleiche hinaus. Du darfst solange nicht weiterfahren, solange das Fahrzeug nicht in Ordnung ist und/oder die Geldstrafe bezahlt ist.

LG

alfahel
23.01.2013, 12:58
Im Ergebnis läuft es auf das Gleiche hinaus. Du darfst solange nicht weiterfahren, solange das Fahrzeug nicht in Ordnung ist und/oder die Geldstrafe bezahlt ist.

LG

Naja krass fand ich es bei unseren Nachbarn DE weil die nehmen dem Besitzer/Lenker gleich bei dem Vergehen den Schlüssel weg und ließen das Fahrzeug abschleppen!
Drumm war ich verwundert weil es ist ja noch immer mein Eigentum und hab ja kein Verbrechen damit begangen!

johannsen
23.01.2013, 14:31
Naja krass fand ich es bei unseren Nachbarn DE weil die nehmen dem Besitzer/Lenker gleich bei dem Vergehen den Schlüssel weg und ließen das Fahrzeug abschleppen!
Drumm war ich verwundert weil es ist ja noch immer mein Eigentum und hab ja kein Verbrechen damit begangen!

Magst ein paar mehr Details posten, was da genau war? Mich wundert das ein bissl, weil Ö und D ein Vollstreckungsabkommen haben, das eine Beschlagnahme zur Sicherung des Strafanspruches eigentlich widerrechtlich macht.

Was hat er angestellt/war kaputt? Wo wohnt er (Ö oder außerhalb)? Wann hat er es wiederbekommen? etc

LG

Johann

dreamflyer
23.01.2013, 17:31
servus!
das ist mir schon klar. ich gehe aber davon aus das es wie in meinem fall 2 besitzer gibt. also wird einem unschuldigen besitzer eigentum entzogen. das nenn ich trotzdem enteignung.

vielleicht entspricht es dem gesetz aber nicht dem rechtsempfinden eines in dem fall unschuldigen bürgers.

Servus Klaus!


Einerseits gibt es nicht zwei Besitzer eines Fahrzeuges sondern zwei Eigentümer. Ein Besitzer muß nicht gleich Eigentümer sein, der Besitzer ist der Nutzungsberechtigte. Ob er redlich oder unredlich an das zu benutztende Gut gekommen ist, wird in der Besitzfrage nicht gestellt.

Auch wenn ihr zu zweit im Typenschein als Eigentümer aufscheint, wird die Beschlagnahme des Eigentums rechtlich gedeckt sein. Die weitere Vorgangsweise in Deinem Fall wäre wahrscheinlich eine "Zivilteilung" d.h. das Fahrzeug würde versteigert und der zweite (=unschuldige) Eigentümer bekommt seinen Anteil am Fahrzeugsversteigerungserlös ausbezahlt. Das große Problem hierbei ist aber, dass der Versteigerungserlös nicht dem Fahrzeugwert entsprechen muß/wird. Jetzt beginnt die Geschichte spannend zu werden, denn jetzt ist der Verursacher dem Geschädigtem (2. Eigentümer) Schadenersatz pflichtig.

Das gleiche wäre, wenn das Fahrzeug geleast wurde - Eigentümer ist Leasing Gesellschaft - Besitzer wäre in dem Fall der Leasingnehmer, da er benutzungsberechtigt ist. Wird das Fahrzeug jetzt beschlagnahmt und verkauft/versteigert, ist der Leasingnehmer natürlich der Leasinggesellschaft auch zur Zahlung des Restwertes verpflichtet.

Ich bin kein Jurist aber habe einen ähnlichen Fall mit einer Juristin diskutiert. Sie meint, dass sie in keinem Fall den Schlüssel des Fahrzeuges hergeben würde - weil dies ja ein Eingriff ins Privateigentum darstellt.

Die Frage, die sich mir dabei stellt, wie setze ich dies praktisch durch im Ausland, wo man eventuell die Sprache nicht versteht, unter Druck steht bzw. unter solchen gesetzt wird?

Ich habe den Artikel von dem Fall in Italien dem ÖAMTC gesendet, mit der Bitte um Aufklärung. Wenn ich Antwort von den Verkehrsjuristen erhalte, werde dies kundtun.

LG

Michi

Sahli
23.01.2013, 18:41
ist in italien aber auch so bei hoeheren STVO strafen
zb bei alkoholisierung ab 1,5 promille wird die karre beschlagnahmt und verfaellt zugusten des staates, das gilt auch fuer auslaender

und bei uns in oesterreich ist es in zollrechtlichen sachen so
wennst was schmuggelst und es zb in der ruecklehne des PKWs verstaust dann ist das fahrzeug beschlagnahmt und zugunsten des staates verfallen
bei einem nicht gesetzmäßig ausgestatteten fahrzeug lass ich mir das bis zu einem gewissen grad einreden, aber in den zitierten fällen hab ich als vielleicht zu hause sitzender keinen einfluß darauf, wie sich der andere eigentümer verhält.
also ich bleib dabei. mag gesetzlich gedeckt sein rechtlich ist es eine sauerei.
aber da sind wir schon hier.

Das kälteste aller kalten Ungeheuer

Wenn du dich weigerst, ungerechte Steuern zu bezahlen, wird dein Eigentum konfisziert.
Wenn du versuchst, dein Eigentum zu verteidigen, wirst du festgenommen.
Wenn du dich der Festnahme widersetzt, wirst du niedergeknüppelt.
Wenn du dich dagegen wehrst, wirst du erschossen.
Diese Maßnahmen sind bekannt als Rechtsstaatlichkeit.

Edward Abbey; Philosoph (1927 – 1989)

alfahel
24.01.2013, 09:57
Magst ein paar mehr Details posten, was da genau war? Mich wundert das ein bissl, weil Ö und D ein Vollstreckungsabkommen haben, das eine Beschlagnahme zur Sicherung des Strafanspruches eigentlich widerrechtlich macht.

Was hat er angestellt/war kaputt? Wo wohnt er (Ö oder außerhalb)? Wann hat er es wiederbekommen? etc

LG

Johann

Hallo Johann!
Es war ein Kontrolle der Polizei in Stuttgart. Die überprüften die Fahzeugen und hielten u.a. einen Golffahrer an whft. in DE. Weil die Reifen und Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde dem Lenker der Autoschlüssel abgenommen und der Golf auf anlass der Polizei abgeschleppt!
Er wollte das nicht zulassen, wurde ihm von den Pol.Beamten angedroht, er wird verhaftet wenn er sie behindert!
Darüber war ich eben sehr verwundert! :eek::eek::eek::eek:

46erkurt
24.01.2013, 11:17
Weil die Reifen und Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde dem Lenker der Autoschlüssel abgenommen und der Golf auf anlass der Polizei abgeschleppt!
:eek::eek::eek::eek:

Ist auch richtig so. Nicht genehmigte Größen der Felgen und Reifen, damit hat das Fzg. die Betriebserlaubnis verloren. Detto bei Auspuffanlagen, Xenon, Tieferlegungen etc.etc.

Kurt

alfahel
24.01.2013, 11:27
Ist auch richtig so. Nicht genehmigte Größen der Felgen und Reifen, damit hat das Fzg. die Betriebserlaubnis verloren. Detto bei Auspuffanlagen, Xenon, Tieferlegungen etc.etc.

Kurt

Stilllegen ja aber das war beschlagnahmen!
Ich schau mir das an wenn dir die Polizisten den Autoschlüssel wegnehmen wegen falscher Reifendimension!
Wie schon geschrieben von mir, ich verstehs wenn das Fahrzeug nicht weiterfahren darf(Kennzeicheneinzug), aber wegen sowas beschlagnahmen find ich krass!
Ich seh das sehr oft bei uns wenn die Pol., Finanz, Amt d. NÖ. Reg. Kontrollen machen und dann die Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf den Plätzen wo kontrolliert wurde, stehen und danach abgeschleppt werden.

Flüsterer
24.01.2013, 12:23
Hallo Johann!
Es war ein Kontrolle der Polizei in Stuttgart. Die überprüften die Fahzeugen und hielten u.a. einen Golffahrer an whft. in DE. Weil die Reifen und Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde dem Lenker der Autoschlüssel abgenommen und der Golf auf anlass der Polizei abgeschleppt!
Er wollte das nicht zulassen, wurde ihm von den Pol.Beamten angedroht, er wird verhaftet wenn er sie behindert!
Darüber war ich eben sehr verwundert! :eek::eek::eek::eek:

Abgeschleppt, aber nicht beschlagnahmt - hätten sie ohne Schlüssel abschleppen sollen um ev. Schäden am Fahrzeug zu verursachen? Hat irgendwer gehört: "Hiermit beschlagnahme ich im Namen von / wegen/ .... ihr Fahrzeug"?

johannsen
24.01.2013, 13:21
Stilllegen ja aber das war beschlagnahmen!
Ich schau mir das an wenn dir die Polizisten den Autoschlüssel wegnehmen wegen falscher Reifendimension!
Wie schon geschrieben von mir, ich verstehs wenn das Fahrzeug nicht weiterfahren darf(Kennzeicheneinzug), aber wegen sowas beschlagnahmen find ich krass!
Ich seh das sehr oft bei uns wenn die Pol., Finanz, Amt d. NÖ. Reg. Kontrollen machen und dann die Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf den Plätzen wo kontrolliert wurde, stehen und danach abgeschleppt werden.

Hallo Helmut!

Ich hab die Story jetzt mal in meinem E-Mailclub gepostet - dort schreiben hauptsächlich Polizisten aus Deutschland.

Ziemlich einheitlicher Tenor: mit diesem Sachverhalt gibt es keine Beschlagnahme. Einschränkung: wenn es ein getuntes Fahrzeug war, dann allenfalls Mitnahme des Fahrzeuges zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Wenn er das Fahrzeug nicht freiwillig vorführt, dann wird es eben mitgenommen. Nach Gutachtenserstellung bekommt er es selbstverständlich wieder - er darf halt nicht fahren, solange es nicht verkehrssicher ist.

Wegen der Androhung der Festnahme: kommt natürlich auf die Intensität an, mit der er die Sicherstellung verhindern wollte. Grundsätzlich muss er eine Maßnahme dulden. Hinterher kann er sich über den Rechtsweg beschweren. Gleich Widerstand zu leisten, kann sehr schlimm für ihn ausgehen - bis zur Strafanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Denke, dass er Dir nicht "Alles" gesagt hat ;-)

LG

Johann

derfranze
24.01.2013, 15:17
Wirtshausdeutsch bringt bei einer rechtlichen Diskussion gar nichts. Solange ihr nicht definiert was welches Wort bedeutet tanzt ihr im Kreis.

Zur Durchsetzung einer Strafe hat der Gesetzgeber die Möglichkeit auf drei Arten sicherzustellen, dass er zum Geld kommt. - ich spreche nur von Österreich

Sicherheitsleistung: Hinterlegung einer Bargeldsumme oder ähnlichem in ausreichender Höhe für die Durchführung des Verfahrens.
Sicherstellung: Die nächste Maßnahme, wenn keine Sicherheitsleistung erbracht werden kann oder im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Beschlagnahme: Ist das Vorstadium für den Verfall des Gegenstandes. Der Verfall ist ebenso eine Strafe wie das Bargeld. z.B. bei Suchtmitteltransport

Und eine Beweissicherung - auch erzwungen - hat mit dem da oben nichts zu tun - z.B.das Fahrzeug einer technischen Überprüfung zuzuführen.

Und das mit dem Besitz ist auch so eine Sache:
Eigentümer: Ist der allein Verfügungsberechtigte z.B. die Bank
(Zulassungs-)Besitzer: Hat das Nutzungsrecht wie vom Eigentümer erlaubt.
Inhaber: Ist der momentane Verwender

Im Regelfall ist der Fahrzeuglenker alles gleichzeitig. Dem Eigentümer sind sie verantwortlich für den Zustand, die Erhaltung und die Verwendung.

Also weiterhin viel Spass beim diskutieren.

Meine persönliche Erfahrung aus Spanien aus dem vorigen Jahrtausend mit dem Motorrad:
Beim Überholen in einer weit übersichtlichen Kurve eine Sperrlinie überfahren. Bezahlung vor Ort durch die Polizei abgelehnt (einer war sprachkundig) 25000 Pesos (glaub ich war damals die Währung) als Sicherheitsleistung oder Sicherstellung der Fahrzeuge bis zur Abwicklung des Strafverfahrens verlangt und hinterlegt (Bankomatimit war 30000). Nichts mehr gehört oder gelesen von spanischen Behörden und nie wieder dort hin.

lg Franz

alfahel
24.01.2013, 16:46
Hallo Helmut!

Ich hab die Story jetzt mal in meinem E-Mailclub gepostet - dort schreiben hauptsächlich Polizisten aus Deutschland.

Ziemlich einheitlicher Tenor: mit diesem Sachverhalt gibt es keine Beschlagnahme. Einschränkung: wenn es ein getuntes Fahrzeug war, dann allenfalls Mitnahme des Fahrzeuges zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Wenn er das Fahrzeug nicht freiwillig vorführt, dann wird es eben mitgenommen. Nach Gutachtenserstellung bekommt er es selbstverständlich wieder - er darf halt nicht fahren, solange es nicht verkehrssicher ist.

Wegen der Androhung der Festnahme: kommt natürlich auf die Intensität an, mit der er die Sicherstellung verhindern wollte. Grundsätzlich muss er eine Maßnahme dulden. Hinterher kann er sich über den Rechtsweg beschweren. Gleich Widerstand zu leisten, kann sehr schlimm für ihn ausgehen - bis zur Strafanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Denke, dass er Dir nicht "Alles" gesagt hat ;-)

LG

Johann

Hallo Johann!
Hab ich im VOX gesehen den Beitrag drumm war ich ja so erstaunt!
Und der Junge wollte von seinem Fahrzeug halt nicht weggehn und da wurde ihm gedroht dass er verhaftet wird wenn er dem nicht folge leistet.

Der amtshandelnde Polizist nahm die Autoschlüssel an sich und sagte wortwörtlich; das Fahrzeug ist beschlagnahmt und wird abgeschleppt!

abo
24.01.2013, 17:33
Hab ich im VOX gesehen den Beitrag drumm war ich ja so erstaunt!
Und der Junge wollte von seinem Fahrzeug halt nicht weggehn und da wurde ihm gedroht dass er verhaftet wird wenn er dem nicht folge leistet.



hi

das ist doch ned echt im VOX
das sind schauspieler

desselbe wie die ATV geschichten "im gemeindebau" und die proletenserie im ATV , weiss grad ned wie das heisst

lg
g

johannsen
25.01.2013, 07:41
Hallo Johann!
Hab ich im VOX gesehen den Beitrag drumm war ich ja so erstaunt!
Und der Junge wollte von seinem Fahrzeug halt nicht weggehn und da wurde ihm gedroht dass er verhaftet wird wenn er dem nicht folge leistet.

Der amtshandelnde Polizist nahm die Autoschlüssel an sich und sagte wortwörtlich; das Fahrzeug ist beschlagnahmt und wird abgeschleppt!

Hallo Helmut!

Das klingt logisch - er hatte einen Mangel am Fahrzeug, der die Weiterfahrt nicht zuließ und stand möglicherweise verkehrsbehindernd oder war nicht kooperativ. Dann wird er geschleppt. Von dauernder Einziehung des Fahrzeuges ist da in der Wirklichkeit sicher keine Rede.

Man muss allerdings immer einräumen - abo schrieb es schon - dass diese Geschichten auf den Privatsendern immer etwas aufbereitet werden, um es mal vorsichtig neutral auszudrücken.

LG

Johann

Flüsterer
25.01.2013, 08:31
"...immer etwas aufbereitet..." BRUELL - nett ausgedrückt - bist ja doch ein Jurist:D:D:D:D

dreamflyer
27.01.2013, 11:51
Hallo!

Wie versprochen, habe ich den Artikel über die Fahrzeugbeschlagnahme in Italien an den ÖATMC-Rechtsabteilung gemailt mit der Bitte um Aufklärung, ob dies in Italin noch immer so gehandhabt wird:

Hier die Antwort der ÖAMTC-Juristin Mag. Sabine Mesicek -ÖAMTC-STAMK:

.. in Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Diese Behördenpraxis ist uns nach wie vor bekannt. Bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,5 Promille wird neben einer hohen Geldstrafe auch ein Fahrverbot von einem bis zu zwei Jahren verhängt und eine Konfiszierung und Zwangsversteigerung des Kfz angeordnet - vorausgesetzt, das Fahrzeug befindet sich im Eigentum des Fahrers. Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Eigentümer von im Ausland zugelassenen Kfz.
Sind Fahrer und Eigentümer nicht identisch, darf eine Konfiszierung nicht erfolgen. Stattdessen verdoppelt sich in diesem Fall die Dauer des Fahrverbots.

Gute Fahrt & LG

Michi

alfahel
29.01.2013, 14:55
hi

das ist doch ned echt im VOX
das sind schauspieler

desselbe wie die ATV geschichten "im gemeindebau" und die proletenserie im ATV , weiss grad ned wie das heisst

Nun habe ich auf Grund solcher Aussagen zu dem Thema ein E-Mail an VOX geschrieben und habe diese Antwort bekommen!

Hallo Herr Lanz,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu unserer Sendung "auto mobil".
Hierbei handelt es sich um ein Magazin, nicht um eine gescriptete Doku-Soap. Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, sind alle Beiträge real.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln

Lara Sterner
Redakteurin
VOX-Zuschauerservice
Vox Television GmbH
D-50570 Köln

Nur gleich vorweg falls es jemand wieder nicht glaubt!
Es wurde vorweg nicht explizit hingewiesen!!!