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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mautpreller - Post aus Italien



johannsen
01.12.2011, 17:58
Hallo!

Die italienische Autobahn-Mautgesellschaft ist offenbar dazu übergegangen, ausländische Mautflüchtlinge im Wege einer Inkassofirma mit Sitz in Schweden und Niederlassungen EU-weit - jedenfalls einer in Salzburg - zur Kasse zu bieten.

Heute landete ein kleiner Stapel mit Auskunftsersuchen aus der Zulassungsdatei auf meinem Schreibtisch, versendet von diesem Inkassobüro und betroffen nur St.Pöltner.

Was mich besonders wundert ist die große Anzahl, weil ich mich frage, wie man in Italien die Maut prellen kann.

Johann

Hawky
01.12.2011, 18:10
also soweit ich mich erinner, fährt man doch durch schleusen rein und und durch schleusen raus bei den italienischen autobahnen !!?? :confused::confused::confused:

johannsen
01.12.2011, 18:20
also soweit ich mich erinner, fährt man doch durch schleusen rein und und durch schleusen raus bei den italienischen autobahnen !!?? :confused::confused::confused:

Eben, daher find ich das ja auch seltsam. Was mir selbst schon mal passiert ist, war, dass ich beim ersten Urlaub dort das Ticket nicht gezogen hatte und dann gleich mal von einer höllisch klingenden Sirene angepfiffen wurde.

Wenn ich die Anfragen nur für St.Pölten auf ganz Österreich hochrechne, muss es sich da ja schlimm abspielen, nur wie?

LG

Johann

garmin12
01.12.2011, 18:39
Was mich besonders wundert ist die große Anzahl, weil ich mich frage, wie man in Italien die Maut prellen kann.

Johann

Du fährst zur Spur bei der du mit Karte zahlen kannst, und deine Karte funktioniert nicht. Das probierst du ein paar Mal, dann bekommst du nach einer gewissen Zeit einen Beleg mit Zahlungsinfos und der Schranken geht auf ohne Bezahlung. Und wenn du das dann nicht einzahlst .......

Spittelberg
01.12.2011, 18:42
Bei den Italienischen Autobahnmautstellen gibt es doch die Spuren ohne Schranken für die, wo eine elektronische Abbuchung von einer On Board Unit erfolgt, oder liege ich da falsch?
Wenn diese Spur von einem "Schlaumeier" benutzt wird der bei der Auffahrt ein normales Ticket gelöst hat und keine On Board Unit hat so wird ein Foto von diesem Fahrzeug gemacht.

Technisch ist das jedenfalls kein Problem.

Ferdlnand
01.12.2011, 18:46
Du fährst zur Spur bei der du mit Karte zahlen kannst, und deine Karte funktioniert nicht. Das probierst du ein paar Mal, dann bekommst du nach einer gewissen Zeit einen Beleg mit Zahlungsinfos und der Schranken geht auf ohne Bezahlung. Und wenn du das dann nicht einzahlst .......

Genauso ist es, du solltest danach die nächste besetzte Maustelle aufsuchen und dort die Maut nachzahlen, ist das nicht möglich bekommst halt die Rechnung nach Hause.
Absolutes "nogo" ist es bei nichtfunkionieren der Schranke oder des Geldautomaten nach hinten wieder raus zu fahren. Das kann eine Stenge Geld oder aber such den Führerschein kosten.

Weshalb da nur Anfragen für St.Pölten kamen...? Keine Ahnung, ev. ein Betriebsauflug vom Magistrat....oder der Landesregierung:D:D:D


lg Ferdl

johannsen
01.12.2011, 18:49
Weshalb da nur Anfragen für St.Pölten kamen...? Keine Ahnung, ev. ein Betriebsauflug vom Magistrat....oder der Landesregierung:D:D:D


lg Ferdl

LOL - nö, warum nur St.Pöltner ist mir schon klar - bin nur dafür zuständig. Mich hat nur die Menge allein aus meiner Stadt gewundert.

