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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgelaufene Begutachtung



wir 5
26.06.2006, 14:08
Hallo zusammen.

Unser WW wird zu 99% vom Urlaub nicht mehr nach Hause kommen. Wir haben in Kroatien einen privaten Stellplatz wo er im Herbst aufgebaut wird. Mit den Jahren bekommt er ein Überdach aus Holz, fixer Boden im Vorzelt usw usw.,

Die Begutachtung gilt genau noch im Juli 06 , dann sind auch die vier Monate Überziehungsfrist um. Ich fahre im Juli in Urlaub. Ich gehe nicht davon aus , dass die Kroaten nachts an der Grenze die Begutachtung kontrollieren. Der WW ist technisch und optisch tip top in Ordnung. Würdet ihr die Begutachtung machen ? Um das Geld kann man schon ordentlich essen gehen.

Robert 36, Niklas 8, Johannes 7, Anja 34 und Jaqueline 10

czimeg123
26.06.2006, 14:27
Hi

Wenn sie dich überprüfen dann kostet es dir einige Abendessen .
Was ist wenn sie dich auf Grund des abgelaufenen Pickerls
nicht weiterfahren lassen.
Als dann fängt der der Urlaub nicht wirklich gut an.

Ich würde die paar Euro für ein Pickerl investieren.

Ein Frage nur was bezahlst du für den Platz in Kroatien und wo liegt er ?

alex37
26.06.2006, 14:56
hallo


unsere begutachtungsplakette geht die kroaten null und nichts an.
es ist völlig egal da die §57a österreichisches recht ist und nicht für den strassenverkehr in krotien gilt.


lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at

http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG

as61828
26.06.2006, 15:05
Hallo wir 5
so schlimm ist das ja nicht. Wir haben unseren WoWa 10 Jahre in Italien stehen gehabt.
2000 haben wir ihn vom Urlaub mitgenommen, da wir eine Schwedenreise geplant haben. Es war der Abschluß der aktiven Zeit.
Ohne Probleme ist das abgegangen. Zu Hause haben wir dennn das Pickerl machen lassen, auch ohne Probleme und sind dann nach Schweden gefahren.

Wenn Du schreibst, " Um das Geld kann man schon ordentlich essen gehen.", das stimmt nicht ganz. Pickerl kostet € 15,00, das sind 2 Pizzen ohne Getränke. Aber muß man in Kroatien nicht Zoll zahlen für einen WoWa der dort abgestellt wird. Nachfragen, meint adolfo

Richard
26.06.2006, 17:11
hi robert,

offiziell müsste ich dir sagen, na selbstverständlich zur §57a. hinter vorgehaltener hand, sch*** dich nichts und fahr einfach, kontrollieren fast nicht einmal die eigenen behörden.

bin beim neuen wowa auch erst bei einer fs-kontrolle draufgekommen, ich hab das pickerl noch gar nicht draufgeklebt. polizist hat gar nicht danach geschaut, ich mich aber entschuldigt weils im fs gelegen hat, er daraufhin "na klebens es halt bei nächster gelegenheit drauf".

trabbels wegen unserer §57a machen übrigens nur die ungarn, die strafen dich auch ungerechtfertigt, wenn die plakettte auch nur einen tag abgelaufen ist. na und probier mal davonzukommen, da lebt noch immer der ehemalige ostblock mit all seinen korruptionen...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard

Erazer
26.06.2006, 22:26
Da ich immer drei Autos mit einem Kennzeichen fahre (Wecheslnummer) dachte ich mir im Herbst, ich führe den Voyager nicht mehr vor da ich im Winter mit dem Mazda fuhr...tja Pech gehabt. wenn das Auto angemeldet bleibt (10 Jahre??? ...anmelden war ja ohne gültigen Prüfbericht unmöglich...).
Nach den 4 Monaten überziehen welche sowieso nur in Österreich gelten gibt die BH noch 1 Monat "Schonfrist" dann flattert eine Aufforderung zum überprüfen in einer Landesprüfstelle ins Haus. die waren da ziemlich ziemlich ziemlich sehr sehr genau...
Die Einreise in ein anderes Land darf verweigert werden wenn das Pickerl am überziehen ist, weiters ist die Versicherung für Schäden nicht mehr haftbar. Also der Überziehungszeitraum gilt nur in Österreich. solltest du über 4 Monate üpberziehen ist ein abmelden vor der aufforderung empfehlenswert wenn das fahrzeug dann sowieso nicht mehr genutzt wird. Im juli gilt das Pickerl aber ja noch, so darfst du den ganzen juli noch ganz legal fahren (Überziehungszeitraum inkl. 4tem Monat). Also wenn das Pickerl im Juli abläuft (07.2006 gelocht ist) dann darfst du den August,September,Oktober und den ganzen November noch fahren in Österreich im Ausland nur den (gelochten) Juli.

Babsi - Martin und Adrian aus vorarlberg
Unterwegs mit Chrysler Voyager und Lewyd Wohnwagen.

westbahnmichi
26.06.2006, 23:02
Hallo Robert

Wenn dein Pickerl die Lochung 3/2006 hat und du ihn bis Ende des Monats irgendwo fix hinstellst wirst du kein Problem bekommen und kannst dann um das Geld beruhigt essen gehen, problematisch wird das ganze erst im August!!! Also Abfahrt!!!

Allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi
Michi und Gabi
3.Forumstreffen in St.Johann wir sind dabei
http://img70.echo.cx/img70/8443/buss1.jpg

Erazer
27.06.2006, 00:44
ups...lese es erst jetzt...du bist schon am überziehen...
Ich würds trotzdem machen.

Babsi - Martin und Adrian aus vorarlberg
Unterwegs mit Chrysler Voyager und Lewyd Wohnwagen.

schlesi66
27.06.2006, 08:23
Ich würde das Pickerl noch machen lassen.
Du schreibst ja zu 99%.
Also besteht doch die Chance, daß er wieder zurückkommt.
Die 15-25 Euro würde ich investieren.


Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/normal_Wohnwagen%20f%FCrs%20Forum.JPG

wir 5
27.06.2006, 11:02
Danke für die vielen unterschiedlichen Meinungen. Ich habe es befürchtet.

Ob ich in Kroatien Zoll dafür bezahlen muss wenn der WW fix unten stehen bleibt kann ich nicht sagen.

In Zukunft steht unser WW in Drage (Biograd, Pakotstane-Drage)auf Privatgrund. Kein öffentlicher Campingplatz.Ich stehe quasi bei einem Freund.

Ich für mich habe beschlossen meinen Versicherungsagenten damit zu beauftragen Erkundigung bei der Versicherung einzuholen.
Mal schauen was die Versicherung dazu sagt. Bin gespannt ob der Schaden versicherungstechnisch gedeckt wäre.

Wenn nicht mache ich das Pickerl mit Sicherheit. [u]</u>

Robert 36, Niklas 8, Johannes 7, Anja 34 und Jaqueline 10

wir 5
27.06.2006, 13:24
Also der Versicherungsmann hat mir folgendes bestätigt.

Im Falle eines Unfalles!

Bis zum lezten Tag (also 31 Juli) besteht voller Versicherungsschutz. Auch im Ausland! Primär interressiert die Versicherung in Fällen eines Unfalles zu 99% das Zugfahrzeug und nicht der Anhänger.



Robert 36, Niklas 8, Johannes 7, Anja 34 und Jaqueline 10