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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reißverschlussverfahren



Ferdlnand
29.11.2011, 22:49
Hallo!

Ich hatte heute eine private Disussion über das Verhalten im Straßenverkehr. Dabei ging es auch um das Verhalten bei Engstellen. Z,B.: bei der Verengung von 2 auf 1 Fahrspur.

Im Net nachgelesen lautet der Gesetzestext so:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rei%C3%9Fverschlussverfahren

Heisst das nun das man alle auch bis zum Ende der Verjüngung rechts vordüsenden einordnen lassen muß oder hab ich da was falsch verstanden?????

lg Ferdl

campingfamily
29.11.2011, 22:53
Meiner Meinung nach: JA.

Es ist ja unter anderem der Sinn des Reißverschlußsystems, Rückstaus zu vermeiden und beide Fahrspuren so lange wie möglich zu verwenden!

lg campingfamily

Nachtrag: ich meine damit normales Einordnen links - bezogen auf deinen Link - kein rechts vorbeidüsen!

gerilu
29.11.2011, 23:50
Hallo - selbstverständlich ist das so .... nur nehmen dies leider nicht alle "gleichwertig" wahr !!

"Vorzeitiges Einordnen" macht schon auch Sinn - wenn es noch nicht wirklich Staut und noch eine höhere Geschwindigkeit gefahren wird .... da sollte man vielleicht nicht bis ganz nach vorne düsen und im letzten Moment "rüberreißen" .... da könnte dann schon sein, dass man so einen "Blinkleuchtenanhänger" auf der Kühlerhaube hat :D:D

gerilu

abo
30.11.2011, 00:50
http://de.wikipedia.org/wiki/Rei%C3%9Fverschlussverfahren
Heisst das nun das man alle auch bis zum Ende der Verjüngung rechts vordüsenden einordnen lassen muß oder hab ich da was falsch verstanden?????

hallo

im prinzip heisst das dass die sich einordnenden die beschleunigungsspur so lange nuetzen sollen wie es sinnvoll ist und erst dann nach links in die fahrspur einordnen sollen

das ist der sinn der sache

das eigentliche problem sind die "spezialisten" die sich unmittelbar an der einmuendungsstelle (oft noch ueber die sperrline drueber) in die rechte spur draengen und dann einen dicken hals bekommen wenn andere spaeter rechts vorbeifahren

wenn der gesetzgeber das so gewollt haette, dann haette er an der stelle keine spur zum einordnen gebaut

ob stau ist oder fliessender verkehr ist unerheblich

richtige abfolge ist
- sich ab ca. der haelfte der laenge der beschleunigungsspur eine luecke zu suchen und parallel mit der rechten spur in gleichem tempo mitzufahren
- ab ca 2/3 der laenge der beschleunigungsspur den blinker links zu setzen
- und sich bei ca 3/4 der laenge der beschleunigungsspur langsam nach links einzuordnen

so waere es jedenfalls gaplant

zu 80% klappt das auch

zu den restlichen 20% der faelle kann man nur sagen dass schlussendlich der fahrspurvorrang vor dem reissverschlussystem kommt

d.h. wenn es sich ned ausgeht weil der "kollege" in der rechten spur einen auf starken mann macht dann bliebt der sich (laut StVo richtig handelnde) einordnende "uebrig" und traegt einen grossteil des verschuldens (denn er hat als spurwechselnder die hoehere betriebsgefahr und er darf seinen vorrang nicht erzwingen)

in der praxis bleibt aber beim sturschaedel im fliessverkehr der die vorrangverletzung begangen hat auch oft bis zu ca 1/4 teilverschulden haengen

reicht fuer eine malusrueckstufung ...


ob der durch das "reissverschlussystem" geschaffene "wechselseitige vorrang" jetzt "gerecht" oder "verstaendlich" ist, ist ned so sehr das thema, tatsache ist:
er gilt, und das schon seit ca 20 jahren ...

lg
g

Rupert Unterwurzacher
30.11.2011, 09:21
Hallo,
den Gesetzestext kennend, fahre ich auch meistens bis fast nach vorne und ordne mich dann ein. Sehr oft kommt es dann vor, dass mich die "Fahrerkollegen" auf der anderen Fahrbahnseite ganz böse anschauen und ich fast ein schlechtes Gewissen bekomme ...

mfg
Rupert

loup
30.11.2011, 13:06
staus entstehen u.a. durch starkes bremsen bei dichtem kolonnenverkehr. wenn einer rechts vordüst und sich dann in eine lücke quetscht, muß der/die hintermann/er höchstwahrscheinlich bremsen, der dritte hintermann schon bis zum stillstand.

der sinn des reißverschlusses, ist den verkehr möglichst am fließen zu halten. wer das beachtet und sich entsprechend verhält, wird keine bösen blicke oder trotzreaktionen erhalten.

lg
loup

AndyT
30.11.2011, 13:38
staus entstehen u.a. durch starkes bremsen bei dichtem kolonnenverkehr. wenn einer rechts vordüst und sich dann in eine lücke quetscht, muß der/die hintermann/er höchstwahrscheinlich bremsen, der dritte hintermann schon bis zum stillstand.

der sinn des reißverschlusses, ist den verkehr möglichst am fließen zu halten. wer das beachtet und sich entsprechend verhält, wird keine bösen blicke oder trotzreaktionen erhalten.

lg
loup

so issas....:):)

und eine Beschleunigungsspur ist zum beschleunigen (:eek::eek:) da, aber nur auf die erste Spur nicht direkt auf die dritte...:mad::mad:

derfranze
30.11.2011, 14:41
steht alles im wikipedia link (sogar mit richtiger Erklärung warum so) drinnen und dann wird in diesem Beitrag von diversen Medizinmännern das Rad neu erfunden, falsche Begriffe verwendet und vermutet, beratschlagt .... :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Fachmeinung gebe ich hierzu keine ab.

lg Franz

Freetec 598
30.11.2011, 15:06
Hallo,
den Gesetzestext kennend, fahre ich auch meistens bis fast nach vorne und ordne mich dann ein. Sehr oft kommt es dann vor, dass mich die "Fahrerkollegen" auf der anderen Fahrbahnseite ganz böse anschauen und ich fast ein schlechtes Gewissen bekomme ...

mfg
Rupert

Vollkommen richtig gehandelt und kein Grund für ein fast schlechtes Gewissen.
Ein schlechtes Gewissen sollten die haben, die diese Regel/Gesetz nicht kennen
und sich schon einen Kilometer vor der Engstelle reinzudrücken versuchen,
um dann an der Engstelle wutschnaubend versuchen, denjenigen, der sich regelkonform vor der Engstelle einordnen will,muß und darf, nicht rein lassen!

abo
30.11.2011, 15:14
steht alles im wikipedia link (sogar mit richtiger Erklärung warum so) drinnen und dann wird in diesem Beitrag von diversen Medizinmännern das Rad neu erfunden, falsche Begriffe verwendet und vermutet, beratschlagt .... :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Fachmeinung gebe ich hierzu keine ab.


gratuliere zum nichts-sagenesten beitrag der woche

kleine anmerkung:
ein forum ist zum gedankenaustausch da

nach deiner "logik" koennen wir das forum jetzt einfach schliessen
denn fast alles steht schon auf wikipedia

wenn man zu einem thema nix zu sagen hat, dann sollte man das einfach tun...

Ferdlnand
30.11.2011, 15:25
Hallo!

Ich fahre/handle meist nach dem Reißverschlussprinzip, wusste jedoch nicht das dies auch gesetzlich verankert ist. Dennoch dachte ich dass ein Einordnen in die weiterführende Fahrspur während des flüssigen Verkehrs weniger Stau verursacht, als wenn erst zum Schluss stark gebremst werden muss um die "Rechten" rein zu lassen.
Meist ist ja so eine Verjüngung auch mit einem Überholverbot gekennzeichnet. Ist das rechts überholen dennoch zulässig oder gillt dies als vorbeifahren?

lg Ferdl

mr.chruris
30.11.2011, 15:41
Das ist vorbeifahren.

Ja das Reißverschlußsystem wird von den Meisten nicht verstanden und wenn man die Beschleunigungsspur bis ans Ende fährt wird man meist böse angeschaut.

Ähnliches gibt es auch beim Kreisverkehr. Die meisten bremsen fast bis zum Stillstand auch wenn kein Auto im Kreisverkehr ist. " Då geedma maunchmoa des Gimpfte auf".

johannsen
30.11.2011, 16:06
Hallo!

Ich fahre/handle meist nach dem Reißverschlussprinzip, wusste jedoch nicht das dies auch gesetzlich verankert ist. Dennoch dachte ich dass ein Einordnen in die weiterführende Fahrspur während des flüssigen Verkehrs weniger Stau verursacht, als wenn erst zum Schluss stark gebremst werden muss um die "Rechten" rein zu lassen.
Meist ist ja so eine Verjüngung auch mit einem Überholverbot gekennzeichnet. Ist das rechts überholen dennoch zulässig oder gillt dies als vorbeifahren?

lg Ferdl

Hallo Ferdl!

Also wenn jemand auf der rechten Spur schneller ist als die angestauten auf der linken, so kann es entweder ein Überholen sein, ein Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit oder ein Vorbeifahren (wenn eine Seite steht). Überholverbotsschilder hab ich in der "Anstellzone" allerdings noch keine bemerkt, weil sie da ja keinen Sinn machen. Eher dann ab der Zusammenführung.

Das ist aber für die Fragestellung nicht wirklich relevant. Reißverschlusssystem bedeutet, beide Seiten fahren bis zur Engstelle vor und dort muss jeweils der Lenker der dran ist, vom Nebenmann/frau reingelassen werden - also es muss auf den Spurenvorrang verzichtet (den es wegen der gesetzlichen Spezialbestimmung hier nicht gibt!).
Wer das nicht beachtet, trägt an einem allfälligen Unfall meines Erachtens das Alleinverschulden, weil er sich gegen ausdrückliche gesetzliche Anordnung verhält. Daher immer Zeugen sichern, sonst läufts natürlich auf eine Verschuldensteilung hinaus!

LG

Johann

abo
30.11.2011, 17:08
...Das ist aber für die Fragestellung nicht wirklich relevant. Reißverschlusssystem bedeutet, beide Seiten fahren bis zur Engstelle vor und dort muss jeweils der Lenker der dran ist, vom Nebenmann/frau reingelassen werden - also es muss auf den Spurenvorrang verzichtet (den es wegen der gesetzlichen Spezialbestimmung hier nicht gibt!).
Wer das nicht beachtet, trägt an einem allfälligen Unfall meines Erachtens das Alleinverschulden...

hallo johann

soweit die graue theorie
ich kenne viele fahrspurunfaelle
alleinverschulden gibts da niemals

in der gaengigen rechtsprechung wird immer noch der fahrspurvorrang VOR dem reißverschlussystem angesiedelt

da hat sich diese seit 1983 bestehende bestimmung noch nicht mal in den koepfen der richter durchgesetzt

ein schoenes beispel ist jedes aus
OGH 2Ob288/04y 20.12.2004

in den instanzen haben die gerichte die urteile mehrfach ungedreht und die revision hat das ganze wieder ans erstgericht zurueckgewiesen

das wirklich spannende dran sind die argumentationen der gerichte dazu (!)
(vrgl. dazu den wikipedia eintrag und den gesetzetext der ja eh relativ klar und eindeutig formuliert ist)

einige bespiele aus dem o.a. OGH entscheid:

Das Erstgericht stellte - ausgehend von einer Verschuldensteilung von 2 : 1 zu Gunsten des Klägers - die Klagsforderung mit EUR 13.713,62 als zu Recht bestehend fest ..... In seiner rechtlichen Beurteilung nach den §§ 11 und 19 StVO führte das Erstgericht aus, dass § 11 Abs 5 StVO ("Reißverschlusssystem") voraussetze, dass einer von zwei Fahrstreifen ende oder auf Grund von Hindernissen zur Gänze blockiert werde. Dies sei hier nicht der Fall, sondern es verengten sich zwei Fahrstreifen auf einen breiteren Fahrstreifen. Diese Situation sei nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, sodass der Rechtsvorrang des § 19 StVO anzuwenden sei. Dem Erstbeklagten falle daher eine Vorrangverletzung zur Last. Den Kläger treffe wegen der nicht genutzten Möglichkeit zur Unfallverhinderung ein Mitverschulden von einem Drittel.

Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und der Berufung der beklagten Parteien teilweise Folge und änderte das erstgerichtliche Urteil ‑ ausgehend von einem gleichteiligen - Verschulden dahin ab, dass die Klagsforderung mit EUR 9.960,21 sA zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend erkannt wurde...........Eine Vorrangsituation setze voraus, dass Fahrzeuge aus verschiedenen Straßen so aufeinander zukommen, dass bei Fortsetzung der Fahrten eine Überschneidung der Fahrlinien eintrete und im Kreuzungsbereich Kollisionsgefahr bestehe. Daran sei festzuhalten: Wo keine Kreuzung sei, könne auch keine Vorrangsituation angenommen werden. Der hier zu beurteilende Unfall habe sich weder auf einer Kreuzung noch in der Nähe einer solchen ereignet. Die Vorrangregeln des § 19 StVO seien daher hier nicht anwendbar, und zwar weder direkt noch analog. ............ Daraus folge, dass hier beide beteiligten Fahrzeuglenker zu dem im § 11 Abs 5 StVO vorgeschriebenen Verhalten verpflichtet gewesen seien und jeder von ihnen zu Unrecht einen Vorrang für sich in Anspruch genommen und auf diesem beharrt habe. Die sukzessive Fahrbahnverengung habe beide in gleicher Weise betroffen. Dies begründe ihr gleichteiliges Verschulden.

anmerkung:
spaetestens hier muss man sich ja wirklich fragen was das soll
es gibt ein klares gesetz welches regelt wie an engestellen die vorrangverhaeltnisse sind
und ZWEI instanzen diskutieren - auf kosten der geschaedigten - herum ob nicht evt ein anderer paragraph (rechtsvorrang) trotzdem gelten koennte ...

der OGH verweist zurueck an das erstgericht und alles geht wieder von vorne los, da kann man nur hoffen dass beide beteiligte eine rechtschutzversicherung haben.
wenigstens sagt der OGH was zu den details nach denen das surteil zu faellen sein wird, das ist meiner meinung nach recht interessant, daher ein (fast) vollzitat der entscheidung:

Gemäß § 11 Abs 5 StVO ist, wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich ist oder ein Fahrstreifen endet, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegenen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlusssystem).
Wie den bereits vom Berufungsgericht zitierten Gesetzesmaterialien (abgedruckt in MGA StVO11 § 11 Anm 16) zu entnehmen ist, fällt unter diese Bestimmung nicht nur die Verlegung eines Fahrstreifens (durch ein Hindernis), sondern auch die (allmähliche) Verengung von zwei Fahrstreifen auf einen (anders VwGH 87/18/0032 = VwSlg 12.524/A; Dittrich/Stolzlechner § 11 StVO Rz 121). Die Anwendbarkeit des Reißverschlusssystems setzt allerdings Kolonnenverkehr voraus (Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 114), wobei bereits je zwei Fahrzeuge genügen (Grundtner, Reißverschlusssystem, ZVR 1985, 35 P. 4; anders Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 115). Einen auf seinem Vorfahrtsrecht gemäß § 11 Abs 5 StVO rücksichtslos beharrenden Lenker kann freilich ein - regelmäßig geringer zu gewichtendes - Mitverschulden treffen (Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 125; Grundtner aaO P. 11).
Bei Aufeinandertreffen einzelner Fahrzeuge - oder der jeweils ersten Fahrzeuge von Kolonnen (argumentum "nachfolgen"; vgl Grundtner aaO P. 7; Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 127) - gilt nach wie vor der so genannte Spurenvorrang, dh der auf einem aufhörenden Fahrstreifen fahrende Lenker hat dem auf dem fortgeführten Fahrstreifen fahrenden Lenker die Vorfahrt zu überlassen (RIS‑Justiz RS0058743; Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 111 f, 116; Grundtner aaO P. 6). Welcher Fahrstreifen aufhört, kann sich aus Bodenmarkierungen oder der Lage von Hindernissen (Baustellen) ergeben; im Falle einer allmählichen Verengung ist regelmäßig der rechte Fahrstreifen als fortgeführt zu betrachten (vgl Grundtner aaO P. 6 mwN).
Im vorliegenden Fall kann die - vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht bejahte - Anwendbarkeit des § 11 Abs 5 StVO noch nicht verlässlich beurteilt werden, weil nicht feststeht, ob sich die beiden Unfallsfahrzeuge überhaupt im Kolonnenverkehr befunden haben. Die Rechtssache war daher unter Aufhebung der vorinstanzlichen Urteile an das Erstgericht zurückzuverweisen.
Sollte sich im fortgesetzten Verfahren ergeben, dass die beteiligten Lenker im Kolonnenverkehr fuhren, wäre auch festzustellen, wie die Reihenfolge im "Reißverschluss" gewesen wäre (vgl 2 Ob 74/94). Dem danach Vorfahrtberechtigten könnte allerdings - wie schon erwähnt - ein Mitverschulden zur Last fallen. Sollte sich hingegen ergeben, dass es sich um keinen Kolonnenverkehr (oder um die ersten Fahrzeuge von Kolonnen) handelte, wäre bei der hier gegebenen allmählichen Fahrbahnverengung von zwei auf einen Fahrstreifen (der rechte Fahrbahnrand war nach den Präzisierungen des Berufungsgerichtes nicht erst an der Unfallstelle, sondern schon vorher, wenn auch nicht lückenlos verparkt; die vor der Unfallstelle für den Fließverkehr verbleibende Fahrbahnbreite von 4 m reichte für das gefahrenlose Nebeneinanderfahren von LKW und PKW nicht aus) der vom Kläger benützte rechte Fahrstreifen als fortgesetzt und der vom Erstbeklagten benutzte linke (bis dahin zweite) Fahrstreifen als aufhörend anzusehen. Dem Kläger käme dann zwar der "Spurenvorrang" zu; seine festgestellte gefährliche Fahrweise würde aber - wie vom Erstgericht zutreffend angenommen - ein Mitverschulden von einem Drittel begründen.


fazit aus meiner sicht:
reißverschlussystem so gut es geht anwenden
beschleunigungsspuren (auch wenn die hauptfahrbahn daneben im stau steht) ausnuetzen
nach ca 2/3 einen platz zum einordnen suchen
nach ca 3/4 nach links einordnen

wenn der in der hauptspur fahrende nicht mitspielt und aufschliesst lieber die zaehne zusammenbeissen und sich hinter ihm einzuordnen versuchen

wenns kracht ist jedenfalls der bonus weg, bei beiden, denn es gibt immer ein teilverschulden, warum auch immer ...

in zwei faellen war es bei mir in den letzten 20 jahren ueberigens so dass der "konkurrent" auf der hauptspur so sehr darauf konzentriert war mir keinen platz zum einordnen zu lassen dass er nicht mitbekommen hat dass die kollone vor ihm stark abgebremst hat und er ist seinem vordermann ins heck gefahren

das sind dann die seltenen momente, wo man sich zuruecklehnt, freundlich vor sich hinlaechelt und an die ausgleichende gerechtigkeit zu glauben beginnt ...

;-)

lg
g

as61828
30.11.2011, 17:10
Etwas neues:
Ich glaube ab Jänner 2012 gilt: Spur freimachen damit die Einsatzfahrzeuge zum Unfdallort usw duchfahren können.
Ich denke auch hier wird es noch viele Fragen und falsche Antworten geben, meint adolfo

johannsen
30.11.2011, 17:22
in der gaengigen rechtsprechung wird immer noch der fahrspurvorrang VOR dem reißverschlussystem angesiedelt

Hallo Gerhard!

Na da hast Dir aber ordentlich Mühe gegeben ;-)

Ich lese das OGH-Urteil etwas anders:

1. Wenn links und rechts eine Kolonne ist, dann gilt ab dem jeweils zweiten in der Reihe das Reißverschlussprinzip. "Kolonne" ist schon ab zwei Fahrzeugen gegeben.
2. Im vorliegenden Fall wurde durch das Erstgericht nicht festgestellt, ob das Reißverschlussprinzip überhaupt anwendbar war. Daher Zurückverweisung durch den OGH, weil das eine wichtige Grundsatzfrage in dieser Causa ist.
3. Auch wenn ein Lenker nach dem Reißverschlussprinzip den "Vorrang" hat, darf er diesen nicht erzwingen - tut er es doch, bekommt er ein Mitverschulden, sonst allerdings wäre der andere Schuld - und damit sind wir dort, wo ich in meinem Posting schon war ;-)

LG

Johann

abo
30.11.2011, 17:37
hallo



Na da hast Dir aber ordentlich Mühe gegeben ;-)


ging so
aber zwischen etwas "wissen" und "etwas beweisen koennen" liegen halt immer ein paar minuten arbeit

die nehme ich mir aber gerne
denn ich denke fuer den einen oder anderen kann die rechtliche beurteilung ja nuetzlich sein



Ich lese das OGH-Urteil etwas anders:
1. Wenn links und rechts eine Kolonne ist, dann gilt ab dem jeweils zweiten in der Reihe das Reißverschlussprinzip. "Kolonne" ist schon ab zwei Fahrzeugen gegeben.
2. Im vorliegenden Fall wurde durch das Erstgericht nicht festgestellt, ob das Reißverschlussprinzip überhaupt anwendbar war. Daher Zurückverweisung durch den OGH, weil das eine wichtige Grundsatzfrage in dieser Causa ist.
3. Auch wenn ein Lenker nach dem Reißverschlussprinzip den "Vorrang" hat, darf er diesen nicht erzwingen - tut er es doch, bekommt er ein Mitverschulden...

ja, eh

es fehlt noch der punkt dass im falle dass es die ersten fahrzeuge in der kolonne sind und sich nicht klar erkennen laesst welche fahrspur endet und welche weiterfuehrt immer der in der rechten fahrspur den vorrang gegenueber seiner nachbarspur hat


PS:
also da steh ich jetzt auf der leitung, was meinst du mit:



3. Auch wenn ein Lenker nach dem Reißverschlussprinzip den "Vorrang" hat, darf er diesen nicht erzwingen - tut er es doch, bekommt er ein Mitverschulden, sonst allerdings wäre der andere Schuld

wer den vorrang hat darf ihn nicht erzwingen
ok
tut er es doch, hat er ein mitverschulden
ok
sonst waere aber der andere schuld
??

wie "sonst" ?

entweder der vorrangberechtigte faehrt bevorrangt in den strassenteil ein und der benachrangte laesst ihm den platz
dann gibts keinen unfall und auch kein verschulden

oder der vorrangberechtigte verzichtet auf seinen vorrang um einen unfall zu vermeiden
dann gibts auch keinen unfall und auch kein verschulden

oder aber der vorrangberechtigte wird vom benachrangten in einen unfall verwickelt, dann kommt es zu einem teilverschulden

der "andere" ist da nie schuld ....

oder?

lg
g

bertl27
30.11.2011, 17:50
Hallo!

Mal ein Thema für mich - fahre ja auch beruflich jeden Tag zwei mal auf die AB!

Da nutze ich (beladener T5) den Beschleunigungsstreifen immer bis zum Ende aus, allein schon damit ich Geschwindigkeit zusammenbekomme (daher auch Beschleunigungsstreifen...)...

Dabei kommt es nicht selten vor das Autos die eigentlich vor mir auf die AB auf fuhren nach meiner Beschleunigung in meinem Rückspiegel auftauchen....:)

das sind die "ich-fahr-jetzt-gleich-mal-auf"-Fahrer; die lass ich im wahrsten Sinne dew Wortes "links liegen..."

- hab ich auch schon mit dem WW im Schlepptau geschafft....:D

@abo
Rausdrängen gilt da nicht - Vorrang geben ist ja trotzdem - es muss Dich niemand reinlassen!!

Und nun zum eigentlichen Thema:
Reisverschluss - System

Ich fahre da auch immer bis zum Hindernis; natürlich auch mit WW; und egal auf welcher Seite - meistens auf der wo das Hindernis kommt - wird ja eh´ mit Verkehrszeichen (einseitige Strassenverengung links/rechts) angekündigt!

Natürlich erntet man(n) böse Blicke - aber ich verursache nicht schon kilometerweit vorher einen Stau nur weil ich beim ersten Verkehrszeichen (einseitige Strassenverengung) bremse und unbedingt die Spur sofort wechseln will..........:eek::confused:

Oh - über Verkehr (auf Strassen:D) könnten wir uns "ewig" unterhalten...

Noch so ein super Thema wäre

der allseits beliebte MITTELSPURFAHRER........

Ich freu´ mich schon auf übermorgen - da gehts nach Wien; dort ist es immer lustig; vor allem bei den Stadtein- und Ausfahrten....:D

... das heisst es "Slalom, Seat"....

....und die Blicke der Beifahrerin ignorieren....schön auf die Strasse gucken....:):p

abo
30.11.2011, 17:57
...
@abo
Rausdrängen gilt da nicht - Vorrang geben ist ja trotzdem - es muss Dich niemand reinlassen!!
...


hallo

laut StVO gilt WECHSELSEITIGER VORRANG
dass heisst sobald der auf dem beschleunigungssterifen fahrende einen aus der nebenspur hat vorfahren lassen dann hat er gegenueber dem naechsten fahrzeug auf dem durchzugsstreifen V O R R A N G

hilft nur nix
wenns kracht haben immer beide ein mitverschulden

warum auch immer
eine solche bestimmung gibts soweit ich weiss in der ganzen stvo nicht

waere aber nett:
zb:
bei schild "halt" (stoptafel) muss ja baknntlich angehalten werden und die kreuzung darf erst dann uebersetzt werden wenn kein querverkehr dadurch behindert oder gefaehrdet wird
man koennet jetzt analog zum reissverschlussystem noch in der judikatur vorsehen dass der vorrangberechtigte - wenn der benachrangte die stopptafel missachtet) aber trotzdem ein mitverschulden traegt weil er ja auf seinen vorrang beharrt hat ...

selten de**erte judikatur die sich da eingebuergert hat
aber naja, das ist ja leider betreffend vieler rechtsnormen so ...

lg
g

johannsen
30.11.2011, 18:38
PS:
also da steh ich jetzt auf der leitung, was meinst du mit:



wer den vorrang hat darf ihn nicht erzwingen
ok
tut er es doch, hat er ein mitverschulden
ok
sonst waere aber der andere schuld
??



Damit meinte ich, dass auch nach der Ansicht des OGH derjenige, der das Reißverschlusssystem missachtet, Schuld an einem Verkehrsunfall ist. Nur wenn der im Reißverschlusssystem bevorrangte diesen Vorrang erzwingt, dann bekommt er ein Mitverschulden, das aber geringer ist, als jenes desjenigen, der entgegen dem Reißverschluss fährt.
Beispiel: ich bin dran, als nächster die Spur im Sinne des Reißverschlusses zu wechseln, bemerke, dass der andere Lenker nicht nachgibt und fahr trotzdem rein --> Mitverschulden
Beispiel2: ich bin dran, als nächster die Spur zu wechseln und verlass mich drauf, dass der Nebenmann sich an das Gesetz hält, der gibt aber nochmal Gas und fährt mir dann seitlich oder hinten rein --> Alleinverschulden des anderen Lenkers.

LG

Johann

gelöscht
30.11.2011, 19:58
Hallo,
beim Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren, da der/die Auffahrenden immer eine Vorrang geben Tafel hat.
Reißverschluss gibt es nur bei zwei gleichberechtigten Fahrspuren,
lg Dimmel

abo
30.11.2011, 21:31
beim Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren, da der/die Auffahrenden immer eine Vorrang geben Tafel hat.


hallo

ein interessanter aspekt
im gesetz wuerde ich es mal ned so lesen

ehrlich gesagt, ich hab noch ned nachgesehen
an manchen einmuendungen am highway faellt mir die nachrangtafel auf
aber ueberall?
weiss ned

muss ich mal aufpassen

Ferdlnand
30.11.2011, 21:41
Ich meinte auch nicht die Autobahnauffahrten mit der Beschleunigungsspur, sondern z.B. baustellenbedingte Fahrbahnverengungen auf eine Spur. Und da sind sehr wohl Ankündigung der Baustelle, Geschwindiggkeitsbegrenzung und Überholenverboten-Tafeln vorhanden. Und da frag ich mich schon weshalb rechts Überholen erlaubt sein sollte, wärend dies auf der linken Spur nicht erlaubt ist. Und der Stau entsteht dann kurz vor der Baustelle wenn wegen der bis zum Ende rechts Vorfahrenden abgebremst werden muss, um ein Einordnen zu ermöglichen. Ich scheine da wirklich unbelehrbar zu sein....:eek:
Es scheint aber such so zu sein, dass da einige unteschiedliche Situationen nicht dem selben Gesetz unteliegen. Wenn bei einer Autobahnauffahrt eine Tafel "Vorranggeben" vorhanden ist, scheint mir dies eindeutig geregelt zu sein. Ich kenne eigentlich keine Autobahnauffahrten die keine solche Tafel aufweisen.

lg Ferdl

abo
30.11.2011, 22:49
... Und da frag ich mich schon weshalb rechts Überholen erlaubt sein sollte, wärend dies auf der linken Spur nicht erlaubt ist. Und der Stau entsteht dann kurz vor der Baustelle wenn wegen der bis zum Ende rechts Vorfahrenden abgebremst werden muss, um ein Einordnen zu ermöglichen. Ich scheine da wirklich unbelehrbar zu sein....:eek:
...

hallo

"unbelehrbar" ist sicher der falsch ausdruck

im ersten moment erscheint vermutlich jedem die regelung als "unfair"

"unfair" ist aber keine dimension in der STVO

es geht - unter anderem - darum den strassenraum so gut als moeglich zu nuetzen

und der wird eben dadurch am besten genuetzt indem die endende spur - bis zur engstelle - befahren wird

und abbremsen muss die durchzugsspur sowieso
ob sie dass jetzt 100m, 200m, 300m , 500m oder einen kilomter vor der engstelle muss oder erst unmittelbar davor ist fuer den verkehrsfluss unerheblich

relevant ist das nur fuer den im stau in der durchzugsspur an dem andere fahrzeuge rechts vorbeifahren

ein "ueberholen" ist es naemlich nicht mehr sobald es mind. zwei fahrzeuge sind die rechts vorbeifahren, und das vorbeifahren ist im gegensatz zum ueberholen ja erlaubt

lg
g

johannsen
01.12.2011, 08:28
hallo

ein interessanter aspekt
im gesetz wuerde ich es mal ned so lesen



Wirklich interessant, dass es Leute gibt, die daran zweifeln ;-)

Jetzt wird mir auch klar, warum einige Zeitgenossen auf die Autobahn reinziehen und quasi darauf pochen, dass ich entweder nach links ausweiche oder für ihn abbremse, wenn sie reinziehen wollen.

Was manche vielleicht auch nicht wissen: man darf den Beschleunigungsstreifen zum Einordnen auch weiter auf dem Pannenstreifen fahren, wenn ein gefahrloses Einordnen noch nicht möglich ist. Man muss also nicht abbremsen, wenn man nicht gleich rauskommt.

LG

Johann

johannsen
01.12.2011, 08:41
Ich meinte auch nicht die Autobahnauffahrten mit der Beschleunigungsspur, sondern z.B. baustellenbedingte Fahrbahnverengungen auf eine Spur. Und da sind sehr wohl Ankündigung der Baustelle, Geschwindiggkeitsbegrenzung und Überholenverboten-Tafeln vorhanden. Und da frag ich mich schon weshalb rechts Überholen erlaubt sein sollte, wärend dies auf der linken Spur nicht erlaubt ist. Und der Stau entsteht dann kurz vor der Baustelle wenn wegen der bis zum Ende rechts Vorfahrenden abgebremst werden muss, um ein Einordnen zu ermöglichen. Ich scheine da wirklich unbelehrbar zu sein....:eek:


Hallo Ferdl!

Also rechts überholen ist ja grundsätzlich verboten, da ist es egal, ob ein Überholverbotsschild da ist oder nicht.
Es gibt allerdings Situationen - ich habs in einem Vorposting schon angeführt - wo man rechtlich nicht von Überholen spricht. Also etwa, wenn zwei Kolonnen nebeneinander mit unterschiedlicher Geschwindigkeit fahren, oder wenn zum Beispiel die linke Seite steht und die rechte vorbeifährt. Dann greift das Überholverbot nicht, weil es eben kein Überholen ist.
Wenn allerdings nur zwei Fahrzeuge auf eine vorausliegende Engstelle zufahren, dann darf der rechte - so wie sonst überall auch - natürlich nicht schneller fahren als der linke Lenker.

Die von Dir geschilderte Situation, dass die linke Spur vor der Engstelle voll ist und rechts ziehen einzelne vor, bedeutet eigentlich nur, dass sich die Fahrzeuglenker der linken Spur nicht an das Rechtsfahrgebot halten und sich damit strafbar machen würden - streng genommen nur natürlich ;-)


LG

Johann

AndyT
01.12.2011, 09:53
Wirklich interessant, dass es Leute gibt, die daran zweifeln ;-)

Jetzt wird mir auch klar, warum einige Zeitgenossen auf die Autobahn reinziehen und quasi darauf pochen, dass ich entweder nach links ausweiche oder für ihn abbremse, wenn sie reinziehen wollen.

Was manche vielleicht auch nicht wissen: man darf den Beschleunigungsstreifen zum Einordnen auch weiter auf dem Pannenstreifen fahren, wenn ein gefahrloses Einordnen noch nicht möglich ist. Man muss also nicht abbremsen, wenn man nicht gleich rauskommt.

LG

Johann

Ja, wenn der Pannenstreifen nur die Fahrzeugbreite hätte......????

johannsen
01.12.2011, 10:28
Ja, wenn der Pannenstreifen nur die Fahrzeugbreite hätte......????

Hallo Andy!

Mit einem Dickschiff bleibt dann wohl nur Abbremsen übrig ... :-)

LG

Johann

derfranze
01.12.2011, 10:45
gratuliere zum nichts-sagenesten beitrag der woche

danke, hab mir mittlerweile den ganzen Beitrag durchgelesen und es ist noch schlimmer gekommen

kleine anmerkung:
ein forum ist zum gedankenaustausch da

da bin ich ganz deiner Meinung, aber siehe meine Ausführung weiter unten


nach deiner "logik" koennen wir das forum jetzt einfach schliessen
denn fast alles steht schon auf wikipedia

absolut nicht, nur macht es keinen Sinn wenn Amateure über nichtverstandene Gesetze schreiben.

wenn man zu einem thema nix zu sagen hat, dann sollte man das einfach tun...

Hier sind unsere Beiträge schon gleichwertig, oder? :D




Nun mal eine kurze Zusammenfassung der hier vermischten Begriffe:

Reissverschluss, Beschleunigungsstreifen, Überholen, Vorrang, Einordnen, rechts überholen, Nebeneinanderfahren, Rettungsgasse, Kolonne.

Reisverschluss setzt voraus, das auf einer Fahrbahn irgendwie ein Fahrstreifen weniger wird - solls auch auf vierspurigen Autobahnen ganz links im 130 km/h Bereich geben. Zum Ablauf steht alles in Wikipedia.

Beschleunigungs und Verzögerungsstreifen sind streng genommen Kreuzungen. Geschwindigkeitsunterschiede gelten nicht als überholen. Es ist seit kurzem legitim, über den Beschleunigungsstreifen hinauszubeschleunigen um sich gefahrlos in den fließenden Verkehr einzuordnen.

Überholen ist der Teil des Überholweges, wenn die voderer Stoßstange des Überholers sich an der hinteren Stoßstange des Überholten vorbeibewegt bis zum Erreichen des Punktes, an dem die hintere Stoßstange des Überholenden an der Vorderen Stoßstange des Überholten vorbei ist. Vorausgesetzt, die Fahrzeuge befinden sich auf der GLEICHEN Fahrbahn.

Vorrangregeln kommen immer dann zum tragen, wenn sich die gedachten Fahrlinien überschneiden würden und es keine spezielle Regel gibt, wie z.B. § 28 Schienenfahrzeuge und § 19 Vorrang, alle StVO. Hier hätte nämlich ohne die Tafel "Vorrang" der Beschleunigungsstreifen nach der Rechtsregel Vorrang weil er schon Teil z.B. der Autobahn ist.

Einordnen regelt das Verhalten an Kreuzungen für die eabsichtige Weiterfahrt und sonst nichts. So wie der Begriff Ausweichen eine Lenkbewegung nach rechts ist und sich auf den Gegenverkehr bezieht. Alles andere Vorbeibewegen heist Vorbeifahren.

Nebeneinanderfahren wird im § 7 StVO geregelt. Hier würden Details und Abgrenzungen den Beitrag sprengen.

Rettungsgasse einfach formuliert: Dort wo es jetzt Pannenstreifen und mindestens 2 Fahrstreifen auf dieser Richtungsfahrbahn gibt muß zwischen dem äußerst linken und dem rechts neben ihm verlaufenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse ab dem 1.1.2012 gebildet werden.

Kolonnenbildung beginnt ab mindestens 3 Fahrzeugen am gleichen Fahrstreifen hintereinander

rechts überholen ist nur in 2 Fällen gestattet wenn genügend Platz vorhanden ist:
1. Richtig eingeordnete Linksabbieger
2. Schienenfahrzeuge deren Gleise in der Mitte der Fahrbahn liegen.
Das Schild "Überholen verboten" bezieht sich ausschließlich auf links überholen.

Und jetzt steinigt mich. Dieser Beitrag ist durch die Verwendung und Durchmischung themenmäßig total aus dem Ruder gelaufen.

lg Franz

gelöscht
01.12.2011, 11:03
Hallo,
super Zusammenfassung!!!!!
LG Kottan

abo
01.12.2011, 13:05
hi



Kolonnenbildung beginnt ab mindestens 3 Fahrzeugen am gleichen Fahrstreifen hintereinander


das sehen glaube ich nur die verkehrsjuristen so

der praxiskommentar und der OGH meint: " ab 2 fahrzeugen pro fahrspur"

Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 114
Grundtner, Reißverschlusssystem, ZVR 1985, 35 P. 4

OGH 2Ob288/04y aus 2004

lg
g

derfranze
01.12.2011, 13:52
hi



das sehen glaube ich nur die verkehrsjuristen so

der praxiskommentar und der OGH meint: " ab 2 fahrzeugen pro fahrspur"

OGH Urteile sind Einzelentscheidungen, die bei Urteilen berücksichtigt werden könnten. Und es gibt auch noch den Verwaltungsgerichtshof VwFGH als weiteres Höchstgericht.

Dittrich/Stolzlechner aaO Rz 114
Grundtner, Reißverschlusssystem, ZVR 1985, 35 P. 4

Gerade der von mir markierte ist ein mir persönlich bekannter Verkehrsjurist!

OGH 2Ob288/04y aus 2004

lg
g

Es bringt diesem Forum nichts, wenn sie mit mir über alle möglichen juristischen Spitzfindigkeiten diskutieren. Ich hatte und habe ein Leben lang mit dieser Materie zu tun und will auch nicht OGH Urteile und Gesetzestexte hier reinkopieren sondern mitreden und mich bei Beiträgen möglichst verständlich ausdrücken.

lg Franz

grisu
01.12.2011, 13:55
Heisst das nun das man alle auch bis zum Ende der Verjüngung rechts vordüsenden einordnen lassen muß oder hab ich da was falsch verstanden?????



Tja Ferdl, man glaubt gar nicht was eine kleine Frage hier in diesem Forum für Emotionen und Informationslawinen in Bewegung bringt :D;):D

as61828
01.12.2011, 14:56
Tja Ferdl, man glaubt gar nicht was eine kleine Frage hier in diesem Forum für Emotionen und Informationslawinen in Bewegung bringt :D;):D

Man sieht auch immer wieder, dass Vorbeidüser dann von in der Kolonne stehenden eingebremst werden indem diese leicht nach rechts lenken und dem Düser anzeigen, dass er sich auch gedulden soll, meint adolfo :D:D:D

abo
01.12.2011, 15:29
Man sieht auch immer wieder, dass Vorbeidüser dann von in der Kolonne stehenden eingebremst werden indem diese leicht nach rechts lenken und dem Düser anzeigen, dass er sich auch gedulden soll, meint adolfo :D:D:D


hallo

ja, super vorschlag
:-(

das sind halt dann die dinger ich ned ganz verstehe

man kann gegen gesetze sein wenn sie nicht sinnvoll sind
ich bin gegen eine menge von denen

und wenn solche gesetze reine formalismen aus dem verwaltungsrecht sind die niemandem nuetzen und niemandem schaden dann kann man sich - unter duldung allfaelliger konsequenzen - auch dafuer entscheiden solche gesetze schlicht weg nicht zu beachten.

tut ja wohl jeder von uns mehr oder weniger oft bzw mehr oder weniger bewusst (parkvergehen, tempo 30 zonen ect ...)

was es aber bringen soll eine bestimmung, die zum sichereren und klareren verkehrsfluss gedacht ist durch rechts-auslenk-manoever zu sabotieren verstehe ich nicht ganz ...

da gehts ja dann wohl nur noch ums eigene ego ("der kommt mir da ned nach vorn....!")


so eine situation mit rechts-auslenken hatte ich auch schon mal vor ein paar jahren auf der guertelbruecke stadteinwaerts

da hat der staedtische autobus von seiner hauptfahrspur auf die einfaedelspur nach rechts ausgelenkt um vor mir den beschleunigungsstreifen dicht zu machen

nach dem unfall (linke seite mein fahrzeug gegen rechte seite bus, rechte seite mein fahrzeug gegen leitschiene) war der buslenker dann auch noch pappig von wegen "vordraengen" und ist einfach weitergefahren

hat ihm glaube ich seinen job gekostet (da gabs dann eine menge anzeigen die die polizei von sich aus gemacht hat, ich selber habe das nicht betrieben; gemeingefaehrdung, fahrerflucht ect ect), ich musste jedenfalls zweimal als zeuge vor gericht wegen dem de**en ..


lg
g

abo
01.12.2011, 15:47
Es bringt diesem Forum nichts, wenn sie mit mir über alle möglichen juristischen Spitzfindigkeiten diskutieren. Ich hatte und habe ein Leben lang mit dieser Materie zu tun und will auch nicht OGH Urteile und Gesetzestexte hier reinkopieren sondern mitreden und mich bei Beiträgen möglichst verständlich ausdrücken.



hallo

es ist glaub ich ned so wichtig welchen juristen man kennt sondern ob das was man schreibt richtig oder falsch ist

richtig ist dass der begriff "kolonne" von der anzahl der fahrzeuge her im gesetz nicht geregelt ist

vermutlich gibt es diesbezuegliche verordnungen und erlaesse dazu, die sind jedoch nicht oeffentlich

die verkehrsjuristen der behoerde gehen jedenfalls bei strafverfahren (zb rechts ueberholen) immer erst bei 3 fahrzeugen pro fahrspur von einer kolonne aus

der OGH hat jedoch (schon mehrfach) entschieden dass bereits ab zwei fahrzeugen pro fahrspur von einer kolonne zu sprechen ist, ein VwGh urteil dazu ist mir nicht bekannt

natuerlich sind OGH entscheide IMMER einzelfallentscheidungen, aber wenn selbst in den praxiskommentaren der juristen die kolonne mit "ab zwei fahrzeuge" beschrieben wird darf man ruhig davon ausgehen dass das auch bei zukuenftigen OGH entscheidungen so zu sehen sein wird.

von daher war mein verweis auf diese OGH entscheide sachbezogen und korrekt.


und von wegen "... bei Beiträgen möglichst verständlich ausdrücken...."

da habe ich wenig sorgen

wir sind hier im unterforum "sonstige fachthemen"

die meisten kollegen hier sind durchaus an informationen interessiert
und informationen sind immer nur so wertvoll wie deren richtigkeit

stammtischreden und dampfplaudereien sind da eher sinnfrei

interessant werden "heikle" positionen - vor allem wenn es in den rechtlichen bereich hineingeht - immer dann wenn quellen dazu angefuehrt werden

daran unterscheidet sich dann die qualitaet der information

lg
g

Freetec 598
01.12.2011, 16:46
hallo

ja, super vorschlag
:-(

das sind halt dann die dinger ich ned ganz verstehe

man kann gegen gesetze sein wenn sie nicht sinnvoll sind
ich bin gegen eine menge von denen

und wenn solche gesetze reine formalismen aus dem verwaltungsrecht sind die niemandem nuetzen und niemandem schaden dann kann man sich - unter duldung allfaelliger konsequenzen - auch dafuer entscheiden solche gesetze schlicht weg nicht zu beachten.

tut ja wohl jeder von uns mehr oder weniger oft bzw mehr oder weniger bewusst (parkvergehen, tempo 30 zonen ect ...)

was es aber bringen soll eine bestimmung, die zum sichereren und klareren verkehrsfluss gedacht ist durch rechts-auslenk-manoever zu sabotieren verstehe ich nicht ganz ...

da gehts ja dann wohl nur noch ums eigene ego ("der kommt mir da ned nach vorn....!")


so eine situation mit rechts-auslenken hatte ich auch schon mal vor ein paar jahren auf der guertelbruecke stadteinwaerts


da hat der staedtische autobus von seiner hauptfahrspur auf die einfaedelspur nach rechts ausgelenkt um vor mir den beschleunigungsstreifen dicht zu machen

nach dem unfall (linke seite mein fahrzeug gegen rechte seite bus, rechte seite mein fahrzeug gegen leitschiene) war der buslenker dann auch noch pappig von wegen "vordraengen" und ist einfach weitergefahren

hat ihm glaube ich seinen job gekostet (da gabs dann eine menge anzeigen die die polizei von sich aus gemacht hat, ich selber habe das nicht betrieben; gemeingefaehrdung, fahrerflucht ect ect), ich musste jedenfalls zweimal als zeuge vor gericht wegen dem de**en ..


lg
g

hallo,

in D. nennt man sowas Nötigung und falls der "Eingebremste" eine Anzeige erstattet,
wird der "Einbremser" bestraft.

derfranze
01.12.2011, 17:10
hallo

es ist glaub ich ned so wichtig welchen juristen man kennt sondern ob das was man schreibt richtig oder falsch ist

da ging es um den Widerspruch mit die mehr oder weniger abfällig beurteilten Verkehrsjuristen und den 3 Personen, die beim OGH erkenntnis angeführt waren - sieh da, auch ein Verkehrsjurist.

richtig ist dass der begriff "kolonne" von der anzahl der fahrzeuge her im gesetz nicht geregelt ist

der Begriff "mehrere" ist im allgemeinen Teil des StGB mit mehr als 2 beschrieben.

vermutlich gibt es diesbezuegliche verordnungen und erlaesse dazu, die sind jedoch nicht oeffentlich

Ich sagte doch schon, es genügt nicht nur das Verkehrsrecht zu kennen.

die verkehrsjuristen der behoerde gehen jedenfalls bei strafverfahren (zb rechts ueberholen) immer erst bei 3 fahrzeugen pro fahrspur von einer kolonne aus

Das sind Strafrefetenten und "B" Beamte, keine Juristen.

der OGH hat jedoch (schon mehrfach) entschieden dass bereits ab zwei fahrzeugen pro fahrspur von einer kolonne zu sprechen ist, ein VwGh urteil dazu ist mir nicht bekannt

natuerlich sind OGH entscheide IMMER einzelfallentscheidungen, aber wenn selbst in den praxiskommentaren der juristen die kolonne mit "ab zwei fahrzeuge" beschrieben wird darf man ruhig davon ausgehen dass das auch bei zukuenftigen OGH entscheidungen so zu sehen sein wird.

von daher war mein verweis auf diese OGH entscheide sachbezogen und korrekt.


und von wegen "... bei Beiträgen möglichst verständlich ausdrücken...."

da habe ich wenig sorgen

wir sind hier im unterforum "sonstige fachthemen"

die meisten kollegen hier sind durchaus an informationen interessiert
und informationen sind immer nur so wertvoll wie deren richtigkeit

stammtischreden und dampfplaudereien sind da eher sinnfrei

interessant werden "heikle" positionen - vor allem wenn es in den rechtlichen bereich hineingeht - immer dann wenn quellen dazu angefuehrt werden

daran unterscheidet sich dann die qualitaet der information

Ändert nix an der Tatsache, das da im Wikipedia ausnahmsweise die Wahrheit geschrieben wurde.

lg
g

lg Franz E.

derfranze
01.12.2011, 17:13
hallo,

in D. nennt man sowas Nötigung und falls der "Eingebremste" eine Anzeige erstattet,
wird der "Einbremser" bestraft.

So einfach geht es nicht mit einer Nötigung. Die setzt ein bissl mehr voraus.

lg Franz

derfranze
01.12.2011, 17:20
hallo

so eine situation mit rechts-auslenken hatte ich auch schon mal vor ein paar jahren auf der guertelbruecke stadteinwaerts

da hat der staedtische autobus von seiner hauptfahrspur auf die einfaedelspur nach rechts ausgelenkt um vor mir den beschleunigungsstreifen dicht zu machen

nach dem unfall (linke seite mein fahrzeug gegen rechte seite bus, rechte seite mein fahrzeug gegen leitschiene) war der buslenker dann auch noch pappig von wegen "vordraengen" und ist einfach weitergefahren

hat ihm glaube ich seinen job gekostet (da gabs dann eine menge anzeigen die die polizei von sich aus gemacht hat, ich selber habe das nicht betrieben; gemeingefaehrdung, fahrerflucht ect ect), ich musste jedenfalls zweimal als zeuge vor gericht wegen dem de**en ..

lg
g

Zur Erklärung: Wenn mehr als 10 Personen vorsätzlich einer konkreten Gefahr ausgesetzt werden spricht man von Gemeingefährdung. Da betrug die Strafe des Gerichtes wahrscheinlich mehr als 1 Jahr (auch inkl. bedingt) und hat dann einen automatischen "Amtsverlust" (Gemeinde = öffentlicher Dienstgeber) zuf Folge gehabt. Der Rest der Vergehen sind Peanuts dagegen.

lg Franz

Freetec 598
01.12.2011, 17:21
Das was abo passiert ist,
ist eine klassische Nötigung im Sinne des § 1 der StVO in D :

"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Von der vorsätzlichen Beschädigung von "abo"´s Fahrzeug ganz zu schweigen!

derfranze
01.12.2011, 17:29
Das was abo passiert ist,
ist eine klassische Nötigung im Sinne des § 1 der StVO in D :

"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Von der vorsätzlichen Beschädigung von "abo"´s Fahrzeug ganz zu schweigen!

Das ist aber keine gerichtlich strafbare Handlung und der vergleichbare Tatbestand heißt in Österreich "unter besonderes gefährlichen Verhältnissen" und besteht prinzipiell im JÄHEN abbremsen oder verreissen der Lenkung. DIE Nötigung ist eine Erpressung ohne Bereicherungsvorsatz im StGB.
Und für diejenigen die dedn Unterschied suchen ->§99 Abs. 2 und 3 StVO.

Auch bei ausländischen Tatbeständen muß der Konnex zu den öserreichischen Gesetzen hergestellt werden um vom Geplauder wegzukommen.

lg Franz

STO
01.12.2011, 18:13
es gibt keine juristenwitze. es sind alle wahr. die erde ist eine scheibe und alle oesterreicherInnen sind traumhafte autofahrer ohne agressionen.

johannsen
01.12.2011, 18:22
Hallo Beieinander!

Ich will ja nichts sagen, aber dass Ihr euch hier Fachbegriffe jeglicher Art neben weniger fachlichen Ausdrücken an den Kopf werft, wirkt für mich etwas eigen, weil ich mich frage, was dabei herauskommen soll.

Vor allem deshalb, weil es ja auf den rechtlichen Zusammenhang ankommt, in dem ein Begriff verwendet wird.

Das ist ja kein Juristenforum, deshalb kann man doch stehen lassen, wenn einer von Nötigung spricht und damit meint, dass ihn ein anderer abgedrängt bzw. den Vorrang genommen hat. In der Straßenverkehrsordnung findet man den Begriff "zum unvermittelten Abbremsen oder Ablenken nötigen"

Dass Nötigung im Strafrecht ja was ganz Anderes ist, ist wohl unbestritten denk ich.

Oder die Sache ob jetzt zwei oder drei eine Kolonne sind: ich hab auch immer gelernt, dass die Kolonne mit drei Fahrzeugen beginnt. Da bin ich voll bei Dir, Franz. Wenn Gerhard aber jetzt auf das OGH-Erkenntnis verweist, so stimmt das auch. Scheinbar ist der Gerichtshof dazu bereit, auch zwei als eine Kolonne anzuerkennen, wenn es bei der Rechtsanwendung eher im Sinne des Willens des Gesetzgeber interpretiert werden kann. Nichts ist in Stein gemeißelt.

Oder: es ist richtig, dass im Strafrecht erst drei "Mehrere" sind, es gibt aber Entscheidungen, z.B. zum Raufhandel, wo auch schon zwei Personen mehrere im Sinne des StGB sind. Und was gewinnt man mit diesem Argument für die hier ausgebrochene Diskussion? Gar nix, weil es im Strafrecht nicht um die Definition von "Kolonne" geht - die, wie Gerhard zutreffend meinte, nirgends definiert ist.

Die Diskussion über dieses Thema ist deshalb super, weil durch sie hervorkommt, wie viele Menschen das Reißverschlusssystem völlig falsch interpretieren - wie etwa Gerhard. Das bietet uns allen aber die einmalige Gelegenheit, daraus zu lernen und es besser zu machen. Nur an den Argumenten der "Gegenseite" kann man seinen eigenen Standpunkt messen und vergleichen, ob man richtig liegt.

LG

Johann

bertl27
01.12.2011, 18:52
Ist ja "irre" was ich da jetzt alles nachgelesen habe...

SUPER THEMA übrigens!

da ja leider ein "Gefällt mir"-Button fehlt...

Danke an alle Kommentarschreiber und die hervorragende Erklärung der bestehenden Gesetze!

Was mir neu war:

beim auffahren auf die AB am Pannenstreifen weiter"düsen" bis zum (doch noch unmittelbaren) einordnen!

Zur Kolonne; ich habe (damals) auch gelernt: ab 3 Fzg.

derfranze
01.12.2011, 19:18
Hallo Beieinander!

Ich will ja nichts sagen, aber dass Ihr euch hier Fachbegriffe jeglicher Art neben weniger fachlichen Ausdrücken an den Kopf werft, wirkt für mich etwas eigen, weil ich mich frage, was dabei herauskommen soll.

Vor allem deshalb, weil es ja auf den rechtlichen Zusammenhang ankommt, in dem ein Begriff verwendet wird.

Weil dadurch entstehende Falschinterpretationen vermieden werden. Es liegt außerhalb der Einflußnahme jeden Schreibers das immer wieder "Neues" eingebracht wird und einige Dinge kann man nicht einfach im Raum stehen lassen - Zitat: aber im Forum steht doch---- Zitat Ende.

Das ist ja kein Juristenforum, deshalb kann man doch stehen lassen, wenn einer von Nötigung spricht und damit meint, dass ihn ein anderer abgedrängt bzw. den Vorrang genommen hat. In der Straßenverkehrsordnung findet man den Begriff "zum unvermittelten Abbremsen oder Ablenken nötigen"

Seh ich nicht so, es ist ein kleiner Unterschied ob ich eine Geldstrafe einer Behörde wegen Nötigung nach der deutschen StVO oder eine Gerichtsstrafe (Vorstrafe!!!) nach dem österreichischem StBG ausfasse.

Dass Nötigung im Strafrecht ja was ganz Anderes ist, ist wohl unbestritten denk ich.

Und wo ist der Unerschied für den Laien, wenn für 2erlei Begriffe dasselbe Wort verwendet wird?

Oder die Sache ob jetzt zwei oder drei eine Kolonne sind: ich hab auch immer gelernt, dass die Kolonne mit drei Fahrzeugen beginnt. Da bin ich voll bei Dir, Franz. Wenn Gerhard aber jetzt auf das OGH-Erkenntnis verweist, so stimmt das auch. Scheinbar ist der Gerichtshof dazu bereit, auch zwei als eine Kolonne anzuerkennen, wenn es bei der Rechtsanwendung eher im Sinne des Willens des Gesetzgeber interpretiert werden kann. Nichts ist in Stein gemeißelt.

Nun, OGH Entscheidungen sind Einzelentscheidungen - nehmen wir an, es waren infolge einer Kuppe oder Kurve nur 2 Fahrzeuge der Kolonne sichtbar - dann kommt es zu solchen Entscheidungen weil ja anzunehmen ist - oder angeommen wird - das der betreffende Lenker keine Gesamtübersicht hatte uind sich grundsätzlich richtig oder falsch in der zu beurteilenden Situation verhielt.

Oder: es ist richtig, dass im Strafrecht erst drei "Mehrere" sind, es gibt aber Entscheidungen, z.B. zum Raufhandel,

Raufhandel setzt die Teilnahme von mindestens 3 Personen voraus! Bitte glaub mir, ich weis das.

wo auch schon zwei Personen mehrere im Sinne des StGB sind. bitte wo steht das???
Jedenfalls nicht im allgemeinen Teil des StBG. Komplizenschaft beginnt bei 2 Personen.

Beim zwei Personen ist es maximal eine gegenseitige Körperverletzung. Beim Raufhandel können einzelne Verletzungen nicht bestimmten Tätern zugeordnet werden und das setzt nun mal mindestens 3 Beteiligte voraus. Deine Quelle würde mich interessieren, die sowas verzapft.

Und was gewinnt man mit diesem Argument für die hier ausgebrochene Diskussion? Gar nix, weil es im Strafrecht nicht um die Definition von "Kolonne" geht - die, wie Gerhard zutreffend meinte, nirgends definiert ist.

Einen Vorwurf zu machen das ich aufkläre geht am Problem der Durchmischung der einzelnen Begriffe vorbei, die einfach falsch verwendet werden.

Die Diskussion über dieses Thema ist deshalb super, weil durch sie hervorkommt, wie viele Menschen das Reißverschlusssystem völlig falsch interpretieren - wie etwa Gerhard. Das bietet uns allen aber die einmalige Gelegenheit, daraus zu lernen und es besser zu machen. Nur an den Argumenten der "Gegenseite" kann man seinen eigenen Standpunkt messen und vergleichen, ob man richtig liegt.

LG

Johann

Ein Grund dieser Fehlinterpretation ist die noch immer in den Köpfen vorhandene vorauseilende Gehorsamkeit gegenüber der Obrigkeit - schau mich an wie brav ich bin weil ich ja schon ganz am Anfang wechsle - Metternich läßt grüßen.- Und wenn es schon anders gemeint ist bin ich ja trotzdem ein Braver, oder nicht? Und welcher Pöse wird es denn wagen an einem vorbildliche Braven vorbeizufahren der schon 1 km vorher brav den fliessenden Verkehr behindert? Und aus.


lg Franz

derfranze
01.12.2011, 19:22
es gibt keine juristenwitze. es sind alle wahr. die erde ist eine scheibe und alle oesterreicherInnen sind traumhafte autofahrer ohne agressionen.

:):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):) :):):):):):):):):)

lg Franz

johannsen
01.12.2011, 19:47
Franz, das Einfügen der Antworten in den Text des Vorschreibers ist unpraktisch, weil mans nicht gut mit "quote" zitieren kann. Dann wird die Antwort unübersichtlich, wenn der Antwortgeber sich nicht die Mühe macht, die "quotes" richtig zu setzen.

Einmal geht ichs an ;-)

Du schriebst:


Das ist ja kein Juristenforum, deshalb kann man doch stehen lassen, wenn einer von Nötigung spricht und damit meint, dass ihn ein anderer abgedrängt bzw. den Vorrang genommen hat. In der Straßenverkehrsordnung findet man den Begriff "zum unvermittelten Abbremsen oder Ablenken nötigen"

Seh ich nicht so, es ist ein kleiner Unterschied ob ich eine Geldstrafe einer Behörde wegen Nötigung nach der deutschen StVO oder eine Gerichtsstrafe (Vorstrafe!!!) nach dem österreichischem StBG ausfasse.

Dass Nötigung im Strafrecht ja was ganz Anderes ist, ist wohl unbestritten denk ich.

Und wo ist der Unerschied für den Laien, wenn für 2erlei Begriffe dasselbe Wort verwendet wird?


Es ging ja darum, dass ein Verhalten im Straßenverkehr geschildert wurde, das untechnisch als "Nötigung" bezeichnet wurde. Natürlich wurde der Betroffene zum Ablenken genötigt - wohin der Polizist die Anzeige schickt, hängt dann ja nicht von der Bezeichnung durch den Betroffenen ab, sondern, wie der Beamte das Verhalten des Angezeigten einschätzt. Danach versendet er die Anzeige über die "Nötigung" entweder an die Verwaltungsbehörde oder an die Staatsanwaltschaft oder an beide.
Um Deine Frage zu beantworten: für den Laien gibt es zunächst keinen Unterschied, weil es für ihn egal ist. Die Handlung ist ja schon passiert und die Entscheidung über die Rechtsfolgen liegt nicht mehr bei den Betroffenen.




Nun, OGH Entscheidungen sind Einzelentscheidungen - nehmen wir an, es waren infolge einer Kuppe oder Kurve nur 2 Fahrzeuge der Kolonne sichtbar - dann kommt es zu solchen Entscheidungen weil ja anzunehmen ist - oder angeommen wird - das der betreffende Lenker keine Gesamtübersicht hatte uind sich grundsätzlich richtig oder falsch in der zu beurteilenden Situation verhielt.


So leicht kommst mir hier nicht davon ;-)

Auch Einzelentscheidungen führen dazu, dass sich die Behörden je nach Festigungsgrad einer Judikatur daran halten müssen.
Wenn der Polizist Zwangsmaßnahmen gegen ausdrückliche ständige Judikatur z.B. des Verwaltungsgerichtshofes setzt, wird er ein Problem mit dem Strafgesetzbuch bekommen. Ein Richter, der gegen die Judikatur des OGH judiziert, wird a la long auch nicht besonders gut dastehen.



Raufhandel setzt die Teilnahme von mindestens 3 Personen voraus! Bitte glaub mir, ich weis das.


;-) - glaub mir, ich weiß es auch. Nachdem wir es beide wissen, brauchen wir ja nur ins Gesetz zu schauen: "wer an einer Schlägerei oder einem Angriff Mehrerer tätlich teilnimmt, ..." (wenn ichs jetzt richtig auswendig weiß)
bedeutet, im zweiten Fall, dass hier drei Personen sind - der Angegriffene und mindestens zwei Angreifer - somit sind hier "Mehrere" nur zwei! qu.e.d. :-)

Das wird von der Polizeigrundschule bis zur Universität so gelehrt - womit ich auch schon die Quelle genannt hätte.



Beim zwei Personen ist es maximal eine gegenseitige Körperverletzung. Beim Raufhandel können einzelne Verletzungen nicht bestimmten Tätern zugeordnet werden und das setzt nun mal mindestens 3 Beteiligte voraus.


Stimmt, siehe oben - drei Beteiligte, ein Angegriffener und zwei Angreifer


Ein Grund dieser Fehlinterpretation ist die noch immer in den Köpfen vorhandene vorauseilende Gehorsamkeit gegenüber der Obrigkeit - schau mich an wie brav ich bin weil ich ja schon ganz am Anfang wechsle - Metternich läßt grüßen.- Und wenn es schon anders gemeint ist bin ich ja trotzdem ein Braver, oder nicht? Und welcher Pöse wird es denn wagen an einem vorbildliche Braven vorbeizufahren der schon 1 km vorher brav den fliessenden Verkehr behindert? Und aus.


lg Franz


Das kann ich unterschreiben.

LG

Johann

Ferdlnand
01.12.2011, 21:12
Zitat:
Zitat von derfranzehttp://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=161322#post161322)
Ein Grund dieser Fehlinterpretation ist die noch immer in den Köpfen vorhandene vorauseilende Gehorsamkeit gegenüber der Obrigkeit - schau mich an wie brav ich bin weil ich ja schon ganz am Anfang wechsle - Metternich läßt grüßen.- Und wenn es schon anders gemeint ist bin ich ja trotzdem ein Braver, oder nicht? Und welcher Pöse wird es denn wagen an einem vorbildliche Braven vorbeizufahren der schon 1 km vorher brav den fliessenden Verkehr behindert? Und aus.


lg Franz


Das kann ich unterschreiben.

LG

Johann


So, jetzt erklärts mir bitte einmal wie man den Fliessenden Verkehr behindert wenn man mit der selben Geschwindigkeit mitzieht..????? Und wenn sich da bei einer angekündigten Baustelle alle rechtzeitig in die noch großen Lücken (ca. 80 bis 100m) mit gleichem Tempo einreihen um dann beim 80ger mit 30m Abstand gleich viele Fahrzeuge auf einer Spur unterzubringen. Das würde ich als Laie unter Reißverschlussverfahren verstehen. Aber sobald einer bremsen muss damit sich der andere reinzwicken kann klemmt der Reißverschluss.
Dass das mit dem ausnützen beider Fahrspuren bis zur bitteren Neige am Reißbrett funktioniert ist auch mir klaro...:)

lg Ferdl

johannsen
01.12.2011, 21:24
So, jetzt erklärts mir bitte einmal wie man den Fliessenden Verkehr behindert wenn man mit der selben Geschwindigkeit mitzieht..????? Und wenn sich da bei einer angekündigten Baustelle alle rechtzeitig in die noch großen Lücken (ca. 80 bis 100m) mit gleichem Tempo einreihen um dann beim 80ger mit 30m Abstand gleich viele Fahrzeuge auf einer Spur unterzubringen. Das würde ich als Laie unter Reißverschlussverfahren verstehen. Aber sobald einer bremsen muss damit sich der andere reinzwicken kann klemmt der Reißverschluss.
Dass das mit dem ausnützen beider Fahrspuren bis zur bitteren Neige am Reißbrett funktioniert ist auch mir klaro...:)

lg Ferdl

Hallo Ferdl! Ich kann Dir grad nicht folgen. Liegt möglicherweise an dem guten Achterl, das ich grad mit der besten aller Ehefrauen genommen hab ;-)

Ferdlnand
01.12.2011, 21:33
Hallo Ferdl! Ich kann Dir grad nicht folgen. Liegt möglicherweise an dem guten Achterl, das ich grad mit der besten aller Ehefrauen genommen hab ;-)

Ja dann PROST!!!!

Und lass dir den Abend nicht verderben!!!!


lg Ferdl

abo
02.12.2011, 00:34
Und wenn sich da bei einer angekündigten Baustelle alle rechtzeitig in die noch großen Lücken (ca. 80 bis 100m) mit gleichem Tempo einreihen um dann beim 80ger mit 30m Abstand gleich viele Fahrzeuge auf einer Spur unterzubringen. Das würde ich als Laie unter Reißverschlussverfahren verstehen. Aber sobald einer bremsen muss damit sich der andere reinzwicken kann klemmt der Reißverschluss.
Dass das mit dem ausnützen beider Fahrspuren bis zur bitteren Neige am Reißbrett funktioniert ist auch mir klaro...:)


hallo ferdl

damit das zusammenleben auf der strasse funktioniert muss es regeln geben

im falle zwei spuren auf eine zusammengehen musste man eine weg finden um dieses vereinigen auf eine spur klar und verstaendlich zu regeln

das was du (und viele andere) sich wuenschen waere eine "gerechte" loesung, also eine losung die sinngemaess lautet:
sobald man eine engstelle erkennt muss man sich so einordnen dass man daran vorbeikommt und bei diesem einordnen soll niemand auf der nachbarspur ueberholt werden und im zweifelsfall hat der vorrang der in der spur faehrt die nicht zu ende geht

diese regel laesst sich aber nicht in ein gesetz fassen
niemand kann auf anhieb klaeren ab wann kman eine engstelle sieht
udn was tut das fahrzeug auf der zu ende gehenden spur wenn die durchgehende spur "dicht" macht und niemand wird reingelassen?
dann steht die spur die durchgehende spur faehrt mit u.U: 80km/h dahin
und dort versuchen sich die stehenden dann irgendwie irgendwo mit gewalt aus dem stand reinzupressen ..
wilde beschleunigungsmanoever
wilde bremsmanoever
ausweichmanoever
auffahrunfaelle
und stau weil die kapazitaet der strasse an dieser stelle auf dieses weise ins bodenlose sinkt

bravo
:-(

daher hat man das reissverschlussystem eingefuehrt

und wenn sich alle dran halten dann funktioniert das nicht nur auf dem reissbrett sondern auch in der praxis

die spuren werden so gute es geht bis zur engstelle ausgenuetzt
die fahrgeschwindigkeit beider spuren muss oft nur minimal reduziert werden
und die kapazitaet der strasse bleibt erhalten

klappt aber nur wenn
- die in der endenden spur die spur nicht exzessiv bis zum schluss ausnutzen sondern klar erkennbar rechtzeitig anzeigen wo sie sich einordnen wollen
- die in der durchgehenden spur das zur kenntnis nehmen und ggf ein bisserl vom gas gehen

wuerden alle so handeln dann gaeben es das problem mit dem einordnen garnicht, denn dann waere die endende spur immer bis zur einmuendung von fahrzeugen belegt und es koennte niemand auf der endenden spur (im vergleich zur durchgehenden spur) nach vorne fahren

das problem wird WIRKLICH und ausschliesslich von denen erzeugt die sich sofort beim erklennen einer engstelle (oft mit gewalt und ueber sperrlinien hinweg) in die durchzugsspur umspuren, und das - wie johann schon geschrieben hat - im prinzip unter verstoss der rechtsfahrordnung

es sind nicht die die rechts vorbeifahren jene die sich fehlverhalten sondern jene die sich ohne besondere notwendigkeit frueh links einordnen und dadurch erst das problem erzeugen

anmerkung:
auch ich bin manchmal zu entspannt um mir den stress mit der einordnerei anzutun, einfach weil ich weiss das es soviele sture boecke gibt die das ganze system nicht und nicht verstehen wollen , oder halt nicht mehr in der lage sind es verstehen
in den faellen lass ich aber dann jene die rechts an vorbeifahren (am ende deren spur) problemlos und ohne viel tamtam vor mir einordnen ..

lg
g


PS:
ich finde es toll dass man durchaus kontroversielle themen hier wie unter erwachsenen abhandeln kann ohne dass es es aerger und verstimmung gibt

lg
g

thoreau
08.12.2011, 00:29
Interessante Diskussion, und auch interessant, wie Beschleunigungsspur mit Reißverschlusssystem verwechselt wird. Das erklärt tatsächlich, wie bereits hinreichend von johannsen bemerkt, warum FahrzeuglenkerInnern des Öfteren vermeinen, die Autobahn und sonstige Straßen gehören ihnen alleine und alle anderen hätten sich gefälligst darauf einzustellen :).

Dieses Problem lässt sich im Speziellen auf der Süd-Ost-Tangente sehr oft beobachten (z.B. St. Marx oder Abfahrt Zentrum in Richtung Osten), da hier die Lenker von auffahrenden Fahrzeugen nicht nur manchmal relativ ungehemmt den Fahrstreifen wechseln und dann völlig erbost die Lichthupe betätigen und hupen, weil sich eben ein bevorrangter, auf der Hauptfahrbahn daherkommender Lenker nicht plötzlich in Luft auflösen kann und vielleicht sogar mitunter auf seinen Vorrang nicht verzichtet.

Gleiches gilt für Autobahnen, auf denen nicht selten die LenkerInnen von auffahrenden Fahrzeugen ohne Rücksicht auf Verluste nach links ziehen, ohne tatsächlich Geschwindigkeit aufgenommen zu haben und den auf der Autobahn fließenden Verkehr des Öfteren zu gefährlich Manövern nötigen.

Zur Diskussion der Nötigung: Der Begriff findet sich sowohl im Verwaltungsrecht, als auch im Strafrecht. Es ergibt sich nicht nur ein Unterschied in der Gesetzesmaterie (StVO/StGB) und Bestrafung, sondern auch ein ganz gewaltiger bezüglich der inneren Tatseite.

Während beim StGB in jedem Fall zumindest bedingter Vorsatz erforderlich ist (Wer durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt......so ungefähr halt), reicht im Verwaltungsrecht eben die Fahrlässigkeit, was heißt, dass ich auch dann, wenn ich zum Beispiel jemandem im Straßenverkehr unabsichtlich den Vorrang nehme und diesen damit zwar ungewollt aber doch zum Abbremsen und/oder Ablenken seines Fahrzeuges nötige, diesbezüglich in einem Verwaltungsstrafverfahren schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verdonnert werden kann.

Hingegen bei der gerichtlich strafbaren Handlung muss die gegen die guten Sitten widerstreitende Nötigung anderer Personen gewollt sein.....

Lieben Gruß

thoreau

PS: johannsen, bist du eventuell Ref. einer BH?

abo
08.12.2011, 00:53
Interessante Diskussion, und auch interessant, wie Beschleunigungsspur mit Reißverschlusssystem verwechselt wird. Das erklärt tatsächlich, wie bereits hinreichend von johannsen bemerkt, warum FahrzeuglenkerInnern des Öfteren vermeinen, die Autobahn und sonstige Straßen gehören ihnen alleine und alle anderen hätten sich gefälligst darauf einzustellen :).


hallo

woran erkenne ich den unterschied zwischen einer beschleunigungspur und einer engstelle

zum beispiel die schon zitierte auffahrt auf die guertelbruecke aus richtung norden brigittenauer laende kommend richtung 19ter bezirk

hier:
http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=48.236279,16.357588&aq=&ie=UTF8&ll=48.236251,16.357366&spn=0.001865,0.005037&t=m&z=18&vpsrc=6&iwloc=A


dort ist nach der aufahrtsrampe eine ca 300m lange spur die dann immer schmaeler wird und ungefaehr unter der u-bahn bruecke zu ende geht

kein "vorrang geben" zeichen auf oder nach der rampe
sieht aber aus wie ein beschlcunigungsstreifen

lg
g

geandu
08.12.2011, 10:28
Ich wurde gestern erst von einem Fahrer des Samariterbundes angehupt und mit der Lichthupe attakiert da ich es gewagt habe das Reißverschlußsystem anzuwenden! :eek:
Wenn es nicht so stark geregnet hätte, so wäre ich an der nächsten roten Ampel ausgestiegen und hätte nachgefragt was ich den seiner Meinung nach falsch gemacht hätte.;)

Ich finde es halt von einem Berufskraftfahrer besonders schlimm!:cool:

Ferdlnand
08.12.2011, 11:41
klappt aber nur wenn
- die in der endenden spur die spur nicht exzessiv bis zum schluss ausnutzen sondern klar erkennbar rechtzeitig anzeigen wo sie sich einordnen wollen
- die in der durchgehenden spur das zur kenntnis nehmen und ggf ein bisserl vom gas gehen




g

Ja genau so sollte es ablaufen. man müsste sich halt darauf verlassen können dass sich jeder daran hält.
Dass es da gwisse Unsicherheiten gibt zeigt ja dieser Thread.
Enetuell sollte das Kuratorium des öffteren sinnvolle Einschaltungen im TV machen, die diverse Verkehrssituation erklären, anstatt oft umstrittene Spots zu senden.

lg Ferdl

bernhard 1967
08.12.2011, 11:58
Hallo

Dann fahrt mal auf der B116 von Kapfenberg nach Bruck, wo momentan eine Baustelle (bis März 2013) ist.
Die Fahrzeuge stehen ca 1- 1,5 km in einer Spur schön aufgefedelt auf der rechten Spur im Stau.
Wenn es nun einer wagt, wird Er vorne beschimpft und oft nicht mal rein gelassen...
Auch ich fahre immer auf der linken Spur vor, soweit es geht.
Hatte auch schon angeregte Diskussionen mit dem einem oder anderen Hüter des Augapfels- äh Gesetzes, denn die wissen, wie es sich gehört. Einer meinte, das wäre eine gute Geldquelle, wenn da immer einer stehen würde...

thoreau
08.12.2011, 14:33
Hallo abo,


dem Grunde nach gilt, dass derjenige Straßenbenützer, der den Fahrstreifen wechselt, gegenüber dem Fließverkehr, der sich auf dem zu wechselnden Fahrstreifen bewegt, Nachrang hat. Im § 11 Abs. 5 StVO. gibt es jedoch eine Lex-specialis-Bestimmung, die darauf abzielt, dass das Reißverschlussverfahren – wie bereits hier des Öfteren ausführlich beschrieben – auch gesetzlich verankert ist und diese die grundlegende Vorrangregel beim Fahrstreifenwechsel im Falle des Reißverschlussverfahrens aufhebt.

Jetzt müssen wir uns noch ganz kurz mit Begriffsbestimmungen befassen (ich schreib’s jetzt für alle mit einfachen und verständlichen Worten): In der StVO (§ 3) sind Fahr- und Beschleunigungsstreifen definiert und auch angeführt, wozu sie dienen. Daraus geht eindeutig hervor, dass Beschleunigungsstreifen zwar auch Fahrstreifen sind, jedoch dem Einordnen in den Fließverkehr dienen, was genau heißt, dass sie gegenüber den Fahrstreifen mit Fließverkehr benachrangt sind.

Im § 11 Abs. 5 ist aber nicht von konkurrierenden Fahr- und Beschleunigungstreifen die Rede, sondern von zumindest zwei gleichrangigen Fahrstreifen einer Fahrtrichtung, wobei bei einem Fahrstreifen das durchgehende Befahren verunmöglicht wird (egal, aus welchem Grunde), sodass eine Verengung der Fahrbahn stattfindet und das Reißverschlussverfahren zur Anwendung kommt.

Es ist daher gar nicht notwendig, Beschleunigungsstreifen explizit mit Verkehrszeichen zu benachrangen, weil sich die Gegebenheiten des Vorranges aus den Begriffsbestimmungen und dem § 11 ergibt. Die von dir angeführte Örtlichkeit stellt daher nach meinem Dafürhalten eindeutig einen Beschleunigungsstreifen und keine Engstelle im Sinne von § 11 Abs. 5 StVO. dar, weil sich der Verkehr des Beschleunigungsstreifens in den Fließverkehr der Gürtelbrücke einordnen muss.

Dass aber die Anwendung des Reißverschlusssystems für die Flüssigkeit des Verkehrs auch an dieser Stelle sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber auf abwechselnde Bevorrangung kann hier nicht gepocht werden.

Lieben Gruß

thoreau

Freetec 598
08.12.2011, 17:11
Interessante Diskussion, und auch interessant, wie Beschleunigungsspur mit Reißverschlusssystem verwechselt wird. Das erklärt tatsächlich, wie bereits hinreichend von johannsen bemerkt, warum FahrzeuglenkerInnern des Öfteren vermeinen, die Autobahn und sonstige Straßen gehören ihnen alleine und alle anderen hätten sich gefälligst darauf einzustellen :).

