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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung verpflichtend?



urlaubsweb.at
26.04.2012, 11:35
Hallo!

Ist die Gasprüfung verpflichtet wenn ich das Gas nicht angeschlossen habe? Wie muss ich das markieren? Bei meinem WoWa steht als nächster Überprüfungstermin 2012 oben, ich habe aber das Gas nicht angeschlossen und verwende nur Elektroherd und Heizlüfter.

Vielen Dank!

bertl27
26.04.2012, 11:57
Hallo!

Folgendes steht hier im Forum im "CampingWiki":

http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=4617

Wir sind mit unserem Wohnwagen in den Urlauben meist im Ausland unterwegs; es wurde noch nie kontrolliert ob ich die Gasprüfungsplakette habe!

Ich mache (sollte ich den Wohnwagen solange haben:)) regelmäßig zum vorgeschriebenen "Termin" die Gasprüfung - schon allein zu unserer eigenen Sicherheit!

Man hört immer wieder von Kontrollen; vor allem in HR und I.

Da Dein WW ja FIX steht und Du ohne Gas (auch im Winter?) auskommst würde ich alle Gasleitungen kappen und fest verschließen.
Möglicherweise gibt es in Bayern auch einen mobilen "Gasmann", so wie bei uns der "Thruma-? (Sepp?):D
Der könnte ja für Dich alles abschließen und hätte vielleicht ein Schild oder einen Aufkleber "kein Gasanschluß"!

Schreib mal grisu an - der ist hier DER Gasfachmann!

grisu
26.04.2012, 18:08
Ist die Gasprüfung verpflichtet wenn ich das Gas nicht angeschlossen habe? Wie muss ich das markieren?

Ganz einfach, Gasschlauch inkl. Regler abschrauben.
Damit ist die Gasanlage außer Betrieb gesetzt und muss auch nicht überprüft werden ;)




Nur der Ordnung halber: Streng genommen müsste zur Stilllegung eigentlich auch die Überwurfmutter am Anschlussrohr runter (so macht es z.B. der deutsche TÜV), dann kann die Anlage nur mit entsprechenden Werkzeug wieder in Betrieb genommen werden.
Ich hab auch schon abgeknickte Anschlussleitungen gesehen (vom Installateur außer Betrieb gesetzt) aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.

urlaubsweb.at
27.04.2012, 06:48
Ganz einfach, Gasschlauch inkl. Regler abschrauben.
Damit ist die Gasanlage außer Betrieb gesetzt und muss auch nicht überprüft werden ;)




Nur der Ordnung halber: Streng genommen müsste zur Stilllegung eigentlich auch die Überwurfmutter am Anschlussrohr runter (so macht es z.B. der deutsche TÜV), dann kann die Anlage nur mit entsprechenden Werkzeug wieder in Betrieb genommen werden.
Ich hab auch schon abgeknickte Anschlussleitungen gesehen (vom Installateur außer Betrieb gesetzt) aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.


Hab ich gemacht! Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten!