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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnwagen von Österreich nach Kroatien überstellen



wirbelsturm
03.07.2012, 20:16
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe :confused:.
Wir kommen aus Österreich und haben einen gebrauchten Wohnwagen (Bj. 1987) aus Deutschland gekauft. In Deutschland wurde er abgemeldet - besitzt also derzeit keine Nummer.
Wir wollen den Wohnwagen nun nach Kroatien bringen - er kommt dort auf einen Jahresstellplatz und bleibt ständig unten.
Wir würden nun ein sogenannten Probefahrtskennzeichen (blaue Nummer - glaube ich) bekommen, um den WW zu überstellen. Von der WErkstatt wurde uns gesagt, dass wir damit die Typisierung umgehen könnten. Unser Problem ist nämlich (kaum zu glauben), dass der TÜV komplett ausgebucht ist und wir dann in diesem Jahr nicht mehr in den Urlaub gehen könnten. :eek::eek:
Vom Arbö habe ich nur die Auskunft bekommen, dass es normalerweise keine Probleme mit Slowenien und Kroatien gäbe.
Kann mir hier jemand Auskunft geben bzw. weiterhelfen? ;)

Herzlichen Dank im Voraus!

bertl27
03.07.2012, 20:51
Hallo!

Soviel ich weis darf man(n) mit der "blauen" nicht ins Ausland!

Nimm eine ROTE - ist im Ausland erlaubt!

Kosten: 9,00 Euro!

johannsen
04.07.2012, 08:05
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe :confused:.
Wir kommen aus Österreich und haben einen gebrauchten Wohnwagen (Bj. 1987) aus Deutschland gekauft. In Deutschland wurde er abgemeldet - besitzt also derzeit keine Nummer.
Wir wollen den Wohnwagen nun nach Kroatien bringen - er kommt dort auf einen Jahresstellplatz und bleibt ständig unten.
Wir würden nun ein sogenannten Probefahrtskennzeichen (blaue Nummer - glaube ich) bekommen, um den WW zu überstellen. Von der WErkstatt wurde uns gesagt, dass wir damit die Typisierung umgehen könnten. Unser Problem ist nämlich (kaum zu glauben), dass der TÜV komplett ausgebucht ist und wir dann in diesem Jahr nicht mehr in den Urlaub gehen könnten. :eek::eek:
Vom Arbö habe ich nur die Auskunft bekommen, dass es normalerweise keine Probleme mit Slowenien und Kroatien gäbe.
Kann mir hier jemand Auskunft geben bzw. weiterhelfen? ;)

Herzlichen Dank im Voraus!

Hallo!

Steht der Wowa jetzt noch in D oder ist er schon in Österreich?

Wenn er noch in Deutschland ist, darfst Du mit den blauen nicht rausfahren und ihn reinziehen, weil Deutschland das als unzulässige Fernzulassung ansieht. In dem Fall würde ich ein Kurzzeitkennzeichen (gilt fünf Tage) oder ein Ausfuhrkennzeichen (gilt ca. 1 Monat) kaufen. Damit kannst bis Kroatien durchfahren.

Wenn der Hänger schon in Österreich ist, dann blaue Kennzeichen ja - wobei man schon sagen muss, dass "einfach so rumfahren" nicht im Sinne des Gesetzes ist ;-)

Empfehle daher, mal in den § 45 KFG über Probekennzeichen reinzuschaun. Ist immer sinnvoll, damit man bei einer Kontrolle nicht irrtümlich das falsche sagt ;-)

Guggst Du hier: http://tinyurl.com/6sdkjau

LG

Johann

wirbelsturm
04.07.2012, 08:26
Danke für die deine Hilfe :).
Ja, der Wohnwagen steht bereits in Österreich. In dem Fall werde ich mir noch den Paragraphen zu Gemüte führen.
Muss ich den Wohnwagen dann gleich am Grenzübergang verzollen oder im nachhinein, wenn ich schon eingereist bin? Weißt du vielleicht noch Bescheid? :confused:
Vielen, vielen Dank!
wirbelsturm

johannsen
04.07.2012, 08:36
Danke für die deine Hilfe :).
Ja, der Wohnwagen steht bereits in Österreich. In dem Fall werde ich mir noch den Paragraphen zu Gemüte führen.
Muss ich den Wohnwagen dann gleich am Grenzübergang verzollen oder im nachhinein, wenn ich schon eingereist bin? Weißt du vielleicht noch Bescheid? :confused:
Vielen, vielen Dank!
wirbelsturm

Sorry, mit kroatischen Zollvorschriften hab ich es nicht so ;-) Aber nachdem dieses Land noch EU-außengrenze ist, gibts dort ja noch Zöllner, die Du fragen kannst ;-)

LG

Johann

derfranze
04.07.2012, 19:46
Hallo!