Dieses Problem lässt sich im Speziellen auf der Süd-Ost-Tangente sehr oft beobachten (z.B. St. Marx oder Abfahrt Zentrum in Richtung Osten), da hier die Lenker von auffahrenden Fahrzeugen nicht nur manchmal relativ ungehemmt den Fahrstreifen wechseln und dann völlig erbost die Lichthupe betätigen und hupen, weil sich eben ein bevorrangter, auf der Hauptfahrbahn daherkommender Lenker nicht plötzlich in Luft auflösen kann und vielleicht sogar mitunter auf seinen Vorrang nicht verzichtet.

Gleiches gilt für Autobahnen, auf denen nicht selten die LenkerInnen von auffahrenden Fahrzeugen ohne Rücksicht auf Verluste nach links ziehen, ohne tatsächlich Geschwindigkeit aufgenommen zu haben und den auf der Autobahn fließenden Verkehr des Öfteren zu gefährlich Manövern nötigen.

Zur Diskussion der Nötigung: Der Begriff findet sich sowohl im Verwaltungsrecht, als auch im Strafrecht. Es ergibt sich nicht nur ein Unterschied in der Gesetzesmaterie (StVO/StGB) und Bestrafung, sondern auch ein ganz gewaltiger bezüglich der inneren Tatseite.

Während beim StGB in jedem Fall zumindest bedingter Vorsatz erforderlich ist (Wer durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt......so ungefähr halt), reicht im Verwaltungsrecht eben die Fahrlässigkeit, was heißt, dass ich auch dann, wenn ich zum Beispiel jemandem im Straßenverkehr unabsichtlich den Vorrang nehme und diesen damit zwar ungewollt aber doch zum Abbremsen und/oder Ablenken seines Fahrzeuges nötige, diesbezüglich in einem Verwaltungsstrafverfahren schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verdonnert werden kann.

Hingegen bei der gerichtlich strafbaren Handlung muss die gegen die guten Sitten widerstreitende Nötigung anderer Personen gewollt sein.....

Lieben Gruß

thoreau

PS: johannsen, bist du eventuell Ref. einer BH?

Hallo,

diese Unsitten sind nicht nur in Österreich an der Tagesordnung sondern auch in D. aber da noch viel schlimmer.
Hatte gerade in einem WOMO-Forum eine Diskussion darüber, da ich auch Deine Meinung dort vertreten habe:
Blockade beider Spuren durch LKW-Fahrer in Autobahnbaustellen,
Blockade der sich verengenden Spur, häufig durch LKW-Fahrer, aber nicht nur, schon kilometerweit vor der Engstelle,
und das nur aus Frust, weil andere Verkehrsteilnehmer problemlos vorbei -oder weiter vor fahren wollen und auch dürfen und sie selber stehen oder in der Spur bleiben müssen.
Fazit:
Nicht das von mir kritisierte Fehlverhalten der Herrn Kapitäne der Landstraße wurde vom Forum kritisiert, sondern mit Verve meine Kritik an dem oben von Dir genannten Fehlverhalten der Herrn und Damen "Kapitäne der Landstraße" der Straßen/Autobahnen.
Übrigens ist mir sowas im restlichen Ausland noch nie begegnet.
War 45 Jahre im Außendienst und somit beruflich in ganz Europa unfallfrei unterwegs.

STO
08.12.2011, 17:40
Übrigens ist mir sowas im restlichen Ausland noch nie begegnet.

Mir auch nicht. Es gibt viele Gegenden mit weit mehr Verkehrsaufkommen, weniger Regelwut und trotzdem funktionierts... woran das wohl liegt :D ?

thoreau
08.12.2011, 18:52
Hallo Freetec,

ich vermeine, diese Diskussion in dem anderen Forum teilweise verfolgt zu haben, da ging es aber, so glaube ich, vorwiegend um die Benützung von 2 Spuren in Baustellenbereichen auf der Autobahn durch LKW-Fahrer.

Aber es stimmt meiner Meinung nach schon, dass dieses Problem der Nichtausnutzung vorhandener Straßenressourcen beim Reißverschlussverfahren speziell in Deutschland zu elendig langen Staus führt, und dass die Kapitäne der Landstraße führend an der Sperre von Fahrstreifen beteiligt sind. Ich kann das deshalb aus meiner subjektiven Sicht sagen, da ich beruflich viel auf Autobahnen in Mitteleuropa unterwegs bin.

Die A8 von Salzburg nach München zum Beispiel ist ein Nadelöhr der besonderen Art, da neben häufigen Unfällen die dortige Straßenmeisterei des Öfteren die Mäher zwecks Pflege des Mittelstreifens schwingt, dadurch der linke Fahrstreifen gesperrt wird und dann den Missverständnissen beim Reißverschlussverfahren freier Lauf gelassen wird. Die bösen Blicke und nonverbalen Artikulationsausbrüche anderer Fahrzeuglenker, die ich angesichts des Vorfahrens bis zur Straßenverengung bereits geerntet habe, kann ich gar nicht mehr zählen. Vom anschließenden Nichteinordnenlassen, das dann mit einer sturen Vehemenz betrieben wird, rede ich schon gar nicht mehr. :)

Der Autofahrer ist offenbar eine sehr seltsame Spezies, der, einmal hinterm Steuer Platz genommen, eine Mutation durchmacht, die ihresgleichen sucht. Ehrlich gesagt, ich kann mich da wohl nicht ganz ausnehmen :D, versuche aber trotzdem oder gerade deswegen zu reflektieren.

Vielleicht hälfe massive Aufklärung, so wie sie zurzeit in Österreich bezüglich der Rettungsgasse durchgeführt wird, ich denke, die Probleme reduzierten sich raschest.

Lieben Gruß

thoreau

STO
08.12.2011, 19:35
ich denke, die Probleme reduzierten sich raschest.

http://www.youtube.com/watch?v=5Ida5Sc5nyM

:D:D:D

Freetec 598
08.12.2011, 20:16
Hallo Freetec,

ich vermeine, diese Diskussion in dem anderen Forum teilweise verfolgt zu haben, da ging es aber, so glaube ich, vorwiegend um die Benützung von 2 Spuren in Baustellenbereichen auf der Autobahn durch LKW-Fahrer.

Aber es stimmt meiner Meinung nach schon, dass dieses Problem der Nichtausnutzung vorhandener Straßenressourcen beim Reißverschlussverfahren speziell in Deutschland zu elendig langen Staus führt, und dass die Kapitäne der Landstraße führend an der Sperre von Fahrstreifen beteiligt sind. Ich kann das deshalb aus meiner subjektiven Sicht sagen, da ich beruflich viel auf Autobahnen in Mitteleuropa unterwegs bin.

Die A8 von Salzburg nach München zum Beispiel ist ein Nadelöhr der besonderen Art, da neben häufigen Unfällen die dortige Straßenmeisterei des Öfteren die Mäher zwecks Pflege des Mittelstreifens schwingt, dadurch der linke Fahrstreifen gesperrt wird und dann den Missverständnissen beim Reißverschlussverfahren freier Lauf gelassen wird. Die bösen Blicke und nonverbalen Artikulationsausbrüche anderer Fahrzeuglenker, die ich angesichts des Vorfahrens bis zur Straßenverengung bereits geerntet habe, kann ich gar nicht mehr zählen. Vom anschließenden Nichteinordnenlassen, das dann mit einer sturen Vehemenz betrieben wird, rede ich schon gar nicht mehr. :)

Der Autofahrer ist offenbar eine sehr seltsame Spezies, der, einmal hinterm Steuer Platz genommen, eine Mutation durchmacht, die ihresgleichen sucht. Ehrlich gesagt, ich kann mich da wohl nicht ganz ausnehmen :D, versuche aber trotzdem oder gerade deswegen zu reflektieren.

Vielleicht hälfe massive Aufklärung, so wie sie zurzeit in Österreich bezüglich der Rettungsgasse durchgeführt wird, ich denke, die Probleme reduzierten sich raschest.

Lieben Gruß

thoreau

Hallo thoreau,

sehe es ganz genaus so .

thoreau
08.12.2011, 20:36
Hallo STO,



ein amüsantes Paradebeispiel an Ignoranz und mangelnder Selbstreflektion.

Aber so lustig dieses Video ist, es wird im Realen geradezu spielerisch überboten.

Lieben Gruß

thoreau

abo
08.12.2011, 20:51
Dass aber die Anwendung des Reißverschlusssystems für die Flüssigkeit des Verkehrs auch an dieser Stelle sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber auf abwechselnde Bevorrangung kann hier nicht gepocht werden.


hallo

danke

die differenzierung zwischen fahrstreifen die zum einordnen gedacht sind und daher bestimmungsgemaess eben irgendwo zu ende sind und klassischen engstellen war mir so nicht bewusst ...

lg
g

Player
09.12.2011, 17:55
Hallo,
den Gesetzestext kennend, fahre ich auch meistens bis fast nach vorne und ordne mich dann ein. Sehr oft kommt es dann vor, dass mich die "Fahrerkollegen" auf der anderen Fahrbahnseite ganz böse anschauen und ich fast ein schlechtes Gewissen bekomme ...

mfg
Rupert

Rupert, NICHTWISSENDE schauen meistens zuerst dumm und dann böse. :)

Genau so wie du es machst ist es richtig. Genau deshalb - um BEIDE Spuren (Verkehrsfläche) auszunützen - wurde das Reißverschlusssystem nämlich geschaffen. Ich muss immer schmunzeln wenn sie sich schon weit vor der Engstelle in die durchgehende Spur reinpressen nur um da dann zu stehen, während ich immer so weit als möglich meine Spur beibehalte und dann meistens sogar ohne Drängeln locker in die andere Spur wechseln kann. Meistens lässt mir dann dazu auch ein vernünftiger Fahrer Platz, da er ebenfalls schon vom Reißverschluss gehört hat. Die anderen stehen immer noch......aber weit hinten. :D:D
Söwa Schuid kann ich da nur sagen. :p
Wobei ich bis heute immer noch nicht weiß warum die das machen? Vielleicht aus Angst nie mehr hinein zu kommen? :cool:

mr.chruris
10.12.2011, 10:41
Servus.

Schmunzeln kann ich da eher nicht wenn jemand versucht sich gleich zu Beginn der Einreihmöglichkeit einzureihen und dafür sein Fahrzeug manchmal bis zum Stillstand abbremst.

Player
10.12.2011, 11:41
Servus.

Schmunzeln kann ich da eher nicht wenn jemand versucht sich gleich zu Beginn der Einreihmöglichkeit einzureihen und dafür sein Fahrzeug manchmal bis zum Stillstand abbremst.

Da kann ich auch nicht schmunzeln, ich schmunzle erst wenn sie dann frustriert und böse Blicke werfend in der Kolonne stehen während ich locker vorbei fahren kann. Aber die kurze Verzögerung nehme ich dafür gern in Kauf. Leider sind es oft sogar mehrere die sich zum Einfädeln der Reihe nach anstellen während vorne alles frei ist. :rolleyes:
Aber was ich überhaupt nicht verstehen kann, ist, dass sich oft sogar Profis (LKW Fernfahrer) so verhalten. Obwohl....ob sich das System in Bulgarien oder Rumänien, da kommen ja heute die meisten Fernfahrer her, schon herumgesprochen hat, bezweifle ich. Das wäre vielleicht eine Erklärung.

anna&robs
10.12.2011, 11:50
Hi Leute!

Hab mich mal durch das Thema "gearbeitet".Finde es schade, dass es Regeln gibt die einfach ignoriert werden von einigen.
Schlimmer jedoch finde ich das rücksichtslose Verhalten der anderen nach dem Motto : ICH bin ja im Recht!
Gerade als WoMo-Fahrer muss ICH kein Rennen gewinnen (Durchschnitt 100km/h) und wenn ich sehe, dass ich weiter vorne mich einordnen muss, dann erledige ich das rechtzeitig.Wenn erforderlich minimiere ich dabei auch meine Geschwindigkeit.Mich stört es jetzt nicht wenn ich von vielen überholt werde.Aber die Überholer sollten sich natürlich auch Gedanken machen wie, wann und wo sie sich einordnen um niemanden zum plötzlichen Abbremsen zu zwingen.Alles wäre so einfach wenn alle "gemeinsam" Fahren würden.Aber in fast jedem Stau gibt es die "Spurwechsler".Fährt man länger auf gleicher Spur trifft man eh immer wieder die gleichen Fahrzeuge.
Mich ärgert immer wieder das Nichtwissen über 2-spurige Kreisverkehre.Habe schon des öfteren nicht nur eine Runde gedreht obwohl ich auch im Recht war.
Finde wir sollten alle mehr aufeinander schauen und nicht als Egoisten durch die Welt gehen-fahren

abo
10.12.2011, 12:00
hallo

....und wenn ich sehe, dass ich weiter vorne mich einordnen muss, dann erledige ich das rechtzeitig.Wenn erforderlich minimiere ich dabei auch meine Geschwindigkeit.Mich stört es jetzt nicht wenn ich von vielen überholt werde.Aber die Überholer sollten sich natürlich auch Gedanken machen wie, wann und wo sie sich einordnen um niemanden zum plötzlichen Abbremsen zu zwingen....

vielleicht tue ich dir ja jetzt unrecht
aber das klingt fuer mich schon auch ein bisserl nach
"ihr koennt ruhig rechts vorfahren aber viel spass beim einordnen, weil ICH lass euch nicht rein"

ÜBERHOLER sind das keine
das sind bestenfalls "rechts vorbeifahrer"
und natuerlich koennen sie sich vorne - ohne dass die daneben fahrenden fahrzeuge abbremsen und ihnen platz lassen - nicht einordnen
dazu wurde ja das gesetz ueber das reissverschlussystem geschaffen ...

es muessten sich nur mal alle dran halten
egal ob sie es gerecht finden oder nicht

lg
g




Mich ärgert immer wieder das Nichtwissen über 2-spurige Kreisverkehre.Habe schon des öfteren nicht nur eine Runde gedreht obwohl ich auch im Recht war.
Finde wir sollten alle mehr aufeinander schauen und nicht als Egoisten durch die Welt gehen-fahren[/quote]

anna&robs
10.12.2011, 12:31
Warum wird denn eigentlich mit Verkehrszeichen angekündigt ,dass in einer bestimmten Entfernung eine Spur nicht mehr zur Verfügung steht????hmmm....
Wenn ich überholt werde (weil ich mich auch vorausschauend einordne) gehe ich davon aus das der Überholende/Vorbeifahrende ja schon deutlich schneller ist als ich.Und wenn nicht dann muss dieser dann einfach aufs Gas drücken. Wie schon geschrieben bei Bedarf reduziere ich ja auch meine Geschwindigkeit.Dies soll jedoch nicht bedeuten dass ich für die bremse, die vorbei "wollten", und dann den Rest behindern.Für mich ist fliessender Verkehr wichtig.
Wenn ich als Fussgänger unterwegs bin und einen Zebrastreifen überqueren möchte erwarte ich mir auch nicht dass ein jeder eine Vollbremsung hinlegt nur damit ich zu meinem Recht komme.

Player
10.12.2011, 12:46
Ahaaa, jetzt kommen wir dem Rätsel, warum sich manche so verhalten, schon etwas näher. Sie meinen anscheinend SIE verhalten sich richtig und die anderen falsch, die fahren RENNEN, sind EGOISTEN, IGNORANTEN, RÜCKSICHTSLOS usw.
Eine Menge Vorwürfe für ein Posting, wie ich meine. :mad:

Hab mich mal durch das Thema "gearbeitet".Finde es schade, dass es Regeln gibt die einfach ignoriert werden von einigen.
Wer sind jetzt deine "einigen" die die Regeln ignorieren? Etwa gar die VORBEIFAHRER?

Schlimmer jedoch finde ich das rücksichtslose Verhalten der anderen nach dem Motto : ICH bin ja im Recht!
Was ist daran rücksichtslos wenn jemand der die Regeln kennt auf der freien Spur bis vor fährt???

Gerade als WoMo-Fahrer muss ICH kein Rennen gewinnen (Durchschnitt 100km/h) und wenn ich sehe, dass ich weiter vorne mich einordnen muss, dann erledige ich das rechtzeitig.Wenn erforderlich minimiere ich dabei auch meine Geschwindigkeit.Mich stört es jetzt nicht wenn ich von vielen überholt werde.Aber die Überholer sollten sich natürlich auch Gedanken machen wie, wann und wo sie sich einordnen um niemanden zum plötzlichen Abbremsen zu zwingen.
Ahaaa, jene die sich nach den Regeln halten wird ein RENNEN unterstellt?! Interessante Denkweise! Du solltest dich wirklich mal mit den REGELN vertraut machen, dann würdest du auch drauf kommen was die Verkehrsvorschriften unter "ÜBERHOLEN" verstehen und was VORBEIFAHREN ist! Die Fahrschule schon vergessen?
Warum zwingt einer, der bis zur Engstelle vor fährt, jemanden zum "plötzlichen Abbremsen"?

Alles wäre so einfach wenn alle "gemeinsam" Fahren würden.Aber in fast jedem Stau gibt es die "Spurwechsler".Fährt man länger auf gleicher Spur trifft man eh immer wieder die gleichen Fahrzeuge.
Unter "gemeinsam" fahren, verstehst du anscheinend, dass man sich nach denen richten soll die sich so verhalten wie DU?
Ein VORBEI Fahrer ist auch KEIN "Spurwechsler". Das ist ein anderes Thema genau so wie die zweispurigen Kreisel.

Mich ärgert immer wieder das Nichtwissen über 2-spurige Kreisverkehre.Habe schon des öfteren nicht nur eine Runde gedreht obwohl ich auch im Recht war.
Finde wir sollten alle mehr aufeinander schauen und nicht als Egoisten durch die Welt gehen-fahren.
Ein Egoist ist wohl eher der, der meint andere müssen sich auch falsch verhalten, nur weil er/sie meint sie machen es richtig!

Hier mal zum Nachlesen und Lernen ein Auszug vom ÖAMTC wie es wirklich RICHTIG geht!!! :rolleyes:

Einfache RegelDas Reißverschlusssystem: Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung soll sich der Verkehr wechselweise einordnen. Vor dem Hindernis einer von links, einer von rechts - immer schön abwechselnd.
Falsch: Weit vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen
Richtig: Erst kurz vor der Verengung die Spur wechseln - beziehungsweise den Fahrer ohne Behinderung einordnen lassenhttp://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1097294%2C%2C


An schenen lehrreichen Tog wünsch i! :)

abo
10.12.2011, 13:28
hallo

so unrecht hat der player mit seinen vorhaltungen nicht
auch wenn sie vielleicht ein bisserl "offensiv" vorgetragen wurden

fuer alle, die sich den ganzen thread ned antun wollen und als zusammenfassung:

es ist "normal" dass man es als "unfair" empfindet wen sich wer ned gleich an erstmoeglicher stelle einordnet wenn seine spur zu ende ist sondern wenn er die spur zu ende faehrt und sich erst unmittelbar vor der engstelle einordnet

aus den verschiedensten gruenden ist das aber im gesetz genau so vorgesehen
und gesetze sind nun mal des oefteren nicht "fair"

die bestimmung besagt dass es an der engstelle zu einem WECHSELSEITIGEN VORRANG kommt

es sind also nicht "reindraengler" die da in den "fliessverkehr" reindraengen sondern es sind (wechselseitig) vorrangberechtigte gegenueber der durchgehenden spur ..

und die fruehzeitiogen einordner verstossen - genau genommen - wenn die linke spur durchgehend ist - gegen das rechtsfahrgebot ..

lg
g

johannsen
10.12.2011, 14:23
Das hast Du schön zusammengefasst, Gerhard *schmunzel*

LG

Johann

Freetec 598
10.12.2011, 17:03
Ahaaa, jetzt kommen wir dem Rätsel, warum sich manche so verhalten, schon etwas näher. Sie meinen anscheinend SIE verhalten sich richtig und die anderen falsch, die fahren RENNEN, sind EGOISTEN, IGNORANTEN, RÜCKSICHTSLOS usw.
Eine Menge Vorwürfe für ein Posting, wie ich meine. :mad:

Hab mich mal durch das Thema "gearbeitet".Finde es schade, dass es Regeln gibt die einfach ignoriert werden von einigen.
Wer sind jetzt deine "einigen" die die Regeln ignorieren? Etwa gar die VORBEIFAHRER?

Schlimmer jedoch finde ich das rücksichtslose Verhalten der anderen nach dem Motto : ICH bin ja im Recht!
Was ist daran rücksichtslos wenn jemand der die Regeln kennt auf der freien Spur bis vor fährt???

Gerade als WoMo-Fahrer muss ICH kein Rennen gewinnen (Durchschnitt 100km/h) und wenn ich sehe, dass ich weiter vorne mich einordnen muss, dann erledige ich das rechtzeitig.Wenn erforderlich minimiere ich dabei auch meine Geschwindigkeit.Mich stört es jetzt nicht wenn ich von vielen überholt werde.Aber die Überholer sollten sich natürlich auch Gedanken machen wie, wann und wo sie sich einordnen um niemanden zum plötzlichen Abbremsen zu zwingen.
Ahaaa, jene die sich nach den Regeln halten wird ein RENNEN unterstellt?! Interessante Denkweise! Du solltest dich wirklich mal mit den REGELN vertraut machen, dann würdest du auch drauf kommen was die Verkehrsvorschriften unter "ÜBERHOLEN" verstehen und was VORBEIFAHREN ist! Die Fahrschule schon vergessen?
Warum zwingt einer, der bis zur Engstelle vor fährt, jemanden zum "plötzlichen Abbremsen"?

Alles wäre so einfach wenn alle "gemeinsam" Fahren würden.Aber in fast jedem Stau gibt es die "Spurwechsler".Fährt man länger auf gleicher Spur trifft man eh immer wieder die gleichen Fahrzeuge.
Unter "gemeinsam" fahren, verstehst du anscheinend, dass man sich nach denen richten soll die sich so verhalten wie DU?
Ein VORBEI Fahrer ist auch KEIN "Spurwechsler". Das ist ein anderes Thema genau so wie die zweispurigen Kreisel.

Mich ärgert immer wieder das Nichtwissen über 2-spurige Kreisverkehre.Habe schon des öfteren nicht nur eine Runde gedreht obwohl ich auch im Recht war.
Finde wir sollten alle mehr aufeinander schauen und nicht als Egoisten durch die Welt gehen-fahren.
Ein Egoist ist wohl eher der, der meint andere müssen sich auch falsch verhalten, nur weil er/sie meint sie machen es richtig!

Hier mal zum Nachlesen und Lernen ein Auszug vom ÖAMTC wie es wirklich RICHTIG geht!!! :rolleyes:

Einfache RegelDas Reißverschlusssystem: Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung soll sich der Verkehr wechselweise einordnen. Vor dem Hindernis einer von links, einer von rechts - immer schön abwechselnd.
Falsch: Weit vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen
Richtig: Erst kurz vor der Verengung die Spur wechseln - beziehungsweise den Fahrer ohne Behinderung einordnen lassenhttp://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1097294%2C%2C


An schenen lehrreichen Tog wünsch i! :)

Hallo Player,

Danke für Deine "offensive" und absolut richtige Darstellung der Fakten.
Dadurch wird hoffentlich auch dem letzten Verweigerer der Fakten
sein destruktives Verhalten bezüglich des Reissverschlußverfahrens bewußt
und er ändert in Zukunft sein Verhalten zum Guten (Richtigen)!

Auch "abo" ein Danke für seine Richtigstellung !

anna&robs
10.12.2011, 19:41
Ich bedanke mich auch recht herzlich und hoffe dass ab jetzt nun alles viel besser funktioniert!
Wünsche allen eine unfallfreie Fahrt und vielleicht sieht man sich ja einmal :)
bitte nicht erschrecken falls ich jemanden mal zum Abbremsen bringe, denn ich werde zukünftig auch meinen Vorrang immer einfordern.

Freetec 598
10.12.2011, 19:53
Ich bedanke mich auch recht herzlich und hoffe dass ab jetzt nun alles viel besser funktioniert!
Wünsche allen eine unfallfreie Fahrt und vielleicht sieht man sich ja einmal :)

bitte nicht erschrecken falls ich jemanden mal zum Abbremsen bringe, denn ich werde zukünftig auch meinen Vorrang immer einfordern.

Welchen Vorrang ?

anna&robs
10.12.2011, 19:58
"die bestimmung besagt dass es an der engstelle zu einem WECHSELSEITIGEN VORRANG kommt"

oder habe ich mich verlesen oben ???

Ferdlnand
10.12.2011, 20:22
Die Situation wie sich sich bei uns in Kärnten häufig darstellt:


http://www.abload.de/img/engstelley0yj0.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=engstelley0yj0.jpg)


Wärend das Einordnen im Ankündigungsbereich zw. 100 und 80kmh noch relriv fließend vor sich geht, geht im Bereich zw. 80 und 60 gar nichts mehr da die Fahrzeuge auf der linken Spur durch das Angstbremsen vor dem Radar zu eng auffahren. So kanns nicht funktionieren...:eek:

lg Ferdl

Freetec 598
10.12.2011, 23:48
"die bestimmung besagt dass es an der engstelle zu einem WECHSELSEITIGEN VORRANG kommt"

oder habe ich mich verlesen oben ???

Da leider immer noch viel zu viele so denken wie Du, funktioniert der "Reissverschluss" http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1097294%2C%2C
viel zu selten.

Player
11.12.2011, 00:59
"die bestimmung besagt dass es an der engstelle zu einem WECHSELSEITIGEN VORRANG kommt"

oder habe ich mich verlesen oben ???


bitte nicht erschrecken falls ich jemanden mal zum Abbremsen bringe, denn ich werde zukünftig auch meinen Vorrang immer einfordern.

Das heißt aber nicht dass man sich den Vorrang erzwingen darf!!!! Es wäre besser wenn du dein bisheriges Fehlverhalten einsehen würdest, als dich immer noch weiter hineinzureiten.

mr.chruris
11.12.2011, 08:54
Da kann ich auch nicht schmunzeln, ich schmunzle erst wenn sie dann frustriert und böse Blicke werfend in der Kolonne stehen während ich locker vorbei fahren kann. Aber die kurze Verzögerung nehme ich dafür gern in Kauf. Leider sind es oft sogar mehrere die sich zum Einfädeln der Reihe nach anstellen während vorne alles frei ist. :rolleyes:
Aber was ich überhaupt nicht verstehen kann, ist, dass sich oft sogar Profis (LKW Fernfahrer) so verhalten. Obwohl....ob sich das System in Bulgarien oder Rumänien, da kommen ja heute die meisten Fernfahrer her, schon herumgesprochen hat, bezweifle ich. Das wäre vielleicht eine Erklärung.

Richtig, war von mir nicht ganz korrekt aufgenommen und verarbeitet worden *gg*.