LG

Johann

johannsen
01.12.2011, 18:51
Du fährst zur Spur bei der du mit Karte zahlen kannst, und deine Karte funktioniert nicht. Das probierst du ein paar Mal, dann bekommst du nach einer gewissen Zeit einen Beleg mit Zahlungsinfos und der Schranken geht auf ohne Bezahlung. Und wenn du das dann nicht einzahlst .......

Aha, ok - da ich immer beim Schalter mit Mautposten zahle, kannte ich das nicht.

Danke für die Info.

LG

Johann

AndyT
01.12.2011, 18:58
LOL - nö, warum nur St.Pöltner ist mir schon klar - bin nur dafür zuständig. Mich hat nur die Menge allein aus meiner Stadt gewundert.

LG

Johann

und selber......nix dabei.....:D:D:p:D:p:D:p:D:D

johannsen
01.12.2011, 19:04
und selber......nix dabei.....:D:D:p:D:p:D:p:D:D

*lach*

Natürlich nicht, bin ja ein gesetzestreuer Bürger ;-)

Worauf ich aber warte sind Fotos oder Vorhaltungen wegen eines Überholverbotes für Wohnwagengespanne, das es angeblich auf der Strecke Richtung Venedig gab. Bis jetzt ist nichts da, aber die Italiener lassen sich da schon mal ordentlich Zeit. Verjährungsfristen wie bei uns sind bei denen nicht üblich.

LG

Johann

gerilu
01.12.2011, 21:43
LOL - nö, warum nur St.Pöltner ist mir schon klar - bin nur dafür zuständig. Mich hat nur die Menge allein aus meiner Stadt gewundert.

LG

Johann

Johann - habt ihr in StP eventuell in letzter Zeit unverhältnismäßig viele "Kennzeichenverluste" ??

Fragen nur, weil so "urige-weit-mit-dem-LKW-Fahrer" doch insiderbekanntlich gerne jene Kennzeichen, die sie finden, bevor sie verloren wurden, auf ihre "Maschinen picken", um eventueller "fototechnischer" Strafverfolgung im Vorhinein zu entgehen ....

Könnte ja derzeit ein ganz aktueller Insidertipp in der StP-Gegend kursieren und die dadurch eventuell gesparte Maut wäre ja wirklich nicht ohne !!! :mad:

tirolergruß
gerilu

abo
02.12.2011, 00:04
hallo

du "darfst" dir ja keine beweise dazu wuenschen, oder?
du musst das im rahmen der vertraege ja einfach nur beantworten, oder?

denn mautprelleier ist eines der delikte bei denen der strafrahmen von haus aus so hoch ist dass die EU bestimmungen greifen

wenns dann am ende doch "nur" ein ueberholverbot war erfaehrst du dass ja dann garnimmer, oder?

denn das geht dann ja alles direkt vom inkassobuereo an den fahrzeuginhaber?

da die oesterreichische behoerde dann ja nicht mehr involviert ist stellt sich die frage wie das mit der lenkerauskunft ist...

dem italienischen inkassobuero gegenueber bin ich ja nicht mehr verpflichtet den lenker bekannt zu geben, oder?

naja

lg
g

PS:
stimmt es eigentlich dass NUR wir oesterreicher die daten unserer zulassungsbesitzer rausgeben aber die anderen EU staaten uns grundsaetzlich die daten ihrer fahrzeugbesitzer nicht bekannt geben?

lg
g

Ferdlnand
02.12.2011, 00:35
Angeblich wirst du nicht sofort als Mautpreller bestraft da du ja mit dem stecken der Karte deine Maut bezahlen wolltest. Ich weiß nicht ob es stimmt, aber die Schranke sollte sich nur bei eingeführter Mautkarte öffnen wenn nach bestimmter Zeit keine Zahlung zustande kommt.. Du bekommst eine Rechnung mit der aushaftenden Mautgebühr zzgl einer angeblich wirklich geringen Bearbeitungsgebühr.

Erst wennst da nix zahlst, ja dann sollte es richtig teuer werden.

Wie geschrieben, dies habe von Leuten gehört die was gehört haben......

Eventuell kann uns hier jemand aus eigener Erfahrung berichten wie es da wirklich ist.

lg Ferdl

Hawky
02.12.2011, 05:59
also wenn eine inkassofirma im spiel ist, treibt anscheinend die italienische autobahngesellschaft ihre forderung an mautgebühren ein.

würde es sich um eine strafbare handlung (mautprellerei) handeln, dann würde doch die mautgesellschaft eine anzeige bei den italienischen behörden erstatten, die dann ihrerseits eine zulassungs-/lenkerauskunft an die österreichischen behörden stellen und den verantwortlichen abstrafen. erst nach zustellung des strafbescheides ginge es ans eintreiben... zumindest müsstes das in österreich so laufen, wenn ich mich nicht irre.

Freetec 598
02.12.2011, 07:23
Johann - habt ihr in StP eventuell in letzter Zeit unverhältnismäßig viele "Kennzeichenverluste" ??

Fragen nur, weil so "urige-weit-mit-dem-LKW-Fahrer" doch insiderbekanntlich gerne
jene Kennzeichen, die sie finden, bevor sie verloren wurden, auf ihre "Maschinen picken", um eventueller "fototechnischer" Strafverfolgung im Vorhinein zu entgehen ....

Könnte ja derzeit ein ganz aktueller Insidertipp in der StP-Gegend kursieren und die dadurch eventuell gesparte Maut wäre ja wirklich nicht ohne !!! :mad:

tirolergruß
gerilu

Herrlich ! :D

garmin12
02.12.2011, 07:28
Angeblich wirst du nicht sofort als Mautpreller bestraft da du ja mit dem stecken der Karte deine Maut bezahlen wolltest. Ich weiß nicht ob es stimmt, aber die Schranke sollte sich nur bei eingeführter Mautkarte öffnen wenn nach bestimmter Zeit keine Zahlung zustande kommt.. Du bekommst eine Rechnung mit der aushaftenden Mautgebühr zzgl einer angeblich wirklich geringen Bearbeitungsgebühr.

Erst wennst da nix zahlst, ja dann sollte es richtig teuer werden.

Wie geschrieben, dies habe von Leuten gehört die was gehört haben......

Eventuell kann uns hier jemand aus eigener Erfahrung berichten wie es da wirklich ist.

lg Ferdl

Ist bei mir genau so gewesen. Meine Visakarte hat den Geist aufgegeben und als ich an der Kartenspur zahlen wollte ging nichts mehr. Da es schon 2 Jahre her ist, kann ich mich auf die Höhe Bearbeitungsgebühr nicht mehr genau erinnern, War aber in Relation nicht schlimm. Inzwischen hab ich mir einen Telepass organisiert, funktioniert problemlos. Vorallem hab ich jetzt nicht mehr das Problem dass ich weder zum oberen noch zum unteren Terminal komme, ohne mich abzuschnallen und aufzustehen. Sitzen geht da gar nichts, egal wie nahe ich dabei stehe.

johannsen
02.12.2011, 07:28
Johann - habt ihr in StP eventuell in letzter Zeit unverhältnismäßig viele "Kennzeichenverluste" ??

Fragen nur, weil so "urige-weit-mit-dem-LKW-Fahrer" doch insiderbekanntlich gerne jene Kennzeichen, die sie finden, bevor sie verloren wurden, auf ihre "Maschinen picken", um eventueller "fototechnischer" Strafverfolgung im Vorhinein zu entgehen ....

Könnte ja derzeit ein ganz aktueller Insidertipp in der StP-Gegend kursieren und die dadurch eventuell gesparte Maut wäre ja wirklich nicht ohne !!! :mad:

tirolergruß
gerilu

Hallo gerilu!

Wär mir nicht aufgefallen. Wir fragen jetzt ja nur mal die Zulassungsdatenbank ab und geben das an die Firma raus. Ich hab an Info zur Zeit nur das Kennzeichen und Tatort und Tatzeit. Die Rückmeldungen/Anfragen der Betroffenen kommen dann, wenn sie Post bekommen haben ;-)
LG
Johann

johannsen
02.12.2011, 07:37
hallo

du "darfst" dir ja keine beweise dazu wuenschen, oder?
du musst das im rahmen der vertraege ja einfach nur beantworten, oder?

denn mautprelleier ist eines der delikte bei denen der strafrahmen von haus aus so hoch ist dass die EU bestimmungen greifen

wenns dann am ende doch "nur" ein ueberholverbot war erfaehrst du dass ja dann garnimmer, oder?

denn das geht dann ja alles direkt vom inkassobuereo an den fahrzeuginhaber?

da die oesterreichische behoerde dann ja nicht mehr involviert ist stellt sich die frage wie das mit der lenkerauskunft ist...

dem italienischen inkassobuero gegenueber bin ich ja nicht mehr verpflichtet den lenker bekannt zu geben, oder?

naja

lg
g

PS:
stimmt es eigentlich dass NUR wir oesterreicher die daten unserer zulassungsbesitzer rausgeben aber die anderen EU staaten uns grundsaetzlich die daten ihrer fahrzeugbesitzer nicht bekannt geben?

lg
g

Hallo Gerhard!

Musste mir das auch genauer anschaun, weil ich zuerst der Meinung war, eine Inkassofirma bekommt für das Eintreiben von Maut im Ausland keine Info.
Ist aber anders - rein rechtlich sind wir nicht im Vertrag über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe, sondern der "private" Autobahnbetreiber in Italien ist Gläubiger eines Betrages, den er von einem Schuldner in Österreich mittels Inkassofirma eintreiben lässt.
Da die Inkassofirma ein rechtliches Interesse daran geltend machen kann, die Daten des Zulassungsbesitzers zu bekommen, müssen wir das (gegen Gebühr) herausgeben.
Ist analog zu sehen, wie wenn ein Anwalt für das Einbringen einer Besitzstörungsklage die Zulassungsdaten eines Kfz wünscht.

Lenkerauskunft gibts in diesem Fall natürlich keine - ich denke aber, dass das nach italienischem Recht nicht zwingend ist, zu wissen, wer tatsächlich gefahren ist. Wie und ob die das letztlich durchsetzen, weiß ich noch nicht.

Kenn auch das italienische System von der Technik her nicht. Die ASFINAG zeichnet ja alle Mautverstöße auf und wenn da einer nochmal auffällt (mit GO-Box mein ich), bekommen die Streifenautos bzw. die Zentrale eine Info, dass der Mensch da und da unterwegs ist.

Edith: zu Deiner Zulassungsbesitzerherausgabefrage :-) : es läuft immer auf Gegenseitigkeit, wenn ein Staat sich querlegt, legt sich auch die andere Seite quer. Funktionieren tut die gegenseitige Auskunft im großen und ganzen eh nur mit Deutschland, Italien und der Schweiz

LG

Johann

Flüsterer
02.12.2011, 07:40
Hallo gerilu!

Wär mir nicht aufgefallen. Wir fragen jetzt ja nur mal die Zulassungsdatenbank ab und geben das an die Firma raus. Ich hab an Info zur Zeit nur das Kennzeichen und Tatort und Tatzeit. Die Rückmeldungen/Anfragen der Betroffenen kommen dann, wenn sie Post bekommen haben ;-)
LG
Johann

Ähem - Zulassingsdaten an eine private Firma OHNE Rechtsanspruch?? Ned Dein Ernst, oder?

johannsen
02.12.2011, 07:46
Ähem - Zulassingsdaten an eine private Firma OHNE Rechtsanspruch?? Ned Dein Ernst, oder?

Doch, es genügt rechtliches Interesse und das hat die Firma. Wurde in Tirol hochjudiziert.

Vergleiche es mit dem Anwalt, der die Besitzstörungsklage verfolgt - dem müssen wir die Daten auch geben - wir sind im Zivilrecht.

Wäre es eine Übertretung nach öffentlichem italienischem Recht, dann bekäme eine private Firma nichts. Die Ungarn haben das eine Zeitlang versucht, indem sie zur Verfolgung der Falschparker in verschiedenen Städten die Strafverfolgung an eine private (englische) Firma abgetreten hatten.

LG

Johann

Kraxi
02.12.2011, 07:48
Irgendwo ist es hier um das Überholverbot gegangen, meiner Erinnerung nach handelt es sich um die Strecke,
Palmanova bis Venedig beide Richtungen , da ist LKW Überholverbot +Zusatztafel -->gilt auch für Wohnwagengespanne,

naja und der Brenner ist sowieso eine Verbotszone .

Und diese Verbote sind leider wegen der NUR 2spurigen Autostrada.
wo es 3 und mehr Spuren gibt ist auch kein Überholverbot für Gespanne.
Dafür an jeder Ampel ,Ecke,Kreuzung und Notrufsäule und Brückenpfeiler, Radar, Radar,Radar:(

Ferdlnand
02.12.2011, 08:15
Inzwischen hab ich mir einen Telepass organisiert, funktioniert problemlos. Vorallem hab ich jetzt nicht mehr das Problem dass ich weder zum oberen noch zum unteren Terminal komme, ohne mich abzuschnallen und aufzustehen. Sitzen geht da gar nichts, egal wie nahe ich dabei stehe.


Zu nahe ist auch schlecht, denn dann kommst raus auch nicht mehr. Dannkannst klettern anfangen oder hintern raus oder über Beifahrer/in......
Ich steig schon fast am liebsten aus, dann kann auch mal die Karte runterfallen oder das Geld oder die Kreditkarte...., irgendwas passiert immer:eek:

Aber gut zu lesen dass das mit der Nachsendung stimmt. Ist halt ein verdammt ungutes Gefühl wenn man da ohne zu bezahlen weiterfährt.
Falls bei der Ausfahrt eine Office der Betreiber ist kann man auch dort sofort bezahlen. Dies ist aber nur bei größeren Mautstationen der Fall.

lg Ferdl

gerilu
02.12.2011, 08:39
Johann, wie wird das denn jetzt gehandhabt mit dem "Beweis" bez Übertretung und ebensolchen auf diesen Rechtsanspruch?

Die Schweizer und natürlich auch die gründlichen Deutschen, senden doch meist das Beweisfoto gleich mit - auch ein (guter) österr Rechtsanwalt hat das "Besitzstörungsbeweisfoto" immer beim "Akt" ....

Es ist doch so, dass "Behörden" sehrwohl auf "Levelgleichheit" bestehen sollten !!
(z.B. die Aussage eines behördlich bestellten Gutachters, kann nicht durch eine, unter diesem Aussageniveau getätigte Gegenbeweisführung, "bescheidhemmend übertrumpft" werden !!)

Wenn ein Inkassobüro behördliche Zulassungstaten will, dann wäre es wirklich zweckdienlich, wenn die "datenweitergebende" Behörde auch nur einen kleinen "Beweis" in den Akten hätte !! Nicht nur eines dieser pauschal generierten Anforderungsschreiben !!

Was wenn wirklich "falsche KZ" auf den Mautprellerfahrzeugen waren - wie will der unschuldige wahre Zulassungsbesitzer denn den Gegenbeweis, welcher dann aber sehrwohl von den Inkassobüros verlangt wird - wo wir wieder bei der "Levelgleichheit" wären - erbringen ???
Wenn die Behörde "nur" die Zulassungsbesitzerdaten weitergibt - oder wenn auch die KFZ Daten zu dem Kennzeichen weitergegeben werden, wer gleicht denn dann zum Henker noch mal die "Beweisbilddaten" der Mautstationsüberwachungskamera mit dem realen Fahrzeug ab ?

Ein guter Sachbearbeiter in einer zuständigen ausländischen Behörde, oder Polizeistation wird dies wohl machen, aber ein lediglich auf Gewinn orientiertes Inkassounternehmen ????

Da kann auf dem Überwachungsbild 100x ein BMW oder LKW oder was weiß ich zu sehen sein und der registrierte PKW als Fiat Punto dahinvegetieren ...

und ein eventuell dadurch unschuldig Betroffener, wird sich mit Sicherheit NICHT hilfesuchend an die Zulassungsbehörde wenden - somit kommt dieser Akt wohl nie mehr "wahrheitsfindend" auf deinen Schreibtisch ...


nur so Gedanken ...

gerilu

johannsen
02.12.2011, 09:13
Johann, wie wird das denn jetzt gehandhabt mit dem "Beweis" bez Übertretung und ebensolchen auf diesen Rechtsanspruch?

Die Schweizer und natürlich auch die gründlichen Deutschen, senden doch meist das Beweisfoto gleich mit - auch ein (guter) österr Rechtsanwalt hat das "Besitzstörungsbeweisfoto" immer beim "Akt" ....

Es ist doch so, dass "Behörden" sehrwohl auf "Levelgleichheit" bestehen sollten !!
(z.B. die Aussage eines behördlich bestellten Gutachters, kann nicht durch eine, unter diesem Aussageniveau getätigte Gegenbeweisführung, "bescheidhemmend übertrumpft" werden !!)

Wenn ein Inkassobüro behördliche Zulassungstaten will, dann wäre es wirklich zweckdienlich, wenn die "datenweitergebende" Behörde auch nur einen kleinen "Beweis" in den Akten hätte !! Nicht nur eines dieser pauschal generierten Anforderungsschreiben !!

Was wenn wirklich "falsche KZ" auf den Mautprellerfahrzeugen waren - wie will der unschuldige wahre Zulassungsbesitzer denn den Gegenbeweis, welcher dann aber sehrwohl von den Inkassobüros verlangt wird - wo wir wieder bei der "Levelgleichheit" wären - erbringen ???
Wenn die Behörde "nur" die Zulassungsbesitzerdaten weitergibt - oder wenn auch die KFZ Daten zu dem Kennzeichen weitergegeben werden, wer gleicht denn dann zum Henker noch mal die "Beweisbilddaten" der Mautstationsüberwachungskamera mit dem realen Fahrzeug ab ?

Ein guter Sachbearbeiter in einer zuständigen ausländischen Behörde, oder Polizeistation wird dies wohl machen, aber ein lediglich auf Gewinn orientiertes Inkassounternehmen ????

Da kann auf dem Überwachungsbild 100x ein BMW oder LKW oder was weiß ich zu sehen sein und der registrierte PKW als Fiat Punto dahinvegetieren ...


Deine Bedenken sind natürlich absolut berechtigt, aber der Betroffene kann ja gegenüber dem Inkassobüro Beweise verlangen - das ist ja sein gutes Recht.

Die Daten werden auch nicht "einfach so" rausgegeben. Es gibt einen Vertrag des Inkassobüros mit der Mautgesellschaft, der Übertretungsort, die Zeit und das Kennzeichen wurden angeführt. Das reicht, um uns zu verpflichten, die Auskunft zu geben. Der Auskunftsbegehrende muss nur ein rechtliches Interesse geltend machen - und das hat er.

Denke zum Beispiel daran, dass Dir jemand Dein Auto beschädigt und abhaut. Ein Zeuge legt Dir einen Zettel hinter die Windschutzscheibe, sonst hast Du nichts. Keinen sonstigen Beweis, aber ein rechtliches Interesse, Deinen Schaden vom offensichtlichen Verursacher ersetzt zu bekommen. Niemand kann Dir hier die Auskunft aus der Zulassungsdatei verwehren.



und ein eventuell dadurch unschuldig Betroffener, wird sich mit Sicherheit NICHT hilfesuchend an die Zulassungsbehörde wenden - somit kommt dieser Akt wohl nie mehr "wahrheitsfindend" auf deinen Schreibtisch ...
nur so Gedanken ...


Naja, so schnell gehts dann ja mit Zahlung auch nicht. Wenn mich ein Inkassobüro auffordert, für eine Übertretung zu zahlen, von der ich mit Sicherheit weiß, dass ich das nicht war und mein Fahrzeug auch niemand anderer gelenkt hat, dann kann ich mich ja dagegen zur Wehr setzen. Ist ja nichts anderes, als wenn mich jemand ungerechtfertigt einer Besitzstörung zeiht, da muss der ja dann bei Widerspruch auch mit Fotos etc beweisen, dass sein Anspruch gerechtfertigt ist. Wahrheitsfindend ist dann letztendlich ein Richter.

LG

Johann

Ferdlnand
02.12.2011, 09:20
Nunja, wenn sich der Schrank unbezahlterweise öffnet wird dies fotografisch dokumentiert.

Wenn nun ein anderes als dein Fahrzeug auf dem Foto zu sehen ist, wurde dir entweder das Kennzeichen gestohlen, es wurde gefälscht ode du hast es selbst an einem anderen Fahrzeug montiert.....:D

lg Ferdl

AndyT
02.12.2011, 10:34
Hallo Johann(son):):)

Frage, die meisten haben ja Wechselkennzeichen so auch wir, welche Fahrzeugdaten werden da bekannt gegeben., alle (zB. bei 2 od. 3 Fahrzeugen auf einer Tafel)...???

johannsen
02.12.2011, 11:07
Hallo Johann(son):):)

Frage, die meisten haben ja Wechselkennzeichen so auch wir, welche Fahrzeugdaten werden da bekannt gegeben., alle (zB. bei 2 od. 3 Fahrzeugen auf einer Tafel)...???

Der Anfrager bekommt nur den Namen und die Adresse des Zulassungsbesitzers, nicht welche oder wieviele Fahrzeuge auf diesen zugelassen sind. zumindest wir handhaben das so.

LG

Johann(sen) - weil Johann war als Nick schon vergeben ;-)

AndyT
02.12.2011, 11:19
Der Anfrager bekommt nur den Namen und die Adresse des Zulassungsbesitzers, nicht welche oder wieviele Fahrzeuge auf diesen zugelassen sind. zumindest wir handhaben das so.

LG

Johann(sen) - weil Johann war als Nick schon vergeben ;-)

Hallo Johann (sen) :D

das ist doch gut so, da kann ich mir ja das Fahrzeug aussuchen damit ich (theor.) keine Strafe zahlen muß....:D:D

PS: Liebe grüße an die Familie

westbahnmichi
02.12.2011, 12:04
Genauso ist es, du solltest danach die nächste besetzte Maustelle aufsuchen und dort die Maut nachzahlen, ist das nicht möglich bekommst halt die Rechnung nach Hause.



lg Ferdl

Hallo

aber dafür ist es wieder notwendig das man auch mit kennzeichen unterwegs ist:D:D:D, lässt man diese zu hause passiert gar nix:p:D:p:D!!!!!

westbahnmichi
02.12.2011, 12:13
Hallo Johann (sen) :D

das ist doch gut so, da kann ich mir ja das Fahrzeug aussuchen damit ich (theor.) keine Strafe zahlen muß....:D:D



Hallo

so leicht gehts ja auch wieder nicht, ist ja das betroffene kfz am foto verewigt!!!

die wollen ja nur deine daten, das sie dir dann dir rechnung an die richtige adresse senden können!!!

AndyT
02.12.2011, 14:28
Hallo

so leicht gehts ja auch wieder nicht, ist ja das betroffene kfz am foto verewigt!!!

die wollen ja nur deine daten, das sie dir dann dir rechnung an die richtige adresse senden können!!!

Hallo

Man könnte dann doch Einspruch erheben und mit einer Kopie des Zulassungsschein beweisen das ich ein anderes Auto fahre und nicht das was die event. Fotografiert (Nummertafelpiraterie:D:p:rolleyes:) haben....nur mal so ein gedanke...:D:rolleyes:

Flüsterer
02.12.2011, 15:55
Es ist ja ganz einfach: Inkassofirmen arbeiten ja ziemlich im luftleeren Raum in Österreich - ist ja auch ein freies Gewerbe. Also hol ich mir einen G-Schein und frage munter Zulassungsbesitzer bei der Behörde an. Hm.
Nun ja, ich halte es mit dem Rat eines befreundeten Anwaltes: kommt irgendwas von einer Inkassofirma, dann ab damit in den Mist...:D

Ferdlnand
02.12.2011, 16:34
Es ist ja ganz einfach: Inkassofirmen arbeiten ja ziemlich im luftleeren Raum in Österreich - ist ja auch ein freies Gewerbe. Also hol ich mir einen G-Schein und frage munter Zulassungsbesitzer bei der Behörde an. Hm.
Nun ja, ich halte es mit dem Rat eines befreundeten Anwaltes: kommt irgendwas von einer Inkassofirma, dann ab damit in den Mist...:D

Keine Ahnung ob du mit den Carapinocchios schon mal kontakt hattest. Jedenfalls sind die mit Schleppi unterwegs und sollte die Mautgesellschaft bereits Anzeige erstattet haben bist du da sicher registriert. Und das Prozedere dann, möchte ich eigentlich nicht mitmachen.

Keine Frage, ein berechtigter Einspruch muss auch sein, aber nur versenken ist auch zu wenig, vor allem wenn man weiss weshalb da Post kommt.

lg Ferdl

Guggi
02.12.2011, 17:28
Der Anfrager bekommt nur den Namen und die Adresse des Zulassungsbesitzers, nicht welche oder wieviele Fahrzeuge auf diesen zugelassen sind. zumindest wir handhaben das so.

LG

Johann(sen) - weil Johann war als Nick schon vergeben ;-)

Das ist interessant. Bei mir hat die Inkassofirma alle Zulassungsdaten bekommen :mad::mad::mad:
Scheint ja sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden

Da aber in meinem Fall die Verjährung von 3 Monaten schon abgelaufen war, und kein Gerichtsbeschluss herbei geführt wurde, hat mein RA gesagt, ab in die Tonne.

lars nemo
03.12.2011, 10:42
wurde mal i italien geblitzt autobahnauffahr 60 km beschränkt, fragte den OÖMT was mache ich wenn es ein schreiben gibt, auskunft : entweder zahlen oder 3 jahre nicht diese provinz fahren weil es keine zentrale gibt wie bei uns in österreich. verkehrsvergehen sind daher sache der provinzen

johannsen
03.12.2011, 10:51
wurde mal i italien geblitzt autobahnauffahr 60 km beschränkt, fragte den OÖMT was mache ich wenn es ein schreiben gibt, auskunft : entweder zahlen oder 3 jahre nicht diese provinz fahren weil es keine zentrale gibt wie bei uns in österreich. verkehrsvergehen sind daher sache der provinzen

Das kann natürlich so sein, aber mit der Maut ist es was anderes - das ist eine formell nichthoheitliche Organisation, die auf dem Zivilrechtsweg schaut, dass sie ihr Geld kriegt.

LG

Johann

Ferdlnand
03.12.2011, 11:34
Hallo

aber dafür ist es wieder notwendig das man auch mit kennzeichen unterwegs ist:D:D:D, lässt man diese zu hause passiert gar nix:p:D:p:D!!!!!

Servus Michi!

Hast schon dazugelernt von mir???:D:o:o:o

Frag mich was der Johann mit einer Anfrage macht, wenn da drauf steht: ohne Kennzeichen????:confused:

lg Ferdl

johannsen
03.12.2011, 19:31
Frag mich was der Johann mit einer Anfrage macht, wenn da drauf steht: ohne Kennzeichen????:confused:

lg Ferdl

Ich schick sie Euch beiden zum Aufteilen - einer von Euch wirds schon gewesen sein :-)

LG

Johann