Soviel ich weis darf man(n) mit der "blauen" nicht ins Ausland!

Nimm eine ROTE - ist im Ausland erlaubt!

Kosten: 9,00 Euro!

Blaue Kennzeichen gelten in D, ob sie in Kroatien gelten weis ich nicht. Und rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen.

Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen.

lg Franz

STO
04.07.2012, 19:48
Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen.


ohne Typisierung?

derfranze
04.07.2012, 20:32
ohne Typisierung?

Der WW hatte ja lt. Eingangsposting eine Zulassung. Möglicherweise müssen auch deutsche Überstellungskennzeichen dran.

lg Franz

Peter und Monika
04.07.2012, 21:28
Johannsen schreibt: "Wenn er noch in Deutschland ist, darfst Du mit den blauen nicht rausfahren und ihn reinziehen, weil Deutschland das als unzulässige Fernzulassung ansieht. In dem Fall würde ich ein Kurzzeitkennzeichen (gilt fünf Tage) oder ein Ausfuhrkennzeichen (gilt ca. 1 Monat) kaufen. Damit kannst bis Kroatien durchfahren"......

defranze schreibt: "Blaue Kennzeichen gelten in D, ob sie in Kroatien gelten weis ich nicht. Und rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen.
Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen"....

Gelten jetzt die "blauen" in Deutschland oder nicht????

und mit dem Satz ".....rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen....." kann ich sowieso nix damit anfangen :confused::confused:
Ein Fahrzeug, dass ein ausländisches Kennzeichen hat, aber mit einem roten Kennzeichen fährt??? Müsste wohl richtig heißen "eine ausländische Zulassung hat" oder liege ich da falsch?
Nachdem es ja hier um wirklich relevante Sachen geht, wäre eine klare Aussage eigentlich nicht schlecht.........:p Könnte man sich da evtl. auf etwas einigen, was jetzt Sache ist?
ICH jedenfalls kenn mich da nimmer aus........:eek:

geandu
04.07.2012, 21:54
und mit dem Satz ".....rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen....." kann ich sowieso nix damit anfangen

Das kommt eher beim Schwerverkehr vor. Wenn z.B. eine österreichischer Spediteur einen deutschen Sattelauflieger in Österreich durch die Gegend zieht montiert er über das deutsche Kennzeichen ein rotes Österreichisches welches die selbe Nummer wie das Zugfahrzeug hat. ;)

Peter und Monika
04.07.2012, 22:07
Hallo Gerhard,

mag ja sein, dass es so ist, wie du schreibst, geht auch aus dem Thread bislang nicht hervor. Nachdem 2 Schreiber, wie aus verschiedensten Postings aus dem Forum herauszulesen ist, "Fachleute" auf dem Gebiet sein dürften, wäre es ja trotzdem nicht schlecht, auf eine einfache Frage eine einfache und präzise Antwort zu erhalten :) Noch dazu, wo einer der beiden scheinbar (auch aus verschiedenen Postings ersichtlich) die Gesetzesvorlagen VOR den Parlamentsbeschlüssen erhält...........zumindest was Führerscheinnovellen etc. anbelangt. Nachdem es sich ja dabei um keine neuen Gesetze, sondern um bestehendes Recht handelt, wäre eine klare Aussage schon wünschenswert. Alleine bei der Frage, ob jetzt "blaue" in Deutschland verwendet werden dürfen oder nicht, gibts ja schon einen Widerspruch bei den beiden. Wenn sich schon 2 "Fachleute" nicht einig sind in einer an und für sich simplen Frage, wie soll sich dann "Otto-Normalbürger" dabei auskennen?

abo
05.07.2012, 00:35
Johannsen schreibt: "Wenn er noch in Deutschland ist, darfst Du mit den blauen nicht rausfahren und ihn reinziehen, weil Deutschland das als unzulässige Fernzulassung ansieht.


