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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diebstahl



seiwer
28.11.2012, 10:09
Hallo!
Eine wahre Geschichte, vor ein paar Tagen passiert.
Eine Frau geht in einem Großkaufhaus in Graz in ein WC, stellt die Handtasche auf den Boden.
Aus der Nachbarkabine greift eine Hand herüber, nimmt die Tasche und verschwindet, bevor die Frau noch reagieren kann.
Sie eilt zur Information und gibt den Diebstahtl zu Protokoll etc. und bittet um einen Rückruf, sollte die Tasche gefunden werden (und nur das Geld gestohlen worden sein)
Tatsächlich nach zwei Tagen bekommt sie einen Anruf "Fa .... Ihre Tasche wurde gefunden und ist an der Information abzuholen"
Freudig eilt sie zum Kaufhaus, zur Information und will die Tasche. Auskunft: Bei uns wurde keine Tasche abgegeben, wir haben sie auch nicht angerufen.....
Sie eilt sofort nach Hause, aber die Wohnung ist bereits durchwühlt und .....

Es ist so unglaublcih dreist, dass ich diesen Vorfall als Warnung doch einem breiteren Kreis bekanntgeben will.
LG Werner aus dem sonst sehr schönen Graz.

Marsi
28.11.2012, 10:23
Es ist echt zum kotzen.. Es wird mitlerweilie wirklich alles gestohlen. Sogar Seifenspender werden aus der Wand geschraubt und mitgenommen. Echt zum kotzen..

westbahnmichi
28.11.2012, 14:43
Hallo

man kann halt nicht genug aufpassen!!!

Freetec 598
28.11.2012, 15:30
Bitte nicht böse sein,
aber solche und ähnliche Geschichten bezeichnet man neudeutsch als
Hoax http://de.wikipedia.org/wiki/Hoax
und sie kursieren seit Jahren
im WWW.

tojamata
28.11.2012, 16:22
servus,

die idee ist gut am ende gehört der schelm gelyncht, wer immer es auch ist!

STO
28.11.2012, 18:56
Eine wahre Geschichte, vor ein paar Tagen passiert.

bitte um quellenangabe... oder gleich als hoax kennzeichnen.

AVS
28.11.2012, 21:53
Hallo!
Eine wahre Geschichte, vor ein paar Tagen passiert.
Eine Frau geht in einem Großkaufhaus in Graz in ein WC, stellt die Handtasche auf den Boden.
Aus der Nachbarkabine greift eine Hand herüber, nimmt die Tasche und verschwindet, bevor die Frau noch reagieren kann.
Sie eilt zur Information und gibt den Diebstahtl zu Protokoll etc. und bittet um einen Rückruf, sollte die Tasche gefunden werden (und nur das Geld gestohlen worden sein)
Tatsächlich nach zwei Tagen bekommt sie einen Anruf "Fa .... Ihre Tasche wurde gefunden und ist an der Information abzuholen"
Freudig eilt sie zum Kaufhaus, zur Information und will die Tasche. Auskunft: Bei uns wurde keine Tasche abgegeben, wir haben sie auch nicht angerufen.....
Sie eilt sofort nach Hause, aber die Wohnung ist bereits durchwühlt und .....

Es ist so unglaublcih dreist, dass ich diesen Vorfall als Warnung doch einem breiteren Kreis bekanntgeben will.
LG Werner aus dem sonst sehr schönen Graz.


Oida, die urban legend ist SOOOOOOOooooooooooooooooooooo steinalt, die hat meine Uroma ja schon wieder vergessen!!!:mad:

seiwer
29.11.2012, 08:26
Bitte nicht böse sein,
aber solche und ähnliche Geschichten bezeichnet man neudeutsch als
Hoax http://de.wikipedia.org/wiki/Hoax
und sie kursieren seit Jahren
im WWW. (http://www.)

Leider keine erfundene Geschichte; betroffen ist meine Nachbarin und ich habe mir den Einbruch danach angeschaut.
LG Werner

Freetec 598
29.11.2012, 08:52
Leider keine erfundene Geschichte; betroffen ist meine Nachbarin und ich habe mir den Einbruch danach angeschaut.
LG Werner

Die Verbrecher haben bestimmt den Hoax im Internet gelesen :D
und dachten sich, das ist ja eine prima Idee,
das probieren wir doch mal gleich aus :D

derfranze
29.11.2012, 11:21
Hallo!
Eine wahre Geschichte, vor ein paar Tagen passiert.
Eine Frau geht in einem Großkaufhaus in Graz in ein WC, stellt die Handtasche auf den Boden.
Aus der Nachbarkabine greift eine Hand herüber, nimmt die Tasche und verschwindet, bevor die Frau noch reagieren kann.
Sie eilt zur Information und gibt den Diebstahtl zu Protokoll etc. und bittet um einen Rückruf, sollte die Tasche gefunden werden (und nur das Geld gestohlen worden sein)
Tatsächlich nach zwei Tagen bekommt sie einen Anruf "Fa .... Ihre Tasche wurde gefunden und ist an der Information abzuholen"
Freudig eilt sie zum Kaufhaus, zur Information und will die Tasche. Auskunft: Bei uns wurde keine Tasche abgegeben, wir haben sie auch nicht angerufen.....
Sie eilt sofort nach Hause, aber die Wohnung ist bereits durchwühlt und .....

Es ist so unglaublcih dreist, dass ich diesen Vorfall als Warnung doch einem breiteren Kreis bekanntgeben will.
LG Werner aus dem sonst sehr schönen Graz.


Was ich nicht verstehe ist, dass hier ein modus operandi so quasi zur Nachahmung öffentlich gepostet wird und niemand löscht diesen Beitrag!

lg Franz

STO
29.11.2012, 13:39
es gibt das verkehrszeichen neben der beitragsnummer...

westbahnmichi
29.11.2012, 15:14
Was ich nicht verstehe ist, dass hier ein modus operandi so quasi zur Nachahmung öffentlich gepostet wird und niemand löscht diesen Beitrag!

lg Franz


Hallo

ist doch eh schon ein alter hut!!!

derfranze
29.11.2012, 17:12
Hallo

ist doch eh schon ein alter hut!!!


Biite wie krank ist diese Antwort! Wird es deswegen besser??

lg Franz

derfranze
29.11.2012, 17:20
es gibt das verkehrszeichen neben der beitragsnummer...

hab ich grad gemeldet. In meinen Augen ist das eine detailierte Anleitung zu einer Straftat. Stelle sich einer vor, ein gefasste Täter gibt an, er hätte das so im Internet gelesen!

lg Franz

admin
29.11.2012, 17:45
Hallo!

Also darüber zu berichten muss natürlich erlaubt sein. Aber ob es gut ist, darüber zu berichten ist tatsächlich diskussionswürdig. Wir konnten uns da nicht so schnell für eine Löschung des Threads entscheiden, denn:

Genauso wie jemand durch diese Schilderung auf eine böse Idee gebracht werden kann, genauso werden auch andere davor gewarnt. Jemand der das gelesen hat wird - wenn ihm das selbst passiert - wahrscheinlich beim Kaufhaus zurück rufen. Wenn das Kaufhaus sagt sie wüßten von nichts, dann wird er die Polizei anrufen. Danach wird er womöglich absichtlich das Haus verlassen. Der Täter kommt und die Polizeit schnappt ihn sich.

Ein Täter der weiß, dass dieser Trick bereits bekannt ist, wird ihn wohl nicht mehr anwenden, das Risiko ist zu hoch, dass er dabei SELBST rein gelegt wird.

Wenn hier wirklich viele anderer Meinung sind, löschen wir den Thread. Wir glauben aber, dass er mehr nützt als schadet.

LG,
Euer Admin

AVS
29.11.2012, 19:07
Wenn hier wirklich viele anderer Meinung sind, löschen wir den Thread. Wir glauben aber, dass er mehr nützt als schadet.


Blödsinn.
Der Schmäh ist uralt, allgemein bekannt und an 1000000000000000 anderen Stellen ebenso nachzulesen.

Und vermutlich wars eh ned der Nachbar, der hats nur von woanders gehört. Natürlich aus total glaubwürdiger Quelle.

Allesfahrer
29.11.2012, 22:43
Und vermutlich wars eh ned der Nachbar, der hats nur von woanders gehört. Natürlich aus total glaubwürdiger Quelle.


Wen öffentlich als Lügner zu beschuldigen finde ich schlimmer als das eigentliche Thema um das es hier geht.

westbahnmichi
30.11.2012, 07:34
Biite wie krank ist diese Antwort! Wird es deswegen besser??

lg Franz


Hallo

die antwort ist nicht krank, sondern wahr, hab auch nie gesagt das es dadurch besser wird!!!!

AVS
30.11.2012, 08:32
Wen öffentlich als Lügner zu beschuldigen finde ich schlimmer als das eigentliche Thema um das es hier geht.

1. face the facts: solche storys verbreiten sich genau dadurch, daß irgendwer von irgendwem irgendwas gehört hat und das (leicht umformuliert, dramatisiert, usw) weitergibt.

2. hab ich niemand als Lügner bezeichnet. Ich hab leichte Zweifel, ob die Story genau so passiert ist, wie sie seit ewig im Netz herumgeistert. Solche Zweifel wirst du mir wohl zugestehen müssen. Ned alles, was im Netz steht, stimmt.

stefferl
30.11.2012, 11:57
Ich weiß nicht, ob das ein Hoax ist oder nicht, aber bis jetzt haben hier nur Männer diskutiert. Jetzt frage ich als Frau: Welche Frau würde in einer öffentlichen Toilette die Handtasche auf den Fußboden stellen? Also ich nicht. Und wenn dann unten einer durchgreift und die Handtasche schnappen will? Der Spalt ist normalerweise nicht so hoch, dass man da soooo leicht eine Tasche durchziehen kann. Also meine sicher nicht.
Ich hänge meine Tasche auf die Türschnalle und sollte keine Türschnalle da sein, dann klemm ich sie mir irgendwohin oder häng die Umhängtasche um den Hals. Aber nie würde die auf dem Fußboden landen. Bäääääh!

STO
30.11.2012, 12:02
danke, stefferl.

zum thema hoax, davor hies es halt urban legend... lustige buecher (https://www.google.at/search?q=die+maus+im+jumbo-jet) gibts auch zum thema.

mr.chruris
30.11.2012, 12:46
Servus.

Na dann müssen aber alle Threads in denen das Schnellfahren mit Gespann angegeben ist, auch gelöscht werden. Könnte ja andere auch dazu ermutigen, oder ?

derfranze
30.11.2012, 15:12
Servus.

Na dann müssen aber alle Threads in denen das Schnellfahren mit Gespann angegeben ist, auch gelöscht werden. Könnte ja andere auch dazu ermutigen, oder ?


Nach der Gesetzeslage ist das aber ein Peanut gegenüber einem Einbruchsdiebstahl!

lg Franz

westbahnmichi
30.11.2012, 15:26
Nach der Gesetzeslage ist das aber ein Peanut gegenüber einem Einbruchsdiebstahl!

lg Franz

Hallo

aber eine gesetzesübertretung ist dies und das!!!!

Freetec 598
30.11.2012, 17:11
Hallo,

hier etwas zum nachlesen zu dem Thema:

http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/

Fazit:
Ruhig bleiben und nicht glauben den Mist.
Solche Lügen können für einen Unternehmer und sein Unternehmen tödlich
sein.
Früher war es Coca Cola, dann Mc Donald, dann die quitschende Spinne
in der Banenstaude, die tote Oma im Teppich auf dem PKW Dach von D nach Kroatien oder umgekehrt
usw usw.
Besonders erfolgreiche Unternehmen werden gelegentlich Opfer solcher
Lügengeschichten, die gerne mal von weniger erfolgreichen "Mitbewerbern" in die Welt gesetzt werden
und schlecht oder gar nicht wieder auszumerzen sind.

berghamer
30.11.2012, 18:27
Im Bekanntenkreis wird gerade diese HOAX verbreitet:

http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/keyring.shtml

bertl27
30.11.2012, 19:49
Im Bekanntenkreis wird gerade diese HOAX verbreitet:

http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/keyring.shtml

...ist ja auch schon wieder alt...

derfranze
30.11.2012, 20:27
Hallosowie der Vergleich

aber eine gesetzesübertretung ist dies und das!!!!

Ja, genau, und der Vergleich ist Hendldieb mit bewaffneter Raubüberfall. Es fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit.

lg Franz

mr.chruris
02.12.2012, 08:18
Also du meinst dass ein Hendldieb nicht zu bestrafen sei ?

Hier gehts mMn. nicht um die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT einer Straftat sondern um strafbare Handlungen ans sich.

Aber in einem Punkt geb ich dir Recht, die Rechtsprechung in Österreich hat mit Gerrechtigkeit wenig zu tun. Nur ist es eher so, dass ein Diebstahl schwerer bestraft wird als ein Totschlag.

derfranze
02.12.2012, 12:00
Also du meinst dass ein Hendldieb nicht zu bestrafen sei ?

Hier gehts mMn. nicht um die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT einer Straftat sondern um strafbare Handlungen ans sich.

Da müsste aber jeder von Euch Oberlehrern die Strafe z.B. für Schnellfahren freiwillig bezahlen ohne erwischt worden zu sein bzw jede Straftat seiner Person selbst zur Anzeige bringen.

Aber in einem Punkt geb ich dir Recht, die Rechtsprechung in Österreich hat mit Gerrechtigkeit wenig zu tun. Nur ist es eher so, dass ein Diebstahl schwerer bestraft wird als ein Totschlag.

Und genau diesen Punkt habe ich nirgends angesprochen. Solche Urteile fällt nur das "gesunde Rechtsempfinden" von Ahnungslosen oder die demokratische Mehrheit der "wir die Krone Leser."

Zu beiden Kategorien fühle ich mich nicht zugehörig, da ich meine Lebenszeit verwende um dazuzulernen. Und vor allem hinterfrage ich ehe ich poste.

lg Franz

mr.chruris
03.12.2012, 15:24
Servus.

Und was soll ich zu deiner Aussage hinterfragen?


derfranze

Erfahrener Benutzer

Ja, genau, und der Vergleich ist Hendldieb mit bewaffneter Raubüberfall. Es fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit.

Aber eigentlich habe ich ohnehin hinterfragt mit: Also du meinst dass ein Hendldieb nicht zu bestrafen sei ?

Ui und schon wieder auf die Krone Leser hinschlagen. Na da bin ich froh dass ich nicht Krone Leser bin und es stört mich gar nicht damit zu den Ahnungslosen zu gehören *lol* .

Und wenn du zu keiner dieser menschlichen Kategorie gehörst, bist du wahrscheinlich schon Gott ähnlich *gg*

derfranze
03.12.2012, 16:48
Servus.

Und was soll ich zu deiner Aussage hinterfragen?


derfranze

Erfahrener Benutzer

Ja, genau, und der Vergleich ist Hendldieb mit bewaffneter Raubüberfall. Es fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit.

Aber eigentlich habe ich ohnehin hinterfragt mit: Also du meinst dass ein Hendldieb nicht zu bestrafen sei ?

Ui und schon wieder auf die Krone Leser hinschlagen. Na da bin ich froh dass ich nicht Krone Leser bin und es stört mich gar nicht damit zu den Ahnungslosen zu gehören *lol* .

Und wenn du zu keiner dieser menschlichen Kategorie gehörst, bist du wahrscheinlich schon Gott ähnlich *gg*

sorry, auf das niveau geh ich nicht runter.

lg Franz

mr.chruris
04.12.2012, 08:50
Na dann, GRÜSS GOTT .

schlesi66
04.12.2012, 11:10
Was ich nicht verstehe ist, dass hier ein modus operandi so quasi zur Nachahmung öffentlich gepostet wird und niemand löscht diesen Beitrag!

lg Franz


Hallo Franz
Dann müßtest aber gleich das ganze Internet sperren.
Schau einmal auf Youtube.
Da gibt es Anleitungen, wie du ein Schloß knackst oder einen Cola Automaten überlistest.
Ich denke mir immer: wenn wer böses im Sinn hat, dann wird er schon eine Möglichkeit finden.;)

derfranze
04.12.2012, 12:34
Hallo Franz
Dann müßtest aber gleich das ganze Internet sperren.
Schau einmal auf Youtube.
Da gibt es Anleitungen, wie du ein Schloß knackst oder einen Cola Automaten überlistest.
Ich denke mir immer: wenn wer böses im Sinn hat, dann wird er schon eine Möglichkeit finden.;)

Nur mit dem kitzekleinen Unterschied dass auf dieses Forum der österr. Staatsanwalt sehr leichten Zugriff hat.

lg Franz

thoreau
04.12.2012, 22:40
Entschuldige, derfranze, bis jetzt wollte ich nichts dazuschreiben, aber hiatsn übertreibst ganz gewaltig.

Die G'schichtln, dass über das Gesichtsbuch und die jeweiligen Stautsmeldungen ausgefuchste Kriminelle Einbrüche verüben, von windigen Einladungen zu einem Kinobesuch und anschließendem Hausbesuch, über gestohlene Handtaschen mit vorhandener Adressenkontrolle, oder die mit Betäubungsgas überfallenen CamperInnen, füllen das Inter-nett bis zum Abwinken.

Anleitungen zum Kriminellsein gibt es zuhauf in diesem Medium, völlig egal, von wo aus gehostet wird, was glaubst Du, wie sehr das einen österr. Staatsanwalt tangiert?

Nicht einmal peripher.

Und wenn es Dich aufregt, da gibt's ganz andere Schmähs, auf die die Leut' einfahren, obwohl sie im Inter-nett veröffentlicht werden, wie zum Beispiel die gesamten Brieflein vom afrikanischen Kontinent, oder von Rußland, oder sonstigem Ostblockland, Autoankäufe über Verkaufsportale, verschickte Schecks, die einen überzahlten Betrag aufweisen und einer Rückholaktion unterliegen.....

Es ist schon gut, wenn hier Aufklärung betrieben wird - wenigstens werden die Leute hellhöriger.

Sieh's einmal von der Seite, und es wird Dir sicher leichter gehen :).

Lieben Gruß

thoreau

derfranze
05.12.2012, 07:29
Entschuldige, derfranze, bis jetzt wollte ich nichts dazuschreiben, aber hiatsn übertreibst ganz gewaltig.

Die G'schichtln, dass über das Gesichtsbuch und die jeweiligen Stautsmeldungen ausgefuchste Kriminelle Einbrüche verüben, von windigen Einladungen zu einem Kinobesuch und anschließendem Hausbesuch, über gestohlene Handtaschen mit vorhandener Adressenkontrolle, oder die mit Betäubungsgas überfallenen CamperInnen, füllen das Inter-nett bis zum Abwinken.

Anleitungen zum Kriminellsein gibt es zuhauf in diesem Medium, völlig egal, von wo aus gehostet wird, was glaubst Du, wie sehr das einen österr. Staatsanwalt tangiert?

Nicht einmal peripher.

Und wenn es Dich aufregt, da gibt's ganz andere Schmähs, auf die die Leut' einfahren, obwohl sie im Inter-nett veröffentlicht werden, wie zum Beispiel die gesamten Brieflein vom afrikanischen Kontinent, oder von Rußland, oder sonstigem Ostblockland, Autoankäufe über Verkaufsportale, verschickte Schecks, die einen überzahlten Betrag aufweisen und einer Rückholaktion unterliegen.....

Es ist schon gut, wenn hier Aufklärung betrieben wird - wenigstens werden die Leute hellhöriger.

Sieh's einmal von der Seite, und es wird Dir sicher leichter gehen :).

Lieben Gruß

thoreau

Herr thoreau - ich zitiere den sonnenkönig - lernens Geschichte:
1: O: 60er Jahre - Schmutzer Buam - schwer kriminell - erwischt mit einer beschuldigten (nicht bewiesenen!!!) pipifax Anstiftung - mach a Briaftaubn.
2: Al Capone: Wurde nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt
3: soll ich den Thread dem Staatsanwalt posten? Das ist wie ein aufgelegter Elfer.

lg Franz

thoreau
05.12.2012, 09:22
In meinen Augen ist das eine detailierte Anleitung zu einer Straftat. Stelle sich einer vor, ein gefasste Täter gibt an, er hätte das so im Internet gelesen!

lg Franz

und

Herr thoreau - ich zittiere den sonnenkönig - lernens geschichte....



Ihr Ton ist zwar nicht wirklich passend, aber was soll’s.

Bevor Sie sich weiter blamieren, sollten S’ vielleicht ein bisserl im StGB stöbern, wie das mit der Bestimmungstäterschaft und den dazugehörigen Erfordernissen aussieht – es gibt unter anderem keine fahrlässige Anstiftung, weder im Strafrecht, noch im Verwaltungsstrafrecht.

Aber plärren S’ halt weiterhin völlig substanzlos durch Gegend – soll mir auch recht sein.

PS: http://books.google.at/books?id=Q3THPBbT-80C&pg=PA280&lpg=PA280&dq=bestimmungst%C3%A4terschaft&source=bl&ots=hxBRhOXLd3&sig=cA93ppM3fXxrOXt8YnUeigoEJkE&hl=de&sa=X&ei=Kwe_UNDjMsvKswba64GACw&sqi=2&ved=0CCsQ6AEwAA#v=onepage&q=bestimmungst%C3%A4terschaft&f=false

abo
05.12.2012, 09:56
3: soll ich den Thread dem Staatsanwalt posten? Das ist wie ein aufgelegter Elfer.
lg Franz



lieber franz

du verrennst dich hier wirklich gewaltig

das was du als "anstiftung" siehst - hier fehlt zudem auch noch jede konkretisierung - ist schlichtweg "WISSEN"

WISSEN als solches ist - nach wie vor - strafrechtlich nicht belangbar

es gibt in den letzten monaten und jahren versuche WISSEN einzuschraenken, es unter ein copyright zu stellen oder es nur gegen lizenzierung veroeffentlichbar zu machen

das betrifft aktuell zb nachrichten (die grossen medien moechten dass es nicht mehr moeglich ist nachrichten aus der ganzen welt im internet zu lesen) genauso wie anleitungen zur herstellung von giften, von sprengstoffen oder bauanleitungen fuer nukIearwaffen

wie sinnlos derlei bestrebungen sind sieht man wenn man weiss dass fuer die gewinnung toetlichster gift lediglich die nennung einiger sorten von gartenpflanzen ausreicht, wenn man weiss dass man zb mengen bis zu 10kg ein- und zweibasige nitropulver (schiessmittel) bei jedem waffenhaendler frei erwerben kann wenn man mind. 18 jahre alt ist und die bestandteile fuer das anmischen von noch wirksameren sprengmitteln in praktisch jedem haushalt ausreichend vorraetig sind

und selbst der eigenbau von den oben genannten massenvernIchtungswaffen ist jedem ambitionierten bastler in seiner garage moeglich wenn er nur an das spaltbare material herankommt.

die genauen anleitungen zur fertigung der oben genannten dingen sind in jeder universitaetsbibliothek zu finden, dazu braucht man kein internet

und nein, es wird auch kein staatsanwalt zur uni eilen wenn du ihm den link dieses threads hier postest

das risiko dass das oebenstehende wissen (welches im wesentlichen seit 40 bis 400 jahren bekannt ist) von privaten personen gegen anderen menschen eingesetzt wird ist gering bis nicht vorhanden, es entspricht dem normalen lebensrisiko

dieses minimale restrisiko wird intensivst diskutiert und eroertert und ein hoher anteil der bevoelkerung wuerde die absurdesten einschraenkungen ihrer privatsphaere akzeptieren wenn dafuer handlungen gesetzt werden die den anschein erwecken dass sie das restrisiko minimieren

interessanterweise akzeptiert aber fast jeder dass genau diese dinge ganz "normal" von staaten und regierungen gegen menschen eingesetzt werden
und zwar laufend und fast weltweit

die doppelmoral soll mir mal wer erklaeren ..

lg
g

derfranze
05.12.2012, 10:37
meine Ausführungen beziehen und bezogen sich auf den Teil des StBG den niemand liest, die §§ bis 74.

#abo: ich kann dir schon folgen nur unterleigt das der freien Beweiswürdigung und zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz liegt noch der "dolus eventualis".

Der Unterschied zwischen all euren Beispielen und dem Thread ist, dass im Thread vom Beginn bis zur Durchführung eine konkrete Handlung beschrieben ist.

lg Franz

derfranze
05.12.2012, 10:43
Ihr Ton ist zwar nicht wirklich passend, aber was soll’s.

Entschuldigung, es lag und liegt mir fern, jemand zu beleidigen.

Bevor Sie sich weiter blamieren, sollten S’ vielleicht ein bisserl im StGB stöbern, wie das mit der Bestimmungstäterschaft und den dazugehörigen Erfordernissen aussieht – es gibt unter anderem keine fahrlässige Anstiftung, weder im Strafrecht, noch im Verwaltungsstrafrecht.

Aber plärren S’ halt weiterhin völlig substanzlos durch Gegend – soll mir auch recht sein.

PS: http://books.google.at/books?id=Q3THPBbT-80C&pg=PA280&lpg=PA280&dq=bestimmungst%C3%A4terschaft&source=bl&ots=hxBRhOXLd3&sig=cA93ppM3fXxrOXt8YnUeigoEJkE&hl=de&sa=X&ei=Kwe_UNDjMsvKswba64GACw&sqi=2&ved=0CCsQ6AEwAA#v=onepage&q=bestimmungst%C3%A4terschaft&f=false

Ich habe das StBG von hinten bis vorne mit anschliießender Prüfung gelernt.

lg Franz

abo
05.12.2012, 10:48
Der Unterschied zwischen all euren Beispielen und dem Thread ist, dass im Thread vom Beginn bis zur Durchführung eine konkrete Handlung beschrieben ist.



hi franz

diese konkreten tatbeschreibungen werden (noch viel genauer) bei allen strafprozessen - die muessen immer oeffentlich sein - im detail eroertert

du versuchst eine bestimmung auf eine sachlage anzuwenden bei der diese nicht zutrifft

deiner ansicht folgend muessten wir mal sofort alle gerichtsberichterstattungen aus den zeitungen verbannen und alle gerichtsberichterstatter festsetzen ...

es ist einfach ned so wie du glaubst annehmen zu koennen ...

lg
g

grisu
05.12.2012, 11:13
Ich habe das StBG von hinten bis vorne mit anschliießender Prüfung gelernt.

lg Franz

Ich hab für meine Ausbildung leider nur einzelne Juristische Fachkurse besucht und kein vollständiges Jura Studium, daher dürfte ich das StBG und die STPO scheinbar auch nicht so ausgiebig gelernt haben wie Franz. Trotzdem kann ich seiner Rechtsmeinung nicht im geringsten folgen.
Bin schon gespannt was die studierten Juristen hier im Forum dazu sagen

Laut der Rechtsmeinung von Franz müsste ja z.B. jede XY-Sendung und täglich mindestens drei Tagszeitungen strafrechtlich verfolgt werden.
Da diese einem sehr viel größerem Publikum immer wieder genaue Tathergänge und "Anleitungen" für Straftaten liefern als ein harmloser Forumsbeitrag

Also bitte die Kirche im Dorf lassen und wegen einer harmlosen Geschichte (die vielleicht gar ein Internethoax ist) nicht gleich überreagieren
meint
Grisu

thoreau
05.12.2012, 11:58
meine Ausführungen beziehen und bezogen sich auf den Teil des StBG den niemand liest, die §§ bis 74

und

Entschuldigung, es lag und liegt mir fern, jemanden zu beleidigen.
.

Hoppla, da habe ich jetzt etwas überlesen ........ editiere selbstverständlich meinen Text.

Herr Franz, ich spreche vom Allgemeinen Teil, nämlich vom § 12 des StGBs, auch in meinem Link ist die Rede davon und Sie ersehen aus der Fachliteratur, dass Vorsatz gefordert ist. Beim Threadersteller aber von einem Vorsatz auszugehen, wäre mehr als an den Haaren herbeigezogen, von daher interessiert es den Staatsanwalt nicht, was hier geschrieben wird.

Es tut mir leid, wenn ich im jetzt editierten Beitrag vorher etwas grob war, entschuldigen Sie.

Lieben Gruß

thoreau

derfranze
05.12.2012, 12:39
Hoppla, da habe ich jetzt etwas überlesen ........ editiere selbstverständlich meinen Text.

Herr Franz, ich spreche vom Allgemeinen Teil, nämlich vom § 12 des StGBs, auch in meinem Link ist die Rede davon und Sie ersehen aus der Fachliteratur, dass Vorsatz gefordert ist. Beim Threadersteller aber von einem Vorsatz auszugehen, wäre mehr als an den Haaren herbeigezogen, von daher interessiert es den Staatsanwalt nicht, was hier geschrieben wird.

Es tut mir leid, wenn ich im jetzt editierten Beitrag vorher etwas grob war, entschuldigen Sie.

Lieben Gruß


thoreau

Ich habe mir jetzt Ihren link reingezogen und bin immer noch der Meinung, dass wir von 2erlei Paar Schuhen reden. Mittäterschaft hab ich nirgends behauptet oder angenommen. Ich würde das gerne persönlich im kleinen Kreis - wenn möglich - diskutieren, weil hier sprengt das den Rahmen bei weitem.

lg Franz

derfranze
05.12.2012, 12:44
Ich hab für meine Ausbildung leider nur einzelne Juristische Fachkurse besucht und kein vollständiges Jura Studium, daher dürfte ich das StBG und die STPO scheinbar auch nicht so ausgiebig gelernt haben wie Franz. Trotzdem kann ich seiner Rechtsmeinung nicht im geringsten folgen.
Bin schon gespannt was die studierten Juristen hier im Forum dazu sagen

Laut der Rechtsmeinung von Franz müsste ja z.B. jede XY-Sendung und täglich mindestens drei Tagszeitungen strafrechtlich verfolgt werden.

Eben nicht, weil wesentliche Teile des modus operandi fehlen! Nachahmungstäter sind chanchenlos die konkrete Straftat nachzumachen.

Da diese einem sehr viel größerem Publikum immer wieder genaue Tathergänge und "Anleitungen" für Straftaten liefern als ein harmloser Forumsbeitrag

Also bitte die Kirche im Dorf lassen und wegen einer harmlosen Geschichte (die vielleicht gar ein Internethoax ist) nicht gleich überreagieren
meint
Grisu

zehn füllzeichen

lg Franz

thoreau
05.12.2012, 13:58
Herr Franz, da dürfen S' mir jetzt nicht böse sein, aber Anstiftung, Mittäter etc. sind als Schlagworte dem § 12 StGB zugeordnet, schaun S' einmal im RIS nach, Außerdem, Sie schrieben ja auch irgendwo von bedingtem Vorsatz....auch der ist nicht, nicht einmal ein bissl zutreffend. Ganz zu schweigen davon, dass Ihnen ein Nachweis des bedingten Vorsatzes in einem tatsächlichen Verfahren kaum gelingen würde.

Egal, ob's ein HOAX oder eine tatsächliche Begebenheit ist, der Threadersteller hat es als Information und Warnung für die Community - und wer halt sonst nocht mitliest - veröffentlicht, und genau in diesem Lichte ist es zu sehen.


Lieben Gruß

thoreau

Flüsterer
05.12.2012, 17:21
Nur so ein Gedankenanstoß: Ich erschiesse ja jetzt auch nicht wahllos Leute, nur weil in jeder Serie und in jedem zweiten Film jemand erschossen wird. Die (strafbare ?) Anleitung dazu: Schusswaffe besorgen, laut Bedienungsanleitung oder durch Ausbildung beim Bundesheer erworbener Fertigkeit laden, entsichern, auf lebenswichtige Organe (deren Lage auch unter Allgemeinwissen fällt bzw. leicht erlernbar ist) zielen, abdrücken. Fertig. Achtung: es macht laut "Bumm", mich bitte nicht wegen dadurch entstandenem Knalltraumas zu belangen, wenn erster Versuch fehlschlägt, ab dem Punkt zielen den Vorgang wiederholen.

Habe ich nun jemand zu einer Straftat angeleitet bzw. ist es mit diesen Informationen (die ja jeder männliche Staatsbürger derzeit noch verpflichtend erlernen muss) jetzt so, dass ich beim Staatsanwalt wofür auch immer angezeigt werden könnte?:rolleyes::rolleyes:

STO
07.12.2012, 02:01
a biss was theoretisches zum thema und zum thema allgemein.

fundstueck:


Wieso verbreiten sich Verschwörungstheorie, Mythen so schnell und nachhaltige, obwohl das Gegenteil längst bewiesen ist bzw. die Fakten sich längst verändert haben.

Der Psychologe Norbert Schwarz -Universität Michigan- hat an diesem Thema gearbeitet. Seine Theorie: Je intensiver versucht wird, mit Argumenten überzeugen zu wollen, desto mehr festigen wir die ursprüngliche Meinung des Gesprächspartners. Denn zahlreiche unterschiedliche Aspekte verkomplizieren den Meinungsprozess. Daher wirken zwei oder drei Gegenargumente besser als ein Dutzend. Je mehr sich der vermeintlich Starrsinnige Gedanken machen muss, warum er seine Meinung ändern sollte, desto anstrengender wird es für ihn und Anstrengungen sind unerwünscht.

Norbert Schwarz und Ian Skurnik uA. haben diese Theorie mit einer Studie untermauert - s.Kurzfassung: http://www.jstor.org/discover/10.1086/4 ... 1412544063 (http://www.jstor.org/discover/10.1086/426605?uid=3737864&uid=2&uid=4&sid=21101412544063)

Die Teilnehmer wurden schriftlich über die Gegenargumente zu Irrtümer bei Impfungen informiert.
Obwohl sie sich haben impfen lassen, war bereits 1/2 Stunde später bei vielen älteren Teilnehmer die Meinung umgeschlagen, sie kannten die Irrtümer besser als vor der Impfung und nach 3 Tagen waren auch die Hälfte jugendlichen Teilnehmer nicht mehr in der Lage Mythos und Realität zu unterscheiden.

Der amerikanische Wissenschaftsjournalist Michael Specter bestätigt in seinem Buch "Denialism" die Ergebnisse aus Michigan.

AVS
08.12.2012, 11:19
meine Ausführungen beziehen und bezogen sich auf den Teil des StBG den niemand liest, die §§ bis 74.

#abo: ich kann dir schon folgen nur unterleigt das der freien Beweiswürdigung und zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz liegt noch der "dolus eventualis".

Der Unterschied zwischen all euren Beispielen und dem Thread ist, dass im Thread vom Beginn bis zur Durchführung eine konkrete Handlung beschrieben ist.

lg Franz



dann schicks an die Staatsanwaltschaft, die lachen auch mal ganz gern