hallo

das was der johannsen das schreibt ist richtig

deutschland anerkennt die blauen ueberstellungskennzeichen
du kannst damit in deutschland fahren

aber NICHT um ein fahrzeug aus DE nach AT zu verbringen
das ist nach deutschem recht unzulaessig

das ganze gibt es auch als broschuere
hat um die 50 seiten
die wirtschaftskammer verschickt die an die unternehmer die blaue kennzeichen verwenden

auf die tour bin ich mal da rangekommen

weiss aber nimmer wo die broschuere jetzt rumliegt ..

lg
g

abo
05.07.2012, 00:37
Das kommt eher beim Schwerverkehr vor. Wenn z.B. eine österreichischer Spediteur einen deutschen Sattelauflieger in Österreich durch die Gegend zieht montiert er über das deutsche Kennzeichen ein rotes Österreichisches welches die selbe Nummer wie das Zugfahrzeug hat. ;)

hi

kommt auch im privaten verkehr vor

wenn zb ein oesterreicher einen deutschen wohnwagen anmietet um damit nach italien auf urlaub zu fahren

dann montiert er auf der strecke durch oesterreich die roten deckungskennzeichen ueber die deutschen drueber ...

ab der IT grenze kann er sie dann wieder runtertun ...

lg
g

geandu
05.07.2012, 08:22
Stimmt natürlich, aber deswegen habe ich ja "eher" geschrieben ;)

gerilu
05.07.2012, 08:31
Hallo,

also wenn ich richtig verstanden habe, ist der deutsche WOWA bereits in Ö ... UND er soll für immer in Kroatien bleiben ...

Ihr habt also den deutschen Fahrzeugbrief - ja ?

Dann - ob nun superlegalgesetzlich, oder nicht ganz - einfach die roten - zugfahrzeugidenten - Kennzeichen drauf, zur Grenze ziehen UND dort sofort verzollen ...

Dann habt ihr: deutsche Papiere, ein österreichisches Kennzeichen und die kroatischen Zollpapiere bei einer allfälligen Kontrolle zum vorweisen .... hallo - den kroatischen Polizisten möchte ich sehen, der sich da dann noch auskennt :D:D

Bei einer Kontrolle in Österreich, ist das "Rote" eventuell problematisch, da ja keine aufrechte ausländische Zulassung mehr vorhanden ist - ABER haftpflichtversichert ist der WOWA - wenn er am Zugfahrzeug hängt - eben mit diesem .... und einen deutschen Fahrzeugbrief könnt ihr hoffentlich auch vorweisen ... da müsste es dann schon "päpstlicher als der Papst" - oder polizeilicher als der Innenminister :D zugehen ...

Wenn ihr absolut auf der sicheren Seite sein wollt - den WOWA auf einen Tieflader - verzollen, in Kroatien aufbauen und Kopien der Zollpapiere beim CP-Betreiber hinterlegen ...

Tirolergruß
gerilu

Herbert34
05.07.2012, 09:44
Blaue Kennzeichen gelten in D, ob sie in Kroatien gelten weis ich nicht. Und rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen.

Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen.

lg Franz

Aber für Übertsellungskennzeichen brauchst du einen gültigen Prüfbericht §57a.

derfranze
05.07.2012, 10:01
Johannsen schreibt: "Wenn er noch in Deutschland ist, darfst Du mit den blauen nicht rausfahren und ihn reinziehen, weil Deutschland das als unzulässige Fernzulassung ansieht.

Habe ich aber schon mit einem Auftrag des Probekennzeichenbesitzers gemacht. Es gibt zum Probekennezeichen ein Formular, dass ausgefüllt auch von deutschen Behörden anerkannt wird.

In dem Fall würde ich ein Kurzzeitkennzeichen (gilt fünf Tage)

ist in Österreich das grüne Kennzeichen

oder ein Ausfuhrkennzeichen (gilt ca. 1 Monat) kaufen. Damit kannst bis Kroatien durchfahren"......

defranze schreibt: "Blaue Kennzeichen gelten in D, ob sie in Kroatien gelten weis ich nicht. Und rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen.
Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen"....

Gelten jetzt die "blauen" in Deutschland oder nicht????

und mit dem Satz ".....rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen....." kann ich sowieso nix damit anfangen :confused::confused:
Ein Fahrzeug,

Fahrzeug und Anhänger sind 2erlei!!!!!

dass ein ausländisches Kennzeichen hat, aber mit einem roten Kennzeichen fährt???

nur ein in Ö zugelassenes Zugfahrzeug kann ein rotes Kennzeichen - da steht dieselbe Nummer wie auf den beiden des Zugfahrzeuges - haben.

Müsste wohl richtig heißen "eine ausländische Zulassung hat" oder liege ich da falsch?

ja, hier liegen Sie falsch

Nachdem es ja hier um wirklich relevante Sachen geht, wäre eine klare Aussage eigentlich nicht schlecht.........:p Könnte man sich da evtl. auf etwas einigen, was jetzt Sache ist?

Bitte vielmals um Entschuldigung, das sie in meine Worte anders als geschrieben interpretieren:D:D:D:D:D

ICH jedenfalls kenn mich da nimmer aus........:eek:

Na dann nochmal: ein Zugfahrzeug und ein Anhänger sind 2erlei Geschichten. Einen Anhänger als Fahrzeug zu bezeichnen ist sachlich falsch. Wenn sie jetzt beide Dinge als einen Begriff verwenden und dann noch die Bestimmungen für (Kraft-)fahrzeuge und von denen gezogenen Anhängern vermischen entsteht klar eine Ungereimtheit.

Es kommt natürlich drauf an, ob der WW in D, oder Ö ohne Kennzeichen steht.

lg Franz

johannsen
05.07.2012, 12:20
Johannsen schreibt: "Wenn er noch in Deutschland ist, darfst Du mit den blauen nicht rausfahren und ihn reinziehen, weil Deutschland das als unzulässige Fernzulassung ansieht. In dem Fall würde ich ein Kurzzeitkennzeichen (gilt fünf Tage) oder ein Ausfuhrkennzeichen (gilt ca. 1 Monat) kaufen. Damit kannst bis Kroatien durchfahren"......


Hallo!

Wie Gerhard schon schrieb: blaue Kennzeichen gelten in Deutschland - und in allen Staaten, die den Abkommen über den internationalen Kraftfahrverkehr beigetreten sind. Ich darf also unter den Voraussetzungen, unter denen ich in Ö mit solchen Kennzeichen fahren darf, auch im Ausland fahren.
Was ich nicht darf, ist, die Kennzeichen mit nach (speziell) Deutschland nehmen, weil die Deutschen das so nicht wollen. Die möchten, dass die zu überstellenden Kfz und Anhänger ihre Überstellungs- oder Ausfuhrkennzeichen tragen. Sie nennen die Verwendung österreichischer Kennzeichen "unzulässige Fernzulassung"

Beachten muss man bei den blauen allerdings, dass man nicht einfach "nur mal so" mit diesen fahren darf. Dazu habe ich den Text des § 45 Kraftfahrgesetz als Link angefügt.

Rechtlich ganz korrekt - wenn der Themenersteller nicht gleich von D nach HR durchfährt, wär gewesen: deutsche Überstellungskennzeichen, dann in Österreich Pickerlüberprüfung, dann grünes Überstellungskennzeichen mit Gültigkeit bis zu drei Wochen a´ 178 Euro lösen und dann ab nach HR.



defranze schreibt: "Blaue Kennzeichen gelten in D, ob sie in Kroatien gelten weis ich nicht. Und rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen.
Für Überstellungen gibt es grüne Kennzeichen für Kurzzeitzulassungen"....

und mit dem Satz ".....rote Kennzeichen dürfen NUR IM INLAND verwendet werden, wenn der Anhänger ein ausländisches Kennzeichen hat UND VON EINEM INLÄNDISCHEN Zugfahrzeug gezogen wird.. Geräteträger jetzt mal aussen vorgelassen....." kann ich sowieso nix damit anfangen :confused::confused:
Ein Fahrzeug, dass ein ausländisches Kennzeichen hat, aber mit einem roten Kennzeichen fährt??? Müsste wohl richtig heißen "eine ausländische Zulassung hat" oder liege ich da falsch?
Nachdem es ja hier um wirklich relevante Sachen geht, wäre eine klare Aussage eigentlich nicht schlecht.........:p Könnte man sich da evtl. auf etwas einigen, was jetzt Sache ist?
ICH jedenfalls kenn mich da nimmer aus........:eek:

Hinsichtlich der roten ist es noch viel komplizierter ;-)

Das mit dem ausländischen Kennzeichen eines Anhängers stimmt schon so. Die Idee aus der Entstehungszeit dieser Bestimmung lag darin, dass ein österr. Frächter mit hier zugelassenem Zufahrzeug einen Anhänger zieht, der ein ausländisches Kennzeichen führt und dadurch die Strafverfolgung durch Ablesen des hinteren Kennzeichens in der Regel unmöglich war. Ö hat also als ziemliches Unikat vorgeschrieben, dass auf dem Hänger das mit dem Zugfahrzeug gleichlautende Kennzeichen anstelle des originalen ausländischen anzubringen ist.

Beim Verwenden des roten im Zusammenhang mit Hängerimporten sehe ich das nicht so eng wie Franz, weil es auch darauf ankommt, wie die rechtlichen Bestimmungen im Herkunftsland sind.
Nicht überall müssen die Anhänger extra zum Verkehr zugelassen werden - etwa in GB ist das Kennzeichen des Zufahrzeuges zu führen.
Ich lese das KFG hier so, dass die Überstellung mit einem roten - dieses zeigt ja das Kennzeichen (also die Buchstaben-Ziffernkombination) des Zugfahrzeuges - sehr wohl zulässig ist. Innerhalb von drei Tagen wäre der Anhänger dann hier zuzulassen - wenn er in Ö bleiben soll.
Aber ich denke, das führt zu weit. Das handeln wir dann ab, wenn Du kurz vor dem Kaufabschluss in GB oder D bist ;-)
Hoffe, die Verwirrung hat sich etwas verringert.

LG

johannsen
05.07.2012, 12:23
Hallo Franz!

Nach diesem Posting (#17) kenn ich mich auch nimmer aus - nicht unbedingt wegen des Inhaltes, aber wegen des "quotens".

Diese Durchmischung von farblich anders und dann wieder QUOTE macht das Posting für viele andere wahrscheinlich auch nicht mehr verstehbar.

LG

tojamata
05.07.2012, 12:33
servus,

also ich versteh gar nichts ausser:

ein anhänger ist definitiv ein fahrzeug!!!!!

der unterschied ist kraftfahrzeug, quasi das zugfahrzeug und fahrzeug quasi der hänger!!!

siehe: http://translate.google.com/translate?hl=de&langpair=en%7Cde&u=http://en.wikipedia.org/wiki/Trailer_(vehicle)

wie das mit den kennzeichen ist weiß ich nicht.

wenn es zu kompliziert ist einfach spedition anrufen und überstellen lassen. ist sicher der einfachste weg.

gerade in der ferienzeit fährt der öamtc oder andere tieflader leer runter um gestrandete fahrzeuge zurück zu holen, dann kann der sicher auch einen wowa mit runter nehmen.

derfranze
05.07.2012, 13:33
hatte einen ganz anderen Grund (Bananenrepublik).

Lenkte ein Österreicher ein ausländisches Fahrzeug in Österreich galt das als Import mit allen Zoll und finanzrechtlichen Verpflichtungen für den Lenker und das galt auch für das Ziehen von ausländischen Anhängern mit inländischen Zugfahrzeugen.

Der Vor- und Nachlaufverkehr (Versand von Satttelanhängern per Bahn oder Schiff) stellte die österreichischen Frächter vor ein, nur durch das rote Kennzeichen am Anhänger lösbares Problem. Gleichzeitig war auch die Strafverfolgung leichter.

lg Franz.

Flüsterer
06.07.2012, 10:51
Was ich schon im In- und Ausland mit roten Kennzeichen gefahren bin ... und schlimmstenfalls ist der Hänger halt aus Rumänien, da gibt es keine Zulassungsdokumente für den Anhänger. Die deutschen haben keine vernünftige Erfassung der Fahrzeuge mit VIN´s in einer zentralen Datenbank, in österreich gibts den Hänger ned, weil ja nicht typisiert, so what...
Versichert ist der Hänger ja, weil er am Zugfahrzeug hängt, und wenn Du den Hänger händisch rangierst, hast keine Haftpflichtversicherung - ausser Deiner privaten, denn das Schieben von Fahrzeugen bedarf ja keinerlei Lenkerberechtigung, somit reicht eine persönliche Haftpflichtversicherung.:rolleyes::rolleyes::rolle yes: